. ö ; . 2 w . K. 2
Qualitãt
gering
mittel
Geza h
lter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster 6.
höchster
niedrigster
hõchster *
niedrigster 6
Verkaufs⸗ werth
Durchschnitts· preis
für 1Doppel⸗ zentner
Am vorigen Außerdem wurden Markttage am Markttage 1 na erschlãg S ö n verkauft dem Dox pelzentner (Preis unbekannt)
2 * 12 * 8 2 2 2 12 * *. 7 7 * * * *. 7 *. 2 21 2 2 * * * 1 * * * * * 1 * *. *. 1 * 21 1 2 * 2 * * 2 * 2 2 * 7 7 7 *. . *. 1 1 2 23 2 *
,,, .
l nn,,
Brandenburg a. H. rankfurt a. O.. tettin ;
Greifenhagen
Stargard i. P.
Kolberg ..
Schlawe. i
Stolp
Nams lau
Trebnitz.
Breslau.
Ohlau
Brieg.
Goldberg
Jauer
. Halberstadt. Erfurt.. Rel Goslar Lũneburg Fulda.
Wesel . München Straubing. Regensburg. ,, lauen i. V. . avensburg. , Offenburg Rosteck . Altenburg.. Diedenhofen Breslau..
d /
—
ö 63
Elbing Luckenwalde. 1 43433 Brandenburg a. H.. n,, . Fürstenwalde, Spree Frankfurt a. O... k . Stettin. ; Greifenhagen Stargard i. P.. Schivelbein... Dramburg. Kolberg. . Töslin .. . Rummelsburg i. P. . Stoly. ö. Lauenburg i. P... kw k Trebnir z.. . Breslau.
1 1 Neusalz a. O.. Sagan. Polkwitz.
Bunzlau.
Goldberg
Jamer̊;,, Hoyerswerda deobschũtz
Neisse. Halberstadt. Eilenburg
Erfurt
Kiel.
Goslar Duderstadt Lüneburg. . Paderborn zur Saat. 8 zu Futter. G Kleve. ,, Wesel.
Neuß .. München. Straubing. Regensburg. Meißen. . Plauen i. V.. Bautzen . Ravensburg.. m, ; Offenburg Rostochcc .. Braunschweig. Altenburg e Diedenhofen. . Breslau.
* *
.
11,90 12,90 II, j
13,80
11,00 12,50 12, 00 13,50 11,20
1440 1450 14,25 1400 13,33 13,50
14,00 15,00 14,50 14,00 16,19 17, 20
14409
1400 14,50
1409 1400
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf vo
1830 lle Dor peljentner und
1959
*
der
1280 11375 1246 1350 15.66
135659 1156
12, 10 13.50 12,80 1200 13,00 13,50 14,00 15,30 13,50
15,10 16,00 16,20 14,50 16,00 13,00 18,60 1806 17.469 16.07 1409 17,00 17,650
15,40 16,80 12, S0
13,80 12,75 13,20 14.75 14,50 14 00
13,60 13.40 13,20 13, 50
12, 80 12.40 15,00 12.50
13, 00 12, 00
12,59 12,00 12,10 11,50 12,40 12,40 12,20 13, 10
12. 40
12,70 12,50 14.00 11.69 11,60 1430 15.00 14,50 1459 13,67 14,00
1450 15350 15,00
17,29 17.95 17,74 13, 99 1449 14,10
1460 15,20 16,00 14.350 1460 15,60 12,40
Verkaufswerth auf
Ger ste.
14400 12,75
1400 13, Sn 12, 80 13,00 13.50
13,70 1410 14,00 13,40 12,50 13,30 1420 15, 090 15,30 13,87 13,20 15.10 17,090 1400 1650 14450 17,00
13.350
19,40
18,2
18, 98 16,00
195440 18, 90 1780
16 55 1455 15386 16365 13. 46
Safer.
1449 153325 153.560
5,00
13,40 1400 1400
13,50 12380 13, 90 12,80 16, 090 12,80 13,00
.
12, So 13,00
12,50 12,60 12,80 12, 40
1409 13,00 13 00 13.00 13 00 14,00 11,480 12, 10 14380 15,50 14575 13,50 144650 13,67 14400 15, S0 14,50 15,00 15,75 15,50 13.20 17,40 18,54 18,23 144090 1449 1440 13, 20 14339 15,4)
12.50 1470 15,90 15,650 12,60
volle Mart abgerundet mitgetheilt.
1400 14450 16,00 15,00 185 90 15,75 15,50 14,20 22400 19,34 21,08 14.650 1470 1440 1409 15, 10 16,80
13,10 1470 15,00 193,80 12,80
230 350 670 931 363 1860
280 39133 2135 698
1228 3973 6345
159 4160
5110
13553 14.06 1655 14. 35 14.56 1655
1335 16 67 18 65 173857
13,64 14,34 1438 16,00 13,00
14560
— — * o e. —
= TS. TDæœ
— C C — C D . . . . .
go. S0. o. & Q σσά. ο., 2 σάςίφσ S.
oo o 9o -. O6 φ &sG Goos... = C . . . . . .
2 8 — * 9 * * 9 . . 19 . —
1405 1435 16415 i645 125360
1140
em . 8 auf volle Da Der d ittprris wird ̃ r Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein Puntt (.) in n . . , n,
Großhandels ⸗ Durchschnittspreise von Getreide für den Monat März 1899 nebst entsprechenden Augaben für den Vormonat. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 10060 kg in Mark. (Preise für prompte (Lolo. Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
Monat Da. Man gegn m 1899 monat
133,50 138, 15 154.05 153, 69 127,59 127,63 124,17 124,36
131,10 13380 145,890 150,40 124 50 124550 128,70 135,30
161,00 166,00 178.80 184,90 160, 99 160,01 172,90 176,20
165.00 169,00 188,00 190,50 16000 156,50 186,00 18600
Königsberg.
Roggen, guter, gesunder, 14 g per! ...
Welzen, guter, bunter, 770 bis 775 g per 1
8 guter, gesunder, 447 g per 1 erste, Brenn, 647 bis 652 g per 1
. Breslau.
Roggen, Mittelqualitãät ..
Welzen, h fer, ö erste, . ö
Mannheim,
Roggen, pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel.
Weizen, pfälzer, rufsischer, amerik., rumän., mittel afer, er rg. ir e r. .
e, badische, pfäljer, mittel.. 39 München.
Roggen, baverischer, gut nl,,
Weizen, ᷓ— ö kö
Hafer, 9 ö
Gerst — ungarische, mãhrische, mittel erste baverische, 3 Fin ö 182 00 182.00
en.
Roggen, * Boden 142,16 144,37 KVen. heiß⸗ 189, 3 189.87 vr g. ungarlscher, prima.... . 108,31 110,50
erste, slovakische . .. 148,09 150ů72
p Mittelqualitãt 132,85 135,01 . 173,34 174,47 10.13 101,19 128,52 130,10
113558 114,865 14609 146,ů 74 112,19 113,B39
10437 104,59
Roggen, Weljen,
er, 5 Malʒ⸗
Roggen. Werjen, daf
Roggen, 71 bis 72 kg per hl
Weljen, Ulka, 75 bis 3. kg per hl.. 112,557 116,73 i ga.
Roggen, 71 bis 72 kg per hl 109,69 113,39
Wetzen, 75 bis 76 kg per hM .. 13556 m go
Paris. 111,566 118,13
lieferbare Waare deg laufenden nan 16724 178,49 137,87 138,63 145,64 143,81
134,64 137,89
Roggen Wellen Hafer Gerste (Halle au blè) Antwerpen. Donau. d Weizen 1 Azima, 74 bis 76 kg per h....
129,31 136,03 Californier, mittel ..... 137,14 138,37 Am sterdam.
Asow⸗ J 9 Roggen St. Peleraburger 136 5 12835 Wenn Sdessa . 172533 129.19
ĩ amerikanischer Winter ⸗ . 130,87 134,32
ondon. a. Produktenbörse (Hark Lane). ae = b 122,78 124, 66 b. Gazette averages. 119,4 122,68
englisches Getreide, ; 5* Mittelprteis aus 196 Marktorten . .
Liverpool. . 131,96 133,60 Oregon. ö — 149,45 Californier 147,35 149,56 Western Winter 132,86 138,00 Chicago Spring 13151 132600 Northern Duluth 139,14 138,92 85 Kansas Nr. 2 129777 131,29 a Plata 131,655 — Kurrachee, weiß, ordinaär 126,96 — 122,34
engl. weißer 176776 . n gelber 11452 111.52 Gerste Californ. Brau⸗ 148,07 153,56 Schwarze Meer⸗ 3. gh, 56
Chicago. Weizen, Lieferungs⸗Waare per Mai 108,0 112,49 Red Winter Nr. 2 126 97 130,40
New York. Weijen Northern Spring Nr.] 127,13 127,42 Lieferungs⸗Waare per Mai 116,35 119,08
Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist — 163, 89, Roggen — 147,42, Hafer — g8, 28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die Wei ennoth an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den , e. an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen — 450, Hafer — 312, Gerste = 100 Pfd. engl. angesetzt. 1 Busbel Weizen — 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. — 453,6 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2490 Eg. Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notlerungen im Deutschen Reichg⸗ und Staatg⸗ Anzeiger ermittelten monatlichen Durchschnitts. Wechselkurse an der Berliner Börfe zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New Jork die Kurse auf New Jork, für St. — Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris,
ntwerven und Amsterdam die Kurse auf diese Mlätze.
Weizen 1265,96 127,62
s einen ö
Deutscher Reichstag.
66. Sitzung vom 15. April 1899, 1 Uhr.
Die erste Berathung des Entwurfs eines Tele— graphenwegegesetzes wird fortgesetzt.
Abg. Singer (Sor) führt aus; unter den Bäumen, welche behuss Führung von Telegraphendrähten ausgeästet werden müßten, dürfte sich auch mancher Apfelbaum befinden. Daß der den Besitzern darurch erwachende Schaden unter allen Umständen ersetzt werden müsse, sei doch selbstverstärdlich, seien es Private, seien es Kreise oder Ge⸗ meinden; er (Redner) sehe nicht ab, warum diese Entschädigungspflicht nicht in dem Gesetz ausgesprochen werden sollte. Die Umgestaltung des 56 halte er mit dem Abg. Lenzmann für geboten, um die Städte mit ibren besonderen Anlagen, Gas,, Wasserleitungs⸗, Kanalisations leitungen, elektrischen Kabeln c, gegenüber den Anforzerungen der Telegraphenverwaltung wirklich sicher zu stellen; bei der heutigen Ent, wickelung rer elektrischen Technik, besonders in den Großstädten, sei
werde übergeken müssen. Damit aber würden wiederum die unterirdischen Leitungen vermehrt und unter der Eide weitere Komplikationen geschaffen. Die gütliche Verständigung zwischen Verwaltung und Kommunen werde natürlich immer vorzuziehen sein; aber es feien doch auch gegentheilige Fälle bekannt. Es müßte also in dem Gefetz selbst Vorforge gegen eine Schädigung der Gemeinden getroffen werden. Die Vorlage kehre das natürliche Verhältniß um, wenn sie verlange, daß die Gemeinde nothwendige Anlagen unterlassen folle, wenn dadurch eine Schädigung der schon vorhandenen Tele= graphen entstehen könnte. Derjenige, der die größere Last für die Straße trage, habe auch den größeren Rechtsanspruch; die Stãdte hätten große Opfer für ihre Straßen und Wege und für deren Unterhaltung zu bringen, ihnen dürfe also das Recht der Benutzung nicht in der Weile, wie die Vorlage es wolle, entzogen werden. Den Uebelstand, daß auch in diesem Gesetz wieder so viele Festfetungen in das Belieben des Bundesraths oder des Reiche kanzlers gestellt werden sollten, werde der Reichstag zu beseitigen haben. Beide Faktoren der Gesetzgebung seien gleichberechtigt, und der Reichs. tag werde in seinem Recht verkürzt, wenn in wichtigen Punkten der 2 und Telegraphengesetzgebung die letzte Entscheidung dem Reichs: anzler überlassen bleibe. Die verbündeten Regierungen sollten bei diefer Gelegenbeit doch auch erwägen, ob nicht bald dem Reichstage ein Elektriftätsgesetz vorzulegen sei. Die technische Entwickelung und die Bedürfniffe der Industrie drängten sehr stark darauf hin. Redner bittet, die Vorlage der Postkommission zu überweisen. Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski: Die verbündeten Regierungen baben bereits vor mehreren Jahren in Erwägung gezogen, ob es wünschenswerth sei, ein Elektrizitãts . gesetz zu erlassen. Man hat aber dagegen geltend gemacht, daß jedes Gesetz unter den jetzigen Verhältnissen noch sehr störend auf die noch junge Industrie einwirken könnte, weil man nicht alle Verhãältnisse zu übersehen vermag und nach allen Beobachtungen eigentlich jeder Tag neue Phasen der Entwickelung bringt, sodaß man nicht einem abgeschlossenen Ganzen gegenübersteht, sondern einer variablen Größe. Aus diesem Grunde hat man es bis jetzt noch unterlassen, ein auf diese Materie bezügliches Gesetz einzubringen.
Was nun die verschiedenen Ausführungen des Herrn Vorredners anlangt, so wird er es mir nicht verargen, wenn ich sage, er hat nicht ganz die bezügliche Materie durchstudiert. Zunächst, was den Vorwurf betrifft, daß dem Herrn Reichskanzler so viel Vollmachten überlassen seien, so lesen Sie, bitte, nach, und Sie werden seben, daß zur Zeit die Verwaltung viel größere Vollmachten hat. Ich glaube, ich kann in der Kommission den Nachweis führen, daß ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf viel mehr gesetzlich festgelegt habe, als es zur Zeit ist, wo mir erheblich größere Vollmachten auf diesem Ge⸗ biete zustehen.
In seinen weiteren Ausführungen hat der Herr Abgeordnete in Betreff der Baumpflanzungen die Beeinträchtigung der Benutzung hervorgehoben und gesagt, daß das nicht im Gesetz steht. Ich möchte nur hinweisen auf § 4, letzter Absatz, da steht klar:
Der an den Baumpflanzungen verursachte Schaden ist zu ersetzen.
Also diese Materie ist ausdrücklich behandelt.
Was nun § 6 anlangt — das ist ja zweifellos wohl der um⸗ strittenste in der ganzen Angelegenheit — so möchte ich anführen, daß zunächst mal für die Kommunen der erste Absatz ganz klar sagt:
Die Verlegung oder Veränderung einer Telegraphenlinie kann verlangt werden, wenn die Herstellung einer späteren, im öffentlichen Interesse liegenden besonderen Anlage sonst unterbleiben müßte und die Telegraphenlinie anderweit ihrem Zweck entsprechend unter⸗ gebracht werden kann.
Also dieses Recht ist den Kommunen unbedingt gewahrt, und ich würde auch stets dafür eintreten; nach der Richtung dürfen wir keine Hindernisse bereiten.
Weiter wird es in den Ausführungen immer so hingestellt, als wenn die Postverwaltung ein besonderes Recht beanspruchte. Nun, meine Herren, die Einrichtungen des Telegraphen, und Fern— sprechwesens sind doch nicht im Interesse der Reichs Postverwaltung, sondern im Interesse der Allgemeinheit getroffen, und davon ausgehend, muß man doch sagen, daß wir nichts weiter bean spruchen als die Benutzung der Wege durch die Verkehrsanlagen für das öffentliche Interesse. In dieser Beziehung möchte ich auch darauf hinweisen, daß gerade die Errichtung von Untergrundbahnen in Berlin und anderen großen Städten zweifellos auch von uns auf das Energischste unterstützt wird. Wenn da ein Tunnel gebaut wird, so können wir unsere Kabel oben an die Decke hängen und sie viel leichter unterbringen als jetzt, wo große Schwierigkeiten bestehen und wir, wie dem Herrn Abg. Singer aus den Verhandlungen mit der Stadtverordneten⸗Versammlung von Berlin bekannt ist, mit unseren Kabeln unter dem Trottolr hingehen müssen. Also hier haben wir eine Vereinbarung getroffen, damit wir
Anderen nicht hinderlich sind, und so wird es überall sein. Die Reichs-Postoerwaltung hat immer das regste Interesse an der Her⸗ stellung derartiger Verkehrsanlagen der Städte ꝛe. bethätigt, wenn auch Herr Lenzmann gestern in seinen Ausführungen die Dresdener Versamm⸗ lungen als Beweis dafür angeführt hat, wie fiskalisch und ungefällig wir ge⸗ wesen sind. Mein Bestreben ist stets gewesen, nach Möglichkeit ent gegenzukommen, aber ich glaube, wie auch der Herr Kommissar, Direktor im Reichs Postamt Sydow gestern ausgeführt hat, in jedem einzelnen Falle liegen die Verhältnisse so verschiedenartig, daß, was man bei dem Einen zugeben, bei dem Anderen wieder nicht gewähren kann. Zudem hat auch oft die Reichs-Postoerwaltung nicht allein die Entscheidung zu treffen; vielmehr kommt auch die Landes. Polizeibehörde in Frage; die ertheilt die Genehmigung zur Inbetriebnahme der elektri⸗ schen Bahnen ꝛc. Wir sind dann natürlich die begutachtende Behörde. Ich kann nur immer wieder meine Bereitwilligkeit aussprechen, das Gesetz nicht zu einer Schädigung anderer Interessen ju benutzen. Wollen wir unser Fernsprechwesen ausdehnen und das Verkehrsmittel weiteren Kreisen des Landes zugänglich machen, so müssen wir gewisse Rechte haben, weil, wie ich schon anführte, ich nicht in der Lage bin, meine Drähte an den Mond zu hängen, vielmehr auf der lieben Erde bleiben muß. (Heiterkeit)
Was nun die Expropriationsfrage anlangt, meine Herren, so handelt es sich immer nur in diesem §5 12 der Hauptsache nach um Ueberschreitungen im Luftraum, also um Drahtleitungen. Ich glaube, der Herr Abg Singer hat es selbst schon gefühlt: wenn ich alle Häuser erwerben sollte, über die ich im Luftraum hinübergehe, ich glaube und befürchte, der Reichstag würde mir nicht die Mittel geben, um Berlin ausjukaufen. (Heiterkeit Da liegen die Schwierigkeiten. Und wir wollen fa doch wirklich niemanden
das um so nothwendiger, als man in diesen sehr bald von den Niveau⸗ bahnen zu den Hoch, oder besser zu den Unterpflasterbahnen
in seinem Besitzthum schädigen. Wir wollen nur das Recht
Um ju 5 6 nurückzukehren, gebe ich ferner noch zu bedenken:
die Expropriation ist für die Eisenbahn und alle möglichen anderen
Verhältnisse naturgemäß am Platze, bei der Reichs, Telegravhenver⸗
waltung aber nicht. Bei uns handelt es sich unendlich oft nur um
vorübergehende Anlagen. Heute benutzen wir den einen Traktus
noch, morgen sind wir schon anderer Verhältnisse wegen fort. Wenn
ich mit Draht über ein Grundstück weggehe oder mit einem Kabel
über die Straße, so kommt immer nur ein schmaler Streifen Land
in Betracht. Was soll ich damit machen z. B. im Gebirge?
Die Chaussee geht meinetwegen in Serpentinen den Berg hinauf,
wir gehen direkt mit dem Draht aufwärts; sollen wir da das schmale
Stückchen, über welches der Draht gezogen wird, erwerben? Das
würde zu Konsequenzen führen, die Sie selbst nicht wollen. Deshalb
ist auch im 8 12 darauf hingewiesen: wir wollen keine Expropriation,
sondern der Betreffende soll, soweit er nicht geschädigt bezw. beein⸗
tiächtigt wird in seinem Eigenthum, die Benutzung des Luftraums
zulassen.
Ich glaube also, meine Herren, immer noch, daß sich über diesen viel angefochtenen 6 eine Einigung wird erzielen lassen, und der Herr
Abg. Singer wird aus meinen Ausführungen ersehen, daß doch der Versuch hier wenigstens gemacht ist, in friedlich schiedlichem Wege mit den verschiedenen Interessenten auszukommen.
Zudem, meine Herren, ein wesentliches Moment für die Stark⸗ stromindustrie — und hier im Hause sind ja auch Vertreter der Starkstromelektrizität vorhanden, aus deren Munde Sie das auch hören werden — ist das, daß die Reichs ⸗ Postverwaltun g das Doppelleitungtsystem durchführt. Dann wird die Mehrzahl der jetzt bestehenden Reibungen beseitigt werden, weil die Induktionserscheinungen und alles, was damit zusammenhängt, fortfallen. Ich habe darüber ja schon bei der Etatsberathung gesprochen, und das hohe Haus hat sür das laufende Jahr ja schon 2 Millionen zur Durchführung des Doppelleitungssystems bewilligt. Das wird wesentlich dazu beitragen, daß wir nicht wider— streitende Interessen zu vertreten haben, sondern künftig mehr Hand in Hand miteinander werden gehen können.
Abg. von Waldow und Reitzenstein (. kons.) erklärt sich mit der einheitlichen Regelung, wie sie die Vorlage biete, einverstanden. Seine Partei halte den von der Postverwaltung im öffentlichen Interesse erhobenen Anspruch auf die Benutzung der öffentlichen Wege für unbedingt berechtigt und könne sich den entgegengesetzten Anschauungen des Abg. Lenzmann nicht anschließen. Es entspreche aber dem Recht und der Billigkeit, wenn die Telegraphenlinien nicht „nach Möglichkeit“ wie 5 5 der Vorlage besage, sondern unbedingt so ausgeführt würden, daß sie die vor⸗ handenen besonderen öffentlichen Anlagen, Gas“, Wasser— leitungen ꝛc, nicht störend beeinflußten, wie es überhaupt sebr wünschenswerth wäre, die in der Vorlage mehrfach wieder kehrenden Ausdrücke „nach Möglichkeit“, thunlichst“ ꝛc. zu beseitigen. Auch § 6 sei mit Recht von den Abgg. Lenimann und Singer als zu weitgehend angefochten worden. Von der Benutzung des Luftraumes sollte dem Eigenthümer mindestens regelmäßig Kenntniß gegeben werden. Ueber diese Fragen würde die Kommission nähere Erörte⸗= rungen pflegen müssen. Die Entschädigungsfrage sei befriedigend in der Vorlage geordnet und der Rechtsweg offen gelassen; die Angriffe des
Abg. Lenzmann auf diesen Punkt müßten als unberechtigt entschieden zuruͤckgewiesen werden.
Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:
Der Herr Vorredner wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sage: hätte er nach Möglichkeit die Paragraphen der bestehenden Gesetze gelesen, so würde er, soweit thunlich, daraus entnommen haben, daß dieses Wort „nach Möglichkeit! speziell im Gesetz vom 6. April 1892 über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs thatsächlich steht. Es ist also nicht ein Novum, sondern schließt sich eng an die bestehende Gesetzgebung an. Ich frage alle Herren, welche mit Elektrizität zu thun haben: stände in §z 12 des eben genannten Gesetzes nicht „nach Möglichkeit‘, so wären solche elektrische Anlagen überhaupt nicht möglich; denn man kann immer nachweisen, daß irgendwelcher Einfluß einer Starkstrom— anlage vorhanden ist. Wir wollen möglichst entgegen kommen, darum ist das Wort häufiger in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu finden; ebenso wie das Wort soweit thunlich“. Das geht die unteren Verwaltungsbehörden an, und diese haben, soweit thunlich, das und das zu thun. Oft sind bei der Anlage einer Telegraphen, oder Fernsprechlinie Hunderte und Tausende von Interessenten zu berücksichtigen. Von einem Einzigen ist vielleicht der Wohnsitz nicht zu ermitteln. Da soll die untere Verwaltungsbehörde handeln, soweit thunlich. Es soll eben nicht der absolute Nachweis geführt weiden müssen. Aehnliche Verhältnisse kommen auch bei Deichanlagen z. B. vor, wo vielleicht ein Einziger als Schiffer auf dem Wasser und nicht zu ermitteln ist. Absolut kann das eben hier wie bei unseren Verkehrsanlagen nicht vorgeschrieben werden.
Was nun die andere Frage der Ausästung der Baumpflanzungen anlangt, so ist zweifellos, daß da, wo Kunststraßen, Chausseen u. s. w. bestehen, die Sache garnicht in Frage kommt. Sowie dagegen auf dem Lande einzelne Leitungen entstehen, Privatanschlüsse gesucht werden, da ergeben sich die Schwierigkeiten. Die Städte wünschen unbedingt, daß die Reichs⸗Postverwaltung die Ausästung vornimmt. Umgekehrt ist es auf dem Lande; da möchten die Herren es vornehmen, und es ergeben sich da Schwierigkeiten der Berechnung. Dies Gesetz ist zudem ja nicht allein am grünen Tische der Postverwaltung entstanden, sondern es haben zuvor umfang- reiche Auseinandersetzungen mit sämmtlichen Landes hauptleuten der einzelnen Provinzen Preußens stattgefunden, die zweifellos ein großes Interesse gehabt haben, diese einzelnen Paragraphen zuvor durchzuberathen und die bezüglichen Wünsche, die sie auf Grund ibrer reichen Erfahrungen hatten, zum Ausdruck zu bringen.
Was die Frage der elektrischen Babnen betrifft, so sind dies gewerbliche Unternehmungen und nicht wie die Telegraphen⸗ und Fernsprechanlagen Einrichtungen im allgemeinen öffentlichen Interesse. Ich glaube, wenn die Herren in der Kommission diese einzelnen Punkte durchberathen und auch die Verhandlungen mit den Landeshauptleuten sehen werden, so werden sie finden, daß letztere sich vollkommen mit der Vorlage, wie sie jetzt beschaffen ist, einverstanden erklärt haben.
Abg. Dr. Stephan (Zentr.: Auch wir erkennen die Noth⸗ wendigkeit der Aenderung des bestebenden Rechtszustandes an. Aber schon 51 giebt der Verwaltung eine Latitüde, die zu weit gebt und auch garnicht nöthig ist. Die Verwaltung soll die Verkehrswege sür ihre Telegraphenlinien benutzen können, soweit nicht dadurch der Gemeingebrauch der Verkehrswege dauernd beschränkt wird. Es ließe
ch aber auch der Fall denken, daß ästhetische Interessen von aus. chlaggebender Bedeutung in Betracht kämen. Den Weg der Ent⸗˖
baben, den Luftraum im öffentlichen Interesse zu benutzen.
eignung will die Verwaltung nicht gehen, sie verlangt ein unentgelt.˖