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nicht mehr geschwiegen werden. Da ist es politisch für alle Theile richtiger, so schnell als möglich mit einem verhältnißmäßig so ein⸗ fachen Gesetze zu Ende zu kommen.
Meine Herren, gewiß kann ja die Staatsregierung nicht das Geringste dagegen haben, wenn die hierbei nothwendig auftauchenden und nicht — möchte ich sagen — künstlich hereingejogenen Fragen in der Kom⸗ mission gründlich erörtert werden; im Gegentheil, das kann ja nur ibren Wänschen entsprechen. Aber ich boffe doch, daß diese im Ganzen einfache Sachlage solche Schwierigkeiten nicht verursacht, daß eine allzulange kommissarische Berathung als noth⸗ wendig erachtet wird. Diejenigen, welche weiter gehen wollen in ihren Anforderungen in Beziehung auf die Ver⸗ allgemeinerung des Kommunalwahlrechts, die diese Vorlage noch nicht als ganz genügend ihren Wünschen erachten, haben sich zu meiner Freude doch im Ganzen beschieden und sich gesagt: es ist richtiger, hier den Sperling auf dem Dache zu nehmen, der sicher ist, (Heiterkeit. Zuruf: in der Hand h — den Sperling in der Hand festzuhalten, als durch weitergehende Forderungen das Ganze zu ge fährden. Also auch nach dieser Seite scheint mir die Vorlage bei allseitigem guten Willen in einer ziemlich kurzen Zeit, jedenfalls
in dieser Session, sehr wohl verabschiedet werden zu können.
Es ist die Frage aufgeworfen, ob hier eine Grenze zwischen Stadt. und Landgemeinde gemacht werden solle, ob eine verschiedene Behandlung dieser beiden Gemeindearten möglich sei. Die Kommission wird bald finden, daß dies weder rathsam noch ausführbar ist. Ich hoffe daher, daß der Herr Abg. von Heydebrand diesen Gedanken in der Kommission namentlich auf Grund der vorliegenden Statistik bald wieder fallen lafsen wird. Erwogen kann ja die Sache werden.
Dann ist aber von verschiedenen Seiten die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig sei, und ob es nicht zu sehr eine mechanische Gleichmacherei bedeute, durch Gesetz überall gleichmäßig das Wahl⸗ recht in den Kommunen gleich zu stellen, und man hat da wohl gedacht an Ortestatuten. Wenn wir uns hier die Aufgabe gestellt hätten, das Wahlrecht, wie es in den verschiedenen Provinzen, in Stadt und Land geordnet ist, in Preußen gleich zu gestalten, dann könnten wir uns nicht auf eine Korrektur beschränken, welche durch die Veränderungen in der Steuerzahlung nothwendig geworden ist, dann müßten wir die gesammten Kommunalgesetze in der preußischen Monarchie zur Umarbeitung bringen. Wir haben das einmal hier im Landtage bezüglich der Städte verfucht und stießen damals schon auf solche Schwierigkeiten, daß aus unseren Ausarbeitungen schließlich äberhaupt nichts wurde. Wenn man das Ziel sich soweit stecken wollte, daß man das Wahlrecht gleichartig in der ganzen Monarchie gestalten wollte, entgegen allen bergebrachten Gewohnheiten und bestehenden Einrichtungen, dann bin ich überzeugt, wäre die hier vorliegende dringliche Frage ad Kalendas Graecas vertagt. Aber man könnte sich ja nun allerdings beschränken auf ein Ortsstatut, welches das Wablrecht, soweit es abbängt von der Eintheilung der Wähler in Steuerklassen, insofern in den einzelnen Gemeinden modiftnieren könnte. Ich bin nicht berechtigt, auf einen solchen Ge⸗ danken — den die Regzierung übrigens in der Vorberathung auch wohl erwogen, aber geglaubt hat, fallen lassen zu müssen — meinerseits, wenn ein solcher Versuch gemacht würde, eine entscheidende Erklärung des Staats-⸗Ministeriums abzugeben. Aber ich möchte doch schon jetzt sagen: wenn diese Wünsche hauptfächlich hervorgetreten sind in solchen Bezirken, wo konfessionelle und politische Gegensätze nach meiner Meinung in beklagenswerther Weise in die kommunale Verwaltung schon eingedrungen sind, so sollte man sich fragen, in welchem Grade diese Gegensätze verschärft würden, wenn durch eine zufällige Mehrheit, vielleicht mit Zustimmung der Staats, regierung, zum Nachtheil des anderen Theils durch Ortsstatut das Gesetz geändert würde. (Sehr richtig h Ob das, meine Herren, zum Frieden in der Gemeinde beitragen könnte, ob dadurch nicht umgekehrt die größte Verbitterung entsteben würde, das möchte ich jedenfalls schon jetzt den verehrten Herren, die die kommissarische Berathung führen werden, anheimgeben.
Meine Herren, nach meinen jwanziglährigen Erfahrungen in der Rommunalverwaltung ist die Art und Weise, wie das Wahlrecht ge⸗ ordnet ist, nicht so entscheidend, wie man glauben sollte. Ich bin zwanzig Jahre in iwei Kommunen Ober Bürgermeister gewesen, wo überhaupt kein Dreiklassenwahlsystem bestand, sondern das gleiche bürgerliche Stimmrecht, aber mit einem starken Zensus nach unten. Wenn ich nun verglichen habe, welches Resultat giebt dieses ganz ab⸗ weichende Wahlsystem gegenüber den Nachbarstãdten etwa gleicher Größe und Bedeutung, in welchen das Dreillassenwahlspstem galt, so habe ich keine große Verschiedenbeit, selbst nicht in der Zusammen⸗ setzung der Gemeindekörperschaft, aber garnicht in der Art der Ver⸗ waltung gefunden.
Der Abg. Richter hat ja mit einem gewissen Recht, wie ich das garnicht beftreiten will, auf Bedenken bingewiesen, welche aus einer zu geringen Zahl von Wählern erster Abtheilung entstehen können, aber Gott sei Dank ist unsere Bürgerschaft in den Städten doch so beschaffen, daß Erschelnungen, als wenn Vertreter in den Kommunen die Kommunalverwaltung führten in ibrem eigenen einseitigen Privat⸗ interesse, nach meiner Erfahrung in Deutschland se gut wie garnicht bervorgetreten sind. Auch nach dieser Richtung ist meiner Ansicht nach die Gefahr eine außerordentlich geringe. Aber das halte ich im böchsten Grade für wünschens⸗ werth, daß die breiten, gut situierten und gebildeten Mittel⸗ klassen, die es auch nicht nöthig haben, wenn ich den Ausdruck mal gebrauchen darf, sich an der Gemeinde zu bereichern, einen großen, starken, entscheidenden Einfluß auf die Kommunalverwaltung haben. Meine Herren, die wenigen, ganz reichen Leute sind oft nasurgemãß nicht so sehr und auch nicht innerlich auf Gedeih und Verderb mit ibrem Heimathsorte verbunden, wie das die eigentlichen Mittelkllassen sind. (Sehr richtig) Das große Interesse für die Kommunen, für ibte Fortentwicklung, für ihr Gedeihen, das Herzensinteresse, möchte ich sagen, den eigentlichen deutschen, so segengreichen Lokalvatriotie mus, das Heimathegefübl — das finden Sie am stärksten, am weit ver⸗ breitetsten vertreten in den Mittelklassen. (Sehr richtig) Aber weiter, der Abg. Richter bat ganz richtig darauf hingewiesen, daß die ganz reichen Leute gar oft mit großen Geschäften und geschästlicher Inanspruchnahme in der Regel viel zu wenig Zeit haben, sich intensiv um die Gemeindeverwaltung zu bekämmern; daß die Neigung, auch das Gefübl der Ehre der Theilnahme an der Verwaltung ihrer Heimaths⸗ gemeinde in den Mittelklassen im allgemeinen am allerstãrksten vertreten ist. Gerade deswegen halte ich dieses Gesetz für so segens reich, weil nach vieser Richtung hin eine bedentende Stärkung eintritt. Das bezieht
sich nicht nur auf Handwerker, auf Hausbesitzer, auf Kaufleute, sondern namentlich und vor allen Dingen bezieht sich das auch auf die Männer der Wissenschaft, auf Rechtsverständige, auf Aerzte u. s. w.; letztere gerade können sich nach meinen Erfahrungen in den Fragen der öffent⸗ lichen Gesundheitepflege an der Gemeindeverwaltung sehr nützlich be⸗ theiligen.
Ich glaube, daß diese Sätze hier kaum bestritten werden, und wenn man gesagt hat, jeder Einzelne würde ja dadurch, daß die jweite Abtheilung nunmehr in Zukunft zahlreicher besetzt würde, gewisser⸗· maßen an dem individuellen Wablrecht verlieren, weil er es in Zukunft mit Mehreren theilen müsse, so kommt darauf garnichts an. Es kommt darauf an, ob die Klasse, die die natürliche Haupttrãgerin der Gemeindeverwaltung ist, gewinnt, und das geschieht durch die zur Berathung stebende Vorlage.
Meine Herren, man bat die Frage aufgeworfen, die aber nach meiner Meinung nach der natürlichen Beschränkung, die diese Vorlage sich auferlegen muß, und nach dem konstant geäußerten Willen des Landtages in Uebereinstimmung mit der Regierung sich auch auf⸗ erlegen soll, nicht hierher gebört — man hat aber die Frage aufgeworfen, ob es vielleicht richtiger wäre, die Miteinrechnung der Staats steuern bei der Vertheilung der Bürger in Steuerklassen gänzlich fallen zu lassen. Nun aber wird mein verebrter Nachbar Ihnen das noch näber darlegen, daß merkwürdigerweise das Resultat jablenmäßig fast ganz identisch bleibt, ob man die Staatssteuern mitrechnet oder nicht. Aber ich glaube, es sind doch auch sehr wichtige Gründe dafar da, daß die Staatsfteuern mit in Anrechnung kommen, wenn man mal das Prinzip des Wahlrechts von der Steuerleistung abhängig macht; denn ich muß doch sagen, die Kommune hat auch bedeutende öffentlich rechtliche, staatliche Aufgaben beutzutage, daß es durchaus berechtigt ist, die Leistungen für den Staat in Anschlag zu bringen für die Stellung der Einzelnen in der Kommune, und das ist auch der Grund, weshalb diese Frage hier früher gar keine Schwierig⸗ keiten und Zweifel herbeigeführt hat.
Wir haben ja im großen Ganzen auch in der Presse eine gewisse durchgängige Zustimmung für die Bestrebungen, die dieser Gesetz⸗ entwurf verfolgt, gefunden, hier und da aber auch heftigen Wider⸗ stand. Aber dieser Widerstand beruht doch nur auf dem Gesichts⸗ punkt, daß die Behertschung der einzelnen Gemeinden durch politische oder konfessionelle Parteien sich durch diesen Gesetz⸗ entwurf verschieben würde. Wollte die Regierung hierauf entscheidendes Gewicht legen, so würde sie sehr bald auf thatsächliche Unmöglich⸗ keiten stoßen; davon will ich aber absehen. Aber sie würde dann einen falschen Weg beschreiten, wenn sie anerkennte, daß die Gemeindeyer⸗ waltung und die Träger derselben wesentlich nach konfessionellen und politischen Gesichts punkten bestimmt werden sollten, das wäre das gerade Gegentheil dessen, was jede verstndige und mit dem Wohl und Wehe der Gemeinde es gut meinende Regierung tbun könnte. Wir können uns bei diesem Gesetz — es ist geradezu unmöglich in der Duichfübrung, aber es wäre auch im böchsten Grade verkebrt in der Sache selbst — um die politischen Meinungen, welche die Theilnehmer an der Kommunal— verwaltung haben, nicht kümmern; das ist ausgeschlossen, und wenn wir das, wie gesagt, thun wollten, so würden wir ja viel weiter gedrängt werden als zu einer Reform des Kommunalwesens, dann würden wir geradezu künstlich politische und konfessionelle Gegensätze in die Gemeinden gesetzlich hineinwerfen.
Ich glaube aber auch garnicht, daß alle in dieser Beziehung auf- gestellten Berechnungen richtig sind, ich glaube es auch deswegen nicht, weil das nachbarliche Vertrauen in der Gemeinde bei den Gemeindewahlen nach meiner Erfahrung viel bedeutender ist, als solche allgemein politischen oder konfessionellen Meinungkverschiedenbeiten. (Sehr richtig) Das, möchte ich sagen, lehrt jeden, der sich um die Gemeindeverwaltung bekümmert hat, die tägliche Grfahtung. Die Berechnung bloß auf Steuerleistung ju stuützen, das ist von voraherein etwas vollständig Irriges. Es sollten alle Interessenten sich bemühen, durch Beweise lebendigen Interesses für daz Wohlergehen der Gemeinde, durch lebendige Theilnahme an der Verwaltung selbst, durch eine objektive Behandlung aller Ge— meindefragen Vertrauen bei allen politischen Parteien u gewinnen, es wäre die größte Wohlthat, wenn dieses Gesetz dazu beitrüge, solche schroffen, vielfach bistorisch hergekommenen Gegensätz! auf dem Ge⸗ biet der allgemeinen Politik aus der Kommunalverwaltung mehr und mehr zu entfernen.
Meine Herren, ich babe schon angedeutet, daß die Bedeutang von Aenderungen in den Bestimmungen über das Wahlrecht in den Kom— munen gerade vielfach überschätzt wird. Und das ist auch natur— gemäß. Ich bin von jeher der Meinung gewesen, wie man auch denkt über allzemeines Stimmrecht — und ich Habe ja jetzt sogar in dieser Beniehung die Zustimmung des Herrn Abg. Richter — für das Reich, für andere Körperschaften, das allgemeine Stimmrecht wärde in den Kommunen das größte Unheil anrichten. Wenn wir einen Zustand herbeiführen, daß die⸗ j'nigen, welche zahlen, nicht regieren, aber die regieren, welche nicht zahlen, sondern votieren auf Kosten der andern, so muß das nach der menschlichen Natur die großen Unzutrãglichkeiten und Nachtheile, die ein solches System in anderen Ländern ja vor unseren Augen gezeigt hat, man braucht doc nur nach den amerikanischen Städten, nach verschiedenen fran⸗ zösischen Stäßten und nach Kommunen in der Schweiz ju sehen, bei uns — darüber können wir uns doch keine Illusionen machen — genau dleselben Nachtheile herbeiführen. (Sehr richtig)
Aber, meine Herren, ich miebe da doch eine Durchschnittslinie. Die Frage, was leistet der einzelne für die Gemeinde, muß bezüglich seiner Rechte in Betracht gezogen werden, kann aber nicht allein entscheiden. Das Dreiklassenwahlsystem im allgemeinen jieht hier aber eine richtige Mitte. Die Interessen der Persönlichkeit, seine persönlichen Leistungen für die Gemeinde, seine Arbeit und Thätigkeit für die Gemeinde müssen auch eine erhebliche Bedeutung haben neben der einfachen Steuerleistung, und im Großen und Ganzen wird das Drei⸗ klassenwahl system hier allerdings die mittlere Linie ziehen. Ich glaube sogar nach meinen Erfahrungen, daß in manchen Beziehungen das Drei- klassenwahlsystem für Kommunen dem Syftem des gleichen bürgerlichen Wablrechts, wie es j. B. in Hannover besteht, auch in Frankfurt, mit starkem Zeasus nach unten, vorzuziehen ist, namentlich deswegen, wel es eine große Garantie ziebt, daß alle verschiedenen Klasseu auch die nur sehr gering bemittelten doch auch mal theilnehmen können an der Verwaltung und Vertretung ihrer Heimath, mehr als das gleiche bargerliche Stimmrecht mit Zensus dies thut.
Ich kann schließlich nur die Bitte wiederholen: wollen die Herren
dahin streben, nicht dieses Gesetz auf die lange Bank ju schieben, sondern,
wenn irgend möglich, noch in dieser Session zum Abschied zu bringen. Die wenigen Ausstellungen, die bier im Ganzen gemacht sind, werden sich größtentheils in der Kommission, wie ich glaube, beseitigen lassen. Herr Dr. Sattler hat eine Reibe von vermeintlichen Unklarheiten in der Vorlage gefunden. Diese Unklarbeiten erkennen wir nicht an. Wenn Sie aber für einen oder anderen Abgeordneten vorhanden sind, so werden sie sich in der Kommission leicht beseitigen lassen. Er hat — um ein Beispiel herauszugreifen — gefragt, ob das Gesetz auch auf gewisse Verbältnisse in Hannover Anwendung findet. Ich kenne keine Verbält⸗ nisse in der Provin Hannover, auf die dat selbe irgend welche Anwendung finden könnte; denn in Hannover besteht keine Einrichtung, nach welcher nach den direlten Steuern das Wahlrecht sich richtet. In den Städten besteht gleiches bürgerliches Stimmrecht, wie ich schon sagte, und auf dem Lande sind allerdings in den Ge— meinden oft 4 Wahlklassen der Wahlberechtigten vorhanden. Sie werden aber nicht gebildet nach den direkten Staatssteuern, sondern nach anderen Gesichtspunkten i. B. nach der Spannfähigkeit oder Nichtspannsähigkeit von Höfen u. s. w. Also auf Hannover kann das Gesetz überhaupt keine Anwendung finden.
Dann hat der Herr Abgeordnete sefragt, ob der Zensus, der ja auch im Kommunal⸗Dreillassenwahlsystem besteht, weg⸗ gewischt oder geändert würde? Das ist ebensowenig der Fall. In der Beziehung werden die Zweifel vollständig aufgeklärt bejw. beseitigt werden können.
Meine Herren, sehen Sie dieses Gesetz lediglich als solches an, und ich bin auch überzeugt, daß ein System, ein Gesetz mit einem andern, einen ganz verschiedenen Gegenstand betreffenden Gesetze in Ver⸗ koppelung zu bringen, hier in diesem hohen Hause niemals aufkommen wird; Eine solche Behandlung ist der Tod einer objektiven Gesetzgebung, sie führt zu den allergefährlichsten Konsequenzen, schließlich zu einer eigenen Herabsetzung der Bedeutung der Landesvertretung. Geschieht es so, so halte ich die Hoffnung fest, daß wir nicht auseinandergehen, ohne die nun endlich hier durchg⸗führte Korrektur im Wahlsystem der Kommumen, soweit sie durch die Steuerreferm nothwendig geworden ist, in der Gesetzsammlung gedruckt zu lesen.
Abg. Stengel (fr. kons. :; Das Gesetz kann auch bei einer ein⸗ gebenden Kommifstonsberathung noch in dleser Session verabschiedet poerden. Dieser Zweck wäre allerdings leichter zu erreichen gewesen, wenn uns die Vorlage, wie andere wichtige Vorlagen, früher zu⸗ gegangen wäre. Die Sekundärbahnvorlage ist beute noch nicht dor⸗ gelegt. Wie lange sollen wir denn überbaupt noch hier bleiben? Wir kaben auch zu Hause ju thun. Wenn das so weiter geht, dann können nur nech drei Kategorien nach dem Wort des Herrn von Bethusp— He an den Verhandlungen theilnehmen, die mit einem B anfangen: Beamte, Berliner und Bummler. Die Vorlage trifft im allgemeinen das Richtige. Nur dle Einkommensteuer ju Grunde ju legen, wie Herr Richter will, würde doch nicht angehen. Der Einfluß der Groß grundbesitzer und Industtiellen in den Kommunen beruht nicht bloß auf dem Wahlrecht, und man kann den Wählern der ersten Klasse nicht vorwerfen, daß sie bisher von ihrem Rechte einen be— sonders bösen Gebrauch gemacht haben. Viel diskutabler wäre es, die Staatssteuer bei der Berechnung, gani herauszulassen, noch besser, einen Modus zu finden, die gebildeten Wähler in die zweite Klasse zu bringen. Das ist freilich sehr schwierig. Ueber diese Fragen können wir aber leicht in der Kommission uns einigen, und ich beantrage deshalb, die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern zu ůberweisen.
Sin Regierungs⸗Komm if sar ergänit die Ausführungen der Minister durch statistische Mittheilungen. Er sucht nachzuweisen, daß das Resultat zahlenmäßig ganz dasfelbe sein würde, wenn man dag Gemeindewahlrecht nur auf die Kommunalsteuern basieren würde.
Abg. Ehlers (r. Vgg.): Streitig ist nur der Maßstab, der dem Wblrecht zu Grunde gelegt werden soll. Das Durchschnittg⸗ prinzip scheint mir zu mechanisch zu sein. Was der Herr Minister von Miquel darüber gesagt hat. daß die Verständigsten in der Ge— meinde vertreten fein sollen, klingt alles sehr schön, aber die Vorlage trägt diesem Gedanken wenig Rechnung. Die Zabl der in die Liste Eingetragenen beweist weniger als der Umstand, ob die Wähler über⸗ haupt wählen eder nicht. Bei dem mangelhaften Dreiklassenwahl⸗ fystem ist es möglich, daß in den einzelnen Gemeinden Konsequenzen eintreten, an die man garnicht gedacht bat, und daß der Machtzuwachs bes Mittelftandes geradezu geschwächt wird. Unsere endgültige Stellungnahme zu der Vorlage wird sich richten nach der Gestalt, die sie in der Kommission finden wird.
Abg. Vorst er Gr. kon J befürchtet, daß namentlich in industriellen Beiirken der zweiten Klasse nicht Gebildete, sondern Arbeiter und fleine Handwerker zuwachsen werden. Es sei Überhaupt sehr schwierig, sür alle Fommunen ein gleiches Syftem einzuführen. Den Gemeinden müsse des halb auf der Grundlage der Selbstverwaltung eine Mit⸗ wirkung bei der Gestaltung des Wahlrechts eingerkumt werden. Hoffentlich werde die Kommission nicht als statistisches Bureau arbeiten, Jondern den sachlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
Die Digkussion wird geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß A/ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Dritte Berathung der Vorlage über die ärztlichen Ehren⸗ gerichte; Rechnungs- und Wahlprüfungen; Petitionen.)
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 9. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Dampfer Bremen“ 8 Jun v. New Jork n. Bremen abgeg., Mark“ 7 Juni v. Buenos Mreg n. Bremen abgeg., „Trare“ S. Juni v. New Jork in Bremerhaven angek., . n. d. La Plata hest, 8. Juni Las Palmas .
19. Juxi. VW. T. B) Dampfer. Babelsberg“, v. Ost · Asten kom⸗ mend, 8. Juni Duessant passiert. Oldenburg“ 9g. Juni Reise v. Colombo n. Fremantle fortges. „Weimar“, mit dem Marine ⸗Ablösungstrang— port n. Ost⸗ Asien hest. 8. Juni in Singapore anget. Nürnberg“ g. Juni Reise v. NJmuiden n. Hamburg fortges. „Aller, v. New YVort kommend, 9. Juni in Genua angek. „Saale“, n. New York best. 9. Juni in Nearel angek. Darmstar te, n. Australien veft. g. Juni Bibraltar passiert. Bayern“‘, n. Oft⸗Asien best., 9. Juni in Aden angek. „Bonn“, n. Baltimore best., 9. Juni Dover passiert.
Hamburg, 9. Juni. (W. T. B) Hamburg / Amerika⸗ Linie,. Dampfer „Helvetia? v. St. Thomas n. Hamburg abg. Ghristiania“ gestern Dunnet Head passiert. Fürst Bismarck gestern Dover passiert und heute in Cuxhaven anget. ‚Palana“ beute in New York angek. „Phönicia“ heute Lizard passiert.
London, 9. Juni. (KB. T. B.) Castle- Linie. Dampfer „Arundel Castle⸗ gestern auf Ausreise die Canarischen Inseln passiert.
M 135.
. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 190. Juni
Statiftik und Volkswirthschaft. Nachweisung
der in den Haupt ⸗Bergbaubezirken Preußens im J. Viertel jahre 1899 verdienten Bergarbeiter
Mit Ausschluß der fest besoldeten Beamten und Auffeber. J. Durchschnitts⸗Löhne sãmmtlicher Arbeiter.
Löhne.
Gesammt · Belegschaft
Verfahrene Arbeits⸗ schichten auf 1 Arbeiter im
Verdiente reine Löhne (nach Abjug der Knappschafts., der Invaliditäts ⸗
Beitrãge)
aller Arbeitskosten, sowie und Altersversicherungs⸗
Art und Bezirk des Bergbaues
1898
Jahres⸗ mittel
J. IV.
1895 1898
(abgerundet auf ganze
Zahlen)
V. J. V. J.
insgesammt im
auf 1 Arbeiter und
1 Schicht im
auf 1 Arbeiter im
I. V. J. IV. 1899 1
606
V. J.
M.
J. V. J. 898 1895
Jahreg⸗ mittel 1893
16.
IV. V. J. 1898
16
1.
1
16
8.
13.
a. Steinkohlen · berg bau. in Oberschlesien. in Niederschlesien . im Ober ⸗ Bergamts bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere I). b. Südliche Reviere?) .
61 416 20 388
143 661 do 557
11 836 609 4164732
43 970 327 15 237 865
11943153 4 231 o03
43 201927 15 163 469
Summe O.⸗B.⸗A. Dort⸗ mund (a, b und Revier ,
bei Saarbrücken (Staats⸗ werke). .
bei Aachen.
b. Braunkohlen⸗ bergbau. im Ober ⸗Bergamtsbezirk Halle. . .
c. Saljbergbau. im Ober ⸗ Bergamtsbenirk , , ,
d. Erzbergbau. in Mansfeld ( Kupferschiefer) im Oberbartrt; .. in Siegen⸗Nassanu .. 18 966 18 5309 sonstiger rechtsrheinischer 7 864 71659 k em fh . 3 535 3 405
1) und *) s. Anmerkung N und ? 35 Hinzu tritt der Werth der mittel 1398 — G09 M für 1 Schicht.
195 414
37108 9910
27 631
4503 4482
13 270 3246
13 035 3293
27151
4385 77
13 307 77 3338 75 20 069 73 6 072 72 3303 .
der unteren Nachweisung.
roffornzulage: im J. V. J. 1899 — o, 12 M, im IV. V. J. 1898 - o, M7 M, im Jahres⸗
59 3653 196
962 353? 2 523 55o
5 891 422
1247 970 .
3 150 895 3 ho 2563) 53 4314 468 4 1562630 1
600 766
58 517 383
9 502 668 2531 563
5 937577
2487535
180 442 3 5063) oq47 298 495 493 oi5 355
277 279
237 157 *
244 1622) 227 219 199 195 170 181
Unterirdisch be⸗ schäftigte eigentliche Bergarbeiter
Sonstige unter⸗
irdisch beschäftigte
Arbeiter
Ueber Tage be⸗
schäftigte erwachsene männliche Arbeiter
II. Zabl und Durchschnitts Lohne der einzelnen Arbeiter ⸗Klassen auf 1 Schicht.
Jugendliche männ⸗ liche Arbeiter (unter 16 Jahren)
Art und Bezirk
Bergarbeiter )
von der Gesammt⸗
des Bergbaues
der unterirdisch beschäftigten eigentlichen
von der
Dauer einer Schicht Gesammt⸗
Belegschaft mittel 1898
73
Belegschaft V9 im Jahres⸗
— O0 — D
8
1.
e E 2
*
8
reines Lohn
* J.; mittel
von der Gesammt⸗
1898 .
reines Lohn
Belegschaft
Gesammt⸗
86 Ss,
*
2 — 2 2 2 1
8 2 — 23
im Jahres. mittel 1898
.
Weibliche Arbeiter
Gesammt⸗
Belegschaft
reines Lohn
2 3 — —
5 2
2 6 *
22 2 — —
a. Steinkohlen⸗ bergbau. in Oberschlesien ... in Niederschlesien im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere?) . p. Sũdliche Reviere ).
8 2 0.
—
* — — — 83 *
1.25 119 1,16
Summe O. B. A. Dortmund (a, b und Revier Osna⸗ k
bei Saarbrücken Staats werke)
bei Aachen..
b. Braunkohlen⸗
berg bau.
im Ober ⸗Bergamts ˖ bezirk Halle
e. Salzbergbau. im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Halle
d. Erzbergbau. in Mansfeld (Kupfer schiefe)ꝝ) ... im m . ; ; in Siegen · Nassau. sonstiger rechts⸗ rbeinischer . linksrheinischer.
3,30 2467) 3,44
3411 2,74
2, bl
i) Einschließlich Ein und Ausfahrt.
3 Gesammt · Belegschaft vergl. Spalte 2 von J. . 5 Für 7, o: 8 Stunden; für 514 o: 10 Stunden; fůr 9 Für 14,6 0,0: 8 Stunden; für 71,4 0½: 19 Stunden; fü Ost⸗Dortmund, West⸗
5 Nördliche Reviere: Recklinghansen, Oft Essen, Wꝛyst · en, Oberhausen.
r 40,9 oo: 12 Stunden. für 1480960: 12 Stunden. Dortmund, Nord
Südliche Reviere; Süd⸗Dortmund, Witten, Hattingen, Sid. Bochum, Süd Essen, Werden.
Siehe Anmerkung ) bei J.
Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Wattenscheid,
18898.
. Der Verkehr im Suez-⸗Kanal. Nach dem „Archiv für Post und Telegraphie' haben den Suer⸗ Kancl in Jabrè 1558 3503 Dampfer mit zusammen 8 241 594 Reg.; Tong passsert. Diese Dampfer vertheilen sich nach der Nationalität — in der Reihenfolge des Tonnengehalts — wie folgt: Englische 2255 mit 6257743 Reg. Tons, Deutsche ⸗ 969 5987 Französische 571 516 Niederländische 381 866 Desterreichisch · Ungarische 213 020 183 324 1653191 149 306 137293 81 216 57 723 23 319 9877 4289 4241 1531 1335 591 319 287
Italienische Norwegische Türkische Dänische Egyvptische Chinesische Rumãnische
Schwedische Argentinische Portugiesische
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Zur Arbeiterbewegung.
In Krefeld baben der Köln. Ztg.“ zufolge die Weber Au sfchüsse beschlossen, wegen mangelnder Mittel den Kampf bis zu einer spätern, günstigen Gelegenheit aufzuschieben, bis dahin aber eifrig Ausstandsgelder zu sammeln Damit ist ein Ausstand für jetzt abgewendet.
Aus Dülken wird demselben Blatt berichtet: Zwischen der Direktion Und den ausständigen 500. Arbeitern der ri eder · rheinifchen Flachsspinnexrei ist eine Einigung erzielt worden. Die Arbeit wird am nächften Montag aufgenommen werden.
Hier in Berlin fand gestern vor dem Einigungs amt des Berliner Gewerbegerichts die Verhandlung zur Beilegung des Ausstandes der Steinsetzer statt. Nachdem Lie Arbeitgeber und die Arbeitnebmer ihren Standpunkt dargelegt hatten, verkündete, wie die ‚Voss. Ztg.“ berichtet, der Vorsitzende, Asseffor von Schult einen Vergleichs vor⸗ schlag, der dahin geht, bei neunstündiger Arbeitszeit sechs Pausen von verschiedener Jeitlänge und einen Stundenlohn von 65 * zu gewähren. Ueberstunden sollen am Tage mit 75 8 und des Nachts mit 980 bezahlt werden. Diese Abmachungen follen bis jum 1. Januar 190, Gültigkeit haben. — Die Arbeitgeber erklärten, den Vergleich nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Innung annehmen zu können, und wollten diese, falls die einzuberufende Versammlung zustimmt, bis heute Vormittag dem Gericht überreichen. Auch die ÄArbeitnebmer übernabmen diese Ver⸗ pflichtung gegenüber dem Einigungsamt, das bei einer Ablehnung des Vergleichs vorschlags einen Schiedefpruch fällen wird. — Ein Aus stand, der in der Handschubfabrik ven Doerksen ausgebrochen war, endete, der Berliner Volks, Ztg. zufolge, mit der Niederlage der Ausständigen. Die Arbeit wurde zu den alten Bedingungen wieder aufgenommen, nachdem sich ausreichende Ersatzkräfte für die Aut⸗ ständigen gefunden hatten.
Literatur.
Technologie der Schlosserei von Julius Hoch, dehrer an der Königlich sächsischen Baugewerkschule mit Tiefbauschule in Zittau. Erster Theil: Beschläge, Schloßkonstruktionen und Geld⸗ schrankbau. 446 Seiten mit 26 Abbsidun gen. Preis, in Original- lelnenband. S M Zweiter Theil. Die Bauschlosse rei. 432 Seiten mit 2538 Abbildungen. Preis, in Originalleinenband, 6 Æ Verlag von J. J. Weber in Leipzig. — Dieses Werk behandelt das umfang- reiche Gebiet der Schlosserei in, der Weife, daß sich der erste Theil mit den Beschlägen, den Schloßkonstruktionen und dem Geldschrankbau beschäftigt, wäbrend der zweite Theil der Bauschlosserei, insbesondere den Gisenkonstruktionen gewidmet ist. Ein dritter Theil, welcher noch folgen soll, wird von der Kunstschlosserei sowie den Ver⸗ schönernngsarbeiten des Eisens handeln und für einfache siil⸗ richtige Entwürfe die Grundregeln darbieten. Bieber fehlte es ae ganz an einem solchen Buche, das ausschließlich der Schlofferei gewidmet ist und auch die in dieses Gebiet gehörenden Neuigkeiten ausfübrlich und eingehend bis auf die an f Zeit be⸗ bandelt. Angesichtz der großen Zahl neuerer Kon ftruktionen sind jets die besonders charakteristischen Beispiele der einzelnen Gruppen nicht nur aufgeführt, sondern auch beschrieben. Ferner ist der ganze Sloff möglichst systematisch gegliedert, sodaß der Benutzer des Buches inen verhältnißmäßig leichten Ueberblick über das ganze Gebiet ge⸗ winnt und schnell jene Kapitel herausfinden kann, denen er seine Auf⸗ merksamkeit zuwenden will. Den zur Erläuterung des Textes dierenden Abbildungen Cder erste Theil enthält deren 266, der zweite 288), unter denen sich jahlreiche Driginalʒeich⸗ nungen befinden, ist eine ganz kesondere Sorgfalt gewidmet. Im ersten Theil ist der Geldschrankbau zum ersten Male ausführlich Febandelt und die Konstruttion, namentlich der Zusammenbau der einzelnen Schranktheile eingehend dargestellt. Unter den Abbil⸗ dungen zu diesem Abschnitt findet mon auch eine größere Anzahl von Horizontalschnitten, die bis her noch nirgenzs veröffentlicht worden sind. Im zweiten Theil ist vor allem auf die elementaren Gisenverbin⸗ dungen Rücksicht genommen, weil sich in der eigentlichen Bauschlosserei dem auf der Höbe der Zeit stehenden Schlossermeister ein Feld der Thätigkeit eröffnet, auf dem er wirksam den Wettkamp mit der Groß- industrie aufnehmen kann, nachdem die Anfertigung der Beschläge und Schlösser größtentheils an den Fabrilbetrieb übergegangen ist, Die Tächnologie der Schlosserei⸗ eignet sich sonach nicht nur für den Lehrling und Gebilfen als Leitfaden in seinem Fach, sondern auch far den jungen Meister als Handbuch, dat ihn befähigt, den stetig fortschreitenden Ansprüchen der neuesten Zeit zu genügen.
Schneider's Praktisches Gäartenbuch. Gründliche An⸗ weisung, sämmtliche Blumen, Gemüse, Obst. und Weinsorten, Frucht- sträucher c. mit Erfolg ju ziehen. Unter Berücksichtigung der für die Zimmerkultur geeigneten Pflanzen. Zweite Auflage, feu bearbeitet Fon Friedrich Huck in Erfurt. Dranienburg, Ed. Freyhoff “'s Verlag. Preis 1,50 (46, geb. 2 6 — Schon die erste Auflage dieses Gartenbachs erfreute sich einer guten Aufnahme; in der jetzigen Neu⸗ bearbeitung hat das Buch durch die Hand des bekannten Kunst⸗ und HDandelsgärtnerg Huck in Erfurt wesentlich. Verbesserungen und auch Erweiterungen ersahren, sodaß es den Besitz ern von Hauggärten, die an selbstgezogenem Gemüse, Blumen, Bäumen und Sträuchern . haben, wegen feiner braktischen Rathschläg; empfohlen werden kann.
— Neise handbuch für die christ liche Familie. Verlag der Buchhandlung der Berliner Stadim lssion⸗ Preig bo 3. — Pieses Buch bietet eine Ucbersicht über die Hospize, die für sich be⸗ stehen oder mit Vereinshäusern und Perbergen zur Heimath verbunden find; es gewährt Auskunft über Einrichtung und Umfang. dieser Häuser und ihre Besonderheiten, aus deren Prüfung der Leser ent⸗ fiehmen kann, ob das betreffende Haus für ihn paßt oder nicht. Ferner