Deutscher Neichs
und
Anzeiger
taats⸗Anzeiger.
Aer Gezugspreis beträgt vierteljänriich 4 50 4. j Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Rost Anstalten auch die Erpedition
SV., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Rummern kosten 25 8.
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Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeilt 30 5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Arntschen Reichs · Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staat Anzeigera
Berlin §8 X., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 17. Mai, Abends.
1899.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Pomme zu Berlin, bisher Abtheilungs-Chef im Kriegs⸗Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Obersten z. D. von Wenckstern zu Schöneberg bei Berlin, zuletzt Bezirks⸗Kommandeur des damaligen 1 Bataillons (Tilsit) 1. DOstpreußischen Landwehr⸗Regiments Nr. 1, und
dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Fabricius im Kriegs⸗Ministerium
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Hauptmann Grafen zu Rantzau im 1. Garde⸗ Regiment z. F, dem Konsistorial⸗Rath Hein zu Magdeburg, 36. Mitglied des Konsistoriums der Provinz Sachsen, dem Rechnungs⸗Rath Kriegshammer und dem Kanzlei⸗Rath Franke im Kriegs⸗Ministerium, dem Bekleidungsamts-Ren⸗ danten a. D., Rechnungs⸗Rath Wenzel zu Jersitz bei Posen, dem Proviantamts⸗-Direktor Andersch zu Hannover, dem Fabrikbesitzer, Hof⸗Ingenieur Seiner Majestat des Kaisers und Königs David Grove zu Berlin und dem Ober—⸗ Roßarzt a. D. Sternberg zu Mainz, bisher beim Nassauischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. N, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse,
dem Geheimen Rechnungs-Rath Goldbach im Kriegs⸗ Ministerium, dem Proviantamts-Direktor a. D., Rechnungs⸗ Rath Bu zello zu Karlsruhe i. B, den Garnison⸗Verwaltungs⸗ Direktoren a. D., Rechnungs⸗Räthen Baensch zu Grabow a. d. O., bisher in Stettin, Martin zu Trier und Werner zu Schöneberg bei Berlin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,
dem Geheimen Kalkulator, Rechnungs⸗Rath Jung beim Kriegs-Ministerium, dem Topographen, Rechnungs- Rath Barchewitz und dem Trigonomeier, Rechnungs-Rath Meßner, beide bei der Landes⸗Aufnahme, dem Garnison⸗Verwaltungs⸗ Ober ⸗Inspektor Liebich zu Schwerin i. M., bisher auf dem Truppen⸗Uebungsplatz Döberitz, dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspektor a. D. Gore lla zu Hirschberg i. Schl, bieher in Parchim, dem Garnison⸗ Verwaltungs⸗Inspeklor Burghof zu Stolp i Pomm., dem Zahl⸗ meister a. D Tschirde wahn zu Mülhausen i. E, bisher beim 4. Badischen Infanterie⸗Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112, dem Ober⸗Roßarzt a. D Haase zu Preuß. -Eylgu, bieher beim Remonte⸗ Depot Brakupönen, und dem Kasernen⸗In⸗ spektor a. D Wilkens zu Oldenburg, bisher bei der Garnison— Verwaltung in Mainz, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem Kasernenwärter Thurley bei der Garnison⸗Ver⸗ waltung in Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Intendantur⸗Kanzlisten Sommer bei der Intendantur des Garde⸗Korps, dem Geheimen Kanzleidiener Schultze im Kriegs-⸗Ministerium, dem Meister Max Fillion bei der Artillerie ⸗Werkstatt in Spandau und dem Aufwärter Wil—⸗ helm Schleicher bei der Haupt⸗Kadetten-Anstalt in Groß⸗ Lichterfelde das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Dienstbereich des Aus— wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Gesandten in Oldenburg Dr. Grafen Henckel von Donnersmarck; ferner: des Großkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Unter⸗Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Dr. Freiherrn von Richthofen; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens erster Klasse: dem General-Konsul in Athen, Geheimen Regierungs⸗ Rath Dr. Lüders; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Legatione⸗Sekretär bei der Gesandtschaft in Teheran von Eckardt, bisher Dragoman bei der Botschaft in Konstantinopel; ᷣ der dritten Klasse desselben Ordens: dem Legations-Kanzlisten und Dolmetscher bei der Gesandt—⸗ schaft in Athen, Hofrath Bie ler, dem (Wahl- Ronsul A. Hamburger zu Patras, dem (Wahl⸗jKonsul C. Spengelin zu Corfu, dem (Wahl⸗Konsul von Zahn zu Calamata, dem (Wahl⸗sKonsful G. Dalleggio zu Syra; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Konsular⸗Agenten 5. Schmidt zu Laurion, dem Konsular⸗Agenten N. Delenda zu Thera,
dem Sekretär Ernst beim Konsulat in Athen,
dem Hilfsschreiber Gaigl beim Konsulat in Patras;
des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens
dritter Klasse:
dem Dritten Sekretär bei der Botschaft in St Petersburg Freiherrn von Werthern, zugetheilt der Botschaft in Konstantinopel;
der vierten Klasse desselben Ordens:
dem Leutnant von Bosse, à la snite des Husaren⸗Regi ments Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hessi sches) Nr. 14, kommandiert bei der Boischaft in Konstantinopel,
dem zeitweiligen Verweser des Konsulats in Patras Müller,
dem (Wahl⸗
Vize⸗Konsul Caruso zu Zante, und isul John Toole zu Cephalonia; uzes des Königlich italienischen ritius⸗ und Lazarus-⸗Ordens: dem Konsul Dr. Krüger zu Manila; der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kais chinesischen Ordens vom doppelten Drach dem dem Konsulat in Alexandrien zugetheilten Köni sächsischen Gerichts⸗Assessor mit dem Charakter als Vize⸗-Ko Dr. Eckardt; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Wasa-Ordens: dem Sekretär Pütz beim General Konsulat in Yokohama.
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst dem Geheimen Qber⸗Vostrath und vortragen den Reichs⸗Postamt Dr. Spilling den Charakter als. Wi Geheimer Ober⸗-Postrath mit dem Range eines Rathes
Klasse zu verleihen.
ine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: t 9
e den Professor an der Königlich preußischen Landwirth⸗
schaftlichen Hochschule zu Berlin Dr. Frank zum Mitgliede des Gesundheitsamts zu ernennen und ihm den Charakter als Kaiserlicher Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen. Bekanntmachung. In Gemäßheit des 5 8 des Gesetzes, betr. ie Rechts⸗
verhaͤltnisse der deutschen Schutzgebiete (R.⸗G.⸗Bl. 1888 St. 75),
wird Nachstehendes veröffentlicht: Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. März 1899 beschlossen: der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gummi⸗Handels⸗ und Plantagen-Gesellschaft auf Grund ihres vom Reichskanzler genehmigten Gesellschasts vertrages die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, ins— desondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag.
Die unter dem Namen Deutsch-Ostafrikanische Gummi-⸗Handels⸗ und Plantagen. Gesellschaft errichtete Gesellschaft hat ihren Sitz in
Berlin. Die Dauer derselben ist nicht beschränkt. Der Zweck der
Gesellschaft ist, in Ost⸗Atrika Grundbesitz zu erwerben und zu ver—⸗ werthen, Handel mit Gummi und sonstigen Produkten, Land. und Plantagenwirthschaft, namentlich Gummiplantagen, auch gewerbliche Unternehmungen und andere Handelsgeschäfte, welche damst in Ver bindung stehen, zu betreiben.
Die Organe der Gesellschaft sind der Verwaltungsrath und die Hauptversammlung. Die erforderlichen Bekanntmachungen werden im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht. Fristen, welche in den Bekannt⸗ machungen angegeben werden, laufen von dem Tage, an welchem das betreffende Stück des Reichs. Anzeigers ausgegeben wird, diesen Tag mit eingerechnet.
Das Grundkapital beträgt 150 000 M und ist in 300 An⸗
theile zu je 500 M getheilt. Dasselbe ist voll gezeichnet und zur Hälfte des Nennwerthes baar eingejablt. Die Urkunden über die Antheile lauten auf den Namen. Die Zeichner der Antheile und deren etwaige Rechtsrachfelger bilden die Gesellschaft. Die Antheile sind untheilbar; sie baben die Eigenschaft der beweglichen Sachen. Einzelne Mitglieder können nicht auf Theilung des Gesellschafts- permögens klagen. Die Uebertragung von Antheilen kann nur durch schriftliche, den Erwerber nach Namen und Wohnort bezeichnende Ab tretungserklärungen erfolgen. Gegenüber der Gesellschaft ist die Uebertragung .
schriftlich angezeigt worden ist und der Erwerber unter Einreichung
des Antheilescheinz die Umschreibung desfelben auf seinen Namen im
Antheilsbuch erwirkt hat. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Der Zeichner eines Antheils ist für
die Zahlung detz vollen Nennbetrages desselben unbedingt verhaftet.
Ueber die Volliahlung hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft
keine Verpflichtung.
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n eine Seeste
t wirksam, nachdem sie ihr seitens des Veräußerers
Die Urkunden über die Antbeile werden erst nach Einzahlung s vollen Nennbetrages ausgebändigt. Ueber die Theilzablungen wird auf einem. Interimsscheine quittiert.
Durch Zeichnung oder Erwerb ron Antbeilen oder Interimg-«
scheinen unterwerfen sich die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit
sverhältnisse dem in Berlin zu⸗
Der Verwaltungsrath vertritt die Gesellschaft nach außen in allen
echtegeschäften und sonstigen Angelegenbeiten derselben einschließlich
je nigen, welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erfordern.
Der Verwaltungsrath fübrt die Verwaltung selbständig soweit nicht
nach diesen Satzungen die Hauptversammlung mitzuwirken hat. Gegen
ritte Personen bat eine Beschränkung des Verwaltungsraths keine
rechtliche Wirkung. Urkunden und Eiklärungen des Verwaltungsraths
ind für die Gesellschaft verbindlich. wenn sie unter der Firma der esellschaft von mindestens zwei Mitgliedern unterschrieben sind.
HSauptversammlung vertritt die Gesammtheit der Gesell⸗
k und Wablen sind für alle Mitglieder ver⸗
In der Hauptversammlung berechtigt jeder Antbeil zu einer
ach jedem Geschäftsjahre findet eine ordentliche Haupt-
ig vor Ablauf des Monats Dezember statt. Eine außer⸗
auptversammlung wird berufen:
a. über die Auflösung der Gesellschaft oder deren Ver⸗ schmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwandlung ihrer rechtlichen Form zu beschließen ist;
b. wenn Mitglieder, welche zusammen wenigstens den dritten
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Theil der Antheile besitzen, die Einberufung fordern und dem Ver⸗
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waltungsrath zur Vorlage an die Hauptrersammlung einen formulierten Antrag einreichen, welcher innerhalb der Zuständigkeit der Haupt⸗ versammlung liegt; .
c. wenn der Verwaltungsrath aus besonderem Anlaß die Ein⸗ berufung beschließt.
In der ordentlichen Hauptversammlung werden die Bilanz mit der Gewinn und Verlustrechnung, sowie der Verwaltungsbericht zur
Kenntniß und etwaigen Erörterung gebracht und wird über die Ge⸗
nehmigung der Bilanz, sowie die damit der Verwaltung zu ertheilende
Entlastung Beschluß gefaßt. Außerdem steht der ordentlichen Haupt- versammlung der Beschluß über jede Vorlage zu, welche nicht der
mwußerordentlichen Hiuviwersammlung überwiesen ist, ins besondere:
a. über die Aufnahme von Anleihen,
b. über Aenderungen und Ergänzungen der Satzungen, insbesondere Aenderungen und Erweiterungen des Zwecs der Gesellschaft. Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft wird nach Tilgung er Schulden das Bermögen nach Verhältniß der auf die Aatheile geleisteten Einzablungen unter die Mitglieder vertheilt.
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J ie Aufsict über die Gesellschaft wird vom Reichskanzler aus—⸗ geübt. Der Vertreter der Aufsichts behörde ist berechtigt, an jeder Versammlung des Verwaltungsraths und an jeder Hauptversamm⸗ lung men, von dem Verwaltungsrath jederzeit Bericht über di
Schriften derselben
wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft
nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Hauptoersamml ang einzuberufen. Der Genehmigung der Aufsichts behörde sind insbesondere unterworfen:
a. die Aufnahme von Anleihen,
b. die Beschläüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aenderung
Ergänzung der Satzungen ersolgen, die Gesellschaft aufgelöst,
einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll.
Berlin, den 16. Mai 18939.
Auswärtiges Amt, Kolonial⸗-Abtheilung. Im Auftrage: Hellwig.
In Leer wird am 23 Mai d. J. mit einer Seeschiffer⸗ fung für große Fahrt begonnen und mit derselben steuermanns-Prüfung verbunden werden.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Dozenten an der Technischen Hochschule in Aachen, Professor Dr. Borchers zum etatsmäͤßigen Professor an dieser Anstalt zu ernennen, sowie dem Arzt Dr. med. Kirchberg in Altendorf den Cha⸗ rakter als Sanitäte⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Ober-⸗-Bibliothekar an der Königlichen Universitäts⸗ Bibliothek zu Halle a. S. Dr. Max Perlbach sowie den Oberlehrern an der städtischen höheren Mädchenschule in Cassel Pr. Hermann Hormel und Wilhelm Kohlschmidt ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Waldau ist der n, kommissarische Oberlehrer, Prediger Berg endgültig als Seminar⸗Oberlehrer,
am Schullehrer⸗ Seminar fa Peiskretscham der bisherige Zweite Präparandenlehrer Hein zu Rosenberg,
am Schullehrer⸗Seminar zu Hilchenbach der bisherige kommissarische ö Petri,
am Schullehrer⸗Seminar zu . der bisherige Seminar⸗Hilfslehrer Grau zu Dillenburg un
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