8 . . ö r Kö r . ; Me der Stadtkreis Rem mit
. 51a: ά reer k gie nern e, dr, ,, n, , en, un g , Alterhböchste Verordnung . e Swell ve abermneunlar, wia, , n ee ere, dnnn, d n, dn, m gel.
Grat Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von ler bar nt ban Tandlee z Cladbat, der Stadtkreis Krefeid mit dem
wurden Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner nach sberf in lier 1 Bildung von Ansschüßsen nach 3 15 des Gesetzes und die . ö ö 44 t te n, . 2 Jeb e , r r n, , 2 i P e run ner En ung an die = 4 . . . 3 6 6 21 , . 19 3 a Ser e en 2 ö 16 alieder n kern ieren. 8 1 des Gesetzes; 6 kreig Trier mit dem Landkreis Trier und der Stadtkreis Solingen 23 *. 6 83 ) kammern d e. ö om zial. Landilage, was 11) die de sezung der Geschäftsordnung und der allgemeinen mit dem Landkreis . zu je einem Wahlbezirke verbunden. — nach Anhörung effenden inz ö Beftimmungen über daz Kassen⸗ und Rechnungswesen; An Wahlmaännern lommen hierbei jn:
Noch; Rog gen. folgt: 13) die , . i g, dem Stadtkreis Aachen... 13.20 ; ; 8 1. . ö 13 die im 52 Absatz 3 des Gesetzes 4 Abmachungen Koblen ....
13,70 . Für die Provinz Hannover und für die Rhein⸗ nit landwirthschaftlichen und . reinen. Barmen
nd der beifolgenden Satzungen . lbersel .. n,, ö, . 36 ö Der Vorstand der Landwirthschafte kammer besteht aus dem Vor⸗ ;
C errichtet. Dusseldor ... ö n en, wann ,, ö e ö * . 6 Mi ister fur Lan dwirth chat, n,, n, ,. . y des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einmn⸗ wird ermächtigt; Aendzrungen, ber vnrbeßichtetzn Saugen, heren , Fe Keel high eher nn el Steiiber iet mä fen inen it fie nicht den Sitz, den Zwegk, die Henn der Land⸗ n , , e , . w egierun d un na e ein ed und ein . Gesetzes) betreffen, selbständig zu , . . Ire , auf den Bezir der ke ü r hahn Haupt rtundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift n. , . ehr eh ag zr r dh, gare r ifser rb 2 i cktem Königli egel. renberg Meppen en er an eschlußfähig, wenn m ö ö j ö. gin K ö 6 15. März 1899. Einschlu e g fl ü tn oder seines Stellvertreters mindesteng die In den einzelnen Wablbezirken ift die nachfolgead bezeichnete . Wilhelm R Falle bes Vorstendeg anwefend ist. Bel Stimmengleichbeit ent! Ansaßi Mütglicber in wäblen; ⸗ ̃ Ham merste in scheidet der Vorsitzende. Aachen Stadt und Land 3. Düren 3. Erkelen; 2. Eupen 1, U ig gelle eä Tahbeit erf. Huli 3. Hieleme h n, Hon oi i. Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Land⸗ Schleiden J. Ädenau 1, Ahrweller i, Altenkirchen 1. St. Goar 1, Saßtungen wirthfeheftgfan nien nach auen. Affe ͤrtunden, welche die Landwirt. Foßiem Stadt und Land 3. Cochem 1, Krenmnach 3. Maven z. Mei, der Landwirtbschaftskammer für die Provinj Hannover. schaflötammer vermögengrechtlich verpflichten sollen, sind unter senheim 1. Neuwied R; Simmern 1, Wetzlar . Zell 1. Düsseldorf 3 kö e e, ei dne e e , ,, , , ,,,, ,, ũ j orftandes zu vollziehen. Der ende adt und Land 2, , . ;
e ,,, ibten 6 ent, m dee eng iert nnen dice et Suat. mad Kad s ennch mt ienischeid J. Mmiertinann mit Parmmen i ., . , ,, ,,, r , , —ñ eruft und le e Sitzungen orstandes und der Land. euß 2, Re rort 2, . s Gef — , . ern aftetammer. Er muß solche Sitzungen berufen, wenn mindestens beim 3. Bonn Stadt und Fand 2, Gugkirchen 3. Summerebach h, 46 ö . and n desern Behuf' alle auf die Hebung der Lage zin D lrriel der Mitglieder des Vorflandes oder der Landwirthschastz. Köln Stadt and Land 4, Müälbeim a. Rhein 2, Rheinbach 2. Sieg ?, i , ,, e , ; =. anntmachung in dem hierju bestimmten Blatte und dur ; = . ig 2 ;
, 84 . . . 2. ö . 46. D . , n e. , e. . Trier Stadt und Land 3, St. 38 2 und Wittlich 2.
ordnung. Zur sgültigkeit der Ein ng genügt die öffent⸗ (
ub gn eder ern f en; ö r iunngebekorden liche eite r ng. eber Gegenstãnde, llc nicht auf der Von den ordentlichen a,, e. schriden 3 Jahre . der bei allen die Land. und Forftwirtbschaft betreffenden Fragen durch d , e,. geftänden baben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, erften Wahl die Vertreter der Wahlbenirke Aachen Stadt . thatsächliche Mürthellungen und Erfiattung von Gutachten zu unter- wenn niemand widerspricht. ; Düren, Erkeleni, . Geilenkirchen, Adenau . en˖ stützin. Sie bat nicht nur über foiche Maßregeln der Gefegzgebung Der Vorstand ift in allen Angelegenheiten juftändig, welche der Uürchen, St. Goar, Koblen Stadt und Land, . ö de, . 6e er nn sich ju äußern, welche die all gemeinen Sir ft be Landwiribschaftskammer nicht vorstehend augdräglich vorbehalten sind, Vüsseldorf Stadt und Land. Essen Stadt und Land, Ge ö J, , , , ,, , , , e, . õ ö en, we on dem Vorstande ausgegangen sind, Be = d, ö . . ,. . 6 hide ie . K 6 e uh nach Lage. der Sache eine gi, eng er ⸗· Gummergbach, Köln Stadt und Land, Bernkastel, Bitburg. Daun, 1 Su solben er e . sst, der Landwirthschaftgkammer zur Kenntnißnahme vorgelegt ,, ö Wahlbentete Heingberg, Jullsch — 5 2 . * w . . 1 * 6 . 3 a ern , n ,n, nr, , ,. ö. Der Borfland der Landwirthschaftalgmmer fübrt seine Legitima! Malmedy, Montioie, Schleiden, Mayen, Meisenheim, ö, . . J ; TYibedern? Za biesenn, Zweck soll e die Änfiaiten, dag gesammmte tion durch eine Bescheinigung deg e ö 2 m e e g ,, m,, . er iin: . J ö er er en m d n e , n , Die von der Landwirthschaftskammer ausgeheaden Bekannt⸗ Reuß. Rees, Ruhrort, Solingen Stadt und Land, Mülheim 9. Rbein, ö 'n. kehiäe mn ngen gigen Verwendung und e elne. fee machungen 6. . . . 6 erlassen und vom Vorsitzenden ee. m, 6 . d,, Ea ehe. sethen gd, mi. ven Jential Ar cr, hein nut ef gseh, . Fir e ren 235 3 a rh die hannoversche land⸗ nach 6 Jahren aus, sodaß von der zweiten Wahl an für die Ver⸗
lofalen Gliederungen in einen organischen Verband nach näherer x J ; ; ,, . 2 den betreffenden Vereinen kreten. Auch kann die und forstwirthschaftliche Zeitung. Sollte dies Blatt eingeben, ebe ein ] treter aller Bezirke ein a ,, sechsjähriger Wechsel stattfindet
anderes Blatt auf dem Wege der Satzunggänderung für diese Be⸗ . k k . . r n , m e f⸗ kanntmachung bestimmt worden ist, so erfolgen sie ir die Zwischen⸗ Die durch Zuwahl der Landwirthschafte kammer berufenen außer Breslau.. ö . ⸗ ; e. weck haben, in der Ausführung ibrer Aufgaben unterstützen. eit durch den , . 12 , ö . . . e ssgeinn der inn se, r ee ens, . 6 Aenderungen der Satzungen můssen vom Vorstande oder von kürzere Zeit einberufen find.
wirtbschaftstammern vom 30. Juni 1894 (Hesetz Sammlung Seite 126 ß ade . u. ff) vorgefehenen Mitwirkung bei der Verwaltung der Produkten mindeslensg einem Viertel der Mitglieder beantragt und von mindesten ö 6. et mch me gang ab. Sie ift, abgeseben vom Falle des 5 12 Absatz 2 des Gesetzes,
bör len und Märkte bleibt vorbehalten. ; der Hälfte aller ordentlichen . angenommen sein. 8. Die nicht auf Kündigung an estellten Beamten der Landwirtb⸗ beschlußfähig. wenn mindestens die Hälfte ihrer ordentlichen Mitglieder ; ö . Wählbar zu ordentlichen , . 9. . ph im 3 e. Dienstunfäbigkeit einen Anspruch anwesend lan Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, über ots dam... J l Landwirihschaftgiammer find unter den im 8 5 des Gesetzes beieich; uf Pension nach Mtaßgabe der faäͤr Nie unmittelbaren Staatsbeamten welchen wegen Beschlußunfähigleit ein Beschluß nicht gefaßt werden er en hun a. 5 : . ; neten Voraus unge , , e geltenden Pensionsgefetze. Ueber die Berechnung der Dienftzeit ist im konnte, lann mit Augnabme von Satzungzanderungen in der folgen den ürftenwalde, Spree . f ĩ 1 Die enthümer. Nutznießer und 3 chter * 6 Anftellungs vertrage Bestimmung zu treffen. Sitzung der Landwirthschaftekammer obne Rücksicht auf die hl der an ranffurt a. O . ; 8 forstwirthschaftl genugter Grundstũcke, eren rundbesitz In Betreff der Dienstvergehen der Beamten finden die Vor. wesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei der Belanntgebung I . l. ü oder Pachtung im. Benrke der Landwirthschaftskammer 9 schriflen des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz Sammlung Seite 465) der Tagesordnung für die zweite Sitzung hierauf ausdrücklich hin .
tett — 2 * , ; ei Grundsteuerreinerkrage von 25 Thalern oder me ĩ den ft! Die Vorstandzwahl laen burch Stimmnetrtel. en en, , H 9 für den gen 6 forftwirthschafflicher Benutzung. ju Anwendung. gewiesen worden ist. Die Vorstandzwahlen erfolge ch ð
assig, i d wid icht. Stargard einem jährlichen Grundsteuerreinertrage von mindestens 50 Tbalern Beglaubigt: Wahl durch Zuruf ist nur zuläͤssig . nieman ersprich
Schivelbein... ö . . ; e ; veranlagt ist, fowie deren gefetzlich Vertreter und, Benollmächtigte. ür Landwirthschaft, Domänen und Forften. Der Landwirthschafts kammer bleibt ausschließlich vorbehalten, die . 4 — d die im 8 8 Ziffer 2 des Geietzes bereichneten ß 2 . n ,,,. . Beschlußfassung ils 3 ; ; § 4. gangwirthiqchaftat 9 ; . 1) 163 . . , a J, , und der burg i i ie Zahl der ordentlichen Mitglieder der Landw stammer brigen tglieder des Vorstandes, sowie ihrer ell vertreter; k . J . Jauenburg i 7 : Stadikreife Hannoder, Linden, Göttingen, Hildesheim, Celle, Harburg, der Landwirthschaftskammer für die e inprovinz. Umlagen; Bũtow ö . Läineburg, Sanabrück und Emden mit den gleichnamigen La: dkreisen §1. . . 3) die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Rech⸗ ĩ — ju je einem gemeinsamen Wahlbenrte verbunden, und jwar kommen Die Landwirthschaftskammer für die Rheinprovinz hat ihren Sitz nungsführers; dem Stadtkreise Hannoper 3, den übrigen Stadtkreisen je? Wahl ⸗ ju Bonn. 4 die Aufnahme, von Anleihen, den Erwerb und die Ver männer ju. § 2. äußerung von Grundeigenthum; S 6. Die Landwirthsschaftskammer hat die gesetzliche , , s) die besondere Verleihung der Wählbarkeit zur Landwirth⸗ Von den ordentlichen Mitgliedern 2 drei Jahre nach der die Gesammtintereffen der Land, und Forftwirtbschaft ibres Benirks; schaftstammer nach 8 6, 2e det Gesetzes; Brie erflen Wahl aus die Vertreter der Wahlbezirke Achim, Alfeld, Aschen⸗ wahrzunehmen und zu diesem Behufe alle auf die Hebung der Lage 6) die Einsprüche gegen die Mitgliederwahlen, 5 19 des Gesetzes; . . borf, Aurich, Bleckede, Burgdorf, Blumenthal, Bremervörde, Graf. des ländiichen Grundbesttzes abkielenden Einrichtungen, insbesondere 7) die vorläufige Enihebung von Mitgliedern, 8 12 Absatz 2 des Sa n. w - schaft Bentheim, Berfenbrüc. Celle, Biepholn, Duder stadt, Mannen. die weitere korporatide Organisation des Berufestandes der dand⸗ Gelege . 55 l berg, Ginbeck, Emden, Fallingbostel, Geestemünde, Gifhorn, Goslar, wirthe und den technischen e i der Landwirthschaft zu fördern. die Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, S 14 des e fen, J Göttingen, Gronau, Hadeln. Hameln, Hannover, Harburg, Hildesheim, Auch hat sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Gese ges ĩ drlche ö J s Hoya, Hümmling, Iburg, Ilfeld, Ifenhagen, Fork, Kehdingen, Lehe; Ble Landwirthschafiskammer hat ferner die Verwaltungs d' die Bildung vgn Ausschüsen nach 8 15 des Gesetzes und die Jauer w ĩ die Vertreter der urigen Wahibenstte: Leer, Linden, Lingen, Lüchom, bebölden bei allen die Land., und Forstwörthsckaft betreffenden Fragen Bestimmung über die Aufgaben dieser Autzschüsse; Johetgweidas⸗? w r ; Lunchurg, Marienburg. Melle, Meppen, Münden, Neuhaus, Neustadt, durch thatfächliche Mittheilungen und Erftattung, von Gutachten u 16) die eiwaige Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder . VJ z . gRlienburg, Northeim, Norden, Sinabrück, Sfterobe, Osterboli, Peine, unterstüßen Sie hat nicht nur äber solche Maßregeln der Gesetz.! für baare Auglagen, 5 16 des Gesetzes; Neiss K ; ö ; =. Rotenburg, Sollau, Sulingen, Springe, Stade, Stolzenau, Syte, gebung und Verwaltung sich ju äußern, welche die allgemeinen Inter. Ii) die Fenfetzung der Geschaͤftgordnung und der allgemeinen 1. ü . Uieljen, Uälar, Verden, Weener, Winsen, Wittlage, Wittmund, Zeller; essen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthfchaftlichen Beftimmungen über daz Kassen. und Rechnungewesen; Eil ö . ö . feld, Jeven sche den nach 6 Jabren aug, sodaß von der jweiten Wabl! Intereffen ihres Hezirtg berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen 12 die Aenderung der S=tzungen; 8 ing x en * für die] Vertreter aller Bejirte ein regeimäßiger sechejähriger NRitzuwirten, welche die Organisallon des ländlichen Kredits und 135 die im 5 3 Äbfatz 3 des Gesetzes ber f n Abmachungen *. . Wechsel statt findet. fonflige gemeinsame Aufgaben betreffen. mit landwirthschastlichen und jweckverwandten Vereinen. S6. Hie Landwirthschaftskammer hat außerdem den technischen Fort- 9. Die durch Zuwahl der Landwirtbschaftskammer berufenen außer. schrift der Landwirthschaft durch jweckentsprechende Ginrichtungen iu Der Vorstand der Landwirthschaftskammer besteht aus dem Vor⸗ ordentlichen Minalieder (3 Ja des Gefetzes) scheiden nach 3 Jahren jördern. Zu diesem Jwed soll sie die Anstalten, das gesammte Ver. sitzenden, dessen Stellvertreter und 11 Mitgliedern. Für jedes dieser aus ihrer Stellung aus, fowest sie nichi von vornberein auf eine mögen, sowie die Rechte und Pflichten des landwirthschaft⸗ II Mitglieder wird ein Stellvertreter gewäblt, der im Verhinderung ⸗ lärzere Zeit gewählt sind. lichen Aer far Rheinpreußen? auf dessen Äntrag jur falle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stene einzuberufen ist. 7 bestimmungsmäßigen. Verwendung und. Verwaltung übernehmen Jedem der 5, er, der, , de, muß mindesteng je ein Mitglied und Die Landwirthschaftskammer hält jährlich mindestens eine Sitzung und mit deffen bisherigen lokalen. Gliederungen in einen orga. ein Stell vertreter angehören. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn ab. Sie ist, abgesehen vom Falle deg 5 18 bf. Z des Gesetzes, nischen Verband nach näßerer Vereinbarung mit den betreffenden mit Tinschluß des Vorfitzeaden oder seines Stellvertreters mindestens beschlußsähig, wenn mindestens die Hälfie ihrer ordentlichen Mit⸗ Vereinen treten. Auch kann die Landwirthschaftskammer ke die Hälfte dez Vorstandes anwesend ist. Bei Stimmengleichheit ent glleder' anne csend find. UÜcber eigen Hegenftand der Tagesordnung, Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirth. scheidet der Vorsitzende. der wegen Beschlußunfähigkeit nicht erledigt werden konnte, kann mit schaftlichen Verhältnisse um Zwecke haben, in der Ausführung ihrer § 10. ugnahme von Satzungz änderungen in der folgenden Sitzung der Aufgaben unterstützen. Der Vorsitzende oder dessen Stell vertreter vertritt die Landwirth⸗ Landwirthschaftgkammer ohne Rückficht auf die Zahl der anwesenden Mit. Die Regeiung der im 5 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Land, . nach Außen. Alle Urkunden, welche die Landwirth⸗ lieder wn gefaßt werden, wenn bei der er, n, , der wirthfhafts kammern vom 30. Juni 1894 69 amm. Seite 126 schaftzkammer vermögengrechtlich verpflichten sollen, sind unter deren agesordnung für die zweite Sitzung hierauf auedrüchich 2 u. ff) vorgefehenen Mitwirkung bel der Verwaltung der Produkten Namen don dem orsitzenden oder dessen Stellvertreter und noch ist. Die Hefte de alf erfolgen durch Stimmiettel. Wahl durch börsen und Märkte bleibt vorbehalten. kinem Mitgliede des Vorstandes ju volltlehen. Der Versitzende und Zuruf ist nur zulässig, wenn niemand widerspricht. 3. in dessen Behinderung fein Stellvertreter leitet die Geschäste und sst § 8. Wählbar iu ordent lichen (stimmberechtigten) 1. der der Dienftvorgesetzie der Beamten der Landwirthschafts kammer. Er Der Landwirthschaftskam mer bleibt ausschließlich vorbehalten die , find unier den in 8 5 des Gesetzes bereich ˖ . . 9 4 . Beschlußfassung über: neten Voraugsetzungen: ; . 17 Die Cilenthuͤmer, Nutznleßer und Pächter land- oder forst. mindesteng die Hälste der Vorstandsmitglieder, und eine Sitzung der ß r . kh . ,,, 3 eiri der Landwirthschafts kammer ju einem Grundflteuerrein⸗· dies verlangen. e Berufungen = ., ö jahr gen H m, m,, . . b0 . er , nr, . ist, sowie deren gesetz⸗ 6 ü. , ien, 2 eh g, l e Vertreter und Bevollm e. ern und durch besonder n ; . . 91. sn, n,, m, ber Zahnes md bie Catlashima de, uch 7 Die im S5 6. Ziffer 2 1 Gesetzes bezeichneten Personen. unter Mittheilung der , , Zur Nechisgültigkeit der Gin ⸗ w r : ; ; , b er aulthern Ce ere um bir Batttere , , gal ge, Ten wehen ge dnn isse, el,, ,, uf nn agrzorhrnng geltende emerkungen. enge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgzwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten len . von Grundeigenthum; e Za er ordentlichen glieder der — 6 betreff Preis kommen ĩ a. palten, prechender = er beträgt 117. Wahlbezirke find die Landkreise. Der Stadt ⸗ haben, kann ein Seschluß nur gefaßt werden, wenn niemand wider ˖ k e. 6, gn . k k . ber . y Aer . , . ga . Lin mit 83 a de Aachen, der Stadtkreis Koblenz spricht. Der Porstand ist in allen Ir er, uständig, welche
2 2 ie g itgliederwablen, § lo des Gesetzeg; J] mit dem Landkreis Koblenz, der Stadttreiz Barmen und der Stadtkreiß ] der Landwirthschafts kammer nicht vorftehend ausdrücklich vorbehalten sind,
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