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Personal⸗BSeränderung en.
. J * . Berli
Abschiedsbew ungen. Im aktiven Heere. Berlin 14. . Pauly, Lt. 8 Inf. Regt. Nr. 147, mit sion, Graf v. Plettenberg, Lt. im Westfäl. Jäger ⸗ Bat. Nr. 7. behufs Nebertritts in Königl. bayer. Militärdienste, — der Abschied be⸗
willigt.
ö Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Verfetzun gen. Im aktiven Heere. 19. März. Schwert⸗ schlager, Major und Komp. Chef im 22. Inf. Regt., Ha usen, Major und Komp. Chef im 17. Inf. Regt. Orff, — beide im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseyb von Oesterreich, Frbr v. Gutten⸗ berg, Major beim Stabe des 5. Feld-⸗Art. Regts., in diesem Regt. — zu Batg. 3c. Kommandeuren, Freudenberg, Rittm. Ala suite
5. Chex. Regts. Euberzog Albrecht, von Desterreich, kommandiert zur Dienstleistung Tortselbst, in diesem Regt. Hörst, Oberlt. vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, im 17. Inf. Regt. Orff. Schultheiß, Oberlt. vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, im 22. Inf. Regt., Mer kel, Oberlt. im 5. Feld Art. Regt, diese unter Beförde⸗ rung zu Hauptleuten, — zu Komp. ꝛc, Chefs, — ernannt. Bau⸗ müller, Hauptm. und Battr. Chef im 5. Feld ⸗Art. Regt., zum Stabe dieses Regts., König, Rittm. des 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm IL, König von Preußen, Frhr. v. Wein bach, Rüttm. des 3. Chev. Regtg. Herzog Karl Theodor, Frbr. v. Crailsheim, Rittm. des 4. Cber. Regts. König, Frbr. v. Münster, Rittm. des 5. Cbev. Regts. Erzherzog Albrecht von Desfterreich, Schwabl, Hauptm. des 2. Feld. Art. Regts. Horn, — in das Verbältniß à la suite ibrer Truppentheile unfer Kommandierung zur Dienstleistung dortselbst Wegmeier, Oberlt. des 17. Inf. Regts. Orff, zum 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, — versetzt. Koch, Lt, vom J. Pion. Bat, Hühn lern, Lt. vom 2. Pion. Bat., — zum Eisenbabn⸗ Bat, Bauer, Fähnr. des 21. ö, . zum 14. Inf. Regiment Hartmann, — versetzt. Lissignolo, Oberleutnant, Graf v. Tatten bach, Lt.ͥ, — beide à la suite, des 1. Schweren Reiter ⸗Regts. Prinz Karl von Bavern, unter Rückver⸗ setzung in den etatsmäß. Stand dieses Regts, vom Kommando zur Dienstleistung im 2. Chev. Regt. Taxis enthoben. v. Nagel zu Aichberg, Oberstlt. und Kommandeur des 14. Inf. Regts. Hart ⸗˖ mann, Ratzinger, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im 1. Fuß ⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Straßner, Oberstlt. X la suite desselben Regts. und Direktor der Art. Werkstätten, zu Obersten; die Haupt leute . Friedl, Traindepot- Offizier bei der Insp. der Fuß Art,, Bernbuber, Kemp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, Frbr. v. Reitz enstein, Alla suite des 1. Schweren Reiter Negts. Prinz Karl von Bahern, versönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des 6 Alfons von Bayern, Habersack, Battr. Cbef im 3. Feld ⸗ Art.
egt. Königin. Mutter, Klein feller, Battr. Chef im 4. Feld. Art. Regt. König, Schoch des Kriegs ⸗Ministeriums, à la suits des Ge— neralstabes, ohne Patent, Frhr. v. Speidel von der Zentralstelle des Generalstabeg, obne Patent, — sämmtlich, mit Ausnahme des . Friedl. Schoch und Frhrn. v. Speidel, zu überzäbl. Ma— joren; die Oberlts: v. Lüneschloß im Inf. Leib⸗Regt. Stein- bauer im 1. Inf. Regt. König, Dob mayr im 2. Inf. Regt. Kronprinz. Lother im 5. Inf. Regt. Großberzog Ernst Ludwig von Hessen, Hagen im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, ,, . im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Jolepb von Desterreich, icheler im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand. Adzutant beim Bezirkskommando Landau, Mever im 19. Inf. Regt. König Humbert von Italien, Policika im 1. Jäger Bat., Leuze im 1. Schweren Rester Regt. Prinz Karl von Bavern, Frbr. v. Soden, à la suite des 1. Schweren Reiter. Regts. Prinz Karl von Bayern, versönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Bayern, Frhr. v. Crailsbeim, à la suite des 2. Ulan. Regts. König, Arjutant der 3. Kav. Brig., Frbr. Harsdorf v. Endern— dorf, v. Kanke im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, 6 v. Feilitzsch, la suite des 3. Chev. Regts. Herzog Karl heodor, persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern, Frbr. Freyschlag v. Frevenstein im J. Feld. Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Müller im 3. Feld ⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter. kommandirt als Lehrer an der Art. und Ingen. Schule, — zu überjäbl. Hauptleuten (Rittmeistern); die Lts.: Brinz Karl von Bavern Königliche Hobeit, à la suite des 2. Inf. Fes d. Kronprin, Blüm Lein im 1. Fuß ⸗Art. Regt. vakant Bothmer, — zu Oberlts., Frhr. v. Malsen im Inf. Leib Regt., Frhr. von Ruffin im 1. Inf. Regt. König, Maier, Se idensticker im 2. Inf. Rat. Kronprinz, v. Höß lin, Frbr. Lochner v. Hütten- bach, letzterer Adjutant beim Benrkskommando Mindelbeim, im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bavern, Passavant im 4. Inf. Regt. König Wilbel von Württemberg. Haack im 7. Inf. Regt. * Leopold, Graf Fugger v. Glött, Walther im 8. Inf. egt. Pranckb, Schuster, Vogel, ersterer kommandiert zur Kriegs Akademie, im 11. Inf. Regt. von der Tann, Ade im 20. Inf. Regt, Abel, Hofstetter im 23. Inf. Regt.,, Bre sselau v. Bressens—. dorf im 1. Schweren Reiter ⸗ Regt. Pri; Karl von Bayern, Ritter
* —
Regt. Kaiser Wilhelm, z .
Scheurer im 18. Inf.
Ludwig Ferdinand, Wiedmann, Hamm im 229. . Regt. Gürtler, Klee, Büdel im 21. Inf. Regt, Keiterl, Herkst, Haase im 22. Inf. Regt, Schenkt, Göl kei im 23. Jaf. Regt., Sorg im 2. Jäger Bat. Frhr. v. Wolkskeel, v. Küblmann im 1. Schweren Reiter ⸗ Regt. Prinz Karl von Bayern, Ritter v. Poschinger im 2. Schweren Reiter. Regt. vakant Kronprinz Erjberjog Rudolf von Oesterreich, Frhr. v. Thüngen im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm II., König von Preußen, Frhr. von Lilgengu im 2. Ulan. Regt. König, PElter im 1. Cbev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Laur, Schöninger, Frhr. von Packe im 2 Chev. Regt. Taxis, Merz im 4. Chev. Regt. König, Kremnitz im 5. Cbep. Regt. Erzkerzog Albrecht von Oesterreich, Riederer im 1. Feldart. Regt. Prinz Regent Luitrold, dieser überzähl, Geys, Wisbeck im 2. Feldart. Regt. Horn, Land mann, Wolf, Ang stwurm im 3. Feldart. Regt. Königin. Mutter, Hoffmänn im 5. Feldart. Regt. dieser überzäblig, Gadres, Rau, Mannert im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer. Diehl, Leyb, Magin im 2. Fußart. Regt, Adam, Retter vom Gisenbahn˖ Bat, Berghofer, Mattis, Kohler, Lutz,
Arneth,
Glötzle, — im 1. Pion. Bat, Röhrl vom Gisenbahn. Bat. h reis gen e — 36 Pion. Bat., Hau selt, Hermann im 1. Train Bat, Mentrop, Widmann, Bretbauer im 2. Train⸗ Bat.,, — zu Lis.; Die Fahnenjunker. Uuteroffiziere ꝛc.: Hart- mann, Fraundgrfer,. Ritter v. ETylander, Vierengel, Sporer im 8. Inf. Regt. Pranckh mit einem Patent vom 8. Februar J. J, Kuprion im 2. Pion. Bat, Thür wanger im 17. Inf. Regt. Orff, Michaeli im 1. Jäger⸗ Bat., v. Hößlin im 3. Inf. Regt. Prin Karl von Bayern, Würth im 8. Inf. Regt. Prandb, Schneider im 2. Feld, Art. Regt. Horn, Koller im 17. Inf. Regt. Orff, Ba ver im 2. Pion. Baßt., Fuchs im 2. Feld. Art. Regt. Horn, Baumann im 11. Inf. Regt. von der Tann. Wolff hügel im 5. Chev. Regt. Erzberzog Albrecht von Oesterreich Ritter v Gietl im 4 Chev. Regt. König, — zu Fähnrichen, — befördert. v. Sichlern, Major beim Stabe des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer; den Hauvbtleuten und Fomp. Cbefg: v. Reck im Inf. Leib -Regt. Frhr. von Hobenhausen im 1. Inf. Regt. König, Kleinhenz im S8. Inf. Regt. Prandb, Herrmann im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Engelbreit im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand Von Toskana, Vischer im 20. Inf. Regt, Pa ur im 23. Inf. Regt, Sand, Ritter und Edler v. Paschwißz, Oberltg. im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, — ein Paient ihres Dienstgrades verlieben.
aptistel la, Major J. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks
mberg, Tam boss, Major a. D., — als Oberstlts, Graf von Bullign, Hauptm. . D. und Bezirks. Offizier beim Bezirks Kom- mando Regensburg, Patin, Hauptm. 3. D. und Bexrks⸗Sffizier beim Bezirks Kommando Weiden, — als Majore, Weber, Oberlt. z. D. und Aufssichts. Offizier bei den militärischen Strafanstalten auf Dberhaus, als Hauptm., — charakterisiert.
Im Beurlaubtenstande. 10. März. Die Haurtleute (Ritt⸗ meister) Hutschenreuther von der Res. des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, Graf v. Leyden, Graf v. Arco auf Valley, Frhr. v. Veguel⸗Westernach von der Res. des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Thüngen von der Res. des 6. Ched. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, Knauer (Lande hut), Fischer (Ludwigshafen), Schäffer Candau), Schmitt (Zweibrücken von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Pöh mann l . von der Landw. Kar. 1. Aufgebot, — zu Majoren befördert. ö
Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 10. März. Frhr. v. Gie nant h, v. Rebltngen u. Halten berg Majore a. D. in die Kategorie der mit Pension zur Disp. stehenden Offiziere versetzt.
Im Sanitäts- Korps. 939. März. Dr. Wörtz (Augsburg), Oberarzt in der Res., jum Stabsarzt, Dr Lechleuthner Rosen—⸗ heim), Baver (Weilbeim), Dr. Ritter v. Poschinger, Dr. Frick⸗ binger, Fleischm ann, Dr. Trautmann, Dr Kochmann, Dr. Strebel (I München), Dr. Pinner (I München), Dr. Heel (Landsbut), Dr. Wander (Vilshofen), Stadler, Dr. Schenk, Dr. Zet! (Augsburg,, Brunner (Dillingen), Dr. Kerschensteiner, Dr. Wocher (Ingolstadt). Fröb⸗ lich, Dr. Pittinger (Regensburg), Dr. Hubrich, Dr. Thorel, Dr. Steinhardt (Nürnberg), Adam Kitzingen), Dr. Warda, Dr. Jebens (Bamberg), Dr. Schaumann (Kissingen), Dr. Paradies, Dr. Wintermantel, Dr. Blachian, Dr. Bor st (Würjburg) Dr. Große Leege. Dr. Hasche, Simon, Dr. Sim on, Dr. Mursinna, Dr. Quellmal!, Dr. Meder, Dr. Baumeister, Dr. Schlagermann (Uschaffenbur), Dr Wenzel, Dr. Viek, Dr. Sauer, Dr. Bayer, Dr. Alsen, Dr. Hartmann, Dr Schloß, Dr. Schwarz, Dr. Bosch, Dr. Kobnstamm, Dr. Schanz, Dr. Rosenblatt, Dr. Aust, Dr. Heubach, Dr. Horn Hof), Dr. Westermayer (Bavreutb), Mann (Kaiserslautera), Schmidt, Berlet, Dr. Blum (Ludwigs hafen), Dr. Breuer, Dr. Hasenmaver, Heß, Dr. Moser, Dr. Deuchler, Dr. Kramer (Landau), Dr. Kiefer (Z3weibräcken), Alsist. Aerzte in der Res. Dr. Ziller (Wasserburg). Dr. Jo oß, Dr. Palm ( München). Dr. Frevmadl (Landsbut),, Dr. Hübner 8 Dr. Oe g ler (Dindelbeim) Dr. Erlanger, Dr. Wei gel Nürnberg), Dr. Buch oli, Dr. Sorger (Bamberg) Dr. Kremser, Dr. Oan- sing, Dr. Ribbert, Dr. Schlothane (Aschaffenburg), Dr. Schmidt (Babreutb)- Dr. Siebert (Kaiserslauiernz Dr. Blaß, Dr. Guth (Ludwigs bafen), Dr. Nauß Eandau), Dr. Schondorf. Dr. Seibel (Zweibrücken), Assist. Aerzte in der Landw. 1. Aufgebots, — zu Ober⸗ ãrzten, Dr. Gemüũnd (Würzburg), Dr. Noell, Kasztan (I München), Dr. Nicolater (Wärjburg), Unterärzte in der Res., zu Assist. Aerzten, — befördert.
Beamte der Militär. Verwaltung.
9. März. Seitz (Augsburg), Scharrer (Passau. Dr. Syrse (Nürnberg): Geyer (. München). Heliwarth (Aschaffenburg), Auer Kellein (Nürnberg), Prosinger, Dr. Plf laum (L München), Unter ⸗Axoibeker in der Res, ju Ober ⸗ Apothekern befördert.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Fäbnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Verfeßungen. Im aktiven Heere. 13. Mär. Klemm, Feuerwerka. Sberlt., vom Fuß Art. Regt. Nr. 12. zum Feuerwerke ˖ Dauptm, Klinger, Zeuglt. vom Filial⸗ Art. Depot auf Festung ktönigftein, zum Zeug Oberlt., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hähle.
eug Sauptm. vom Art. Depot, mit Pension und der Erlaubniß zum Forftragen der bisberigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Beamte der Militär ⸗ Verwaltung. —
Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. 7. März. Kretz schmar, Zablmstr. vom 3. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106 auf seinen Antrag unterm 1. Juli 1889 mit Pension in den Ruhestand dersetzt.
Kaiserliche Marine.
Offijie re ꝛ. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzun gen. Berlin, Schleß. 13. Märj. Rottok, Korv. Kavitän z D, unter Belafsung in der Stellung als Lehrer an der Deck- offizierschule, bebufs Verwendung als Stellvertreter des beurlaubten Vorstandes des Chronemeter Dbservatoriumns iu Kiel, zar Dienft⸗ leiftung beim Reiche Marineamt kommandiert. Wen jel, Lt. vom 2. Ser · Bat, zum 1. See Bat. versetzt. Schul, Maschinen. Unter Ingen., zum Maschinen Ingen, Krawinkel, Obermaschinist, zum uberjzãbl. Maschinen. Unter · Ing., Hoffschmidt, Hildebrand, Vije⸗ Steuerleute der Res. im Sind Bezirk Hamburg, zu Lts. zur Ser der Re. des See. Offizierkorvs. Böhringer, Maschinenbau⸗ Ing. Aspir. der Res. im Landw. Bezirk Stuttgart, zum Maschinenban⸗Unter- Ingen. der Res., Heeckt, Kleeschulte, Bije⸗Feldw. der Res im Landw. Bejzuk Kiel bezw. Sorst, zu Lts. der Rrs. der Marine⸗Jaßf., — befördert. .
Berlin, Schloß, 14. März. Koester, Admiral, Chef der Marine ⸗Stanon der Ostsee, unter Belaffung in dieser Stellung, gleichzeitig zum Gen. Inspekteur der Marine ernannt. Bendemann, Kontre ⸗ Admiral, bisber Chef des Stabes des Ober Kommandos der Marine, zum Chef des Admiralstabes der Marine ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Berlin, Schloß, 13. März. Wittmer, Kapitän zur See J. D., zulert Ausrüstungs-Direktor der Werft zu Danzig, mit der bie herigen Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Zivildienst und der Erlaubniß um Tragen der bisherigen Uniform miu den für Veralschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Schör, Tag, Maschinen⸗Ingen. unter Verleihung des Charakters als Maschinen Ober Ingen., mit der gesetzlichen Per sion nebst Auesicht auf Anstellung im Zwildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab- zeichen, Weiß, Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Hamburg, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. Berlin, Schloß, 13. März. Dr. Bruel, Marine Oker-Assist. Arjt, zum Marine ⸗Sabsarzt, Dr. Haenlein, Marine ⸗Assist. Arzt, zum Marine ˖ Ober⸗Assist. Arjt, — befördert. Dr. Hoffmann, Marine ⸗Stabzarzt, à la suite des
.
Marine.
Marine · Sanitãts⸗O wiedereinrangiert. e ü n, ber. Schmidt 8 Weiser, Dr. We vydt, Marine. Aer der Res. Landw. Bezirk Halle a. S. bejw. Stade. Nrn. berg und Frankfurt a. M., jzu Ober⸗Assist. Aerzten der Res. der Marine Sanitãts. Offiziere, Dr. Woebrlin, Oltmann, Thran, Marine⸗Unterärjte der Res. im Landw. Bezirk Straßburg i. G. beiw. Kiel und Rendsburg, zu Assist. Aerzten der Res. der Marine itãts · Offiziere, — befördert. Dr. Höpfner, Marine Ober ⸗Assist. Arzt der Seewehr 2. Aufgebots im dw. Bezirk 9 burg, mit dem 31. März d. J., Dr. Pri tzel, Marine. Ober⸗Assist. Arzt der Res. im Landw. Bezirk Krossen, diesem behufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch ⸗Ostafrika, mit dem 21. März d. J., — der Abschied bewilligt.
Preusischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 47. Sitzung vom 17. März 1899.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1899.
In der Generaldiskussion bemerkt
Abg. Dr. Sattler (al: Wir sind glücklicher Weise in der Lage, den Etat noch vor Ostern fertig zu stellen. Darunter hat aber eine gründliche Berathung des Etats leiden müssen. Die Staats⸗ regierung sollte künftig uns früher einberufen, damit wir den Etat sorgsam berathen können.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion über den Etat der Justiz⸗
verwaltung empfiehlt
Abg. Dr. Göschen (nl), im Interesse der Dezentralisation an möglichst vielen kleinen Orten kleine Amtsgerichte zu errichten, statt die Richterstellen an größeren Orten zu vermehren. Auf diese Weise ee. die Richter mit den Kreiseingesessenen in engere Füblung ommen.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Dem Herrn Abg. Dr. Göschen ist zuzugeben, daß wir in der Einrichtung der Amtegerichte weit entfernt sind, dasjenige Ideal erreicht zu haben, welches wobl bei der großen Organisation des Jahres 1879 vorgeschwebt hat. Ez ist richtig, daß die Beziehung der Amtsrichter zu ihrem Bezirk, ibre genaue Vertrautheit mit den Verhältnissen desselben und seiner Eingesessenen vielfach keineswegs eine so intime ist, wie dies im Interesse der Sache zu wünschen wäre. Es ist auch richtig, daß manche Orte, die sich vielleicht jum Sitz eines Amtsgerichts sehr wobl eignen, ein solches Gericht entbehren und sich ihr Recht suchen müssen an einem mebr oder weniger entfernten und vielleicht nicht immer leicht erreichbaren Orte. Im Prinzip bat die von Herrn Abg. Dr. Göschen empfohlene Dezentralisation ganz gewiß eine große Berechtigung. In der praktischen Ausführung stellen sich ibr aber bäufiz unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen, und man darf in keinem Falle so weit gehen, wie Herr Dr. Göschen scheinbar zu gehen geneigt wäre, überall da, wo solche Wünsche, wenn auch vielleicht innerlich berechtigte und anerkennenswerthe Wünsche auf Schaffung neuer Amtsgerichte hervortreten, denen ohne weiteres stattzugeben. Es ist vom Herrn Abg. Dr. Göschen schon selbst ber⸗ vorgehoben worden, daß da, wo nur für einen Richter Platz und Be⸗ schäftigung sein würde, vielfach die Verbältnisse derart sind, daß es kaum einem Richter zugemuthet werden kann, dauernd dort zu ver weilen, und daß, wenn man solche Gerichte in größerer Zabl schaffen möchte, doch keineswegs die Gewähr dafür geboten ist, daß nun dieser Richter mit den Verhältnissen feines Bezirks besser verwachsen würde, wie es jetzt der Fall ist. Im Gegentbeil, es kann mit Sicherbeit darauf ge⸗ rechnet werden, daß, wenn man Richter an solche Orte hinsetzen würde, sebr bald das Bestreben nach Versetzung bervortreten und daß dort immer nach wenigen Jahren ein Wechsel der richterlichen Beamten eintreten würde, der dem Interesse der Eingesessenen am allerwenigsten zu dienen geeignet ist. Der Herr Abg. Göschen hat dann auch schon seinen Wunsch dahin eingeschränlt, daß solche Amtsgerichte nur da zu schaffen seien, wo wenigstens für zwei oder drei Richter eine ausreichende Beschäftigung sei. Solchen Wünschen stebt die Justiz⸗ verwaltung an und für sich keineswegs unsympathisch gegenüber; aber es müssen dabei doch die Bedürfnisse und die konkreten Verbältnisse des Einzelfalles geprüft werden, und dabei kann auch nicht der ⸗Koften⸗ punkt außer Acht gelassen werden, den der Herr Abg. Göschen nur ganz flüchtig gestreift bat, die ganz erbeblichen Mehrkosten, die für die Staatsverwaltung aus der Schaffung einer größeren Zahl von neuen Amtsgerichten entstehen wücden.
Wie wenig aber der von dem Derrn Abgeordneten ausgesprochene Wunsch sich einfach generalisieren läßt, das ergiebt sich schon aus dem Beisriel, das er am Schluß seiner Rede bervorgeboben kat, indem er von der Errichtung eines Amtsgerichts in Broich an der Ruhr gesprochen hat. Meine Herren, es ift das ein Ort, für den ich eine angeborene, sebr warme Sympathie habe, und dessen Interessen zu wahren mir eine wahre Herjensfreude sein würde. Aber diese natür⸗ liche Empfindung gebt dech nicht so weit, das ich meinerseits zustimmen könnte der Auffassung, es fei der Anspruch, der in einer gestern von der Petitionskommission verbandelten Petition zum Ausdruck gelangt ist, ein berechtigter. Es kann da höchstens von historischen Ansprüchen die Rede sein, darauf gestũtzt, daß Broich feit l᷑o0 Jahren oder lãnger der Sitz des Gerichts für die dortige Gegend gewesen ist; es war ursprünalich ein altes Patrimonialgericht. Die gegenüberliegende Stadt Mülheim a. d. Ruhr bat dann große und berechtigte Beschwerten erboben, daß sie, die den Mittelvunkt des großen Verkehes bildet ihr Recht auf der anderen Seite des Flusseg, der die beiden Orte von einander trennt, zu suchen hätte, und es hat bei der Organisation des Jahres 1379 der Anspruch der Stadt Mülbeim, daß nunmehr das neu zuschaffende Amtägericht dort seinen Sitz haben möge, als ein durch⸗ aus berechtigter anerkannt werden müssen. Meine Herren, ditse beiden Orte sind nur durch die Ruhr getrennt; diese Ruhr ist überbrückt durch eine wunderschöne Kettenbrücke, die Entfernung beträgt höchfstens 5 Minuten. Ein Theil der Richter von Mülheim wohnt fortæãhrend in Broich, sodaß also auch nicht der Nachtheil für die Gemeinde ent steht, daß die böheren Beam ien dort nicht ihren Wohnsitz nehmen und die Gemeinde nicht den Vortheil davon hat, der für sie aus dem Wohnsitz solcher Beamten erwãchst. Für die Broicher ift die Er⸗ reichung des Gerichts in einer Weife erleichert, wie es wobl an wenigen anderen Orten der Monarchie der Fall sein wird, und irgend eine Beschwerde nach dieser Richtung oder auch dabin, daß die Richter in Mülheim mit den Verhältaissen der Bewohner von Broich und der angrenzenden Orte auf demlelben Ufer nicht vertraut fein sollten, entbehrt aller Berechtigung.
rl
ö. Grudzunsfa in Grauden; ein, wo zwei Zetze nge in . eien, trotzdem der Verleger den als er des inkriminierten Artikels genannt habe.
8 solchen . könne jemand, der den Verfasser nenne, von seinem Verleger vielleicht übel angesehen und von seinen Kollegen als ehrlos betrachtet werden, und wenn er das Zeugniß verweigere, so werde er
in Haft genommen. Redner beschwert sich auch über eine Haus- suchung. .
Justiz⸗Minister Schön stedt: ̃
Ich will zunächst an den letzten vom Herrn Abg. von Czarlinski erwähnten Fall anknüpfen, welcher eine Haussuchung betraf, die in der Expedition oder in der Wohnung des Redakteurs der Gazetta Grudzinkka‘ im Januar stattgefunden hat. Diese Haussuchung war veranlaßt worden durch eine Anzeige, die von einem Hausgenossen oder Nachbarn des Redakteurs an die Staatsanwaltschaft ergangen war, der in der Nacht ein verdächtiges Geräusch gebört haben wollte, das von einer Maschinenthätigkeit berzurübren scheine, und dieser An⸗ zeigende meinte, es sei nicht unwahrscheinlich, daß da eine Geheim- druckerei betrieben würde. Der Erste Staatsanwalt hat nun die Folgerung gezogen, daß, wenn der Redakteur dieser Zeitung, welche, wie ich wobl sagen kann, ohne dem Blatt zu nahe zu treten, eines der allerschlimmsten Hetzblätter ist, Veranlassung babe, außer seiner offiziellen Druckerei noch eine geheime Druckerei zu betreiben, dann der Verdacht nahe liege, daß da sehr schlimme Sachen gedruckt würden. Das hat den Ersten Staatsanwalt veranlaßt, das Amtsgericht oder die Polizeibehörde — über die Einzelbeiten bin ich nicht so infsrmiert — mit einer Haussuchung zu beauftragen, die aus Zweckmäßigkeits⸗ rücksichten in ziemlich früher Morgenstunde stattgefunden bat. Ob die Polizei dabei überall mit der nöthigen Rücksicht vorgegangen ist, weiß ich nicht; eine Beschwerde darüber ist an mich nicht gelangt.
Nun gebe ich Herrn von Cjarlinski obne weiteres zu, daß man bei Anordnung solcher Haussuchungen vorsichtig sein soll, daß man sie nicht anordnen soll, ohne daß einigermaßen sichere Grundlagen für den Verdacht vorliegen, daß eine strafbare Handlung begangen worden ist. Ob das im vorliegenden Fall wirklich der Fall war, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Ich für meine Person würde, glaube ich, die Haussuchung nicht angeordnet haben, und ich habe auch den Ersten Staatsanwalt von dieser meiner Auffassung der Sache Kenntniß ge—⸗ geben. Im übrigen liegt die Sache nicht so, daß sie den Grund ab⸗ geben könnte zu einer Beschwerde hier im hoben Hause.
Im anderen Falle handelt es sich um eine Anwendung des Zeugnißzwanges, der ja in weiten Kreisen und besonders in den Kreisen der Presse wenig beliebt ist. Es ist eine Verfol ung von der Staats⸗ anwaltschaft in Graudenz eingeleitet gegen das mehrfach genannte Blatt wegen eines Artikels, in dem eine Beleidigung des ersten Staats⸗ anwalts gefunden wurde. Es ist nach dem Manuskript gesucht worden; es war natürlich nicht zu finden. Da bat man nun das Personal der Druckerei darüber vernommen, ob ihm der Verfasser bekannt sei. Eine Reihe von Setzern haben erklärt, sie erinnerten sich des Manuskripts nicht; ein Setzer und zwei Lehrlinge dagegen erinnerten sich sebr gut des Manuskripts und sagten, sie wüßten auch, von wem es berrühre, aber sie hielten sich für verpflichtet, das für sich zu behalten. Dabei sind diese Zeugen geblieben, und infolge dessen ist das Zwangẽverfahren 23 Gericht beschlossen worden, und sie sind alle drei zur Haft ge⸗ bracht.
Der Herr Abg. von Czarlinsti kam vor einigen Wechen zu mir und legte mir ein Telegramm vor, welches ibn von dem Redakteur zugegangen war mit dem Ersuchen, bei mir unmittelbar über die Sache Beschwerde zu erheben und mein Einschreiten berbeizufübren. Ich babe Herrn von Cjarlinski erwidert, daß ich dazu gänzlich außer stande sei. Er bat das auch eingesehen, und ich habe ibm gesagt, er möge dem Herrn anheimgeben, die Beschwerde im Instanzenwege an mich zu richten, wenn nach seiner Meinung nicht ordnungsmãßig verfahren sei. Diese Beschwerde ist bis heute nicht gekommen. Da⸗ gegen habe ich durch einen Zeitungsausschnitt von den Vorgãngen weitere Kenntniß erbalten und auf Grund dieses Zeitungsausschnittes einen Bericht erfordert durch eine Verfügung vom 4. oder 6. d. M.; der Bericht ist aber noch nicht eingegangen. Dagegen bin ich doch einiger · maßen informiert über die Sache dadurch, daß mir ein Artikel des Blattes selbst zu Gesicht gekommen ist, der sich über den Fall weiter ausläßt. In diesem Artikel wird mitgetheilt, was der Herr Abg. von Ciarlinski ja eben auch schon erwähnt hat, daß der Redakteur dem Setzer wie den beiden Lehrlingen, als sie zur Haft gebracht werden sollten, ausdrücklich erklärt hat, er lege gar keinen Werth dauf, daß sie ibr Zeugniß verweigerten; et ermächtige sie ausdrücklich, den Verfasser des Artikels zu benennen, und habe gar kein Interesse, dem irgendwie entgegenjutteten. Diese Ermächtigung hat zunächft keinen Erfolg gehabt. Nach einigen Tagen aber bat der Setzer sich bewogen ge⸗ funden, ein Zeugniß abzulegen, und zwar dahin, daß der verantwortliche Redakteur selbst der Verfasser des beanstandeten Artikels sei. Die beiden Lehrlinge dagegen befleißigen sich nach wie vor ihrer Zeugniß⸗ verweigerung. Ob der Redakteur seinerseits zugegeben hat, daß er der Verfasser des Artikels sei, und die Sache dadurch klar gestellt ist, das ist mir nicht bekannt und ging aus den Ausführungen des Herrn Abg. von Czarlinski nicht bervor. Das Gericht hat, wie ich annehmen muß, nach dem Vortrage des Herrn von Czarlinsli, keinen Anlaß gehabt, das Zeugniß⸗ 1jwangs verfahren gegen die Lehrlinge einzustellen. Nun, es scheint mir doch, daß es sich bier um einen Fall der allerfrivolsten Zeugnißverweigerung handelt, die überhaupt denkbar ist. Also diese beiden Lehrlinge sind aus⸗ drãcklich ermächtigt von dem, dessen Jnteresse sie glaubten wahren zu mässen, alles das auszusagen, was sie wissen. Es ist ihnen bekannt, daß der Setzer, der ältere Mann, demgemäß auch sein Zeugniß abgelegt hat: trotzdem sagen sie, sie könnten es vor ihrem Gewissen nicht ver⸗ antworten, ihr Wissen auch vor dem Richter kundzugeben. Meine Herren, das ist eine geradezu frivole Verhöbnung der Gerichts behörden. Wenn diese Lehrlinge glauben, daß das Redaktions. oder Geschãftsgeheimniß für sie ein heiligeres sei als für den Setzer, für die älteren, erfahreneren Leute dieser Druckerei, dann habe ich dafür kein Verständniß, und wenn diese Leute nun absolut Märtyrer sein wollen, als welche sie sich hinstellen, und als welche sie von dem Blatte auch gepriesen und der Bewunderung und Verehrung sämmtlicher Polen empfohlen werden, dann kann ich nur sagen: habeant sibi.
Abg. von Cjarlinski: Es liegt in der Natur des Men . Es en, Ra er, wenn ibm Ctwas Unmoralisches zugemuthet wird, sich . äubt. Mit der Bewunderung der Polen hat dies garnichts zu thun. d räsident von Kröcher glaubt, daß in den Worten des Redners 1 n g. gelegen habe, daß der Gerichtshof eine unmoralische ndlung verlangt habe, und ruft ihn deshalb zur Ordnung.
Justix Minister Sch õnstedt:
Meine Herren! die Worte des Herrn Präsidenten Üüberbeben mich der Nothwendigkeit, auf den letzteren Fall noch näher einzugehen. Ich will nur sagen, daß ich es nicht verstebe, wie etwas Unmoralisches darin gefunden werden kann, daß jemand ein Geheimniß, das ihm an⸗ vertraut ist, mit Zustimmung desjenigen, der es ihm anvertraut bat, weiter preisgiebt.
Was die Einreichung der Beschwerde angeht, so babe ich mich allerdings vorhin im Irrthum befunden. Die Beschwerde des Re⸗ dakteurs ist eingegangen, und auf diese Beschwerde hin ist der Bericht erfordert, der noch nicht eingegangen ist. Wenn im übrigen bezüglich der Haussuchung der Herr Abg. von Czarlineki geäußert hat, ich bätte eigentlich dasselbe gesagt wie er, dann, meine ich, kann Herr von Gzarlinski vollstãndig zufrieden sein.
Abg. von Czarlins ki weist noch auf einen anderen Fall hin, in welchem ein Setzerlehrling sechs Wochen lang in Haft gebalten worden sei und doch die 6 e verweigert habe mit der Begründung, wenn er es sagen würde, so wäre er ein ebrloser Mensch.
Beim Etat der Preußischen Zentral-Genossen—⸗ schaftskasse kommt
Abg. Graw (Zeatr) auf die Verbandlungen in zweiter Lesung zurück und wendet sich gegen die Auzfübrungen des Abg. Crüger über die Verbandskasse in Ostpreußen, deren Revisor der Redner ist, und die Wanderredner. Die Gegner der Verbandskassen führten einen Kampf gegen Windmüblen flägel.
Abg. Dr. Srüger fr. Volker.) erhebt Widerspruch gegen die Bebauptung, daß er ein Gegner des landwirthschaftlichen . schaftswesens sei, wenn er auf einzelne Mißstände hinweise. Er habe nur vor einem Rückschlage gewarnt, der die ganze Landwirthschaft treffen könne. Er babe nicht den Verbaad des Vorredners bekämpft, spndern ganz unglaubliche Vorkommnisse, die in ihm vor⸗ gekommen seien, und das babe dem Verbande genützt. Wenn 3 werde, daß man die Haftsumme der Mitglieder er⸗
öhen könne, um auf diese Weise eine stärkere Beleihnng von der Zentralgenossenschaftskasse zu erhalten, und wenn gesagt werde, daß auch auf die nichteingezablten Antheile Darleben seitens der Zentralgenossenschaftskasse gewährt würden, so sei das etwas, wofür man keinen parlamentarischen Ausdruck finden könne. (Zwischenruf des Abg. Graw: Das hake ich nicht geschrieben) Das vehaupte er auch nicht: Das babe der Verbandsrevisgr geschrieben. Alles. was er in der jweiten Lesung über die Wanderredner, speziell über den Malermeister Korthaus, gesagt babe, stehe aktenmäßig fest. Wie man ihn, den Redner, einen Polizei ⸗Kommissar der Verbandg« kassen nennen könne, sei ibm unerfindlich. Er habe hier öffentliche Kritik geübt, nachdem er vergeblich im Handels. Ministerium Be—⸗ schwerde geführt habe. Der Vorredner habe sich über seine neulichen Ausfübrungen unnöthig aufgeregt und Spitzen gesucht, die nicht vor- banden seien. Was er über die Kornbausgenossenschaft in Halle vor⸗ gebracht, habe Derr von Erffa nicht nur zugegeben, sondern durch einen weiteren Fall bereichert. Der Abg. Graw habe also kein Recht, ihn der Unwahrhaftigkeit zu bezichtigen.
Präsident von Kröcher: Wenn ich gehört hätte, daß der Abg. Graw dem Vorredner Unwahrheit bre fen hat, so hätte ich ihn ersucht, statt dessen Unrichtigkeit! zu sagen.
Geheimer Qber Finanz⸗ Rath Hawvenste in stellt seine früheren Aus führungen dahin richtig, daß die Verbände allerdings verschiedentlich den Versuch gemacht hätten, durch eine Erhöhung ihrer Haftsumme einen größeren Kredit von der Zentralgenossenschaftskasse zu erzwingen. Die Genossenschaft, an deren Leitung Herr Graw betheiligt sei, habe aber von der Genossenschaftskasse nicht einmal so viel Kredit in An— spruch genommen, als ihre vertretbare Haftsumme betrage.
Abg. Freiberr von Erffa (kens.): Herr Crüger hat sich wieder einmal als Neuling im Hause erwiesen. Ich habe alle von ihm be— baupteten Thatsachen als unwahr nachgewiesen auf Grund eines Gut achtens gerichtlich vereideter Sachverständigen. Ich habe seine Aus- sübrungen als objektiv unwahr bezeichnet, was fie in der That auch sind. Der Minister hat außerdem auch selbst erklärt, daß die Korn— dausgenossenschaft in Halle vollständig innerhalb ihrer statutarischen Befugnisse gehandelt hat; namentlich ist es objektiv unwahr, daß diese Genossenschaft Spelulation getrieben habe.
Präsident von Kröcher: Ich habe soeben gebeten, statt unwahr“ unrichtig! ju sagen.
Abg, Freiherr von Erffa: Es ift aber objektiv nnwabr. Präsident von Kröcher: Dann rufe ich Sie zur Ordnung. Beim Etat der Forstverwaltung erklärt auf eine Be—
schwerde des Abg. Seer (nl) der e Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Ham mer— stein:
Ich erwidere dem Herrn Vorredner, daß dieselben Beschwerden, die Herr Seer eben vorgetragen bat, auch bei mir direkt erboben sind; ich lasse die Verbältnisse untersuchen, und wenn sich herausstellt, daß der Einschlag von Kloben und Brennholz so gering ist, daß er dem Bedürfniß nicht genügt, werde ich versuchen, den Bedärfnissen voll⸗ stãndiger zu genũgen. (Bravo h
Bei dem Erlös aus Ablösungen von Domänen— gefällen beschwert sich
Abg. von Glebocki (Pole) darüber, daß gewisse Renten nicht durch Tilgung abgelöst werden könnten, fondern nur durch Kapital zahlung im zwanzigfachen Jahresbetrage.
ö Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— ein:
Meine Herren! Wenn ich dem Vortrage des Herrn Abgeordneten richtig gefolgt bin, so beabsichtigt er — und ich bitte darauf zu achten — die Erleichterung der Ablösung der noch existierenden, auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Renten, Kanon u. s. w., welche jetzt ohne Einwilligung des Berechtigten nur durch Kapitalzahlungen, und zwar zum zwanzigfachen Betrage des Jahresertrags abgelöͤst werden können, durch Umwandlung in Amortisations⸗ renten; — ich bitte, genau hierauf zu achten: die Möglich— keit der Ablösung der Renten ist jetzt gegeben durch Kapital. zahlungen, allerdings nicht gegen den achtzehnfachen Betrag durch Rentenzahlungen. Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, auf den Antrag einzugehen. Die betreffenden Renten, welche zum größten Theil — und ich bitte, daß weiter zu beachten — Privat— besitzern und nur zu einem geringen Theil der Domänen, und Staats verwaltung zustehen, entspringen nicht gutsherrlich— bäuerlichen Ver hältnissen, sondern beruhen meistens auf frei— willigen Privatverträgen und vertreten vielfach die Stelle von Kaufgeldern.
Nun liegt doch wirklich keine Veranlassung vor, diese Ablösung unter Benachtheiligung des Berechtigten noch mehr zu erleichtern, als das jetzt schon durch Zahlung de zwanzigfachen Kapitalbetrags möglich ist. — )
Ich muß entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß fiskalische Gesichtspunkte bei dieser Frage der Staatzregierung zu ihrer ab— lehnenden Haltung Veranlassung gegeben haben; um so weniger ist das der Fall, weil die Staatsregierung mit rein fiskalischen Interessen nur zum weitaus geringsten Theil bei der Frage be⸗ theiligt ist. Der weitaus größere Theil der Renten beruht auf privatrechtlichen Titeln, vielfach ist Rente an Stelle
von Kaufgeldern getreten. Die Möglichkeit der Ablösung gegen Kapitaljablungen, also gegen den jwanzigfachen Betrag, ist jetzt schon gewährt; und das Einzige, was der geehrte Herr will, ist Ab- lösung durch Rentenzablung zu ermäßigten Beträgen. Es bedeutet das einen bedenklichen Eingriff in meistens privatrechtliche Verhältnisse.
Ich will mal beispielsweise aus den hannöverschen Verhältnissen exemplifijieren. In Hannober wurde ein Gesetz erlassen, wonach jeder Privatbesitzer auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen ein Grund- stück gegen eine un ablösbare Rente ausgeben konnte. Von dieser Befugniß haben viele Grundbesitzer Gebrauch gemacht, namentlich auch um sich Arbeitskräfte zu sichern. .
Dann wurde die Provinz Hannover mit Preußen vereinigt, und das Gesetz wurde aufgehoben; an Stelle des Gesetzes kam die Be⸗ fugniß, diese als unablösbare Verpflichtung errichteten Renten abzulösen, allerdings nur gegen Kapitaljahlung, und nun, meine Herren, soll zum Nacht heil solcher Berechtigten — beispielsweise in der Provinz Hannover — , die in dem guten Glauben der Unablögsbarkeit aus wirthschaftlichen Gründen solche Renten erworben haben, eine Ablösung zum 18 fachen Betrage erfolgen, man will erneut zum Nactbeil der Berechtigten gesetzlich eingreifen. Schon die Kapital- zablung zum jwanzigfachen Betrage der Rente bedeutet eine empfindliche Benachtheiligung des Berechtigten, weil die Fest= stellung und Berechnung der zwanzigfachen Kapitalentschãdigung auf der Annahme beruht, daß der Zinsfuß 5 Olo betrgt. Der Zinsfuß beträgt jetzt aber nur 3 bis zo / g. Danach würde, wenn man den bestehenden Zinsfuß zu Grunde legt, jetzt nicht der zwanzig⸗ fache Betrag, also die Grundlage der 6 osoigen Verzinsung, sondern der zo bis 33 Ffache Betrag der Rente die Kapitalentschãdigung betragen müssen. Also schon in dieser Beziehung sind die Berechtigten — und meistens sind es Privatberechtigte — durch die Kapitaljahlung zum 20 fachen Betrage mit Rücksicht auf die jetzige Verzinsung des Kapitals schon sehr wesentlich benachtheiligt.
Meine Herren, Sie können diese Schädigung leicht ausrechnen. Wenn ich eine Rente — wir wollen mal sagen von fünf Mark — besitze, und dieselbe wird durch Kapital abgelöst, so bekomme ich 100 „ Kapital; für dies Kapital bekomme ich an Zinsen nur 3, höchstens 30/0, ich verliere von meiner bisherigen Rente von fünf Mark also zwei bis ein und eine halbe Mark jährlich. Darin liegt doch obne Frage schon eine Benachtheiligung des Berechtigten durch die bereits bestehende Gesetzgebung. Nicht fiskalische Gründe sind es, die die Staattzregierung zu ihrer ablehnenden Haltung veranlassen; im wesentlichen sind es die eben von mir dargelegten Gesichtspunkte, welche im ablehnenden Bescheid der Staatsregierung zum theil als wirthschaftliche Gründe bezeichnet sind.
Ich glaube daher, daß bei dem Standpunkt, den die Staats- regierung zu dieser Frage einnimmt, kaum zu erwarten ist, daß einem Antrage, im gesetzlichen Wege weiter in diese Verhältnisse einzugreifen, von der Königlichen Staatsregierung zugestimmt werden würde. Ich muß übrigens auch glauben, daß die Frage keine so große wirthschafts⸗ politische Bedeutung hat, wie ihr vom Herrn Vorredner beigelegt ist.
Abg. Rickert (fr. Vgg) räth dem Abg. von Glebocki, die Sache
lieber durch einen selbständigen Antrag zur Berathung zu bringen, die dritte Lesung nicht zu belasten. hung ngen, um
zei Minister für Landwirthschaft c. Freiherr von Hammer—⸗ ein:
Meine Herren! Ich kann Ihnen die Annahme des Vorschlags des Herrn Abg. Rickert nur empfehlen. Die Frage hat jwar keine so weittragende Bedeutung. Der Umfang der bestehenden Berech⸗ tigungen an sich und inwieweit der Privatbesitz, und wie weit fiska— lischer Besitz in Betracht kommt, bedarf einer näheren Darlegung. Ich nehme an, daß ein solcher Antrag dann in eine Kommission ver⸗ wiesen wird; dann wird die Staatsregierung jede zweckmäßige und er—⸗ wünschte Auskunft geben können.
Bei dem Etat der direkten Steuern beschwert sich
Abg. Meyer-⸗Riemsloh (Zentr) über die angebliche Abwälzung der Steuerlasten auf die schwaͤcheren Schultern infolge der Abzugs⸗ fähigleit der Feuerversicherungsprämien ꝛc.
Abg. Schmitz Zentr.) widerspricht dieser Auffassung seines Fraktionsgenossen, weil jede Abzugafähigkeit volkswirtbschaftlich dem Mittelstande und der Landwirthschaft zu gute komme.
Beim Etat der Berg-, Hütten- und Salinen— verwaltung tritt
bg. Lüders Gronau (fr. kons) den bei der zweiten Lesung gemachten Ausführungen des Abg. Hoyermann über die Kalifabriken entgegen. Es handle sich hier um die Interessen der hannoberschen Landwirthe, die nur zum kleinen Theil der nationallib-ralen Partei angehörten. Man lönne sehr wohl von einer Schwindelperiode sprechen, weil den kleinen Landwirthen Antheilscheine unter falschen Vorspiegelungen aufgedrängt worden seien. Die Landwirtbschaft werde durch die Abwässer der Fabriken aufs äußerste geschädigt. Desbalb solle die Regierung bei der Konzessionierung solcher Fabriken, nament= lich in der Provinz Hannover, recht vorsichtig sein.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Ich glaube auf die Ausführungen des Herrn Vorredners mit einigen Worten eingehen zu müssen, weil derselbe eine neuerdings von mir getroffene Entscheidung jum Gegenstande des Angriffes gemacht und gemeint hat, daß darin das Interesse der Landwirtbschaft keine genügende Berücksichtigung gefunden habe. Ich glaube, das nicht zu—= geben zu können. Wie ich bereits bei der zweiten Berathung des Etats auf eine Anregung des Herrn Vorredners mich dahin ausge sprochen habe, es wäre die Aufgabe der Regierung, hierbei das Interesse der Kalifabrikation mit den Interessen der Landwirtbschaft zu ver- einigen, auf beide gleichmäßig Rücksicht zu nehmen, soweit es mõglich ist, so ist dieser Gesichtspunkt auch leitend und bestimmend gewesen bei der Verfügung, die neuerdings in dieser Frage erlassen worden ist.
Diese Verfügung ist erlassen, nachdem die technische Deputation, die ja die Aufgabe hat, dem Minister berathend zur Seite zu steben mit ihrem technischen Gutachten, über diese Frage gebört ist und sie eingebend in allen Details geprüft hat. Die technische Deputation ist dabei zu dem Ergebniß gekommen, daß es nicht angängig wäre, die Einleitung der Abfallwässer der Kalifabriken in die Innerste voll. ständig auszuschließen, weil dann die Möglichkeit der Verwerthung der Kalisalze zur Kalifabrikation unmöglich werden würde. Dagegen sei es wohl angängig, die Ableitung der Abfallwässer in die Innerste so zu beschränken, daß dadurch eine Verschlechterung des Wassers zum Nach theil der Landwirthschaft ausgeschlossen werde. Diese Bedingungen nun sind von der technischen Deputation im einzelnen arbitriert und meiner Gutscheidung zu Grunde gelegt worden. Diese Bedingungen beschränken aber die Einführung der Abfallwässer in die Innerste in ganz bestimmter Weise, sodaß sie nicht überschritten werden dürfen, und setzen schließlich fest, daß, wenn das Wasser einen gewissen Maxi