1899 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

. 8 2.

Der (diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte) Be⸗ soldungs⸗Eiat für das Reichsbank-Direktorium für die Zeit a n mn 1899 bis 31. März 1900 wird auf 159 500 0 estgestellt.

83.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Haupt⸗ kasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von ein⸗ hundertfüͤnfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schatz anweisungen auszugeben.

8 4.

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der Reichsschuldenverwaltung übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Sep⸗ tember 1900 nicht überschreiten i wird dem Reichskanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anord⸗ nung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten . ausgegeben enn

Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge müßen der Reichs⸗Schuldenverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

6.

Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichs⸗ kasse 4 bewirken.

Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere ver⸗ zinslich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fällig⸗ keitstermins.

§ 7.

Die Beilage J des Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, vom 26. Juli 1897 (Reichs⸗Gesetzll. S. 619) erhält die aus der dritten Anlage ersichtliche Fassung.

Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, im Schloß, den 25. März 1899. (Li. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen.

Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts Etat für das Rechnungsjahr 1899 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs⸗ eisenbahnen mit 8; O98 588 6 vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrags im Wege des Kredits flüssig zu machen und u diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Be⸗ hen . jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen an n ,

Die Bestimmungen in den 588 2 bis 5 des Gesetzes vom A. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphen-Verwaltung (Reichs⸗ Besetzbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre ausgegeben werden dürfen.

Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899.

(L. S8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung. Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 81.

Unter Aufhebung der Vorschrift im § 2 Abs. 1 des ,. vom 31. März 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 138) wird die Summe, welche gemäß 8 8 des Zolltarif zesetzes vom 15. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 207) der Reichskasse von dem Ertrage der Zölle und Tabacksteuer verbleibt, für das Rechnungssahr 1898 behufs Verminderung der Reicheschuld von 130 000 000 6 auf 2 , ooh 66 erhöht.

82

8 . Uebersteigen im Rechnungsjahr 1899 die den Bundes⸗ staaten zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen an Zöllen, Tabacksteuer, Branntwein verbrauchsabgabe und Zuschlag 6a derselben sowie an Reichs⸗Stempelabgaben die aufzu⸗ ringer den Matrikularbeiträge und den gemäß S 3 des Gesetzes vom 24. März 1897 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 95) im Reichs⸗ haushalts-Etat für 1899 eingestellten Zuschuß zu den ein⸗ maligen Ausgaben des ordentlichen Etats, so sind drei Viertheile des Üeberschusses an den den Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer zu überweisenden Beträgen zu kürzen und zur Verminderung der Reichsschuld zurückzuhalten. Die Verminderung der Reichsschuld erfolgt durch ent⸗ sprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete An⸗ leihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushalts-Etat Bestimmung

getroffen. 96

583. Uebersteigen im Rechnungsjahr 1901 die Matrikular⸗ beitraͤge das Etatssoll der Ueberweisungen für die gleiche

Periode um mehr als den Betrag der für das Rechnun Sjahr 1899 über die Matrikularbeiträge hinaus erfolgenden Ueber⸗ weisungen, so bleibt der ß insoweit unerhoben, als auf Grund des 8 2 Mittel zur Schuldentilgung verfügbar geworden sind.

Die infolge dessen zur Herstellung des Gleichgewichts im ordentlichen Elat erforderliche Deckung erfolgt zu Lasten des außerordentlichen Etats. Jedoch ist von dieser l , nur in dem Maße Gebrauch zu machen, als der Bedarfsbetrag inn, Mehrerträge bei den Ueberweisungssteuern Deckung

ndet.

4.

Bei Ermittelung des ünkrschitbe zwischen den Ueber⸗ weisungen und den Matrikularbeiträgen bleiben bei den letzteren die von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden Ausgleichungsbeträge außer Ansatz

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucklem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899. (Li. 8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899. Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Etat der Schutz⸗ gebiete auf das Rechnungsjahr 1899 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:

I) für das ostafrikanische Schutzgebiet auf. S 495509 6, 2) für das Schutzgebiet von Kamerun auf. 1713400 (, 3) für das gen n n. von Togo auf . 804100 46, 4 fr das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 7 479 900 46, 55 für das Schutzgebiet von Neu⸗Guineng auf 732 000 .

Urkundlich unter Unserer , n, Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899.

8 Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Bekanntmachung.

Am 30. März, Abends nach Dienstschluß, werden die Post-Zweigstellen 8. 73 und W. 110 und am 28. März. Abends nach Dienstschluß, die Post-Zweigstelle 80. 89 in neue Diensträume verlegt werden, und zwar;

die Post-Zweigstelle S. 73 vom Hause Annenstraße 3

nach dem Hause Wallstraße 70/71,

die Post⸗Zweigstelle 80. 89 vom Hause Reichenberger⸗

. straße j50 nach dem Hause Reichenbergerstraße 148,

die Post⸗Zweigstelle W. 110 vom Hause Yorkstraße 44a

nach dem Hause Yorkstraße 45 (Ecke Bülowstraße).

Bei der Post-Zweigstelle S. 73 tritt vom 1. April ab eine Telegraphen⸗-Betriebsstelle in Wirksamkeit.

Berlin C., den 25. März 1899.

Kaiserliche DYber Postdireklion. FV.

Busch ow.

Bekanntmachung.

Am 1. April wird in dem Hause Winsstraße 19 unter der Bezeichnung „Postamt 55 (Winsstr.)“ eine neue Po st⸗ anstalt mit der Befugniß zur Annahme von Postsendungen jeder Art sowie von Telegrammen eingerichtet und gleichzeitig die Post⸗Zweigstelle 55 (Greifswalderstr) aufgehoben. Dem neuen Postamt wird ein Briefbestellbezirk zugetheilt, der aus Theilen der Bestellbezirke der Postämter 37 (Schwedterstr.), 43 (Neue Königstr. und 58 (Danzigerstr.) gebildet ist. Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum sind festgesetzt a. an Wochentagen: von 7 Uhr (im Sommer) bezw. 8 Uhr Vormittags (im Winter) bis 8 Uhr Abends, für den Telegraphendienst bis 9 Uhr Abends, 1

b. an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am Geburts⸗ tage Seiner Majestät des Kaisers von 7 bezw. 8 bis 9 Vor— mittags und von 12 bis 1 Uhr Nachmittags.

Berlin, den 26. März 1893.

Kaiserliche Dber Posidirettion.

Buscho w.

Bekanntmachung, die Unfallversicherung betreffend.

Zur Berichtigung der Bekanntmachung vom 25. No⸗ vember 1898 in Nr. DI d. Bl. von 1838 wird auf Grund von 8 10 erster Absatz des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 in Verbindung mit § 1 Ziff. J des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 veröffentlicht, daß die in jener Bekannt—⸗ machung bezeichneten Verrichtungen der unteren Verwaltungs⸗ behörden und der Ortspolizeibehörden bei den im Betriebe der Königlich sächsischen Staatseisenbahnverwaltung befind⸗ lichen Eisenbahnen mit Wirkung vom 1. Januar 1890 ab für den Werkstättenbetrieb

(an Stelle der aufgelösten Maschinen⸗Hauptverwaltung)

; den Werkstätten⸗-Inspettionen, für den Maschinenbetriebsdienst den Maschinen⸗Inspektionen und für den gesammten äbrigen der Unfallversicherung unter— liegenden Eisenbahndienst 2. Stelle der bisherigen Betriebs⸗Ober⸗Inspektionen und Sektions bureau] den Eisenbahn-Betriebs⸗Direktionen je für ihren Bereich übertragen worden find. Dresden, am 15. März 1899. Finanz ⸗Ministerium. von Watzdorf.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2560 das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 25. März 1899; unter Nr. 661 das Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichtz⸗ n . vom 2. Mai 1874, vom 25. März 1899; und unter Nr. 2562 die Bekanntmachung, betre end die dem inter— nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beiges gt Liste, vom 15. März 1899. erlin W., den 27. März 1899. Kaiserliches Post⸗ßeitungsamt. Weberstedt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 10 des „Reich s⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2656 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Rechnungsjahr 1899, vom 25. Marz 1899; unter Nr. 2557 das Gesetz betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, vom 25. März 1899; unter Nr. 2558 das Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung, vom 25. März 1889. und unter . Nr. 25659 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗ halts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899, vom 25. März 1899. Berlin W., den 28. März 1899. Kaiser liches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Sekretär des Deutschen Bühnen⸗Vexeins, Dr. Max Sachse zu Berlin den Charakter als Theater⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Direktion der Lausitzer Eisenbahngesell— schaft zu Sommerfeld (Regierungsbezirk Frankfurt a. O.) ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Priebus nach Penzig mit Abzweigung von Leippa nach Freiwaldau ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Die im Jahre 1899 zu Ber lin abzuhaltende Pr üfung für Vorsteher an Ta ubstummen-Anstalten wird am 12. September beginnen.

Meldungen zu derselben sind an den Unterrichts⸗Minister zu richten und bs zum 10. August d. J. bei demjenigen Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium, bezw. bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Aussichts— kreise der Bewerber im Taubstummen⸗ oder Volke—⸗ schuldienste angestellt oder beschäftigt ist, unter Ein⸗ reichung der im 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftstücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thaͤtig sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solche mit Zustim— mung ihrer Vorgesetzten, bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, bis zum 15. August d. J. unmittelbar an mich richten.

Berlin, den 11. März 1899.

. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Kuegler.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. ste— vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter Bayer in St. Vith zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Regierungs-Rath Otto in Breslau zum stelloer⸗ tretenden Vorsitzenden der dem Ober⸗Regierungs⸗-Rath Peltzer und dem Regierungs⸗Rath Billerbeck daselbst unter⸗ stellten Schiedsgerichte zu Breslau; der Regierungs⸗-Assessor Mand in Danzig zum Vor⸗ sitzenden der daselbst bestehenden Schiedsgerichte: /

4. der Invaliditäts- und Altersversicherung für die Kreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Danzig Stadt, .

der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für die gleichen Kreise, =

. für die staatliche landwirthschaftliche Unfallversiche= rung,

für die Sektion VI der See⸗Berufsgenossenschaft, für die für Staatsrechnung verwalteten Eisenbahnen

des Direktionsbezirks Danzig, . der Penfionskaffe für die Arbeiter der preußischen w im Direktionsbezirk anzig, ö

g. für die Regiebauten der Kommunalverbände der Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung;

der Ämtsrichter Miquel in Stolzenau zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; ö.

der Amtsgerichts Rath Graf von Korff gen. Schmising in Werne, Kreis Lüdinghausen, zum stell vertretenden Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte in Lädinghausen; .

der Amtsrichter Brüll in Obornik zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 25. Marz 1899.

Der Minifter für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Betannt mach ung betreffend die Immatrikulation auf

*

der

vereinigten

Friedrichs ⸗Universität Halle Wittenberg für das Sommer ⸗Semester 1898.

Dit jenigen Perren Studierenden, welche beabsichtigen, sich an

hiesiger

vom 15. April bis 5. Mai er. auf

nibersitaͤt immatrsfusseren zu lassen, wollen sich in der dem Universätäts⸗

ch in der Zeit

Serretariat, Universitäfs, Verwaltungs gebäude, Zimmer Nr. 7, während der ö von 9 bis 11 Ubr

unter Abaabe ihrer Papiere (Rei befuchter Universitäten und, fal ls seit dem

Schule oder von der letzten Univers ein Vierteljahr verflossen ist, attest) melden.

ezeugniß, 8.

ga it ãt

ngszeugnisse früher

nge von der mehr als

polizeiliches Fübrungs⸗ Deutsche, welche ein Maturitätszeugniß nicht be⸗

sitzen, haben die für ibre Aufnahme erforderliche kesondere Genehmi⸗ gung bei der Im matrikulations. Rommission nachzusuchen. Ausländern kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden.

Später eintreffende

Studierende haben ihre Anmeldung zur

Immatrikulation sofort nach ihrer Ankunft in Halle vor

zunehmen. Halle a. S., den 24. März 1899, Der Rektor

der Königlichen vereinigten , Halle Wittenberg.

autz sch.

Die Personal-Veränderungen in der Arm ee ꝛc.

befinden sich in der Ersten Beilage.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Seine Majestät

Berlin, 28. März. der Kaiser und König hörten

heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke, des Chefs des

Admiralstabes der Marine,

Kontre⸗Admirals Bendemann sowie

des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel. Hierauf empfingen Seine Majestät den kommandierenden General des XVIII. Armee-Korps, General⸗Adjutanten von Lindequist und nahmen sodann militärische Meldungen entgegen.

Aus Handelskreisen ist in Anregung gekommen, die Vor⸗

schriften, betreffend Reichs-Stempelmarken, derart

die Entwerthung der Wechsel⸗ und abzuändern, daß alle

,. über die Zulässigkeit der Entwerthung auf mechanischem

ege insbesondere maschine ausgeschlossen

auch unter Verwendung der Schreib- werden. In dieser Hinsicht bestimmt

bezüglich des Wechselstempels Ziffer 2 des Bundesraths⸗ er Entwerthungs⸗

beschlusses vom 7. Juli 1881, daß d vermerk „niedergeschrleben · werde. D auch in die Vorschriften f sifer 17 der Ausführungsbestimmungen v ü

theiligten Kreisen ist die gewißheit über die zulässige als Uebelstand empfunden Wünschen entsprechend, hat

Art worden. der

iese

Fassung ist

für die Reichs⸗Stempelabgaben

om 27. April 1894)

ergegangen, doch ist hier weiter für zulässig erklärt worden, „den vorgeschriebenen Entwerthungsvermerk ganz oder theil⸗ weise durch Stempelaufdruck herzustellen“.

danach sich e

der

Den Bundesrath

In den be—⸗ rgebende Un⸗ Entwerthung geäußerten in seiner

Sitzung vom 9. d. M. beschlossen, die mechanische Entwerthung und zwar auch diejenige vermittels der Schreibmaschine eben⸗

sowohl bezüglich der Wechselstempel⸗ Stempelmarken zuzulassen.

der Berwendungsvermerk ganz oder theil

In diesem Fall braucht,

als bezüglich der Reichs— In Zukunft kann also allgemein

weise mittels der Schreibmaschine oder durch Stempelaufdruck hergestellt werden.

wie in dem erwähnten Beschlusse

weiter bestimmt ist, das Datum auf der Stempelmarke nicht an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle zu stehen.

Behufs Umrechnung der in einer anderen als der Reichs⸗

währung ausgedrückten Werthe rechnung

zum Zweck . der Wechselstempelsteuer und der Reichs⸗

der Be⸗

Stempelabgabe hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 9. d. M. für die nachstehend bezeichneten Währungen die dabei bemerkten, allgemein zu Grunde zu legenden Mittelwerthe bis

auf weiteres festgesetzt: 1 Pfund Sterling; 1 Frank, Lira, Peseta (Gold), Lẽu, finische Marr österreichischer Gulden (Gold) ö . h) (Währung). österreichisch ungarische Krone Gulden holländischer Währung . skandinavische Krone alter Gold⸗Rubel. ; Rubel alter Kredit⸗Rubel türkischer Piaster. 1Peso ( Golb) w ; 1 japanischer Jen Ldeutsch⸗ostafrikanische Nupie . 5

——

oder indische

Der Bevollmächtigte zum Bundegrath, Geheime Finanz-⸗Rath hr. Rüger ist von

Nach telegraphischen Mittheilungen an den z ; 9. 6 „Bussard“, Kommandant:

Marine ist S.

1 ILIIIII

l

1111

20,40 M,

080 266 176 0 85 176 L125, 326 2,16 0.18 106 426 120

1535

Kön

iglich sächsische

Berlin abgereist.

Ahmiralstab der

Koryetten⸗

Kapitän Mandt, am A. Marz in Gibraltar angelommen und an demselben Tage nach Cuxhaven in Eee egen en:

mit dem

M. S. „Kaiser“

S Chef Geschwaders Vize Admiral von Dieherichs an Bord

heg Kreuzer

Kommandant: Kapitän zur See Stubenrauch, ist am 2. März in Kobe angekommen und beabsichtigt, am 5. April nach Shanghai in See zu gehen; S. M. S. „Loreley“, Kommandant: Kapitänleutnant von Levetzow, ist am 27. März in Haifa angekommen und beabsichtigte, heute nach Jaffa in See zu gehen.

Sessen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog trifft, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, aus Italien zurückkehrend, heute wieder in Darmstadt ein und wird sich morgen von dort nach Gotha begeben.

Oldenburg.

(H) Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am Sonntag Abend eine Reise nach dem Süden angetreien.

Oesterreich⸗Ungarn. ;

Der Kaiser empfing gestern den deutschen Boischafter Grafen zu Eulenburg in besonderer Audienz. Der „Pol. Korresp.“ zufolge überreichte der Botschafter Seiner Majestät ein Album mit Darstellungen der von dem preußischen Kaifer Franz Garde ⸗Grenadier⸗Regiment anläßlich des Jubiläums des Kaisers Franz Joseph veranstalteten Festlich⸗ keiten.

Großbritannien und Irland.

Das Schiedsgericht, welches in London über den argentinisch⸗chilenischen Grenzstreit berathen und be⸗ richten soll, hielt, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern im Auswärtigen Amt unter, dem Vorsitz Lord Macnaghten's n g. Sitzung ab; die nächste Sitzung wird nach Ostern tattfinden.

Das Oberhaus hat sich gestern bis zum 17. April vertagt. .

Im Unterhause theilte gestern der Parlaments⸗Sekretär des Äeußern Brodrick mit, daß die Regierung drei neue britische kommerzielle Agenten im Auslande zu ernennen beabsichtige, doch sei , noch nicht endgültig darüber entschieden worden, welche Gebiete diesen Agenten als Wirkungskreis zugewiesen werden sollten. Bis diese Angelegen⸗ heit vollständig geregelt sein werde, sei es unmöglich, genau anzugeben, welche Schritte zum Zweck der Vertretung britischer Handelsinteressen in Rußland erfolgen würden. Wedderburn fragte, ob Brodrick's Aufmerksamkeit auf eine Mittheilung der schwedischen amtlichen Zeitung gelenkt worden sei, nach welcher die schwedisch⸗norwegische Regierung hoffe, daß im nächsten Jahre die Nordsee⸗Fischerei⸗Konferenz zu⸗ sammentreten! werde. Der Parlaments⸗Selretär Tes Aeußern Brodrick erwiderte, daß der britischen Re—⸗ gierung keine solche Mittheilung zugegangen sei; man glaube, daß die hydrographische . die mit den

ischerei⸗Angelegenheiten im Zusammenhang stehe, im nächsten Juni statifinhen werde. Brodrick erklärte weiter, er werde das dritisch franzöͤsische Abkommen bezüglich Afrikas noch während der Sitzung auf den Tisch des Hauses legen. Flynn richtete an Brodrick die Rnfrage, ob seine Aufmerksamkeit auf die Ausfüh⸗ rungen des ungarischen Ministers von Hegedüs in der Sitzung des ungarischen Unterhauses vom 22. März über den Zuckerzoll in Offindien und auf die von dem Minister abgegebene Erklärung gelenkt worden sei, daß in der Erhebung dieses Zolles eine k gegen den zwischen Großbritannien und

esterreich bestehenden Meistbegünstigungsvertrag liege. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Brodrick erwiderte, diese Erklärungen seien noch nicht zu seiner Kenntniß gebracht, aber es seien alle Umstände eingehend erwogen worden, bevor die indische gesetzzcbende Körperschaft die Einführung des Retor⸗ sionszolls auf Prämienzucker beschlossen habe.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung des Senats wünschte der Senalor Trarieux eine Frage an den Justiz-Minister Lebret Über die Art und Weise zu richten, wie die Untersuchung gegen die „Liga zur Wahrung der Menschen⸗ und Bürgerrechte“ geführt werde. Der Justiz-Minister Lebret erklärte sich zur sofortigen Beantwortung bereit. Trgrieur fragte hierauf, warum von den 33 Mitgliedern des Comités der genannten Liga nur fünf verfolgt würden, und erhob Einspruch gegen, diese ungleiche Behandlung. Der Justiz⸗Minister Lebret erwiderte, das von der Regierung bei der Her lh, der Ligen erstrebte Ziel sei die Auflösung dieser Vereinigungen; zur Erreichung dieses Zieles sei es nicht nöthig, alle Comitémitglieder zu verfolgen. Es liege der Regierung nicht an Strafurtheilen, sondern nur an der Er langung eines Urtheils überhaupt. Mit einer Erwiderung Traͤrieux' war der Zwischenfall erledigt. ;

In der Deputirtenkammer legte der Minister des Aeußern Delcassé einen nnen! vor, durch welchen das britisch-französische Abkommen vom 21. Marz, d. J. nehmigt wird, und erklärte, er werde mit thunlichster Be schleunigung der Kammer sämmtliche auf das Abkommen be züglichen Aktenstücke unterbreiten.

Die vereinigten Kammern des Kassationshofes traten gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Mazeau usammen und prüften in geheimer . das geheime lÜktenstück des Kriegs⸗-Ministeriums in der? reyfus⸗Angelegen⸗ heit, welches von dem General Chamoin und dem Kapitän Cuignet überbracht worden war.

Der Afrikaforscher Mizon, welcher kürzlich zum Gou⸗ verneur von Dsibuti ernannt worden war, ist gestorben.

Rußland.

Nach einer Meldung der „Russischen Telegraphen⸗Agentur / aus St. Petersburg hat der Minister des Auswärtigen Graf M a. eine Zirkulardepesche folgenden Inhalts an die diplomatischen Vertreter Rußlande im Auslande gerichtet:

Selt der Veröffentlichung der Zirkularnote vom 12. August vorigen Jahres sind unlählige Dankegbezeugungen aus den verschiedensten Vänbern an unseren erhabenen Herrn gelangt wegen der großberzigen Inltiatlpe, dle er ergriffen hatte, um die Lasten zu mildern, welche durch die gegenwärtigen. Rüstungen bedingt werden, und um den Welt. srleden su besestigen. sef berübrt von dlesen Kundgebungen, welche gegen, wie sebr die auf die Förderung des moralischen und materiellen Wobleß der Völker gerlchteten Frieden ldeen in

allen Ländern Widerhall finden, hat unser erhabener Herr mich beauftragt, allen denen seinen herzlichsten Dank zu übermitteln, die durch Adressen, Briefe, Telegramme oder auf andere Weise aus dem Lande, in dem Sie accreditiert sind, dem Kaiser von Rußland ihre Gefühle für das so über alle Maßen humane Werk ausgedrückt haben. Der Kaiser sieht in der überall herrschenden Einmüthigkeit der Gefüble and in der willigen Zustimmung aller Regierungen zur Theilnahme an der Konferenz im Saag wiederum ein Pfand mehr für den Erfolg der Bemühungen, die wir angestrengt baben, um in dem Bewußtsein und in dem öffentlichen Leben aller Staaten den fruchtbaren Gedanken eines allgemeinen Friedens aufkeimen zu lassen.

Italien.

Das Kriegsschif! „Stromboli“ ist, wie „W. T B. meldet, gestern mit dem Admiral Grenet an Bord von Neapel nach China abgegangen.

Rumänien.

Die Session des Parlaments ist bis zum 5. April verlängert worden.

Asien.

In Washington ist, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, eine Depesche des Generols Otis aus Manila ein⸗ getroffen, nach welcher gestern den ganzen Tag hindurch ge⸗ kaͤmpft wurde. Auf seiten der Amerikaner seien etwa 49 Mann gefallen. Die Aufständischen seien von Aguinaldo befehligt worden. Telegraphischen Meldungen der Nem Yorker Zeitungen zufolge hätten während des gestrigen Kampfes die Aufständischen das Dorf Marilao fest in ihrer Gewalt behalten und den Amerikanern Widerstand geleistet, bis die amerikanische Artillerie angekommen sei. Die Amerikaner hätten 6 Todte, darunter 3 Offiziere, und 40 Verwundete ver⸗ loren. Die Aufständischen seien schließlich aus ihren Ver⸗ schanzungen vertrieben worden und hätten in voller Auflösung die Flucht ergriffen.

Eine weitere Meldung aus Washington besagt, General Otis habe in Zamboanga dreizehn spanische Kanonen⸗ boote angekauft.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet, daß, einer Depesche aus Manila zufolge, der Prinz Ludwig zu Löwenstein⸗ Wertheim-Freudenberg, welcher als Adjutant des Generals Miller in die Front der Feuerlinie gekommen, einen Schuß in die Seite erhalten habe und nachher gestorben fei. Ein deutscher Begleiter des Prinzen sei gleichfalls ver⸗ wundet worden.

Afrika.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, ist das russische Kriegsschiff „Grosiastschy“ in Tanger eingetroffen, um die russische Gesandtschaft, welche sich an den Hof des Sultans von Marokko begiebt, nach Mazagan zu bringen.

Statistik und Volkswirthschaft.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs StadtsAnzeigers' werden die im Raiserlichen Statistif zufammengestellten vorläufigen Ergebnisse de Bergwerke, Salinen und Hütten im Deut? in Luxemburg während des Jabres 18838

Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Wittwe des unlängft verstorbenen Gebeimen Kemmerzien⸗ Raths Wilbelm Merck in Darmstadt. FJ . bat „Darmst. Ztg. zufolge 1090 900 als Wittwen, und Waisenkasse für die Se stiftet und eine zweite Stiftung von glei Namen „Wilhelm Merck ⸗Stiftung“ tragen soll beiter und Arbeiterinnen der genannten Firma

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[. m Betheiligten zur Annahme träge wurden angenommen: 1) Die der ersten und zweiten Lobnklasse des Verdanderarzs tarif einzuschalten und diesen nach den Vor! kommenden Firmen abzufassen, um Verständigung anzubabnen, und 2) die Bersanmmm neue, so lange im Ausstande zu dedar Forderungen bewilligt sind oder or Bedingungen gestellt werden auf Altona ausgedednt

Aus Frankfurt a. M me au sstan de (vgl. Nr. 73 d. Bl dachd und den Arbeitern die Ginigung geicheirer sämmtlichen Braucreten, dere r auf Beschluß des Brauereider bar entlassen.

Aus Pert? (West. Auftralier Fremantle ein Sdisse n Die Arbeiter werden ankübrer rube“ mußte, odne die weitergeben.

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Cunst und Wiffenschaft.

Am London meldet W T. B. In einer Dereamm nn, . Royal &Gokrap hies! Sosiet) tbeilte der Ven den Gn C Waärdem mit, da Mitglied der Gesehen Bong te, Dod 8 Mo Vd. Ster. In dem Fond ür di eng! de 8 d ervedisten detge stenert Dadurch e d Roar