83 W — ⸗ ö. — — / ,
—— — — — 8 666
chen Ginrihtung den sei. Er halte esl füͤr eine p Hauses, den Leitern des Instituts dafür Dank zu sagen.
ö. Das Kapitel und der Rest des Ordinariums werden be—⸗ willigt. Im Extraordinarium bittet bei dem Titel zur Förde⸗ rung des Genossenschaftswesens im Kleingewerbe
Abg. Dr. Crüger (kr. Volksp.), die zu diesem Zweck aus⸗ geworfene Summe von 260 000 M zu erhöhen. Die Wanderredner, die mit Staatzunterstützung aus diefem Fonds aufs Land gingen, um für die Entwickelung des Genossenschaftswesens Propaganda zu machen, müßten ferner mit größerer Sorgfalt ausgewählt werden, damit nicht, wie es in mehreren Faͤllen vorgekommen sei, der Wanderredner über die Ein⸗ wirkung des Genossenschaftswesens auf das Handwerk falsche, dem Genossenschaftswesen direlt schädliche Ansichten vortrage. Jetzt brächten viele Wanderredner in Posen, Schleswig⸗Holstein, Koblenz die bestehenden Kreditgenossenschasten in Mißkredit. Vor 2 Jahren habe der Regierungs⸗Präͤsident in Koblenz die Genossenschaften direkt aufgefordert, aus dem Schulze⸗-Delitzsch'schen Verband auszutreten. Wenn man gegen diesen Verband anführe, die Schulze ⸗Delitzsch'schen Genossenschaften seien zu theuer, so sei das eine ganz unbegründete Behauptung.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich habe wiederholt Gelegenheit gehabt, mich dahin zu äußern, daß es die Aufgabe der Regierung ist, das Hand werk zu heben, und zwar nicht bloß durch die Organisation des Hand⸗ werks, sondern vorzugsweise auch dadurch, daß es in tech nischer und wirthschaftlicher Beziehung gehoben und auf eine festere Grundlage gestellt wird. Eines der Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, ist die Verwerthung des Fonds, der hier bewilligt werden soll. Er hat den Zweck, die Handwerker zu Genossenschaften zu vereinigen, um das Ziel, sie technisch und wirthschaftlich zu heben, durch eine gemeinsame Verwerthung ihrer Kräfte zu erreichen. Sie sollen Genossenschaften bilden nicht bloß zur Beleihung des einzelnen Handwerkers, sondern auch in dem Sinne einer gemeinsamen Be⸗ schaffung von Rohstoffen, von Materialien und Handwerkezeugen für den Betrieb ihres Handwerks. Das ist der Zweck der Bildung dieser Genossenschaften.
Um nun diese Genossenschaften in größerem Umfang ins Leben zu rufen, bedürfen wir der erforderlichen Geldmittel einerseits, um die sich bildenden Genossenschaften zu unterstützen in der Aufwendung derjenigen Kosten, die für die erste Einrichtung nothwendig sind, andererseits aber auch für den Zweck, um ihnen geeignete Personen zur Hand zu geben, die ihnen zeigen, wie es zu machen ist und wie sie die Genossenschaften in dem von mir bezeichneten Sinne zu bilden und einzurichten haben. Wir haben daher eine Reihe von sogenannten Wanderrednern engagieren müssen, die die Aufgabe haben, an den geeigneten Orten die Hand weiker zu versammeln und ihnen auseinanderzusetzen, daß und wie sie sich helfen können. Daß dies der richtige Weg ist, wird niemand bezweifeln; es kommt nur darauf an, die richtigen Personen zu finden.
Wir haben nun besonders erfahrene und geeignete Handwerker genommen, die bereits Gelegenheit gehabt haben, sich auf diesem Gebiet zu bewähren. Es sind und bleiben aber immerhin Hand— werker, und daß sie bei ihrer Mission gelegentlich mit den Schulze⸗ Delitzsch'schen Genossenschaftskafsen und deren Leitern, denen diese Konkurrenz nicht erwünscht sein mag, in Konflikt gerathen, ist eine Erscheinung, die mich nicht wundert. Ich bin aber der Meinung, daß die Handwerkergenossenschaften ihren Zweck recht wohl verfolgen können neben den Schulze Delitzsch'schen Genossenschaften. Beide brauchen ihre Wege nicht zu kreuzen; ein jeder kann für sich seinen Zweck erreichen, und mein Wunsch ist es, daß sie ihre Kreise gegen seitig nicht stören, daß jeder seinen Weg verfolgt, die einen ohne Hilfe des Staates, die andern mit Hilfe des Staates.
Wenn nun unter den Vertretern der beiden Richtungen Differenzen vorgekommen sind, so kann ich das nur bedauern. Nach allem, was ich gehört babe, ist in dieser Beziebung nicht bloß von einer Seite gesündigt worden, sondern auch von der anderen. Es wãre mir erwünscht gewesen, wenn alle Beschwerden gegen die Wander- redner bei mir erhoben würden und nicht in öffentlichen Blättern; denn dann hätte ich die Sache untersuchen können. Warum bat der Herr Abg. Crüger die Beschwerde nicht an meine Adresse gerichtet? Ich würde sie dann untersucht baben. In einem Fall ist mir mit ⸗
getheilt worden, daß einer der Wanderredner sich ungebũhrlich geãußert habe. Dieser Fall ist auch vom Herrn Abg. Crüger erwähnt worden. Da babe ich denn Gelegenheit genommen, den Mann darauf binjuweisen, daß es nicht richtig gewesen sei, so zu verfahren. Wo ich Gelegenheit dazu gebabt habe, babe ich also remediert, und wo ich künstig Gelegenbeit baben werde, da werde ich remedieren; ich bitte, mich nur in die Lage zu versetzen, es zu thun. Im übrigen kann ich nur wiederholen: was kommt dabei heraus, wenn zwei Richtungen, die beide einen guten Zweck baben und eigentlich in ihren Zielen völlig identisch sind, sich anfeinden, wie das Herr Abg. Crüger es bier gethan hat? Wenn Sie mit unseren Zielen einverstanden sind, dann sollten Sie uns auch in der Erreichung derselben unterstützen, wie wir Sie unsererseits auch gern unterstüßen, und ich kann nur bitten, daß Sie all diese Beschwerden künftig direkt an mich richten; dann werde ich meinerseits dat Erforderliche veranlafsen, um in der Sache Remedur zu schaffen, soweit es möglich ist. (Sravo!)
Abg. Dr. Crüger bemerkt, daß er, bevor er hier und in seinem Organ vorgegangen fei, das Material dem Referenten des Ministerz zugestellt habe, damit dieser für Abbilfe sorge. Diese sei aber nicht erfolgt. Die Angriffe seien jedenfalls von den Vanderrednern der den Schulze ⸗Delitzsch'schen Genossenschaften feiadliches Richtung aus. gegangen.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: Ich habe doch noch zur Richtigstellung desjenigen, was der Herr
Vorredner angeführt hat, eine kurze Bemerlung zu machen. Der
Herr Vorredner hat nämlich gesagt, daß er seine Beschwerden stets
dem Referenten des Ministeriumz vorgetragen hat. Der Referent
des Ministeriums, dem er seine Beschwerden vorgetragen hat, ist vor kurzem verstorben. Von ihm habe ich keine weiteren Mittheilungen erhalten als die, daß wiederholt in den Versammlungen Angriffe gegen die Schulze-Delitzsch'schen Vereine stattgefunden hätten, ebenso, daß auch umgekehrt solche An⸗ griffe stattgefunden hätten gegen die Handwerkerverelne. Es ist mir damals zum Belag dafür dieses Buch, worin die Protokolle der Genossenschaftstage von Rostock und Neustadt an der Hardt enthalten sind, vorgelegt worden. Ich habe meinerseits das ganze umfangrelche Buch nicht durchstudiert. Ich babe mich beruhigt bei der Mittheilung, dle mir von
234 solcbe be näher untersucht und die Remedur veranlaßt. Mehr ich
, .
sächlich in der Sache nicht thun können. Wenn Herr Dr. Crüger mich künstig in die Lage setzen wird, indem er an mich persönlich seine Mit ⸗ theilungen richtet — das ist nämlich der ordnungs mäßige Weg —, selbst einzugreifen, so bin ich gern bereit, das zu thun. Das ist aber natürlich die Vokaussetzung. (Bravo!)
Abg. Dr. Crüger repliziert, daß er in Zukunft so vorgehen
werde. j Der Titel wird genehmigt; damit ist der Etat des
Ministeriums für Handel und Gewerbe erledigt.
Es folgt der Etat der Bauverwaltung.
ö Die Einnahmen werden nach unerheblicher Debatte ge⸗ nehmigt.
Bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ tritt Abg. von Glasenapp (kons.) für die Regulierung der unteren
Weichsel ein. Ministerial⸗ Direktor Schultz weist auf die Schwierigkeiten hin, die viele der in Betracht kommenden Deichverbände der auch von der Regierung lebhaft gewünschten Weichselregulierung machten. Auf eine Anfrage des Abg. Junghenn (ul.) erwidert der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: Meine Herren! Soweit ich den Herrn Abg. Junghenn ver standen habe, sind die Mittheilungen, die er aus der Presse hier vor ⸗ gebracht bat, richtig. Erst in der jüngsten Zeit sind die Verhand⸗ lungen insofern zu einem gewissen Abschluß gekommen, als Preußen sich grundsätzlich bereit erklärt hat. bis Hanau zu bauen und Bayern andererseits von Hanau bis nach Aschaffenburg. Es sind das aber nur ganz allgemeine Vorverhandlungen, die im wesentlichen den Zweck haben, zunächst eine gemeinschaftliche Basis zur Aufstellung der Projekte zu geben. Abg. Dr. Lotichius (nl) kommt auf die Frage der Trennung des Wasserbauressorts vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten und feine Vereinigung mit dem Landwirthschafts. Ministerium zu sprechen; diefe Vereinigung bestehe zwar in allen europäischen Großstaaten, aber bei uns empfehle sich die Beibehaltung der jetzigen Ressortvertheilung. Abg. von Pappen beim (kons.) erklärt, seine Fraktion werde einer etwa gewünschten Trennung des Meliorationswesens vom Land wirthschafts Ministerium den ernstesten Widerstand entgegensetzen. Er fragt nach dem Stande der in Aussicht gestellten Wasserrechisreform. Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: Meine Herren! Ich bin in Bezug auf den ersten Punkt nicht in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abgeben zu können. Was den zweiten Punkt betrifft, ob nicht Aussicht vorhanden ist, bald eine Reform des Wasserrechts auszuführen, so kann ich hier nur erklären, daß die Führung in dieser Angelegenheit nicht beim Arbeits⸗ Ministerium ruht, wenn dasselbe auch an der Sache naturgemäß nebst anderen Ministerien betheiligt ist. Ich kann aber nur erklären, daß die Materie, je länger sie bearbeitet wird, sich um so spröder und schwieriger erweist, daß aber andererseits die Staatsregierung das Bedürfniß nach einer Reform und Vereinheitlichung des Wasserrechts anerkennt. Die Sache ist noch im Gange und wird hoffentlich zu einem befriedigenden Resultat in nicht zu großer Ferne führen. Abg. Da ub (ul) plädiert für die Errichtung eines besonderen Bauten⸗Minister tums. — Abg. Ehlers (fr. Vgg.) erklärt sich gegen die Vereinigung des Wasserbauressotts mit dem Landwirthschafts. Ministerium, weil man dapon eine Beeinträchtigung der Induftti? befürchten müsse. Das Wohlwollen der Bauverwaltung für die Weichselregulierung sei sicher vorhanden; aber die Schwierigkeiten schienen mehr beim Finanz⸗ Ministerium als bei den Deichperbänden zu liegen.
Auf Vorschlag des Präsidenten wird um 10/“ Uhr Abends die Welterberathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. (Etats der Bauverwaltung und der Ansiedelungskommission
für Westpreußen und Posen.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reich stage ist nachstebender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeor dnung, nebst
Begründung zugegangen: Artikel 1. ö L Hinter 5 19 der 9 wird eingeschaltet: A
In dem Bescheide kann dem Unternehmer auf seine Gefahr unbeschadet des Rekursverfahrenz (6 20) die unverzüglich? Aus. führung der baulichen Anlagen gestattet werden, wenn er dies vor Schluß der Erörterung beantragt. Die Gestattung kann von einer Sicherbeitsletstung abhängig gemacht werden.
II. Hinter S A der . wird eingeschaltet:
§ 21a.
Die Sachverständigen (8 21 Ziffer 1) haben über die That⸗ sachen, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Nachabmung der von dem Unternebmer geheim gebaltenen, zu ibrer Kenntaiß gelangten Betriebs einrichtungen und Betriebsweisen, so lange als diese Be⸗ triebegebeimnisse sind, zu enthalten.
Artikel 2. ö . I. Der 5 23 Abs. 2 der Gewerbeordnung erhält folgende assung⸗ s Der Landesgesetznebung bleibt vorbehalten, die fernere Be⸗ nutzung beftebender und rie Anlage neuer Privatschlächtereien in solchen Orten, fär welche öffentliche Schlachthäuser in genügendem Umfange vorhanden sin oder errichtet werden, iu untersagen. a Der 5 23 Abs. 3 der Gewerbeordnung erhalt folgende assung: ; — ö. Soweit durch landesrechtliche Vorschriften Bestimmungen ge⸗ troffen werden, wonach gewisse Anlagen oder gewisse Arten von Anlagen in einzelnen Ortstheilen garnicht oder nur unter besonderen
Anlagen der im § 16 a,,. i Anwendung. . rtikel 3.
Pfandleihgewerbes · eingeschaltet. II. Der 5§5 34 26 geãndert:
eines Stellenvermittlers⸗ in Wegfall.
Fass
nach den Worten miethern und Stellen vermittlern. welche vor dem den Gewerbebetrieb begonnen haben“ eingeschaltet.
Beschränkungen zugelassen sind, finden diese Bestimmungen auch auf
1. IV § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung werden nach den Worten „Geschäft eines Pfandleibers: im ersten Saße die Worte SDesindebermiethers oder Stellen vermittlers“ und nach den Worten „die Grlaubniß! im dritten Satze die Worte „zum Betriebe des
der Gewerbeordnung wird wie folgt ab⸗
Die Bestimmungen über das Pfandleihzewerbe gelten auch für den gewerbe mäßigen Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Räcktkarfgrekt? sowie für rie ge werb mäßige Pfantvermittelung.
111. Im ersten Satze det 3 35 Abs. 3 der Gewerbeordnung kommen di? Werte von dem Geschäft eines Gesindevermiethers und
II. Ber 5 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhält die folgende
ung;
Vie Zentralbebörden sind befagt, über den Umfang der Befug⸗ nisse und Verrflichtungen sewie über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, Gesindevermiether, Stellen vermittler und Auktionatoren, sowelt darüber die Landesgesetze nicht Bestimmungen treffen, Vor⸗
im 5 . .
Soweit es sich um den gewerbsmäßigen Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts handelt, gilt die Zahlung des Kaufpreises als Hingabe des Darlehns, der Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem verabredeten Rückkaufspreis als bedungene Ver⸗ gütung für das Darlehn und die Uebergabe der Sache als Ver⸗ pfändung derselben für das Darlehn. ;
V. Im ersten Satze des 5 53 Abs. 3 der Gewerbeordnung werden begonnen haben“ die Worte sowie Gesindever⸗
VI. Hinter § 75 der a . wird eingeschaltet:
A.
Die Gesindevermieiher und Stellenvermittler sind verpflichtet, das Verzeichniß der von ibnen für ibre gewerblichen Leistungen auf⸗ gestellten Taxen der DOrts⸗Polizeibehörde einzureichen und in ihren Geschäftsräumen anzuschlagen. Diese Taxen dürfen zwar jederzeit abgeändert werden, bleiben aber solange in Kraft, bis die Ab- änderung der Polizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Ver⸗ zeichniß in den meld in nn, mn lagen ist. ̃
rtikel 4. In § 36 Abs. 1“ der Gewerbeordnung wird nach dem Worte Auktionatoren“ eingefügt: ‚Bücherrevisoren,“. . Artikel 5. Der Ziffer 9 des 5 56 Abs. 2 der Gewerbeordnung werden die
Worte sowie Bruchbänder“ hinzugefügt.
Artikel 6. I. Hinter § 114 der 8, . wird eingeschaltet:
A.
Für die Kleider-, und Wäschekonfektion sowie für andere Ge⸗ werbe, in denen die Unklarheit der Arbeits bedingungen zu Mißständen geführt hat, kann der Bundesrath Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben, in welche Art und Umfang der übertragenen Arbeit, bei Akkordarbeit die Stückzahl, ferner die Lohnsätze und die Be⸗ dingungen für die Lieferung von Werkzeugen und Stoffen zu den übertragenen Arbeiten von dem Arbeitgeber oder dem dazu Bevoll⸗ mächtigten einzutragen sind.
Auf die Eintragungen finden die Vorschriften des 5111 Abs. 2 bis 4 entsprechende ,
Das Lohnbuch oder der Arbeits zettel ist von dem Arbeitgeber auf seine Kosten zu beschaffen und dem Arbeiter nach Vollziehung der vorgeschriebenen Eintragungen vor oder bei der Uebergabe der Arbeit kostenfrei auszubändigen.
Die Einrichtung der Lohnbücher und Arbeitszettel wird durch den Reichskanzler bestimmt.
Anf die von dem Bundesrath getroffenen Anordnungen findet die Bestimmung im § 1206 Abs. 4 Anwendung.
II. Im § 119 wird statt S§ 115 bis 1192“ gesetzt:
S§ 114a bis 119aV.
III. Hinter § 137 wird 2
a. Für die Kleider; und Wäschekonfektion sowie für andere Gewerbe, in denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter neben ihrer Beschäftigung in der Fabrik vom Arbeitgeber zu Hause be⸗ schäftigt werden, kann, sofern hierbei Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung der Arbeitszeit zu Tage getreten sind, durch Beschluß des Bundesraths angeordnet werden, daß Arbeiterinnen und jugend⸗ lichen Arbeitern vom Arbeitgeber für die Tage, an welchen sie in der Fabrik die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb der . überbaupt nicht, für die Tage, an welchen sie in der Fabrik kürzere Zeit beschäftigt waren, annähernd nur in dem Umfang übertragen oder für die Rechnung Dritter überwiesen werden darf, in welchem Durchschnitts arbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit würden herftellen können, und für Sonn. und Festtage nur insoweit, als die Be
schäftigung dieser Personen in Fabriken gestattet ist. Auf die von dem Bundesrathe getroffenen Anordnungen findet
die Bestimmung des §5 1208 Abs. 4 Anwendung.
L. Hinter § 154a der , ,, wird eingeschaltet:
Auf die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Werkstaͤtten, für welche die Arbeitszeit auf Grund der Vorschriften im 5 1564 Abf. 3 bis 5. geregelt ist, finden die Be⸗ stimmungen des 5 137a entsprechende Anwendung.
Artikel 7. ; Der 5 136 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhält folgenden Zusatz⸗
Eine Vor⸗ und Nachmittagspause braucht nicht gewährt zu werden, sofern die jugendlichen Arbeiter täglich nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden und die Dauer ihrer durch eine Pause nicht unterbrochenen Arbeitszeit am Vor⸗ und Nachmittage je vier
Stunden nicht übersteigt. Artikel 8.
J. Hinter S 1396 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet: YI. Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufs
stellen.
5 1390. —
In offenen Verkaufsstellen ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbestern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununter⸗ brochene Ruhejeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren.
Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbestern eine angemessene Mittagspause gewahrt werden.
Für Betriebe, in denen die Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufeftelle entbaltenden Gebäudes einjunehmen ist, wird die Fein destdauer diefer Pause, und zwar einheitlich für sämmtliche BVerkaufsstellen, durch die Gemeindebehörde festgesetzt. Die Pause muß mindestens eine . ,
Die Bestimmungen des § 1390 finden keine Anwendung
I auf Arbeiten zur Verhütung des Verderbens von Waaren,
2) für die Aufnahme der e, . vorgeschriebenen Inventur,
IJ während der letzten zwe Wochen vor Weihnachten,
4) außerdem an jahrlich höchftens zehn von der Orts. Polizeibehörde allgemein oder für einzelne Irie, , zu bestimmenden Tagen.
S6.
Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betbeiligten Geschäfisinhaber kann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich un⸗ mittelbar jusammenhängende Gemeinden durch Anordnung, der böheren Verwaltungebebhörde nach Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder einzelne Geschäftszweige angeordnet werden, daß wäh⸗ rend bestimmter Stunden in der Zeit zwischen acht Uhr Abends und sechs Ubr Morgens oder in der Zeit zwischen neun Uhr Abends und sicben Übr Morgens die Verkaufsstellen ( 139 c Abs. I) für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Die Pestim mungen rer 85 1350 und i389 4 werden hierdurch nicht berührt.!
Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist das Fellbieten von Waaren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vor- herige Bestellung von Haus zu Haug im stehenden Gewerbebetriebe (S Ib Abf. L Ziffer I) sowie im Gewserbebetrieb im Umherzlehen 35 Abf. I Ziffer 1) verboten. Ausnahmen können von der Orte.
olijeibebsrde zugelassen werden. Die Bestimmung det § 55a Abs. 2 Satz 2 findet nn ,
Die Polizeibehörden sind befagt, im Wege der Verfügung für einzelne offene Verkaufsstellen diejenigen Maßnahmen anzuordnen, welche zur Durchführung der im 5 52 Abs. 1 des Handelsgesetz⸗ buchs enthaltenen Grundsätze in . der Ginrichtung und Unterhaltung der Geschäftsraume und der für den Geschäfstsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Geräthschaften sowie in Ansebung der Regelung des Geschäftsbetriebs erforderlich und nach der Be⸗
chaffendeit der Anlage ausführbar erscheinen. Die Bestimmungen im 5 1204 Abs. 2 bis 4 finden ent
meinem Referenten gemacht wurde, daß diese Anfeindungen gegenseltig ge wesen wären, wenn hierbei Ungehörigkeiten vorgekommen seien. Eine
schristen zu erlassen. Die in dieser Beziehung hinsichtlich der
sprechende Anwendung.
. Bundegraihs können Vorschriften darüber werden Anforderungen die Laden., Arbeite und Lagerräume und deren Einrichtung, sowie die Mfaschinen und. Ge räthschaften zum Zwecke der Durchführung der im § 62 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Grundsätze zu genügen baben.
Die Bestimmung im § 1206 Abs. 4 findet Anwendung.
Soweit solche Vorschriften durch Beschluß des Bundesraths nicht erlassen sind, können sie durch Anordnung der im § 1206 Abf. 2 bejeichneten Behörden erlassen werden.
§ 1396. ,
Die durch § 76 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie durch 5§ 120 Abs. 1 begründete Verpflichtung des Geschäftsinhabers findet an Orten. wo eine vom Staat oder der Gemeindebehörde an erkannte Fachschule besteht, hinsichtlich des Besuchs dieser Schule entsprechende Anwendung.
Der Geschäftsinhaber bat die Gehilfen und Lehrlinge unter achtzehn Jahren zum Besuch der Fortbildungs⸗ und Fachschule an= zuhalten und den Schulbesuch zu überwachen.
S§ 139i.
Die Bestimmungen der S§ 139 bis 139 finden auf Konsum⸗ und andere Vereine entsprechende Anwendung.
II. Im § 154 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird anstatt S§ 1065 bis 1338“ gesetzt: ‚S§ 1065 kis 1336, 139 bis 1391. und hinter §S§ 105, 1066 bis 119“ eingeschaltet: „sowie vorbehaltlich des F 139f Abs. 1 und der 58§8 139g und 1391 die Bestimmungen
der S5.
1. Im § 145 Abs. Id . i. d
Im er Gewerbeordnung wird statt ‚„S§ 146 und 153 gesetzt: §§ 1452, 146 und 153. . 8
II. Hinter 5 145 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet:
S 145 a.
Die in den Fällen der 55 16, 24 und 25 gemä 21 Ziffer 1 zugezogenen Sachverständigen werden bestraft, . ff
1) wenn sie unbefugt Betriebsgeheimnisse offenbaren, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß gelangt sind, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten;
2) wenn sie absichtlich zum Nachtheil der Betriebsunternehmer Betriebsgebeimnisse, welche durch das Verfahren zu ibrer Kenntniß gelangt sind, offenbaren oder geheim gehaltene Betriebseinrichtungen oder Betriebsweisen, welche durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß gelangt sind, so lange als diese Betriebsgeheimnisse sind, nachahmen, mit Gefängniß, neben welchem auf Verlust der bürgerlichen Ehren⸗ rechte erkannt werden kann. Thun sie dies, um sich oder einem Anderen einen Vermögensbortheil zu verschaffen, so kann neben der ber, n, auf Geldstrafe bis zu dreitausend Maik erkannt
rden.
Im Falle der Ziffer tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Betriebsunternehmers ein.
III. Im § 146 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhalten die Ziffern 2 und 3 folgende Fassung:
2) Gewerbetreibende, welche den §§ 135, 136, 137, 1392 Abs. J oder 2 oder den auf Grund der §§ 137a, 139, 139 a, 139 Abs. 3, 154 getroffenen Verfügungen zuwiderbandeln;
3) Gewerbetreibende, welche dem § 111 Abs. 3. §5 113 Abs. 3 oder dem § 1142 Abs. 2, soweit daselbst die Bestimmungen des F§ 111 Abs. 3 für anwendbar erklärt worden sind, zuwiderhandeln. JIV. Im S§ 146 a der Gewerbeordnung wird der Schluß nach den
Worten „Beschäftigung giebt“ wie folgt abgeändert: oder den S§ 41a, 55a, 1396 Abs. 2 oder den auf Grund des § 1065 Abs. 2 erlassenen statutarischen Bestimmungen oder den . des § 1396 Abs. 1 getroffenen Anordnungen zuwider⸗
V. Im 5§ 147 Abs. 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung werden die Worte „auf Grund des 8 1204“ durch die Worte; auf Grund der s§ 1204, 139f. und die Worte auf Grund des § 120 e“ durch die Worte: „auf Grund Ler 8§ 120 e, 1399 ersetzt.
VI. Der § 148 Abs. J der Gewerbeordnung wird wie folgt ab⸗ geändert:
1) Hinter Ziffer 4 wird eingeschaltet:
4a. wer außer den Fällen des § 360 Nr. 12 des Straf⸗ n, , e., den auf Grund des § 38 erlassenen Vorschriften zuwider⸗
2) die Ziffer 8 erhält folgende Fassung:
wer bei dem Betriebe seines Gewerbez die durch die Obrigkeit oder durch Anzeige bei derselben festgelegten Taxen überschreitet oder es unterläßt, das gemäß 5§ 75 oder § 78a vorgeschriebene Ver— zeichniß einzureichen oder anzuschlagen;
XII. Im § 150 Abs. 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung werden die Worte in Ansehung der Arbeitsbücher“ durch die Worte „in Ansehung der Arbeitsbücher, Lohnbücher oder Arbeitszettel“ ersetzt. ö
? j e Worte „des 9 Abs. 1, des § 139 h“ ersetzt. ö 49. Artikel 10.
Dieses Gesetz tritt mit dem Artikel 1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Tert der Gewerbeordnung, wie er sich aus den Aenderungen ergiebt, welche in diesem Gesetz und den Gesetzen vom
18. Juni 1883, Reichs Gesetzbl. S. 73,
1. Juni 1891, ö 261, 19. Juni 18938, 197,
6. August 1896, 685, 18. August 1896, 604, 106. Mai 1897), A437,
26. Juli 1897, ö 663 sowie durch die am 12. Juli 1884. 31. Januar 1885, 15. Februar 1886, 16. Juni 1886, 16. Juli 1888 und 9. Februar 1898 bekannt gemachten, vom Reichstage genehmigten Beschlüsse des Bundesraths Reichg. Gesetzbl. von 1884 S. 118, von 1885 S. 8, von 1886 S. 28 und 204, von 1888 S. 218 und von 1898 S. 27) festgestellt sind, durch das Reichs ⸗Gesetzblatt bekannt zu machen.
und vom
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an ver Kelbe senen ard. hö d el gs, n n der Ruhr sind am 7. d. geste , t . teitig gestellt keine Wagen. - . eis sᷣ . ,. 19 vm d 56 1 1 83 geste eine Wagen; am 7. d. M. sind gestellt 5434, = jeitig gestellt keine Wagen. ; .
GSerlin, 7. März. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei. Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise. Per Doppel ⸗Ztr. für: Weijen 16,30 M; 185,40 M — Roggen 1460 4; 1600 Æ — Futtergerste 1340 4Æ; 1290 — Hafer, gute Sorte, 165,40 Æ; 14,90 M — Mittel Sorte 14,802 Æ6; 1420 ; — geringe Sorte 14,10 4; 13,50 M — Richtstroh 4 M; 3332 M — Heu 6,50 * 4,50 S — *Erbsen, gelbe, zum Kochen Höoo M; 25,00 Æ — *Speisebohnen, weiße 50, 00 A*; 265, 00 MÆ —
Linsen 70, 90 M; 30 00 M — Kartoffeln 6, 00 M; 4600 . RNindfleisch von der Keule 19 1,60 0 1, 95 0 S ditꝰ Bauchfleisch 1 120 ; 1,90 Æ — Schweinefleisch 1 Eg 1,60 M; 1,20 AM
lbfleisch 1 . 1,60 M; 1090 4AÆ — Hammelfleisch 1 kg 1,60 4; Butter 1 kg 2,50 AM; 7,00 M — Gier 6 Sin
2,40 Æ — Karpfen 1 Rg 2,20 MÆ; 1,20 MÆ — Aale 1 kg
1440 Æ — Zander 1 Kg 2, 60 M; 1,00 M — Hechte 1 R
1.00 Æ — Barsche 1 kg 1,809 Æ; O, go MÆ — Schlese
1
3 Ermittelt pro Eonnz von der Zentralftelle der preußtschen Land. wirthschaftskammern — Notierungsstelle 28 und . vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.
a. Kleinbandelsvreise.
— Die Einnahmen der Marienburg ⸗Mlawkaer Eisen⸗ 6 e,, . ö. . . 1a ö vorläufiger Fest⸗ ellun gegen 6 nach vorläufiger Feststellun im Februar 1898, 36 mehr 13 000 4M i fi ;
— Die Betriebs⸗Einnahme der Kölnischen Straßenbahn⸗ Gesellschaft betrug vom 1. bis 28. Februar 1899 181 372,50 C 1II918, So) , vom 1. Januar bis 28. Februar 1899 384 342, 34 C 38 142, 89) 40
Königsberg, J. März. (W. T. B.) Getreidemgrkt. Weizen unverändert, Roggen niedriger, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgew. 130— 134,50. Gerste kleine inländische ruhig. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 126, 00 — 132,50. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 114.00. Spiritus pr. 100 1 100 e loko 39,80 Gd, pr. März 39.00 Gd. pr. Frühjahr 4000 Gd.
Danzig, 7. März. (W. T. B Getreide markt. Weizen loko unverandert. Umsatz 199 t, do. inlaͤnd. bochbunt u. weiß 161— 162 do. inländ. hellbunt 152 — 155, do. Transit hochbunt und weiß 126,09, do. hellbunt 122, 90, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August —, Regulierungspreis zu freiem Verkehr — — . Roggen loko unverändert, inländ. 133 — 134, do. russischer und polnischer zum Transit 101,00, do. Termin pr. August —, do. Termin Transit pr. August —, do. Regulierungspreis zum freien Ver⸗ kebr — Gerste, große (660— 706 g) 128,900. Gerste, kleine
(625 -= 669 g) 116090. Hafer, inländischer 124 —– 128. Erbsen, inländ. 132.00. Spiritus loko Lontingentiert 58, 76, nicht kontingentiert 38,75.
Stettin, 7. März. (W. T. B.) Spiritus loko n, ö 5
reslau, 7. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 343 00 L.»Pfdbr. Litt. A. 99, 4, Breslauer Viskontobank 33 8. Breslauer Wechslerbank 110,30, Schlesischer Bankverein 148.25, Breslauer Spritfabri 166,50. Donnerk mark 188.50, Kattowltzer Vs, 00. Oberschles. Eis. 116,35, Caro Hegenscheidt Akt. 168,10, Oberschles. Koks 167,25, Oberschles. P. J. 181,00, Opp. Zemeni 184,00, Giesel Zem. 185, 5, L- Ind. Kramsta 158 00, Schles. Jement 239,50, Schles. Zinkb. A. 375,00, Laurahütte 221,40, Brel. Oelfabr. Sd, 569, Koks-Obligat. 101,10. Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ gesellschaft 121,75, Cellulose Feldmühle Cosel 170,00.
Produktenmarkt. Spiritus pr. 109 1 10900640 exkl. 50 Verbrauchgabgaben vr. März 57, 109 Br., do. 70 M6 Verbrauchs abzaben pr. März 37,60 Gd.
n 7. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. 88 o/ Rendement 10,75 — 10, 875. Nachprodukte exkl. 75 0/0 Rendement 8,55 — 8,75. Stetig. Brotraffinade 1 2400. Brot⸗ rafflnade IL 23,5. Gem. Rassinade mit Faß 23,5 — 24,25. Gem. Melis J mit Faß 23,25. Fest. Rohzucker J. Drodutt Transit f. a. B. Hamburg pr. Märj 8,90 bez., 9,877 Sd., pr. April 9990 Gd, 995 Br., pr. Mat ot be, 1090 Br., pr. August 10,15 bez., 10175 Br., pr. Ottober⸗Dejember 9, 0 Gd., 9, 45 s. . ö
rantfurt a. „ 7. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lond. Wechsel 20, 407, Pariser do. 80, 00,6, Wiener 8 nn. 309 Reichs A. 92,70, 30/0 Hessen v. 96 80 90, Italiener 34 90, 3 Cf port. Anleihe 26, 50, 5 o/ amort. Rum. 101,30, 40, russische Kons. 101,00, 40/9 Ruff. 1894 100,50, 4 ½ Spanier 55, 10, Konv. Türk. 2550, Unif. Egypter —— 6 00 kons. Mexikaner 109,40, 5 oo Mexikaner 8,40, Reichsbank 167,50, Darmstädter 153,90, Diskonto⸗Komm. 199,00, Dresdner Bank 165,20, Mitteld. Kredit 119,40, Oest.“ng. Band 154,00, Oest. Kreditakt. 230, 40, Adler Fahrrad 251, 00, Allg. Elektrizit. 295,50, Schuckert 251,80, Höchster arbwerke 418 50, Bochumer Gußstabl 243,109, Westeregeln 221,70, aurahütte 221,90, Gotthardbahn 142,80, Mittelmeerbahn 111,00, Privatdiskont 4. 5 ο amort, innere Mexikaner 3. Serie 40,35.
Effekten ⸗ Sozietät. chu Desterr. Kredit ⸗Aktien 230,60, Franz. 1954,10, Lomb. 30, 30, Ungar. Goldrente — —, Gotthardbahn 142,70, Deutsche Bank 213, 40, Disk. Komm. 199,29, Dresdner Bank — — Berl. Handelsges. 165, 99, Bochumer Gußst. 242.50, Dort⸗ munder Union —— Gelsentkirchen — —= Harpener 182,20, Hibernia — - —, Laurahütte 222, 10, . 26,60, Italien. Mittelmeerb. = Schweizer Zentralbahn 140,50, do. Nordostbahn 99, 30, do. Union 77,30, Itallen. Möridionauxr —,—, Schweijer Simplonbahn S7, 70, 6 6/0 Mexikaner 100,45, Italiener 94 90, 3 ,υ/ν Reichs⸗Anleihe — Schuckert ——, Northern — —, Cdison —— Allgemeine Elekttijitãtzgefellschast 295 gös Hellos , Jationalbant 47 70, 1860er Loose — —, Spanier — —, Höchster Farbw. — —, Türken⸗ n ,. 4 Faber m 3
n. 7. rz. . üböl loko 53,00, per März 650, 80. . ö
Dresden, 7. März. (W. T. B.) 3 9 Sächs. Rente 91,90, 34 00 do. Staatsanl. 100,00, Dregsd. Stadtanl. v. 93 99,70, Dregd. Kreditanstalt 133,25, Dresdner Bank 165,090, do. Bankverein 120,90, , n r, de,. ; Straßenbahn Ob, m. Tampfschiffahrts ⸗ Ges. 280, 00, Dresd. Bauges. 242.25. * l
Der Reingewinn der Sächsischen Diskont Bank m Dresden im Jahre 1898 inkl, des Vortrags aus dem vorigen Jahre beträgt 293 680 M (i. V. 367 299 S6). Aus demselben soll, neben 41 864 S Tantiomen und Rücklagen im Betrag von 25 000 , eine Dividende von 79 og vertheilt werden.
Leipzig, 7. März. (W. T. B.) Schluß : Kurse. 30 / Sächsische Rente 91,80, 3 o do. Anleihe 100,00, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl Fabrik 117,50, Mansfelder Kuxe 1060,00, Leipziger Krevit⸗ se ,,. 201,75, Kredit! und Sparband ju Leipzig 123,75, Leipziger Bank-Altien 18400, Leipziger Hypothekenbank 149,75, Sächsische Bank⸗Aktien 135,40, Saͤchsis e Boden⸗Kredit⸗Anstalt 132, 00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗ Aktien 170,75, Leipziger Kammgarn Spinnerei⸗Aktien 168 90, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 169,00, Altenburger Aktien⸗Brauerei —,—, Zuckerraffinerie Halle⸗Attien 123,00, Große Leipziger Strahenbahn 209,75, Leipziger Elektrische Straßenbahn 145,25, Thüringische Gas. Gesellschafts⸗ Aktien 244 265, Deum ch. Spitzen abrik Tb C, Leipniger Glekiritttätswerke 131 Fo, Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 135,50.
Kammzug-⸗ Term inhandel (Neue Usance) La HVlata· ¶ Austral u. Kap Kammzüge. Per März 3,974 A, pr. April 3,977 1e pr. Mai 3,97 Æ , pr. Juni 3,95 S, pr. Jull 3,95 „M, pr. August 3.95 S6, pr. September 3, 929 S, pr. Oktober 3,90 (M0, pr. November 3, 90 S, pr. Dezember 3, 90 „MS, pr. Januar 3,90 (, pr. Februar —
Kammzug⸗Terminbhandel. (Alte Usance.) La Plata. Grund muster B. pr. März 405 A, pr. April 40h e, pr. Mai 4,029 M, pr. Juni 4,023 A, pr. Juli 4, 00 A, pr. August 4,00 (, pr. September 4,00 M, pr. Oktober 400 M, pr. November 4,00 , vr. Dejember — — M, yr. Januar — — M, pr. Februar — — 4 Umsatz 5000 kg. Tendenz: Fest.
Bremen, 7. März. (W. T. B. Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petrolcum. (Offizielle Notierung der Bremer Petro- leum⸗Börse.) Loko 6,85 Br. Schmalzj. Matt. Wilcor in Tubs 28 8. Armour shield in Tubs 28 8, andere Marken in Doppel⸗ Eimern 283 - 29 p Speck. Ruhig. Short elear middl. loko 27 8. Reis still. Kaffee unverändert. Baumwolle ruhig. Upland middl. loko 321 5. rn, ,. , ö. ,,,
mmerei und Kammgarnspinneret⸗Att. „hoo Norddeutsche . 1171 1 e nh n, , . bej. ö am burg. 7. März. . luß⸗Kurse. mb. Kommerjb. 119375, Bras. Bk. f. D. 175,00, Lübeck. Büchen 175,165, A.⸗C. Guano W. 97, 90, Privatdiskont 43. Hamb. Packetf. 118,26, Nordd. Lloyd 11425, Trust Dynam. 179, 56, 3 0/0 Hamb. Slaats. ni.
gl, bo, 34 oo do. Staatsr. 103,50, Vereingb. 166, 25, Hamb. Wechsler
o Gta 1385 m. 730 *. 110 A; 0 go . — grebse
an! 123 o. Go y. Br ans in Barren pr. Kgr. Si 5d Br., R r Sd. — e n, ; London lang 3 Monat 20,29 Br., 20,20 Gd., 20,274 bez. London kurj 20,414 Br., 20,374 Gd., 20,40 bez, London Si ö 43 Br., 26 35 Gd. 26 41 bey, Amfterdam 3 Hiondt 167 55 Br., 166,95 Gd., 167,40 bez., Dest. u. Ung. Blpl. 3 Monat 167,30 Br., 166,890 Gd., 167,20 heg. Paris Sicht 81,5 Br., So, 75 Gd., So, 9 5 74 8 ', e . , . 213, 00 bez., 0 ö r., 4, „4, ej, New Jork 60 Tage e, , , . 9 4, 17 ö. . 9 ; etreidemarkt. zen loko ruhig, holsteinischer loko 158-161. Roggen ruhig, mecklenburgischer loko neuer . = 1690, russischer loko ruhig, 115. Mais 1028. Hafer ruhig. Gerfste fest. Rüböl ruhig, loko 47. Spiritus gut behauptet, pr. März 204, pr. März⸗April 203, pr. April⸗Mai 309, pr. Mai, Juni 208. Kaffee . 1 — Sack. — Petroleum schwach, Standard white
Ka ff ee. Nachmittagsbericht. ) Good average Santos pr. Mä 294 Gd., pr. gi 29 Hie pr. Sept. 30 Gd., pr. Dez. 30 gh — Zuckermar kt. (Schlußbericht.. Rüben⸗Rohzucker J. Produklt Basts 88 Co Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 9, 8?74, pr. April 9, 9243, pr. Mail 9.974, pr. August 16,173, pr. . 3 ö 6) 64
8 rz. . T. B.) (Schluß ⸗Kurse.) DOesterr. 4isßo/9 Papierr. 101,25, do. Silberr. 101,05, 85 re; garen, 20, 10, Desterreichische Kronenrente 101,50, Ungarische Goldrente 112385, do. Kron. A. 97,99, Oesterr. 60er Loose 140 00, Laͤnderbank 247,00, Oesterr. Kredit 367, 0, Unionbank 325,00, Ungar. Kreditb. 397.00. Wiener Bankverein 278,50, Böhmische Nordbahn 250,50, Bußfchtiehtader as Ho. Gibethalbahn - 255, ., Ferd. Nordbahn 32h, Desterr. Staatsbahn 361. 50, Lemb.»Czern. 293, 90, Lombarden 67,00, NVordwestbahn 245, 90, Pardubitzer 208 00, Alp.⸗Montan 243, bo, Amsterdam 99,0, Deutsche Plätze 59, Ol, kondoner Wechsel 120,50, , . . . j . Russische
nknoten 1K 278, Bulgar. H0, Brüxer 374,00, Tram
k . 43 8 , e , ö ö
etreidemarkt. eizen pr. Frühjahr 988 Gd., 9,89 Br. pr. Mai⸗Juni 9.50 Gd., 9,51 Br. Roggen pr. Frühjahr 8, 16 Id. 8,18 Br., Pr. Mai⸗Juni —— Mais pr. Maß-Juni 4,50 Gd., 4,91 Br. Hafer pr. Frübjahr 6,10 Gd., 6, 12 Br.
— 8. März, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Lustlos. Ungar. Kredit- Aktien 397, »0, Desterreichische Kredit. Attien 367660, Franzosen 361,25, Lombarden 66,75, Elbethalbahn 266,00, Desterreichische Papierrente 101,15, 4 υί ung Goldrente 119 85, Dest. Kronen⸗Anleihe — —, Ungar. Kronen ⸗Anleihe 97, 99, Marknoten bool, Bankverein 78,0, Länderbank 246,560, Buschtiehrader Litt. B. Aktien = — ,. Türkische Loose 62, 75, Brüxer 371,50, Wiener Tramway dö8, 9, Alpine Montan 242,60, Bulgarische Anleihe — —.
Budapest, 7. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, pr. Mär 106.550 Gd., 10,52 Br., pr. April 293 Gd., 9, 95 Br., pr. Oktober 8, 65 Gd., 8,57 Br. Roggen pr. Mär 8,00 Gd., S,0ꝛ Br. Hafer vr. März 5,81 Gd., 5,83 Br. . 9 Mai 4,65 Gd., 4,66 Br. Kohlraps pr. August 12,05 Gd.
1 T.
London, 7. März. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Englische 2 YC Kons. 1108ͤi6, 3 d / 9 Reichs⸗Anl. 921, . . ö . ö. 5 Yo Arg. Gold⸗Anl. 934, 43 0o 9 Arg. — 6 oso fund. Arg. A. 93, Brasil. 89er Anl. 614. 50/0 Chinesen 1005, 3340/0 Egypt. 104, 40/g unif. do. 108, 38 0/9 Rupees 675 / is, Ital. H o/ Rente g4t, 6 o/) kons. Mex. 1024, Neue 93 er Mex. 994, 4 dG 89er Russ. 2. S. 1023, LY Spanier bog, Konvert. Türk. 35/1, 4 0.600 Trib. Anl. 111, Ottomanb. 1216/18, Anaconda 8z, De Beertz neue 2843, Incandegcent (neue) 100, Rio Tinto neue 388, Platzdiskont 2, Silber 277 is, eue Chinesen 85. Wechselnotierungen: Deutsche Plätze 20,65, Wien 12,21, Paris 25,45, St. Petersburg 241 / ig.
Aus der Bank flossen 13 000 Pfd. Sterl.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
Die heute eröffnete Wollauktion war gut besucht. Australische . eh , 4 , 5 o/o unter den
origen Auktionspreisen, Kapwolle fest, unverändert. a . e,, . 176 65 Ballen. . J
9 Javazucker loko 11 ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko 93 sh. Käufer fst — Chile Kupfer 703, pr. 3 Het 70.
Liverpool, 7 März. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz S900 B., davon für Spekulation und Export 19099 B. Willig. Middl. amerilan. Lieferungen: Ruhig, stetig. Märj⸗ April 32/6 Verkäuferpreis, April⸗Mai 32* / 96 Käuferpreis, Mai⸗Juni 325 a0 — 3 /s do., Jun Zul 2s /ee Verkäuferpreis, Juli-⸗August rs / a Käuferpreis, August ˖ September ys ee Verkäuferpreis, Septhr. Oktober 325/e. Werth, Oktober ˖ Nodember 3*see do., November⸗Dejember 3* 6 — Za se. Käuferpreis, Dezember⸗Januar 323 / — 324 /g d. do.
Getreidemar tt. Weizen und Mais stetig, Mehl unverändert.
Manchester, 7. März. (W. T. B.) 11 Water Taylor 53, 20r Water Leigh 55, 30r Water courante Qualität 6, 30r Water bessere Qualität sz, 32r Mock eourante Qualität 64, 40r Mule Mavoll 64, 40r Medio Wilkinson 73, 32r Warpeops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 66, 36r Warpeopg Wellington 64, 40r Bouble Weston 7, 60r Double eourante Qualität 93, 33r 1II6 vardz 16 * 16 grey printers aus 32r/46r 149. Fest.
Glasgow, 7. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numberg warrants 53 sh. 196 d. Matt. — (Schluß Mixed numberg warrants 54 sh. 35 d. Warrants Middlesborough III. 47 sb. 7 d.
5 März. (W. T. B:.) Getreide m ar kt. Weizen schwächer.
Paris, 7. März. (W. T. B.) Das Geschäft an der heutigen Börse war schleppend, die Kurse aber im Ganzen behauptet. Für spanische Werthe herrschte regeres Interesse; namentlich waren Babnen beachtet, da man glaubt, daß das Ministerium für diese förderlich wirken werde. Einzelne Banken waren gefragt; Société gsnsrals wurde auf Gerüchte einer geplanten Kapitalerhöhung mebrseitig ge⸗ kauft. Italienische Werthe waren behauptet, Rente mäßig besser, Minenaktien lebhaft und fest in Uebereinstimmung mit London.
(Schluß ⸗Kurse. ) 3 0 / Französische Rente 103, i0, 5 o / g Italienis Rente 9gö, 20, 3 o Portugiesische Rente 26 30. Portugiesische Tabac« Oblig. — —, 460 Russen 85 102,20, 40, Russen 94 101, 25, 33 Russ. A. — — 3 YM Russen 96 94, 26, 4 /g span. äußere Anl. 56. 20, Tonv. Türken 23, 82, ürken⸗Loose 121,70, Meridionalb. 715.00, Desterr. Staatsb. =—, Bangue de France 3950, B. de Paris 985. 00, B. Ottomane 572, 0, Cr6éd. Lyonn. 889, 00, Debeers 7o4 00, Rio= Tinto A. 973,00. Sueikanal ⸗ A. 3640, Privatdiskont 25. Weh. . . . 3 4 uc . 6 a. Italien 7.
London k. 25,21, q. a. London 25,23, do. Madr. k. 386 00. do. .. , enn m z
etreidemarkt. uß.) Weizen behauptet, vr. März WM. 80.
r. April 21,00, pr. Mai⸗Juni 21,30, pr. vir r m, g oggen ruhig, pr. März 1405, pr. Mai ⸗Auguft 14.10. Mehl behauptet, pr. März 45,90, pr. April 43,85, pe. Mair Jun 44,25, pr. Mai, August 44,2). Rüböl rubig, br. März 2X0. rij . on g, 2 3, * Seytbr.· Dezbr. od. Sir irus ruhig, pr. rz 2 ril 45H, pr. Mal -⸗August P pr ep, wube, Gene, 401. . 36
Rohzu cker. Schluß.) Behauptet. 88 9 loko 28 à 283. Weißer Zucker fest, Nr. 3, pr. 100 Kg. pr. März 304, vr. Üpril' 36g. pr. w n ig, pr. i, men, 23
Peters burg, 7. März. (G8. T. B.) Wechsel a. ond. (G6 Mt.) 93, 90, do. Berlin do. GS .77I. Gbaæques au Berlin 46, 30, Wechsel Paris do. 37, 20, Privatdisk. 68. Nu sf. 4 0,½ Staatgrente 101. do. 4 0 kons. Eisenbabn. ÄAnleibe den 1880 191, do. Io, don. Gifen- babn⸗Anleihe von 1889 — 90 1808, de. 33 o Gold. Anleide don 13944 148, do. H og Prämien- Anleibe don 1884 26, do. 8 o, Prämien- Anleibe von 1866 0 do. 40 Pfandbriefe er WMelng. Agrarh,. gg. do. Bodenkred. o/ 1g d Pfandbriese 34, Alom. Don Tommietgbank 613, St. Petersburger Digksntedank 88, do. Internat. Bank J. Gin. 36e do. Privat · Dandelgdank 1. Gm. 183, Do. Dribak. Qundelgban 1Ij. Gm. Sig; Nef. Baut far aan dilen Pandel Nö, War chien,
Kommerjbank 484.
,