1899 / 128 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Theater und Musit. Conz er te.

a ale stattfand.

in welchem

chte, ist h

Accorde der Schlußhymne

aus derselben fanden aber gestrigen Konzerts vollen glaͤnjenden Abschluß.

Im Königlichen Dpern hau se findet morgen

von Matcagniss Sper ‚„Cavalleria rusticang und Le oncavallo'ꝰs

Dyer Baja; i' statt.

Im Königlichen Schauspielbause geht morgen, neu einstudiert, Der Traum ein Leben“, dramatisches Märchen in 4 Auf⸗ ügen von Fran; Grillparzer, in Seene. Die Besetzung lautet: h Mabn; Rustan: Herr Pohl; der Königs; Herr Nesper;

kaffud: Herr Oberländer; Mirza: Frãulein

* Christians; Zanga:

slnare: Fräulein Lindner; der alte Kaleb: Herr Heine; Karkhan: 3 Hüäbener; der Mann vom Felsen: Herr Arndt; ein altes Weib:

räulein Wienrich. Das Werk ist vom Ober ⸗Regisseur Grube in

Scene gesetzt. Im Reuen Königlichen Opern -⸗Theater Die Fledermaus“ zur Aufführung.

In der am Sonntag, den 4. Juni, Mittags 1 Uhr, im

Neuen Theater stattfindenden Wohlthätigt

hat den gesanglichen Theil des Programms die bekannte Konzertsängerin 6 Julie Müällerbartung übernommen. Zum Vortrag gelangen

ompositionen von Victor von Woikowski. Biedau, gleitung am Klavier persönlich ausführen wird.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten lagen zwei dringliche Anträge vor. Der eine, von den Stadtvo. Goldschmidt, Ruge und Genossen eingebracht, ging dabin: „den Magistrat um Auskunft

zu ersuchen, ob es wahr sei, das in den Berliner

Sammlungen zur Beseitigung der Kirchenngth in Ost⸗Afrika stattgefunden ben. Ber zweite, von den Stadip. Singer und Genossen gestellte ntrag forderte, diese Sammlungen in den Schulen zu untersagen.

Pa der Startb. Schwalbe gegen die Dringlichkeit

Einspruch erbob, wurde die Berathung derselben

ordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Die schon mehrfach erörterte Magiftrats vorlage, betreffend die ÄAnstellung von Schulärzten, gelangte

flern nochmals zur Berathung, kam j doch wiederum nicht zur Erledigung, ondern wurde nochmals einem Ausschuß überwiesen. . verordneten Versammlung hatte bekanntlich beschlossen, die Beschluß⸗

fassang über die Vorlage jo lange aus zu

eine Dienftinstruktion für die Schulärite zugegangen gei. Der Magisttat batte darauf erwidert, daß eine Dienstinstruktion für ein neu einzu— ria endes Amt durch Gemeindebeschluß nicht festgelegt w mäffe erst Erfabrungen sammeln. Die Versammlung beschloß, wie schon erwähnt, die Angelegenbeit nochmals in einem Ausschuß vorberathen zu laffen. Alsdann ging ste jur Berathung der Vorlage, betreffend die Begrüßung und Bewirtbung des VII. internationalen Geographen⸗ Kongreffes und die Herfstellung eines Führers durch Berlin für die Teilt eb mer an dem Kongreß, über. Der Kongreß wird in der Zeit pom 25. September bis 4. Oktober tagen. Der Magistrat hat sich damit einverffanden erklãrt, daʒ eine gemischte Deputation eingesetzt werde, um zu beratben, in welcher Weise die Begrüßung und Bewirthung der Kon. 1 am jwickmäßigften geschieht, und daß für die Her⸗

ellung eines Fübrers als Feftschrift für die Gäfte

bodo 0 bewilligt werde. Nach längerer Debatte,

Getterbericht vom 2. Juni, 8 Ubt Morgens.

Wind.

Temperatnt 4 R.

Wetter.

Stationen.

in o Celsiug

boC.

red. in Millim.

Bar. auf O Gr. u. d. Meeressp

4 beiter 2 wolkig 2 wolkenlos 2 heiter 4 heiter 6 wolkig

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Bellmulet Aberdeen Christiansund Novenhagen Stockholm Saparanda Vork, Queens . town 5 beiter Cherbourg 1 wolkenlos Ider wolkenlos vlt 1Lheiter amburg 2 heiter winemũnde 2 beiter Neuf ahrwasser 1 bedeckt Memel. 2 beiter

3 . il Dunst. anster Bft.

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SG * Sd Gr)

Der Laftdrud ist üker West⸗Furopa, boch und ä mähig vertbeilt, demenffprechend ist die Luft- egung 2 das Werter vorwiegend heiter und srecken. BVarometrische Depressionen liegen uber Scorflart und Rordrufland, währen? über Rod. wendentichlan? der Luftdruck am böchsten ißt. In Deatschlaud dauert die ruhige, heitere und trockene

setzen, bis ihr vom Magistrat

eine Auffũbrung

gelangt morgen eit s Matinée

welcher die Be

Gemeindeschulen

dieser Anträge auf die Tages⸗

Die Stadt⸗

erden kõnne; man

ein Betrag von an welcher die

Stadtvv. Singer, m. Sachs II. und Dr. . owie der Bũrger⸗

erbesligten, wurde die Vorlage unverändert weiteren Gegenstand der Berathung bildete Magistrats, betreffend die Erbauung von dem Grundstücke des e, n im ungeachtet der nkenhauses in der Gitschinerstraße 103/105 mit 180 chnahme der flädtischen Kranken käuser fortdanernd gewachsen sei und im vorigen Winter einen derartigen Umfang angenommen habe, daß die Veyutation für die städtischen Krankenanstalten und die öffent liche Gesundheitepflege die Bereitftellung weiterer Krankenbetten für den kommenden KWinter für dringend nothwendig erachtet habe. In den zu errichtenden beiden . sollen 128 Krankenbetten bereit- estellt werden. Die Grbauung der beiden Pavillons, deren often auf je 70 000 ε, insgesammt also auf 140 000 6 berechnet sind, soll so beschleunigt werden, daß die Benutzun derfelben nich im kommenden Winter möglich ist. Einschließli der Einrichtung der Pavillons sind an Kosten 204 418,55 M erforder⸗ lich. Die Vorlage gelangte mit großer Stimmenmehrbeit zur An⸗ nabme, Von einer an den Reichstag gerichteten Petition des Magistrats um Ablebnung des Gesetzentwurss, betreffend Aende⸗ rungen einiger Bestimmungen über daz Postwesen, in⸗ foweit in demfselben eine Ausdehnung des Postregals gefordert wird, nab die Versammlung Kenntniß. Sie erklärte sich ferner damit einperstanden, daß auf dem Gxerzierhof der Haupt Feuerwache ein . für Spritzen und ein Brunnen für Feuerlöschjwecke ergestellt werden. Beiüglich der Vorlage, welche die Annabme einer Schenkung der Wittwe des Baumeisters und Stadwer⸗ ordneten Hanke für Zwecke einer Stiftung betraf, be⸗ schloß die Versammlung, den Magistrat zur Annahme der Schenkung zu ermächtigen. Endlich genebmigte die Ver⸗ sammfung, daß die Rückzablung der Kautionen an die Bedienfteten ber Stad künftig auch gegen die amtliche Bescheinigung erfolgen dürfe, daß keine Ersatzansprüche der Stadtgemeinde Berlin, für welche nach 5 9 der Kautionsbestimmungen vom 30. November 1896 die Kaution zu haften hätte, bekannt geworden seien. Auf die öffent⸗ liche felgte eine geheime Sitzung.

meister Kirschner

Die 40. Hauptversammlung des Vereins deutscher Ingenieure findet in diesem Jahre in Nürnberg, und zwar in den Tagen vom 12. bis 14. Juni statt. Von den AUngelgenheiten, welche den Verein im letzten Jahre beschäftigt baben und in der bevorstebenden Vauptversammlung neben den laufenden Jahres geschäften des Vereins berathen werden, sind die folgenden hon all gemeinerem Interesse: Rormalien zu Rohrleitungen für hohen Dampfdruck; Grundsätze für die Untersuchungen an Dampf kefseln un? Dampfmaschinen zur Ermittelung ihrer Lei⸗ stungen; Entwurf eines. Gesetzes über die Patentanwälte; Erlaß des Königlich sächsiichen Minifteriums des Innern über eng— röbrige Siederohrkefsel; Einrichtungen der Werkmeisterschulen in Preußen; Anstellung von Versuchen zur Lösung wichtiger technischer

ragen; Preisausschreiben über die Geschichte der Dampfmaschine und

äber gewerbliche und Hausfeugrungen; Herausgabe eines Jahrbuches über die Rortschritte der Ingenieurwissenschaften und der aus⸗ fühtenden Technik; Herausgabe eines internationalen technischen Wörterbuches; Betheiligung an der Weltausftellung in Paris 1900. Ferner werden felgende Vorträge gehalten werten: Projessor Doerfel, Prag: Die Damrfüberhitzung bet Corlißmaschinen; Zivil⸗ Ingenieur Kullmann, Nürnberg: Der Stand der Wasserversorgung in Bayern; Ingenieur Erhard, Wien: Nürnbe gs Metall Industrie; Profefsor C. Me ver, Göttingen: Große Gasmaschinen; Jagenieur Friese, Nürnberg: Die Anforderungen der Elektrotechnik an die Kraftmnaschinen. Bie Vormittage der drei Tage der Haupt · versammlung sind den Vorträgen und Verhandlungen gewidmet. Nachmittags finden Ausflüge zur Besichtigung industrieller Anlagen in Nürnberg und Umgegend statt.

Eine vartielle Sonnenfinsternigß wird bei günstigem Himmel am Donnerstag, den 3. Juni, Morgens in der Zeit von 5 Uhr 48 Minuten bis 6 Ubr 45 Minuten beobachtet werden können. Zur Beobachtung des interefsanten Phänomene, bei welchem der Mond erwa i /s des Sannendurchmessers bedeckt, wird die Urania⸗ Sternwarte dem Publikum bereits um z Ubr Morgens geöffnet fein. Um 5t Uhr hält Oerr G. Witt im Theatersaal einen kurzen, erläuternden Vortrag mit Lichtbildern über die Bedeutung und den Verlauf der Finsterniß.

Die Deutsche Armenschule in Paris war, wie die Soziol⸗ Korr. berichtet, im vergangenen Monat Zeuge einer er⸗ betenden Jubelfeier. In den 1850 er Jahren von Pastor von Bodel. schwingb während feiner Amtstbätigkeit als Geistlicher der deutschen angel isck-lutherischen Gemeinde gegründet hat die Armenschule selbst das schwere Kriegsjahr und die darauf folgende Zeit glücklich über⸗ standen. Sie erteilt gegenwärtig etwa 150 Schülern Unterricht. 1879 trat Herr Fleischhauer als Lehrer ein. Seiner aufopfernden

Dre, mn m, d mr, unbem ittelter chen in Paris 8 die Feier, welche durch die Anwesenbeit des Botschafte⸗Sekretãrs rafen don der Groeben als Vertreters des deutschen Botschafters, sowie boher französischer Staatsbeamten verschön, wurde. In An— erkennung seines menschenfreundlichen Wirkens verlieh die französische Regierung dem Jubilar die palmes acadèmiques*.

ift dem Deutschen Kolonialblatt zufolge auf dem Stations bofe zur leiben den Erinnerung an den verewigten Fürsten von Bismarck ein Brunnen aus Gebiras gestein und Zement errichtet worden, welcher auf der Vorderseite

In Busa (Kamerun

bas von dem Stationschef Leuschmer in Zement modellierte, charak

teristisch ahnliche Porträtmedaillon des Fürsten trägt. Der Brunnen, Bis marckbrunnen? genannt, entspricht einem lange gefüblten Be⸗ därfniß, indem er den Stationshof ständig mit ( fr versorgt.

In dem südfüdwestlich von Windhoek gelegenen Gebiete Deutfch⸗ Südwest⸗ Afcikas, in welchem eine Anzahl von Re⸗ n , theils früher, tbeils im vergangenen Jahre in den

esitz von Privaten übergegangen ist, sind, wie das ‚Deutsche Kolo⸗ Ralbiatt“ mittheilt, mit einem der vom Goupernement aus der Kap kolonie von der Firma Benningham u. Gearing bezogenen Diamant

krone nbohrer neuerdings Bobrungen vorgenommen worden.

In der Zeit vom Oktober 1898 bis Februar 1389 wurde an fünf Stellen, Und jwar auf pier Farmen und einem Bastardplatze, gebohrt und überall Waffer erzielt. Die Tiefe der Bobrungen bewegt sich zwischen 8 m auf einer noch unbeseßzten Regierungsfarm unweit Saelgras mit einem Wasserstande ven 38 m im Bohrloche und 277 m auf der dem Ansiedler Maiburg, einem feüheren Angehörigen der Schutztruppe, gehörigen Farm. Der Wafferstand im Bohrloche betrug dort 2 m. Das noch nicht ver⸗ gebene Land soll in gleicher Wee auf Wasser untersucht und für den Farmbetrieb vorbereitet werden. Die Dberleitung dieses wichtigen

weiges wird demnächst der vom Gouvernement gewonngne Perm

C. Watermeyer, der Herrn Regierungs⸗Baumeister Rehbock Tährend seiner Bereifung Südwest . Afrikas als landwirthschaftlicher Sachverständiger begleitete, übernehmen.

Dresden, 1. Juni. Das Dresdner Journal! meldet; Der Nord. Süd. Ex re zug, welcher am 30. Mai 2 Uhr 5 Minuten Vormittags von Leipzig (Bayrischer Bahnhof) nach München ab- gelassen wurde, stieß in der Näbe des Haltepunktes Cul ten auf mehrere über das rechte Gleis gelegte und dem Zuge ent zegengestellte Schwellen. Die Vorspannmaschine des Zuges erhielt bierdurch grökere Defekte und mußte in Werdau durch eine Hilfsmaschine erfetzt werden. Die jweite Maschine und der Expreßzug selbst er hielfen keire Beschädig ang. Durch den Unfall entstand eine balb- stündige Verspätung. Die Gendarmerie erhielt sofort Nachricht von dem Bahnfrevel, und man soll, dem Vernehmen nach, dem Thäter auf der Spur sein.

Zwickau, 2. Juni. (W. T. B. Unter dem Verdacht der Urheberschaft des vorgestern früh gegen den Nord Süd Expreßzug verübten schweren Anschlags ist ein ehemaliger Lokomotivfeuermann verhaftet worden.

Weimar, 1. Juni. (W. T. B.) Heute Vormittag fand in Gegenwart Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Grundsteinlegung zu der neuen englischen Kirche satt. An der Feier nahmen Vertreter der englischen Kolonie, der Ober⸗ Bürgermeister, der amerikanische Konsul u. A. theil. Der Großherzog that die üblichen drei Hammerschläge auf den Grundstein.

St. Petersburg, 1. Juni. (W. T. B) In dem an der Simbirgket Zweiglinie der Meskau Rasan · Vabn geligenen Dorfe Sjukfum brach gestern nach dem Passieren eines Eisenbahnzuges 1 aus, durch welches die halbe Srtschaft in Asche gelegt wurde.

se erbitterten Bauern bewarfen einen später vorbeifahrenden Zug mit Steinen; infolge dessen werden jetzt die Züge von Genrarmen begleitet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. Cadinen, 2. Juni. (W. T. B. Seine Majestäãt der Kaiser traf, von Güldenboden kommend, heute Vormittag kurz nach 10 Uhr hier ein und unterzog das Gut alsbald

einer eingehenden Besichtigung.

*

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

schritten.

Witterung fort; die Temperatur ist meist wieder ge⸗ fliegen und hat stelenweise den Mittelwerth über · von Bergerac. Anfang 73 Uhr.

Sonntag, Nachmittons 23 Uhr: Abende 71 Uhr: Die Gefährtin.

Deutsches Theater.

Deutsche Seewarte.

. Kakadu. Paracelsus.

von G Verga.

Anfang 71 Uhr. Schau svielhaus

Märchen in 4

Anfang 746 Uhr. Neues Komische Oyeret

und Richard Ger Tanz von Emil Garten von 5 Männer Gesan

Anfang 7 Ubr.

Neues Anfang 75 Uhr.

Aönigliche Schanspiele. Sonnabend: Opern

baus. 145. Vorstellung. Cavalleria rusticana.

in 235364 und r. i . n St nn ente, , von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Slate veare clus) j c 9 Zähmung. Abend 8 Uhr: Die Frau vom

sturtert: Ter Traum ein Leben. Dramatisches In Scene gefetzt vom Ober -Regisseur Max Grube.

Opern Theater.

FRarvelle des „Königin Glisabeth Garde Grenadier⸗ Regiments Nr. 3. statt. Die Theater⸗Billets be⸗ rechtigen zum Eintritt in den Garten.

Sonntag: Opernbkaus. 141. Vorstellung. Tann ; häuser und der Sängerkrieg auf Romantische Drer in 3 Atten von Richard Wagner.

Schausrielbaus. 150. Vorstellung. Die Jung. frau von Srleans. Cige romantische Tragädie strage. 5. in 1 Versrpiekf und 5 Aufzägen von Friedrich von Schiller. Anfang 74 Uhr.

Dpern Theater. Die

Theater.

Bajazzi. (Fasliacei) Oper

149. Vorstellung. Nen ein⸗ Meere.

Auftügen von Franz Grillparzer. von Ammergau.

Tie Fledermaus. Theater des Weens.

de. Musik von Johann Strauß Graeb. Anfang 77 Uhr. Im Uhr ab Konzert des Erk'schen avereins unter Mitwirkung der

Neunes Theater.

artburg.

Belle · Alliante · Theater. Sonnabend: Gastspiel August Junkermann. Anfang 8 Uhr.

Fledermaus. Billetreservesatz Nr. 49.

mit Varistéè Vorstellung.

Sonnabend: Cyrano

Montag: Romeo und Julia.

Montag, Abends 8 Uhr: Der Herrgottschnitzer

Sommer Oper.

r te mit Tanz in 3 Akten nach Direktion: M. Heinrich. Sonnabend: In der neuen MHeilac und Halévv. Bearbeitet von C. Haffner Münchener Einrichtung: Die Zauberflöte. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Direktion:

Sonnabend. Hofgunst. Lustspiel in 4 Akten von Thilo von Trotha. Anfang 75 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Hofgunst.

Belle Alliance⸗ Fritz Reuter - Cyelus. Oukel Braig. Druck der Norddeutschen Buchdruderei und Verlagt⸗

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Im Sommergarten: Großes Doppel s‚onzert

RNesidenz · Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Gastspiel von Fran

Die Weber. Tewele, Der Schlafwagen Kontroleur. (Le

** ĩ Contröõleur des wagons- lits) Schwank in Der arnnn 3 Akten von Alexandre Bisson. In deutscher Ueber⸗

tragung von Benno Jacobson. Vorber: Zum

Siufiedler. Luftspiell in 1 Alt von Benno

Jacobson. Anfang 71 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Der Schlafwagen

Schiller · Theater. (Wallner · TVbearer) Sonn Kontroleur. Vorher: Zum Einsiedler.

; ; bend, Abends 8 Ubr: Zwei glückliche Tage. (Bauern Ehre) Der in 1 Auflug on Pietro * 2 861

; . * eng n, ern, Schwank in 4 Akten von Fran; von Schönthan und Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volks stũck Hust ar Fa delbutn.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr G. Vorstellung im Wider spenstigen

Jamilien⸗ Nachrichten.

Hrn. Leut. Otto Isensee (Berlin). mit Mathilde Freiin von Reibnitz (Berlin). Ernst Frhrn. von Gregory (Haus Trebus).

Nuscha Butze. Berlin).

ö

Verlobt: Asta Freiin von Kirchbach mit Hrn. Hauptmann Dermann von Lindeiner gen. bon Wildau (Liegniß). . Frl. Margarethe von Strampf mit Srn. Pastor des. Johannes Kuske Brieg Schöndors). Fel. Else Reimarus mit

Verehelicht: Hr. Reserendar Felix von Amsberg

Geboren; Eine Tochter: Hrn. Oberleut. d. R. von Buch. Spoitgendorf (Spoitgendorf). Hrn.

Gestorben: Verw. Fr. Oberst Pauline von Lieber⸗ mann. geb. Satz Theresten teln). Fr. Marie von Klinkowström, geb. Weiß (Breslau. Verw.

r. Kanzlei⸗Rath Emilie Schubert, geb. Grunert

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholi) in Berlin.

Anstalt Berlin Sw., Wilbelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen

1

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leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Erste Beilage

zun Deulschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Freiischen Staals⸗Anzeiger.

M I28.

Berlin, Freitag, den 2. Juni

1899.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

——— ——

Qualitãt

gering mittel gut

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster 166

. w— höchster niedrigster hõchster niedrigster 16 60. 16. 16 16

höchster Doppelzentner

Am vorigen Außerdem wurden Markttage am Markttage Spalte 1) nach üũberschlãglicher Schätzung verkauft

Ducchschnitts. Verkaufs⸗ preis

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zentner eis preis t (Preis unbekannt)

Hola; J 16560 Landsberg a. W. . . ; ( ö . ö 15,40 —— . . ẽ⸗ 1470 öttingen wd Bielefeld

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Weizen. 16,60 1680 16,80 17.00 17,00 15,00 15,00 16,00 16,00 15.40 15.60 15,60 16,00 16,00 1489 14 85. 1590 15.00 15 20 15,9090 15.090 15,20 1530

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15,00 15,10 15,20 15.30

17.360 17,89 18.00 18,00

18.63 18,63 19,18 1918

16,40 16, 09

1430 14470 15.30 16,00

iz 26 is 26 . 18,30 1880

Roggen. 1400 14.20 1420 1440 14,40 f 13 60 13,60 13,80 13,80 ' 1435 1435 14,47 14,47 1280 13 060 13,00 13,20 13.20 14,10 14, 10 14,30 1430 14,50 15,00 15,00 15,20 15,20 14,00 14,50 1450 15.300 15,00 f 15,00 15,00 1400 14,00 14,70 14.90 . Q 13.39 13.80 13.80 13,90 13,990 14,00 14.00 13,10 13,30 13. 50 13,80 1430 135,70 14,20 14.20 14 80

Ger ste. 11,60 11,80 11,80 12.00 12,00 . 300 13,090 1400 14,00 1150 12, 00 12,00 1250 12.50 15,00 15,00 15,50 15.50 16,00 13 00 1400 14,00 16,25 16.75

15,50 15.80 16,00 16.00 1700 17,090 10,60 12, 160 12, 490 13,00 14,00

a fer. 12,80 13.00 1300 13,20 13,20 13,00 13,090 13,40 13,40 14,60 1460 14,80 14,80 12,00 12.30 12,30 12.50 12.50 14,80 14.80 15, 19 15,10 15 49 13,75 13,90 13,90 14,00 15.00 16,00 1600 16,75 17,25 . 15549 16,50 1250 1320 1400 14,10 1420 1500 15,10 15,20 15,30 15,40 13,80 14.20 14,22 1440 1440 1500 1600 ö 13.50 13.80 1400 1440 1330 12,0 12,80 13,600 13.20 13,20 13,50 13.350 J 13,80 13.80 f 1310 13,50 13 50 14,00 =

1632

15,60

1165 18 00 15834 27. . 35 14. 6 144145 25.5.

485 13,94

1420 28. 6. 1143 13 So 530 30.5.

Bemerkungen, Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet? mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Ge⸗ setzes zum Schutze des gewerblichen Arbeits— verhältnisses, nebst Begründung vorgelegt worden:

§1.

Wer es unternimmt, durch lörperlichen Zwang, Drobung, Ebr⸗ verletzung oder Verrufserklärung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Theilnabme an Vereinigungen oder Verabredungen, die eine Ein⸗ wükung auf Arbeits. oder Lohnverhältnisse bezwecken, zu bestimmen oder von der Theilnahme an solchen Vereinigungen oder Verabredungen abzuhalten, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft.

Sind mildernde Ümstände vorhanden, so ist auf Geldstrafe bis zu eintausend Mark zu erkennen.

2.

Die Strasporschriften des § 1 finden auch auf denjenigen An⸗ wendung, welcher es unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Verrufserklärung

I) zur Herbeiführung oder Förderung einer Arbeiteraussperrung Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitnehmern ju bestimmen oder an der Annahme oder Heranziehung solcher zu hindern,

2) zur Herbeisührung oder Förderung eines Arbeiterausstandes Arbelfnehmer zur Niederlegung der Arbeit zu bestimmen oder an der Annahme oder Aufsuchung von Arbeit zu hindern,

3) bei einer Arbeiteraussperrung oder einem Arbeiterausstande die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Nachgiebigkeit gegen die dabei ver⸗ tretenen Forderungen zu bestimmen.

83.

Wer es sich zum Geschäft macht, Handlungen der in den 1,2 bezeichneten Art, zu begehen, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft.

§ 4

Dem körperlichen Zwange im Sinne der 1 bis 3 wird die Beschãdigung oder Voren haltung von Arbeite geräth, Arbeits material, Arbeitserzeugnissen oder Kleidungestücken gleichgeachtet.

Der Drohung im Sinne der FS§ 1 bis 3 wird die planmãßige Ueberwachung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Arbeitsstätien. Wegen, Straßen, Plätzen, Babnhöfen, Wasserstraßen, Hafen oder sonstigen Verkehr anlagen gleichgeachtet

Eine Verrufserklärung oder Drohung im Sinne der §§5 1 bis 3 liegt nicht vor, wenn der Thäter eine Handlung vornimmt, zu der er berechtigt ist, insbesondere wenn er befugterweise ein Arbeits · oder Dir n en, ablehnt, beendigt oder kündigt, die Arbeit einstellt, eine Arbeitgeinstellung oder Aussperrung fortsetzt, oder wenn er die Vornahme einer solchen Handlung in ÄAussicht stellt.

§ 5.

Wird gegen Personen, die an einem Arbeitęrausftand oder einer Arbeiteraussperrung nicht oder nicht dauernd theilnehmen oder theil⸗ genommen haben, aus Anlaß dieser Nichtbetheiligung eine Beleidigung mittels Thaͤtlichleit, eine vorsätzliche Körperverletzung oder eine vor⸗

sätzliche Sachbeschädigung begangen, so bedarf es zur Verfolgung keines Antrags. 86

Wer Personen, die an einem Arbeiterausstand oder einer Arbeiter⸗ aussperrung nicht oder nicht dauernd theilnehmen oder theilge⸗ nommen haben, aus Anlaß dieser Nichtbetheiligung bedreht oder in Verruf erklärt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Geldstrafe bis zu eintausend Mark zu erkennen.

=

.

Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der eine Handlung der in den Fz§ 1 bis 6 bezeichneten Art mit vereinten Kräften begangen wird, theilntamt, wird mit Gefängniß bestraft.

Die Rädelsführer sind mit Gefängniß nicht unter drei Monaten zu bestrafen.

§8.

Soll in den Fällen der 1,ů 2, 4 ein Arbeiterausstand oder eine Arbeiseraussperrung berbeigeführt oder gefördert werden und ist der Ausftand oder die Aussperrung mit Rüäcksicht auf die Natur oder Be⸗ stimmung des Betriebs geeignet, die Sicherheit des Reichs oder eines Bundesflaats zu gefährden oder eine gemeine Gefahr für Menschen⸗ seben oder für das Eigenthum berbeizusübren, so tritt Gefãngnißstrafe nicht unter einem Monat, gegen die Rädels führer Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.

Ist infolge des Arbeiteransstandes ozer der Arbeiteraus sperrung eine Befährdung der Sicherheit des Reichs oder eines Bundes staats eingetrften oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder das Eigentum herbeigeführt worden, so ist auf Zuchthaus bis zu drei . gegen die Rädelsführer auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Sind in den Fällen des Abs. 2 mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten, für die Rädels⸗ führer Gefangnißstrafe nicht unter einem Jahre ein.

§ 9.

Soweit nach diesem Gesetz eine gegen einen Arbeitgeber gerichtete Handlung mit Strafe bedroht ist. findet die Strafvorschrift auch dann Anwendung, wenn die Handlung gegen einen Vertreter des Arbeitgebers gerichtet ist. 5 10

Die Vortschriften dieses Gesetzes finden Anwendung

I) auf Arbeits oder Dienstverhältnisse, die unter den 5 182 der Gewerbeordnung fallen, .

2) auf alle Arbeitg oder Dienstverhältnisse in solchen Reichs., Staats, oder Kommunalbetrieben, die der Landesvertheidigung, der öffentlichen Sicherbeit, dem öffentlichen Verkehr oder der offentlichen

Gesundbeitspflege dienen, . 3) auf alle Arbeits, oder Dienstverhältnisse in Eisenbahnunter⸗

nehmungen. zu Der 5 153 der Gewerbeordnung wird aufgehoben.

Begründung.

Der dem Reichstage im Jahre 1896 vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, batte durch wesent⸗ licke Erweiterungen und Verschärfungen des F 153 der Gewerbeordnung einen verstärkten Schutz gegen den Mißbrauch des gewerblichen Koalitions rechts vorgesehen (Anlage 1). Als diese Abänderungevorschlãge nicht die Zustimmung des Reichstages fanden, stellten die ver⸗ bũndeten Regierungen zwar, um nicht die ganze Novelle, die für die Arbeiter sebr werthvolle Schutzborschriften entbielt, zu gefährden, ihre Wänsche hinsichtlich des § 153 zunächst zurück; noch bei der dritten Berathung im Reichstage aber wurde am 6. Mai 1831 Sten. Ber. S. 2789) von dem Berollmächtigten zum Bundesrath, Töniglich preußischen Handels⸗Minister Freiherrn von Berlersch die Erklärung abgegeben, daß die verbündeten Regierungen nach wie vor an der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der vorgeschlagenen Strasporschriften festhalten und in späterer Zeit auf die Frage zurũck⸗· greifen würden.

In mischen hat sich die Unzulänglichkeit der bestebenden Vor—⸗ schriften immer fühlbarer herausgestellt. Die fortgesetzten Aus. schreitungen bei gewerblicken Lohn. und Arbeitskämpfen, die dabei in bedenklichem Umjange vorkommende Anwendung von Gewalt und Zwang machen es zu einer unabwels baren Pflicht der Gesetz gebung, die Freiheit des Arbeitsvertrags und das Seibnbestimmungsrecht der daran Betbeiligten gegen Terrorismus wirksamer als bisher zu schützen und im Interesse der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und des öffentlichen Friedens das Uebel mit ausreichenden Mitteln einzu- dämmen.

Die durch den § 1682 der G.- O reichs gesetzlich gewãhrleiftete Koalstionsfreibeit soll den Gewerbetreibenden und den gewerblichen Ärbeitern ungeschmälert erbalten bleiben. Wie ibnen di freie Ent⸗ schliefung darüber zustebt, unter welchen Bedingungen sie Arbeit geben oder nehmen wollen, so sollen sie auch durch vorliegenden Gesetz⸗ entwurf nicht daran gebindert werden, sich zur Einwirkung auf di Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu Vereinigungen zusammenzu⸗ schließen und nach gemeinschaftlicher Verabredung Arbeitskräfte zu be⸗ schästtgen oder nicht zu beschäftigen, ibre Arbeitskraft Anderen zur Verfügung zu ftellen oder vorzuentbalten, Auch soll ibnen unverwehrt bleiben, zum Zwecke gemeinschaftlichen Vor⸗ gehens für Arbeiterauzstände oder Aussverrungen in engeren oder wéelteren Kressen, in privater oder öffentlicher Form. durch Belehrung oder Ueberredung Anhänger zu werben. In dieses wirthschaftliche Ringen gewerblicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer um Arbeits- bedingungen, wie sie ibnen erwünscht oder doch annebmbar erscheinen, wird die öffentliche Gewalt, solange bierbei der Rechtsboden nicht verlaffen und das Gemeinwohl nicht gefährdet wird, nicht eingreifen dürfen. Unmöglich aber kann in einem geordneten Staatswesen ge⸗ stattet werden, daß sich die Kämpfenden, um den Gegner zur Nach⸗ giebigkeit zu nöthigen oder den Beruftgenossen zur Heeresfolge zu jwingen, jedes beliebigen, auch des an sich ⸗erwerflichsten Kampf⸗ mittels bedienen. Verwerflich sind aber alle Mitiel, welche darauf

berechnet sind, die Willenefreiheit Anderer ju beeinträchtigen.