1899 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Zusanmmenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat April 1899.

Provinzen, Staaten.

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswerth berichtet wurden.

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Provinzen, Staaten.

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswerth berichtet wurden.

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April

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Rostock, Waren.

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An vorbenannten 61 Marktorten .

8 Marktorten ) im März 1899 ö, Februar ann,,

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Ostpreußen ...

Westpreußen .. Brandenburg ..

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Im Reich....

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Im Reich ...

An vorbenannten 98 Marktorten ; 101 Marktorten?) im März 1899 103 ö Februar 100 Januar ö. 104 Dezember 1398 103 Nobember 102 Oktober 104 Septbr.

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) Ab, bejw. Zunahme der Zahl der Marktorte rührt von Veränderungen in der Zufuhr bei der betreffenden Getreideart her.

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1288 978

28

Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 65. Sitzung vom 8. Mai 1899.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fürsorge für die KWittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volks schulen.

Bei 8 1, der den Anspruch der Hinterbliebenen der Lehrer auf Wittwen⸗ und . d festsetzt, weist

Abg. Knörcke (fr. Vollp.) auf die Bedenken hin, die schon in erster Lefung gegen die Fassung des an sich so dringend nothwendigen Gefetzes erhoben worden seien. Zu diesen Bedenken gehöre die Benach⸗ thellihung der kreisfreien Städte und die niedrige Bemessung des Staats i ge, Die Kommission habe den Staatsbeitrag auf 4 der erforder- lichen Aufwendungen erhöbt und den kreisfreien Städten die Staatsbeihilfe

efichert. Daran würden seine Freunde festhalten trotz der ablehnenden

irn der Regierung. Es wäre traurig, wenn ein Gesetz, das von allen Parteien als nothwendig anerkannt worden sei, wegen irgend eines Punktes scheiterte. Die Verantwortung dafür müßte die Staats, regierung tragen.

Sz L wird angenommen, ebenso 8 2.

Nach 3 besteht das Wittwengeld in 40 v. H. des⸗ jenigen Ruhgehalts, zu dem der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt worden wäre. Das Wittwengeld soll jedoch mindestens 216 „6 jährlich betragen und 2000 M6 nicht übersteigen.

Die Abgg. Dr. Iderhoff, Dr. Stockmann (fr. kons) und Genossen beantragen, statt dessen ein festes Wittwengeld zu bestimmen, das nach 10 bis 15 Dienstjahren des Lehrers mit 250 M beginnen soll und nach weiteren je 5 Dienstjahren um je 76 M steigen soll bis auf 670 6, im 49. bis 45. Dienst⸗ jahre und darüber hinaus 740 (6 betragen soll.

Abg. Dr. Stockmann begründet den Antrag damit, daß seine Freunde die Ungleichheiten in der Lehrerbesoldung, wie sie leider durch das Lehrerbesoldungsgesetz eingeführt seien, nicht auch auf die Relikten⸗ bezüge übertragen, sondern . durch das ganze Land gleiche Relikten⸗ bezüge festsetzen wollten, um so die Zufriedenheit der Lehrer und ihrer Hinterbliebenen zu erreichen. Auch seine Freunde legten den größten Werth darauf, daß die Vorlage noch in dieser Session

66 werde. bg. Hackenberg (ul) glaubt, daß dieser Antrag den auch von

den Lehrern anerkannten Grundsatz, daß sie den unmittelbaren Staats beamten gleichgestellt werden sollen, durchbreche, So groß die Be⸗ denken gegen diesen Grundsatz auch sein möchten, so wollten seine Freunde doch das ganze Gesetz nicht gefährden, und darum würden sie gegen den Antrag stimmen.

Abg. Dr. Stockmann beantragt nunmehr, den ganzen Gesetz⸗ entwurf mit seinem Antrage an die Kommission zurückzuverweisen.

Abg. Dr. Sattler (nl.) will sich für diesen Antrag nicht eher aussprechen, als bis die Staatsregierung dazu Stellung ge— nommen habe. ; ;

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) ziebt im Einverständniß mit dem Antragsteller den Antrag auf Kommissions⸗ berathung vorläufig zurück.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) erklärt, daß seine Freunde gegen den Antrag Stockmann stimmen werden.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Ich kann mich dem, was der Abg. Herr Dr. von Heydebrandt soeben gesagt hat, und den Gründen, die der Herr Abg. Hackenberg gegen den Antrag des Herrn Abg. Dr. Iderhoff vorgebracht hat, nur anschließen. Die Staatsregierung würde auch bei einer Zurückverwei⸗ sung des Antrags in die Kommission ihm gegenüber dieselbe Stellung einnehmen, die sie bisher ihm gegenüber eingenommen hat.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) ist zur Zeit ebenfalls gegen den Antrag, da dieser das ganze System der Vorlage durchbreche, welches die Lehrer den unmittelbaren Staatsbeamten gleichstelle. Sollte aber die Vorlage in dieser Sesston nicht Gesetz werden, dann könnte die Re—⸗ gierung erwägen, ob sie in einer neuen Vorlage sich auf den Boden des Antrages Steckmann stellen wolle.

Abg. Ern st (fr. Vg.) weist darauf hin, daß die Hinterbliebenen der Lehrer sich im Durchschnittt nach dem Antrage Stockmann schlechter stehen würden als nach der Vorlage.

Abg. Kopsch (fr. Volksp): Die jüngeren Lehrer würden nach diesem Antrage allerdings besser wegkommen; die Lehrer wünschen aber keine Ausnahmestellung gegenüber den anderen Beamtenkategorien. Deshalb müßten bei einer Verbesserung ihrer Gehaltsberüge auch die Relsttenbezüge verbessert werden. So gut gemeint der Antrag ist, müssen wir doch gegen denselben stimmen. ;

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch spricht sich für den Antrag aus, dessen Annahme Re Ungerechnigkeiten, die in der un⸗ gleichen Besoldung der Lehrer lägen, für die Hinterbliebenen der Lehrer befeitigen würde. In zwei Monaten werde es wohl gelingen, das Gesetz in diesem Sinne umzuändern und es noch in dieser Session zu stande zu bringen. e .

Abg. Dr. Stockmann tritt der Auffassung des Abg. Ernst ent⸗ gegen. Zahlreiche Lehrer hätten sich für die von ihm vorgeschlagene Regelung ausgesprochen. . . .

Abg. Geisler (Zentr) meint, daß die große Masse der Land⸗ lehrer gegen die Fassung der Vorlage sein werde. Diese würden durch das Gesetz in dieser Fassung enttäuscht sein; Petitionsstürme würden die Folge sein, wenn der Antrag Stockmann nicht angenommen würde.

Äbg. Kopsch führt aus, daß große Ungleichheiten in der Be— soldung zwischen Stadt und Land vorhanden seien. Die Bezüge der Landlehrer müßten erhöht werden. Die Lehrer wüßten auch sehr wohl, daß ein Theil der Lehrer und ihrer Hinterbliebenen durch diese Vorlage geschädigt werde, sie nähmen aber diese Verschlechterung im Intereffe ihrer Gleichstellong mit den übrigen Staatsbeamten in den Kauf.

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Ernst wird die Diskussion geschlossen. 5 3 wird unter Ablehnung des An⸗ trages Stockmann angenommen. Für den letzteren stimmen die Freikonservativen, der Abg. Geisler und einige andere Mitglieder des Zentrums. .

Die 85 44-13 werden ohne Debatte angenommen.

Nach 5 14 der Regierungsvorlage soll das Wittwengeld bis zur Hohe von 240 6, das Waisengeld für Halbwaisen bis zur Höhe von 45 6, für Pollwaisen bis zur Höhe von 80 M0 jährlich aus der Staatskasse gezahlt werden.

Die Kom mission schlägt statt dessen vor: Zu den Bezirks-Wittwen⸗ und Waisenkassen leistet der Staat einen d, fh Beitrag in Höhe von drei Vierteln der erforderlichen

ufwendungen. . . Weiter schlägt die Regierungsvorlage vor, die kreisfreien

Städte von der Staatsbeihilfe auszuschließen. Die Kommission beantragt die Streichung dieser Bestimmung.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Bei dem § 14 des Entwurfs ist Ihre Berathung offenbar an den kritischen Punkt angekommen. Ich glaube, daß das Zustande⸗ kommen des Gesetzes davon abhängt, wie sich dieser Paragraph ge— stalten wird, und ich glaube, es ist ehrlich und offen, wenn ich hier ganz freiweg erkläre, daß das Quotensystem, die Theilung der Bei⸗

3 .

träge zwischen Staat und Gemeinde nach einer Quote, für die König⸗ liche Staatsregierung das Gesetz unannehmbar machen würde.

Meine Herren, ich weiß sehr wohl, daß man in der Koömmission manches für dies System gesagt hat, und daß man auch gesagt hat, die Staatsregierung brauche sich vor dem System nicht so fürchten, weil ja auch die jetzige Ordnung der Beiträge zu den Wittwenkassen und zu der Aufbringung der Reliktenbezüge für die Lehrer auf einem anderen Prinzip beruhe, als sonst in unseren Reliktengesetzen ange⸗ nommen ist. Das ist wahr. Aber man braucht wahrlich kein Prophet zu sein, um sehen zu können, daß, wenn hier die Quote hineinkommt, sei es , K oder , im nächsten Jahre, oder wenigstens mit dem Moment, in dem das Gesetz über die Regelung der Schul⸗ unterhaltungepflicht vorgelegt werden soll, dasselbe Quotensystem hier aus diesem Hause heraus der Regierung entgegengebracht werden wird; das ist unweigerlich. Darauf kann die Regierung schon deshalb nicht eingehen, weil es nicht verfassungsmäßig ist. Es ist unvermeidlich, daß, wenn Sie dieses System annehmen, einzelne Gemeinden, die es nicht nöthig haben, bei denen Leistungsunfähigkeit nicht vorhanden ist, Beihilfen bekommen; ebenso unvermeidlich ist es, daß andere Ge⸗ meinden, die leistungsunfähig sind, Beihilfen in einem zu geringen Be⸗ trage bekommen, die ihnen also nicht genügend helfen.

Aus diesen Gründen kann ich nur dringend bitten, dieses System, das durch die Kommissionsbeschlüsse in den Entwurf hineingekommen ist, wieder zu beseitigen und zu einem System zurückzukehren, das es wenigstens möglich macht, uns zu verständigen, und dieses Gesetz, dessen Zustandekommen so wünschenswerth ist, anzunehmen. Ich möchte so gern, daß wir mit diesen Ansprüchen der Lehrer und diesen Wünschen der Lehrer in Bezug auf die Relikten, auf ihre Wittwen und Waisen, die doch von allen ihren Wünschen in den weitesten Kreisen die meiste Anerkennung und Billigung finden, daß wir damit endlich einmal zu Ende kämen, sodaß diese berechtigten Klagen der Lehrer aus der Luft kämen. Deshalb lege ich das äußerste Ge— wicht darauf, daß das Gesetz zu stande kommen möge, und zwar so bald als möglich, wenn möglich noch in dieser Session.

Deshalb, meine Herren, bitte ich Sie, kehren Sie zurück zu einem System, über das sich wenigstens verhandeln läßt. Ich will auf die Höbe der Beiträge nicht eingehen. Das ist eine wesentliche finanzielle Frage, die darf ich den Herren Vertretern der Finanzverwaltung zu erörtern Üüberlassen; aber ich habe es für meine Pflicht gehalten, meine persönliche Stellung, die in diesem Punkte, was das Quotensystem anlangt, vollständig mit der des Herrn Fiuanz ⸗Ministers überein⸗ stimmt, hier offen darzulegen.

Die Abgg. von Bülow-Bossee (fr. kons.) und Genossen beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit der Maßgabe, daß statt 240: 480, statt 48: 96, statt 80: 160 gesetzt wird.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasag: Die Situgtion würde noch klarer sein, wenn auch der Finanz⸗Minister zu dieser Frage Stellung nähme; denn er ist nun einmal der Hauptakteur. So lange dies nicht der Fall ist, müssen wir an dem Beschluß der Kommission festhalten. Die definitive Stellungnahme zu dem inzwischen ein⸗ gegangenen Antrage von Bülow müssen wir uns bis zur Erklärung des Finanz⸗Ministers oder bis zur dritten Lesung vorbehalten, da noch nicht übersehen können. Im all— gemeinen stehen wir ihm sympatbisch gegenüber. Mit dem Grundfatz der Verfassung, daß die Gemeinden die Schullasten zu tragen haben, sind wir auch sonst schon in Konflikt gekommen, Die Vorlage felbst sieht feste Sätze vor ohne Rücksicht auf die Leistungs— fähigkeit der Gemeinden. Es kommt hier nun darauf an, wie viel Gemeinde und Staat leisten sollen. Die Interessen der Staats⸗ finanzen sind bei der Festsetzung der Sätze sehr gewahrt, die der Ge⸗ meinden aber nicht, und darum müssen wir mit der allergrößten Vorsicht darüber wachen, daß ihnen kein Schaden geschehe. Mit der Zunahme der Bevölkerung steigt auch die Zahl der Lehrer und damit die Belastung der Gemeinden. Es ist geradezu unerhört, wie die Gemeinden jetzt belastet werden. So kann es nicht weitergehen. Bei der Steuerreform hat der Staat das allerbeste Geschäft gemacht, nicht die Gemeinden. Dazu kommen die Lasten der Unfallrente für die Landwirthschaft. Was wir an Grund und Gebäudesteuer weniger zu zahlen haben, ist längst, längst wieder ausgeglichen, Deshalb schlage ich vor, an dem Kommissionsbeschluß festzuhalten. So sehr wir der Lehrerschaft eine Verbesserung gönnen, so fest sind wir entschloßen, die Gemeinden nicht schädigen zu lassen. Wir bitten den Finanz ⸗Minister dringend, uns ein erlösendes Wort zu sagen.

. des Staats ⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Ja, meine Herren, wenn es heißt: gezahlt muß werden, und die Frage gestellt wird: wer zahlt? so ist zweifellos hier die Antwort: der Staat. Das ist in allen Fällen so, das wundert mich garnicht, das macht auf mich gar keinen Eindruck. (Heiterkeit) Meine Herren, ich kenne ja die sehr ehrenwerthen Motive; aber es giebt auch ehren⸗ werthe Motive für das Interesse der Allgemeinheit und für das Staatswohl, und diese ist allerdings vorzugsweise das Staats⸗ Ministerium zu vertreten berufen, welches es nicht so leicht nimmt, wenn die Mittel des Staates herangejogen werden zu Zwecken, die eigentlich Andere tragen müssen.

Der Herr Kultus⸗Minister hat schon gesagt: das Prinzip der Quotisierung ist für das Staats⸗Ministerium unannehmbar. Der Herr Vorredner hat allerdings gemeint, man wäre über das System der Verfassung in Bezug auf die Tragung der Kosten schon einiger⸗ maßen hinübergegangen. Meine Herren, ich will auf das Wort einigermaßen“ nicht eingehen; es kann ja sein, daß man der Meinung ist, daß man früher schon zu weit gegangen ist. Aber darüber kann doch garkein Zweifel sein, daß dieser Schritt der Quoten -Antheil- nahme des Staates an den Schul-Unterhaltungskosten mit der Ver⸗ fassung in keiner Weise in Einklang zu bringen ist. (Sehr richtig! Dann wird der Staat Mitträger der Schullasten, und der Herr Kultus⸗Minister hat ganz Recht: ob es sich um ein Fünftel oder zwei Drittel oder drei Viertel handelt, ist ganz gleich; sowie Sie einen Quotenantheil an der Tragung der Schulunterhaltung dem Staate auferlegen, ist die Verfassung wörtlich gebrochen. Denn darüber kann doch garkein Zweifel sein, daß nach der Verfassung der Träger der Schullasten die Gemeinde sein soll, und daß der Staat nur ein⸗ treten soll, wenn die Leistungsunfähigkeit einer Gemeinde nach⸗ gewiesen ist. Zweitens kann darüber kein Zweifel sein, daß, wenn der Staat einen Quotentheil der Schulunterhaltungslast zahlt, statt daß, wie die Verfassung es vorschreibt, die Gemeinde der Träger sein soll, seinerseits er zum theil Träger der Schullasten wird.

Nun begreife ich weiter nicht, wie gerade die Herren vom Lande einen solchen Vorschlag machen können. (Sehr richtig!) Dies System der Quotenbetheiligung des Staates heißt: Erleichterung der reichen Gemeinden und Beschwerung der geringer dotierten Gemeinden. Das ist doch klar, je höher die Lehrergehalte sind und die sind meist

wir dessen Tragweite

hoch in den gut situierten Gemeinden —, um so besser stehen sich die betreffenden Gemeinden beim Quotenantheil. Umgekehrt werden bei dem festen Satz sich vielfach die kleinen Gemeinden mit niedrigen Gehältern viel besser stehen als bei dem Quotenantheil. (Sehr richtig h

Also, meine Herren, das ist ein System, was nach meiner Ansicht

in keiner Weise acceptabel ist, und diejenigen, welche, wie ich, sehnlichst

wünschen, daß dies Gesetz zu stande kommt, müssen sich doch, wenn sie für dies System stimmen, sofort sagen: nun ist das Gesetz gescheitert. Ja, meine Herren, die Lehrer selbst, die doch die Nächstinteressirten sind, sehen das sehr wohl ein. Mir haben die Lehrerdeputationen geradezu gesagt, sie verkennten garnicht, daß der Staat auf die Be⸗ schlüsse der Kommission in diesem Punkte nicht eingehen könnte. (Sehr richtig! links. Zuruf rechts: Dann kriegen sie nichts!) Dann kriegen sie nichts? (Heiterkeit) Ja, so grausam bin ich nicht. (Heiterkeit. Also, ich bitte die Herren, nun das Quotensystem fallen zu lassen.

Meine Herren, hier handelt es sich um eine Last, die unmittelbar kaum fühlbar ist, die sehr allmählich steigt, die in fünfzig Jahren für die ge⸗ sammten Gemeinden Preußens zu einem Mehraufwand von etwa 8 Millionen führen würde. In den letzten Jahren, meine Herren, sind die Gemeindeausgaben für die Schulden vielfach in einem Jahre nahezu so hoch gestiegen; daraus können Sie entnehmen, daß dies doch wirklich keine besonders drückende Last ist. (Widerspruch und Zurufe rechts) Gewiß ist es richtig, daß die Gemeinden in den letzten Jahren besonders stark herangezogen sind. Aber, meine Herren, die Beträge, die jetzt hier in Frage stehen, wirken ja doch nicht un⸗ mittelbar. Es kann ja inopportun erscheinen, mit mehreren der⸗ artigen Anforderungen Jahr aus, Jahr ein hinter einander zu kommen. Wenn der ganze Betrag von 8 Millionen unmittelbar in den nächsten Jahren von den Gemeinden erhoben werden müßte, dann würde ja natürlich eine sehr fühlbare Last den Gemeinden plötzlich aufgebürdet werden; davon ist aber garnicht die Rede.

Meine Herren, den Antrag, der jetzt hier von Herrn Abg. von Bülow gestellt ist, halte ich für ebenso unannehmbar. Er würde einfach bewirken Sie können die Konsequenz sehen —, daß alle Gemeinden mit einer Ausgabe bis zu 1600 M für das Dienst⸗ einkommen der Lehrer völlig frei blieben. Ist denn das berechtigt? Der Staat soll den ganzen Rest übernehmen; da tritt thatsächlich der Staat auch in die drei Viertel hinein, und Sie lassen eine ganze Menge Gemeinden vollkommen frei, von denen Sie doch unmöglich nachweisen können, daß dies eine Nothwendigkeit ist. Das heißt ein⸗ fach, eine Last, die naturgemäß eine Gemeindelast ist, für einen sehr großen Theil aller Gemeinden vollständig auf den Staat schieben.

Meine Herren, ich wünschte persönlich ebenso wie das Staats⸗ Ministerium lebhaft, daß die Lehrer nicht länger auf diese noth⸗ wendige Verbesserung ihrer Lage warten. Wir sind alle darüber einig, daß die Lehrerrelikten häufig in den allergrößten Nothständen sich befinden (sehr richtig), und wir haben alle das gleiche Interesse, in dieser Beziehung Wandel zu schaffen. Außerdem hat das hohe Haus diese Forderung seit Jahren immer gestellt, die aber zweck mäßig nicht eher überhaupt erfüllt werden konnte, bevor nicht die Re— gulierung der Gehaltsverhältnisse voraufgegangen war.

Einer der Herren Redner hat gesagt: beide, Regierung und Landesvertretung, wünschen, daß das Gesetz zu stande kommt; es ist also erwünscht, daß beide sich entgegenkommen. Ja, meine Herren, in der Kommission ist schon angedeutet worden, die Staatsregierung würde lediglich nicht weil sie es innerlich für berechtigt hält, denn das Verhältniß, welches hier in dem Gesetzentwurf für die Leistungen des Staats zu den Leistungen der Gemeinde vorgesehen ist, entspricht vollständig den bisherigen Vorgängen also nicht weil sie es für berechtigt hält, sondern um überhaupt, ähnlich wie das auch bei den Gehaltsregulierungen der Lehrer gegangen ist, möglichst in diesem Jahre noch die Sache zum Abschluß zu bringen ich sage, die Staatsregierung würde sich deshalb ja wohl bereit erklären, einen mäßigen Mehrbeitrag zu geben. Aber, meine Herren, solche Sätze, wie sie hier uns vorgeschlagen werden (Heiterkeit), betrachte ich auch bloß als einen Versuch, wie weit man kommen kann. (Große Heiter⸗ keit.. Sie fordern einmal ins Ungemessene, um nachher wohlwollender Weise sich reduzieren zu lassen. Von solchen Sätzen kann garnicht die Rede sein. (Heiterkeit) Meine Herren, selbst wenn wir den Satz von 240 6 auf 300 erhöhten, würden schon alle Gemeinden pöllig frei bleiben, deren Lehrer ein Einkommen von unter 1000 6 haben, und die Belastung der anderen würde sehr mäßig sein. Das wäre schon ein sehr bedeutender Schritt. Aber nun hier mit diesen Sätzen zu kommen (Heiterkeit), das ist kein Weg, um zu einer Ver⸗ einigung zu kommen. Ich würde daher dringend bitten, meine Herren, halten Sie sich an die Vorgänge in Beziehung auf die Betheiligung des Staates bei Gehalt und Pension, und gehen Sie nicht weiter; dann wäre vielleicht eine Verständigung möglich, nachdem Sie auf den Quotenbetrag verzichtet haben.

Meine Herren, Herr Abg. von Heydebrand hat eine sehr beweg liche Rede über das kolossale Geschäft gebalten, welches der Finanz⸗ Minister mit der Steuerreform gemacht hat. (Heiterkeit) Meine Herren, ich habe einmal nachgewiesen, daß, was die Landbevölkerung betrifft, ihre jährliche Belastung sich um 16 Millionen vermindert hat. Im übrigen würde die Einkommensteuer, nicht reformiert, auch fortgeschritten sein, weil der Wohlstand im ganzen Lande gestiegen ist. Man braucht nur auf die heutigen Verhältnisse zu sehen. (Zuruf rechts: lex Hueneh Meine Herren, trotz der les Huene! Wir haben für die lex Huene doch die ganze Grund,, Gebäude⸗ und Gewerbe⸗ steuer freigelassen; das würde viel mehr betragen haben. Gewiß, in der letzten Zeit ist die Einkommensteuer naturgemäß gestiegen; sie wird dadurch nicht drückender, sondern das Einkommen ist größer ge⸗ worden, und die Leistung vom Einkommen ist nicht erhöht, sondern nur entsprechend dem Einkommen selbst gestiegen. Also darauf kann man sich nicht stützen. Mit viel größerem Rechte könnte ich sagen: die Aufgaben des Staates für die Schule sind allein um 16 Millionen in zwei Jahren gestiegen, und wenn Sie rückwärts blicken, so ist das Kultus⸗Ministerium in den letzten Jahrzehnten in seinen Ausgaben, soweit sie der Staat zu leisten hat, weit stärker gestiegen als alle anderen Resserts. Das macht vom Jahre 1880 ab über 5h Millionen. Also, wenn der Staat mehr Einnahmen gehabt hat, meine Herren, er hat sie nicht in die Tasche gesteckt (Heiterkeit) und aufgehäuft, son⸗ dern der Staat hat gerade der Schule gegenüber sich so large erwiesen, wie kein anderer Staat in ganz Deutschland, vielleicht nicht in der Welt. Also diese Exempel, diese Diskussionen nützen uns in der vor liegenden Frage gar nichts.

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