1899 / 110 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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au und dem Bahnmeister a. D.

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Königlich Preußischer

ger Bezugspreis beträgt vierteljanrtich A M 50 8. Alle Post⸗Anstalten nehmen Gestellung an; für Gerlin außer den Post Anstꝙńpten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Ginzelne Aummern kosten 25 .

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Staats⸗Anzeiger.

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6 110.

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

zem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht zu

ffurt 4. M., Kanzlei⸗Rath Lingott den Rothen Adler⸗ vierter Klasse,

dem General-Major z. D. Freiherrn von und zu Eg loff⸗ zu Hannover, zuletz; Kömniandeur der 33. Kavallerie⸗

jade, hen Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse mit

Stern,

dem Kirchenpropst und Hauptpastor Ziese zu Schleswig

Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse⸗

dem Lehrer David an der höheren Mädchenschule in

Stange zu Arolsen den Liglichen Kronen⸗Srden vierter Klasse, sowie dem früheren Gemeinde ⸗Vorsteher Johann Bahls zu dim Kreise Grimmen, bisher in Gülzow, dem Gerichts⸗ er a. D. Wilhelm Puhl zu Wiesbaden, bisher in wied, dem Eisenbahn⸗Werkstättenschmied Heinrich Oster⸗ d zu Leteln im Kreife Minden, dem Diensttnecht Friedrich ierenbeck zu Kirchweyhe im Kreise Syke und dem eiter Wilhe km Kracht zu Werste im Kreise Minden das hemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

eine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Registratoren beim Reichs⸗Eisenbahnamt itmann und Köppe den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu

uf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes r Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Bl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen.

1) der Unterstützungskasse des Lippischen Ziegelmeister⸗ Vereins zu Lage (E. H.),

) der Krankenkasse „Frisch auf“ (E. 9 zu Hamburg

H dem Allgemeinen Krankenverein Altona von 186

h dem Kranken⸗Unterstützungs-Verein für Stellingen, Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lockstedt, genannt „Die Stütze der Kranken“ (6. H.), in Stellingen

mniuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗

Hoch der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des

7 Krankenversicherungsgesetzes genügen.

rlin, den s. Mai 1899. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera.

Königliche Regierung von Schwaben und Neuburg, Kawes Innern, erläßt unter Bezugnahme auf die Bekannt— mam vom 31. Dezember v. J. und 25. Januar l. J. be⸗ zeid Betreffs (Kr.⸗A.-⸗Bl. S. B und 85) zur Verhütung dechreitung der Geflügelcholera und zum Schutze desheimischen Geflügels vor dieser Seuche auf Grüer S818 bis 28 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. 18806, bezw. 1. Mai 1894 in Verbindung mit dem 53566 Abser Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 6. 1 18396 (R- G.-Bl. S. G85) mit Ermächtigung des Könen Staats-Ministeriums des Innern vom 18. Januar l. I den Umfang des Regierungsbezirks von Schen und Neuburg folgende Vorschriften:

andelsgeflügel gen nur auf Wagen oder in Käft Kisten, Körben und dergl. befördert werden. Die Traßmittel hierfür müssen derartig eingerichtet sein, daß das bfallen von Streu und Koth verhindert wird. Die zur derung von Handelsgeflügel benutzten Wagen, Käfige und ligen Behältnisse sind nach jedesmaligem Gebrauche sogles reinigen und mit heißer Sodalauge auszuwaschen. Das ben von Handelsgeflügel ist verboten.

Lit der Cholerg behaftetes und das noch vollkommen gesunscheinende Geflügel sind von einander abzusondern und ) besonderen Räumen unterzubringen; außerdem ist das e unter Stallsperre, das noch gesunde Geflügel aber unterjöftsperre zu stellen.

s Herumliegenlassen von krankem oder lodtem Ge⸗ ih. erboten. Die Kadaver des an der irn ge⸗ allender wegen der Seuche getödteten Geflügels sind sofort u vemnen, ebenso auch die Streu, der Dünger, die sonstigen

bgäund die Federn.

umlichkeiten, in welchen sich von der Cholera

eflügel befand, sind einer gründlichen Reinigung ektion zu unterstellen, von cholerakrankem 89 ng hältnisse sind zu verbrennen. Ist in einem mtliches Geflügel an der Cholera gefallen oder

Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 5. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aentschen Reichs Anzeiger

und Königlich Rreußischen Staats-Anzeigera

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 10. Mai, Abends.

wegen der Seuche getödtet worden, oder ist seit dem letzten Erkrankungsfalle eine Frist von acht Tagen verstrichen, so gilt die Seuche nach vorgenommener Desinfektion als erloschen.

5) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen unterliegen, insofern nicht nach den bestehenden Gesetzen, ins⸗ besondere nach 328 des Strafgesetzbuchs eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des 3 66 Ziffer 4 des Reichs⸗ Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1880/1. Mai 1894.

6) Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Augsburg, den 30. April 1899.

* m g Regierung von Schwaben und Neuburg,

Kammer des Innern. von Lermann.

Flaggenatteste sind ertheilt worden von dem Kaiser⸗ lichen Konfulat in Groningen unter dem 25. April d. J.:

1) dem in Waterhuizen aus Eisen neu erbauten Schooner „Schwalbe“ von 7267 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach bem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Dirk Jelden in Westrhauderfehn, welcher Westrhauderfehn zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;

2) dem in Waterhuizen aus Eisen neu erbauten Schooner „Möwe“ von 71,32 Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Heiko Schier in Rhaudermoor, welcher Rhaudermbor zum Heimathshafen des Schiffes ge⸗ wählt hat.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

und Staats- Anzeigers“ wird eine Uebersicht der Amin s⸗

von Reichsmünzen in den deutschen

prägungen j den bis Ende April 1899 veröffentlicht.

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nzstätten

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Seminardirektor Alexander Philipp

; Münsterberg zum Regierungs- und Schulrath zu ernennen, owie

dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Hellwig Heidt

zu Schafhof, Regierungsbezirk Cassel, den Charakter als Amts⸗

rath und

den Vermessungs⸗-Inspektoren Witt schier bei der An⸗ siedelungs⸗Kommission zu Posen und Wächter bei der General⸗ Kommission zu Breslau den Charakter als Oekonomie⸗ Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaufmann und Weingroßhändler Herm ann Franz

Schwartz in Thorn den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung. Im Interesse der Pensionäre und Wartegeld⸗ Empfänger

ist der Meistbetrag, bis zu welchem die aus der Staatskasse zahlbaren Pensionen und Wartegelder den Bezugs⸗ berechtigten auf deren Antrag im Postanweisungsverkehr ohne Monatéquittungen gezahlt werden dürfen, unter Vorbehalt des Widerrufs von 400 S auf So0 6 monatlich erhöht worden.

Formulare zu Anträgen sind bei den zahlenden Kassen unentgeltlich zu haben.

Berlin, den 22. April 1899.

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Meinecke.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierunge⸗ und Schulrath Alexander Philipp ist der Regierung zu Magdeburg überwiesen worden.

Am Schullchrer⸗Seminar zu Dramburg ist der bisherige Seminar⸗-Hilfslehrer Langer aus Drossen als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Abgereist: Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗

Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen,

nach Karlsbad.

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Per sonal⸗Verändernngen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Bersetzun gen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 30. April. , , Dberlt. à la suite des 2. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, mit dem 1. Mai d. J. in das 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt. eingereiht.

Potts dam, 2. Mai. Frhr. v. Plettenberg, Oberst und Kommandeur detz J. Garde⸗Regts. z. F., unter Belaffung in Diesem Dlenstverkältn ß, zum Flügel. Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Känigs ernannt.

Straßburg i. E., 3. Mai. Endres, Königl. bayer. Lt. a. D., bisher à la suite des 4. Chev. Regts. und kommandiert zur Dienst⸗ leistung im 3. Cbev. Regt., in der Preuß Armee und zwar als mit einem Patent vom 14. Juni 1893 im 1. Hannov. Drag.

Nr. 9 angestellt.

Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Stra ß⸗ burg i. E, 3. Mai. Die zur Dienstleistung bei der Militär⸗ Intendantur kommandierten QOberleutnants: Klewitz im 8. Thüring. Inf. Regt. Nr. 153, behufs Verwendung im Militär⸗Intend. Dienst ausgeschieden und ju den Res. Osfizteren des Regts., Zenthoefer im 7 Thäring. Inf. Regt. Nr. S6, bebufs Verwendung im Militãr⸗ Intend. Dienst ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des 3. Thüring. Inf. Regts. Rr. 71. übergetreten. Siebert, Lt. im Fuß⸗Art. Rent. von Linger (Oftpreuß) Nr. 1, mit Pension der Abschied be⸗

willigt.

Im Beurlaubtenstande. Straßburg i. E., 3. Mai. Hey fe, Hauptm. der Landw. a. Q, zuletzt von der Inf. 1. Aufgebots Tes Landw. Bezirks Konitz, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Landw. Inf. Offiziers des Landw. Benrks Konitz ertheilt.

Marine ⸗Justiibeamte.

Durch Allerböchste Bestalkung. 2. Mai. Coester, Gerichts- Asseßsor, jum Marine Auditenr ernannt. Demselben ist die Marine. Auditenrstelle beim 1. Seschwader übertragen worden.

Königlich Sächsische Armee. 4. Mai. Nr. 17 Ver⸗

Ob Regts. Rr. 17 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, kommandiert. Beamte der Militär Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriumz. 1. Mai. GerFach, Bureaudiätar bei der Intend. der 1. Div. Nr. zur vrobeweifen Wabrnehmurg einer Sekretärstelle beim Kriegszahlamt befebligt.

Durch Allerböchsten Beschluß. 30.

Stabe hoboist des 10. Inf. Regts. Nr. 134, der Musikdirigent verliehen.

23, zur

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König fuhren gestern früh von der Station Kurzel mittels Sonderzuges nach Urs an der Mosel und von dort zu Wagen nach der Höhe St. Blaise zur Grundsteinlegung der Fefle „Graf Haeseler— Hierauf begaben Seine Majestät der Kaiser Sich nach dem Walde von Gorgimont und dann nach Metz. Dort nahmen Seine Majestät bei dem kommandierenden General, General der Kavallerie Grafen von Haeseler das Frühstück ein, trafen danach im Bezirks⸗Praͤsidium mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin zusammen und fuhren mit Allerhöchstderselben im 4 des Nachmittags nach Kurzel und Schloß Urville zurück.

Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen hielt heute eine Sitzung.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließ⸗ lich Bayerns im Monat März d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:

Entgleisungen auf . Bahn (davon 4 bei Personenzügen)

in Stationen. . 17 (davon 3 bei Personenzũgen) Zusam menstöße auf freier Bahn in Stationen . 10

(bei Güter⸗ und Rangierzügen) sonstige Vor kommnisse w zusammen 2065

Die Betriebslänge betrug 41 933 km, an Zugkilometern wurden geleistet 32 17 647, sodaß je ein Unfall auf 202 km Betriebs länge oder auf 159 200 Zugfkilometer entfällt.

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