1899 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Siebenundachtzigtausendfünfhundert Mark‘, baar oder in preußischen Staats. oder vom Staate gewährleisteten Werthpapieren oder in in⸗ sãndischen Eisenbahn⸗ Prioritäts · Obligationen unter Berechnung aller Dieser Wertbpapiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthyapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zins scheine r in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem be⸗ zeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein ent- scheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Anch ift der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritte des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Aus— ruüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

6) Falls die oben feftgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertbeilte Konzession durch landesherrlichen Erkak zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorbandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbebalte der Verstesgerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen. ö

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestlmmungen:

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrvlans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichtẽ⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte= lung des Personenverkehrs mebr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem bierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angebalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fabrplans derjenigen Zäge, welche der Kon⸗ zessionar freiwillig über die Zabl 2 binaus fahren läßt, wird bei Wab⸗ . 7 bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen.

2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen als fur den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichts behörde. Inbetreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit raumè, so lange die Bahn nach dem bierfür allein entscheidenden Eressen der Auffichtsbebötde vorwiegend von nur öitlicker Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttariffätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Uniernehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt Dem Uaterneh mer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs und sandesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zu⸗ stimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbabnen bestebende Tarifsystem anzunebmen und bin sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ babnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu defolgen, wenn und foweit solches von dem Minister der offentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Ber Konzesstonar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 339 b und 1856 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgefellschaften auf Aktien und die Aktiengesell⸗ schaften, vom 18. Juli 1884 Reichs⸗Gesetzbl. S 123 ff) vergeschrie. benen Refervefonds Bilanz⸗Reservefonde) einen Spezial ⸗Reserpefonds nach den bestebenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung ju unterziehenden Re⸗ gulative zu bilden.

Der Erneuerungs« und der Spezial Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerung fonds dient jur Bestreitung der Kosten der regelmãßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Matarialien;

Pp. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück— lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Speiial Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar · Ereignisse und größere Unfälle ber⸗ vorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Be⸗ förderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unter nehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

T. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Spezial. Reservefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Bie Werthpavpiere, welche zur zinstragenden Anlage der derein- nabmfen und nicht sofort jur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jabres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs oder Spezial Reservesonds nicht oder nicht voll stãndig zu, so ist das Fehlende aus den Neberschüssen des oder der folgenden Betriebs jahre zu entnehmen. Abweichun zen hiervon sind mit Ge⸗ nebmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerung fonds dem Spezial · Reserrefonds vor.

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Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. feine Beirlebzrechnung nach den vom Minifster der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jäbrlichen Betriebs rech · nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher dorjulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum dom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungejahr zu Grunde zu legen;

c. kie von den Aufsichtebebörden zu statiftischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Rosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen feft⸗ gesetzten Fristen einzureichen. ;

XI.

Der Konzessionar ist vewflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern. und Unterbeamtenstellen mit Militätanwärtern, in oweit sie das 40 Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatzeisenbabn verwaltung in dieser Besiebung und ins besondere bezüglich der Ermittelung der Milttäranwärter beste henden und noch ergebenden Vorschristen zut Anwendung ju bringen.

Au Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternebmens nach Maß⸗ gabe der Grundsäͤtze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Penstonierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc. vom 277. Mär; 18577 für die Staatzeisenbahnen bestanden haben, und fũr die Ärbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staats-

bahnen bestebenden Grundsaͤtze Pensions⸗, Wittwen ˖ und Unterstũtzungs⸗ kassen einzurichten und zu . * erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Die Veipflichtungen des Konjessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbabn⸗Postgesetz vom 70. Dejember 1875 (Reichs Gesetzbl. für 1575 S. 318) und den dazu.

ebörigen Volliugsbeftimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf

bie Betrlebgeröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und J des Gefetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten,

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraumes in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anfchluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneifenbabn verliert, tritt das Eisenbabn⸗Postgeseñz mit den dazu gehörigen Vollzugs bestimmungen ohne Einschraͤnkung in Anwendung.

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereitz erlassenen oder künftig für die Eisen bahnen im Deuntschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglemen— tarischen Bestimmungen zu 8 .

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Der Telegraphenverwaltung gegenũber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

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Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder tbeslweife gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der ö Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ ehalten.

TVI.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aende⸗ rung und Erweiterung der Bahnanlagen, sewie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und foweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Ver kehrsinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im In= tereffe der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Jnteresse der Landes vertheidigung erfolgen, find die des fallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gefetzgebung andere, für den Kenzessionar alsdann maß⸗ gebende Beftimmungen (ogl. Artiiel ) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten 36. Konzessionar zur Last.

VII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs . Aufsichtsbebörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessignierung die Anwendung der Babnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (9g. Artikel TI am Schlusse), so ist der Konzessionat verpflichtet, auf Etfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Eintichtͤangen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden. Be⸗ stimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprech'end umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ibm dieserbalb gesetzten Frist nicht nach, fo bat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Baßn nebst allem Zubebör gegen Gewäbrung der in Nr. 4 unter a P. und e. des 5 T des Gifenbahngesetzes dom 3 November 1838 bezeichneten Entschadigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Babn verwendeten Anlagekapitals an den Staal oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

Im übrigen ist die Staatsregierung berechtigt, von dem Rechte des Änkaufs der Bahn nach Maßgabe der Bestimmung des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 schon nach Ablauf pon zehn Jahren, den Beginn dieses Zeitraumes von der Eröffnung des Betriebes an gerechnet, Gebrauch zu machen.

TXVIII.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an die Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseß⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktien Kapitals durch Vorlegung beglaubigter. Zeichnunge⸗ scheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen, und zu⸗ gleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ibm als genügend bescheinigt kefunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessions⸗ bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschafts vertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII 5 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden bat. und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

Ja letzterer Beilehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes don der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkünde und die Erklärung der Staatsregierung bejũg⸗ lich jener Uebereinstimmung vom Gründungs Comité vorzulegen sind.

Wird diefe Eintragung binnen der vorbezeichneten Feist nicht berbeigefübrt, so ist die gegenwärtig ertbeilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurũckgegeben werden soll.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Marmor. Palais, den 5. Oktober 1898.

C. 8) Wilhelm R. von Miquel. Thielen. Bosse Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowskvy.

Abgereist:

der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts Gaebel, in dienstlichen Angelegenheiten nach Bochum.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. April.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 Uhr an die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Hr. von Lucanus und des Staatssekretärs des Reichspostamts von Podbielski um 1I1½ Uhr diejenigen des Staatssekretärs des Reichs⸗ Marineamts, Staais-Ministers, Kontre⸗Admirals Tirpitz und des den Chef des Marine⸗Kabinets vertretenden Kapitäns zur See von der Groeben.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchten heute Vormittag die dritte Haushaltungsschule des Vaierlänbischen Frauen⸗Vereins im Hause Simeonstraße 27.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben der Tirektorin des Schleswig-Holsteinischen Museums vater⸗ ländischer Alterthumer Fräulein Johanna Mestorf in

Kiel die silberne Frauen⸗-Verdienstbroche am weißen B Allergnädigst zu ver leihen geruht. z ; 63

Die Nr. 19 des Marine Verordnungshlatts/ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Ordre, betreffend anderweite Organisation der höheren Baubeamten für Schiff⸗ bau und Maschinenbau:

Ich kestimme: Die Ressort. Direktoren, Betriebs ⸗Direktoren,

Bauinspektoten und Baumeister für Schiffbau und Maschinenbau in Meiner Marine erbalten die Eizenschant als Militärbeamte mit bestimmtem militärischen Range. Den bisherigen Marine⸗Ober⸗Bauräthen und Schiff bau⸗ (be. ziebungsweise Maschinen bau) Direktoren verleihe Ich den Amtstitel Geheimer Maxine; Baurath und Schiffbau. (beziehungsweise Maschinen bau.) Direktor“ mit dem Range der Kapitäne zur See.

Den bisherigen Marine · Bauräthen und Schiff bau. (beziehungs. weise Maschinenbau Betriebs. Direktoren verleihe Ich den Amtstitel Marige. Ober Baurath und Schiff bau⸗ (beziehung? weise Maschinen⸗ bau⸗) Betriebs Direltor? mit dem Range der Fregatten · Kapitãne. Den Marine Schiff bau · Insvektoren und Schiff baumeistern (be- ziehungeweise Maschinenbau⸗Inspektoren und Maschinen.˖ Baumeistern) verleihe Ich den Rang der Kapitänleutnants,

Marine Schiffbau. In speltoren und Schiff baumeister (beziebunge. weise Maschinenbau . Inspektoren und Maschinen⸗Baumeister), welche zwölf Jabre als solche zur Zufriedenheit Dienste geleistet baben, können Mir zur Crnennung zum Marine Baurath fär Schiff bau (beziebungsweise Maschinenbau). mit dem Range der Korvetten kapitãne in Vorschlag gebracht werden.

Den von Ihnen ernanntsn Marine Bauführern für Schiff bau und Maschinenbau verleibe Ich die GEigenschaft als Militärbeamte mit allgemeinem Offiziecrange.

Berlin, Schloß, den 10. April 1839.

Wilhelm.

In Vertretung des Relchskanzlers: Tirpitz. An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).

Eine weitere, an derselben Stelle veröffentlichte Aller⸗ höchste Ordre betrifft die Aenderung der Dienst— bezeichnung der zum Sanitäts-Korps der Marine gehörigen Lazarethgehilfen und lautet, wie folgt:

Auf den Mir gehalt nen Vortrag bestimme Ich: Die nach § 1 der Verorsnung vom 8. März 1897 zum Sanitäts- Korps der Marine gebörigen Lagretbgehilfen mit Unteroffizierrang erhalten die Dienst⸗ bezeichnung: Sanitäts⸗Unteroffißtere. Innerhalb derselben werden fol- gende Dien stgrade unterschieden:

Sanitãts · Feldwebel, diejenigen Ober ⸗Lazarethgehilfen, welche bisher zu den überzähligen Vize⸗Feldwebeln befördert worden sind,

Ober ⸗Sanitätsmaate, die übrigen Ober⸗Lzzarethgehilfen, Sanitätsmaate die bisherigen Lazarethgehilfen.

Die Unter Lazarethgehilfen und Re Tazarethgehilfen · An. wätter erhalten die Dienstbezeichnung: Ober⸗Sanitaͤtsgasten und

Sanitãtzgasten.

Gebührniffe und Gradabzeichen der nunmehrigen Sanitäts- Feld webel bleiben unverändert.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, Schloß, den 10. April 1899.

Wilhelm.

In Vertretung des Reichskanzlers: : Tirpitz. An den Reichskanzler (Reichs Marineammy.

X.

Einige von Beamten des Reichs und Preußens gebildete Vereine haben eine bedauerliche und bedenkliche Haltung angenommen.

So fern auch der Reichsregierung und der preußischen Regierung die Absicht liegt, den Beamten. die Bildung von Vereinen und Gesellschaften zur Verbesserung ihrer wirth— schaftlichen Lage, zur Hebung der geistigen und sittlichen Aue⸗ bildung der Mitglieder und zur Förderung ihrer Standes⸗ interessen zu verwehren oder sie in ihrem Petitions⸗ recht zu beschränken, so bestimmt muß doch von den Kaiserlichen und Königlichen Beamten erwartet und verlangt werden, daß sie dabei diejenigen Schranken innehalten, welche für alle Beamten durch ihren geleisteten Eid und ihre amt⸗ liche Stellung gegeben sind.

Die Theilnahme an Vereinen, welche hiermit in Wider— spruch stehende Bestrebungen verfolgen und insbesondere beabsichtigen, durch den massenhaften Zusammenschluß von Vereinsmitgliedern cinen Druck behufs Durchsetzung ihrer Forderungen auf die obersten Reichs- und Staate= behörden zu üben, und die Erreichung ihrer Forderungen nicht von der Fürsorge des Reichs oder des Staats erwarten, sondern dieselbe zu ertrotzen unternehmen, deren offizielle Organe sich einer unzulässigen und ungehörigen Sprache bedienen, die Unzufriedenheit schüren, das Verirauen zu den Vorgesetzten untergraben und sogar durch eine fortgesetzte Herabsetzung der Achtung vor den letzteren die Disziplin gefährden, ist, wie die Beamten bei obsektiver Prüfung selbst einsehen müssen, für sie nicht statthaft.

Die Kaiferlichen und Königlichen Beamten werden, wie die Reichs und Staatsregierung zuversichlich vertrauen, auch ohn? daß sie von den vorgesetzten Behörden auf die Unzulässigkeit eines solchen Verhaltens besonders auf⸗ merksam gemacht werden, sich von derartigen Bestrebungen fern halten und, falls das Bwußtsein ihrer Beamtenpflicht sie vor der Theiinahme an denselben bisher nicht ohnehin be⸗ wahrt hat, in Zukunft die hejeichneten Vereine meiden und die betreffenden Fachorgane nicht weiter durch ihre Betheili⸗ gung an denselben fördern.

Die Kaiserlschen und Königlichen Beamten müssen ihren alten Ruhm der Treue, der unentwegten Pflichterfüllung und der Disziplin sorgfältig wahren und sich hüten, durch unzu⸗ lässige Ägitationen auch nur den Schein zu erwecken, als wenn fie felbst unbewußt auf Wege geriethen, welche durch die unausbleiblichen Folgen dem Staate und ihnen selbst nur zum schwersten Schaden gereichen würden.

Nlerials mehr als in der gegenwärtigen Zeit, wo die Umsturzpartei an den Grundfesten unseres Vaterlandes zu rütteln fucht, ist dies eine der obersten Pflichten aller öffent⸗ lichen Beamten. Sie müssen es als eine Ehrenpflicht erkennen, in . Richtung der königstreuen Bevölkerung ein Vorbild zu sein.

Die vereinigten Aueschüsse des Bundesrath s für Handel und Verkehr und für das Seewesen hielten heute eine Sitzung.

Der Kaiserliche Botschafter in Rom, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Saurma⸗Jeltsch ist, von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten urückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandischaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte in Darmstadt Graf von der Goltz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sächsische Staats⸗Minister von enn eff ist hier angekommen.

Der Regierungs-Rath Kantel zu Wiesbaden ist der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs: Assessor von Bülow zu Hannover dem Ober-Präsidium daselbst, der Regierungs⸗Assessor Kleine der Königlichen Regierung zu Aurich und der Regierungs-Assessor Grütering zu Kleve 4. Niederrhein der Königlichen Regierung zu Köln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Sutor ist dem Landrath des Kreifes Fischhausen, Regierungsbezirk Königsberg, der Regierungs⸗Affessor Schütz zu Berlin dem Landrat des Kreises Konitz im Regierungsbezirk Marienwerder, der Regierungs⸗ Assessor Dr. jür. Bormann zu Berlin dem Landrath des Rreises Shlau, Regierungsbezirk Breslau, der Regierungs⸗ Assessor Seebohm dem Landrath des Kreises Neumarkt im Regierungsbezirk Breslau und. der. Regierungs⸗Assessor Dr. von Deines zu Neuhof bei Aschaffenburg dem Landrath des Kreises Tarnowitz, Regierungsbezirk Oppeln, zugetheilt worden.

Laut telegraphischer Meldung an den Admiralstab der Marine ist S. M. S. „Arcona“, Kommandant; Fregatten⸗ Fapitän Reincke, am 14. April in Aden angekommen und beabsichtigte heute nach Port Said in See zu gehen; S. M. S. Kaiserin Au gusta“, Kommandant: Kapitän zur See Gülich, ist am 15. April in Nagasaki eingetroffen; S. M. S. „Habicht“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Graf von Sriola, ist an demselben Tage in Kamerun angekommen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Im . des ungarischen Unter⸗ hau ses besprach der oppositionell Abg. Komjathy die an⸗ geblichen Aspirationen der österreichischungarischen Monarchie auf eine Gebietserwerbung in China und fragte an, welche Stellung die Regierung in dieser Frage einnehme. Zugleich verwahrte er sich dagegen, daß ohne Mitwirkung des unga⸗ rischen Minister⸗Präͤsidenten ein entscheidender Schritt ge⸗ schehe. Der Finanz⸗Minister von Lukacs erwiderte: der Minister Präsident werde die in dieser Angelegenheit an ihn

erichteten Interpellationen demnächst beantworten, er (der . erkläre jedoch schon jetzt ausdrücklich, daß die

ehauptung des Abg. Komjathy unrichtig sei, und daß das Aus⸗ wärtige Amt nie beabsichtigt habe, die ungarische Regierung in der Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte zu hindern. Auch sei, fügte der Minister hinzu, seines Wissens nie der Fall vor⸗ gekommen, daß die Leitung der auswärtigen Politik ohne Zu⸗ stimmung oder Mitwirkung der ungarischen Regierung vollendete Thatsachen geschaffen habe, welche mit den Interessen des Landes im Widerspruch ständen.

Großbritannien und Irland.

Die großbritannische Regierung hat, wie „W. T. B.“ aus Tondon meldet, amtlich anerkannt, daß die Deutschen auf Samoa wegen strafbarer Handlungen nur von den deutfchen gesetzmäßigen Gerichten verfolgt werden könnten. Die britischen Behörden, welche die Festnahme des Deutschen Hufnagel veranlaßt hätten, seien telegraphisch angewiesen worden, denselben dem Kommandgnten des deuischen Kreuzers „Falke“ zur Verfügung zu stellen. Falls nicht schon inzwischen die Unschuld des Genannten Zweifel gestellt sei, werde das Verfahren vor dem deutschen Konsular⸗ 66 nach Eintreffen der Ober⸗Kommissare in Samoa statt⸗

nden.

Der Lord⸗Präsident des Geheimen Raths Herzog von De vonshire hielt vorgestern in Presteign (Grasschaft Radnor) eine Rede, in welcher er ankündigte, daß er sich demnächst vom politischen Leben zurückziehen werde.

Frankreich.

Der Ministerrath hat, dem „Tempꝛ“ zufolge, am Sonn⸗ abend die Wahl der Abgeordneten für die Konferenz im Haag bestätigt. Es sind dies der frühere Minister Bourgeois, der Diplomat d' Estournelles und der Gesandte im Haag Bihourd. Als technische Vertreter werden denselben bei⸗ gegeben: der General Meunier vom III. Armee⸗Korps, der Kontre⸗Admiral Pephau und der Professor der Rechte Louis Renault, Rechtsbeistand des Ministeriums des Aeußern.

Der frühere Minister Barthou hielt, wie W. T. B.“ berichtet, gestern vor seinem Wahlcomits in Qloron eine Rede, in welcher er ausführte, daß die Revision des Dreyfus⸗Prozesses unvermeidlich und dreifach gerecht⸗ fertigt sei: einmal wegen der Unregelmäßigkeiten in der Untersuchung, dann wegen der Üngesetzlichkeit des Prozesses und schließlich wegen der Verbrechen, die, wie festgestellt, von Henry und du Paty de Clam begangen seien. Die Revision, führte Redner aus, dürfe weder als Vergeltung noch als Drohung gegen die nationale Armee, auf welche das Land seine theuersten ö setze, angesehen werden.

Das Zuchtpolizeigericht in Algier hat den früheren Maire von Algier Max Régis wegen Beleidigung des Heneral⸗Gouverneurs von Algerien zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt.

Der „Figaro“ veröffentlichte gestern die Aussagen Picquart's und der Polizei⸗Agenten Guns, Tomps und Desvermine.

Italien.

Der König und die Königin besuchten, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern, nachdem Allerhöchstdieselben die Behörden in Iglesigs empfangen hatten, mit zahlreichem Gefolge die Mine von Monteponi, deren Eingang mit einem Triumphbogen 6 war, und wurden daselbst von Tausenden von Arbeitern egrüßt. Später kehrten die Majestäten mit der Bahn nach Cagliari zurück. Gestern begaben sich Allerhöchstdieselben nach Sam 21 und besichtigten dort das durch die Ueberschwem⸗ mungen zerstörte Stadtviertel. Die Vertreter von 235 Ge⸗ meinden hatten sich daselbst zur Begrüßung der Majestäten eingefunden, Allerhöchstwelchen die herbeigeströmte Bevölkerung enthusiastische Kundgebungen bereitete. Nachdem Ihre Majestäten noch Sriflano befucht hatten, kehrten Allerhöchstdieselben nach

Cagliari zurück. Morgen gedenken der König und die Königin sich nach Sassari zu begeben. Die „Savoja“ wird die Majestäten im Golf von AÄracui erwarten, woselbst am IJ. d. M. das britische Geschwader eintrifft, während das e, , Geschwader sich an diesem Tage nach Toulon be⸗ geben wird.

a Papst wohnte gestern in der St. Peterskirche der Messe zur Feier des Jahrestages der Krönung bei. Eine . Menschenmenge, darunter auch viele Fremde, strömte seit dem frühen Morgen zum Dom; auf, dem Petersplatz hielten italienische Truppen die Ordnung aufrecht. Die feierliche Handlung begann um 10/ Uhr. Unter Vorantritt der Prälaten, Bischöfe und Kardinäle stiieg der Papst aus den Gemächern des Vatikans in die Kapelle des heiligen Sakraments hinab. Als der Papst, an⸗ gethan mit der Tiara und den päpstlichen Insignien und umgeben von Trägern mit Fächerwedeln, unter einem Bal⸗ dachin auf der Sedia gestatoria im Hauptschiff erschien, wurde er mit lauten Kundgebungen begruͤßt, die den Chor⸗ gesang „Tu es Petrus. übertönten und andauerten, bis der Bapst vor dem Throne, der im Hintergrunde der Bafilika unterhalb des Altars errichtet war, anlangte; der Papst nahm inmitten der Chorstühle der Kardinäle, des diplomatischen Korps, des Patriziats und des Adels auf dem Throne Platz und vohnte der Messe bei, welche von dem Kardinal Mazzella unter Begleitung des Sänger⸗ chors zelebriert wurde. Hierauf ertheilte der Papst den Segen. Erneute begeisterte Dir begrüßten den Papst, als er gegen Li,, Uhr die Peterskirche auf dem Wege durch die Kapelle des heiligen Sakcaments verließ Es herrschte vollkommene Ordnung. Das Aussehen des Papstes war so vortrefflich, wie vor seiner Krankheit. ö

Der Kardinal-Erzbischof von Florenz Bansa ist am Sonnabend Abend gestorben.

Spanien.

Der Ministerrath hat, dem „W. T. B.“ zufolge, be⸗ schlossen, den Herzog von Arcos zum spanischen Gesandten in Washington zu ernennen. Du puy de Lome soll an seine Stelle als Unter-Staatssekretär des Auswärtigen Amts treten.

Bei den gestrigen Wahlen zur Deputirten kammer herrschte in Madrid bei schwacher Betheiligung vollständige Ruhe. Dagegen brachen in Bilbao Unruhen aus; es fand ein Zusammenstoß zwischen den Anhängern des sozialistischen Kandidaten Iglesias und denen des Regierungskandidaten Echevarria statt, wobei einige Schüsse gewechselt wurden; drei⸗ zehn Personen wurden verwundet; die Ruhe ist jetzt wieder hergestelll. In Valencia geriethen die Anhänger der beiden republikanischen Kandidaten aneinander, wobei eine Person verletzt wurde. In Cullar Provinz Granada) mußte die Polizei geschlossen gegen die Ruhestörer vorgehen; ein Wahl⸗ agent wurde dabei getödtet. Auch in Cadix herrschte große

Aufregung, sodaß Unruhen befürchtet wurden.

Portugal. Der Gesandte der Südafrikanischen Republik Dr. Leyds ist, dem „W. T. B.“ zufolge, vorgestern in Lissabon einge⸗ troffen.

Rumänien.

Der König hat den rumänischen Gesandten in Berlin Dr. Beldim an' zum ersten und den Gesandten bei der nieder⸗ ländischen Regierung Papi niu zum zweiten Delegirten für die Konferenz im Haag ernannt.

Montenegro.

Die Verlobung des Erbprinzen Danilo mit der Herzogin Jutta zu Mecklenburg-Strelitz ist, wie „W. T. B.“ aus Cetinje meldet, am Sonnabend offiziell bekannt gemacht worden.

Amerita.

Aus Washington vom 15. d. M. meldet das „Reuter sche Bureau“: der Kommissar der Vereinigten Staaten für Samoa, Bartlett Tripp, sei zur Entgegennahme von Instruktionen dorthin berufen worden. Wie aus London derichtet wird, haben die Regierungen die Bestimmung ge⸗ troffen, daß die Kommissare schon vor ihrer Abreise nach 6 in Washington gemeinsame Besprechungen haben ollen

Nach einer Meldung aus Rio de Janeiro vom Sonn⸗ abend sind die Ergebnisse der Schatzabrechnung für die letzten 5 Monate veröffentlicht worden. Danach hat die Flnanzverwaltung zur Tilgung der inneren Goldanleihe vom 3h 1889 18600 Contos Reis verwandt und für Wöh0 Eontos auf das Kriegs- und das Marine⸗Ministerium gezogene Schatzwechsel eingelöst. Infolge der Aufhebung der Ärsenale haben die Bundeshauptstadt und die Staaten Er⸗ spaͤrnisse in Höhe von 1200 Contes aufzuweisen. Da nach der Aufbebung der Arsenale auch die für dieselben be⸗ stimmten Arbeitssoldaten⸗Kompagnien abgeschafft worden sind, so wird durch die hierdurch erreichte Verminderung der 13251 Mann betragenden Effektiostärke der Truppen um 3970 Mann eine jährliche Ersparniß von 7000 Contos erzielt. Alle Mnisterien haben erhebliche Verminderungen der Aus⸗ gaben, welche inegesammt mehr als 17 O00 Contos betrugen, eintreten lassen. Die Regierung verhandelt augenblicklich über ein Abkommen zur Einlöoͤsung der inneren Goldanleihe vom Jahre 1868, deren annähernder Werth sich auf 27 Millionen Franes beläuft.

Asien.

Der „Times“ wird aus Hongkong vom 16. April ge⸗ melde: Der Torpedobootzerstörer „Fame“ ging mit einer Be⸗ satzung von 100 Mann des Hongkonger Regiments am Sonn⸗ abend n dem neuen Gebiet vor und traf daselbst über 1000 chinesische uniformierte Soldaten an, welche sich auf den Hügeln, die Taipoofu heherrschen, in einer guten Stellung befanden. Die Chinesen eröffneten das Feuer mit Geschützen und Gewehren, richteten aber keinen Schaden an. Nachdem

die 6 die Chinesen beschossen hatte, schritten die Truppen

bes Hongkonger Regiments zum Angriff. und schlugen die Chinesen in die Flucht. Die Chinesen sollen einige Mann verloren haben.

Demfelben Blatt zufolge bewilligte die britische Regierung die von den Chinesen nachgesuchte Frist von 6 Mongten für die nöthigen Anordnungen zur Auflösung der See⸗ zollämter. Die „Times“ bezeichnet es nach den jüngsten Vorkommnissen in Kaulung als unmöglich für Groß⸗ britannien, die Schließung der Zollämter noch weiter hinaus⸗ zuschieben; es müsse China gezeigt werden, daß es übernommene Verpflichtungen nicht ungestraft verletzen könne.

Wie ein in Madrid eingetroffenes Telegramm des Generals Rios meldet, hat der amerikanische General Qtis zwei spanischen Offizieren, die ein Schreiben Rios an Aguinalsdo über⸗ bringen sollen, in welchem die Freilassung der spanischen Ge⸗ fangenen erbeten wird, freies Geleit gewährt. General Otis machte sich anheischig, 1500 gefangene Tagalen gegen Spanier auszutauschen. Afrika.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Pretoria berichtet, haben die Vertreter der Minenindustrie dem Staats⸗ sekretär Reitz auf sein Schreiben vom 8. d. M. geantwortet, daß sie jede 3. von Agitation in der Presse beklagten, da eine solche den Interessen aller Theile der Bevölkerung großen Nachtheil zuzufügen geeignet sei. In allen schwebenden Fragen seien sie bereit, der Minenindustrie die Annahme der Vor⸗ schläge, welche eine dauernde befriedigende Lösung herbeiführen sollten, anzuempfehlen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

In der heutigen (67) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde zunächst die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 189596 der Rechnungskommission überwiesen und die Uebersicht der Reichs-Äusgaben und -Ein⸗ nahmen für das Etatsjahr 1897/98 in dritter Berathung endgültig erledigt. Alsdann trat das Haus in die erste Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Schlacht— vieh- und Fleischbeschau, ein.

Bis zum Schluß des Blattes nahmen das Wort die Abgg. Gerstenberger (3entr) und Graf von Klinckow⸗ stroem (d. kons.).

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (57) Sitzung, welcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Vize⸗Präsident des Staate⸗Ministeriums, Fingnz⸗Minister Dr. von Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeitew Thielen, der Minister für Tandwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein und der Minister fur Handel Und Gewerbe Brefeld beiwohnten, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau eines Schiffahrtsweges vom Rhein bis zur Elbe, fort.

Abg. Beuchelt (kons.) bestreitet, daß es sich bei dem Mittel⸗ land Kanal um eine nationale Aufgabe handle Es liegt, führt er aus, lediglich eine wirthschaftliche Frage vor, die man verschietenartig be⸗ antworten kann. Der Eisenbabnverkehr hat noch immer den Be⸗ dürfniffen genügt. Jetzt sollen die Eisenbahnfachleute den erhöhten Anforderungen ohnmächtig gegenäberstehen. Allen Schwierigkeiten gegenüber haben unsere Fachleute noch immer die größten Triumphe gefeiert, und das Vertrauen zu ihnen habe ich auch hevte noch. Als die Gifenbahnverstaatlichung noch nicht abzeschloßsen war, ergaben sich gewisse Schwierigkeiten, weil die Privateisenbahnen in den letzten Jahren ihren Wagenpark nicht vermehrt, ihre Bahnhöfe nicht er⸗ weitert hatten. Aber in den letzten beiden sehr verkehrsreichen Jahren ist der Verkehr glatt bewältigt worden. Wenn durch den Kanal die Produktion des Westens gesteigert wird, so kann das bei dem allgemein berrschenden Arbeitermangel nur auf Kosten des Ostens geschehen. Sollte der Verkehr noch weiter steigen, dann kann nur durch Fisenbahnen, durch besondere Güterbahnen geholfen werden, welche das ganze Jahr hindurch zur Verfügung steben und nicht, wie die Wasserstraßen, im Winter einfrieren. Es fehlen noch so viele Eisenbahnen, und nun sollen Hunderte von Millionen für einen einzigen Kanal ausgegeben werden! Daß die Kapitalisten sich gerade auf den Mittelland ⸗Kanal stürzen würden, bezwe fle ich so lange, his bintende Esklärungen großer Banken vorliegen. In England ist auf 4000 Km Kanallänge der Betrieb sistiert. Redner bemängelt die Rentabilitätsberechnung, bei welcher die Kosten der Hafenanlagen und die kümatischen Verhältnisse nicht berücksichtigt seien, und schließt: Die Wasserstraßen würden die Transporte mehr an sich ziehen, und dann müßte man die Eisenbahntarife ermäßigen, wenn nicht erhebliche Aus⸗ fälle in den Eisenbahnüberschüssen entsteben sollen. Jedenfalls werden erhebliche Verkehrsverschiebungen eintreten. Darüber will ich mich nicht so eingehend äußern, denn es sind hinter mir noch 60 Redner zum Worte gemeldet. Will man die Verkehrsverbesserungen der Gesammtheit zu gute kommen lassen, so läßt sich dies nur erreichen durch Autgestaltung ber Leistungsfähigtelt des gesammten Eisenbahnnetzes und durch Herab⸗ setzung der Gütertarife. Wenn die Millionen, die für den Kanal ge⸗ fordert werden, hierzu, verwendet würden, so würden Freunde und Gegner des Kanals gleichmäßig den Segen dieser Millionen empfinden, und' die Regierung würde sich den Dant der gesammten Staatsbürger erwerben. =

Hierauf nimmt der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, dessen Rede morgen im Wortlaut wiedergegeben werden wird, und bei Schluß des Blattes der Abg. Wall⸗ brecht (nl. das Wort.

Kunst und Wissenschaft.

A. F. In einer außerordentlichen Sitzung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie erstattete am Sonnabend Herr Dr. Ehrenreich Bericht über von ibm während dez letzten Sommers gesammelte ethnologische Beob⸗ achtungen auß dem. Westen Nord: Amerikas. Er lebniffe unter Roth häuten“ wollte der Vortragende sein Thema schlichter bezeichnet wissen. Was er in seinem, von vorzüglichen Lichtbildern begleiteten Vortrage gab, war indessen erheblich mehr als dies, zumal der Sammeleifer des Reisenden auch eine recht an— sehnliche Kollektion von Proben indianischer Kunstfertigkeit zusammen⸗ gebracht hat, die zur Besichtigung ausgelegt waren. Für die rr g, dn gr ist, so führte Dr. Ehrenreich aus, das

nteresse der Ethnologen am Erlöschen. Seitdem sie durch die Aus. Tottung des Büffelt zum Ackerbau und zur Seßhasftigkeit genöthigt worden, sind sie nur ein Schatten dessen, was sie, vor einem halben Jahrhundert noch waren. Man, mäß schon einerseits nach dem Nordwesten der Union und nach Britisch Columbien, andererseits nach Neu. Mexiko und Arizona gehen, um auf Bestaͤnze von Indianern zu stoßen, die, von der Kultur sehr wenig beleckt, ihre Ursprünglichkeit nabezu behauptet haben. Beide Indianer Schonpläße hat der Vortragende besucht. Am oberen Jellowstone River fand er die Reste jener Cheyenne-Indianer, welche m 25. Juli 1§F6 den Amerikanern die mit dem Namen des Häupt— lings Sitting Bull verknüpfte, schwere Niederlage bereiteten. Sie sind nach der späteren Unterwerfung zum theil 2609 Häupter zwangsweise in Oklahoma angesiedelt worden, Dem in Montana ver⸗ bliebenen Rest von etwa 3666 Haͤuptern ist eine Reservation ange- wiesen, ausgedehnt genug, um sehr auskömmlich zu leben. Auch hat man sestens der Unions Regierung einige künstliche Wasseranlagen gemacht, um die trockene Steppe iu bewã ssern. Fier leben diese Cheyenne im Sommer in Wigwams,

jm Winter in Blockhäusern, treu ihren alten Gewohnheiten und an

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