. . 4 4 . k . 3.
ö / 7 . 2 = i ö m, z s ' ö 22 6
ee, e,.
belasten. Dieser Gesichtspunkt kann in gewisser Weise maßgebend sein, aber auch nur in gewisser Weise, wenn man die Reform als eine wahre Landesmelioration ansieht. (Sehr richtig)
Meine Herren, ich babe meine allgemeinen Anschauungen über die Agrarreform bier schon so oft entwickelt., daß ich jetzt nicht weiter darauf zurückkommen mag; aber so diel ist mir immer klar gewesen, daß die rechtliche Seite, die Rechtzderbältaisfe, unter denen der Grund und Boden lebt und vererkt ird, fär die Erhaltung eines leistungs⸗ fäbigen Grundbesitzeg vielleicht den diel größerer, entscheidender Be⸗ deutung ist als manche Maßregel, die unmittelbar nur die reine Seite der Landes melioration nad der Schutz der Landwirthschaft im Auge hat. ( Sehr richtig) Meine Derren, die Verschuldung in ihrer jetzigen Höhe kommt nach meiner Nederzengung nicht vorzugsweise von der ungünstigen Lage der Zandreirtt daft (Zuruf des Grafen von Mirbach), man kann vielleicht aagetedet sagen, daß in Zeiten, wo es der Landwirthschast am besten gest, die Berschuldung am stärksten wächst, und das liegt in der Sretkeilang. Wenn gute Zeiten da sind, wird nicht bloß der Werth des Srund und Bodens bei Verkäufen und Erbübergängen über cäzt. scadern die ganze Lebenshaltung, namentlich die Höhe der Abfindarg der Miterben wird nach einer Schätzung des Grund und Bodens rorgenommen, welche auf die Dauer falsch ist (sehr richtig), und daraus entstehen wesentlich die Verschuldungen.
Meine Herren, wenn es im Osnabrückischen, meiner Heimath, hunderte und aber hunderte Bauern giebt, die drei ⸗ bis vierhundert Jahre in derselben Familie das Bauerngut besitzen, so liegt das wesentlich daran, daß bei jeder Erbtheilung die Frage gestellt wird — mit Zustimmung der Geschwister, sie wissen und wollen es auch nicht anders —: Kann sich der Hof bei dieser Belastung des Anerben balten oder nicht? — und darnach schränken alle übrigen Erben ihre Forderungen ein. Wenn diese Frage bei allen Erbübergängen gestellt würde, dann würde es um die Verschuldung viel besser stehen.
Auf die Frage, welche Form die beste ist, um die stets wachsende Verschuldung einzuschränken, will ich nicht tiefer eingehen. Ich bleibe aber bei der Ansicht stehen, daß das Fideikommißrecht, welches für große Güter zweckmäßig ist, für mittlere Bauerngüter in den meisten Fällen gerade nicht besonders zweckmäßig ift, und daß der Bauer sich daher scheuen wird, allzuviel Fideikommißbildungen für mittlere oder größere Bauerngüter zu machen. Man sollte doch einmal anfangen, das in Westfalen eingeführte Intestaterbrecht auch hier auf die Gegenden auszudehnen, wo noch die alten deutschen Sitten der Ver—⸗ erbung bestehen, und da habe ich immer bedauert, wenn ich aufrichtig sein soll, daß die führenden Elemente, namentlich die landwirthschast⸗ lichen Vereine, sich viel zu wenig dieser Frage angenommen baben. Manche Vorurtheile gegen das Anerbenrecht bestehen noch. Wieviel Bauern sind da, die überhaupt wissen, was das Anerbenrecht ist! Man stellt es ihnen vor als eine absolute sklavische Gebundenheit. Man verheimlicht ihnen, daß beim Anerbenrecht die Veräußerlichkeit im Ganzen und in Theilen durchaus zulässig ist. Man stellt es so dar, als wenn man die Bauern wieder in mittelalterliche Gebundenheit zurückfübren wolle. Da muß man in den landwirthschaftlichen Kreisen aufklären, das ist ein sehr wichtiges Bedürfniß, und damit würde man sehr viel erreichen, ob⸗ gleich ich mit dem Herrn Fürsten von Bismarck einverstanden bin, wenn er sagt: Alles ist damit noch längst nicht gethan; aber wenn man den Hauptgrund der wachsenden Verschuldung in dem bäuerlichen und ländlichen Erbrecht findet, so sollte man damit anfangen. Wir, die wir aus einer Gegend des Anerbenrechts sind, wir haben ja doch so viele Jahrhunderte beobachten können, wie das Erbrecht wirkt, und da legen wir großes Gewicht darauf, daß man erst damit an⸗ fängt und nachher weitergeht. Dann wird es sich finden, ob man eine Verschuldungsgrenze festsetzen kann, und dabei ist jedenfalls vorausgesetzt, daß der ländliche Personalkredit so entwickelt ist, daß die Nothwendigkeit, neue Schulden in der Form von Realkredit zu machen, in der Regel entfällt. Mein Ideal ist eine gute Organi, sation des Personalkredits in jedem Dorfe, und wir sind in dieser Beziehung in der vollen Entwickelung.
Meine Herren, die Zentral⸗Genossenschaftskasse bat in dieser Be⸗ ziehung — möchte ich sagen — schon Wunder gewirkt. Ich bin er— staunt, wie wir in dieser Beziehung namentlich mit dem ländlichen Genossenschaftswesen schon vorwärts kommen. Ist diese Voraussetzung gegeben, dann kann man nach meiner Ueberzeugung, aber auch nur unter dieser Voraussetzung, an die Frage einer Verschuldungsgrenze überhaupt erst herangehen, wobei ich bemerke, daß unsere Bauern aus den östlichen Provinzen ja erst seit dem Jahre 1846 volle Ver⸗ schuldungsfreiheit haben. Bis dahin durfte unter Friedrich dem Großen und nachher unter der Stein⸗Hardenbergischen Gesetzgebung nur ein Viertel, dann die Hälfte und dann drei Viertel Verschuldung eintreten. Man soll sich klar machen, was die seit 1846 bestehende volle Verschuldungsfreiheit in dieser kurzen Zeit bewirkt hat. Dann wird man sich der kolossalen Wichtigkeit der Frage, über die ich per⸗ sönlich gegenwärtig noch gar keine Meinung äußern will, bewußt werden.
Herr von Ploetz bittet die Regierung, die Vorlage einzubringen, da die j tzigen Zustände sehr ungünstig seien.
Nach einer kurzen Bemerkung des Freiherrn von Durant schließt die Debatte. Damit ist die Interpellation erledigt.
Das Haus stimmt darauf dem Gesetzentwurfe, be⸗ treffend die Verpflichtung der Gemeinden der Provinz Sachsen zur Bullenhaltung, mit der Maßgabe zu, daß derselbe am 1. Oktober 1899 in Kraft treten soll, und be⸗ schließt, die Regierung zu 53 für das nächste Etatsjahr die nöthigen Mittel zur Durchführung des Gesetzes bereitzustellen.
Ohne Debatte nimmt das Haus ferner, entsprechend dem Antrage seiner Finanzkommission, den Gesetzentwurf wegen Ankaufs der Bernsteinwerke der Firma Stantien u. Becker zu Königsberg i. Pr. an.
Ebenfalls ohne Debatte genehmigt das Haus den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erweiterung der Stadt— gemeinde und des Stadtkreises Cassel.
Ueber eine Petition des Hofbesitzers Steinhauer in Obermühle bei Köslin um gerechtere Vertheilung der Schullasten zwischen Gutsbezirk und Landgemeinde berichtet Herr von Schöning und beantragt namens der Petitionskommission den Uebergang zur Tagesordnung.
Ober. Bürgermeister Bender⸗Breslau bereichnet die Verbãltnisse auf dem Gebieie des Schulwesens, die Vertheilung der Scullasten zwischen Gutsberren und Landgemeinden als ganz unhaltbar. Da ihm der Inhalt der Petition nicht genau bekannt sei, könne er nicht darauf eingehen. Aber die Rechts verhältnisse seien unklar und müßten un⸗ bedingt geändert werden.
2 von Reiners dorff und Sraf von Pfeil Haus dorf betonen, daß die Guts berischaften nicht überall von sämmtlichen Lasten
il. Oer lter ante sis fa. ars gesetliche Regelung der
Herr von Her n , erkennt an, daß in Pommern die Schullasten ungerecht vertheilt seien; die Frage solle unabhängig von einem allgemeinen Schulgesetz für Pommern geregelt werden.
Graf von Klinckowstroem: Die Regelung dieser Frage ist nicht so einfach und kann nicht allgemein für die ganze Monarchie geschehen. Bei der Regelung muß auch der konfessionelle Charakter der Schule festgelegt werden.
Ober Bürgermeister Struckmann:; Ueber die Nothwendigkeit der Aenderung sind alle einig; die Regierung hat den Gutsbesitzern ibre Lasten abgenommen. Es handelt sich nur um die Frage, ob die Aenderung in einem allgemeinen Schulgesetze oder durch ein besonderes Gesetz gescheben soll. Redner stellt einen Antrag in letzterer Richtung.
ber ⸗Bürgermeister Bender: Die Frage muß geregelt sein; sie 6 politische Bedeutung und sollte nicht zur Parteifrage gemacht werden.
Graf von Klinckowstroem erklärt sich gegen den Antrag Struckmann; die Frage müsse in einem allgemeinen Schulgesetze geregelt werden. ;
Geheimer Ober ⸗Regierungs Rath von Bremen: Die Regierung hat den Gutsbesitzern die Lasten abnehmen müssen, weil die bestehenden Bestimmungen nicht durchzuführen waren.
Die Petition wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Das Gleiche geschieht mit den Petitionen um gesetz⸗ liche Regelung der Verhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an den offentlichen nicht staailichen höheren Mädchenschulen.
Bezüglich der Petition des Vorstandes des Provinzial⸗ vereins für Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt in der Provinz Posen um östliche Linienführung des zu erbauenden Großschiffahrtsweges von Stettin nach Berlin be— antraat die Kommission die Ueberweisung an die Regierung
als Matertal.
Graf Udo zu Stolberg Wernigerode fragt an, wann die technische Pniüfung der Oftlinie abgeschlossen sein werde.
Ein Regierungs⸗Kommissar erklärt, daß diese noch einen Monat dauern mwerde. Die Westlinie sei auf 39 Millionen veranschlagt. Die Ostlinie werde 30-40 Millionen Mark tbeurer sein.
Ober. Bürgermeister Witting ⸗Posen bedauert, daß die Oftlinie, die doch auch im Interesse der Landwirthschaft des Ostens liege, so wenig Aussicht habe.
Ein Regierungs- Kom missar theilt mit, daß die Staats regierung noch keine Stellung zu der Frage genommen habe, ob die Ost⸗ oder die Westlinie ausgeführt werden solle.
Geheimer Kommerzien⸗ Rath Schlutow: Die Kanalvorlage wirft ihre Schatten voraus. Die Vorlage über die Wasserstraße Berlin — Stettin unterliegt noch der Prüfung der Regierung, zu der wir das vollste Vertrauen baben können.
Graf Ude zu Stolberg⸗Wernigerode; Die Frage des Baues dieser Sch ifffahrtsftraße hat mit dem Mittellandkanal gar nichts zu thun. Mit der östlichen Linie würde es gelingen, das Oder⸗
bruch zu entwässern. Schluß 41/ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. Staatshaushalts⸗ Etat.)
Haus der Abgeordneten. 51. Sitzung vom 22. März 1899, 11 Uhr.
3* Berathung gelangt zunächst der Antrag der Abgg. von Mendel-Steinfels (kons) und Genossen: die Staats⸗ regierung zu ersuchen, für das Etatsjahr 1900 zur Förde⸗ rung der Landeskultur und insbesondere der Vieh⸗ zucht größere, den Anforderungen der Gegenwart entsprechende Mittel in Aussicht zu nehmen.
Nach der Begründung des Antrags durch den Abg. von Mendel-⸗Steinfels, über die schon berichtet worden ist, nimmt das Wort der
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich bin zuvörderst erfreut, daß der Herr Vor redner zugestanden hat, daß in den letzten Jabrjehnt fär die Zwecke der Landwirthschaft aus staatlichen Mitteln bedeutend mehr geschehen ist als in früheren Zeiten, und ich kann ibm ja durchaus nachfüblen, daß er der Meinunz ist, es müsse auch in Zukunft in dieser Weise fortgefahren werden, ich werde darauf noch zurückkommen. Herr von Mendel bat aber in dem Zahlenmaterial sich doch etwas geirrt. Er bat richtig dargeftellt die Verwendung für die drei Zwecke, die hier bauptsächlich in Frage kommen: die Pferdezucht, Viebzucht, Landkultur, aber nach den Zahlen, welche aus dem Etat bervorgehen. Das ist aber nicht dasjenige, was thatsächlich für diesen Zweck geschehen ist; denn er bat übersehen, daß für die Hebung der Landwirtbschaft für die östlichen Provinzen ein Fonds von über 700 000 S und für die westlichen Provinzen jetzt wohl ein solcher von 260 000 S ausgebracht ist. Aus diesem Fonds sind die Etatspositionen für die Zwecke, die hier in Frage kommen, stark erganzt worden. Beispielsweise wurden für die Pferdezucht im Jahre 1891,32 180 000 ½ verwandt, für das Etats jabr 1893 kommen aber zur Verwendung 365 000 S; es ist also bier — und zwar in acht Jahren — eine Steigerung von über 100 9½ vorhanden. Ich komme auf die Viebjzucht. Da liegt es so, daß im Jahre 1891/92 310 000 4 zur Verwendung gekommen sind. In dem Etat von 1899 sind dagegen 610 000 M vorgesehen, also auch bier liegt eine Steigerung von 1000 vor. Für die Landkultur sind im Jabre 1891/92 ver⸗ wendet 380 000 66, nach dem gegenwärtigen Etat sollen 895 009 6 verwendet werden; also auch bier liegt wieder eine Steigerung von erbeblich mebr als 1090 0 vor.
Für die drei Zwecke, die hier bauptsächlich in Frage kommen und auf welche der Herr Vorredner ja das Hauptgewicht gelegt bat, kat von 870 000 ½ im Jahre 1891. 92 eine Steigerung auf zwei Millionen im Etat für das Jahr 1399 stattgefunden. Diese Zablen zeigen doch, daß gerade die Auegaben für die Landwirthschaft eine ganz besonders große und schnelle Steigerung erfahren baben. Es ist kein Jabr vor⸗ handen, wo nicht etwa eine Million für allgemeine landwirtbschaft⸗ liche Zwecke mehr veranschlagt worden ist, sodaß auch das, waz ich bier bezũglich der prozentualen Steigerung für diese besonderen Zwecke gesagt habe, insgesammt zutrifft.
Ich babe es schon bei der Generaldebatte gesagt, daß der land⸗ wirthschaftliche Etat im Ganjen um über 100 ½0 in acht Jahren gestiegen ist. Man siebt daraus, daß die Staatsregierung den ernsten Willen gebabt bat, der Landwirthschaft in der unzweifelhaft sehr schwierigen Lage, in der sie sich befindet, thunlichst unter die Arme zu greifen, und daß selbst in den Zeiten, wo wir Desinitjahre hatten, der landwirthschaftliche Etat im Gegensatz zu vielen anderen Etats immer weiter entwickelt worden ist. Heute ist das Landwirtheschafta⸗ Ministerium ein ganz anderes Ministerium, als es früher war; es bat sich in seiner Bedeutung immer weiter erhöht und nicht bloß gleichen Schritt mit den übrigen Minifterien, abgesehen vom Kultus. Etat, ge⸗ halten, sondern ist rascher vorwärts gediehen.
Wie ich schon bel der Gencraldebatte gesagt hebe leite ich bern
indessen durchaus nicht her, daß nun von Staatswegen für die Dełung
der verschiedenen Zweige der Landwirtbschaft genug gescheben sel Ich bin vollst indig davon durchdrungen, daß wir ein großes, nicht bloß wirtbschaftliches, sondern soziales Interesse ersten Ranges baben, die Landwirthschaft mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln welter zju fördern, und daß auch die kommenden Etats, je nachdem die Mittel es gestatten, in dieser Beziehung so verfahren müssen, wie es bis her geschehen ist. Ich brauche die Gründe dem hohen Hause nicht weiter zu ent. wickeln; sie sind von dem Herrn Vorredner jn ganz klar dargelegt worden. Ich theile im allgemeinen die Ansichten, die er ausgesprochen bat, und ich glaube, das ganze Staatz. Ministerium wie auch die große Mehrheit dieses hohen Hauses fteht auf diesem Standpunkt, ich will also auf die Details nicht weiter eingehen.
Der Herr Vorredner hat sehr richtig gesagt, daß der Staat im
wesentlichen doch nur stützend, fördernd und anregend wirken kann.
Die Haupisache wird immer die Selbstthätigkeit der Betheiligten sein. (Sehr richtig! Die Selbsthilfe ist immer weit wichtiger als die Staatshilfe, aber ich habe von jeher auf dem Standpunkt gestanden und das auch gezeigt bei Gründung der Zentralgenossenschaftskasse: daß es Fälle giebt, wo ohne Anregung und erste Mitwirkung seitens des Staats die Selbstoerwaltung sich nicht entwickeln kann, und da ist nach meiner Meinung gerade die finanzielle Hilfe nicht ent—⸗ behrlich; die moralische, von welcher der Herr Vorredner gesprochen hat, stelle ich auch sebr hoch, aber, wie die Welt nun einmal ist, die moralische Einwirkung, das bloße Belehren und Reden, das mündliche und schriftliche Anregen allein thut es oft nicht. Da muß der Staat in solchen Fällen mit besonderen Mitteln, wenigstens im Anfang, wo die Sache sich erst in der Gatwickelung befindet, vorgehen. Nach diesem Grundsatz ist auch das landwirth⸗= schaftliche Ministerium immer verfahren. Es ist ja natürlich da eine Grenze, die der landwirthschaftliche Minister auf seine Verantwort. lichkeit nehmen und genau beobachten muß. Bei diesen Subventionen für landwirthschaftliche Produktionszwecke muß der Staat natürlich nur da eingreifen, wo ein gemeines Interesse vorliegt, und man muß sich sehr wohl hüten, was ja sehr leicht auch unbewußt und wider Willen sogar kommen kann, daß man nicht bloß die Zwecke einzelner dabei fördert. Es dürfen nur solche Maß regeln getroffen werden, die in ibrer Weiterverbreitung und Entwicke⸗ lung der Landwirthschaft überhaupt zu gute kommen.
Herr von Mendel hat durchaus anerkannt, daß die landwirth⸗ schaftliche Verwaltung in diesem Sinne stets verfahren ift, und es sind hier Klagen über Begünstigung Einzelner meines Wissens noch niemals hervorgetreten. Wir im Finanz · Ministerium ir teressieren unt sehr für die landwirthschaftliche Verwaltung, und wir können das Zeugniß ablegen, daß die staatlichen Mittel nur für allgemeine Zwecke der Landeskultur zur Verwendung gekommen sind.
Gewiß ist in vielen einzelnen Fällen noch viel zu thun. Die Förderung der Geflügelzucht z. B. bedarf, wie der Herr Vorredner bereits erwähnt hat, wobl noch erhebliche weitere Mittel, aber es wird bier so gehen, wie in allen Fällen, wo das land⸗ wirthschaftliche Ministerium auf die landwirthschaftliche Pro⸗ duktion einwirkt: man kann anch dabei zu schnell vorgeben. Eine stetig fortschreitende, allmäbliche Entwickelung garantiert allein die Wirksamkeit und richtige Verwendung der Mittel. Wenn man einen bestimmten Zweig der Landwirthschaft glaubt plötzlich durch einen Segen von oben rasch fördern und entwickeln zu können, dann läuft man leicht Gefabr, die Staategelder nicht richtig verwendet zu seben. Man läuft Gefahr, daß die Betheiligten alles vom Staat erwarten, an ihre eigene Intelligenz, an ihre eigene Leistungsfäbigkeit immer weniger zu denken sich gewöhnen, und das wäre eine sebr schlimme Folge. Wenn man z. B. für die Geflügelzucht dem Herrn Land⸗ wirtbschafts · Minister eine halbe Million gäbe, so bin ich überzeugt, daß er nicht wüßte, wie er sie richlig verwenden solle. Wir müssen also Schritt für Schritt vorgeben. In der Sache sind wir wobl ganz einig: Radikalmittel giebt es nicht, um plötzlich die Lage der Landwirthschaft von Grund auf zu rerbessern. Die große, schwierige Situation, ia die die Landwirthschaft gekommen ist, bängt vielfach von Gründen ab, die außer der Einwirkung des Staats stehen. Aber daß wir fortschreitend die Lage der Landwirtbschaft als eine der wichtigsten Aufgaben des Staats betrachten mässen, dessen können Sie, glaube ich, versichert sein, einerlei, wer momentan Minister ist. Das ist jetzt die Grundanschauung fast in allen Parteien, und jedenfalls die Grund⸗ anschauung der Staatsregierung, die sich nach meiner Meinung über⸗ haupt garnicht mehr ändern kann. (Bravo!)
Abg. Gamp (fr. kons): Ich kann mich diesen Ausführungen im allgemeinen nur anschließen. Ich hoffe, daß sowobl der Finanz⸗ Minifster wie der Landwirtbschafts. Minister zum Segen der Land wirthschaft noch recht lange im Amt bleiben werden. Die Landes- kultur und Viehzucht verdienen aber richt allein eine größere Staate⸗ unterstützung. Die Vizinalwege des Ostens und die Verschuldung der Landwirteschaft verdienen nicht geringere Fürsorge des Staats. Ich bitte die Minister, einmal den Often ju besucken und ihre eigenen Pferde ju benutzen, dann würden sie finden, daß sie nur fahren können, wenn jemand alle hundeit Schritt die Räder reinigt. Osipreußen bat viele Millionen für Kunst= straßen bereits ausgegeben, während z. B. die Rheinprovinz viel weniger dafür aufgewandt bat und weniger Kommunalsteuern bezablt.
Sollen in Berlin statt 100 0½0 195 7 Tommunglabgaben bezahlt werden, so erhebt die Presse ein großes Geschrei. Bei uns im Osten werden für Armen⸗ Wege und Schullasten bis zu 1000 / Abgaben gejablt. (Präsident von Kröcher kitiet den Redner, nicht zu sebr von der Sache abzuschweifen, Ver Anttag ist nicht ganz richtig formuliert. Wir im Osten haben die Pferde. und Rindriebzucht aus eigenen Mitteln auf eine bedeutende Höhe gebracht, und das lõ nen andere Provinzen auch. Der Minifter warnte vor einen zu schnellen Tempo. In Bezug auf die Geflägelzucht halte ich diese Besorgaß für unbegründet, obwohl wir mit Frankreich und Italien schwerlich werden konkurrieren köngen. Dagegen möchte auch ich vor einer Uekerstärzung der Schweincproduktion warnen. Die
ferdezucht wird sich nur heben, wenn die Militäroerwaltung für die
onten angemessene Preise bezahlt. Dasselbe gilt auch von anderen
e. von Mastoieh ꝛc. Gine Vermehrung der Produktion bat olange keinen Zwed, als wir nicht auf die ausländijchen Produkte einen böberen Joll legen. Der Finanz⸗Minister berief sich auf die Zunabme der Staatsunterstützung nach Prozenten. Zieht man aber die wirkliche absolnte Summe in Betracht, so kommt dabei doch sebr wenig heraus.
SGeheimer Regierunge Rath Dr. Mueller theilt mit, daß ein Be; richt ber die Vertheilung des Fonds jur Förderung der Landwirthichaft erscheinen werde. Eine Musteranstalt zur Förderung der Geflägelzucht solle errichtet werden, sobald sich die Landwirthe über die Gintichtung dieser Anstalt geeinigt haben.
2 Beinhauer (nl) erklart, daß seine Freunde dem Antrag sympathisch gegenũberftehen.
Abg. Herold (Zentr): Die Mittel jur Hebung der gandwirtk—. sind in den leßzten Jahren allerdings erheblich gewachsen, aber reichen doch nicht aus. Die Qualiiät und Quantität des Vieb.
bestandes muß gesteigert werden, wenn wir dem Ausland überhaupt
Konkurrenz machen wollen. An einer Uebeiproduktion leiden wir bis
beute nicht. Ich kann nur wünschen, daß, der Antrag möglichst ein
stimmig angenommen wird. t
Abg. Wenzel fr. Vollgzp) erklärt namens seiner politischen unde, daß z füͤr den Antrag stimmen werden. Auch für die
. sei bie her wenig vom Staate geschehen.
G beimer Regierungs- Rath Dr. Mueller bestreitet dies, giebt aber ju. daß auf diesem Gebiete noch mehr gescheben könne.
Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) empfieblt besonders die Förderung der Pferdezucht in der Rbei provini. Den Privatbesitzern werde das Halten von Hengsten sebr erschwert. Bei der Ankörung der Hengfte der Privatbesitzer werde mit verschiedenen Maßen gemessen. Die Körkommisston habe über Höbe und Alter der Hengste unrichtige Angaben gemacht.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ st ein:
Die Darlegungen des geehrten Herrn Vorredners steben mit dem Antrage des Herrn Abg. von Mendel kaum in einem Lirekten Zu⸗ sammenbang. Es sind Beschwerden über die Handhabung der Körordnung und anscheinend auch Beschwerden gegen deren Ausfübrung durch den Regierungs ⸗Pfräsidenten. Ich empfeble dem Herrn Vorredner, dahin zu wirken, daß bei der Wahl der Mitglieder der Körungeskemmission vorsichtiger verfahren wird, denn im Großen und Ganzen gehen die Wahlen der Körungskommissionsmitglieder direkt von den Betbeiligten aus. Wenn die Herren glauben, daß sie Beschwerden über die Hand⸗ habung von seiten der Staattorgane zu fübren haben, so sind solche Beschwerden zunächst nicht bier im Hause vorzubringen, sondern erst dann, wenn der Instanzenweg erschöpft ist. Endlich glaube ich, daß die Angelegenheit beim Gestäts Etat viel zweckmäßiger vorgebracht worden wäre, denn dann wäre der Herr Ober ˖ Landstall meister zugegen gewesen, welcher vielleicht im stande gewesen wäre, auf die angeregten Fragen eingehender als ich zu antworten.
Abg. Eblers (fr. Vgg): Auch ich stehe dem Antrage sym. patbisch gegenüber. Die Regierung ist ja nicht abgeneigt, die Mittel zu vermehren, allerdings mit der Vorsicht, die solche Unternebmungen bedingen. Bis jetzt hat nur Herr Gamp den Antrag bekämpft. Er bat gewissermaßen den Gegenantrag gestellt, die Landwirthschaft des Ostengs ertragreicher zu machen. Er will der Konkurrenz des Aus⸗ landes entgegentreten. Das führt aber dahin, daß die einzelnen Be⸗ zirke sich gegen die Konkurrenz der anderen wehren. Dieser Gedanke ist in dem Antrage von Mendel nicht enthalten. Er müßte geschäfts ˖ ordnungsmäßig an eine Kommission verwiesen werden.
Abg. von Eynern (nl: Die Handelsverträge haben der Land wirthschaft keine wesentliche Wunde geschlazen; denn auch in anderen Staaten, wo solche Verträge nicht bestehen, ift die Landwirthschaft in einer schwierigen Sage. Wir werden aber für den Antrag stimmen, weil auch wir der Landwirthschaft belfen wollen. Mit der Thätigkeit des Landwirtbschafts⸗Ministers sind wir auf diesem Gebiete vollständig zufrieden. Die rechte Seite bat sich glück icherweise dazu entschlossen, mäßige Forderungen zu stellen. Die Agitation der Landwirthe bat nicht um Ziele geführt, wie der Antrag Kanitz und die Forderung der Silbermäbrung Feweist. Was hätten wir erst zu erwarten, wenn Herr Gamp Finanz Minister würde!
Abg. Pobl (fr. Vgg.) äußert sich über den 3 unter be sondetem Hinweis auf die Verbältnisse Ostpreußens, bleibt aber im einzelnen auf der Journalistentribüne unverständlich.
Abg. Gamp erklärt, daß er durchaus nicht gegen den Antrag sei, sondern ihm nur eine größere Tragweite geben wolle. Die Handels- verträge hätten leider unsere Zölle gebunden. Er denke garnicht daran, Finanz Minister zu werden .
Abg. Dr. Arendt (fr. kons. ; Nur wer gegen die Bindung der Getreidezölle eintreten wird, wird von sich sagen können, daß er ein Freund der Landwirtbschaft ist. Der Antrag Kanitz hat den Cha⸗ rakter einer Nothbstandsmaßregel. Jetzt, wo die Geltungsdauer der Handelsverträge sich ibrem Ende naht, liegt die Sache ganz anders. Die Silberwaͤhrung hat niemals irgend jemand von uns gefordert. Wir sind nur für den internationalen Bimetallismus eingetreten. Man sollte die kleinen Mittel nicht gegen die großen Mittel aus spielen. Beide müssen mit einander im Einklang stehen.
Nach einem kurzen Schlußwort des Abg. von Mendel⸗ Steinfels, in welchem er namentlich darauf hinweist, daß gerade die Landwirthschaftskammer Ostpreußens seinen Antrag unterstützt habe, wird dieser Antrag an die Budgetkommission
verwiesen. .
Es folgt die Berathung des Antrags der Abgg. Dr. Langerhans (fr. Volksp) und Genossen; die Staats regie⸗ rung zu ersuchen, die zur Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preuß en erforderlichen gesetzgeberischen Maßregeln zu treffen.
Abg. Dr. Langerhans, sehr schwer verständlich, weist zur Be⸗ , . seines Antrages darauf hin, daß in anderen Ländern, auch n anderen deutschen Staaten, die fakultative Feuerbestattung bereits eingeführt sei. Die Einwendungen, die man in Preußen gegen diese Art der Bestattung gemacht habe, würden hinfällig werden, wenn man die eblizatorische Leichenschau einführen würde. Der Pietät sei auch bei der Leichenverbrennung der weiteste Spielraum
elassen., da ja die Asche der Verstorbenen in einer Urne ge ammelt werde. Wie man aber auch darüber denken möge, unmöglich könne man es jemand verwehren, daß er die Verfügung treffe, nach seinem Tode im Lande verbrannt zu werden. Bei größeren Epide⸗ mien würde die Verbrennung ein wirksames Mittel sein, der Ver— breitung der Seuchen entgegenzuwirken. Auf die Dauer könnten die Gemeinden die Kosten für die Friedböfe gar nicht mebr ausbringen.
Abg. Mies (Zentr.) bemerkt, daß die Antragsteller konsequenter
Weise die obligatorische Leichenverbrennung hätten beantragen müssen. Durch die Verbrennung würden allerdings die Bakterien und sonstige Krankheitserreger vernichtet; bei der bisherigen Art der Leichen bestat- tung namentlich bei richtiger Auwahl der . sei aber nach dem Urtheil des Direktors des Kaiserlichen Gesundheitsamts das Gleiche der Fall, selhst zur Zeit der Epidemien, wie das Beispiel der Pest in Indien beweise. Hervorragende wissenschaftliche Autgritäten hätten sich sär die Unschädlichkeit der bie herigen Begräbnißplätze ausgesprochen. Selbst als die Cholera in Hamburg geherrscht habe, sei nicht der Schatten eines Heveises dafür erbracht worden, daß der dortige Begraäͤbnißplatz hygienisch bedenklich und durch Insektion gefährlich ewesen sei. Die Verbrennung vermindere auch garnicht die An- en hr, denn der Bazlllus sei am lustigsten, wenn der Patient noch am Leben sei. Kosten könnten für die Gemeinden nur erspart werden, wenn die obligatorische Feuerbestattung eingeführt würde; an diese dächten Lie Antragsteller ja auch im Falle elner Epidemie. Wie würde man aber in Berlin im Falle einer Epidemie die große Zahl der Leichen verbrennen können? Ein Apparat verbrenne pro Stunde nur eine Leiche. Die Leute würden autzwandern müssen, weil sie die ausströmenden Gase nicht ertragen lönnten. Für Berlin würden 200 Oefen kaum autzreichen. Und nun denke man an den Kriegsfall! Da sei die Lelchenverbrennung garnicht durchführbar. Die katholischen Soldaten, die an dag Fegefeuer glauben, brauchten ja sich davor nicht zu fürchten. Aber christlichreltglöse Gründe würben auch dagegen sprechen. Nach christlichem Begriff sei die Ver⸗ wesung in der Erde die Folge der Sünde der Eva im Paradiese. Dem Richterspruch Gottes zu widerstreben, sei nicht christtich.
Abg. Ir. Kraufse (nl: Hygtenische Gründe sind für den An4— trag garnicht in erster Linie vorgebracht worden, ebensowensg Gründe für die obl e af ene tung. Gegen die fakultative Leichen verbrennung läßt sich vom Standpunlte des Strafrecht einwenden,
daß es schwer sein würde, die ität der Person festzustellen. Als Korrelai müßte ihr die amtliche Leichenschau ö. Seite stehen, und damit würde der wesentlichfte Grund gegen die Leichenverbrennung weg fallen. Ueber die Aestbetik dieser Bestattung läßt sich streiten. Der wichtigste Scheingrund gegen die Verbrennung ist der reliqiös⸗ dogmatische. Eine solche , ist aber schon in anderen deutschen Staaten unter Assistenz christlicher Geistlichen üblich. Weder die beilige Schrift noch sonstige Heilswahrheiten des Christen⸗ thums lassen sich gegen die Leichenverbrennung anfübren. Der christ . lichen Sitte messe auch ich eine große Bedeutung bei, und deshalb würde ich gegen die obligatorische Feuerbestattung sein. Diese wird aber garnicht gewünscht, noch weniger soll jemandem der Glaube an die Auferstehung geraubt werden. Bei der fakultativen Feuerbestattung bleiben ja die Kiichhöfe besteben. Das Entscheidende ist die Frage der Gewissensfreiheit und Toleranz. Die Sitte der Feuerbestattung bat sich nun einmal ausgebildet; warum wollen Sie den Leuten
wehren, dieser Sitte zu folgen? Christlich ist, auch den Standpunkt
der Anderen gelten zu lassen. Abg. Schall (kons. ): Im Großen und Ganzen kann man sagen, daß nur ein kleiner Theil der Bevölkerung die Feuerbestattung wünscht. In den vier deutschen Krematorien sind im vorigen Jahre nur T33 Leichen verbrannt worden. Wer das Beduürfniß nach Ver brennung hat, kann sich verbrennen lassen, ebenso wie sich jeder be⸗ graben lassen kann. Es heißt hier: principiis obsta! Läßt man erst die fakultative Verbrennung zu, so werden die Vereine die obligatorische Verbrennung fordern. Wir müssen aber im christlichen Interesse an der Erdbestattung festhalten. Der , , Eisenach bat zwar an⸗ erkannt, daß die Verbrennung nicht dem Christenthum widerspricht, aber er hat darauf hingewiesen, daß dies der Tradition und der Kirchenordnung widerspricht. Das vordringende Christenthum bat überall an die Stelle der Verbrennung die Erdbestattung gesetzt. Die Leichenverbrennung wäre also nicht ein Kulturfortschritt, sondern eradezu ein Kulturrückschritt. Auch bei den alten Germanen war die nnn nur ein Privilegium der Reichen, der alten Helden. Die heilige Schrift spricht immer nur von der Beerdigung. Die Auferstehung aus den Gräbern ist uns tief ans Herz gemachsen. Die Erdbestattung ist christliche Sitte, an sie inüpft sich die Verehrung und Pletät der Angehörigen während des ganzen Jahres und namentlich am Todtensonntage. Das ist für unser Volk ein Kleinod, und daran dürfen wir nicht rütteln. Auf dem Friedhofe liegt Grab an Grab, in den Kolumbarien allerdings Urne an Urne, aber lassen Sie uns doch unsere Gefüble. (Zuruf links: Wollen wir ja auch) Wir Geiftlichen sind nicht intolerant, aber wir dürfen durch unsere Autorität, durch amtliche Theilnahme an solchen Lelchenbestattungen diese Sitte nicht gutheißen. Ich bin überzeugt, daß auch die General ⸗Synoden in diesem Sinne entscheiden würden. Man müßte übrigens bei Leichenverbrennungen von Ein äscherung, nicht von Feuerbestattung reden. Besonders wichtig sind die kriminellen Bedenken. Leichenexhumierungen zur Feststellung von Verbrechen und zur Rekognoßeierung sind garnicht selten. Ueber die hygienischen Bedenken kann man verschiedener i sein, aber die Stadt Berlin nimmt bei ihren Rieselfeldern auf die Um ⸗ wohner auch keine Rücksicht. Die Rieselfelder sind benutzt worden zu Heilstätten für Lungenkranke. Das Wasser auf denn Span⸗ dauer St. Johannes Kirchhofe ist das beste der Stadt. Die Wünscke nach Leichenverbrennung geben aus Krelsen hervor, die materialistisch oder wenigstens kirchlich liberal gesinnt sind. Diese materialistische Gesinnung zu unterstützen, haben wir keine Veranlassung. Wir wollen nichts dazu thun, um in einer Zeit, wo schon von vielen Seiten an dem alten Bestehenden gerüttelt wird, eine Neuerung zu fördern, die nur ein Privilegium der Reichen uad Vornehmen ist. Halten wir fest an der alten Sitte!
Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Diese Einwendungen richten sich, im Grunde genommen, nur gegen die obligatorische Feuerbestattung. Wir behaupten garnicht, daß die Erdbestattung schädlich, sondern nur, daß die Feuerbestattung nicht schädlich ist. Wenn man den Vorredner hörte, müßte man fast glauben, nur die . hätten gutes Wasser. Wir gönnen ihnen ja die tiedhöfe mit ihrem guten Wasser. Wir fordern auch nicht von der Geistlichkeit, daß sie die Bewegung fördere, sondern wir ver⸗ langen nur vom Staate die Wegräumung eines Hindernisses der Feuerbestattung im Inlande. Die Herren sprechen von der Schonung der rah Dasselbe verlangen wir auch für unser Gefühl, nämlich Toleranz. Oder soll etwa bei uns der Grundsatz herrschen: cuius regio, eius religio? Die Folge der Ablebnung unsereg Antrages würde nur sein, daß außerhalb Preußens noch mehr Leichen verbrannt werden. Die Art aber, wie die Särge auf den Eisenbahnen wie Kolli behandelt werden, muß jedes feinere Gefühl verletzen. Ihr Widerstand wird die Bewegung nur stärken.
bg. Dr. Dittrich (Zentr) erklärt sich vom christlich⸗dogmatischen Standpunkte aus und im Interesse der Erhaltung der alten guten christlichen Sitte gegen den Antrag.
Die Diskussion wird geschlossen. Im Schlußwort wendet sich
Abg. Br. Langerhans gegen die Ausführungen des Abg. Schall und bestreitet, daß die Krankheits, und Sterblichkeitsziffer in der Nähe der Rieselfelder bei Berlin größer sei als irgendwo anders. Auch mit den Sanatorien auf den Rieselgütern habe man sehr günstige Er—⸗ folge erzielt. Mehrere Kantone der Schweiz hätten sich ebenfalls für die falultative Leichenverbrennung ausgesprochen. f
Der Antrag Langerhans wird gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien, der Nationalliberalen und einiger
Freikonservativen abgelehnt. Schluß 3169 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Petitionen.)
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr 3 am 22. d. M. gestellt 15 370, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 8187, nicht recht. zeitig gestellt keine Wagen; am 22. d. M. sind gestellt 5641, nicht recht ⸗˖ zeitig gestellt keine Wagen. 9
Nach we isung ; über verlangte und gestellte Wagen für die in den Cisen⸗ bahn ⸗Direktionsbezirken Magdeburg, Halle und Erfurt
belegenen hob feng en.
Am 1. Mär wurden verlangt 2764. gestellt N64 Wagen zu 10 t, am 2. März verlangt 27965, gestellt 2796, am 3. März verlangt 2712, gestellt 27127, am 4. Mär) berlangt A6 3, 5 27638, am H. März verlangt 51, e,. dl, am
März verlangt 2634, gestellt 634, am 7. März verlangt A2, gestellt 2771, am 383. März verlangt 2788, gestellt Ned, am 8. März verlangt 2728, gestellt A28z, am 10. März verlangt 2728, gestellt 2726, am 11. März verlangt 2731, gestellt 2731, am 12. März verlangt 45, gestellt 45, am 13. Mär verlangt 6d, gestellt 2665, am 14. März verlangt 2622, gestellt A2, am 15. März verlangt 2556, gestellt 2553; im Ganzen würden vom 1. bis 109. März verlangt 365 3565, gestellt 35 340 Wagen zu 10 6.
Konkurse im Auslande. Galizien.
Konkurgeröffnung über das Vermögen deg zu Audrvych w ver storbenen, nicht protokollierten Kaufmanng Jul tus Schnitzer mit tels Bescheldeg des K. K. Kreisgerichtg, Abtheilung 1, in Wadowilee vom 15. März 1899 — Nr. 8. 1/99. Problserlscher Konkursmasse⸗ verwalter Abvolat Hr. Johann Malee in Andtvchsw mit Substttution deg Advokaten Dr. M, Homme in Andrycßw. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl deg desinltsypen Konkurgmasseverwalterg 25. Mär 1899,
Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. Mai 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Andrychsw wohnhafter Zustellungsbevoll mächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. Mai 1899, Vormittags 9 Uhr.
Zwang sverstei gerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangten die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kurfüͤrsten⸗ straße 149, dem Kaufmann G. Hantscheck u. Gen. gehörig; Fläche 1376 a. Nutzungswerth 57 650 é Mit dem Gebot von 536 0600 S wurden die vier Geschwister Sarre in Berlin Ersteher. — Proskauerstraße 35, dem Zimmermeister Aug. Rudolph * hörig. Fläche 7,65 a. Nutzungswerth 9000 M6. G Meistbietender blieb der Kaufmann L. Hammerstein, Niederwallstraße 2, mit dem Gebot von 168 000 — Wrangelstraße 67, Ecke ,. Ufer 7, dem Rentner F. F. Mitau u. Gen. gehörig. Fläche 8, 27 a. Nutzungswerth 14390 46 Mit dem Gebot von 208 460 M blieben Frau Sber⸗Inspektor M. Oemler, geborene Brosse, in Schöneberg, Barbarossastraße 8, und Frau Wit ke, geborene Brosse, in Chorin, Meistbietende.
Beim Könizlichen Amtsgericht II Berlin, Hallesches Ufer 26, J. Grundstück zu Weißen see, Berlinerstraße 144 belegen, der Wittwe F. Kot he gehörig. Fläche 27, 80 a. , 880 MÆ Für das Meistgebot von 49 890 M wurde die Genossen⸗ schaftsbank für Weißensee u. Umgegend, e. G. m. b. H, Ersteberin. — Grundstück zu Weißen see, Langhansstraße 9 belegen, dem Schlossermeister K. Dörr gehörig. Fläche 427 a. Nutzungs⸗ werth 300 W Für das Meistgebot von 11 500 SM wurde der Schlächtermeister Aug. Hoffmann in Berlin, Brunnenstraße 16, Erfteher. — Grundstück zu Schöneberg, Kyffhäuserstraße 5. belegen, dem Maurermeister Wilh. Thümen gehörig. Fläche 7,32 a, Nutzungswerth 10 200 46 6 daz Meistgebot von 140 000 66 wurde die Grunderwerbs⸗Gesellschaft für Berlin u. Vororte G. m. b. H. in Berlin, Dorotheenstraße 95, Ersteherin.
Berlin, 22. März. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise) Per Doppel · Itr. für: * Weizen 15,90 S; 15,00 MS — Roggen 14,10 4A 153,30 S6. — Futtergerste 13,20 M; 12,90 M, — Hafer, gute Sorte, 165,20 S; 14,70 Æ . — Mittel⸗Sorte 1460 MS; 14,00 4; — geringe Sorte 1390 S; 13,40 S — Richtstroh 4,16 ; 3, 66 S6 — Heu 6.80 M ; 4,59 M6. — *Erbsen, gelbe, zum Kochen 40, 00 M; 25,00 M6 — *Speisebohnen, weiße 50 00 M6; 25, 00 Æς — wLinsen 7000 Sυς; 30,00 M — Kartoffeln 6,00 MS; 4,090 66 = Rindfleisch von der Keule 1 Rg 1,60 ; 1, 20 M — dito Bauchfleisch 1ã4g 120 ; 100 40 — Schweinefleisch 1 Rg 1,60 6; 1.20 1M — Kalbfleisch 1 kg 1,60 ; 1, 00 M. — Hammelfleisch 1 Rg 1,60 . Loo M, Butter 1 Eg 260 dν. 25 , ' Gier S0 Stück O0 S; 240 S6 — Karpfen 1 kg 2,20 M; 120 ! — Aale 1 kg O00 S; 2.00 S — Zander 1 kg 2,60 M; 1, 00 . — Hechte 1 kg
S; 1,00 M — Barsche 1 kg 1,809 M6; 0,80 υνς — Schleie kg 3, 00 ς; 1,40 A — Bleie I kg 140 Æ ; 0, 8090 6 — Krebse O0 Stück 12.00 S; 4, 00 MMC
Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern — Notierungsstelle — und umgerechnet vom Polizei · Präsidium für den Doppelzentner.
ʒRleinhandelzpreise.
Auszweißs über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviebmarkt vom 22. März. Zum Verkauf standen: 393 Rinder, 2115 Kälber, 1001 Schafe, 8271 Schweine. Markt—⸗ dreise nach den Ermittelungen der Preisfestsetzungs⸗Kommisston; Bezahll wurden für 109 Pfund oder 50 kg Schlachtgewicht in Mark lbejrs. für 1 Pfund in Pfg.): Für Rinder: Ochsen: y dollfleischig, auzgemästet, höchsten Schlachtwerthz, höchstens? Jahre alt, — bis —; 2) sunge fleischige, nicht ausgemastete und ältere ausgemastete — bis —; 3) maäßig genährte junge und gut genährte ältere — bis —; gering genghrte jedes Alters bis. — Zullen: I Holl. fleischige, höchsten Schlachtwerths — bis — ; 2) mäßig genährte fängere und gut genährte ältere — bis —; 3) gering genährte 41 bis 43. — Färsen und Kühe: I) a. ve lle s den, aus gemãslete Fersen Höchsten Schlachtwerths — big —; P. voll steischige, aus- gemästete Kühe höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Zabre alt, — bis —; 2) altere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte üngere — bis —; 3) mäßig genäbrte Farfen und Kühe 46 biz 47; 4) gering genährte Färsen und Kühe 42 bis 44. Kälber: 1) feinste Mastlälber (Vollmilchmmaft) und beste Saugkälber 73 bis 76 2 mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 69 bis 72; 3) geringe Haugkälber 64 bis 68; 4) ältere gering genährte Kälber 6 37 biz 39 Schafe: 1) Mastläümmer und süngere Maft ß bit 58; 2 ältere NMtasthammel 31 bis 54; 3) mätzg genäbrte Dammel und Schafe Merischafe) 44 bis 48; 4) Holsteiner Niederungt⸗ schafe — bis — auch pro 190 Pfund Lebendgewicht — bis — Schweine; Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 mit 20 9/0 Tara⸗ Abzug: 1) vollfleischlge, kernige Schweine feinerer en und deren Kreuzungen, höchftens 14 Jahr alt: a. bis 49, b. (Käsen) — big —; 2) fleischige Schweine 47 bis 48; gering entwickelte 45 bis 46, Sauen 43 bis 44
1 3 1 1 6
— Beim Nordst ern“, Lebens⸗Versicherungs ⸗Aktien.˖ Gesellschaft zu Berlin, sind im Jabre 1898 neue Anträge ein- gegangen über 22 4785 315 6 Kaxital und 65 454 * jäbrliche Nente, von welchen Anträge über 16 680 914 6 Kaxital und 84 121 * Rente angenommen wurden und in Kraft traten. Der reine Zuwachs stelte sich auf 10205 7886 6 Kapital und 54 066 „ Rente, der Veisicherungsbestand Ende des Jahres unter Zujziebung des von der Schlesischen Lebens ⸗ Versicerungs ⸗ Aktien ⸗GSesell
übernommenen und am Ende des Jabres in Kraft der-
Renten · Veisicherungen. Die Generalversammlung ist auf den 28. April d. J. einberufen; dle Dividende der Aktionäre soll, wie im Jabre 1887, 137 60 auf jede Aktie betragen. — Beim Nordstern, Un fall- und Alters ⸗Versicherungs⸗ Aktien ˖ Gesellschaft! erdödte sich die Pirimien.· Einnabme in der Unfall · Abtbeilung den 725 88 08 * auf 1 417 928, 16 6 Gs wird die Zablung der Wax imal · Dio idende von 1000 gleich 90 6 auf jede Altie beantragt werden
— Auf Veranlassang betheiligter Gewerbetreidender datte f der Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute and Jadastrtelle den Minlster für Handel und Gewerbe mit der Bitte ewandt. d Namen geeigneter Agentur ⸗ und Export firmen in Ciaatfde und Tsintau bekannt zu geben. Der Minifter dat vanede Vorstande die Namen der in Tsintau desindlicãhen dent chen eder d firmen, gemäß dem Bericht des dentschea Gerner Dee enn, a Sbangbal, übermittelt. Jnteressenten erfadren de da BDerrecht dern menden Namen bei genügender Qezitimarten ter Be Berliner Kaufleute und Industrieller, Qrasazenstrake R.
2.
solgende Verwendung finden? d og
zI5 000 MÆ (i. V. dd dn gleiih dM der w
i. V. 35 98 ). Dotternng de Wezer derwdad U 1 Nd M , R
y623 M) und Uedertreng aaf 1e Re n G R dess a Köntgaöderg l Pre R Warn ( RL ) Der Wanken
ratd der Ostpreüßtschen Sad da de e dez der al den da. Tre
elnbetufenen Generaldersannluna dor za WDöagen, de Mo'dende M Dar
Stamm Prlor ttz Arten auf dg Mr e Bram dre , T d
festiuseken und War die Miedldende dem Grreserangd md Reed n.
zu entnedmen.
Greertin, W Wien (G C. G Crirtraz Meedd z 0 ben.
Brenlan. W Wage Ww Tg, d, den d, D,. z ex Vevdde. LR A. ö R, Rrensneer, Nd De, w m