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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppel zentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. r
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13,60 12,50 13,90 13,00 13,060 13,20
13,80 12,80 13,00 12,90 13,50 14.00 11,80 15, 10 15,40 15,00 15,10 14,33 14,00 14,80 195.00 16,75 15,50 13,50 16,70 17,37 16,56 14,10 1460 14,60 14,00
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 74. Sitzung vom 10. Juni 1899.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, das Umlagerecht und die Kassen der Aerztekammern.
In der Generaldiskussion spricht
Abg. Henning (kons) die Erwartung aus, daß die homöo⸗ vathischen Aerite durch dieses Geseg nicht benachtheiligt werden, indem man ihnen wissenschaftliche Qualitäten abspreche. Auch die Allcratbie, führt er aus, kesindet sich im Fluß, die ärztliche Vifen id ant int und deshalb darf man nicht einseiti⸗ xder gunstigen. Die gewiß nicht verkannt werden, pathischen Arte mit Sxott iu verfolgen und ibnen die Pjorten der Laboratorien zu verschließen. Die Homöopathie hat roße Erfolge aufjume ssen und verdient darum die Beachtung des ö, und der Regierung. Vieltach besteht aber die Netgung, die kormScrathischen Aerzte als Kurpfascher zu betrachten. (Präsident von Kröcher macht den Redner darauf aufmerksam, daß keine be⸗ stimmte Selmethode jur Diskussion stehe) Die Bedeutung der Demöcrathe geht schon daraus hervor, daß Tausende von Arbeitern Fieser Heilmethere häldigen. Sie verdient also den ausgedehnteften
Geheimer Ober- Regierungsrath Dr. Förster; Ich kann den Redner beruhigen. Die homöopathischen Aerzte fallen als praktische Aerzte unter dieses Gesetz. Die Regierung hat aber darauf keinen Einfluß, daß diese Aerzte auch in den Ehrengerichten ꝛc. vertreten sind.
Abg. Dr. Arendt (fr. kons): Wenn wir im Großen und Ganzen mit dem Gesetz einverstanden sind, so verhebhlen wir uns doch nicht, daß hier ein Arparat aufgewendet wird, der mit dem zu eireichenden Ziel nicht in vollem Einklang steht. Alle diese Vorschläge schweben gewissermaßen in der Luft, weil die Ausschließung aus dem Aerztestand nicht vorgesehen ist. Die schlechten Elemente im ärztlichen Stande werden nicht allzu hart ge⸗ troffen, wenn ibnen das Wahlrecht entzogen wird; den guten Elementen aber lann das Leben und die Thätigleit dadurch erschwert werden, daß sie mit Beschuldigungen belättiet werden, die sich hinterher als falsch erweisen. Die Zuziehung einetz Juristen paßt in das System nicht hinein. Wir schaffen hier ein Gesetz, das einem Messer ohne Heft und Klinge gleicht.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Förster erkennt an, daß die Unmöglichkeit der Aueschließung der Aerite ein Mangel des Ge— setzes sei; der Minister stätze sich aber Jguf ein Votum der Aerzte⸗ . welche in ihrer Mehrheit auf die Ausschließung verzichtet atten.
Abg. Dr. Langerbants (fr. Volksp.) protestiert dagegen, daß die Mehrhelt der Aerzte für dieses Gesetz sei. Die Aerztekammern selen durch Königliche Verordnung gebildet und verträten durchaus nicht den ganzen Aerztestand; dieser sei vielmebr in seiner überwiegenden Mehr⸗ heit gegen dieses Gesetz. ;
Abg. IãQn Walle (Zentr) widerspricht dieser Auffassung. Die meisten Bedenken der Aerzte, die sie in Petitionen niedergelegt hätten,
seien durch die jetzige Form des Gesetzes gegenstandelos geworden. So sei z. B. der Arzt nicht mehr gezwüngen, sich dem Vermittlungs⸗
verfahren zu unterwerfen.
Abg. Pleß (Sentr.) bält ein ärztliches Forum für nothwendig, das es dem Aerztestande ermögliche, unlautere Elemente, welche ö. ärztliche Kunst zur ungerechtfertigten Bereicherung ausüben, auszu-
scheiden.
Ein Mißbrauch dieser Einrichtung sei nicht zu befürchten,
denn die Aerzte würden ja über ihre eigenen Standesgenossen zu
urtheilen haben.
Es sei zu wünschen, daß die verschiedenen wissen⸗
schaftlichen Richtungen der Medizin friedlich nebeneinander sich fort-
entwickeln.
Damit schließt die Generaldiskussion.
Die S§ 1 und 2 werden ohne Debatte genehmigt.
Fs 3 enthält u. a. die Bestimmung, daß politische, wissen⸗ schaftliche und religiöse Ansichten oder Handlungen eines Arztes als solche niemals den Gegenstand eines ehrengerichtlichen Verfahrens bilden können.
Abg. Reichardt (nl.) beantragt, die Worte „als solche“
zu streichen.
Geheimer Ober Regierungsrath Dr. För ster erklärt sich gegen diesen Antrag, weil derselbe eine Einschränkung der Tendenz enthalte, solche Ansichten, die in der Form über das Ziel hinausschießen, zu
treffen. einen Kollegen beleidigt.
Abg. Im Walle schließt sich dieser Ansicht an.
Es könne z. B. vorkommen, daß ein Arzt in einem Vortrag
Es sei der
Fall denkbar, daß Aerzte, wie es in England geschehe, mit Reklame⸗
wagen herumziehen und damit Aergerniß erregen.
Auch das sei eine
ärjtliche Handlung, und diese würde doch zweifellos unter das Dig⸗
ziplinarverfahren fallen.
Abg. Dr. Barth (fr. Ba befürchtet, daß sozialdemokratische Aerzte, die . an Versammlungen betheiligt und dort gesprochen haben, auf Grund dieses Gesetzes verfolgt werden könnten. Der Aerztestand sei im Großen und Ganzen intalt, und er verdiene nicht die Diskreditierung, die hier gegen ihn ausgesprochen werde.
Abg. Dr. Porsch (3Zentr) macht darauf aufmerksam, daß für die Rechts anwälte dieselbe Bestimmung gelte, ohne daß sie gegen sozialdemokratische Anwälte angewandt worden wäre.
Abg. Dr. Barth: Die lex Arons zeigt ung, was wir für sozialdemokratische Aerzte zu erwarten haben.
Geheimer Ober ⸗Regierungsrath Dr. Förster verwahrt sich dagegen, daß er die Freiheit der Wissenschaft habe antasten wollen.
Abg. Dr. Arendt erklärt, daß er nach der Rede des Abg. Barth gegen den Antrag Reichardt stimmen werde.
Abg. Dr. Barth meint, diese Gegnerschaft beweise ihm, daß er auf dem richtigen Wege sei.
Der Antrag Reichardt wird abgelehnt und 8§ 3 un⸗ verändert angenommen. ö .
S 15 setzt unter den ehrengerichtlichen Strafen auch Geld⸗ strafe bis zu 3000 6 fest.
Abg. Reichardt beantragt den Zusatz: Auf Geldstrafe darf nur für ein strafbares Verhalten in Ausübung des Be— rufs erkannt werden.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Förster bittet, an den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung festzuhalten und keinen Unterschied zwischen beruflicher und außerberuflicher Thätigkeit zu machen.
Abg. Dr. Arendt will für den Antrag stimmen. Solange der Ausschluß nicht möglich sei, sei es auch bedenklich, die außerberufliche Thätigkeit des Artes zu bestrafen.
Der Antrag Reichardt wird abgelehnt, 8 15 unverändert angenommen.
Bei den Bestimmungen, welche vom Umlagerecht und den Kassen der Aerztekammern handeln, wendet sich
Abg. Dr. Langerhans gegen die jwangsweise Eintreibung der feilt ae der Aerzte, die im Widerspruch mit der Gewerbeordnung
ehe.
Geheimer Ober⸗Regierungszrath Dr. Förster tritt dieser Auf⸗ fassung entgegen. .
Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte und schließlich das Gesetz im Ganzen unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung definitiv angenommen.
Hierauf befaßt sich das Haus mit Wahlprüfungen.
Die Wahlen der Abgg. von Veltheim-Schönfließ, Dr. Irmer, Pauli und Barthold werden für gültig erklärt.
Beiüglich der Wahlen der Abgg. Schmieder, Gothein und Wetekamp im 4. Breslauer Wahlbezirk beantragt die Kommission, sie zu beanstanden und von der Staatsregierung , zu verlangen, ob während des Wahlaktes an verschiedenen Tischen im Wahllokal Geld ausgezahlt worden sei, insbesondere an dem Tische der sozialdemolratischen Partei, und ob im Saale darüber gesprochen e, . sei, daß dort Geld zu verdienen sei und 5— 6 4 bezahlt würden.
Abg. Dr. Barth glaubt, daß es an elgem Kausalntexus zwischen der Geldzahlung und der Stimmabgabe gefehlt habe. Geld sei öffentlich, nicht im Geheimen gezahlt worden. Nach der Praxis der Kommission sei es nicht unstatthaft, den Wahlmännern ihre baare Auslage zu ersetzen und sie für verlorene Zeit und Verlust an Aibeitsperdienst zu entschädigen. Die Kemmission habe die Frage garnicht untersucht, ob die Geldauszahlung die Wahl beeinflußt habe. Sie habe sich auf den rein formellen Standpunkt gestellt, daß jede solche Auszahlung unstatthaft sei, und das sei prinzipiell bedenklich.
Abg. Goerdeler (fr. kons.) führt aus, daß die Kemmission erst Ermittelungen veranlassen wolle, ob eine Wahlbeeinflussung durch die Geldzahlung stattgefunden habe, daß sie aber nicht schon sagen wolle, daß bereits eine Beeinflussung erfolgt sei. Eine Beeinflussung sei wahr⸗ scheinlich erfelgt, da an sozialdemokratische Arbeiter Geld ausgezahlt sei.
Abg. von Neumann (kons.) empfiehlt ebenfalls den Antrag der Kommission. Wenn auch baare Auslagen ersetzt und Reisekosten an Wahlmänner gezahlt werden dürften, so sei es doch im höchsten Grade bedenklich, dies im Wahllokal selbst zu thun. Dies sei ebenso un⸗ zulässig, wie die Zulassung einer Diskussion und die Zulassung von Fremden. Die Linke wolle ja doch eine Wahl schon für ungültig erklären, wenn ein Gemeinde⸗Vorsteher einen Amtediener mit Wahl⸗ zetteln herumschicke. ;
Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Auch wir verurtheilen jede Wabl— beeinflussung, die Proteste behaupten aber selbst nicht, daß eine solche stattgefunden hat. Sie sprechen nur von einer Möglichkeit. Ich beantrage, die Wahl für gültig zu erklären.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) weiß von Augenzeugen, daß die Aus— zahlung von Geld in Breslau großen Unwillen erregt habe. Es liege im Interesse der betreffenden Abgeordneten selbst, festgestellt zu sehen, ö 6. Wahlbeelnflussung mit der Geldauszahlung verbunden ge— wesen sei.
Abg. Dr. Barth: Die Auffassung der Abgg. Goerdeler und Porsch weicht von dem Antrag der Kommission ab. Sie verlangt rein formell Beweiserhebung darüber, ob Geld ausgezahlt worden ist, nicht ob eine Wahlbeeinflussung damit verbunden war.
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons) drückt sein Erstaunen darüber aug, daß die Herren von der Linken diese Sache so leicht nähmen. Er möchte einmal sehen, was die Linke sagen würde, wenn einmal ein Konserpatiber einem Wahlmann 5 bis 6 6 gezahlt hätte. Dat sei aber geschehen, und darin liege jedenfalls ein Wahlbeeinflussung.
Abg. Dr. Sattler (nl) weist darauf hin, daß nicht nur Geld ausgezahlt, sondern auch gesagt worden sei, daß eß etwas zu verdienen gebe. Das sei eine ganz abscheuliche Thatsache, und es liege im In⸗ teresse aller Parteien, festzustellen, ob wir schon so weit in der Demoralisierung der politischen Wahlen gekommen seien, wie es be⸗ baaptet werde. .
Abg. Kopsch betont nochmals, daß eine Wahlbeeinflussung nicht behauptet worden sei. Man könne sich nur freuen, wenn die Sozialdemokraten von ihrem politischen Rechte Gebrauch machen und sich an der Wahl betheiligen. Ebenso wie der Besitzer seinem Knecht, der sich an der Wabl betheilige, den Tagelohn nicht entziehe, sei es auch billig, den Arbeiter für den entgangenen Verdienst zu entschädigen.
Der Antrag der Kommission wird gegen die Stimmen beider frei⸗ sinnigen Parteien angenommen. ;
Die Wahlen der Abgg. von Werdeck, Henning, Jebsen, Ring und Felisch werden für gültig erklärt.
Bezüglich der beiden Letzterwähnten wird die Staateregierung auf- gefordert, den Magistrat in Charlottenburg mit Anweisung zu, ver⸗ sehen, durch welche der Wiederkehr solcher Unzuträglichkelten, wie sie durch das unrichlige Verfahren bei der Bildung der Urwahlbezirke entstanden sind, vorgebeugt werde.
Alsdann folgt noch die Berathung von Petitionen.
Verschiedene Petitionen, betreffend Aufhebung des Kom— munalsteuerpvorrechts der Beamten, Geistlichen und Volksfchullehrer, werden der Staatsregierung als Material überwiesen. Die Staatsregierung wird zugleich aufgefordert, dem Landtage thunlichst in der nächsften Session einen die Regelung der Kommunalsteuerpflicht der unmittelbaren und mittelbaren Staats eamten im Sinne deg § 41 des Kommunalabgabengeseges vom 14. Juli 1593 bezweckenden Gesetzentwurf vorzulegen, nachrem der Abg. Lirsch (Zentr.) die Regelung des passiven Kommunalwahlrechts der Staatsbeamten für nothwendig erklärt hat.
Die Petition der Frau Auguste Schmidt in Leipzig und Ge— nossinnen (Bund deutscher Frauenvereine) wegen Anstellung weib⸗ licher Gewerbe⸗Äufsichtsbeamten wird der Regierung als Material überwiesen.
Verschledene Eisenbahn-⸗Betriebssekretäre wünschen Be⸗
Die Kommission schlägt Uebergang zur Tagezordnung vor, wäh⸗ rend der Abg. Dr. Kelch (fr. kon) Ueberweisung zur Berücksich« tigung empfiehlt mit der. Maßgabe, daß das Gehalt der Gisenbahn⸗ Betriebs sekretäre vom nächsten Jahre ab auf 1600 bis 3300 M mit einer Aufsteigefrist von 18 Jahren festgesetzt und die Zabl der Eisen⸗ bahn · Sekretaͤre thunlichft vermehrt wird.
Abg. Freiherr von Erffa (kons) findet es bedenklich, die Be⸗ triebs · Sekretäre einseitig berauszugreffen und z. B. die Stations- Vorsteher 2. Klasse unberücksichtigt zu lassen. Höchstens könne man die Zabl der Eisenbahn ⸗Sekretaäͤrstellen vermehren und den Betriebs⸗ Sekretären dadurch Gelegenheit geben, in diese Stellen aufturücken.
Ein Regierungs-Kommissar weist darauf hin, daß an diese Beamtenkategorie niedrigere Anforderungen gestellt würden als an die Eisenbahn· Sekretäre.
Nachdem noch die Abgg. Cahensly (Zentr) und Reichardt (nl) den Antrag Kelch befürwortet haben, wird derselbe angenommen.
Schluß 4/ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, den 15. Juni, 11 Uhr. (Kanalvorlage.)
Land⸗ und Forstwirthschaft. Saatenstand und Getreidehandel in Spanien.
Barcelona, den 298. Mat 1899. In den ersten Tagen dieses Monats wurden allseitig Klagen über Regenmangel laut, bald aber kam eine günstige Wendung. Die erwünschten Regenfälle sind, wenige Distrikte ausgenommen. eingetreten, und die Erntegussichten können daher gegenwärtig im Durchschnitt als befriedigende bezeichnet werden.
Die Gerste und der Roggen sind der Reife nahe, und an vielen Orten wird bereits in den nächsten Tagen mit dem Schneiden der Gerste begonnen werden.
Aus den Previnzen Sevilla und Estremadura schreibt man, daß die Heuschreckenschwärme (langosta) großen Schaden anrichten. An einigen Orten der Provinz Sevilla ist auch die große Heuschrecken« grille (cigarrön]) in solcher Menge aufgetreten, daß sig eine Landplage geworden ist. In einer Gemeinde sind an einem Tage 11 805 kg dieser Schädlinge eingebracht worden. Die Gemeindeverwaltung hat einen Einbringungepreis von 26 Ctg. pro Kilogramm ausgesetzt.
Die Frühlingsfaaten, Mals und Hülsenfrüchte, lassen sich bis jetzt durchgängig gut an.
Die Preise haben seit Anfang April d. J. nur geringe Schwan kungen erfahren
Die Getreideeinfuhr betrug in ganz Spanien
a. Weizen: kg im Werthe von Pes. in den ersten drei Monaten 1899: 53 159 162 12 658 189
desgl. 1898: 4519 9096 1084583 desgl. 1897: 47 082 202 11299728
b. Weizenmehl: in den ersten drei Monaten 1899: 313432) 1165705 16581 5 642
desgl. 1898: 10133 3 445
desgl. 1897: c. andere Getreidearten; in den ersten drei Monaten 1899: 10188 730 1426422 (worunter ca. 73 Mill. Mais) desgl. 1398: 17854716 2 497 1952 desgl. 1397: 50 478 176 7066939
Die Getreideausfuhr war in den Monaten Januar, Februar und
Maͤrz folgende: . Menge Werth in Peseten 1899 1598 1897 1899 1898 1897
Eg kg kg ö 70 — 29 bob
505 762 1 435 066 15 264 626 202 ö 574 024 6 105 850 136 543, 6 500 4740 25944 1235 901 Gerste 7581 541 97126 5 4691 364 676 17433, 979 Mais 5 9. 357 908 2992105 07 64 425 538 579 86 S7 116 6 827 750 5 610135 347 318 2799 658 2300156 e
übrigen 1152 993 8 537 706 40729] 230 teh 707 bal 8 146 Die gesteigerte Einfuhr von Weizen und Weizenmehl dauert fort, begünstigt durch die ermäßigten Zollsätze.
Weizen 2 ö. — 9175 Weizen⸗ mehl
Roggen
Belgien.
Zufolge Königlich belgischer Verordnung vom 27. Mai 1899
(·Moniteur Belge“ vom 28. Mai 1899, Nr. 148) sind unter anderen
die Artikel 45, 46 und 47 der Königlich belgischen Ver⸗
ordnung vom 29. September 1883 (Moniteur Belge“ vom
21. Oktober 1883, Nr. 294) durch anderweitige Bestimmungen
ar . worden, und zwar lauten t
rt. 45. Die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und
Schweinen ist nur über die von dem Minister für Landwirthschaft
und öffentliche Arbeiten im Einverständniß mit dem Finanz ⸗Minister
besonderg bestimmten Zoll und Nebenzollämter an den dazu fest⸗ gesetzten Tagen und Stunden gestattet.
Die Einfuhr kann nur unter der Bedingung erfolgen, daß die
Thiere sofort bei der Grenzüberschreitung einer gesundheite polizeilichen
Unterfuchung unterzogen und dabei für gesund befunden werden. Die
Kosten der Untersuchung sind von den Einfübrenden zu tragen.
Der Minister für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten ist be⸗
fugt, zu verfügen, daß gewisse Thiergattungen nach erfolgter gesund—
hellspolizellicher Untersuchung in besonders dazu in der Nähe be— stimmter Zoll- und Nebenzollämter hergerichteten Plätzen auf Kosten und Gefahr der Einführenden einer Quarantaͤne von höchstens 10 Tagen
unterworfen werden. ö. .
Art. 46. In schweren Fällen kann der Minister 2c. die Ein
und Durchfuhr gewisser Thiergattungen, deren Theile, Stallzubehör
und Beförderungsmittel verbieten. In dem betroffenen Grenzbenrk ist alsdann der Verkehr mit allen diesen Gegenständen entsprechend
eingeschränit. . . .
Art. 47. Wenn ein behufs Einführung vorgeführtes Thier mit
einer ansteckenden Krankhelt behaftet ist oder derselben verdächtig er⸗
scheint, fo hat der mit der gesundheitspolizeilichen Kontrole betraute
Thierarm durch Vermittelung des Vorstehers des Zollamts den Ein—
führenden oder Begleiter zur unverzüglichen Rückbeförderung des Thieres,
somte aller in demfelben Waggon befindlichen Thiere nach dem Herkunfts— lande aufzufordern. Dlese Maßregel kann auch auf alle mit demselben
Zuge angekommenen Thiere ausgedehnt werden, wenn sie von ein und
Femfelben Markte oder von ein und demselben Versand⸗ oder Um⸗
ladeplatze herkommen. 5
Wird diefer Aufforderung seitens des Einführenden oder des Be—
gleiters nicht Folge geleistet oder die Zurücknahme im Herkunft lande
berweigert, so läßt der Thierarzt die Thiere auf Kosten des Einführenden abgesperrt kalten. Solche Thiere, die mit einer der imm Art. 7 aufgesührten Krankheiten) behaftet erscheinen, sind ohne Entschädigung von dem Eigenthümer oder, in deffen Akwefenheit, auf Betreiben der Lolalbehörde sobald es möglich,
spätestens aber innerbalb 3 Tagen, abzuschlachten . (Wegen der Einfuhr von Vieh über das Zollamt, ju Stavelot
vergl. Handels Archiv 1898 Theil 1 Seite 666 und 667.)
) Bel Pferden, Eseln, Maulthieren: Rotz und Warm, bei Rindbieh: ansteckende Rippenfell⸗Lungenentzündung, bet Schafvieh: Schafpocken, bei allen Säugethteren: Wuth, bei allen Wiederkäuern: ansteckender Typhus.
Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien.
Varna, den 2. Juni 1899. Die sehr gut überwinterten Herbft⸗ saaten, sowie die unter günstigen Witterungsverhältnissen angebauten Sommersaaten wurden im Monat Mai durch das vorherrschend trockene Wetter im Varnaer und Schumlaer Departement äußerst nachthellig beeinflußt; in den nördlichen und westlichen Provinzen dieser Departements waren zwar hin und wieder leichte Regen fälle zu verzeichnen, sie dürften jedoch zur erforderlichen Befruchtung des durch wochenlange Dürre ausgetrockneten Bodens kaum binrelchend gewesen sein. Haupt- sächlich die Herbstsaaten (Weizen) haben infolge des Mangels an Ni ederschlägen start gelitten.
ö Aus dem Rasgrader Kreise lauten die Nachrichten über den Saatenstand befriedigender, da es dort anscheinend noch rechtzeitig und ausgiebig geregnet hat. a , . stehen die Saaten in den einzelnen Bezirken, olgt: in Rasgrad: Schumla: Eski · Djumaia: Pravadia: Varna: Dobritsch:
ziemlich gut, schwach,
mittelmäßig, Baltschik: mittelmäßig, Kawarna: schlecht.
Die hiesigen Getreide Exporteure erwarten demnach für die be borstehende Kampagne nur eine zunter mittel! Ernte, die sich jedoch bei eventuell eintrekenden beißen Winden und Hagelschägen noch um vieles geringer stellen kann.
Die Vlehweilden stehen durchwegs schlecht; auch herrscht bereits in einigen Gegenden Mangel an Viebfutter.
Der Getreidehandel hat im letzten Monat etwas zugenommen; die nicht konvenierenden Preisnotierungen des Varnager Getreidemarktes ö. jedoch einen bedeutenden Export nach europäischen Häfen nicht
ufkommen.
Die Durchschnittäpreise der Zerealien betrugen pro Doppel-
zentner:
le J d Es wurden im Mai aus Varna eyportiert:
Weizen nach der Türkei. 4673 t
Mais 9 8 r ich 3315
. na rankrei 572 t
Gerft Ber Tree 35 t
Die geringen Getreidevorräthe beziffern sich:
in Baltschik
⸗ . in Varna und Kaparna für Weijen auf etwa . 3000 t 3600 t
Mais . ö. S000 t —
ö. ö J — 2000 t
ö erste JJ 2000 t — Ueber den Stand der Weinberge verlauten keine Klagen; die Weingartenbesitzer sind zur Zeit mit dem zweiten Umgraben be⸗
schaftigt. .
In der am Sonnabend zu Frankfurt a. M. abgehaltenen Haupt⸗ versammlung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft wurde, wie W; T. B.“ mel det, Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Heinrich von Preußen zum Präsidenten der Se— sellschaft für das Jahr 18998/1960 gewählt. Als Ort der nächsten Wanderversammlung und Wanderausstellung, im Jahre 1902, wurde Mannheim bestimmt.
Washington, 10. Juni. (W. T. B) Nach dem Bericht des Ackerbau⸗Departements ist der Stand der Baumwoll⸗Ernte sb,. Das bepflanzle Areal weist einen Rückgang von 800 auf. Der Durchschnitisstand von Winterweizen ist 67, von Früh⸗ jahrsweizen 91,4, von Hafer 88, und von Roggen S4 ,.
Handel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.
Rumänien. Stan R. Theodorescu in Braila. Tag der Konkurt= verhängung: 12.24. V. 1899. Frist für Anmeldung der Forderungen bis: 2./I4. VI. 1899. Termin für die Verifikation der Forde⸗ rungen am: 8. / 20. VI. 1899. D. L. Kemler in Galatz. Tag der Konkursverhängung: 17.29. V. 1899. Frist für Anmeldung der Forderungen bis: 5. /17. VI. 1899. Termin für die Verifikation der Forderungen am: 12/24. VI. 1899. Stan Isn in 19. IL / 3. III. 1899. 2/14. VI. 1899. 10.22. VI. 1899. Constantin Dobreseu in verhängung: 7/19. V. 1899. Frist für Anmeldung der Forderungen bis: 31. V. J I12. VI. 1899. Termin fur die Verifikation der Forde⸗ rungen am: 11.23. VI. 1899. Samuel Bercoviel in Bacãu.
Braila. Tag der Konkursverhängung: Frist für Anmeldung der Forderungen bis: Termin für die Verifikation der Forderungen am:
Braila. Tag der Konkurs⸗
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 10. d. M. gestellt 15 002, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 5173, nicht recht⸗ zeitig gestellt 89 Wagen. Berlin, 10. Juni. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel⸗Ztr. für: Weizen 16,30 Sς; 15,00 S — Roggen 15,00 MS; 13,90 . RFuttergerste 13,10 M ; 12,70 M. Hafer, gute Sorte 16,60 S ; 165,10 Ss — Mittel⸗Sorte 15,00 M ; 14,ꝓ50 A6; — geringe Sorte 14,40 AM; 14,00 M — Richtstroh 4,00 606; 3 32 S6; — Heu 6, 80 M; 400 . — **Erbsen, gelbe, zum Kochen 40, 00 c; 25,00 S6. — *Speisebohnen, weiße 50, 0 S; 25,00 ! — Linsen 70,00 M é; 30,00 S, — Kartoffeln 6,00 M; 4 00 AM — Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,59 M; 120 ι — dito Bauchfleisch 1L kg 120. 4M; 1,00 M — Schweinefleisch 1 kg 160 é; 1,10 A. — Kalbfleisch 1 kRg 1,830 Mαe,; 1,00 S6 — Hammelfleisch 1 Rg 1,60 A; 1,00 6s. — Butter 1 kg 2,40 A; 200 SM. — Eier 60 Stück 3,60 M; 2,20 Æι — Karpfen 1 kg 1,80 M; 1.20 ÆSÆé — Aale 1 kg 2, So M; 1,40 υν — Zander 1 kg 2, 60 M ; 1,20 AM — Hechte 1 kg 2, 20 S ; 1,A,20 M — Barsche 1 kg 1,60 Sem; O, 8o S, — Schleie L KR 2,80 M.; 1,20 . — Bleie 1 kg 1,20 M; O, 8o A — Krebse 60 Stück 12,00 S; 2,50 M
. Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern — Notierungsstelle — und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.
Tleinhandelspreise.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 10. Juni. Zum Verkauf standen: 4488 Rinder, 1584 Kälber, 9588 Schafe, 6868 Schweine. Markt⸗ i i. nach den Ermittelungen der Preisfestsetzungs⸗-Kommission. Bezahlt wurben für 100 Pfund oder 50 kg Schlachtgewicht in Mark (bew. für 1 Pfund in Pfg.): Für Rinder: Och sen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre alt, 60 bis 64; 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete oa bis 55; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere Hi bis b3; ) gering genährte jedes Alters 47 bis Bh. — Bullen: 1) poll⸗
förderung zu Cifenbahn-Sekretären.
Färsen höchsten Schlachtwerths — bis —;
fleischige, höchsten Schlachtwerths ob bis 60; 2) mäßig genährte . und gut c ältere 52 bis ; 3) gering genaäͤhrte 47 dis 52. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleischige, ausgemästete b. xvollfleischige, aus-