1899 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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den nachstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch er⸗ tbeilen, daß mit der Betriebseröff nung der Rheinuferbahn oder eines Theils derselben die auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privat⸗Anschlußbahnen vom 28. Juli 1897 (GesetzSamml. S. 2265) zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn von Wesseling und Bodorf nach Brühl und Vechem unter dem J. Februar 1897 ergangene Genehmigungs- Urkunde, unbeschadet der Bestimmung des Artikels 19 . ,, und vorbehaltlich der Rechte Dritter, außer raft tritt. ;

Auch wollen Wir der Gesellschaft, welcher hereits durch landes- herrlichen Erlaß vom 8. März 1897 für die Herstellung jener Klein⸗ bahn das Recht inr Entziehung und Beschränkung des Grund eigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verliehen worden ist, dieses Recht für alle Bahnstrecken ertheilen, welche den Gegenstand dieser Konzessions Urkunde bilden.

J.

Die Eisenbahnen von Köln über Wesseling nach Bonn, von Godorf und Wesseling nach Brühl und Vochem. von Godorf nach Sürth und von Dransdorf nach dem Staatsbahn Güterbahnhofe Bonn sind wesentliche Bestandtheile des Gesammtunternehmens der Gesell⸗ schaft und einheitlich mit der Vorgebirgs bahn zu betreiben. Die für dieses geltenden statutarischen und konjessionsmäßigen Bestimmungen, insbesondere die in der Konzesstons- Urkunde vom 4. August 1894 betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn pon Köln läng; dem Vorgebirge nach Bonn durch die Aktiengesell⸗« schaft der Vorgebirgsbahn Köln Bonn, enthaltenen Bedingungen ,. auf die vorbezeichneten Bahnstrecken gleichmäßig Anwendung nden.

Jedoch wird die Konzessions⸗Urkunde vom 4. August 1391 in folgenden Punkten abgeändert;

1) Zu Artikel J. Die Firma der Gesellschaft hat zu lauten: „Aktiengesellschaft der Köln⸗Bonner Kreisbahnen“.

X. Der Artikel 17 erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

3) Die Artikel VII und XI werden durch die Artikel II und VII dieser Konzessions. Urkunde ersetzt.

4 Der Artikel XIII erhält folgenden Zusatz:

Sofern innerhalb deg vorbezeichneten Zeitraums in den Ver— hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmenzg oder durch den Anschluß an andere Sahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs. Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbabn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen . Einschränkung in Anwendung.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecken erforderliche Baukapital wird

a. für die Bahnstrecke Köln Wesseling —Bonn auf 1 400 000 ,

b. für die Bahnstrecke Godorf und Wesseling Brühl und Vochem

auf 921 000 , C. für die Babhnstrecke Godorf Sürth auf 189 000 Ma, d. für die Bahnstrecke Dransdorf Staats bahn⸗Güterbahnhof Bonn auf 1960 000 , zusammen auf 2700 000 S festgesetzt,. Da der Betrag von 1400 000 S im Wege der Anleibe beschafft werden soll, erböht sich das gemäß der Konzessions⸗Urkunde vom 4. August 1894 auf 900 000 M6 festgesetzte Grundkapital der Gesellschaft auf den Ge⸗ sammtbetrag von 2 200 000 . III.

Für den Bau und Betrieb der sämmtlichen Bahnen sind die Bestimmungen der jeweiligen Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebend.

Die Sxurweite der Vorgebirgsbahn Köln —Bonn beträgt 1 m; die Spurweite der Rheinuferbahn und der Bahnen von Dransdorf nach dem Staatsbahn Güterbahnhofe Bonn sowie von Godorf und Wesseling nach Brübl und Vochem soll gleichfalls 1 m, jedoch die der letzteren Bahn bis zum Staatsbabnhofe Brübl zugleich 1435 m 36. die Spurweite der Bahnstrecke von Godorf nach Sürth 1,435 m

etragen.

IV.

Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahnstrecken Köln— Wesseling Bonn, Godorf Sürth und Drans dorf Staats bahn⸗Güter⸗ bahnhof Bonn muß längstens binnen 2 Jahren nach Ertbeilung der Konzession erfolgen, während es für die Bahnstrecke Godborf und Wesseling —Brübl und Vochem bei der Bestimmung der Genehmigungs⸗ Urkunde vom 7. Februar 1857 verbleibt, das die Vollendung und FIn— betriebnabme dieser Strecke spätestens nach Ablauf von 18 Monaten nach der daselbst erwähnten Planfeststellung erfolgen soll.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriff nahme, Fortführung, Vollendung und Jabetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Habnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung einer der Bahnstrecken in Verjug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5Ho /g des für die betreffende Babnstrecke im Artikel II festgesetzten Baufapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Ver⸗ zugöstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechte weges dem Minister der öffentlicken Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General ⸗Staatskasse den Betrag von 80 000 S, in Worten: Achtzigtausend Mark, baar in preußischen Staats oder vom Staate

ewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Gisenbahn⸗ r rt dligth r, unter Berechnung aller dieser Werth— apiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zins cheinen und Zinsschein⸗Anweisungen zu hinterlegen und in gericht⸗ licher oder notarieller Urkunde nach näherer Bestimmung des Artikels VIII 4 und 5 der Konzessions Urkunde vom 4. Augast 1894 zum Pfande zu bestellen.

V.

Hinsichtlich der Bahnstrecke Godorf und Wesseling Brühl und Vechem liegen dem Konzessionar folgende besondere Verpflichtungen ob:

I Die von den westlichen Kleinbahnen zum Rhein und umgekehrt ehenden Güter sind über diese Strecke zu bestimmten Höchstfracht⸗ fre zu befördern.

2) Die Umladung, Abfertigung und Behandlung der zu 1 be— zeichneten Güter am Rhein ist . Gebũbren zu bewirken, deren Festsetzung ebenso, m die Höchstfrachtsätze zu 1, falls keine Ver⸗ einbarung darüber zwischen der Gesellschaft und dem Unternehmer jener Kleinbahnen zu stande kommt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten vorbehalten bleiben soll.

3) Die für die zu 1 bezeichneten Kleinbahnen erforderlichen An, schlüsse an den Rhein und in Brühl, welche sich insbesondere auch auf den Personenverkehr erstrecken, sind gemäß einer zwischen der Gesellschaft und dem Unternehmer der Kleinbahnen zu treffenden näheren Vereinbarung im Streitfalle nach näherer Bestimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten herzustellen.

4 Die im Interesse der Landegvertheidi 2 an die Ge⸗ en,, des Bahnbaues geknüpften besonderen Bedingungen bleiben

maßgebend.

VI.

Der gemäß Artikel IX, 3 der Konzessions⸗ Urkunde vom 4. August 1894 zu bildende Spezial Reservefonds soll mit der Eröffnung des , der neuen Bahnstricken von 30 000 M auf 76 000 M erhöht werden.

VII.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Babnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗

interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. So- weit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landes⸗ vertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Kon⸗ zessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, 2 den Konzessiongt alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. rtikel L᷑ der Konzessions Urkunde vom 4. August 1894 getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzesstonar

zur Last. VIII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg fallen, unter denen auf die Bahnen bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisen bahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel! Nr. q), so ist der Konjesstonar verpflichtet, auf Erf9rdern des bezeichneten Minssters die baulichen Ein⸗ richtungen und den Betrieb der Bahnen nach Maßgabe der für Haupt. eisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzesstonar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staattregierung das Eigenthum der Bahnen nebst allem Zubehör gegen ö. der in Nr. 4 unter a, b und e des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 5. November 1838 be- zeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahnen verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu . Dritten abzutreten.

Nachdem die Hinterlegung der unter T vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs Urkunde stattgefunden hat, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzeg vom 19. April 1873 (Gesetz Samml. S. 357) durch das Amtsblatt der Regierung zu Köln ver⸗ ß und eine Ausfertigung derselben der Gesellschaft ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

gedrucktem Königlichen Instegel.

Gegeben Wilhelmshöhe, den 15. August 1898. ( S8) Wilhelm R. Fürst zu Hohenlobe. Dr. von Miquel. Thielen. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler. Graf von Posadowsky.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Ober-Glogau ist der bis⸗ herige Seminar⸗Hilfslehrer Peter Hoffmann zu Breslau zum ordentlichen Seminarlehrer ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schieds gerichten der Arbeit erversicherung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stellvertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Gerichts⸗Assessor a. D. Bennhold zu Dortmund zum Vorsitzenden und

der Geheime Bergrath Reuß ebenda zum stellvertretenden Vorsitzenden des daselbst bestehenden Schiedsgerichts für die Sektion L der Rheinisch⸗Westfälischen Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaft; der Amtgrichter Nachtigall in Meisenheim zum Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 6. März 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 45 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Ges⸗S. S. 152) wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reiner trag aus dem Betriebsjahr 1897/98 bei der Eisern⸗Siegener Eisenbahn auf 60 000 M festgestellt worden ist.

Elberfeld, den 7. März 1899.

Der Königliche , ieck.

NAichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. März.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten begaben Sich heute Morgen nach Charlottenburg und legten im dortigen Mausoleum am Sarge Seiner hochseligen Majestät des Kaisers Wilhelm des Großen einen Kranz nieder.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten von 10 Uhr Vormittags ab die Vorträge des Kriegs-Ministers, Generalleutnants von Goßler, des Chefs des Militärkabinets, 6 . Hahnke und des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel.

Die gestern ausgegebene Nummer des „Marine ⸗Ver⸗ ordnungsblatts“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Ver⸗ ordnung, betreffend die Ableistung der Wehrpflicht in Kiautschou:

Ich bestimme hierdurch: ö

I) Wehrpflichtige Reichsangehörige können bei den Marinelheilen in Kiautschou zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpflicht als Freiwillige eingestellt werden, sofern sie nicht durch Zivilverhältnisse gebunden sind und Gründe zu ihrer Ausschließung Wehrordnung S8 30 und 37 nicht vorliegen.

Von dem im § 113 der Marineordnung vorgeschriebenen Größen⸗ maß darf in diesem Falle bei sonstiger Tauglichkeit abgesehen werden.

2) Nach , der aktiven Dienstpflicht bei den genannten Marinetheilen sind solche Wehrpflichtige in der Regel in Kiautschou zur Reserve zu beurlauben. In geeigneten Fällen können diese Mann schaften vorläufig durch den Gouverneur Auslandtzurlaub nach Wehrordnung § 111,3 bis 5 erhalten.

3) Die in I) bezeichneten Wehrpflichtigen dürfen in außerordent⸗ lichen Fällen vor Ablauf der gesetzlichen aktiven Dienstpflicht, aber nicht vor Vollendung einer einjährigen aktiven Dienstjeit mit Ge⸗ nehmigung des Gouverneurs zur Bieposition der Marinetheile be⸗ urlaubt werden.

4) Personen des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine dürfen nach * abe verfügbarer Mittel auf ihren Antrag durch den Gouverneur, we 2 Ich . diesen Fall die Befugnisse eines kom⸗ mandierenden Generals Wehrgesetz 5 8a beilege, zu den gesetz⸗ lichen Uebungen bei den Marinetheilen in Kiautschou unmittelbar einberufen werden.

6) In Fällen von Gefahr können die in Kiautschou dauernd aufhaltenden Personen des Beurlaubtenstandes des . und der Marine zu den von Mir befohlenen Verstäͤrkungen der Marinetheile in Kiautschou herangezogen werden. In dringenden Fällen können solche Verstärkungen vorläufig durch den Gouverneur angeordnet werden, welchem Ich für diesen Fall die Befugnisse eines komman. dierenden Generals Wehrgesetz 5 8h beilege.

Sie haben das Weitere zu veranlassen.

Berlin, Schloß, den 27. Februar 1899. . Wil helm.

In Vertretung des Reichskanzlers: Tirpitz.

An den Reichskanzler (Reichs Marineamt).

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher . die vereinigten Ausschüsse für Elsenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen.

Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. März 1859 enthält unter A 7 . das Jahr 1898 erstatteten Geschäftsbericht dieser

ehörde.

Der Abschnitt B, Invaliditäts- und Altersversicherung, bringt folgende Bescheide und Beschlüsse:

Die Befugnisse der Kontrolbeamten bestimmen sich nach dem Inhalt des ihnen von dem Vorstand der Ver⸗ ,, ertheilten allgemeinen oder besonderen Auf⸗ trags, sie können danach sehr wohl zur Stellung von Ersuchen an öffentliche Behörden gemäß 8 141 des . und Altersversicherungsgesetzes berechtigt sein das Verlangen einer unteren Verwaltungsbehörde, daß die Versicherungsanstalt den Geldbetrag für ungültige, an die Betheiligten in 6 einer Entscheidung aus . 122 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes zu er⸗ tattende Beitragsmarken ihr portofrei ü bersenden solle, ist jedenfalls dann unbegründet, wenn die Versiche⸗ rungsanstalt die Beitragsleistung nicht veranlaßt ar (708);

die Anbringung eines ihre Wichtigkeit kurz bezeichnenden

Vermerks auf den Au frechnungsbescheinigungen (G6 103 des Invaliditäts und ieren ü fer r e f n ist vor⸗ behaltlich der Zuständigkeit der Landesbehörden gebilligt worden (709);

der 37 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes hindert nicht die Anwendung der Vorschriften über Warie⸗ zeitberechnung auf solche Personen, dle bereits vor dem Ein⸗ tritt ihrer Erwerbsunfähigkeit im Sinne des §9 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes aus Kassen der in 5 36 daselbst bezeichneten Art wegen Berufs⸗ invalidität eine Ren te bezogen haben, insbesondere sind die 5 Jahre des § 156 a. a. O. nicht vom Beginn dieses Rentenbezuges, sondern vom Eintritt der Invalidität im Sinne des 9 zurückzurechnen (710);

die Ausschließung von ,, durch den Rentenbescheid auch für die entenvertheil ung erfordert ihre genaue Bezeichnung nach Art, Zahl u. s. w. und die Hervorhebung des Grundes der Nichtberücksichtigung (71);

die Nachverwendung geschuldeter Beitrags⸗ marken bedeutet keinen vermögensrechtlichen Schaden im Sinne des 5 349 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung (17)

dem Vorbescheid des Schiedsgerichts⸗Vorsitzenden darf nicht der Vermerk angefügt werden, daß dem Kläger im Fall wiederholter Abweisung die Kosten des Verfahrens auf⸗ erlegt werden könnten (713);

wenn auch die Kosten der Bestattung eines während der Heilbehandlung f 12 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes) verstorbenen Ver⸗ sicherten im allgemeinen nicht zu den Kosten des Heil⸗ verfahrens gehören, so ist doch die Uebernahme solcher Beerdigungskosten durch die Versicherungsanstalt nicht unter allen Umständen unzulässig (14.

In dem nichtamtlichen Theile ist ein Obergutachten des Professors Dr. Meschede zu Königsberg i. Pr. vom 22. März 1898 mitgetheilt, das die Frage behandelt, ob einer einmaligen ausgiebigen Einathmung schädlicher Rauchgase eine Einwirkung ö. die Entstehung schwerer Hirnveränderungen, die einige Wochen später zum Tode führten, zuzuschreiben sei.

) Die Zahlen bedeuten die Nummern, unter denen die Ent⸗

scheidungen in den „Amtlichen Nachrichten“ abgedruckt sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarzburg⸗ sondershausensche Staats⸗Minister Petersen ist in Berlin angekommen.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine sind S. M. S. „Deutschland“, Kommandant: , Müller, mit dem Chef des Kreuzer⸗

eschwaders, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen an Bord, und S. M. S. „Irene“, Kommandant: Fregatten⸗Kapitän Obenheimer, gestern von Amoy nach Shanghai in See gegangen; S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Jacobsen, ist am 7. März in Valparaiso angekommen und will am 23. März nach Callao

in See gehen.

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten hat, wie, W. T. B.“ meldet, heute mit 114 gegen 21 Stimmen das neue Gewerbe⸗ . . angenommen, sodaß nunmehr alle zur Steuer⸗ reform gehörigen Gesetze von der Kammer der Abgeordneten genehmigt sind. .

Braunschweig.

Der Landtag hat heute, wie ‚W. T. B.“ berichtet, mit mehr als Zweidrittelmehrheit das neue Wahlgesetz endgültig angenommen. Damit 1 die gesammte Wahl⸗ und Steuer⸗ gesegbzteform zum Abschluß gelangt.

El sas⸗Lothringen.

Der Landesausschuß ee, r, in seiner Sitzung vom T7. d. M. in zweiter Lesung die Etats der Ju stiz⸗ und Gefängnißver waltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung.

Oesterreich· Uugars.

Das ungarische Unterhaus verhandelte gestern über den Antrag 6. . Polonyi, daß die Debatte über das Königliche Handschreiben, welches in Betreff der Quote eine Entscheidung getroffen habe, auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Der Minister⸗Präsident von Szell bat um Ablehnung des Antrages, wobei er erklärte, die . beabsichtige, die Entscheidung über die Quote für den nächstfolgenden Cyclus durch die , . da die Entscheidung des Königs nur im Nothfall angerufen werden solle. Das Haus lehnte hierauf den Antrag Polonyi ab und ging zur Be⸗ rathung des Ausgleichs- Provisoriums über. Der Referent Abg. Pulszky empfahl die Annahme der Vorlage.

Großbritannien und Irland.

Der Premier⸗Minister Lord Salisbury ist, wie „W. T. B.“ meldet, unpäßlich. Eine starke Erkältung ver— hinderte ihn gestern, an dem Ministerrath theilzunehmen.

Der „Times“ zufolge werden die Voranschläge für die britische Flotte für das Etatsjahr 1899, 1900 eine Er⸗ 7 von ungefähr 3 Millionen gegen diejenigen für

S898 / 9 aufweisen. Das Parlament werde daher um die . von nahezu 28 Millionen ersucht werden. Die Regierung beabsichtige, die gegenwärtige Effektivstärke um 4000 bis 5000 Mann zu erhöhen; der größte Theil der Neuforderung sei jedoch für den Bau von Schiffen bestimmt.

Frankreich.

Der Präsident Loubet hat, dem „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, den General Bailloud als General⸗Sekretär der r , . und Chef des Militärstaats in seinem Amte u belassen.

ĩ Der Päpstliche Nuntius Msgr. Clari ist von einem Ge⸗ hirnschlag betroffen worden. Sein Zustand ist sehr bedenklich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer hob der Deputirte Aimond in der Generaldebatte über den Militär⸗Etat hervor, daß dieser Etat auf 875 Millionen Francs gestiegen sei, aber es sei unmöglich, diese Summe herabzusetzen, denn man müsse mit den Rüstungen Deutschlands und dem Anwachsen von dessen Effek⸗ tivstärke durch ähnliche , Schritt halten. Zu be⸗ klagen sei die Inferiorität der Effektivstärke der franzosischen Infanterie, weil viel zu viel Soldaten nur ein Jahr lang Dienst thäten. Der Kriegs-Minister de Freycinet erkannte an, daß die französischen Effektivstreitkräfte an Zahl hinter denjenigen einer benachbarten Macht zurückblieben; man müsse i darein ergeben mit Rücksicht auf die Bevölkerungs⸗ zahl Frankreichs; aber über eine gewisse Zahl hinaus verstärke sich keine Militärmacht durch Erhöhung ihrer Effektivstärke. Es erscheine schwierig, im Felde mehr Armee⸗ Korps zu dirigieren, als deren hier und dort vorhanden seien. Er glaube nicht, daß einige weitere Armee⸗Korps die militärische Stärke erhöhen könnten; ke könnten nur als Reserve dienen; er sei aber überzeugt, daß das Loos bereits entschieden sein werde, bevor man bazu komme, sich der Reserve zu bedienen. „Wir dürfen uns also“, fuhr der Minister fort, „über die Ver— mehrung der Effektivbestände unserer Nachbarn nicht beunruhigen. Wir müssen darauf halten, die Quantität durch die Qualität zu ersetzen. Ich bin stolz auf die Arbeit, die Frankreich seit 15 Jahren für seine Veriheidigung geleistet hat. Wir gestalten gegenwärtig unser Gewehr um, wodurch dasselbe unübertrefflich emacht wird. Was unsere Artillerie betrifft, so erkläre ich, daß die⸗ f elbe ohne Gleichen ist. Das Land kann also der Zukunft vertrauens⸗

voll , 3. wir darauf, die Disziplin des

Heeres aufrechtzuerhalten durch Fürsorge für das Heer, durch die Gerechtigkeit, welche die Führer üben. Die Armee muß allen Erelgnissen gegenüber bereit sein, sie muß sich ihrer Auf⸗ gabe bewußt sein. Wenn sie sich jeden Tag zu dem höchsten Dpfer bereit hält, wird die Armee unbesieghar. Ich meinerseits werde alles thun, damit die Armee auf der Höhe ihrer Aufgabe bleibe.“

Der mit der Untersuchung in der Angelegenheit Déroulsde⸗Habert betraute Richter Pasques beendete gestern das Zeugenverhör und wird die beiden Angeklagten am Freitag und Sonnabend zum letzten Mal verhören. Am 8 wird wahrscheinlich die Untersuchung abgeschlossen werden.

Italien.

Der Minister⸗Präsident Pelloux, der Minister des Aus⸗ wärtigen Cane varo und der Marine⸗Minister Palum bo hatten, wie die „Agenzia Stefani“ meldet, gestern eine Kon⸗ ferenz, um die für die künftige Besetzung der Sanmun⸗Bay zu ergreifenden Maßregeln zu besprechen. Der Minister des Aus⸗ wärtigen konferierte später längere Zeit mit dem britischen Bot⸗ schafter Sir Philip Currie.

Spanien.

Nach einer Meldung des W. T. B.“ fanden gestern in Palma, Valladolid und Reus Kundgebungen der in die Heiniath zurückgekehrten Soldaten statt, welche die rück— ständige Löhnung forderten. Doch kam es nirgends zu ernsten Ruhestörungen.

Belgien.

Ueber das Befinden der Königin ist heute Vormittag folgendes Bulletin ausgegeben worden: „Die Ei. im hir der Königin hält an. Die Krankheit nimmt ihren normalen Verlauf.“

Rumänien.

Die Deputirten kammer hat, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, in ö. gestrigen Sitzung das Uebereinkommen mit Deutschland, betreffend die direkte Verbindung Berlin Bukarest Konstanza Konstantinopel, einstimmig genehmigt. In Beantwortung einer Interpellation über die Lage in Rumänien und Macedonien erklärte der Minister⸗Präsibent Sturdza, Rumänien wünsche den 6 und die Aufrechterhaltung des status quo in der Türkei. Es wolle nichts ohne Zustimmung des Sultans unternehmen, um zu beweisen, daß die macedonischen Rumänen dessen treueste christliche Unterthanen seien.

Amerika.

Wie das „Reuter 'sche Bureau“ aus Rio de Janeiro vom e rige, Tage meldet, hat die dortige Regierung den Vorschlag Großbritanniens angenommen, die Entscheidung in der Guyana⸗Grenzstreitfrage einem Schiedsgericht zu übertragen. Joaguim Nabuco, früherer Sekretär der Ge⸗ lier lch in London, ist zum Kommissar für die schiedsgericht⸗ ichen Verhandlungen ernannt und mit den Vorarbeiten für die Sache betraut worden. .

Nach einer Meldung der „Times“ aus Montevideo vom gestrigen Tage haben die Kammern eine Amnestie für alle politischen Verbrechen bewilligt, sodaß die wegen 4e. Verbrechen in Buenos Aires in der Verbannung lebenden Personen jetzt zurückkehren können.

t Asien.

Aus Peking vom gestrigen Tage berichtet das Reuter'sche Bureau“, der britische Gesandte Sir Claude MeDonald habe dem Tsung⸗li⸗amen erklärt, daß jeder Versuch, dem mit der ir and , . Banking ⸗Korporation ab⸗ geschlossenen Vertrag die Anerkennung zu versagen, als

ein schwerer Vertrauensbruch werde angesehen werden,

welcher Vergeltungsmaßnahmen nach sich ziehen müsse. 9 leich habe der Gesandte das Tsung⸗li⸗Hamen auf die rühere Versicherung Lord Salisbury's hingewiesen, daß Groß— britannien China unterstützen werde, wenn irgend eine andere Macht durch Gewaltmaßregeln versuchen sollte, die Aufhebung bereits unterzeichneter und ratifizierter Kontrakte zu erzwingen. Wie die „Tribuna“ aus London erfährt, hätte der britische Gesandte in Peking seiner Regierung die Mit⸗ theilung gemacht, der Chef der chinesischen Regierung habe ihn gebeten, dem italienischen Gesandten de Martino das lebhafte Bedauern auszudrücken, daß er die Weigerung, seine Note entgegenzunehmen, als Beleidigung auf— gefaßt habe. Dle chinesische Regierung 6 bereit, sich bei de Martino schriftlich zu entschuldigen. Die „Tribuna“ fügt hinzu, die Entschuldigungen könnten erst dann an⸗ genommen werden, wenn die chinesische Regierung die Wieder⸗ vorlegung der italienischen Note verlange und die versöhnlichsten Intentionen erkennen lasse. 6 Aus Shanghai erfährt die „Times“, daß der Vize⸗-önig von Nanking den Konsuln Deutschlands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten telegraphiert habe, dem Tadntai von Shanghai sei nur mit Rücksicht auf die Wünsche der Konsuln, die Verhandlungen zu Ende zu führen, gestattet worden, auf seinem Posten zu bleiben. Da er aber nicht im stande ge⸗ wesen sei, ein Einvernehmen zu erzielen, sei sein Nachfolger angewiesen worden, sofort die Amtsgeschäfte zu übernehmen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (62 Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding beiwohnte, stand die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, auf der Tagesordnung.

In Verbindung damit wird der Antrag des Zen⸗ trums, der fast denselben Inhalt hat wie die Vor⸗ lage, berathen. Letztere ändert die Bestimmungen über die Kuppelel (88 180 und 181), schafft besondere Strafvor⸗ schriften für die Zuhälter (58 181 a) und verschärft die Vorschriften über das Verkaufen und Feilhalten von Druck⸗ schriften (63 184, 1844 und 184). Der Antrag enthält außerdem, den Kommissionsbeschlüssen der früheren Session entsprechend, eine Aenderung bezüglich der sittlichen Gefährsung von Arbeiterinnen durch die Arbeit⸗ geber unter Mißbrauch des Arbeits⸗ oder Dienstverhältnisses (8 1822) und eine Strafbestimmung für Personen, welche ansteckende Krankheiten verbreiten.

Endlich wird in Verbindung hiermit über den Antrag des Abg. Freiherrn von Stumm (Rp.) verhandelt:

den Reichskanzler zu ersuchen, bei Gelegenheit der in Aussicht stehenden Revision des Strafgesetzbuchs auf die Verschärfung der—

jenigen Strafen Bedacht zu nehmen, welche für Sittlichkeits—⸗

verbrechen, insbesondere für die gegen Kinder gerichteten, vorgesehen nh.“

Zur Einleitung der Debatte nahm das Wort der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding, dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Hauses ber Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (39) Sitzung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse beiwohnte, die zweite Be⸗

rathung des Staatshaushalts-Etats für 1899 bei

dem Etat des Ministeriums der geistlichen, Unter— richts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten fort in Ver⸗ bindung mit der Berathung des zweiten Nachtrages zum Normal-Etat vom 4. Mai 1892, betreffend die Besoldungen der Leiter und Lehrer der höheren Unterrichtsanstalten, und der Berathung der Uebersicht über die Durchführung der neuen Besoldungsordnung für die Universitäts⸗-Professoren.

Zu dem Titel „Einnahmen aus dem Kultus und Unterricht gemeinsam“ nahmen bis zum Schluß des Blattes der Abg. Dauzenberg (Zentr.),, der Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse, sowie die Abgg. Dr. Friedberg (nl) und Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons) das Wort.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Krefeld meldet die „Rhein. Westf. Ztg.“ vom gestrigen Tage: In einer Versammlung der ausständigen Sam metweber (vgl. Nr. 56 d. Bl.) wurde Stellung genommen zu dem Vor—⸗ schlage der sozialen Kommissien, mit den Arbeitgebern und Nehmern getrennt zu verhandeln. Ez wurde beschlossen, mit der sozialen Kommission in Verbindung zu treten, sobald diese erktlärt, einige Arbeiterpertreter aus den verschiedensten Arbeiterverbänden als Beirätbe hinzuzuziehen. Die Belräthe sollen aufklärend bei technischen Fragen wirken. Die Sammetfabritanten fahren fort, die an ihre Weber gejahlten Löhne zu veröffentlichen, um dem Publikum zu zeigen, ; die an ihre ausständigen Arbeiter gezahlten Löhne auskömmliche gewesen seien. ö

In Leipzig⸗Gohlis haben, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, sämmt⸗ liche Tischler, olan, eiter 1c. der Firma Deutsche Kunstholz⸗ werken wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Das Erlöschen der Maul und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitgamt gemeldet worden vom Schlacht ⸗Vlebhofe zu Hannover am 6. März, der Ausbruch der Maul—⸗ und Klauenseuche unter Schweinen vom Schlacht ⸗Viehhofe zu München und vom Viehbofe zu Nürnberg am 8. März, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul. und Klauenseuche vom Schlacht Viehhofe zu Dresden an demselben Toge.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 10 vom 8. März 1899.)

Pe st.

Arabien. Einer Mittheilung vom 26. Februar zufolge sind in Djeddah 2 Todesfälle festgestellt.

Britisch⸗Ostindien. In Bombay sind in den 3 Wochen vom 18. Januar bis 7. Februar insgesammt 1421, 1559 und 1680 (im Vorjabre entsprechend 1708, 1842 und 2042) Personen gestorben, davon an Pest 456, 540 und 588 (834 927 und 113); an der Seuche erkrankten in diesen Zeiträumen 553, 663 und 716 Personen.

In Kurrachee ist die Pest seit den ersten Tagen des März in starker Zunahme begriffen. ;

In Kalkutta erkrankten und starben an Pest in der Zeit vom; 22. Januar bis 4 Februar je 2 Personen; ferner sind daselbst 28 Per sonen an Cholera, 2 an Pocken und 377 an Fiebern gestorben.

Madagaskar. Vom 25. Januar bis 1. Februar sind in Tamatave 2Personen erkrankt, 1 gestorben (darunter kein Europäer). Seit dem 9. Februar ist zufolge einer Mittheilung vom 17. dess. Mts. ein neuer Fall nicht festgestellt worden.

Verschiedene Krankheiten. ö

Pocken: Antwerpen 3, Mot kau 5, Warschau 4 Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser), Paris je 8, St. Petersburg 24, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen; Flecktyphus; Krakau 5 Todesfälle; St. Petersburg 5, Warschau (Krankenhäufer) 10 Erkrankungen; Rückfallf ieber: Moskau 2 Todes⸗ fälle; St. Petersburg 2 Erkrankungen; Genickstarre: Reg.-Bez. Arnsberg 2, New Jork 4 Todesfälle; Reg ⸗Bez. Düssel dorf, Kopenhagen je 2 Erkrankungen; Tollwuth: New Jork 1Todesfall; Milzbrand: Moskau 1 Todesfall; Va rizellen: Wien 60 Erkrankungen; Keuch husten: London 55 Todesfälle; Reg.-Bez. Schleswig 81, Nürnberg 77. Wien 66 Erkrankungen; Influenza Berlin 19, Braunschweig 2, Bremen 6, Breslau 10, Charlottenburg 3. Erfurt 2, Flensburg, Halle je 3, Hannover 4, Leipzig 7, Würzburg b, Budapest 3, Kopenhagen 20, London (Krankenhäuser) 113, Moskau 5, New York 21, Paris, St. Peters burg je 4, Prag 3, Rom 2, Stock- holm 11, Wien 10 Todesfälle; Nürnberg 73, Hamburg 97, Kopenhagen 1631, Stockholm 146, Wien 69 Erkrankun⸗ gen; Lungenentzündung: Reg. Bez. Schleswig 106 Er⸗ krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Diphtherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtsorte 1886.95: 4,27 0/!0): in Ludwigshafen, Solingen Er⸗ krankungen wurden gemeldet in Berlin 87, Breslau 21, in den Re⸗ 6 Arnsberg 139, Düsseldorf 95, in München 34, Ham⸗ urg 33, Budavest 21, Kopenhagen 45, London (Krankenhäuser) 149, New Jork 196, Paris 64, St. Petersburg 80, Stockholm 110, Wien 71 desgl. an Masern in Berlin 38, Breslau 23, im Regierungsbezirk Posen 217. in Budapest 184, Edinburg 234, Kopenhagen 211. New York 153, St. Petersburg 110, Prag, Stockholm je 45, Wien 299 desgl. an Scharlach in Berlin 54, Breslau 30, im Reg. Bez. Arnsberg 93, in Hamburg 265, Budapest 47, Edinburg 22, Kopenhagen 51, Logdon (Krankenhaͤuser)

241, New York 229, Paris 76, St. Petersburg 35, Wien h9

desgl. an Unterleibstyphus in Budapest 28, London (Kranken⸗ häuser) 23, Paris 40, St Petersburg 163.

Im Monat Januar (für die deutschen Orte) sind nachstehende Toded fälle gemeldet worden: ;

Pocken: Madrid 6. Bombay 4, Buenos Aires 5, Rio de Janeiro 21; Cholera, Pest, Gelbfieber: vergl. die fortlaufenden Mitth. in den Veröff.; Flecktypus: Borbeck, Posen, Wattenscheid, Bernburg je 1, Mexiko 26, Rio de Janeiro 1; Genick starre: Cineinnati 1, Detroit 5, Minneapolis 6, New Jork 23; Tollwuth: Buenos Aires, Rio de

Janeiro je 1; Influenza: Berlin 29, Barmen 4, Breslau, Dort⸗

mund je 6, Elberfeld 13, Frankfurt a. M. 4, Hamm 7, Hannover 2, Köln 14. Krefeld 5, Magdeburg 3, Minden, Stettin, Stralsund, Bayreuth, Leipzig je 2, Bernburg 3, Hamburg 6, 16 deutsche Orte je 1, Bukareft 1, Amsterdam 2, Madrid 47, Cincinnati 1, Detroit 11, Minneapolis 4, St. Louis 12, Mexiko 1, Buenos Aires 4; Lepra: Bombay 3

Im übrigen war in nachstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleich zur Gesammtsterblichkeit eine besonders große, nämlich höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen denselben 1,‚15 von je 100 in sämmtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Gnesen, Inowrazlaw, Köslin, Kreuz⸗ nach, Langendreer, Malstatt⸗ Burbach, Neunkirchen, Stendal, Hagenau; an Scharlach (1886/95: ,.91 0/9 in allen deutschen Orten): in Dtsch. Wilmersdorf, Braubauerschaft, Giebichenstein, Wattenscheid; an Diphtherie und Croup (1886,95: 4,27 ι in allen deutschen Orten): in Allenstein, Aschers leben, Bocholt, Braubauerschaft, Düren, Eisleben, Jersitz, Lipine, Merseburg, Schalke, Siegen, Staß⸗ furt, Wanne, Pirna, Heilbronn.

Mehr als ein Fünftel aller Gestor benen ist ferner nach⸗ stehenden Krankheiten erlegen: der Lungen sch wind sfucht (1886/95: 12,8830 in allen deutschen Orten): in Boxhagen⸗Rummels⸗ burg. Emden, Fulda, Neuruppin, Paderborn, n Bay⸗ reuth, Kempten, Pirmaseng, Speyer, Eßlingen, Rio de Janeiro; akuten Erkrankungen der Athmungsorgane (1886/95: 1198 0j0 in allen deutschen Orten): in 68 deutschen Orten, darunter sogar mihr als ein Drittel in Beeck, Bielefeld. Bottrop, Duisburg, Essen, Kreuznach. Ohligs, Wesel, Witten, Göppingen, Hagenau, ferner in Bukarest, Amsterdam Utrecht, New York, Mexiko; akuten Darmkrankheiten (1836/95: 11,B72 in allen deutschen Orten): in Burg, Döbeln, Apolda, Basel, Le Havre, Nancy, Zürich, Mexiko.

Von den 274 deutschen Orten hatten im Berichtsmonat eine ver⸗ hältnißmäßig hobe Sterblichkeit (über 35,9 auf je 1000 Ein- wohner und aufs Jahr berechnet) Wattenscheid 37,2, Pirna 40,3 (1895/97: 24,3). Beeck 43,57 (27,6, ). Im Vormonat betrug das Sterblichkeitsmaximum 43,0 J——-- .

Die Säuglingssterblichkeit war in 4 Drten eine beträcht⸗ liche, d. H. höher als ein Drittel der Lebendgeborenen: Gera 341 (Gesammtsterblichkeit 24,3), Ansbach 343 (18,3), Bayreuth 444 (24,7), Pirng 486 (403). ö

Die Gesammtsterblichkeit war während des Berichts- monats geringer als 18.0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 29 Orten. Unter 12,90 0 00 blieb dieselbe in Luckenwalde 10,6 (1886/95: 23.8), Neustadt a. H. 19,2, Landau 10,1, Goslar 98, . 3.7 (1891/95: 15, 15, Groß Lichterfelde 9, 1 (1886/95: 14,8).

Die Säuglingssterblichkeit blieb in 30 Orten unter einem Zebntel der Lebendgeborenen. Weniger als ein Siebentel derselben starb in 89, weniger als ein Fünftel in 92 Octen.

Im Ganzen sch int sich der Gesundheitszustand der über 1 Jahr alten Personen gegenüber dem Vormonat etwas verschlechtert, der Säuglinge wenig geändert zu haben. Eine höhere Sterblichkeit als 35 00,0 hatten 3 Orte gegen 3 im Vormonat, eine geringere als 15,0 0so0 29 gegen 47. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 4 Orten gegen 5, weniger als 200,0 in 211 gegen 204 im Vormonat.

Konstantinopel, 8. Märß. (W. T. B.) Der Sanität rath beschloß, in Dscheddah und Mertka ernste vorbeugende Maßregeln gegen die Pest zu treffen, nachdem der um Dscheddah gezogene Kordon nunmehr aufgehoben ist.

Theater und Musik.

Berliner Theater. „Tam -⸗Tam“, ein Shwank in drei Akten von Fedor von . Utitz, fand bei seiner gestrigen Erstaufführung eine getheilte Aufnahme. Der Verfasser hat den Versuch gemacht, n Aus wũchse

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