1899 / 71 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Kadetten Vertheilung 1899.

1. Garde ⸗Regt. j. F. P. U. Stieler v. Heide kampf als Lt.

2. e, 5. 3 w. Feydebreck als t, Kad. v. Frankenberg Lüttwitz als char. Fähnr. Kaiser ander Garde⸗Hren. Regt. Nr. 1 Kad. Frhr. v. aleske als char. Fähnr. Faiser Franz Garde · Gren. * Rr. 2 P. U. v. Knobel s dor fi⸗ Bren ken Foff, B. U. v. Ru pille als Sts. 3. Garde · Regt. 3. F. FH. n. v. Blankenburg, P. Un. v. Malotki als Ltg., ö. Loebe ll als char. Fßähnt. = Garde Regt. j. FJ. P. U. v. Ramm als St, Kad. v. Steuben als Fäbnr. Königin Glisabeth Garde Gren. Regt. Nr. 3 P. U. Frhr. v. Viet in gh off gen. Scheel als s, Kad. v. Dres kr, Kad. v. Stülvnggel als char. Fãhnrs Königin Augusta Garde. Gren. Regt. Nr. 4 P. U. Irhr. v. Hammer stein. Ges mold als St. Kad. v. Rohr als char. ãhnr. 5. Sarde⸗ Regt. . 58. Ü. v. Wegerer als Lt, Kad. v. Ruppert als char. . Garde Gren. Regt. Nr. 5 P. U. v. Katz ler als Lt., Kad. p. Bülow 1Johannes) als char. Jähnr. Garde · Jager · Bat. Gesr. v. Veltbeim als char. Fähnr. Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß Nr. 1 Kad Lindenau (Maximi- fian) als char. Fäabnr. Hren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. , . Nr. 2 P. U. Robert- Tornow als Lt., Kad. v. Maf f ow, Kad. v. Zitzewitz als har. Fähnrsé.— Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Dibreuß ] Nr. 4 Kad. iet sch als char. abn. Gren. Regt. König Wilbelm J. C. estpreuß) Nr. U. von der Esch als Lt., Kad; v. Hirsch als char. Fäbnr. eib. Gren. Regt. König Friedrich Wil helm 1II. (1. Brandenburg) Rr. 8 P. U. v. Prondzyons ki als Lt., Kad. . Wilucki, Kad. Dalmer als char. 96 Colberg. Gren. Regt. Graf Gnei⸗ senau (2. P?auaeGEeᷣ Nr. 9 P. U. v. Weng stern als Lt, Kad. b. Nerkaß als char. Fäbnr. Gren. Regt. Kronprinz Fried⸗ rich Wilhelm (2. Schles) Nr. 11 Kad. Fihr. v. Falken⸗ bausen, Kad. John v. Frevend als char. Jaäbnarè. Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg) Ny 12 P. U. v. Heyne als Lt., Kad. To bye als car. Fäãbnr. Inf. Regt. Her⸗ art von Bittenfeld (1. Westfaäl) Ne. 15 Kad. n. der Schulen; bu rg als char. Fähnr. Inf. Regt. Freiberr von Sparr ( Westfãl.) Yir 15 Kad. Petri, Kad Hunger als Har. Fãbnrs. Inf. Reet. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17 Kad Mende als char. Fãhnt. Inf. Regt. von Grolman (1. Posen) Nr. 18 P. U. Nesselbauf als St., Kad. Ressel bauf als char. Fabnr. Inf. Regt. von Courbière z. PVosen. ] Nr. 19 P. U. Tiche rn) als Lt., Kad. v. Gligezinski als char. Fäbnr. Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg 3. Brandenburg) Ne. 0 Kad. Rie der v. Rieden au als Har. äbnr. Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz IL. von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin (4 Brandenburg) Nr. 24 Kad. v. Khaynach als char. Fäbnr. Inf. Regt. von Lützow (1. Rbein.) Nr. 20 P. U. p Lotwenich als Lt. Inf. Regt. Fuärst Leopold von Anhalt⸗ Dessau (1. Magdeburg. Nr. 26 Kad. Lademann, Kad. v. Saucken As ar. Fäbnrs. Irf. Regt. Drin Louis Ferdinand von Preußen (2 Magdeburg) Nr. 27 P. U. v. Dobbeler als Lt. Inf. Regt. von Goeben (3. Rhein.) Nr. 28 P. U. Bigge als Lt. Inf. Regt. Graf Bose (. Thäring) Nr. 31 P. U. Frhr. Treusch v. Buttlar · Brande nfels als Lt., Kad. v. Töfecke als char Fäbar. Thůũrinz. Inf. Regt. Nr 32 P. U. v. Schmidt als Lt. Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 Kad. Glodkows ki als char. Fäãbnr. Vomm. Fũs. Regt. Nr. 34 Kad. D. Zawadity, Kad. v. Puttkamer als char Fabnis. Füäf. Regt. Prinz Heinrich von Preußen Rr. 35 Kad. Schindler als char. Fäbnr.

Regt. Nr. 36 P U. Schröder als zr. Kad.

r. Fũs. Regt. von Steinmetz Westfäl.)

—— Füs. Regt. Fuürst Karl Anten von

Nr. 40 Kad. v. Brunn, Kad. Rie tb als

Anbhalt⸗Dessau

s Lt., Kad. Winckler als

übring als v. Mosch als char. (6. Brandenburg.) Nr. 57 P Inf. Regt. Rr 53 P. U. Di bm als Lt. Kad. v als char. Faäbnt. Inf. Regt. von der Golß (. Pomm Nr. 584 P. i. vo n Knobel sdorff als St., Kad. Kübl als Har. Fäbnr. J. Polen. Inf. Regt. Nr. 53 Kad. Revm ann als char. Fähnr. Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen) Nr. 59 Tad. v. Be kow als car. Faäbnr. Inf. Regt. Markgraf Karl (C. Brandenburg.) Nr. 60 Kad. v. Bülow (Ernst) als ar. Fähnr. Inf. Regt. von der Marwitz G. PVomm ) Rr. SJ Gefr. Hardt. Babr, Kad. char. Fäbnrs. 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62 Kad. v. Brandt gen. Flender als char. Fähnr. Inf. Regt. Ser eral · Feld marschall Prinz Fier ch Karl von Preußen (6. Brandenb) Nr. 64 P U Kaiser äs Li,. Gefr. Kießlich als char. Fäbnr. Füs. Regt. Gererai Felt marschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannod.) Nr. 73 Kad. v. Troschke als char. Fährr. 1. Dannoy. Inf. Regt. Nr. 74 Rad. v. Koschitzky als char. Faäbar. 1. Dan eat. Jaf. Regt. Rr 75 Unteroff. Simon dieser als Fähnrich, Kad. Graf von Botbm er als ckar. Fähnr. 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. T5 P. Uu. Hofmann als Lt. 2. Hannov. Inf Regt. Nr. 77 P. U von Soden stern als St. Inf. Regt. Derjog Friedrich Wilbelm von Braunschweig (Oñsffrief) Nr. 78 Kad. Fontane als ar. Fäbnr. Füs. Regt. von Geredorff (Hess) Nr. S0 P. U. Holthoff von Faß mann. P. U. v. Kaltendorn·Stackau als tz. Kad. dean De em skerck al char. Fäbnr. 2. Hesf. Inf. Regt. Nr. 82 P. . Wilczek als Lt, Kad. sreen als char. Fäbnr. Inf. Regt. von Röanftein (Schleswig) Nr. S4 Kad. Liebe als car. Fäbnr. Inf. Regt. Derzog von Heistein (Holstein) Nr. 85 Kad. Schneider als char. Fähnr. Jüs. Regt. Königin (Schleswig ˖ Solstein)] Nr. 86 P. Ü. v. Tschirschn itz als Lt, Kad. v. Festenberg⸗Vackisch als char. Fäbnr. 1. Nasfau. Inf. Regt. Nr. 37 P. U. Nusset als Tt. Z. Nassau. Inf. Regt Nr. 88 P. U. Liebmann als gt. Großbersogl. Mecklenburg. Fuäs. Regt. Nr. S0 Kad. Rau v. Holz- Fausen ais char. Fäbnt. Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 1 P. U. v. Harbou als Lt., Gefr. v. Borcke als ar. Fäbnr. 25. Thůring. Inf. Regt. Nr 84 (GHroßberjog von Sachsen) P. U. Thieme als Q, Gefrt. v Frankenberg u. Sud wigs dorf als char. Fäbnr. 7. Thüring. Inf Regt. Nr. 86 P. U. Schaumburg als Lt. Inf. Regt. Nr. 97 P. U. v. Cappeln als Lt. Inf. Regt. Nr. 38 P. U. Gbelt als Lt, Kad. Schim mel schmidt als char. Fãhnt. Inf. Regt. Nr. 99 Kad. Niemeyer als chat. Fãbnr. 1. Bad. Leib Gren. Regt. Nr. 109 P. U. v. Arnim als Lt., Tad. von RBunfen als char. Fähnr. 2 Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm J. Nr 110 Kad. v. Bom hard als char Fähnr. 4 Bad. Inf. Regt.

rin; Wilbelm Nr. 112 Kad. Heu sch als char. Fäbnr. 5. Bad.

U. b. Heim! Großherzogl. i

Nr. 145 P U. Frbr. v. Wacht meister als Lr. Kad, v. Köne; mann, . Schweinchen als char. Jäbnrg. = Ins. Regt. N;. 166 Kad. Feyerabend als char. Fäbnr. Inf. Regt. Nr. 148 36 d. Us ed om, dieser als Fãhnr., Kad. Noack als char Fähnr. Inf. Regt. Rr lIäg Kad. Weyenrt als char. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 151 p. U. Graf v. Schweinitz als L. Zaf. Regt. Rr. 154 Kad. . Tfchirnbaus ols char. Fßähnr. Inf. Regt. Nr. 155 P. U. Hen ge als St. Kad. Plewig als char. Fäbnr. Inf.

. 135 P. M. Killmann als Lt, Kad. Wil cke als char. Fäbnr. Irf Regt. Rr. 157 P. U. v. Kahlden als Zt. Inf. Regt. ,, , , ,,,

e 3 Fähnr. Inf. Regt. Nr. Nn. v. Hartwig

64 Sanfeat. Inf. Regt. Nr. 162 Kad. Viedebandt, e nburg als char. Fäbns. 5. Lannop. Inf. Regt.

J. Hess. Inf. Regt.

3 Regt. Nr. 172

Inf. Regt.

äbnrs. nod. Jãger⸗·

ähnr. ss. Jãger⸗Bat.

fen back u Alfenbu rg Kad. v. Papen als char. 5 Großherzogl. Mecklenburg. Jäger · Bat. Nr. 14 PU. Ha nfstaengl, rieser alz Fäbar. Rad. d. Toe fen, als char. Fäbnr. . Kür. Negt. Königin (Domm.) Nr. 2 Kad. V Levetom als char. Fãbnr. Kur. Regt. Graf Wrangel (Ostyreuß;) Nr. 3 Kad. D. der Trenck als Rar. Fähnr. Kür. Regt. Kaiser Nikelaus J. von Rußland (Bran⸗ denbute ) Re. 6 Rad. v. Roch ow (Willy), Kad. p, Ro hon ö s) als char. Fähnrs. Kür. Regt. Graf Geßler Rhein.) Rr. S Kad. S. Ley fer als char. Fähnr. I. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2 P. U. Frbr. v. Stesch als Et. Gren. Regt. zu Pferde Freiberr on Derfflinger (Neumärk) Nr. 3 Gefr. Frhr. v. Sclot⸗ beim ols char. Fäbnr. Drag. Regt. von Bredow I. Schles.) Nr. 4 Kad. Frhr. v. Esebeck als ar. Fäbnr. 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 8 Kad. Meß ner als char. Fäͤbnr,. Sc les wig · dolstein. Drag. Regt. Rr. 13 Kad. Asschenfeldt als chat, Fäbnr. KWur⸗ mark. Trag. Regt. Nr. 14 Kad. Kochs als car. Fäbnt. 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21 Kad. Popx als char. Fähnr. Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3 Kad v. Winterfeld als char. Jäbnr. Hus. Regt. von Schill (1. Schles. Nr. 4 Kad. v. Boe bm als char. Faͤbnr. Magdeburg. Sui. Regt. Nr. 1g P. U. . Etz dorff ale si. 2 Westfäl. Huf. Regt, Nr. 11 Kad, L ip ken als Har. Fäbnr. Hus. Regt. König Humbert von Italien (1. Hess.) Rr. 15 Kad. Vogt, Kad. Bodenstedt als char. Fäbnrs. Ulan. Regt. von Kater (Schles) Ni. 2 P. U. Saenger als Lt. Ulan. Regt. Kaiser Altxander I. von Rußland (I. Brandenburg] Nr. 3 Kad. x Kleist als char. Fäbur. Ulan. Regt. von Schmidt fl. Pœonmm.) Nr. 4 Kad. Frhr. v. Sch im m elm ann als char Fäbnr. Thüring. Ülan. Regt Nr. 6 Kad. Nolte als char. Fãbnr. Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Oftpreuß.) Nr. 8 Kad. Iversen als ar. Fahnr. 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. IL Kad. Bo den stein Kad. Schimmelpfeng als char. Fäbnrs. Littbau. Ulan. Regt. Re. 12 Gefr. Wen dorf. Kad. Voerst er als char. Fäbnrs. Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk) Nr. 16 Kad p. Branc on! als char. Fähnr. 1. Garde Feld · Art. Regt. P. U. p. Blücher als Lt. 2. Garde ⸗Feld. Art. Regt. Kad. v. Blanck en⸗ fee als ar. Fäbnr. Feld Art. Regt. Prinz Auguft von Preupen (Ostpreuß.) Nr. 1 P. Uu. George als Lt. I. Pomm. Feld · Art. Regt. Nr. 2 P. U. Schiemann als Lt, Kad. Gaedke als char. ahnt. Feld. Art. Regt. General · Feldzengmeister (. Brandenburg.) Rr. 3 P. U. Abrens als Lt., Gefr. Schwarze als char, Fäbnr. Feid⸗ Aft. Regt Prinz. Regent Luitpold von Bavern (Magdeburg) Nr. I Kad. Balcke als char. Faäbnr. Feld. Art. Regt. von Pod⸗ bielsfi (Niederschles) Nr. 5 Kad. Schaper als char. Fäbnr. Feld. Art. Regt. von Pender (Schles) Nr. 6 P. Un. v. Mitsch ke⸗ Follande als Lt. 1. Westfäl. Feld. Art. Regt. Nr. 7 Kad.

ö Nr. 9 Kad.

Wolf, Kad. Graf . Looz-Corswatem als char. Fähnrg. Felt. Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rbeis) Nr. 8 Gefr. Conien

Schlee wia. Feld Ait Regt. Nr. 9 P. U. v. Glins kv als Kad. v. Walter storff, Kad. Jonas als char. Fäbnrs. Feld. Art. Regt. von Scharnborst (1. Han ob.) Rr. 10 P. U. v. Kublmann als Lt. Heff Feld . Art. Regt. Rr. 11 Kad. Frbr. v. Wert hern als char. Fäbnt. 1. Bad. Feld. Art Regt. Nr. 14 P. n. Warder, P. U. Frbr. v. Maillot de la Treille als tz. Feld. Art. Regt. Nr. I5 Kad. Schmidt Wolfgang), Kad. Müller als char. Fähnrtt. Weñ prerß. Fesd. Art Regt. Rr. 16 P. U. Nath als Ct. 2 Pomm. Feld. Art. Regt. Nr. 7 Kad. Hillmann, Kad. Frhr. v. Wangen heim ais Rat. Fähbnrs. Feld- Art Regt General. Feldzieugmeister 2. Brander burg] Nr. 18 P. N. Brauer als 8. Thüring. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 18 P U. Schoene berg als Lt. Posen. Feld Art. Rezt. Nr. 20 Kad. Maz low ki als char. Fäbnr.! Feld · Art. Regt. von Clausewit (Dberschles) Nr. 21 P. U. Metscher, als Lt., Kad Frhr. v. Schrot tter, Kad. Schmidt (Ehrich) als char. Fãbntẽ. 2. Weftzäs. Feld. Art. Regt. Nr. 22 Kad. Mitscher als char. Fäbnr. Holstein. Feld. Art. Regt. Ny. 24 Kad. v Schön feldt, Rad. v. Wol ffram s dorff als char. Fãbnrs. Großherzog. Hess. Feld · Art. Regt. Nr. 25 Groß berjos]. Art. Korps) P. U. Wagner als St. Nassau. Feld. Art. Regt. Nr. 27 P. U. Sarg Lt. Feld. Art. Regt Nr. 31 Kad. Krüger als char. Fäbnrt. Feld⸗Art. Regt. Nr. 35 P. U. Großkreuß als St., Kad. Münchmeyer als Har. Faãhnr. Feld. Art. Regt. Ni. 35 P. U. Dintze, P. . Stein:; fer f- dartigs als Sts. Fuß Art. Regt. von Linger (Dnrreuß.) Nr. 1 Rad. Rast als char. Fäbnr. Fuß Art. Regi. von Hindersin somm.] Nr. 2 Kad. Ran sch als char. Fähnr. Fuß ⸗Art Regt. von Biegkau (Schles) Nr. 6 Gefr. Feilbauer als char. Fäbnr. Fein. Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 8 P. U Buble als Lt. Fuß, Art. Regt. Nr. 10 Fad. Biermann als Car. Fähnr. Garde · Vion. Bat. Pp. U Wollmann als Lt. Pien, Bat. Fũrst Radziwill Dstyreuß) Nr. 1 Kad. Walter als char. Fähnr. ;

Kiel, den 20. März 1893.

als char. Fäbnr.

Wilhelm.

Ziteratur.

Nordost Deutschland (von der Elbe und der Westgrenze Sachlens an) nebst Dänemark. Handbuch ür Reisende. von C Baedeker. Mit 30 Karten und 40 Plänen. 25. Anflage. deiwng. Verlag von Karl Baedeker, 13393 Aach diese neneste Auf⸗ lage des Führers ist, den eingetretenen Veränderungen entsprechend. in allen Theilen berichtigt und ergänzt. Neu binjugekemmen sind die Pläne von Dessau, Freiberg. Greifswald, Helsingẽr, Heringe dorf, Pirschberg, Kiel, Schleswig, Swinemünde, Thorn, Wigmar. Witten berg, Zwickau, die Karten ven Fürstenstein und Umgebung, der sudlichen Umgebung von Glatz, von Heringe dorf und Ahlbeck, dem Heuscheuer Gebirge, der nördlichen Umgebung von Kevenbagen und dem unteren Lauf der Trave, sowie ferrer ein Panorama des Riesen ge birges. Die praltische Snricktung. welche es ermöglicht., je nach dem Ziel. den betreffenden Abschnitt heraus jutrennen, um ihn beguemer in der Tasche mitjufützten, wird den Reisenden will = kommen sein. Jede der sechs Abtbeilungen des Buches. 1) Berlin und Potsdam, Hamburg. Schleswig. wolftein, Lubeck. Mecklenburg, Pommern, 3 Preußen, Posen, ) Schleien, 5) zftliche Prodinʒ Sachsfen, Anbalt, Königreich Sachser, 6) Dänemark, ist iu diesem Iweck selbfländig gebeftet und kann somit einzeln benutzt werden.

Unter den drei letzten Bändchen der bekannten Kolleltion Unterwegg un? Dabeim. (Breslau, Schlesische Verlags. Anstalt von S. Schottlãnder) findet sich neben jwei Novellenbũchern auch wieder ein istereffantes dramatisches Werk: ein anm nt higes Luft- sriel von Karl Jaenicke: Die Falkenburg?. Mit einem

Humor wird darin das Recht und die Bedeutung der in Sittlichkeit wurielnden Moral gegenüber dem die Natur achtenden Gmanzipationgdrange verfochten. Die l ürdige Heiterkeit dieses Buhnen bildet ein wehlthuendes Gegen. ewicht zu Tem düfter ernften Charakter der beiden anderen ndchen. Von den zwei Novellen, die Wilhelm Jen sen unter dem Titel Iris und Genziane ' vereinigt hat, zeigt namentlich Die Genjiane den Autor in der anziehenden Eigenart seiner Er⸗ zählungsfunst. Die Novelle ist eine Art Seitenftück zu Kleist s be. kannter Grjäblung Der Findling‘; bier ist der Findling, der die Familie, in der er Eltern. und Geschwisterliebe gefunden, und Der er jum Damen des Verderbens wird, weiblichen Geschlechts. Im Gegensatz ju Ter lapidaren Kürie und Gedrungenheit des Kleift schen Stsls fesselt Jensen den Leser durch lyrischen Stimmungsreiz. Neben diesem reifen Meifter erscheint ein noch unbekannter Erzäbler, M. Beerel, mit einer einen tragisch verlaufenen Ehekonflikt be⸗ handelnden Novelle: Ralph Engelhardt, in der die Verschieden⸗˖ beit der Lebenskreise und dementsprechend des Gefüblg. und Geistes . lebens ein kurzes Liebes⸗ und Eheglück zum bringt.

Gustav Kadelburg läßt im Verlage von Max Simson in Charlottenburg (Peftalozsistraße 99a) seine erste feuilletoniftische Arbeit unter dem Titel „Humoristische Kleinigkeiten! er scheinen. Der bekannte Mitverfasser von. Im weißen Röß l'. Auf der Sonnenseite . Goldsische . Die berũbmte . Der Herr Senator“, „Zwei glückliche Tage ꝛc. erweist auch in seinem neuen Werk als liebenswürdiger Plauderer und fein vointierender Humorist. Die Humoristischen Kleinigkeiten gelangen am 31. März zur Ausgabe und sind durch alle Buchhandlungen zum Preise von 0 (geb) bezw. 3 1 l(eleg geb) zu bezieben. ;

„Die Bastille in der Legende und nach historischen Doku mente n. Unter diesem Tijel bat der franjösische Archivar Funck⸗Brentano vor einiger Zeit ein Werk verõffentlicht das mit der Leuchte der Forschung die von der Legende mit dem Neij des Ge ⸗˖ beimnißvollen und Pbantastischen auegeschmückte Geschichte des fran. zösischen Staatsgefängnisses erbellt und an die Stelle alter, der wisigen Phantasie des Volkes schmeichelnder Ilusioren und voetischer Fabeln die nüchterne Wahrkeit fest. Das Märzbeft ven Nord and Süss (Breslau, Schiestsche Verlags- Anstalt von S. Scheit. laender) deröffentlicht die Vorrede von Victorien Sardou, die gleich. sam einen Extrakt des Gesammtwerks bietet, sowie den Aufsatz über bie eiferne Kaste, in dem Funck. Brentano das Rätbsel, das so diele Köpfe beschäftigt, zur überzeugenden Löösung bringt. Drei wichtige Urkunden find in Faksimile beigefügt. Weitere Ab chnitte in deutscher Uebersetzung sollen folgen. ;

Deu tfche Fur isten Zeitung, berausgegeben von Professor Dr. La Fand, Reichsgerichts Rarb a. D. Dr. Stenglein und Rechte- anwalt, Justiz Rath Dr. Staub. 4. Jabrgang, Heft 1— 6 Berlin, Verlag don Otto Liebmann. Preis vierteljährlich (6 Defte) 350 1 Auch die im ersten Vierteljabr 1899 erschienenen Hefte dieser eit˖ schrift, des einzigen Srgans, das sich an den gesammten deutschen Juriftenstand wendet und alle wichtigeren juristichen Fragen in den Kreis seiner Erörterungen ziebt, enthalten eine Reibe von Auf- sätzen, welche der Wissenschaft wie der Praxis, den Par⸗ lamenten wie der Presse manche Anregung. manche Klar⸗ segung gewäbren. Professor Dr. Lothar Seuffert in München besfpricht di- Abweick ungen der neuen Zidilprezeßordnung von der alten, Professor Dr. F. Endemann in Halle . S. und Rechtsanwalt Gerbard in Berlin die Entwürfe eines preußischen Ausführung geseßzes zum B. G. B. und eines preußischen Sesetzes ũber die freiwillige Gerichts barkeit, Senats. Präfident beim Reichsgericht Freiberr von Bülom die Wiedereinfübrung er Berufung in Strafsachen, Gebeimer Rath, Professor Dr. Adolf Wach in Leixzig die bedingte Verurtheilung, Ge- keimer Jastiz Kath, Professot. Dr. von Bar in Göttiggen Lie Frage des Gerichte standes der Piesse, Profe ssor Dr. Lammasch n Wien die Auslieferung wegen anarchiftijcher Verbrechen, Profeffor Dr. Paul Dertmann in Berlin die Entschãdigung der Privat. Poftanstalten, Regierungs- Rath Dr. F. Damme in Berlin ie g *fezliche Regelung Tes reutschen. Patentanwaltwesens, Dber⸗Verwaltungsgerichts Rath Hoffmann 1 den Entwurf des In⸗ Talit erpersicherungegesetzes, Profe ssor Dr. Viktor Ebrenberg in Göttin gen den Entwurf eines Besetzes über die privaten Versicherungs⸗· unterneb mungen, Senats -Ptäsident beim Ober · Verwaltungẽgericht. Wirklicker Gebeiner Sber Regierung · Rath Fuifting den Begriff Ind die Bemeffungsgrundlage des gemeinen Werths im Sinne des preußischen Erganzungesteuergesetzes. Geheimer Hofrath, Professor Dr. Sohm in Leipzig verbreitet sich über Adelsrecht und Namens. reckt. Amtsrichter Dr. P. Schell bas in Rirdorf über Richter und Rickteramt nach dem J. Fanuar 1890903, Senats. Prãsident beim öster · reich chen Dberften Gerichte bof, ebem. Finanz- Minister Dr. Emil Stein. bach in Wien uber die Julen Sitten im Rechte, Profe ssor Hr. van Caller in Straßburg i. E. über Kriminalpolitik und Webrkraft !, Professor Pr. Karl Binding in Leipzig über Bundesrath und Staats gerichte bof . Prefessor Dr. Allfeld in Erlangen über Individual⸗ und Freizeichen Täbrend Stadtrath und Vorsitzender der Armen direktion der Stadt Berlin Dr. C Münfsterberg einen Beitrag jur Reform der Armen rechte pflege veröffentlicht. Zablreiche andene wichtige y. sind unter der Rubrik Sprechsaal erörtert. In besonderen Beilagen endlich sind allgemein interessierende Entscheidungen des Reichsgerichts, des Jaichs. Versickerungsamis, des Fammergerichts, des prenßischen Dber. Vetwaliungegerichts, des bayerischen Obersten Landesgerichts in Rüänchen, der Der. Landesgerichte in Sres den, Stuttgart, Karlsrube, Darmftadt, Roftock. Jena, Braunschweig, Hamburg und Colmar, des besfiichen Ver weltungsgerichtshofes und ausländischer Gerichte mitgetheilt. ö ö

Blätter für Gefängnißkunde. Organ des Vereins der deutschen Strafanstaltebeamten, redigiert von dem Vorsitzenden des Veresrgausfchuffes, Gebeimen Just z Rath Dr. jur. Os tat Wirth, Direktor der Strefaefängniffe dei Berlin ju Plogensee und Rum mels⸗ barg. 32. Band, Heft 3— 6. Verlag von G. Weiß in Heidelberg. Das Dor pelbest 3 4 entbãlt neben den regelmãßig wiederkehrenden Rubriken eine Reibe von Gutachten äber Fragen, die in der vor⸗ jäbrigen (XI.) Versammlung des Vereing der deutschen Stra anstaltẽbeamten in Darmstadt zur Berathung gelangten, nãmlich äber die Besckänigung der Strafgefangenen zu Landeskultur arkeiten foren Ober. Direktor Marcovich in Marburg a. Drau und Sirafanstalte. Zirektoc Tin in Sichtenau), über die Beschäftigung der agen dlicken Gefangenen lvon Ober- Jasrekter Schwyk in Zwickau), äber die Röckälligen und deren Behandlung (ven Regierung Rath und Stiafanftaltz- Direktor von Gogelberg in Mannheim, Straĩ⸗ ar stalsz-Dirtktor Sichart in Ludwige burg. Privandozent Dr. B Mittermaier in Hedelberg und Strafanstalts⸗ Direkter Clement in Butzbach, sowie über die Verschärfung Der Haftftrafen (pon Straf⸗ anftalts. Direktor Klein in Berlin und Staatsanwalt Junghanns in Freiburg J. B). In Heft 5/6 ijt der Bericht über die in den Tagen dem 24 bis 27. Mai v. J. in Darmstadt abgehaltene XT. Ver⸗ sammlung des Vereins der dentschen Strafan staltsbeamten nach stenograpbischen Aufjeichnungen veröffemlicht. .

Roo nialss Fab tb uch. Beiträge und Mittheilungen aus dem Gebiete der Kolonigiwiffenjchaft und Kolonialpraris, heraus. gegeben von Gustar Meinecke. Elfter Jahrgang, 5. Heft. Berlin . 190, Deurscher Kolonial. Verlag. Preis des Jahrgang 6 * Das vorssegendẽ Heft entzält außer ciner Arbeit von D. Beta ũber de Paläftinareise Seiner Maj tät des Kaiserg, in der vornehmlich die Sodenbeffgzerbãltniffe in Syrien und Palästing behandelt werden, eine Abbandlung über Deutsche Kolonisanton in Brasilien. Diese Veröffentlichung ist von besonderer Wichtigkeit, weil sie rei unter weichen Beringungen eine dentsche Kolonisation großen tils in Brasilien möglich wãre.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

MX.

Berlin, Donnerstag, den 23. März

1899.

—— m m j᷑———

Preuszischer Landtag.

Herrenhaus. 6 Sitzung vom 22. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation des 2 . 1 . 61 d ö

Wann ist eine Gesetzes vorlage der Königlichen Staatsregierung, betreffend ein Fideikommißgesetz mit einer Herabsetzung des Fidei kom mißstem pels, ju erwarten?“

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Minister Dr. von Miquel erklärt sich bereit, die Inter⸗ pellation sofort zu beantworten.

Graf von ir bach: Der Fideikommißstempel beträzt jetzt 3 bei einer meist sehr hoben Taxe. Das widerspricht den agrarischen Bestrebungen, den Grundbesig in der Familie zu erhalten. Bei der Berathung des Stempelsteuergesetzes ging ein Antrag dabin, zwar den Stempel von 3 o0½ο zu belassen, aber die Schulden bei der Be⸗ rechnung abzuzieben und den dreißigfachen Grundsteuerreinertrag der Berechnung zu Grunde zu legen. Ein anderer Antrag bezwedke, den Stempel auf 10½ zu ermäßigen. Man begnügte sich aber, um das Ste apelgesetz nicht scheitern zu lassen, damit, eine Re solution wegen Ermäßigung des Stempels anzunehmen. Der Finanz⸗ Minister meinte, daß eine umfassende Fideikommiß ⸗Gesetzzebung noth⸗ wendig sei., bei welcher dann auch die Stempelfrage gereg It werden könne. Wir haben der Regierung Vertrauen geschenkt, wünschen aber nun, daß endlich dam jenige zur Geltung kommt, was der Finanz Minifter über die Bedeutung der Fideikommisse mehrfach ausgefübrt bat. Namentlich die Ecrichtung kleinerer und mittlerer Fideikommisse muß gefördert werden; sie sind für die agrarische Eatwickelung viel wichtiger als die großen. Die Fideikommisse machten 1895 6 0 der Gesammifläch? aus; auf Ostelbien entfällt nicht die Mebrjabl der Fideikommisse; denn in Westvreußen betrug die Fläche derselben nur 3, 8 o/ o, in Ostpreußen 3,14 oo, in Sachsen da⸗ gegen 7,235, in Brandenburg 75 * und in Schlesien 13,6600. An den Fideikommissen sind außer den Fürnlichen Häusern der Adel und das Bũrgerthum interessiert. Fideikommißgüter zeichnen sich besonders durch große Waldungen aus, deren wirtbschaftliche Bedeutung von allen Seien anerkannt wird Wenn der Stempel ermäßigt wird, so wird dem Staate daraus fein großer Schaden entstehen, jedenfalls nur ein luerum cessans, kein damnum emergens.

Vize⸗Präsident des Staats ⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Die Aeußerungen, welche Herr Graf Mirbach vorzutragen die Güte batte, welche ich in einer früherer Sitzung des Herrenbauses gemacht babe, balte ich auch heute noch vollauf fest. Die Staatsregierung steht in ibrer Gesammtheit auf dem Boden der Gesichtspunkte, die aus diesen Aeußerungen sich ergeben. Die Staatz tegierung hat ibt damals gegebenes Versprechen, ein neues Gesetz über die Fideikommisse, auch vollkommen eingelöst. Unmittelbar nach der damaligen Sitzung sind die Vorbereitungen für diese schwierige Gesetz⸗ gebung in Angriff genommen. Zuerst galt es, den thatsächlichen Bestand der Fiteikommisse in den verschiedenen Provinzen festzustellen. Es mußte eine förmliche neue Statistik, da die vorliegende völlig ungenügend war, aufgestellt werden, damit man insbesondere übersehen konnte: welche Provinzen vielleicht wenigstens in gewissen Bezirken ein Nebermaß an der durch Fideikommißbildungen berbeigefübrten , Todten Hand“ baben, welche entbehren in zu großem Maße der festgelegten soliden Basis in dem landwiribschaftlichen Besitz. Dann kam es darauf an, die außerordentlich verschledenen rechtlichen Verhältnisse der Fideikommisse in den einzelnen Provinzen ganz klarzustellen, denn wir baben ja für die alten Provinzen zwar ein einbeitliches Gesetz, aber für die neuen Provinzen besteben ganz verschiedene Gesetze, ja, verschiedene Arten von Fideikommissen. Nachdem das Material auf diese Weise berbeigeschafft war, wozu eine geraume Zeit natärlich immer erforderlich war, bat der Herr Landwirthschafts⸗Miæzister sofort die Aufftellung der Grundzüge der Reform des Fideikommißwesens sich angelegen sein lassen, und das Staats. Ministerium hat nun, um die weitere Gesetzgebung ju fördern, die vorg schlagenen Grundzüge der Reform berathen und schließlich darüber Entscheidung getroffen. Dann ist die Sache wieder zurückgegangen an den Landwittbschafts⸗ Minister, welcher nun den Auftrag hatte, auf der Basis der vom Staats- Ministerium festgestellten Grundzüge einen wirklichen Gesetzentwurf zu formulieren. Nun habe ich gerade vor ein paar Tagen den ersten vor⸗ läufi sen Entwarf eines solchen Gesetzes, welcher die Bildung und Rechtsverbältnisse neuer Fideikommisse betrifft, bekommen, und es ist die Nachlieferung des jzweiten Theils, betr. die höchst schwierige Frage der Ginwirkung der neuen gesetzlichen Grundsätze auf die bereits be⸗ stehenden Fideikommisse, sehr bald in Aussicht gestellt.

Meine Herren, darüber können Sie nicht im Zweifel sein, daß nach der sozralen, wirthschaftlichen und rechtlichen Seite (Graf von Mirbach: Auch der politischen!) diese Aufgabe der Gesetzgebung eine der schwierigsten ift, und ich bin fest überzeugt, wenn Sie, wie ich hoffe, in nicht alliu langer Zeit den Entwurf bekommen, so werden Sie selbst seben, welche schwierige Aufgabe der Gesetzgebung hier ge—⸗ stellt ist. Meine Herren, der Herr Graf Mirbach saet, er lege haupt-; sächlich Gewicht auf die Bildung bäuerlicher Fideikommisse. Ich möchte dagegen nur beiläufig meine private Meinung aussprechen, daß ich zu den bäuerlichen Fideikommissen und ju der Geneigtheit unseres Bauernstandes zu solcher Fiteskommißbildung sehr wenig Zutrauen habe. Das lehrt mich meine 40 jährige Eifahrung arf diesem Gebiete. Welche Erfahrungen haben wir mit der Güterrolle gemacht? Sie bat so gut wie garnicht gewirkt, mit Ausnahme in der Probinz Han⸗ nover, wo sie sich anschloß an eine wesen tliche Umgestaltung des Agrar rechts, und eine fefte, alte Sitte und Gewohnheit ihr zu Hilfe kam. Ob wohl eine solche feste Sitte im Bauernstand in der Provinz West⸗ falen auch vorhanden war, und obwohl thatsächlich die Vererbung und Verschuldung in der Provinz Westfalen auf der Basis der Güterrolle stand, ist doch die Zahl der Gintragungen in die Gũterrolle auch dort nur ein Mini⸗ mum gewesen; wir haben endlich die gleiche Erfahrung in den alten Provinzen, in Kurhessen, in Schleswig ⸗Holstein gemacht, und haben uns schließlich überzeugen müssen, daß die freiwillige Aktion deg Bauernstandes auf diesem Gebiete eine ungemein schwierige und seltene ist. Wir sind deshalb in der Provinz Westfalen dazu übergegangen, das Anerbenrecht für ein gesetzl ches Intestaterbrecht zu erklären und damit ist der Bauernstand in Weflfalen vollkommen zufrieden. Er

freut sich, daß er seinerseits im Einzelfalle sich nicht ju entschließen braucht, sondern daß die Gesetz zebung dasjenige Erbrecht, unter dem er bisber tbatsächlich gelebt batte, nun zu einem gesetzlichen Jntestat . erbrecht gemacht hat. Also daß es gelingen wird, im großen Makstabe den Bauernftand aus eigener Gewägung jur Kreierung von Fidei kommissen zu bringen, das balte ich für äußerst zweifelhaft; aber ich halte es auch nicht für möglich und das glaube ich, wird das Wichtigste sein, für diese kleineren Besitzungen unseres Bauern⸗ standes dieselben Rechtsprinzipien und Grundsätze anzuwenden, wie es bei der Fideikommißbildung der großen und mittleren Güter der Fall ist, man würde dann allerdings unterscheiden müssen, ob die gleichen Rechts verhältnisse troptz der verschiedenen Objekte, Anwendung finden können. In Hannover haben Sie die Einrichtung des Stammgutes und vielleicht hat Herr Graf Knyphausen daran gedacht das eigentlich sich weit mebr für kleinere Besitzungen eignet, wie sie auch bier und da, namentlich in Ostfriesland, von alter Zeit ber vorhanden sind, während die Fideikommißgesetzgebung mehr für die großen Güter geschaffen sein muß. Aber ich will darauf nicht näher eingehen. Es ist ja bier das Bestreben vorherrschend, welches allmäblich auch die öffentliche Meinung erobert bat, daß wir an einem viel zu großen Wechsel des Besitzes in den Familien leiden, und daß dadurch die Landeskultur in immer größerem Maße geschädigt wird, und ferner, daß die Verschuldung wesentlich infolge des bisherigen römisch ⸗echt ˖ lichen und landrechtlichen Erbsystems in einem Maße wächst, daß schließ ˖ lich der Grundbesitz mehr oder weniger in, die Hände des Kapitals gelangt (sehr richtig) und daß es eines der wichtigsten sozialen und wirtbschaftlichen Bedürfnisse des Landbesitzes geworden ist, nach dieser Richtung möglichst Wandel zu schaffen. (Sehr richtig) Man kann das aber in verschiedenen anderen Formen thun. Man braucht nicht bloß den in vieler Beziehung doch reckt schwierigen Weg der Bildung von Fideikommissen einzuschlagen. Wir haben beispielsweise durch das Anerbenrecht in dieser Beziebung doch schon recht viel erreicht, und wenn die Zustände in unserem Bauernstande durch das geltende Ecb⸗ recht nicht noch viel schlimmer geworden sind, als wie sie heute schon sind, so liegt das allein daran, daß es keiner modernen, auf den römischen Prinztpien rubenden Gesetzgebung gelungen ist, sich in den Bauernstand in der Weise bineinzudrängen, daß er sich unbedingt um dieses Erbrecht gekümmert hat. Auch selbst in den alten Provinjen ist in dieser Beziebung die dem deutschen Bauer am meisten kon— venierende deutsche Rechtsanschauung doch immer noch Sitte und Ge⸗ wohnheit geblieben. So ist der Widerstand des Bauernstandes gegen das rönische Erbrecht doch so stark gewesen, daß es weniger Schaden angerichtet hat, als man sonst vermuthet hätte.

Meine Herren, nun ist ja ganz zweifellos das Fideikommiß eine der Formen, die die Vererbung in der Familie fördern und die über mäßige Verschuldung verhindern. Es giebt aber auch, wie ich schon sagte, noch andere Formen, und es ist nicht nothwendig, bei diesem Bestreben, welches wir heute in der Agrarpolitik verfolgen, sich allein auf die Fideikommißbildung zu beschränken. Andererseits ist aber voll⸗ kommen zweifellos, daß die Reform des Fideikommißrechts dringend ist. Ich babe die Gesichtsvunkte, nach denen meiner Auffassung nach der sich das Staate⸗Ministerium im wesentlichen angeschlossen hat das Fideikommißrecht reformbedürftig ist, an dieser Stelle schon früher dargelegt. Nach meiner Meinung ist beute der Fideikommiß⸗ inbaber jaristisch viel zu viel eingeengt. Man muß die Einengung vielmehr richten nach den heute uns beherrschenden wirthschaftlich⸗ sozialen Gesichts punkten. Wir sind in dieser Beziehung noch viel ju viel an die alten einfachen ständigen Verhältnisse der Vererbung vom Vater auf den Sohn gebunden und müssen einen Schritt weiter gehen, wie das die englische Fideikommiß⸗ gesetzgebung schon längst gethan hat. Andererseits muß man bei dieser Reform und bei der Beurtheilung der Natur des Fidei⸗ kommisses auch, wie das Herr Graf von Mirbach schon hervorgeboben hat, auf den Gegenstand des Fideikommisses achten. Die Fidei⸗ kommißbildung, welche sich wesentlich auf Waldungen erstreckt, muß anders angesehen werden als die Fideikommißbildung, die darauf aus⸗ geht, kleine Ackerstücke zusammenzulegen zu einem großen Gut. Endlich, meine Herren, wird die Genehmigung der Fideikommisse nicht bloß von der Erfüllung der aufgestellten äußeren juristischen Voraussetzungen abhängen dürfen, sondern man wird auch bei jeder einzelnen Fideikommißbildung erwägen müssen: wie ist das Fidei⸗ kommißwesen in dem betreffenden Distrikt vertheilt? Ist da nicht schon zu viel Todte Hand? In anderen Bezirken hätte man sich zu fragen: mangelt es da nicht an diesen festen Besttzungen? (Sehr richtiz) Diese Fragen werden wir nothwendig erörtern müssen, und die Gesetz ebung wird sich darum zu kümmern haben. Die Fidei⸗ kommißbildung darf nicht vom rein rechtlichen Standpunkt allein ge⸗ regelt werden, und daher ist meines Erachtens das Ober-⸗Landesgericht bei allem Respekt, den ich vor der Justiz habe, in diesem Falle doch nicht die geeignetste Behörde bei der Beurtheilung solcher sozial⸗ politischen und agrarpolitischen Gesichtspunkte. (Sehr richtig! Ich will hierauf nicht näher eingehen und wiederhole nur: diese Frage ist eine ungemein schwierige, und man muß bei ihrer Lösung insofern vorsichtig als Politiker und auch als Parlamentarier verfahren, als man ein Gesetz vorlegt, welches Aussicht hat, die Widerstände, die doch gegen die Fideikommißausdehnung noch in hobem Grade vor- handen sind, zu überwinden.

Nun hat Herr Graf Mirbach hauptsächlich nach dem Stempel gefragt. Meine Herren, ich habe früher schon gesagt, daß dieser Stempel von 30o bei der Begründung eines Fideikommisses nach den Tendenzen der Gesetzgeber von 1822 einen Ausgleich bringen sollte gegenüber denjenigen Gütern, welche frei verãußerlich von der einen Hand in die andere wandern. Man hat gesagt: wir bekommen den Stempel hier nur einmal, dann wird nie wieder ein Veräußerunggfall vorkommen, wenn wir das Gut so festlegen; darin stecken sehr bedeutende Verluste und Ungleichheiten, und wir konnen daher bei der Bildung von Fidei⸗ kommissen nicht den Veräaßerungtzstempel von 10so nehmen, sondern wir müässen mindesteng 3 oo fordern. Ursprlnglich gingen die For⸗

derungen in der Beziehung noch weiter. Dabei mag auch die damalige Tendenz etwas mitgewirkt baben, die überhaupt der Fideikommiß⸗ bildung nicht sehr günstig war, unter dem unmittelbaren Eindruck der Stein ⸗Hardenbergischen Gesetzgebung.

Ich habe aber anerkannt: wenn sie einmal und sowelt sie als eine soziale Rothwendigkeit oder wenigftens als ein sozialer Fortschritt er⸗ achtet wird, dann darf sie nicht künstlich durch die Höhe des Stempels verhindert werden und in dieser Beziehung die finanzielle Seite jeden⸗ falls nicht als allein entscheidend, sondern nur als sekundär angesehen werden und es kann dann nur die annähernd gleiche Belaftung in den Vordergrund treten. Man muß auch solche Wege wählen, selbst wenn die Gesammthöhe der Belastungen die gleiche bleiben sollte, um die Gleichheit gegen die frei veräußerlichen Güter berzustellen, welche in der Art der Erhebung möglichst wenig Hindernisse gegen die Bildung neuer Fideikommisse bietet.

Aber wenn ich dies als allgemeinen Gesichtspunkt hingestellt habe, so ist es mir gar nicht eingefallen, schon jetzt, ehe das Gesetz selbst vorliegt, ehe ich die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes kenne, eine neue Stempelgesetzgebung in Bezug auf die Fideikommisse en détail vorschlagen zu wollen. Es ist ja begreiflich, daß erst dann, wenn das Gesetz festgestellt ist in der Vorberathung, wenn ich die einzelnen Formen der Fideikommisse kenne und eine Reihe anderer Bestimmungen, z. B. die Bestimmung über den Reservefonds, der vorgesehen wird für jedes Fideikommiß, ich im stande sein werde, die betreffenden Stempel richtig zu bemessen. Also die Frage ift noch nach keiner Richtung entschieden. Den allgemeinen Gesichtspunkt, von dem ich ausgehe, habe ich den Herren gesagt. Es kann nicht eher definitiv entschieden werden über den Stempel, bevor nicht über seinen Inhalt entschieden ist, das werden die Herren wohl nicht bestreiten, und deswegen kann ich heute die Details einer anderweitigen Regelung des Stempelwesens für die Fideikommisse noch nicht mittheilen. Es hat ja auch Graf von Mirbach danach eigentlich gar nicht gefragt, ich würde auch eine solche Frage nicht beantworten können, aber die früheren Gesichtspunkte, die ich bei Gelegenheit der Berathung des allgemeinen Stempelgesetzes hier vorgetragen habe, werden nicht bloß von mir festgehalten werden, sondern auch wohl die Richtschnur bilden, nach welcher das Staate⸗Ministerium die ganze Stempelfrage regeln dürfte.

Auf Antrag des Freiherrn von Solemacher⸗Antweiler tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.

, . von Durant: Das Anerbenrecht in Westfalen ist ja ein Schritt auf dem Wege; aber dieses Anerbenrecht kann nur in den Lande theilen 6 werden, wo die Erbsitte ihm günstig ist. Wo dies nicht der Fall ist, muß eben die Bildung von Fidellommissen aushelfen. Ich würde auch mehr Gewicht auf die Bildung kleinerer Fideikommisse legen, als auf die großen.

Freiherr von Solemacher⸗ Antweiler; Ich habe 1895 dem Stempelsteuergesetz keine Schwierigkeiten bereiten wollen; die Aus— führungen des Finanz⸗Ministers waren so wohlwollend, daß ich dachte, die Vorlage würde, wenn auch nicht im nächsten Jahre, so doch sehr bald kommen. Seitdem sind aber vier Jahre vergangen, und die Sache scheint mir jetzt immer weiter hinausgeschoben zu sein. Das entspricht nicht dem Eindruck, den ich damals von den Intentionen des Ministers gehabt habe. Ich kann also jetzt nur um eine gewisse Beschleunigung bitten und meine Rꝛue darüber bekunden, daß ich mich damals von meinen politischen Freunden getrennt habe.

Herr von Levetzow hält das Anerbenrecht für zweckmäßiger als die Höferollen. Da die Regierung der Bildung von Fideikommissen geneigt sei, müsse sie in eine Aenderung des Stempels willigen, auch wenn die fiskalischen Interessen dadurch etwas beeinträchtigt würden.

Fürst Herbert Bismarck: Der Finanz⸗Minister hat von den Nachlheilen gesprochen, die die Verschuldung mit sich bringt. Wenn man da eingreifen könnte, würde man mehr erreichen als durch die Bildung von Fideikommissen. Ich habe vor mehreren Jahren im Reichstage ausgeführt, dat es für die Landwirthschaft nicht vortheilbast wäre, wenn sie zu leicht Geld bekommen tönnte. Die Ver— schuldung ist häufig so groß, daß der Besiger nur noch der Verwalter des Kapitalisten ist. Wenn die Fideikommißbildung erweitert wird, so wird man bei den Bauern zum Zwei⸗ kindersystem kommen, welches sich schon mehrfach zeigt. Falls es möglich wäre, die Verschuldung einzuschränken, würde damit mehr erreicht als mit e nn gn. Es würde dann möglich sein, größere Bauerngüter zu theilen. In einigen Provinzen giebt es Bauerngüter, die zu groß für einen Bauern, zu klein für ein Ritter gut sind. In dem republikanischen Frankreich giebt es eine stramme r . Schutzzollpolitik, weil dort der Grundbesitz so sehr ver⸗ theilt ist, während in dem freihändlerischen England die Landwirth- schaft dem Ruin preisgegeben ist. Gerade bei einem so demokrag—⸗ tischen Wahlrecht, wie wir es haben, müßten wir dahin streben, möglichst viel Stimmen im Reichstage zu bekommen, die daran interesstert sind, daß die Landwirthschaft gedeiht. Eine Kreierung von zu großen bäuerlichen Fideikommissen würde nach⸗ theilig werden. Wir haben, Gott sei Dank, noch einen starken bäuer⸗ lichen Nachwucht. Die jüngeren Söhne würden dann zu leicht dem Proletariat anbeimfallen Die Einschränkung der Beleibbarkeit des Grund und Bodens würde von Vortheil sein. Denn die Zinsenlast ist es, die den Landmann drückt. Wenn der Fideikommißstempel 33 i nr wird, so wird der Ausfall für den Fiskus nicht erhe ein.

Graf von Mirbach: Es ist nicht richtig, daß die Bauern nicht Werth darauf legen, ihren Grundbesitz für die . zu sichern. Dag Streben ist wenigstens in meiner Heimath sehr groß. Aber ich will nicht bloß für die bäuerlichen Fideikommisse, sondern ganz allge⸗ mein das Hemmniß beseitigen. Gerade in der heutigen Zeit braucht man ein solches Bollwerk für die Landwirthschaft. Die Finanzfrage sollte man bei dieser Sache ganz außer Betracht lafsen. Der Finanz = Minister selbst hat 1895 die Bedeutung dieser Frage überzeugend nachgewiesen.

Vize⸗Präͤsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: .

Ich habe schon vorhin gesagt, gegenwärtig kann die Stempelfrage nicht entschieden werden, well das Gesetz noch nicht vorliegt, und auch die Art der Erhebung und die Zelt, in der der Stempel erboben werden soll, wichtig ist. Aber ich kann hinzufügen, die finanzielle Frage würde bei einer solchen Reform in den Hintergrund treten. Mehr kann ich doch nicht thun. Der entscheidende Gesichtgpunkt liegt nach meiner Meinung bei der Stempelfrage in der gleichen Belastung des Grundbesitzetz. Wer ein Fidelkommiß gründet, jablt den Stempel nur einmal. Hinterher hört die Veräußerung auf, und der Staat ist nicht

in der Lage, den betreffenden Besitz bei känftigen Veräußerungen m