1899 / 139 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

1

U ö ö. ö. ö

. . . .

8.

. .

2 e n * wr r., J a a e. ; J ö. 2. 83 , 8 16 * ö r. 2 ä 2 * 21 2 ; . 1 27 h 82 3 * * * 8 * E 2 3 * —— 8 * e, K .. n

ü

, ;

ö

Großhandels · Durchschnittspreise von Getreide

für den Monat Mai 1899

nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

1606 kg in Mark.

Preise für prompte lLoko· Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)

Königsberg.

Roggen, guter, gesunder, 14 g per! ...

. guter, bunter, 770 bis 775 g per 1

fer, guter, gesunder, 447 g per !....

erfte, Brenn-, 647 bis 657 g per 1... Breslau.

ö Mittelqualitãt . W ö: .

er, . di Mannh

Roggen, 3 rufsischer, bulgarischer, mittel!

Weizen. x erste, badische, pfälzer, mittel... Münch

nchen. Roggen, bayerischer, gut mittel... en, 21 1 1 ae rische, mährische, inittel ungarische, mährische, m . I bayerische, un 6. r gr, . en.

R Pester Boden. 3 ei * 1 2 2. 12 L * 2 ö ungarischer, prima.

e, slovalische .

ü dap est. Mittelqualitãt .. St. Petersburg. ; ö . Welzen, Ulka. ga.

en,, , , m n , , , .

Paris.

en ö lieferbare Waare des laufenden .

Dafer Gerste (Halle au blò) Antwerpen. Weizen Californier, mittel

aj Am ster dam. 1 .

Roggen St. Petersburger

Wehen, Odessa ....

Lon don. a. Produktenbörse (Mark Lane).

nnn, , r weunen rot

b. Gazette averages.

1 englisches Getreide, 8. Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

Oregon t y,, . n ter-,

Weinen Chicago Spring Northern Duluth .. d Kansas Nr. 2 . 2 engl. weißer Hafer elb

Northern Spring Nr. 1

gierung · Waate . .

Bemerkungen.

älzer, ruffischer, amerik, rumän., mittel fer, badischer, württembergischer, mittel...

Monat 4 . Mai 6c

1899 monat

140,71 137,63 161,00 155,93 134,25 133,95 123,59 124,50

135,20 132,20 145, 40 144,80 126, 890 123,20 124,10 126,50

161,20 158,390 179,60 178,60 161,20 160,60 177,90 1765,00

166,50 164,00 178,50 185,090 159,90 159,50 186,090 186,50 181,00 181,00

134574 135,48 172.02 175,1 10720 108,72 14057 145,64

121,94 123, 24 155,12 157,33

99, 65 1091, 19 114,K53 124,18

112,17 113,41 146,22 14487 109,09 113,05

105,52 104,55 1153,99 115,14

109,20 110,98 119,93 123,31

112,A7 110,77 169, 23 170, 24 141,283 137,35 143, 14 143,83

134,B52 131,30 130,1 128,15 137,51 137,76

124,98 124,82 127,39 127.33 124A 73 123, 86

121,85 1290,38 119, 18 117,44

118,54 115,77 128,24 123,10 135,40 143,02

133,B36 131,98 14428 145,94 141,59 143, 12 134,886 134,13 132,24 141,99 141,57 133,49 131,31 13151 131, 14 126,94 121,92 120,69 114,88

110.896 111,õ70 112,58 112,70

12733 127,07 127,13 130, 48 12, 15 119,55

119578 119, 17

1 Tschetwert Weizen ist 163,809, Roggen in

98.23 Kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die

eijennoti;

an der Londoner Produktenbörse 504 Pfd. engl. gerechnet; für die

gaaette averages, d.

b. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten

des Rönigreichs ermittelten Durchschnittevreise für einheimisches Ge⸗

engl. =

Bei der Umrechnung Amnmeiger“ ermittelten monatlichen D

* Imperial Quarter Weißen 480, Hafer 312, Gerste 00 Pfd. engl. angeseßt. 1 Busbel Weizen 50 Pfd. engl. 1 Pfd. 463,85 g; 1 Last Roggen 2100, Weijen 2400 Eg.

der Preise in Jie lchatmahrung sind die aus den einzelnen Tages ⸗Notlerungen im Deutschen

urchschnttts·

Reichs und Staats

selkurse an der

Berliner Börse zu Grunde gelegt, und war für Wien und Budapeft die Kurse auf Wien, für London und Liwervool die Kurse auf London,

für Ghicago und New

urg, Ddessa und

und Amfsterdam die Kurse auf diese

ork die Kurse auf New iga die Kurse auf St.

ork, für St.

53 a, für Paris, lãtze.

Dentscher Reichstag.

92. Sitzung vom 14. Juni 1899, 1 Uhr.

Die dritte Berathung des Entwurf eines Inva— = ,, , . wird mit der Spezialberathung

fertgesetz.

s liegen im Ganzen 7 Anträge vor, von denen aber die meisten nur redaktioneller Art find.

Zu 54 beantragen die Sozialdemokraten, die Erwerbaunfaähigkeit schon dann als vorhanden anzusehen, wenn der Arbeiter nicht mehr die Hälfte dessen verdienen kann,

was ein nach der

under Arbeiter der gleichen Art verdient, während orlage und den Beschlüssen der zweiten Lesung die

Grwerbaunfähigkeit erst bei Ermäßigung auf ein Drittel ein⸗ treten soll

Abg. Noltenbabr (Sol) weist darauf kin, daß bei den Knayp⸗ rie Jaraliz ität bei Verminderung der Erw erbt fähigkeit auf

bie Hälfte eintrete.

Abg. Dr. Hitze (Zentr) hält diesen Vergleich nicht für zutreffend.

Der Antrag wird abgelehnt.

Zu §5 (Besondere Kasseneinrichtun gen“) liegt ein Kompromißantrag der Abgg. Dr. Hitze und Genossen vor, der dahin ift, daß die Kassenleistungen auch den Reichs⸗ zuschuß mit umfassen sollen.

Gebeimer Ober⸗Bergrath Dr. Fürst; Durch die von den Herren Abgg. Dr. Hltze und Genossen jetzt beantragte 6 der Ifffer 34 des S3 erledigen sich zum theil die Bedenken, die seitens der preußischen Regierung in der zweiten Berathung hervorgehoben worden find, und die wesentlich darin gipfelten, daß es emnzelnen Kaffeneinrichtungen unmöglich sein würde, das bei ihnen bewährte System der Zufatzrente beizubehalten. Durch die jetzt beantragte Fassung wird es insbesondere dem großen allgemeinen Knappschafte. verein in Bochum möglich sein, sein statutarisch begründetes

usatzrentenverfahren wenn ich es so nennen darf beizubehalten.

habe seiner Zeit in der Kommission dargelegt, daß Rur in den erften Jahren der Beirragsleistung diese Zusatzrente ge— ringer sei als der Reichs zuschuß, im Durchschnitt aber die Zusatzrente immer erheblich höher fein werde als der Reichtzuschuß. Gegen die Anträge des Herrn Abg. Rösicke (Dessau) auf Nr. 358 und 361 der Druckfachen ist nichts einzuwenden. Im übrigen bleiben die Bedenken der preußischen Regierung, wie sie in der zweiten Berathung hervor gehoben worden find, unverändert bestehen. Sie gingen, wenn ich Sie daran erinnern darf, dahin, daß die beantragten Zusätze unter Ta und 3a des 5 theils unnöthig, theils überflüssig sind wegen der besonderen Organisation der einielnen für Preußen in Betracht! kommenden Kasseneinrichtungen. Indessen wie die Sache jetzt liegt, wird. sich daran nichts mehr ändern lassen, und die Kasseneinrichtungen werden. versuchen müssen, mit diefen Bestimmungen auszukommen. Wichtig erscheint aber im Hin⸗ blick darauf, daß in den Kreisen der Bergwerks interessenten, wie Herr Möller gestern zutreffend ausgeführt hat, diese ig eine große Er⸗ regung hervorgerufen haben, ferner mit Rücksicht darauf, daß der Sinn der Zujatzbestimmungen einigermaßen zweifelhaft ist, jetzt authentisch zu interpretieren, was die Herren Antragsteller damit gemeint haben. Ich möchte da drei Punkte herauegreifen, die zum fbeil schon in der zweiten Berathung betont worden sind. Einmal können unter den Worten: „Beiträge der Versicherten und Beiträge der Arbeitgeber“ in Ifffer La wohl ausschließlich nur diejenigen Beiträge verstanden werden, die auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes sür Reichszwecke erhoben werden, aber nicht diejenigen, die von den einzelnen Knapvschaftevereinen auf Grund ihres landes geseßlich be stätigten Statuts für sonflige Zwecke erhoben werden. Ferner folgt daraus: bei der einzigen Kasseneinrichtung, die abweichend von den übrigen in Preußen in der Weise organisiert ist, daß eigentlich die einzeinen Knappschaftsvereine ihre Mitglieder sind, nicht die einzelnen Versicherten, bei der Norddeutschen Knaprschafts. Pensionskasse, lann diefer Zusatz in Ziffer La nicht die Bedeutung haben, daß der dort enthalsene Grundsatz auf die Wahl der Arbeitervertreter in den Vor— ständen der einzelnen Knappschaftsvereine anwendbar ist, daß vielmehr die Wahl der Arbeitervertreter ju den Vorständen nach wie vor auf Grund der Bestimmungen, der Landesgesetz= gebung und der bestätigten Statuten dieser Vereine ge⸗ regelt wird. Diese Zusatzbestimmung in Ziffer 12 des 5 wurde vielmehr nur die Bedeutung haben können, daß der darin enthaltene Grundsatz auf diejenigen Wahlen von Arbeitervertretern Anwendung findet, die in der Generalversammlung dieser von mir genannten Kasseneinrichtung vorgenommen werden, und aus denen der fogenannte Aufsichtsrath hervorgeht. Drittens ist festzustellen, daß bei dieser Norddeutschen Knappschafts-Pensionskasse die Vorschrift der Ifffer 3a unausführbar ist; wenn man annimmt, daß die einzelnen in der Pensionskasse vereinigten Knappschaftsvereine gehalten werden sollen, von dem jetzigen Verfahren Abstand zu nehmen, das sie auf Grund des 8 36 des Gesetzes ausüben, wenn man annimmt, daß die einzelnen Knappschaftsvereine nicht mehr in der Lage sind, in der bisherigen Weise die Reichsrenten auf ihre landesgesetzlichen Leistungen in Anrechnung zu bringen, so würde ein unlöslicher Widerspruch zwischen dieser neuen Faffung des 5 und der Fassung des § 36 des Geseßzes entstehen. Deshalb dürfte wohl diese Ziffer 3a des 5 in ihrer Anwendung auf die Norddeutsche Knappschasts Pensionskasse nur so auszulegen sein, daß nach wie vor die einzelnen Knappschaftevereine, die in der Norddeutschen Knappschafts. Pensionskasse vereinigt sind, auf Grund des 5 36 das bisher ausgeübte Verfahren weiter ausüben dürfen. Ich würde den Herren, auf deren Initiative hier der 5 5

eändert worden ist, dankbar sein, wenn sie mir diese Auslegung der m , ,, die eine große Bedeutung für die weitere Hand⸗ habung des Gesetzes haben würde, bestätigen wollten.

Abg. Molktenbuhr findet es befremdend, daß den Knapyschaften gestattet sein solle, den Reichszuschuß nicht für den betreffenden Arbeiter, sondern anderweitig zu verwenden.

Die Abgg. Möller Duisburg (nl), Franken (nl.) und Dr. Hitze bestreiten, daß den Arbeitern irgendwie der Reichszuschuß gekürzt werde. ;

Geheimer Ober⸗Bergrath Dr. Fürst: Die Ausführungen des Herrn Abg. Molkenbuhr nöthigen mich, noch ein paar Punkte richtig zu stellen. Zunächst ist es nicht richtig, daß der Reichszuschuß für einzelne Personen bewilligt wird, sondern er wird den Kasseneinrich— tungen zu den von ihnen bewilligten Renten gewährt ür den Fall, daß sie gewissen, in dem . festgesetzten Minimalforderungen entsyrechen. Es liegt also ein Nndioidualanspruch eines einzelnen Renten⸗ empfängers nicht vor. Das ergiebt unzweifelhaft die Faffung des Gesetzes von 1889 sowie seine Motive und die damaligen Verhandlungen. Folgt man weiter den Ausführungen des Herrn Abg. Molkenbubr, so beweift das von ihm gewählte Beispiel, daß er er möge mir diese Bemerkung zuguthalten nicht vollständig in den Sinn der Sache eingedrungen ist. Es handelt sich nicht darum, daß jemand, der invalide wird, seine Zusatzrente in der fraglichen Höhe bekommt. Der Mann bekommt zweifellos seine volle Invalidenrente, aber außerdem von der angerechneten Knappschafteleistung einen Theil, der nach Ihrer Absicht dem Reichgzuschuß, nach der Absicht der Antragsteller dem Durchschnitt des Reichszuschusses entsprechen soll. Der Fall, daß ein Mann im Ganzen weniger erbält als den Reichszuschuß, ist nach 6 Gesetz und den statutarischen Bestimmungen vollständig unmöglich.

Ssö5 wird mit dem Antrag Hitze angenommen.

Nach 5 7a soll die See⸗Berufsgenossenschaft neben der Unfallversicherung auch die Invalidenversicherung der Seeleute einschließlich der Wittwen⸗ und Waisenversicherung für dieselben übernehmen. Ein Kompromißantrag der Abgg. Dr. 66 und Genossen schlägt eine anderweitige redaktionelle Fassung vor, in der nur die Bestimmung neu enthalten ist, daß die Seeleute nicht bloß dann, wenn s auf ausländische Schiffe übergehen, sondern auch, wenn sie aus anderen Gründen aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheiden, sich selbst weiter versichern dürfen.

Abg. Moltenbuhbr weist darauf bin, daß nur die angebeuerten Seeleute, nicht die im Tagelohn beschaftigten Arbeiter versicherungs. vflichtig seien. Die Rbeder beschäftigten aber auf ihren Schiffen bis kurz vor der Anfahrt nur Tagelohnarbeiter, die also im Falle der Verungläckung nicht versichert wären. Dagegen hätten Kautelen ge= schaffen werden müssen, was leider nicht gef 6. sei.

Z 7a wird nach dem Antrage Hitze und Genossen (der in drei 85 7a bis 7e zerlegt ist) angenommen.

Zu dem die Selbstversicherung betreffenden 8 8 liegt ebenfalls ein redaktioneller Kompromißantrag vor.

Abg. Richter (fr. Volkep) bedauert, daß die Haltung der Nationalliberalen diesem 5 8 gegenüber eine andere geworden, weil daturch die Aussicht abgeschnitten sei, diese Ausdebnung über die Regierunge vorlage hinaus zur Ablehnung ju bringen. Die Aug dehnung der Wartezeit auf 509 Wochen sei durchaus nicht ausreichend. Jede Versicherung, fährt der Redner fort, soll auf der Ausgleichung

der Risiken beruhen, die darch eine Zwangsversicherung herbeigefũ

wird., aber nicht dadurch, daß einzelnen Kategorien von e Versicherung freigestellt wird. Dadurch wird die Zahl der schlechten Risiken vermehrt. Der Trost, daß die Freiwilligen Versicherung bei der Krankenversicherung nicht erbeblich ausgedehnt gewesen sei, ist nicht zutreffend, weil bei der Krankenversicherung der Reichszuschuß feht. Herr von Loebell ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß recht viele Personen von der Selbstversicherung Gebrauch machen werden. Wenn das wirklich der Fall sein sollte, so wird es schwer sein, ki= Selbstversicherung wieder zu beseitigen. Wenn die Ablehnung der jetzigen Vorlage auch die Ablebnung des bestehenden Gesetzes bedeuten würde, so würde ich mich keinen Augenblick bedenken, die Vorlage abzulehnen. Aber dat geltende Gesetz bleibt besteben. Die Vorlage bringt zwar einige neue Fehler hinzu, sie beseitigt aber noch mehr Fehler, deshalb komme ich, kühl bis ans Hern hinan, zur Annahme diefer Vorlage, mit dem Bedauern, daß sie nicht besser geworden

Abg. Hofmann Dillenburg (nl. beantragt, die * stimmung auszusetzen bis zur Erledigung des 5 16 über die Warte. zeit, welche für die Selbstversicherung von 400 auf 500 Wochen aus. gedehnt werden soll. ;

Die Debatte wird geschlossen. Die Abstimmung wird ausgesetzt.

Zu S12 C,Heilverfahren“ beantragen die Sozial— demokraten, daß das Heilverfahren eingeleitet werden muß, wenn der Krankenkassenvorstand und der Vertrauensarzt der Versicherungsanstalt es beantragen.

Abg. Wurm (Soz) empfiehlt diesen Antrag.

Abg. Roe sicke⸗Dessau (b. k. F.) wundert sich, daß die Sozial⸗ demokraten einen Antrag stellen könnten, nach dem die angeblich so ab. hängigen Vertrauen Eärzte der Versicherungsanstalten eine Entscheidung abgeben sollten. Der Aatrag sei nicht notwendig.

Abg. Stadthagen (Soz) weist darauf hin, daß es sich bier um Vertrauengärjte der Versicherungsanstalten, nicht der Berufs genossen⸗ schaften handele, daß der Krankenkassenverband die vorgeschlagene Aenderung befürwortet habe.

Abg. Möller ⸗Duisburg erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag der Sosaldemokraten. .

12 wird unter Ablehnung aller Anträge nach den Be schlüßsen der zweiten Lesung angenommen.

Zu § 16 liegt ein Kompromißantrag vor, die * 3 zeit für die Selbstversicherung auf 500 Wochen zu erhöhen.

Abg. Reesicke⸗Dessan erklärt. daß er nur bei Annahme dieses , , für die Ausdehnung der Selbstversicherung des 58 stimmen önne.

S6 wird mit dem Antrage angenommen und danach

auch 38 8.

Nach § 17 sollen Krankheitswochen als Beitrags⸗ wochen angerechnet werden, wenn die Krankheit nicht durch geschlechtliche Ausschweifungen verursacht ist. Diese letztere . beantragen die Sozialdemokraten zu treichen.

Abg. Bebel (Soz) tritt für diesen Antrag ein, weil auch bei der Pensionierung von Militär und Zivilbeamten nicht danach ge fragt werde, ob die Dienstunfähigkeit durch geschlechtliche Krankheiten verursacht sei. Die Annahme der in der Vorlage enthaltenen Vor⸗ schrift fei nur geeignet, die Verbreitung geschlechtlicher Krankheiten zu . weil die Leute sich scheuen würden, in die Krankenhäuser zu gehen.

Abg. Dr. Kruse (ul,) bittet, wie in zweiter Lesung, dringend um Annahme des sonaldemokratischen Antrages im Interesse der Gesundheitspflege.

Abg. Dr. Hitze: Es handelt sich nicht darum, daß denen, die durch geschlechtliche Krankheiten invalide werden, ibre Renten entiogen werden sollen, sondern diese Krankbeitswochen sollen nur nicht alt Beitragszeit angerechnet werden. Die Renten werden dadurch nur um ganz minimale Beiträge gekürzt.

Abg. Roesicke⸗Dessau erklärt sich trotzdem für den Antrag, weil die Annahme dieser Bestimmung in diesem Gesetze der Aende⸗ rung der Krankenversicherung präjudizteren würde.

Nachdem Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) und Abg. Bebel nochmal? für den Antrag. Abg. Dr. Hitze gegen denselben gesprgcen, erklãrt sich

Abg. Bräsicke (fr. Volksp.) ebenfalls für den Antrag, weil die Wiederholung des Beschlusses der zweiten Lesung im Lande einen Sturm der Entrüstung hervorrufen würde.

Abg. Singer (Soz.): Die Verheimlichung dieser Krankheiten bringt eine Gefahr für die Gesundheit des ganzen Voltes mit sich.

Abg. Stötzel (Sentr.,) erklärt sich gegen den Antrag, weil der⸗ selbe den guten Sitten widerspreche.

Abg. Freiberr von Richthofen Dam dorf (d. kons.) hält es nicht für richtig, in der dritten Leesung ein Aenderung eintreten m lassen an einer Bestimmung, die seit 19 Jahren bestebe.

Abg. Molkenbuhr: Der Antrag hat in der Kommission und in der zwesten Lesung vorgelegen. Mit Recht bat der verstorbene Graf n , . daß man beim Versicherungsgesetz keine Sittenrichterel treiben solle.

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf: Jedenfalls sind keine neuen Argumente vorgebracht worden.

Gegen die Stimmen der Konservativen und des Zentrums wird 5 17 mit dem sozialdemokratischen Antrage angenommen.

Bei 5 20 („Beiträge“) erklärt auf eine Anfrage des Abg. Trimborn (Zentr.)

Kaiserlicher Regierungsrath Dr. Beckmann: Auf die Anfrage des Herrn Abg. Trimborn habe ich dem hohen Hause mitzutheilen, daß nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitslehre und nach menschlicher Bor. aussicht die Beiträge, welche jetzt zur Erhebung kommen, jedenfalls ausreichen werden, die entstebenden Lasten dauernd zu decken. Wa die zweite Frage betrifft, ob die bisherigen Leistungen auf dem Gebsete der Heilfürsorze durch die jetzigen Bei. träge gleichfalls gedeckt werden, so möchte 1 darauf hin weisen, daß bei den Berecnungen, welche auf Grund der Beschlüße zweiter Lefung angestellt sind, insgesammt für das Heilverlabren 161,1 Millionen Mark eingesrtzt sind. Hiernach können im Durch, schnitt jäbrlich, je nach der Höhe des erzielten Zinsfußes, 5 bis 60 Milllonen Mark für Krankenfürsorge aufgewendet werden. Im Jahre 1897 haben die Versicherungsanftalten insgesammt 158 Millionen ausgegeben, im Jahre 1898 wird sich dieser Betrag auf etwa 25 Millionen stellen, sodaß allo die bei den Berechnungen dor⸗ a,. Beträge, die für die Heilfürsorge aufgewendet werden önnen, ungefähr das Doppelte bis 2Ffache des bisberigen Aufwandes ausmachen Die Versicherungsanstalten können also in ibrer Ge⸗ sammtheit über den bisherigen Umfang hinaus in Zukunft das Heil. verfahren durchführen. Die Kosten kin? im bisherigen Umfange find auch bei den Berechnungen für jede einzelne Versicherungsanftalt borgesehen, sodaß das, was für die Gesammtheit zutrifft, im bis- herigen Umfange auch für die einzelnen Anftalten zutreffen wird.

Sz 20 wird darauf angenommen.

Zu 8 20a (Gemeinlast und Sond erlast“) weist der

Abg. Richter darauf bin, J. durch diese Vorschrift die Ver sicherungsanstalten einheitlichen Vorschriften unterlägen; die Grtraͤge warden? gleichmäßig gestaltet, die Seibstverwaltung höre auf. Die Versicherungsanstalten hätten kein Interesse mehr, e . zu wirth⸗ schaften, fi würden sich die Verwaltung bequemer machen; denn der Grundbetrag der Invalidenrente sei der Allgemeinheit zur Laft gelegt. Man begebe sich damit auf die schiefe Ebene zur Jentralisation und zur einheitlichen Reichsanstalt.

s 20a wird unverändert angenommen, ; Zu 8 46f beantragen die Sozialdemokraten, bei den Wählen der Beisitzer der unteren Verwaltungs, behörden, die die Rentenanträge vorbereiten sollen, die geheime

unmittelbare Wahl unter Gleichberechtigung beider Geschlechter 2. Stolle (Soz) begründet den Antrag damit, daß die weib— lichen Arbeiter bezahlten, 9 ; auch zum e fr,. berechtigt sein

üßten. = * 40f wird unter Ablehnung des Antrages angenommen. ezüglich der Rentenstellen (5 5l) liegt ein Kom⸗ promißantr ag, der Abg. Dr. Hitze und Genossen vor, wonach die Beschlüsse zweiter Lesung dahin geändert werden sollen, daß die Landeszentralbehörden „im Falle des geschäft⸗ lichen Bedürfnisses, insbesondere in Gegenden mit dichter Be⸗ völkerung“ Rentenstellen errichten können, und zwar nach Anhörung des Vorstandes und des Ausschusses der Versicherungs⸗ anstalt sowie des Verwaltungsorgans des betreffenden Kommunal⸗ verbandes. (In der zweiten , war die Zustimmung dieser Organe beschlossen ir ĩ

Abg. Hauß (b. k. F.) erklärt, daß die Rentenstellen das Gesetz populärer machen würden als es bisher in den Reichs landen sei.

Abg. Richter: Der Antrag Hitze enthält erbebliche Verschlechte⸗ rungen gegenüber den Beschlüffen der zweiten Lesung. Um Miß verstãndnissen vorzubeugen, bemerke ich, daß der Abg. Schmidt. Elberfeld den Antrag nur für seine eigene Person unterzeichnet hat. Wer nur angebört wird, trägt nicht die volle Verantwortlichkeit für die Ent scheidung. Wärde der Paragraph in der vorgeschlagenen Fassung angenommen, so würde das auf Grund der folgenden Paragraphen noch weitergehende Konsequenzen haben. Ich muß sagen, daß mit Ausnabme der Zentrum partei und einzelner weniger Abgeordneten sonst diese ganze Einrichtung gar keine Freunde hat. Wenn trotzdem ine solche Bestimmung in dieses Gesetz bineinkommt, so kann ich mir das nur aus taktischen Verschiebungen und daraus erklären, daß man diese Frage mit anderen Fragen in Verbindung bringt. Der finanzielle Ausgleich, auf den man besonderen Werth legt, soll gesichert werden. Ich glaube aber, daß dieser Paragraph mit dem Gesetz in gar keinem organischen Zusammenhang steht, und daß etwas Gutes zu stande käme auch ohne eine solche Bestimmung. ;

s 1 wird nach dem Kompromißantrage angenommen, ebenso die übrigen Bestimmungen über die Rentenstellen.

Zu S 74b („Reichs⸗Versicherungsamt“) führt der

Abg. Hofmann Dillenburg (nl. ) aus, daß der Reiche kommissar und damit die Aufsichtsbehörde für die Versicherungsanstalten ge⸗ strichen sei. Das Reichs. Versicherungsamt habe zwar das Recht, aber nicht die Pflicht, die Geschäftsführung der Versicherungsanstalten zu aberwachen.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Das Reichs⸗Versicherungt amt wird die Entwickelung, welche die Festsetzung von Renten in den einzelnen Versicherungsanftalten nimmt, statistisch aufmerksam verfolgen und namentlich diese Statistik ver⸗ gleichen mit der Altersgruppierung und den sonstigen Verhältnissen, welche auf die Gewährung von Renten einwirken; es wird unzweifel⸗ haft in all den Fällen, wo die Statistik die Vermuthung zu begründen scheint, daß bei Festsetzung der Renten nicht mit der genügenden Ge— wissenhaftigkeit und Strenge verfahren wird, Revisionen der Ver⸗ sicherungsanstalten vornehmen. Im vorigen Jahre sind von 17 dem Reichs Versicherungs amt unterstellten Versicherungsanstalten 11 revidiert worden. Diese Thätigkeit wird das Reichs. Versicherungsamt jedenfalls nicht einschränken, sondern im Hinblick auf den Fortfall des Staats⸗ kommissars wesentlich verstärken.

Ich glaube, damit wird der Anregung des Herrn Vorredner vollständig Genüge geschehen sein.

Die Bestimmungen über das Reichs⸗Versicherungsamt werden nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, ebenso ohne Debatte die weiteren Paragraphen bis § 130.

Darauf wird um 5'/ / Uhr die weitere Berathung bis Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Außerdem erste und zweite Lesung des Abkommens mit England bezüglich der Handels— beziehungen.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstans und Gang der Volkskrankbeiten.

(Aus den ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtz“, Nr. 24 vom 14. Juni 1899.)

Pest.

Türkei. Im Hafen von Bassorab ist am 25. Mai auf einem Dampfer mit Pilgern aus Djeddah ein Pesttodesfall festgestellt.

Egypten. In Alexandrien fi seit dem Ausbruche der Seuche am 3. Mat bis zum 10. Juni Abends insgesammt 22 Per- sonen (darunter 10 Europäer) von der Pest befallen worden; davon sind 7 (3) der Krankheit erlegen. Es erkrankten am 3. und 17. Mai je l, in der Zeit vom 23. Mai bis 3. Juni 8 Personen. Am 6. Juni traten 4 neue Fälle auf und bis um 10. Juni weitere 8 mit 5 Todesfällen. Trotz eingehender Nachforschungen ist es nicht gelungen, den Ausgange punkt der ersten Erkrankungen aufzufinden; diese be⸗ trafen Personen, welche seit Jahren Alexandrien nicht verlassen hatten.

Britisch-Ostindien. In der Zeit vom 29. April bis 6. Mai hat ein weiterer allgemeiner Rückgang der Seuche in Indien statt⸗ gefunden. Es erlagen der Pest in der Stadt Bombay 319 Per. sonen (in der Vorwoche 360 , in der Präsidentschaft gleichen Namens 605 (620). In dem Eingeborenenstaate Cutch ist gleichfalls eine Abnahme im Stande der Seuche eingetreten, während dielelbe in einem oder zwei anderen der in der Praͤsidentschaft Bombay gelegenen Bezirke um ein geringes zugenommen hat. Aus Kurrachee wurden 199 Peftfterbefälle (07) gemeldet. In der Provinz Bengalen sind nur im How rah Bezirke neue Erkrankungen vorgekommen; in der Stadt Kalkutta hat sich die Zahl der Todesfälle von 125 auf 83 vermindert. Im Punjab ist der Stand der Seuche im Jullunder⸗Benrk beinahe unverändert; aus dem Hoshiarpur— Bezirk wurden feine Fälle gemeldet. In der Präsidentschaft Madras erfolgten im Ganzen 12 Peststerbefälle. Im Staate Mysore sowie in dem Kolat-Goldfelder⸗Benrk hat die Seuche abgenommen. In ten Zentralspropinzen kamen nur 6 Fälle im Nagpur⸗

Bezirk vor

Vom 7. bis 13. Mai erkrankten in Kalkutta an der Seuche b9 und starben 53 Personen. x

Einer Mittheilung vom 18. Mai zufolge ist die Pest in Kurrachee stark im Abnehmen begriffen; innerbalk der letzien 4 Tage wurden 13, 15, 10 und 7 Erkrankungen festgestellt.

Japan. Seit dem Ausbruch der Pest bis zum 12. April sind auf Formosa insgesammt 1289 Erkrankungen (darunter 63 bei Japanern) mit g06 Een hen gejählt worden. In der Woche vom ö. bis 12 April hat die Seuche zu 233 Erkrankungen gefübrt (dar- unter 15 bei Japanern). Den Hauptherd bildet Tainan, die ent der gleichnamigen Präfeltur; bier sind bisher insgesammt 93656 Personen darunter 60 Japaner)6, in der Woche vom 6. bis 12. April Z26 (15) von der Krankheit ergriffen worden.

Maurttiugz. Einer Mittbeilung vom 27. Mai zufolge sind ort seit dem 4. dess. M. 5 Peststerbefälle vorgekommen, davon der letzte am 273. Mai.

Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kurrachee ist die Cholera in der inet me begriffen. In der Jeit vom 12. bis einschl. I7. Mal sind nsgesammt 39 Grkrankungen sestgestellt worden.

Gelbfieber.

In Vera Cruz gelangten in der Zeit vom 28. April bis 10. Mai 32 Todesfälle zur Anzeige. Brasilien. In Paranagua sind am 30. April und 1. Mai je 3 Personen an Gelbfieber und am 4. Mai 2 weltere Leute unter gelbfieberverdächtigen Erscheinungen erkrankt. Bis jum 98. Mai waren neue Fälle nicht mehr vorgekommen. Seitens der dortigen Gesund⸗ beitsbehörde ist am 1. Mai der Ausbruch der Seuche öffentlich be kannt gegeben worden. Eingeschleppt ist die Krankheit angeblich durch eine am 253. April mit dem Dampfer Victoria‘ aus Rio de Janeiro angekommene und bald darauf in Paranagua verstorbene Person. Zum letzten Male war die genannte Stadt 1895 von der Krankheit heimgesucht worden.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 4 Todesfälle; Antwerven ,, . . 6, St. Petersburg 32, Warschau (Krankenbäuser) 4 Erkran— ungen; Flecktyphus: Warschau 3 Todesfälle; Edinburg 2, St. 6 7, Warschau (Krankenhäuser) 39 Erkrankungen; Genick⸗

arre: New Jork 9 Todesfälle; Leivzig (Krankenhaus), Wien je 2 Erkrankungen; Tollwuth: Moskau 2, St. Peters burg 1 Todesfall; Milzbrand: Moskau 1 Todesfall; Trich ino se: Magdeburg (Krankenhäuser) 1 Erkrankung; Varijellen: Wien 44 Erkran— kungen; Keuchbusten;: London 33 Todesfälle; Reg. Bez. Schles— wig 90, Hamburg 59, Wien 72 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, Hamburg 2, Amsterdam 4, London 24, New Jork 4, Paris 3, t. Petersburg 7, Rom 2, Wien 3 Todesfälle; St. Petersburg 38 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.-Bez. Schlezwig 84. München 33 Erkrankungen; Brechdurchfall: München 35, Nürnberg 28 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtzorte 188695: 1,15 009: in Altendorf, Linden Eikrankungen kamen zur Meldung in Berlin 97, Breslau 57, in den Regierungs⸗ bezirken Aachen 135, Arnsberg 202. Düsseldorf 215, Erfurt 314, annover 339, Hildesheim 177. Marienwerder 117, Posen 159,

chleswig 104, in Nürnberg 48, Budapest 115, Edinburg 139, Kopenhagen 37, New Jork 377, St. Petersburg 115, Prag 65, Wien 371 desgl. an Diptherie und Croup (1886/95: 4.27 990): in Halberstadt, Lübeck Erkrankungen wurden an— eieigt in Berlin 67, Hamburg 25. Budapest 26, Kopen⸗ agen 41, London (Krankenbäuser) 145, New Jork 187, Paris 77, St. Petersburg 69, Stockbolm 806. Wien 48 ferner wurden Er⸗ krankungen gemeldet an Scharlach in Berlin 60, Breslau 32, Hamburg 36, Budapest 48, Christiania 21, Kopenbagen 102, London (Krankenhäufer) 260, New Jork 171, Paris 174, St. Petersburg 26, Wien 33 desgl. an Unterleibstyphus in London (Kranken⸗ häuser) 21, Paris 52, St. Petersburg 136.

Lepra in Livland.

Die Gesellschaft zur Bekämpfung der Lepra in Livland hat laut Rechenschaftsbericht für das Jahr 1398 wäbrend des Berichisjahres 44 457,689 Rubel vereinnahmt und 34 333,93 Rubel verausgabt. In den 3 Leprosorien zu Muhli, Nennal und Wenden waren beim Jahres- beginn 143 Kranke vorhanden (im Vorjahr 131); während des Jahres starben 20, schieden aus 34 und wurden neu aufgenommen 55; am Jahresschluß verblieben im Bestande 137 Kranke.

Die Krankenverpflegung kostete für den Kepf und Tag in Muhli 15,4, in Nennal 1265 und in Wenden 143 Kop.

Im Frühling 1898 ist der Bau eines neuen Leprosoriums bei Tarwast begonnen worden, wozu der Gesellschaft 3 Desjatinen Land vom Kronengut Saaremois überlassen sind. Nach der im laufenden Jahre zu erwartenden Fertigstellung der neuen, für etwa 100 Kranke eingerichteten Anstalt wird die Gesellschaft im stande sein, ungefähr 260 Aussätzige (d. i. fast ein Drittel der in Lioland bekannten Lepia⸗ fälle, deren Zahl zufolge neuen Ermittelungen über 800 beträgt) zu verpflegen und dem Verkehr mit der Außenwelt zu entziehen.

Bulgarien.

Aus Anlaß des Vorkommens von Pestfällen im Hafen von Bassorah hat die bulgarische Regierung nachstehende Quarantäne—⸗ Maßnahmen getroffen:

1) Die Stadt Bassorah sowie die ganze Käste des Golfs von Persien gelten als pestoerseucht und unterliegen den anläßlich des Ausbruchs der Pest in Djeddah und Alexandrien angeordneten Quarantãnebestimmungen. (Vergl. R. A.“ Nr. 60 vom 10. März, Nr. 71 vom 23. Mär; und Nr. 131 vom 6. Juni d. J.)

2) Säcke, welche direkt aus Indien oder anderen vestverseuchten Gegenden kommen, dürfen in Bulgarien nicht eingeführt werden.

3) Säcke aus Indien oder anderen verseuchten Gegenden, welche in einem europäischen Hafen auf ein anderes Schiff umgeladen worden sind, dürfen nur über die Däten von Varna und Burgas und über den Grenzort Hebibtchevo nach stattgehabter Desinfektion eingeführt werden.

4 Waaren anus pestverseuchten Gegenden mit der Bestimmung nech den Donauhäfen dürfen in Bulgarien selbst dann nicht eingeführt werden, wenn sie in Sulina zu freiem Verkehr zugelassen sind.

5) Reisende, welche aus pestverseuchten Gegenden kommen und durch Vorzeigung eines Passes nachweisen, daß sie sich der Quarantäne in Sulina unterzogen haben, werden in Bulgarten nur über die Donauhäfen Silistra, Rustschuk, Sistow und Lom nach einer steengen Desinfektion aller ibrer Reiseeffekten zugelassen.

6) Die Zulassung von Postpacketen aus pestverseuchten Gegenden ist verboten.

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

3 , Anmeldung 1 der dallit. Forderungen 9 ,

Schluß der

Handelsgericht. de erifizierung

18.30. Juni 30. Jun / 12. Juli 23. Juni / 14. /265. Juli 5. Juli . 22. Juni / 7.19. Juli 4 Juli 5. 17. Juni

18 / 50. Juni

Bukareft R. J. Arisohn z GCostica Iliescu ö. P. N. Emanoil Nae Florescu

Dumitru Flo⸗ res cu

Caracal ü i 1. Juli

Cra: ova 8. / 20. Juli

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 14. d. M. geftellt 14 678, nicht richt zeitig gestellt keine Wagen. In n , , . sind am 14. d. M. gestellt 5817, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 14. Juni,. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen ,, , (Höchste und niedrigste Preise) Per Doppel ⸗Ztr. für: Weizen 1650 ; 15, 0 46 Roggen 15,20 M; Iz S0 SM, Futtergerste 13,09 66; 12,0 60 Hafer, gute Sorte 15, 60 0, 15,10 ν Mittel ⸗Sorte 1809 3 14430 geringe Sorte id, 40 M; 1400 M Richt troh 3,82 S; 3, 3 S; Heu 6, 40 M0; 4.00 M *Erbsen, gelbe, zum Kochen 40, 00 M; 25,00 M. * Speisebohnen, weiße ho, 00 4; 25,00 Æ WLinsen ibo M; 30 05 M Kartoffein 05 ν, gio0 ,,. Rindfleisch von der Keule 1 Eg 1560 AÆ; 120 AÆK dito Kauchfleisch

1g 120 M; 1,00 M Schweinefleisch 1 Kg 150 AÆ; 110 4A Kalbfleisch 1 Rg 1,80 p; 100 Æ Hammelfleisch 1 kg 1,60 0; oo , , Bunter 1 Eg 2406 ; 0 , = Gier 860 Stück bo S; 2,20 M Karpfen 1 kg 1,0 ; 1.20 M Aale 1 kg S0 Æ ; 120 MS 3 er 1 kg 250 M; 1,20 S Hechte 1 kg 40 S; 1,20 M Barsche 1 Rg 1,60 44; O, So 46 Schleie 1 Rg 250 M6; 120 66 Bleie 1 kg 120 M; C80 M. Krebse 60 Stück 1400 S6; 2.50 0 = Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschafts kammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner. TBleinhandelspreise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 14. Juni. Zum Verkauf standen: 2798 Rinder, 2512 Kälber, 2295 Schafe, 8747 Schweine. Markt- Freie nach den Ermittelungen der Preisfestse zungs⸗Kommission: Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlachtgewicht in Mark lbejw. für 1 Pfund in Pfg.): Für Rinder: Och sen: 1) vollfleischig, zusgemästet, höchsten Schlachtwerths, höchstens J Jahre alt. bis Y junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete bis —; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere bis —; H gering genährte jedes Alters bis —. Bullen: I) voll⸗ fleischige, höchsten Schlachtwerths bis —; 2) mäßig genährte jüngere und zut genährte ältere bis —; 3) gering genährte 48 bis 52. Färsen und Kühe: 1). a. vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerths bis —; b. rollfleischige, aus= gemästete Kühe höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre alt, bis —; Y) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte jüngere bis 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 48 bis 50; 4) gering genährte Färsen und Kühe 44 bis 47. Kälber: I) feinste Mastkälber Vollmilchmashh und beste Saugkälber 70 bis 73; mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 62 bis 63; 3) geringe Saugkälber 55 bis 60; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser) 43 bis 45. Schafe; 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel ß2 bis 66; 2WMältere Masthammel 55 bis 60; 3) mãßig genãhrte Hammel und Schafe (Merzschafe) 52 bis 55; Holsteiner Niederungs⸗ schafe bis auch pro 106 Pfund Lebendgewicht bis Schweine: Man zahlte für 160 Pfund lebend (öder 50 kg) mit 20 o½9 Tara⸗Abzug: I) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. 47 bis 453; b. über 300 Pfund lebend (Käser) bis —; 2) fleischige Schweine 46 biz 47; gering entwickelte 44 bis 45; Sauen und Eder 41 bis 42 A

Spiritusmarkt in Berlin am 14. Juni. Sxiritus loko ohne Faß mit 70 M Abgabe wurde, der „Berl. Börs.⸗Ztg. zufolge, von den Kursmaklern mit 40,5 M gehandelt.

= Gestern fand hier die Gründung der Schantun g⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft durch das vereinigte Syndikat von Banken und Bank⸗ häusern, Industriellen und anderen Interessenten statt, welchem die betreffende Konzession vom Auswärtigen Amt zugesagt ist. Das Aktienkapital der Gesellschast beträgt 54 000 0 0 ½ Gegenstand ist der Erwerb der vorerwähnten Konzession einer Eisenbahn in der chinesischen Provinz Schantung von Tsintau. dem Hauptort des Kiautschou= Gebiets, über Weihsien nach Tsinanfu mit einer Zweigbahn nach dem Kohlengebiet von Poschan, der Bau und Betrieb dieser Eisenbahn mit dem Anrecht auf die Fortsetzung der Bahn von Tsintau nach Itschoufu. Die Konzession für die dritte im Statut der Gesellschaft vorbebaltene Linie von Tsinanfu nach Itschoufu oder einem anderen Punkt an der Südgrenze von Schantang wird von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen werden, da diese Linie, als Theil der großen Linie Tientsin Chinkiang, als chinesische Staatsbahn, und jwar ebenfalls von deutscher Seite gebaut werden wird. In den Aufsichtsrath der Gesellschaft wurden gewäblt: Geheimer Kommerzienrath von Hansemann, Vorsitzender, Geheimer Kommerzienrath Frentzel, stellrertretender Votsitender, General⸗Konsul Ludw. Behrens, Ludw. Born (Born u. Busse), Kommerzienrath Buz, Augsburg, Wirklicher Geheimer Rath Graf Dön hoff Friedrichftein, Excellenz, C. Fürstenberg, Kammer⸗Präsident Hentig, Kommerzienrath Klänne, Ph. Lieder Hamburg, Regierungs—⸗ rath a. D. Magnus, Direktor R. Michelet, Baron S. Alfred von Oppenheim, Regierungs-Baumesster Plock, Direktor E. Rehders, Regierungsrath a. D. Samuel, Rechtsanwalt Dr. Scharlach, Dr. Schmidt (von der Firma Fried. Krupp), Eisenbahn⸗Direktor Schrader, Theodor Stern⸗Frankfurt a. M., Vize Admiral z. D. von Valois, Ober Bergrath a. D. Wachler. Den Vorstand bilden: Wirklicher Gebeimer Rath Fischer, Excellenz, als Vorsitzender, Ober⸗ Ingenieur Gädertz und Vireftor C. Erich. Sitz der Gesellschaft ist zunächst Berlin; derselbe wird aber demnächst nach Tsintau verlegt werden. In Tsintau, woselbst die Vorarbeiten bereits seit längerer Zeit im Gange sind, wird eine besondere Betriebs⸗Direktion eingesetzt, destehend aus dem Königlichen Bau. und Betriebs⸗-Inspektor Hilde⸗ brandt und Karl Schmidt.

Stettin, 14. Juni. (W. T. B.) Spiritus loko 38,10 nom.

Breslau, 14. Juni. (W. T. B.) Sckluß⸗Kurse. Schles. 30/0 L. Pfdbr. Litt. A. 97,60, Breslauer Visfontobank 122,50, Breslauer Wechslerbank 110,80, Schlesischer Bankverein 148,50, Breslauer Spritfabrit 176 50, Donnersmark 222,50, Kattowitzer V5, 00, Oberschles. Eis. 134,30, Caro Hegenscheidt Akt. 179,75, Dberschles. Koks 173,090. Oberschles. P. 3. 201,09, Opp. Zement 204,00, Giesel Zem. 202,00, L- Ind Kramsta 158 20, Schles. Jement 255,00, Schl. Iinkh. A. —, Laurabütte 264 60, Bresl. Oelfabr. 80, 25, KokzObligat. 101,10, Niererschles. elektr. und Kleinbabn⸗ gesellschaft 10450, Cellulose Feldmühle Kosel 169,75, Schlesische . und Gasgesellschaft —, DOberschlesische Bankaktien 115,50.

Produktenmarkt. Spiritus pr. 190 1 190 o exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Juni 58,50 Br., do. 70 Æ Verbrauchsabgaben pr. Juni 38,50 Br.

Gleiwitz, 14. Juni. (W. T. B.). In der heutigen General-

versammlung der Vereinigten Oberschlesischen Waljwerke wurde darüber berichtet, daß mit dem Zentral ⸗Verkaufabureau in Prag Verhandlungen in der Angelegenheit derjenigen Offerten eingeleitet worden sind, welche seitens der Prager Gisenindustrie⸗Gesellschast unlängst nach Deutschland gemacht wurden. Es wurde ferner sest⸗ gestellt, daß der Beschästigungsstand der Oberschlesischen Walzwerke unverändert sebr bedeutend ist. Magdeburg. 14. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. 88 o/ Rendement 12,15 12,25. Nachprodukte exkl. 75 Rendement 9, 85 10,15. Rubig, stetig. Brotraffinade J. 25, 25. Brot- raffinade II. 25,00 Gem. Raffinade mit Faß 25,00 25,50. Gem. Melis J. mit Faß 24,50. Stetig. Rohzucker J. Produkt Transito a. B. Hamburg pr. Juni 11,20 Gd., 11,25 Br., pr. Juli 11,25 Gd., 11,30 Br., pr. August 11,35 Gd., 11,40 Br., pr. Oktober · Dezember 9, 90 Gd., 9, 95 Br., pr. Januar März 10,021 Gd., 10,07 Br. Still.

Frankfurt a. M., 14. Juni. (W. T. B.) Schluß-Kurse. Lond. n 20,438, Pariser do. S1, 1 J, Wiener do. 169,50, 30 Reicht, A. S9 70, z oso Hessen v. 96 S5, 70, Italiener 96,10, 3 , port. Anleihe 27 30, doso aimort. Rum. 161 460, 440 russische Konf. 40 Russ. 1894 100,50, 4 Spanier 64,50, Konv. Türk. 23, 00, Unif. Egvpter 6 υί ͤ kons. Mexikaner 100,60, o/ Mexikaner 160,30, Reichsbank 153,‚830, Darmstädter 151,60, Dis konto ⸗Komm. Dresdner Bank 162,49, Mitteld. Kredit 117, 40, Nationalbank f. D. 146,70, Oest. ung. Bank 183,00, Oest. Kreditakt. 223,809, Adler Fahrrad 246, 00, Allg. Elektrizit. 290,20, Schuckert 243, 00, Höchster , 416,50, Bochumer Gußfiahl 23,20, Westeregeln 223, 00, Laurahütte 266, 60, Gotthardbahn 145,60, Mittelmeerbahn 109, 90, Privatdiskont 362. Mexikaner 3. Serie

5 o/ amort. innere

G fferten.⸗ Soztètät. (Schluß) Desterr. Rredit Aktien 223, 10, Franzosen 152, 00, Lomb. z0, 70, Ungar. Goldrente —, Gotthardbahn