1899 / 93 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Meine politischen Freunde sind der Ansicht, daß es unmöglich ist, die Frage der Schulunterbaltungslast zu regeln, ohne zugleich andere wichtige Schultragen zu erledigen. it einer Begrenzung der Schul- unterbaltunaepflicht muß doch eine Feststellung der Rechte der Schul unterbaltungepflichtigen Dand in Hand gehen. Sollen die Soietäten einfach zusehen, daß ibnen die Schulen entzogen werden, ohne daß der konfessionelle Cbaralter der Schule fest geregelt wird? Wer garantiert uns dafür, daß die Simultan⸗ schulen, die man als provinzielle Ausnakme bezeichnet, nicht auf andere Prooinzen übertragen werden? Es können ja auch anders denkende Kultus- Minister kommen. Die Rechte der Kinder. Haus⸗ päter und Eltern müffen gesichert und im Gesetz festgelegt werden. Derr von Deydebrand bat in sebr klarer und ruhiger Weise der fänftigen Entwickelung der Volksschule die Wege gewiesen. Man follte' doch aufhören, auf diesem Gebiet mit Phrasen und Schlag⸗ wörtern zu operieren. Dazu gehört auch der Satz: Wir wollen nicht die Herrschaft der Kirce über die Schule. Hätte man sid früer don folchen Phrafen, ferngehalten, so wären wir von Ueberraschungen und Mißhelligkeiten verschont geblieben. Kardinal Kopp hatte sich nicht für ein allgemeines Volkeschulgesetz ausgesprochen, sondern dafür, daß zunächst unabhängig davon die Tehrerbesoldung veziell geregelt werde. Daß er die Schulunterbaltungepflicht einseitig hätte regeln wollen, glaube ich nicht, Herr Rickert fragte, was wir eigentlich wollen. Wir verlangen die Festlegung der Rechte der Schule in' christlichem Sinne. Wenn ich die Wabl habe zwischen einer wissen⸗ schaftlichen und einer christlich religissen Ausbildung der Kinder so werde ich mich unbedenklich für die letztere entscheiden. Die wissen⸗ schaftliche Ausbildung der Kinder soll aber nicht darunter leiden. 1392 sst die öffentliche Meinung des Volks in ganz nichtswürdiger Wesse verwirrt werden. Man thut so, als ob damals die Bildung des Bolts in Gefahr stand. Das ist durchaus falsch. Es sollte damols nur gesetzlich geregelt werden, was auf dem Wege der Ver—⸗ waltung geregelt ist. Die General Synode hatte schon 1891 den ron fessioncllen Cbarakter der Volkeschule betent, noch ehe der Zedlitz'sche Entwurf erschienen war, und die rheinische Provinzial⸗ Synode bat sich 1896 ganz auf, den Boden des Zedlitz'schen Farwurfs gestellt. Heute würde eine ganie Reihe von Gegnern, welche damals gegen diesen Entwurf Sturm liefen, eine andere Stellung einnehmen. Bei dem lästigen Schuljwange muß das Recht zur Errichtung von Priratschalen garantiert werden. Eine absolute Unterrichtsfreiheit ist ja nicht möglich; ein gewisses Maß von Kontrole muß dem Staat zusteben. Eine Kom missionsberathung hat eigentlich keinen Zweq, da wir es hier nicht mit Einzelbeiten zu tbun haben. Wir werden gegen Kommissionsberathung und für den konservativen Antrag stimmen. z

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Die beiden Anträge, die Sie heute hier diekutieren, sind Initiativanträge aus der Mitte des hohen Hauses heraus, und über derartige Resolutionen kann die Königliche Staatsregierung sich erst dann schlüssig machen, wenn sie beschlossen worden sind. Ich bin desbalb in die heutige Verbandlung weit mehr mit der Absicht zum Hören, als zum Reden gekommen, aber ich babe nach der boch—2 interessanten Verbandlung, nachdem jetzt Redner von jeder Partei im Hause gesprochen baben, doch den Eindruck, daß das Haus wohl von rem Unterrichts. Minister erwarten kann und auch erwartet, daß er wenigstens über seine Stellung Auskunft giebt, die er zu der Frage der Vorlegung eines Schulunterhaltungsgesetzes hat, und daß er wenigstens, wenn er auch in dieser Beziehung die Königliche Staats . regierung nicht zu engagieren vermag, für seine Person sagt, wie er sich zu den weitergehenden Anträgen auf eine generelle Regelung der Schulgesetzgebung stellt.

Meine Herren, zunächst will ich hervorheben, daß der Herr Abg. Rickert sich in einem Irrthum befindet, wenn er meint, ich bätte jemals angedeutet, daß die Schwierigkeit in Bezugs auf die Einbringung eines Schulunterhaltungepflichtgesketzes im Kastanienwäldchen läge. Das babe ich nicht gesagt, kann ich garnicht gesagt haben; denn soweit sind die Dinge noch nicht gedieben, daß ich mit dem Herrn Finanz⸗Minister über diese Anagelegenbeit verhandelt hätte. Wohl aber stehe ich in Bezug auf das Sch ꝛlunterbaltungepflichtgesetz so, daß ich das, was Herr von Heydebrand über die Unhaltbarkeit des jetzigen Zustants und über die Dringlichkeit der Vorlegung eines solcken Gesetzes gesagt bat, in jedem Wort unterschreiben kann. Auch ich halte es für eine dringende Aufgabe, ein Schulunterhaltungsgesetz zu stande zu bringen, und ich glaube, daß sich auch die Staatsregierung dieser Auf⸗ gabe dauernd nicht wird entziehen können.

Ich habe den Versuch gemacht, gegenüber den Uebelstãnden, die auf diesem Gebiet in der Provinz Schlesien herrschen, namentlich mit Rücksicht auf das katbolische Landschulreglement, das bekanntlich die Vertheilung der Schullast in einer ungemein meckanischen und des halb geradeju ungerechten Weise regelt, für diese Provinz zunächst eine Aenderung berbeizufübren. Ich bin damit auf Schwierigkeiten ge⸗ stoßen beim Provinzial ˖ Landtag und bei den Provinmialbehörden. Der Hauptgrund dieser Schwierigkeiten lag darin, daß man mir sagte: entweder werden die jetzt bestebenden Ungerechtigkeiten durch das neue Gesetz in der Weise ausgeglichen, daß neue Staats mittel zur Disxposition gestellt werden dann kann man diese nicht einer einzigen Provinz juwenden; oder man muthet dieser Provinz zu, daß neue Verpflichtete neue Lasten auf sich nehmen darn kann man das wieder nicht für eine Provinz machen, sondern dann muß man es für die Monarchie macken. Das ist mir allerdings ganz einleuchtend erschienen.

Nun, meine Herren, liegt die Sache so, daß Herr von Heydebrand gar Recht bat, wenn er sagt: die Neuregelung der Schulunterhaltungs⸗ pflicht wird gewissen Leuten, wenn die Unterbaltungi pflicht gerechter pertbeilt werden soll als bisher, neue Lasten auflegen, und es wird dann, wie Hert von Hevdebrand meint, nothwendig sein, daß auch der Staat mit belfender Hand bier eintritt. Ich bin nicht ganz sicher, ob das absolut richtig ift; aber darüber bin ich vollkommen sicher, daß, wenn wir ein neues Schulunterbaltun gexflichtgesetz bekommen, und jwar auf dem Grunde des Kommunalprinzivs und unserer jetzigen FKommunalbesteuerung darin stimme ich Herin von Hevdebrand vollkommen bei, daß das der einzig richtige Weg ist —, daß dann die Gaätebenrke in einem großen Theil der Monarchie mit Schullasten belastet werden, die sie jetzt entweder gar— nicht, oder nicht in gleich bobem Umfang zu tragen haben. Wir kaben in Pommern Landgemeinden, die so gut wie gar keine Steuern aufzubringen vermögen, Landgemeinden mit 18, 30, 40, 50 0 fingierter Ginkommensteuer, und dicht daneben einen großen Gutsbezirk, ein Gut, dessen Besißer zut Einkommensteuer veranlagt ift und der jetzt verbältnißmäßig wenig oder nichts zahlt, wenn er nicht freiwillig sich an den Schullasten berbeiligt, wie es ja allerding? sebr viele Gutsbesitzer in Pommern thun.

Nun, meine Herren, ist mir das gan außer Zweifel, daß jetzt die armen Gemeinden im wesentlichen ibre Schulbedurfnisse gedeckt bekommen durch die Staatsbeibilfe, daß sich aber das Verhältniß

man aber nicht aus dem Handgelenk und nicht aus lediglich doktrinãren

wenn er prinzivaliter mitverpflichtet ist, und wenn man dem zur Ein⸗ kommenfteuer veranlagten Gutsbesitzer gegenüber in einer ganz anderen Lage sich befindet bei der Feststellung der Leistungefähigleit oder Leistungsunfähigkeit als der notorisch leistungsschwachen Gemeinde gegenüber. Das sind Fragen, die der ernstesten Erwägung bedürfen; denn da können Verhältnisse eintreten, wo die vergrößerten Schul⸗ lasten den einzelnen Gutsbezirk geradezu in eine wirthschaftliche Gefahr

bringen können. Nun, meine Herren, dergleichen entscheidende Reformen kann

Erwägungen machen, sondern ich babe mir gesagt: dazu bedarf ich einer genauen statistischen Kenntniß der thatsãchlichen Belastungsverhãlinisse, wie sie jetzt sind. Ich muß die Belastungen kennen, die jetzt die Ge⸗ meinden zu tragen haben, und ich muß die Belastungen kennen, die jetzt die Gutsbezirke zu tragen haben, die entweder nicht oder nicht in gehörigem Maße herangezogen werden. Ja, ich gehe noch weiter: ich muß auch die Belastung kennen, durch welche beide, die Gemeinden wie die Gutsbezirke, durch die Kreis, Provinzial und sonstigen kommunalen Steuerlasten belastet werden; erst dann kann ich mir ein Bild machen: wie wird das neue Schul⸗ unterhaltungspflichtgesetz wirken, und was muß von seiten des Staats geschehen, um überhaupt eine angemessene Regelung wirthschaftlich möglich zu machen und die Sache so zuzuschneiden, daß wir damit hier vor dieses hohe Haus treten können? Ich habe mich deshalb bereits mit dem Herrn Minister des Innern und dem Herrn Finanz Minister in Verbindung gesetzt, um mir eine statistische Grundlage zu schaffen, und der Grund, weshalb ich meinen Gesetzentwurf einen vorläufig im Unterrichts Ministerium aufgestellten Entwurf über eine Regelung der Schulunterhaltungspflicht auf Grundlage des Kommunalprinzips nicht eingebracht habe, liegt nicht sowohl bei dem Herrn Finanz ⸗Minister, sondern er liegt bei mir selbst. Ich habe, als ich den Gesetzentwurf gelesen hatte, mir gesagt: das kann Verhältnisse herbeiführen, die jetzt kein Mensch übersehen kann. Weder der Herr Finanz⸗Minister noch irgend ein Mitglied dieses hohen Hauses ist in der Lage, ohne eine rechtschaffene zahlenmäßige Unterlage in dieser Beziebung sich das Bild zu machen, dessen er he— darf, um die Wirksamkeit dieses auf alle betheiligten Faktoren an⸗ zuwendenden kommunalen Prinzips übersehen und richtig würdigen zu können.

Insoweit komme ich also dem Herrn von Heydebrand entgegen, und ich hoffe auch, daß ich bei der Königlichen Staatsregierung nach dieser Richtung hin Entgegenkommen finden werde.

Was nun die weitergehende Regelung der Schulverhältnisse über⸗ haupt anlangt, so verkenne ich garnicht, daß nach gewissen Seiten hin es dringend wünschenswerth, wenn nicht nöthig, ist, gewisse Organisationsänderungen auch entweder in dem Schulunterhaltungs⸗ pflichtgesetz zu bringen oder doch gleichzeitig vielleicht in einem besonderen Gesetzentwurf. Es würde meinen persönlichen Gedanken ich habe darüber mit der Königlichen Staatsregierung keine Fühlung und kann sie nicht haber, weil die Sache ja noch nicht genügend vor⸗ bereitet ist wobl entsprechen, wenn wir die Schulvorstände bei dieser Gelegenheit so organisieren könnten, daß wir dabei die Rechte der Hausväter zu der Geltung brächten, die sie mit Fug und Recht beanspruchen können. Ebenso und fast in noch größerem Maße würde es meinen Gedanken entsprechen, wenn es möglich wäre, bei dieser Gelegenheit bei den Kreisen und Städten neue Selbstverwaltungès⸗ organe zu konstituieren, auf die wir wenigftens einen Theil der jetzigen bureaukratischen Schulverwaltung der Regierungsabtheilungen de⸗ zentralisieren können. Das würde ich für einen außerordentlichen Fortschritt halten.

Nun fragt es sich: ist es denn richtig, daß man das nicht machen kann, ohne gleichzeitig die ganze große Frage der Konfessionalität der Volksschule mit in den Bereich der gesetzlichen Regelung zu ziehen? Ich will in dieser Beziehung bemerken, daß ich kein Gegner der Kon⸗ fessionalitãt der Volksschule bin. Ich glaube, ein Ergebniß der 7 Jahre, die zwischen dem Zedlitz schen Volksschulgesetz und heute liegen, ist das, daß die allgemeine Meinung über die Konfessionalität der Volksschule fast einheitlich geworden ist, daß es kaum noch jemanden giebt wenigstens in diesem hohen Hause —, der bestreitet, daß verfassungsmäßig und thatsächlich bei uns die Konfessionalität der Volkeschule die Regel ist. Ich würde auch kein Bedenken haben, das gesetzlich festzulegen, wenn darin eine Garantie gefunden wird gegen die unsicheten Chancen, die in einem möglichen Wechsel der verschiedenen Unterrichts ⸗Minister liegen können. *

Aber, meine Herren, ob man damit so weit geben soll, daß man alle die großen Streitfragen, die damals die Katastrophe des Zedlitz'schen Schulgesetzes berbeigeführt haben, jetzt wieder in den Vordergrund unserer Dis kussion rücken soll, das ist mir mindestens sebr zweifelbaft. Ich bin bereit, diese Fragen bei der Erwägung des Schulunterbaltungepflichtgesetzes mit in Erwägung zu ziehen und dabei alles, was ich für nöthig halte, soweit meine Neberzeugung es zuläßt, alles was zur Sicherung des jetzigen thatsächlichen Zustandes der konfessionellen Volksschule dienen kann, auch mit zu berücksichtigen.

Dagegen geht Herr von Heydebrand und auch Herr Dr. Porsch doch einen Schritt zu weit, wenn sie meinen, daß man dabei auch die Freiheit der Privatschule in dem Gesetz regeln muß. Meine Herren, ich kann den Zusammenbang der freien Privatschule mit der Schul- unterbaltungerflicht absolut nicht entdecken, und ich mache Sie nur darauf aufmerksam: was sollten wir wohl in Nordschleswig anfangen, wenn wir da nicht die Konzessionepflicht der Privatschule hätten, und was sollten wir in Posen und in den polnisch redenden Landestheilen anfangen, wenn wir nicht die Konzessionspflicht der Privatschulen hätten! Wohin soll das führen, meine Herren, wenn wir dieses wichtige Recht aus der Hand geben? Dann ist der Staat überhaupt nicht mehr dominus, jedenfalls nicht mal dominus der Privat- schulen. Das muß er sein, wenn er allerhand Unfug mit Erfolg vorbeugen will.

Meine Herren, so weit gehe ich nicht. Es ist aber unmöglich, daß ich über diese Fragen, von denen ich Herrn von Heydebrand zu⸗ gebe, daß sie die allerwichtigsten der inneren Politik, die es überhaupt giebt, sind, in allen Einzelbeiten mich äußern soll, daß ich jetzt schon festlegen soll, wie weit ich gehen kann, wo für mich die Grenze liegt. Ich kann nur die Zusage machen: ich will gern den Anregungen, die von dem bohen Hause gegeben werden sollten, soweit es in meinen Kräften steht, Rechnung tragen, und ich theile den Wunsch, der heute hier so warm und von allen Seiten ausgesprochen ist, daß dieser Anlaß uns dabin führen möge, auf dem Wege gegenseitiger Ver⸗

Ausnahme bilden.

einem gedeiblichen Ausbau der Verhältnisse unserer Volteschrle ju gelangen. (Bravo )

Abg. Wetekam wp (fr. Volkep): Jetzt baben wir es nur mit Verordnungen auf dem Gebiet der konfessie nellen Schule zu thun. Werden diese gesetzlich feftgelegt, so wird es äußerst schwer sein, sie wieder zu ändern. Mit Schlagworten bat auch Herr Porsch opgziert, als er von einer nichtswürdigen Agitation 1prach. Urber die Noth. wendigkeit der Regelung der Schulunterhaltungepflicht herrscht im Hause Einstimmigkeit. eine Freunde werden sur den fietkonser⸗ vativen Antrag stim men. ; 2 ;

Abg. Bartels (kon): Es ist schwer, über alle diese 1 zu diskutieren, wenn man nicht ganz konkrete Gesetzentwürfe vor si ; das ist nur in einer Kommission möglich. Die Lösung der lonfessto= nellen Schulfrage muß früher oder später erfolgen. Geschichtlich beruht unfere* ganze Volksschule auf. konfef oneller Grund⸗ jage. Was wollen Sie denn mit den stiftungßmãßigen Vermögen der Konfessionen für die Vollzschulen anfangen? Ünd wo bleibt die Sicherung der Minoritãten? om Zedlitz'schen Gesetzentwurf bat Herr von H ydebrand gar nicht gesprochen. Die Simultanschulen sollen auch in Zukunft eine Das wollen wir gesetzlich festlegen gegenuber den wechselnden Anschauungen der Minister. Die Volksschule wollen wir darchaus nicht verschlechtern. Wir sind stolz auf sie, wir wollen aber tbre religiöse Grundlage erhalten. Eine. schrankenlose Freiheit der Privatschulen hat Herr von Heydebrand nicht verlangt,

Abg. Pohl (fr. Vgg.), auf Der Journalistentribane fast un. verständlich, spricht sich für den freikonservatiwen Antrag aus und weist darauf bin, daß in feiner Heimath Ostprenßen nothwendige Schul. bauten verzögert worden seien, weil die Unterhaltungepflicht nicht richtig geregelt sei. ; ö

Abg. Freiberr von Richthofen. Mertschütz (kons); Wir sind für eine Verbesserung der Schulunterhaltsvflicht, obwohl ein großer Theil von uns dadurch mehr belastet werden würde, Wir sind gern bereit, böhere Schullasten zu übernehmen, damit die bestehenden Un- gerechtigkeiten beseitigt werden. Die Hauptsache bleibt aber für uns die christlichreligiöse Volkeschule. Eine Kommissions⸗ berathung hat keinen Zweck, da auch an ihr der Minister neh? elg? * Hörer denn als, Redner theilnebmen würde, Viel mebr verspreche ich mir von seiner En quẽte. Nehmen Sie unseren Antrag mit großer Mehrheit an, so wird der Minister uns mit gutem Grunde einen Gesegzentwurf vorlegen können, der sich mit ur feren und seinen Wünschen deckt. Abg. Pr. Sattler (nl): Ueber das Ziel der Unterhaltungsyflicht sind wir einig, uneinig sind wir nur darüber, welche Fragen damit im inneren organischen Zäisammen hange steben. Die Frage der Prüfung, ob die Lehrer auf n Boden ihrer Ronfession steben, gehört doch kaum in ein Schu. enterhaltungsxflichtgesetz. Porsch befand sich heute ganz . der Kampfesstimmung des Jahres 1882 und verließ den ruhigen Ton der bisherigen Debatte. Er bat 1382 den Kampf verbittert darch das Schlagwort des Gegensatzes zwischen Atheismus und Cheistenthum. Ibm ist die Kraft und Tiefe der damaligen Be— wegung verborgen geblieben. Wir werden für den Antrag der Frei⸗ konfervatiwen und für kommissarische Berathung stimmen, um genau zu prüfen, was zur Frage der Schulunterhaltungsvflicht gehart.

Die Diskussion wird geschlossen. Das Schlußwort erhält zunächst für den freikonservativen Antrag

Abg. von Kardorff: Er wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Porsch in Hezug auf die Auslegung des Artikels 26 der Ver fassung und weist arauf hin, daß es sich hier im Grunde um ein Notbstandegesetz handele. Die wichtige Frage der konfessionellen Volksschule könne man dabei ruhig außer Betracht lassen. Die Zu⸗ ffände in Ober. und Niederschlesien dürften nicht mehr fortbestehen. Ueber die Mittel zur Abhilfe werde man sich in einer Kommission schon einigen. Es sei parlamentarischer Brauch, daß Kommissions⸗ berathung' beschlessen werde, wenn große arteien sie wünschten; follte die Mebrbeit bei ibrem Widerspru beharren, so werde er namentliche Abstimmung darüber beantragen.

Für den Antrag der Konservativen erhält das Schlußwort

Äbg. Dr. von Hevdebrand und der Lasa: Wir sind gegen Kommissionsberathung, nicht aus Feindseligkeit gegen die frei. konfervatis⸗ Partei, sondern des halb, weil uns kein konktetes Material dafür vorliegt. Ich muß auch gegen die Behauptung protestieren, daß sch für unerreickbare Jlele eingetreten sei. Ich habe mich bemübt, rubig und sachlich unseren Antrag zu begründen, und ich hätte ge⸗ wänscht, daß Herr von Kardorff dleselbe Linie innegehalten hätte.

Persõnlich bemerkt

Abg. von Kardorff, daß er eines Rathes über sein parlamen— tarisches Auftreten nicht bedürfe. Er pflege sich genau zu überlegen, wie er vorzugehen habe.

Ueber den Antrag auf kommissarische Berathung wird auf Antrag des Abg. von Kardorff namentlich abgestimmt. Für dieselbe stimmen 132, gegen kommissarische Berathung 177 Mitglieder; der Antrag ist also abgelehnt.

Abgelehnt wird auch der Antrag Reinecke gegen die Stimmen der Freikonservativen, Nationalliberalen und der freifinnigen Parieien. Der Antrag Arendt wird dagegen mit ben Stimmen der konservativen Partei und des Zentrums angenommen.

Schluß 316 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheite kommissionen.)

Nr. I5 des ‚„Centralblatts für das Deutsche Reich“ berautgegeben im Reichsamt des Innern, vom 14. April, hat fol= genden Inhalt: I) Könfulat-Wesen: Ernennung; Ableben eines Ronsuls. Exequatur, Ertheilungen; 2) Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende März 1889. 3) Marine und Schiffahrt: Nachtrag zum Vertrag über die Unterbaltung deutscher Peftdampfschiffsverbindungen mit Ost⸗Asien und Australlen vom 3. September / o. Oktober 1898 4) Handel. und Gewerbe⸗ Wesen? Bekanntmachung, betreffend die für die Pflanzenein fubt geöff neten ausländischen Zollstellen. 5) Maß. und Gewichte; Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung der Schmel⸗ vunkte leichtflässiger Metalllegierungen fũr Dampfkessel . Sicher heitẽ⸗ apparate. 6) Polizei Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. I5 des Eisenbahn-Vererdnungsblatts“, herach egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. Ay 6 folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 22. März 1699, betr. anderweite Abgrenzung der Verwaltungsbezirke mehrerer Eisern⸗ bahn. Direktionen. Vekanntmachung des Reichs kanz ere, betr. di dem internationalen Uebereinkommen über den & senbahnfrachtverlehr beigefügte Liste, vom 15. März 18886. Erlaß des Ministers der öffenllichen Arbeiten vom 27. Mär] 1898, bett, anderweite Festftellung des Grenzwunktes zwischen den Gisenbahn. vireltiongbenrken Breslau und Posen bei Station Glogau. Nachrichten.

ändert, wenn nachber der Gutebernrk hinzutritt, wenn er nicht mehr blog subsidiär vewflichtet ist, wie er es nach dem Landrecht ist, sondern

söhnung und Verständigung in Frieden vorwärts zu kommen und zu

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

M 93.

Statistik und Volkswirthschaft.

Infolge der Mittheilungen, welche das Auswärtige Amt den Regierungen des Auslandes über den in der k Berlin stattfindenden Kongreß zur Bekämpfung der Tuberkulose als Volkskrankheit bat zugehen lassen, ist dem unter der Leitung des Herjogs von Ratibor thätigen DOrganisatione comitè eine größere Anzahl von offiziellen Delegirten angemeldet worden. In Paris wurden, nach Mittheilung der französischen Boischaft, so⸗ wobl die Minister des Innern und des Unterrichts wie auch die Prä⸗ sidenten der Akademie der Medizin und der medi inischen Fakultät entsprechend verftändigt. Von seiten der Akademie werden als Dele⸗ ierte die Herren Brouardel, Nocard, Prouft und Grancher nach Berlin entsandt werden.

Die Betriebsergebnisse der Bergwerke und Salinen des OSber-Bergamts-Bezirks Halle im Jahre 1893.

In dem Ober-⸗Bergamts⸗ Bezirk Halle, zu welchem die Provinzen Sachsen, Brandenburg und Pommern gehören, wurden im Jahre 15395 auf 1 Werk 9593 t Stein kohlen (612 t weniger als im Vorjahre) im Werthe von 54 178 ( 7527) S gewonnen und dabei 2 (— 1) Arbeiter beschaftigt, die 206 46 29) Familienangehörige ernäbrlten. Die Braun koblenproduktion auf 284 Werken betrug 22 265 6298 ( 1256945) t im Werthe von 49 068 252 ( 2775 089) 1 und ernährte 28270 ( 1315) Arbeiter mit 71 958 * 2162) Familienangehörigen. An Gisenerzen wurden auf 3 Werken N 155,9 ( 131919) t im erthe von 196188 * 34 479) 66 gewonnen und dabei 132 (4 23) Arbeiter beschäftigt, die für den Unterhalt von 464 (4 88) Familienangehörigen sorgten. Auf weiteren 3 Werken, die 13 585 (— 46 Arbeiter mit 35 420 ( 490) Angehörigen ernährten, wurden 641 005,æ ( 8835,8) t Kupfererze im Werthe von 18 880 967 (4 686 544) A6 und 0, 25 4 G25) t Nickelerze im Werthe von 30 ( 3 Y M gewonnen. m Ganjen waren 281 Kohlen. und Erzüer erke im Be⸗ triebe deren Gesammtproduktion 22 963 081,95 4 278 363, 95 t im Werihe von 68 155 id C. 3 503 so? M bettug; ie Gesammt, ah r ren e, d e, . belief sic auf 42 037 r 1291), die der von ihnen ernährten Familienang;höriger f os os C. 27665). ö ,, Sal jͤwer ke zählte der Ober⸗Bergamts⸗ Bezirk Halle im Jabre 1898 16 mit einer Gesammtproduktion von 1606613, 35 101446 507)t im Werthe von 20 757 306 ( 119 241) AS, mit 5204 (4 417) Arbeitern und 16370 * 1935) Fam; „angehörigen. 6 Wenke för— derten Steinsal; G von diesen auch Kalisalz), im Ganzen 268 921,459 (= 4142, 862) t im Werthe von 1109760 (= 4015) 6, wovon nach Abrechnung des zum Sieden aufgelösten Salses 185 137,874 ( 39195811) t im Werthe von 964 834 (— 11066) 6 verblieben, und ernäbrten 611 (4 80) Arbeiter mit 1879 ( 284) Angehörigen. An Kalifalz wurden auf 7 Werken 1309 303 564 (4 103 975,058) t im Werthe von 16 980 367 C. 1 163 556) 6 gewonnen und dakei 3831 64 336) Arbeiter beschästigt, die für den Unterhalt von 12618 * 1709) Familienangebörigen sorgten. 6 Werke mit 662 C 1] rbeitern und 1873 ( b0) Familienangehörigen förderten 1099 166 872 CC 1391253) t Siedesalz im Wertbe von 2 802 105 (4 33 781) 4. Zum Dber Bergamts · Bezirk Halle gehört auch der Kalkstein⸗ bruch zu Rüdersdorf. In diesem wurden während des Jahres ö. . 4 3 1 2 amilienangehörige nährten, ö 2) ebm im erthe vor 265 958 ( 59 961) S gewonnen. J

Die ö5öffentliche Armenpflege in Barmen erfor dem „Bericht über die Verwaltung und den Stand der ,. angelegenheiten der Stadt Barmen für 1897 im Jabre 1896/97 bei einer Einwohnerzahl von 133 522 eine Gesammtausgabe von 399 835 8e 419 380 M bei einer Bevölkerungszabl von rund 128 000 im

abre 189596 und 443 890 M bei ca. 122 009 Einwohnern im Jahre I892‚93. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen ven den Gesammt⸗ ausgaben für Armenbedürfnisse 1896/97 2,99 S6, 189596 3.29 10 1892/93 36 C6, 1885 86 3,760 MM, 1880551 4,16 M, 18760 355 60, 1869 4,25 M, 1851 3,90 M6 Im ersten Vierteljahre 1897 wurden durchschnittlich 1622, im zweiten 16529, im dritten 1579, im vierten 15947 Außenarme unterstützt. Die Gesammtzahl der im Jahre 1897 in der Außenarment flege vorgekom menen Unterstützungsfälle belief sich auf 988, die Kopfjabl der Unterstützten auf 2572. Am Schlusse des Jabres 1897 betrug die Zahl der in Unterstützung stehenden Personen Tinzelstehende, Eheleute, Wittwer, Witlwen, Kinder): in der ußenarmenpflege 1584, in der geschlossenen Armenrflege 711 nd, zwar in den Arm enhäusern 2900, in den Waisen⸗ 8 110, in der städtischen Anstalt für verlassene Kinder 83 gern es . 126, auswärts untergebrachte Pfleglinge 1892, demnach 9 4 ußen⸗ und der geschlossenen Armenpflege zusammen 2295. a sich die Einwohnerzabl der Stadt Barmen Ende 1897 auf 2. 133 000 belief, standen von je 100 Einwohnern 1,7 in öffentlicher nterstüßung. In dem Stat für J. April 1855 bis 31. März 15895 ist die Gesammtausgabe für die Armenpflege auf 427 824 0 angesetzt worden. Von den Außenarmen, welche am 18. November 1897 in Unterftützung standen, waren 75 männliche und 338 weib⸗ liche einzelstehende Personen (darunter 23 bezw. 122 60 bis 70 Jabꝛe und 306 beiw. 127 70 bis 50. Jahre alte) Kerner 82 männliche und 184 weibliche Familienhäupter darunter 2 bejw 25 im Alter von 20 bis 39 Jahren, 19 bezw. 100 von 30 bis 9 Jahren, 10 bezw. 32 von 40 big 50 Jahren), 76 Ch frauen ꝛc 2 Kinder, im Ganzen demnach 800 Angehörige, 45 endlich Waisen⸗ ö Pflegekinder. 678 der am 16. November 1897 von der ädtischen Armenverwaltung unterstützten Armen hatten keinen be— stimmien Beruf, 134 waren Spuler, 112 Färber, 45 Hausierer und Han i, 38 Bandwirker, je 30 Knepfarbeiter und Nähberinnen 8. i rr de Waͤscherinnen und Bůgjerin nen, ascher und Fuhrleute, je aurer, Ri Schneider, . nn,, Riemendteher und Schneider,

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Krefeld wird der „Köln. Zig“ a. Augstande der . etweer vom gestrigen Tage berichtet; Die Sammetweber . Gebrüder Peltzer, 109 an der Zahl, haben morgens die * eit wieder aufgenommen. Am Nachmittag nabmen die Sam metweber gen ma Scheibler u. Cie. und die dem christlichen Verband angehörigen . der Firma F. Ebeling u. Cie, die Arbeit wieder auf. 2 Sammetweber, Fabrikantenverband erläßt folgendel Er⸗ mn Um arbeitswilligen Sammetwebern nach mehr als drei⸗ e at gef Dauer des Ausstandes Gelegenheit zur Arbeit zu geben, . einstimmig unter Aufrechterbaltung der Bestimmungen über r tige Schutz beschlossen, daß die Arbeit in allen zum Verbinde 1. Betr eben vom 19. d. M. ab wieder aufgenommen werden kann.

saß en. Ueckermünde wird der „OstseeItg.“ gemeldet: Einem * gemeinen Ziegeleiarbeiterausstand seben wir hier ent- 8 4 denn von den Arbeitern sind höhere Lohnforderungen und noch e andere en, ,. gestellt worden. Da in Räcksicht auf die chäftslage deren Erfüllung durch die Arbeitgeber kaum zu erwarten

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 20. Ap

In Budweig wurden einem Wiener Telegramm des. W. T. B. zufolge, auf verschiedenen Bauten arbeitende Bauarbeiter von i n n., ,, und irn m , mehrere Arbeiter

urden verletzt; Gendarmerie un olizei vertrieben die störer. Das . littf . ö. Bereitschaft. . K um Ausstande der belgischen Bergarbeiter berichtet W. T. B.): Der Ausstand scheint sich im Borinage nicht . auszudehnen. Es haben hier im Bassin von Mons 1145, im Bassin du Centre 18090 Arbeiter die Arbeit niedergelegt. In Seraing nimmt die Zahl der Ausständigen ab. Im ganzen Lütticher Koblenbecken zeigte es sich gestern Abend bei der Einfahrt zur Nachtschicht, daß der Ausstand im Zu⸗ nehmen begriffen ist. In den gestrigen Versammlungen wurde als n nn, . e am ,, . früh ein allgemeiner usstand im Lütticher Becken eintreten werde. e ü ui ö. erde. Jetzt herrscht überall n Roulers in Westflandern ist, der „Köln. Ztg.“ zufol i , . ee . ,,, mi n, n . rund sind Lohnstreitigkeiten. ilitã Nati ler,, 9 ilitär und Nationalgarde sind n Paris ist der Ausstand der städtischen Erdarbeiter wie W. T. B. meldet, infolge eines Üebereinkommens zwi Arbeitgebern und Arbeitern beendet. e, , , .

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. I6 vom I9. April I869.) ; z

Pest. Argbien. In Djeddah sind in der eit vom 23

g * 3 , . . an den . Tagen .

8 26. ärz 2, 0, 1, O, 0, 4, 8, 4, 4, O, 2, 3, Pers De . 3 3, 4 Personen an Pest

Britisch‘ Ostindien. In der Berichtswoche vom 5. bi

11. März bat die Seuche in der Stadt Bombay . eine i. Zanabme erfahren; es gelangten 1108 gegen g78 Pest- Todesfälle zur Meldung. In der gleichnamigen Präsidentschaft hat mit Aus. nabme des Thana⸗ Bezirks, der eine Verschlimmerung zeigte, ein merklicher Wechsel nicht stattgefunden. Eine leichte Besserung wies im Ganzen die Präsidentschaft Madrgs auf, eine merkliche der Staat Hyderabad, der Ling sugar. Bezirk und der Staat Mysore, aus genommen den Goldfelder bezirk, wo die Zabl der Erkrankungen bon 32 auf 65 gestiegen ist. Fine Zunahme hat die Krankheit erfahren im Jul Lund er-Bezirk im Punjab mit 21 Erkrankungen (gegen 9 in der Vorwoche), ferner in Kurrachee mit 55 Todesfällen (36); sie ist beträchtlich angestiegen in Kal kutta mit 78 Krankheits- und S6 Todesfällen (24 und 17). Vexeinzelte Fälle wurden gemeldet aus der Provin; Bengalen, aus Howrah, einer Vorstadt Kalkuttas, und Serampur sowie aus den Dacca und Faridpur Bezirken.

Nach einer anderen Meldung sind innerhalb der am 12. März endigenden Woche an Pest gestorben: in der Präsidentschaft Bom bay einschl. Sindh 2442 Personen (biervon in der Stadt Bom bay 1999, in Kurrachee 62, im Thana ⸗Bezirke 224), in der Präsident⸗ schaft Madras 89, im Staat Mysore 184 (davon in der Stadt Mysore 127), in Kalkutta 87 (darunter 28 nur pestverdächtig) in Da cca 14, in Faridpur 11 und in owrah 8 Im Staate Hyderabad kamen 11, in den Zentralprovinzen . ,, im Punjab 9 Fälle vor. Die Angaben für die Provinz Bengalen eigen, da ie S i . , 33. a 66 n, dnn. . n den beiden Wochen vom 8. bis 21. März sind in B insgesammt 2269 und 2358 Personen gestorben, an an 2 und 1123 (im Vorjabre 2113 und 2248 bezw. 10659 und 1259); 34. 537 der zur Anzeige gelangten Pesterkrankungen betrug 1294 In Kurrachee hat eine weitere ganz bedeutende Zunahme Pest stattgefunden Die Seuche hat dort in den . 9 21 März zu 24 22. 32, 24, 22, 19, 32 Erkrankungen und 15, 18 33, ĩs ais, 14 Lohe ã z gefuhrt. . Hong kong; In der oche vom 26. Februar bis 4. in der Stadt Victoria 5 Erkrankungen * sämmtlich iich lichem Ausgang vorgekommen. Mauritius. Am 24. März ist wieder ein Todesfall vor⸗

gekommen. n 8 ö J, . n Barranquilla wurden in der Zeit vom 6. bis 12. 2 Todesfälle gemeldet, in Vera Cruz 36 3. bis r rn, Rio de Janeiro vom 28. Januar bis 3. Februar 41, außerdem 21 an accesso pernicloso. Pocken.

Griechenland. Einer Mittheilung vom 4 April zufolge waren die Pocten, welche tbeils wegen des regen Verkehrs e. den Häfen der Levante, tbeils wegen der örtlichen Verhältnisse im Piräus eigentlich niemals ganz aufhören, in den letzten Wochen in dem verrufensten Viertel der genannten Hafenstadt mit einigermaßen un— gewöhnlicher Heftigkeit erschienen und hatten auch in Athen in den untersten Schichten der Bevölkerung einige Opfer gefordert. Zur Zeit ist indessen ein entichiedener Räckgang der dieses Mal keineswegs als evidemisch zu bezeichnenden Krankheit eingetreten, und der Gesund⸗ heitszustand der Bevölkerung bereits wieder als ein fast mittlerer

anzusehen.

, . .

den: Antwerpen, oskau, St. Petersburg je 3, Warscha 4 Todesfälle; New Jork 2, Paris 10, St. . 26 Ein kungen; Flecktyphus: St. Petersburg, Warschau je 2 Todesfälle; St. Petersburg 4. Warschau (Krankenhäuser) 11 Erkrankungen; GSęnickstarre: New Jork 11 Todesfälle; Reg. Bez. Schleswig 2 Erkrankungen; Mil jb rand: Moskau 1 Todetfall; Vaxizellen: Wien 65 Erkrankungen; Keuchhusten: London 58 Todesfälle; Reg.“ YHez. Schleswig 53, Wien 191 Erkrankungen; Influenza: Berlin 12, Hamburg 7, Breelau 5. Leipzig, Lübeck, Magdeburg je 4, Halle 3, Braunschweig, Kottbus, Potsdam je 2, Amsterdam, Budayest je 3, Kopen hagen 5. London 84, New Jork 10, Paris l, St. Petersburg 10, Prag, Rom 12 2 Todesfälle; Nücnberg 374, Hamburg 55, Kopen hagen 154, Stockholm 26 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg - Bez Schleswig 85. München 41 Erkrankungen; Lepra: Ham- burg 1 Todesfall. Mehr als ein 3 hntel aller Gestorbenen starb an Ma sern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95; 1,1650 /o): in Ludwigs hafen Erkrankungen kamen vor in Berlin 41, in den Reg. Bez. Posen 132, St ttin 127, in Budapest 133, Edinburg 198, Kopen hagen 93, New York 229, St. Petersburg 92, Prag 9, Steckholm 44. Wien 477 dergl. an Biphtherie und Croup (1886 / 95: 0 /o) in Halberstadt Erkrankungen, wurden gemeldet in Herlin bo, München 30, Kovenbagen 53, London (Krankenhäuser) 103, New Voik 179, Paris 77, St. Pertersburg 71, Stockholm 75, Wien 77 desgl, an Scharlach in Berlin 47, Budapest 38, Edinburg 21, Kopenhagen 49 London (Krankenhäuser) 150, New Jork 162, Paris 145, St. Petersburg 31, Wien 83 desgl. an Unter

ett, dürfte nach Ablauf der am Sonnabend aus ãgi Ul, onn gesprochenen 14 tägigen ündigung die Arbeitseinstellung erfolgen. s )

leibstyphus in Budapest 26, Paris 59, St. Petersburg 176.

Preußischen Staats⸗Anzeiger. ril

1899.

Turkei. Der internationale Gesundheitsrath hat in der Si 21. März beschlossen, für den Fall, daß die Pest in mir se en größeren Umfang erreichen sollte, mit ganz besonderem Nachdruck bei der egyptischen Regierung zu emptehlen, daß die türkischen Pilger in Kamaran die vorgeschriebenen Sperrmaßregeln überstehen, um den Gefahren der Ueberfüllung von Tor zu entgehen, und alsdann den Suezkanal in Quarantäne durchfahren dürfen. Für diesen Vorschlag sprachen besonders die inzwischen erfolgten Neueinrichtungen von Kamaran und der noch unfertige Zustand von Tor. Einer Mittheilung vom 20. März zufolge werden in Dieddah unter der Leitung des vom internationalen Gesundheitsrath dorthin entsandten General. Inspektors Cozzonis folgende Maßnabmen durch⸗ geführt: Die Mekkapilger dürfen nur 24 Stunden in Djeddah ver⸗ weilen; für die als krank erklärten Pilger wird an Ort und Stelle gesorgt; die Stadtviertel sind unter Aerzte vertbeilt; eine Hi bamme ist angestellt, um erkrankte Frauen und weibliche Leichen auf Pest zu untersuchen; bei Erkrankungen wird für die Desinfektion Sorge ge⸗ 366 Gffelten und Matratzen werden verbrannt, die Kosten für die Desinfektion von der ausführenden Behörde getragen. Die xrer⸗ seuchten Baulichkeiten werden auf 40 Tage gesverrt, die Familien ausquartiert; ein Pesthospital ist eingerichtet und für die ordnungsmãßige Beerdigung von Leichen Vorsorge getroffen. K . 9 er H n Hongkong ist durch Bekanntmachung vom . tz ür von Pest verseucht erklärt worden. h, dort ommenden Schiffe werden bis zum neunten Tage nach der Abfahrt ., k des . an Bord vorgekommenen Falls der t oder bis zur Freigabe durch den s eits Kolonie bis auf weiteres unter ö , 91 ier Mun Republik. ittheilung vom 18. März zufolge hat die Regi keine neuen pestverdächtigen Fälle im Lande ar ,, ö. auch als festgestellt gelten kann, daß es sich bei den Fällen in n ,. ö . 2 nicht um die Pest gehandelt dat, das betreffen mher ier im 2 ; , reisen der Indier im Lande, außer Gel⸗

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung Schluß Fallit. der Forderung der bis Ver fijierung

Handelsgericht.

Bukarest G. 26. April / 8. Mai . 3. 27. April / 9. Mai C. 29. April / 11. Mai 27. Avril / 9. Mai 29. April / 11. Mai

12 124. Mai 14. / 25. Mai 17. 29. Mai 8 20. Mai 1g 2. Nai 14/26. Mai

Tãnãseseu. 2. Schönlösbel.

Dumitres eu in Olteniza.

J. Grünberg (ver⸗ haftet).

Joan J. Täntã⸗ rõanu.

J. Armand. 30. April /

; 1I2. Mai

ö H. A. Bercoviel. 3. 15/27. Mai

. Petre Dumi⸗ 29. April / 17. /29. Mai

treseu. .

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks a n. ö. 3 a. Iich. ,

uhr sind am 19. d. M. 8 [ . ö 3 geftellt 14 864, nicht recht In Obers lesien sind am 19. d. M. ellt 5227, ni zeitig gestellt keine Wagen. , ge, , ,,.

. . Zwanggversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des Klopstockstraße 21 be⸗ legenen, dem Rittergutsbesitzer J. Eisenbardt gebörigen Grund— k. 5 6 3 das Verfahren der Zwangs⸗ ersteigerung des Köpenickerstraße 56 / 57 belegenen, Fhemi G. , , , . eim Koniglichen Amtsgericht 11 Berlin gelangt nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: * e , ö Tempelhof, Berlinerstraße 43 a.,, den Kaufleuten Gottl. Kuschminder und Wilhelm Schürmann in Berlin gehörig; Fläche 677 a; Nutzungswerth 1760 M; Erstetßer wurde sür das Meistgebot von 36 000 6 der Schmiedemeister F. A. Kopsch in Berlin, Adalbertstraße 62. Grundstück ju Weißensee, Röllestraße 15 b, dem Baruch Fuß und dem Leo. Fuß gehörig; Fläche 349 a; Nutzungswerth 600 M; Eisteher wurde der Rentier Wilhelm Plütschow in Neu, Weltzensee, Gustav Adolfstraße 150, für das Meist— gebot von 56b0 M Grundstücke zu Steglitz, in der Birkbusch, Brüder und Rüsternstraße belegen, dem fei ge Hermann Simon in Berlin geb drig; Ge⸗ ammifläche 5, 802 a; Ersteher wurden Direktor Brunn in Berlin Schiffbauerdamm 22. und Banquier Jonas hierselbst, Unter den Linden 21, für das Meistgebot von 239 007,8 4 Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des A. NEtufsch' schen Grundstücks in Wilmersdorf, Uhlandstraße belegen.

Berlin, 19. April. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Poliiei⸗ räsidiums,. (Höchste und niedrigste Firn Per Doppel · tr. für: Weizen 1600 ; 15,00 M6 Roggen 14,40 4; 13, 606 M Futtergerste 13,19 4; 12,60 M Hafer, gute Sorte, 15, 40 ; 14,90 C6 Mittel⸗Sorte 14,80 M; 1420 4M; geringe Sorte ik 10 M; 135,60 M —. Richtstroh 432 M; 3, 66 A0 . Heu 680 440 1 *Erbsen, gelbe, um Kochen 2 A6; 25,00 A *Speisebohnen, weiße 50, 00 MS; 25,00 M insen 7000 M; 30,90 G, Kartoffeln 6.00 „M; 4.00 6 Rindfleisch von der Keule 1 Rg 1B60 M; 1,20 M dito Bauchfleisch 1ñ69g 120 ; 1400 MS Schweinefleisch 1 kg 1,60 M; 1,A20 M Falbfleisch kg 1,B80 4M; 1,B 00 MS Hammelfleisch 1 kg 1,60 M; Los , ö Butter J Eg 260 2b , = Gier 66 Stöq 3, 60 ; 2,40 Karpfen 1 kg 2,20 S; 120 M Aale 1 kg 3, 0 ƽ; 1,80 A Zander 1 g 2,60 M; 1,00 υν Hechte 1 Kg eee w 6 kg . 66; O, 80 M Schleie 282 . Bleie f Kg 1,16 A 0, o it n , . K rmittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschafte kammern Notierungestelle und 2 dom Polizei. Prasidium für den Doppelzentner.

rNRleinhandelspreise.