1899 / 144 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

1 . wm 21

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Prasident Dr, von Frege: Wenn mir ungebörige Zurufe zu Ohren gekommen wären, so würde ich sie gerügt haben. Ich habe um Ruhe gebeten und boffe, daß die Herren zu den Sosialdemokraten ge, wendet die Rube ewahren werden) Mir sind solche ungehörigen Zwischenrufe zu Ohren gekommen. Die Arbeiter werden anerkennen, daß es sich um Schutzbestimmungen für die Arbeiter handelt, nicht um Angriffe auf die Arbeiter. Die Arbeiter, welche jetzt zähneknirschend ihre sauer verdienten Groschen der soꝛial⸗ Reamnoktatischen Srganisatton opfern, werden dankbar sein für dielen Schutz, wenn sie ihn erst richtig erkennen lernen, woran die sozial⸗ demokratische Presse sie bisher noch gehindert bat; sie werden er⸗ kennen, daß die Arbeiter noch Bundesgenossen baben im Bürgerthum, daß es dort auch Leute giebt, welche nicht er Meinung sind, daß man der Sozialdemokratie nur mit geistigen Waffen entgegentreten müßte. Vie Schrift des Derrn Richter, die ich durchaus empfeblen möchte, und für die ich Herrn Richter manche Sünde verzeibe, ist schließlich vergessen, nachdem fich die Sozialdemokraten mit einigen Witzen über die Spar⸗ Agnes darüber hinweggesetzt haben. Es giebt zwei Weltanschauungen: die Weltanschauung der Ordnung partelen und die Weltanschauung der Umsturzbwarteien. Diejenigen, die sich damwischen hineinsetzen, werden keinen Platz in der Welt behaupten. Daß sich die Sorialdemokratie als Staat im Staate ausbildet, ist richtig; aber das ist auch eine Anklage gegen die Regierung, die dieser wachsenden Gefahr bisher unthätig zugeseben bat. Wir baben diesen Gesetzentwurf begrüßt als einen ersten Schritt jur Besserung. Wir hoffen, daß die Regierung weitere Schritte thun wird. Noch ist die Mehrbeit der Berolkerung kaifertren und reichstreu; sie werden im Kampfe gegen den Umsturz Gefolgschaft leisten. Aber dazu ist die Führung der Regierung nothwendig. Die Regierung bat eine erhebliche Verschuldung durch das Fallenlassen des Sozialistengesetzes begangen, daz war der verbaäͤngnißvollste politische Febler am Ende unseres Jahrhunderts, noch berhängnißvoller als die Handelsverträge des Reichskanzlers Grafen Caprivi. Wenn die Wirkung des Sozialisten⸗ ke ee, keine durchgreifende war, so liegt das daran, daß es zeitlich egrenzt war. Ich sebe die Gefabr nicht darin, daß die sozial—, demokratische Partei zum Siege gelangen und ihren Zukunftsstaat durchführen wird. Das werden wir nicht erleben. Die Gefahr liegt nur darin, daß die arbeitenden Klassen durch die Verhetzung selbst bedroht und geschädigt werden, daß ihnen die Vaterlandsliebe, der Idealismus und ö geraubt wird. Die Sozialzemokratie ist die einzige arbeiterfeindliche Partei des. Reichstags, weil sie nur an der Unzufriedenheit der Arbeiter ein Interesse hat. Sozialdemokratischer Staat und Koalitionsfreiheit sind absolute Gegensätze. Die 236 der arbeitenden Klassen vertreten und vertheidigen wir.

an bat diese Vorlage die „Zuchthaus vorlage“ genannt, pbwobl nur eine nebensächliche Bestimmung diese Strafe enthält. Die Vorlage erschwert die persoͤnliche Freiheit nicht; sie giebt nur einen Schutz gegen den Terrorismus der Sozialdemokraten, sie bezeichnet den ersten Schritt, und sch hoffe, daß die Regierung fester als bisber auftreten wird; je fester, desto größer wird ihre Gefolgschaft sein. Für die Koalitionefreiheit trefen auch wir ein, aber wir wollen Schranken gezogen sehen gegen den Koalition zwang. Für die Arbeiter Illes, aber auch Alles gegen die Sozialdemokraten!

Abg. Lenzmann (fr. Volksp ): Nach der Rede des Abg. Arendt kann ich nickt auf die Aufmerksamkeit rechnen, die ich sonst vielleicht beansprucht bätte. Ich hätte heute gewünscht, daß Herr Arendt An⸗ bãnger der Goldwäbrung gewesen wäre, denn Gold bedeutet Schweigen. Es ist rübrend, wie von allen Rednern, Perrn Arendt , , . die Berechtigung der Koalitionsfreibeit anerkannt wird, welche den ohn⸗ mächtigen Arbeiter durch die Koalition stärken will gegen⸗ über * dem mächtigen Arbeitgeber, dem Käufer der Arbeit. Wenn wir hier aber die Aufbebung des Verbindungsverbots verlangt baben, dann erschien am Bundegrathstische niemand. Sobald die Koalitionsfreiheit zerstört werden soll, werden alle Minister mobil gemacht. Die Ausnahmegesetze erscheinen bald unter der brutalen Form des Soialistengesetzes, bald in der Form der Umsturz⸗ vorlage, bald in anderer Form, obgleich der Reichstag ibaen' immer ein ablehnendes Votum entgegengestellt hat und wohl auch immer entgegenstellen wird. Der Ausnahme⸗ charakter der Vorlage ist klar und deutlich zu erkennen; der Staatssekretaͤr der Justiz hat offen erklärt, daß das Gesetz vorwiegend die Arbeiter treffen würde. Wenn die Vorlage auch Schutz gewährt für die Arbeiter gegen die Vergewaltigung seitens der TIrbentgeber, so bietet sie doch keinen Schutz für die Vergewaltigung ker Arkeitgeber unter einander. Das Gebahren der Syndikate kann gemeingefährlich werden oder ist es hier und da wohl schon geworden, 3. B. durch Vorenthaltung von Arbeitsmaterial, die viel gefährlicher ist als physischer Zwang Die schwarzen Listen der Fabrikanten bleiben gestattet, obgleich sie heimtückisch wirken. (Zuruf des Staats⸗ fekretärs Grafen von Posadowsky) Wenn Sie das anerkennen, Serr Stäatesekretär, dann müßten Sie durch die Vorlage die schwarzen Listen verbieten. Die Brutalisierung und gesellschaftliche Verrufserklärung seitens der Unternehmer sind oft viel schlimmerer Ärt als die der Arbeiter untereinander. Die Brutalisierung gegen⸗ über volitisch anders Denkenden ist in gewissen Kreisen sehr üblich, und solange gegen diese Brutalisierungen kein Gesetz gemacht wird, ist dieses Gesetz ein Ausnahmegesetz, für dessen Nothwendigkeit keinerlei Begründung beigebracht worden ist. Die Beweislast dafür liegt der Regierung ob; sie hat nachzuweisen, daß Ausnahmezustände vorliegen, welk eine solche Vorlage erheischen. Aber wenn jemals, so ist kierkei nicht einmal das Minimum des Beweises erbracht, weder in den Motiven, noch in der Denkschrift, noch in den Reden, Mit der Dentschrist kann man nach der Eiklärung des Staats⸗ sekretãrs nichts anfangen, und wir sollen doch das in der Denkschrift entworfene Bild für wahr halten. Es sind in der Denkschrift sogar Täuschungen entbalten. Die Vorlage in ibrer Abschwächung hat einen Sturm der Enträstung hervorgerufen im Volke, nicht allein in den sesalzemockratischen Kreisen, auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beisitzer des Berliner Gewerbegerichts, haben sich gegen die Vor, lage erklärt. Man hat nicht die Arbeitgeber gefragt und erst recht nicht die Arbeiter, weil es an Organen derselben feblt. Sie können uns nicht zumuthen, Gesetze gegen die Arbeiter zu machen aus Grund einer Begründung, welche die Pollzeibeamten, die Staats- anrälte und allenfalls die Ober⸗Bergämter zusammengzetragen haben. Das Reichs Justijamt hat der Vorlage schon einige Spitzen genommen, aber daß es überhaupt noch an der Vorlage betheiligt ist, das thut mir in der Seele web. Daß in der Denkschrift die Urtheile der Handelskammern angefübrt werden, ift auch eine Täuschung. Denn s baben sich nur drei Handelskammern, die zu Hamburg, zu Altona und ju Harburg geäußert; alle drei slehen unter dem Einfluß des Dafenardeiter⸗Ausftandes und klagen über die geringen Strafen. Die Herren können zufrieden sein, daß sie nicht im Reichstage sitzen, denn sie wöärden wegen dieser Kritik äber die Gerichte wahrscheinlich ur Ordnung gerufen werden. Wenn die Handelskammern sich über die sangsame Rechtsprechung beklagen, o mössen sie sich gegen die Finanz⸗ berwaltung wenden, welche die bessere Ausgestaltung der Rechterflege durch ibre Svarsamkeit verbindeit, Ferner beantragen die Herren bon den Hardelekammern die Verbängung det Belagerung zustandes während eines Ausftandes, also die Suspendierung des gesammten Hrärs, und Versammlungerechts. Die Statiftit bemelst ebenso Tenig wie die vom Kriege. Minister angeführte Statistik der in die Irm e eingetretenen vorbestraften Personen. Ich will nicht die achterliche Unparteilichkeit anzweifeln, aber was die Richter thun, ist oft nicht in der Ordnung, es ist nicht in der Ordnung, wenn die bechsten Gerichte fe den dolus Srentualis und andere Dinge erfinden, ie selbftzerftãr dlich eine Vermehrung der Bestrafungen jur Folge kaben. Die Denkschrift führt eine grohe Zabl von Fällen an, aber ie Fäde kommen in jedem der Abschnitte vor und, man muß die grote Zahl schließlich durch 20 dir idieren, um auf die wirkliche Zahl der Falle ju kommen. Außerdem werden die Fälle nur nach den aas arwaltlichen Atten vorgetragen, aber die eigentliche Ent⸗ steburg der Fälle wird mieist verschwiegen, namentlich, daß die Strttez vielfach aus dem Verhalten der Arbeitgeber entitanden sind. Jef rund einer solcken Denkschrift sollen die Strafen ver= schärft werden. Wenn die jetzigen Gesetze schon so schwere Strafen

en, dann müssen doch schwerwiegende trafe noch mehr zu i bt zur Bestrafung geführt h läppische Kleinigkeiten.

die Schweiz hingewiesen, das wird bede ausparagraphen will i

wie im Löbtauer Fall zulast Gründe vorliegen, einzelne Fall dabei um fast steheng wird auf Schweiz erträglich sein

er ist in das Gesetz bineingekom die Bezeichnung rift ift nur

verschãrfen, . Es handelt sich lich des Strikeposten⸗ aber was in der frei nklich in dem unfreien mich nicht ein⸗ men, weil das Volk nun Zuchthaus vorlage auf Zuchthausstrafe bis diesem Paragraphen Geschwornengerichte. der Sozialdemokratie

auch wenn sie die Möglichkeit gäbe, nicht annehmbar sein. Krankheit fort, und die Parlam ist, ein schlechtes Gesetz haben wir au ängel, die es ir werden Ihnen beweisen,

dem Gese beschrãnkt;

en Gegner

die Sozialdemokraten s erben sich Gesetz und entarier sollten zu machen, als es zu ch im heißen Sommer hat, ift es heute noch daß das deutsche Bürger Kraft hat, derartige Gesetze a limine

Reformp.): Ich will eren. Ich mochte zu⸗ Vorliebe für die

todt zu machen, n Rechte wie eine ewige wissen, daß t Das Tynamitgese 1884 gemacht, und trotz der nicht beseitigt. thum noch den Muth und die zurũckzuweisen. bermann von Sonnenberg ere Stellung zu der Vorlage präzi hrung dagegen einlegen, daß uns Ausschreitungen diefen Ausschreitungen vorzube Stellungnahme urf ausschlaggebend Einbringung der Vorlage nicht für nicht für vorliegend. Als Vertheidiger ch nicht verdächtigt sein; ich vertheidige e wei Kaiferlichen Erlassen festgelegt ist chaft und in den Februar ⸗Erlassen, frecht erhalten werden muß.

ganz kurz uns nächst Verwa vorkommenden Gesetzentwurf

vorgeworfen

christlichen Arbener⸗ zu dem Gesetzentw ö halten den . geeignet, auch ein Bedurfniß der Sozialdemokratie werde i nur die Sozialteform, in der November ⸗Bots das Koalitionsrecht au l r den Schutz des Koalitionsreckts in unserem Gestaltung des ganzen Volks.

verhäͤltniß schützen, so müßten Arbeits vereine

nach welchen haben auch Programm, ebenso wie die Wollte man das Arbeits schaffen, die Rechts⸗ g6 verbot für

erden schließ⸗

korporatine Arbeiterkammern ge eingeführt, das Verbindun chwarzen Listen verboten wer onen auf beiden Seiten w Ueberschrift des Gesetzes ist ganz aus⸗ berweisung der Vorlage an eine erschrift sich eine bessere

d der Präsident das Wort dem Abg. wegen der vorgerückten der Abg. Hauß mann⸗ f das Wort erhält, be an⸗ die vom Hause beschlossen wird. ächste Sitzung Mittwoch 11 hungen zu England, erste Vorlagen und Fortsetzung Gesetzentwurfs, betreffend

fähigkeit der ; Vereine aufgehoben, die se rechtlich anerkannte Organijati lich jum Frieden führen. D gezeichnet, des halb b Kommission in der Vorlage anschließen lassen wird.

Um 6i g Uhr ertheilt icke⸗Dessau (B. k. F.), der f das Wort verzichtet;

Hoffnung, daß an die Ueb

Stunde au Böblingen (8. Volksp.), tragt die Vertagung,

Schluß Gi / (Gesetz, betreffen Lesung der

der darau

d die Handelsbezie inzwischen eingegangenen chenen Berathung des utz der gewerblichen Arbeit.)

Preusischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 78. Sitzung vom 20. Juni 1899. enstand der Tagesordnung die erste Berathung rfs, betreffend den Charfreitag, in der hause gegebenen Fassung. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Unsere Charfreitags vorlage, mit deren Berathung beute beschäftigen will, hat, wie Ihnen ia allen bisherigen Stadien der parlamentarischen Ver⸗ ganz erwünschten Verlauf genommen. Möglich ich komme darauf vielleicht noch einmal zurück —, wir selbst uns einen Theil der Schuld daran zuzuschreiben haben; aber immerhin haben sich an diese Vorlage Mißverstãndnisse geknüpft, die ich, soviel an mir ist, gern von vornherein beseitigen möchte, und ich glaube, es wird auch mit Rücksicht auf die Polemik, die über die Vorlage in der Presse und auch sonst entstanden ist, mir kaum etwas Anderes übrig bleiben, als daß ich mir die Bitte an das hohe H erlaube, mir auf einige Zeit für die, wenn auch einigermaßen trockene Ausführung über das, was wir mit der Vorlage von vornherein beabsichtigt haben, Ihre Aufmerksamkeit schenken zu wollen.

Ich bedauere, daß die Vorlage der Ausgangspunkt für eine Polemik geworden ist; denn darüber, meine Herren, sind wir gewiß alle einig auf allen Seiten dieses hohen Hauses, daß der ungeeignetste Ausgangkvunkt für Zank und Streit der Charfreitag ist. Darüber sind wir zweifellos einig, daß der Charfreitag ein Tag des Friedens, der Stille und der Liebe ist, und zwar für die gesammte Christen⸗ heit ohne Unterschied der Konfessionen, und daß es sebr bedauerlich Ausgange punkt konfessionellen Kampfes machte. Das wäre auch meiner Empfindung nach nicht bloß nach der religiösen und sittlichen Seite hin nicht würdig, sondern ich glaube, es wäte auch das Unpolitischste, was man Daran haben wir auch garnicht gedacht; wir haben die ganze Vorlage gemacht und empfunden als ein Werk des Friedens und sind von vornherein der Meinung gewesen, daß an diese Vorlage sich konfessionelle Kämpfe nicht anknüpfen würden.

Wenn man billig urtheilt, meine Herren, so glaube ich, wird man auch zugeben müssen, daß wir einigen Grund hatten, das anzu⸗ nehmen. Die Frage war hier in diesem hohen Hause vor zwei Jahren schon einmal bei Gelegenheit der Etateberathung berührt worden, und es ist damals von mir die Absicht ausgesprochen, einen größeren Schutz des Charfreitags gegen gewisse Ausschreitungen und Unarten möchte ich sie nennen zu schaffen. hohen Hause auf allen Seiten, auch im Zentrum, Zustimmung gefun⸗ den, ja sogar freudige Zustimmung. wie es gemacht werden sollte, damals nicht zur Sprache gekommen. Daran kann es ja liegen, daß jetzt abweichende Anschauungen zur Aus⸗ sprache gekommen sind. Zunächst ist es nicht richtig, wie vielfach be⸗ hauptet worden ist, die Regierung babe mit dieser Vorlage einen Charfreitagsfeier schützen wollen; die Regierung ist vielmehr, in Uebereinstimmung mit dem in Art, 14 der Verfassung ausgesprochenen Prinzip, davon ausgegangen, daß sie einem allen christlichen Konfessionen ge⸗ meinsamen Gedenktage von ganz unvergleichlicher Bedeutung denjenigen staatlichen Schutz gewähren wollte, der diesem Tage nach seinem Charakter und seiner ganz ökumenisch zugestandenen Bedeutung

Einziger Geg des Gesetzentwu ihm vom Herren

Minister der geistlichen 2c.

Meine Herren! sich das hohe Haus bekannt ist, bandlungen nicht immer einen

Charfreitag

thun könnte.

Das hat damals hier im

Freilich sind die Details,

evangelischen protestantische

Veran lassung der Sozialdemokratie im Wupperthal. feststehender Gewohnheit

Katholiken

zunächst das Verhalten Dort wird Charfreitag

Jahrhunderten Evangelischen

durch Arbeitzenthaltung thatsächlich begangen. Nun erschien 1895 in der sozialdemokratischen ‚Volksstimme“ in Elberfeld ein Artikel in welchem darauf hingewiesen wurde, daß der Cbarfreitag in der Rheinprovinz gar kein gesetzlicher Feiertag sei, und daß daher die Polizeibebörde nicht befugt sei, den Genossen die Arbeit oder irgend eine Lustbarkeit zu untersagen. Dieser Artikel erregte, wie die Herren sich denken können, ungebeures Aufseben und tiefe Ver. stimmung bei allen Christen. Er lief darauf hinaus, einen der heiliaften Tage, den die Christenbeit bat, zu verhöhnen und eine Jahrhunderte lang berrschende, woblbegründete Volkssitte zu unter. graben. Diesem Vorgehen gegenüber darüber waren wir unt sofort klar durfte die Staatsregierung nicht mit verschränkten Armen stehen bleiben. Nun hatte man zwar schon in den oM er Jahren regierungsseitig versucht, die äußere Heilighaltung des Charfreitagt auch in der Rheinprovinz durch Polizeiverordnungen zu regeln, aber die oberstrichter lichen Erkenntnisse gingen dahin, daß die Polizei nicht besugt sei, neue Feiertage zu schaffen; sie könne jwar gesetzlich anerkannte Feiertage durch Polizeiverordnungen schützen, aber die Voraussetzung für diesen Schutz durch Polizeiverordnungen sei unter allen Umständen die gesetzliche Anerkennung des betreffenden Tages als Sonntag oder Feiertag. Auf diesem Prinziv beruht die ganze rechtliche Feiertagsordnung in Preußen. Sie geht dahin, daß in dem Gesetze bestimmt ist, welche Tage als Feiertage begangen werden sollen, während die Frage, wie der Schutz dieser Tage im einzelnen normiert werden soll, der Regelung durch Polizeivercrdnungen überlassen ist. Wir haben auch für dieses Prinziv unserer Feiertagsordnung eine gesetzliche Grundlage. Entscheidend dafür ist die Kabinetsordre vom 7. Februar 1837, die auch in der Gesetz⸗Sammlung steht, wie die Herren sich über— jeugen können. Durch diese Kabinetsordre wird den Regierungen die Befugniß übertragen, die äußere Heilighaltung der Sonn und Festtage durch polizeiliche Bestimmungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu bewahren.

Auf Grund dieser Ordnung, die Gesetzeskraft hat, in Verbindung mit dem § 366 des Strafgesetzbuchs, sind nun bis in die neueste Zeit die sogenannten Sonntagspolijeiverordnungen bei uns in Preußen entweder für ganze Proviazen oder für ein— zelne Regierungebezirke erlassen worden. Auch die neueste preußische Gesetzgebung hat dieses Prinzip, wonach das „Wie“ des Schutzes durch Polizeiverordnungen und nicht durch Gesetz geregelt werden soll, wiederholt zur Geltung gebracht. Ich muß dies anführen, um Ihnen klar zu machen, weshalb wir gerade diesen Weg beschritten und die Vorlage so gestaltet haben, wie es der Fall gewesen ist.

Im Jahre 1892 wurde mit Zustimmung aller Parteien dez Landtages das Gesetz vom 9. Mai erlassen, und dieses Gesetz bestimmt, daß in den Provinzen Hannover, Schleswig ⸗Holstein und Hessen ⸗Nassau die bestehenden Sabbathordnungen, Konsistorialordnungen und der⸗ gleichen, lauter Bestimmungen wit Gesetzeskraft, welche auch das. Wie dez Schutzes der Festtage gesetzlich festgelegt hatten, durch Polizei⸗= verordnungen beseitigt werden sollten. Dabei ist der Inhalt der Polizeiverordnungen bei der Berathung des Gesetzes garnicht zur Sprache gekommen, nicht im mindesten festgelegt; vielmehr ist alles hier dem Ermessen der polizeilichen Regelung überlassen. Ganz in Ubereinstimmung hiermit hat auch das Gesetz über den Bußtag vom 12. März 1885 lediglich die Bestimmung getroffen, dsoß dem Mittwoch vor dem letzten Trinitatis Sonnteę die Geltung eines allgemeinen Feiertages beigelegt wird. Um das „Wie“ des polizeilichen Schutzes dieses Tages hat sich das Gesetz gar nicht gekümmert, und merkwürdiger Weise, aber richtiger Weise, ist auch von leiner Seite daran Anstoß genommen worden, daß wir duch die Polheiverordnungen der Ober, Präsidenten und Regierunz⸗ Präsidenten den Bußtag weit schärfer geschützt haben als die gewöth⸗ lichen Sonn, und Feiertage.

Nun, meine Herren, genau in derselben Weise und das lag doch nahe genug nach diesem Vorgang sind wir auch verfahren in unserer Vorlage über den Cbarfreitag; auch hier beschrãnkte sich die Regierung darauf, auszusprechen, daß der Charfreitag die Geltung eines allgemeinen Feiertages haben solle, und das hatte den Sin, daß wir damit die formale Unterlage erhielten für ein Vorgehen der Verwaltungs behörden. Ueber den Umfang und Inhalt der zu er⸗ lassenden Bestimmungen sagten wir nichts, so wenig wie in den beiden genannten Gesetzen damals etwas gesagt worden ist; es wurde das also einfach der Ausführung überlassen.

So viel, meine Herren, erbellt doch hieraus ganz sicherlich daß es röllig unrichtig ist, wenn jetzt in der Presse und auch in Sypnodal⸗ beschlüssen der Regierung vorgeworfen wird, sie habe sich von ibter ursprünglichen Vorlage abdrängen lassen und habe sich auf den Weg der Polijeiverordnungen durch die katholischen Mitglieder des Herten⸗ hauses binschieben lassen. Nein, unsere Regierung borlage und das, was wir erreichen wollten, stimmt materiell absolut überein mit den Beschlüssen der Herrenhauskommission; 6 handelt sich um nichts weiter als eine formale Unterlage, eine gesek⸗ liche Ermächtigung zum Erlaß der Poltzeiverordnungen, die nach Lage der preußischen Gesetzgebung erforderlich ist, sonst könnte man über⸗ haupt einen Schutz des Charfreitags nicht herbeiführen. Die gesammie äußere Feier und äußere Heilighaltung der Sonn und Festtage it eben in Preußen der polizeilichen Regelung überlassen. Nun muß ich dabei eins einräumen. Es waͤre ja vielleicht besser gewesen gam sicher bin ich allerdings auch darüber nicht —, wenn man diese eiwat komplizierte Sache und Rechtslage in den Motiven noch etwas aut⸗ führlicher und klarer dargelegt hätte. Es ist von uns auch daran gedacht worden; ich batte aber dabei den Wunsch wie ich dae überhaupt gern mache so kurz wie möglich! Und dann hatte i den Eindruck: wenn ihr in den Motiven gar zu viel Aut, führungen nach dieser Richtung hin macht, so sieht das gewissermahen aus wie eine Entschuldigung dafür, daß man überhaupt die Vorlage einbringt, und wenn man sich erst lange entschuldigt, kommt em Gegner, der etwas finden will, leicht auf den Einwurf: qui s Sscus, Wee enmk dd habe ich es lattisch für richtiger gehalten R Vorlage nicht so ausführlich zu begründen. Es ist ja noͤelib daß bei ausführlicherer Begründung die Sache besser gegangen . roch dag ist zweifelhaft. Man kann nicht wissen, ob uu Se daraus wieder der Eine oder Andere Anlaß genommen baben wůr w Bedenken gegen die Vorlage zu erheben. An und für sich ist 5 kein großes Unglück, wenn eine Regierungsvorlage auf Bedenlen sib ; wenn wir nur so weit kommen, daß wir über eugen en zuweisen im ftande sind, daß wir das rechte Ziel im Auge zebabt 96

(Schluß in der Dritten Beilage.)

1

; Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußis Berlin, Mittwoch, den 21. Imi

bekannt, daß sich die katholischen Kreise durch die Vorlage lebhaft Man hat diese Rechts und Sach⸗ Staatsregierung und man befürchtete, daß die Staats⸗ regierung durch ihre Vorlage gewissermaßen einen neuen kirchlichen Ich babe schon dargelegt, daß das nicht ürde das auch für das Verkehrteste Das ist nicht die Aufgabe des Staats. lischer Seite geltend gemacht

chen Staats⸗Anzeiger. 1899.

daß die Kommissionsfassung sich zur Annahme empfãhle, daß ich auch nicht ein Wort hätte hinzusetzen können, was nicht bereits von den Herren sodaß wir auch garnicht daran gedacht haben, daß In dem Moment, während

M 144.

aus der Zweiten Beilage)

Dann mag der Weg, auf dem das Ziel erreicht wird, immerhin In dieser Beziehung engherjig und halte ich für das Allerverkehrteste für einen formale Seite der

beunruhigt gefuübit baben. und die Absichten nicht vollstãndig übersehen,

gesagt worden war, der Antrag angenommen werden könnte. der eine der genannten Herren noch sprach, wurde ich aus der Sitzung abgerufen. Ich sollte einen kurzen Vortrag anhören von einem meiner vortragenden Rätbe, der expreß nach dem Herrenhaus bingekommen war und mir sagte, ich müsse ihn hören, er müsse in fünf Minuten eine Entscheidung von mir haben. Meine Herren Kommissarien sägten mir, es sei unbedenklich, der Antrag Pfeil würde nicht ange⸗ nommen, und so ging ich denn auf fünf oder drei Minuten ich weiß nicht, wie lange es gedauert ha zimmer, gab dort meine Entscheidung ũ mit etwas unruhigem Gewissen, daß ich in einer solchen wichtigen so gedrängt würde, und kebrte dann in den Sitzungssaal zurück, in dem Moment, als der Antrag Pfeil mit 2 oder 3 Stimmen Majorität an= genommen wurde.

Meine Herren, es sah nun wirklich so aus, als wenn ich hinausgegangen wäre, um dem Antrag die Wege zu ebnen, während ich mit Händen und Füßen dagegen war. liche Fügung; ich trage aber kein Bedenken, gan ebrlich zu wie die Sache gewesen ift. Ich bätte zweifellos, wenn ich auch nur entsernt dies geahnt hätte, die Herren darauf aufmerksam gemacht, Pfeil garnicht gangbar sei, daß er den gamen 2 und daß der

von dem unsrigen abweichen. eigensinnig zu sein, Politiker, was es geben kann. Das ist die Feiertag oktrovieren wollte. der Fall gewesen ist. Ich w halten, was man thun könnte. Diese Befürchtung, die von katho wurde, auch von den katholischen Mitgliedern der Herrenhaus kommission, war die Kommission des Herrenbauses bereit zu zerstrenen, und jwar in der Weise, daß sie der Vorlage eine etwas Nachdem ich dargelegt hatte, wie wir uns die Mitglied in der Kommission des

aterielle Selte der staatlichen Regelung anlangt, rin gung der Vorlage im Herrenhaus, am 21. Fe- chich᷑ erklärt, daß es die Absicht der Königlichen Staattzregierung sei, den Inhalt der zu erlassenden Polizeiverordnungen verschieden zu gestalten, je nachdem es sich um rein oder überwiegend katbolische, um gemischte oder rein oder überwiegend evangelische Be⸗ zicke handelt, und daß man bezüglich der Ausführung der Vorschriften der Reichs · Gewerbeordnung über die gewerbliche Arbeit an den S 1052 der Gewerbeordnung sich gebunden erachte, welcher bereits die Direk- tive enthält, daß die Landesregierungen unter Berücksichtigung der zrtlichen und konfessionellen Verhältnisse bestimmen sollen, welche Tage als Festtage im Sinne der Reichs Gewerbeordnung gelten.

Wie ich neuerdings in der Presse gelesen habe, macht man nun auch Vorwurf, wir hätten unz unter dem Druck der von katholischer Seite ausgehenden Agitation bestimmen lassen, Ja, meine Herren, dieser Vorwurf im Jabre

Was nun aber die so habe ich gleich bei bruar d. J.,

t mit dem Herrn in ein Neben⸗

andere Fassung gab. ber Hals und Kopf ab, noch

Sache gedacht batten, sagte ein Herrenhauses: nun gut, dann wollen wir doch das in die wie die Regierung sich die ganze Sache vergestellt hat. und das fand auch katholischen Mitgliedern der Kom⸗ Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, erliche staatliche Maßnahmen handele,

hinein schreiben, Damit waren die katholischen Bedenken zerstreut vorbehaltlich der Fassung bei den mission Anklang. um rein burg bezüglich des Arbeits verbots den katholischen so viel wie möglich ausreichend Rechnung tragen wollte.

Nun konnte die Königliche Staatsregierung nach der ganzen die ich von vornherein schon bei der Einbringung im Herren sich diesem Beschluß der Kommission des r mußten uns dem anschließen, o lieber, als schließlich auch der Kardinal r ernster Bedenken zuftimmte. Ja, r ich war dabei in meinem daß es richtig wäre, staatlich richtig wäre —, als die hervorragendsten Vertreter synodaler Körperschaften sich chenratb, die obersten aren darin vertreten und stimmten alle dem chluß zu stande brachten.

Heiterkeit.)

und daß man auch Sitten und Gewohnheiten

Das war eine unglück⸗ hier uns den

Standpunkt einzunehmen. ist wirklich aus den Fingern gesogen. 1897 die Vorlage in der Geflalt, wie ich sie im Herrenbause einge⸗ bracht habe, dem Staats. Ministerium vorgelegt, dessen Zustimmung ich ja bedurfte, ebe ich von Seiner Majestät die Genehmigung zur Einbringung der Vorlage erbitten konnte. einem Votum, worin ich die Ziele, die wir bei der Vorlage verfolgten, darlegte. In diesem Votum, von dem ich einen ganz kurzen Passus mit Genehmigung dez Herrn Präsidenten vorzulesen mir erlauben möchte, habe ich Folgendes gesagt: Es kommt in Betracht, daß die Annahme im wesentlichen nur die Gleichstellung des Charfreitags mit den übrigen gesetzlichen Feiertagen in An materiellrechtlichen Bestimmungen über unmittelbaren Folge haben würde, daß im ü waltung nur die gesetzliche Ermächtigung zur Er gesetzlichen Schutzes der Staatgregierung würde es sein, diesen den örtlichen Gewohnheiten und konfessionellen Interessen ent ⸗˖ schieden zu gestalten; in Ansehung der reiche gesetzlichen Vorschristen über die gewerbliche Festtagsruhe giebt 5 1 Gewerbeordnung der Landesregierung die entsprechende Ermächtigung ohnebin nur unter dem auedrücktichen Hinweis auf die örtlichen und konfessionellen Verhältnisse.

Also, meine Herren, ich babe im Jabre 1897 genau auf dem⸗ selben Standpunkt gestanden, auf dem ich noch jetzt sich die Kommission des Herrenhauses gestellt hat. er Agitation oder einem Druck von katholischer Seite ge⸗ ach ab mit dem allerbesten Gewissen von der Welt. Es ist mir auch so unter der Hand gesagt word unser Verhalten als ein Nachgeben an das Zentrum aufgefaßt werde, das beruhe auf gewissen politischen Erwägungen, auf Abmachungen, sogar auf der Kanalvorlage. (Heiterkeit) Es n Legenden man an diese einfachen das in der That, meine ab; ich kann das auch

daß der Antrag der Kommissionsfassung mit einem Widerspruch versãhe, ganze § 2 durch die Annahme dieses Antrages unmöglich geworden sei.

Nun, meine Herren, der Antrag ist in der besten A daran ist garnicht zu zweifeln, und daran babe ich auch nie gejweifelt. Aber die Tragweite dieses Antrags war nicht leicht zu überseben, und 2 nunmehr nicht eine Milderung. g der Bestimmungen für überwiegend katho⸗ der Herrenbaus⸗ allgemeinen

hause eingenommen hatte, Herrenhauses unmöglich widersetzen. Wi und ich tbat das um s Fürstbischof Dr. Kopp trotz manche ich that es um so unbedenkliche evangelischen Gewissen vollkommen klar darüber, so zu handeln, und daß es auch es um so unbedenklicher, evangelisch- kirchlicher Behörden und in der Kommission befanden. synodalen Körperschaften w zu, sodaß sie einen einstimmigen Bes muß ich doch sagen: wenn ich das erreichen kann, was ich von vorn herein erreichen wollte, nur in etwas anderer Form, unter Ein stimmigkeit aller betheiligten Kreise, so wäre es ja geradezu politisch unerhört gewesen, wenn man unter eigensinniger Festhaltung an der glichen Form der Vorlage dies hätte zurückweisen wollen. Und, meine Herren, es wurde doch auch ein erhe chritt wirklich erreicht; die bedenklichsten Mißstände, gegen die sich hatte, wurden ja nach dieser Fassung in der Kommissionsfassung des Herren⸗ daß zunächst

t llt, Das ist geschehen mit bsicht geste

er hat den Nachtheil, daß der 8 sondern eine Verschärfun lische Gemeinden festsetzt. Nach Abs. 1 des § Handlungen, einbegriffen

des Ges tzentwurfes

Der Ober Kir Gesetzessprache

sehung der Prozeß- und konfess . ; onfessionellen Termine und Fristen zur len

brigen aber die Ver⸗

weiterung des

Verhältnisse Gewohnbeiten

der Voraussetzung, die äußere Feier des Charfreitags

stebenden Praxis der Gerichte un re Feiert eines Sonn, und Feiertag welche öffentlich bemerkbar oder geräuschvoll sind. dem Verbot der Polizeiverordnungen

Handlungen oder Arbeiten geeignet sind, Entsprechend der fest⸗ d Verwaltungsbehörden, sind aber es zu stören, nur

des Tages polizeilichen Schutz ae,, ,,. solche Arbeiten, Nur solche Arbeiten unterliegen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage, niem in privaten Räumen vorgenommen werden ebört werden können.

sprechend ver blicher Fort- gerade die Vorlage gerichtet Wenn die Vorlage hauses Gesetz würde, so würde damit erreicht werden, einmal für die Thätigkeit der Gerichte und Behörden, für die Ter mine, Fristen u. s. w., eine einheitliche, jweifellose Bestimmung Es würde weiter erreicht werden, daß in allen emeinden und in allen denjenigen Be- in denen schon herkömmlich die Werktagethätigkeit rubt, die volle Sonntags und Feiertagsruhe hergestellt wird. im Wupperthale, der die Veranlassung zu der ganzen Vorlage ge— bildet hat, würde geradezu beseitigt werden; aber auch in rein oder meinden würden die sämmtlichen Vorschriften it sie sich nicht

ischen Sinne der

Arbeiten, die eiwa bloß und in der Oeffentlichkeit weder geseben noch a Das ist ganz vernünftig.

Wenn nunmehr in wiegend katholischen Bevölkerung am Charfreitag nicht verboten wer um öffentlich bemerkbare und gerãu Widerspꝛuch.

2bestimmt wird, daß gegenüber dieser ũber⸗ die herkömmliche Werktagsthäͤtigkeit den darf, es sei denn, daß es sich schvolle Arbeiten handelt, so liegt berkömmlich bestebende

verboten werden,

stehe, und auf den Diesen Vorwurf, Platz greifen würde.

daß ich ein überwiegend evangelischen G

wichen wäre, lebne ich einf Der Unfug arbeit soll

polizeiliche Sonntags verordnungen werden lönnen, er Widerspruch ist aus dem nnahme erweckt

überwiegend katholischen Gen der allgemeinen Sonntagspolizeiverordnungen, insowe auf die herkömmlichen werktäglichen Arbeiten im techn Verordnungen beziehen, einfach eingeführt werden. Es würden also überall verboten werden können alle Lustbarkeiten wie Jagd, Theater, die Messen, die Märkte, öffentliche Versammlungen und Aufjüge und Auch würden die Beschtänkungen des Schankgewerbes im Umherzieben ausgesprochen überwiegend Diasporagemeinde

auf Handelẽgeschäften, ist unglaublich, welche unsinnige Bestim mungen angeknüpft hat, und ich weise Herten, mit aller Entschiedenheit von mir mit gutem Gewissen thun.

Nun, die Frage kann ja nur die sein, ob un sachlich für richtig zu halten ist oder f ja vielleicht zweifelhaft sein. von der Richtigkeit des von kat Einwandes den Charfreitag Gewissens zwang lasse es, meine Herren, dabei ganz dahingestellt, katholisch . kirchliche des Charfteitags ist. latholisch · kirchlicher Auffassung freitag gestattet, so kann ich das einfach als eine offiz Aeußerung über eine katholische Einrichtung acceptieren. sein, meine Herren, daß es nicht die Beziehung auch nur in eine Er— er katholischen Kirche, nicht Ich kann nur wiederholen, was ich auch in immer wieder betont in die innerkirchliche Seite Wir beschränken uns d ich kann mich absolut t irgend einen Gewissens zwang

einem Verbot unterworfen gerãuschboll oder bemerkbar sind. Dies Grunde recht bedenklich, weil dadurch die irrige A wird, als ob in evangelischen oder gemischten Gemeinden ein Mehr eiwa eine nicht geräuschvolle Arbeit in der In der Fassung nach dem Antrage Pfeil liegt daber sondern eine Verschärsung der Bestimmungen die der Entwurf nicht ge⸗

verboten werden könne, Häuslichkeit. nicht eine Milderung. für überwiegend katholisch? Gemeinden,

sere Stellungnahme ür falsch. Darüber könnte man ich habe mich nicht

dergleichen. und des Geweirbebetriebs und wenn

Da bemerke ich nun: holisch⸗kirchlicher Seite gegen die Vor⸗ evangelische gottesdienstliche öffentlich bemerkbare

Bisher waren die

versprengte ; . ö ö Der allgemeine Absatz 1 giebt ferner nur die Ermächtigung für

Polizeiverordnungen zuständigen Organe, ganz im orhin erwähnt habe, und Der jetzt für über⸗ atz? giebt dagegen die An= elche öffentlich wahrnehmbar Hieraus erhellt. Plenums des Herrenhauses aus formalen ber erreichen soll, daß auch in über · Arbeit ver⸗

Arbeits verbot

Bexölkerung die zum Erlaß der

Sinne der Kabinetsordre von 1837, die ich v unter Berücksichtigung der örtlichen Verbhäͤltnisse. wiegend katholische Gegenden geltende Ab weisung, die Werktagsarbeit zu verbieten, w ist, gleichviel, ob sie herkömmlich besteht oder nicht. daß die jetzige Fassung des Gründen nicht haltbar ist. Sofern sie a schen Orten jede bemerkbare oder gerãuschvolle ber das Bedürfniß hinaus, und auch über Anfang an mit ihrer Vor⸗

oder geräuschvolle Arbeit zu unterlassen ist. Polizeiverordnungen nur in der Lage, den Gottesdienst als solchen zu Nur insoweit eine direkte Störung des im Innern des nden Gottesdienstes vorlag, konnte die Polizei ein— schreiten und nicht verhindern, daß bergeführt oder daß sonstige gewerb⸗ in unmittelbarer Nähe des Gotteshauses fortgesetzt wurde. Da bedeutet doch die Kommissionsfassung des He erheblichen Fortschritt gegen den bisherigen Zustand. Nun walten ja bier und da wohl noch weiterg ob; aber man darf doch deshalb nach meir allseitigen Einverstãndniß Grreichte ni fassung der Regierung ist dem vor Fassung der Kommission des Herrenbause worzen, und daß man soweit gehen sollte, Orten, wo nicht einmal ein Edangelischer w der gesammten Bevölkerung alle Fabriken zu n damit wird die Staat

Auffassung Wenn unt die Herren Bischöfe sagen: nach ist die knechtliche Arbeit am Cbar⸗ ielle katbolische

Gebäudes stattfind sie konnte aber nicht ein ein Lastwagen an der Kirche vorü

kann ja gar kein Zweifel liche Arbeit

der staatlichen Faktoren ist, in diefer oͤrterung einzutreten. Sache des Staats. der Herrenhauskommission wiederholt habe, daß die Staatsregierung sich der Sache überhaupt absolut nicht einmis rein auf äußerliche, staatliche Vorschri nicht davon überzeugen, daß wir dami

wiegend katholi boten werden soll, geht sie ü das hinaus, was die Staatsregierung von lage gewollt hat.

Meine Herren, wenn die Vorlage in dieser Fassung des Plenums o mit dem Antrag Pfeil, Gesetz würde, so würde Schluß sämmtlicher Fabriken am Ich glaube garnicht, Antrag bat kann daher nur dringend bitten, wie ich annehme, in

rrenhauses einen sehr

Das ist Sache d ebende Wünsche er Ueberjeugung das im

Nach der Auf⸗

cht unterschätzen. handenen Bedürfniß durch die 3 im wesentlichen genügt auch in rein katholischen ohnt, gezen den Willen schließen und jede Feld⸗ sregierung sich nicht uch in der That gar kein

des Herrenhauses, als in allen rein katholischen Orten der

Charfreitag ausgesprochen

ill, das ist das, blichen Eingriff heiten, nament⸗ Wir können

Was ich aber nicht in Abrede stellen kann und w daß die Vorlage in der That einen nicht ganz unerz in bestebende, althergebrachte Volkesitten und gewobn lich in katholischen Gegenden und Gem meines Erachtens nicht außer Betracht Landestheilen, um die es sich bei der Vorlage jn a kleinen Theil unseres preußischen Vaterlandes —, Charfreitag die Werktagsarbeit ihren Fortgang geno von diesem Gesichtwpunkte aus haben wir uns von vorn er zu treffenden polizeilichen Bestimmungen lichen und konfessionellen

daß die von dem Plenum des Herrenbauses, nicht voller Würdigung der Tragweite des Antrages gestrichenen Worte vom Hause wiederhergestellt werden. die wir hier zum Abschluß bringen sollen, nicht wir die Sache in der ganz einfachen Fassung zu stande bringen können, wie wir die Vorlage eingebracht haben, wünschteste gewesen. der katholischen Mitglieder ein aus votum für die Regierung gelege reichendem Maße die konfessionellen Verhãl wiß wäte das Vertrauen nicht

arbeit zu untersage einderstanden erklären können; dazu liegt a Bedürfniß vor.

Nun, meine Herren, ein sehr merkwürdiger Zwischenfall vor. des Herrenhauses hat dort im Plenum Wider alles Erwarten wurde ein Antrag eingebracht und angenommen, dem Gottesdienst gewidmeten Gebãuden! 53 2 der Kommissions fassung gestellt; er lag mir nicht einmal vorangegangenen Verhandlungen felt, daß er abgelehnt werden sprochen drei evangelische Herren: der deg. Direktor von Manteuffel und berjeugend nachgewiesen hatten,

Ich erkenne an, daß die Frage—

en bedeutet. einden bedeute ganz leicht ist; hätten

lassen, daß nun einmal in den llein bandelt um einen von Alters her am mmen hat. herein gesagt,

kam im Plenum der Herrenhausberathung Die Kommissionsfassung eine Aenderung des Herrn Grafen

so wäre uns das ja das Er⸗ Ich muß aber anerkennen, es hätte darin von drückliches Vertraueng⸗ n, daß die Regierung wirklich in aus- tnisse schüßen würde. Ge⸗ cht worden.

Pfeil · Hausdorf in der Nähe von Absatz 2 des Antrag wurde im letzten Augenblicke gedruckt vor, und ich habe nach den auch nicht einen Augenblick dara Es hatten dagegen ge Haus⸗Minister von Wedel, der Lan Freiherr von Duͤrant, drei Herren, die so ũ

daß man den Inhalt d unter Berücsichtigung der vorhandenen ört Gewohnheiten verschieden abstufen müsse, und ich bin durch den Gang der bisherigen Verband lungen jeugt worden, daß sich die Staatsregierung m stufung der Polizeiverordnungen, oder ganz ehangelisch, oder auch überwiegend katholis evangelisch ist, auf falschem Wege befindet.

auch in keiner Welse davon über it diesem Plan der Ab⸗ d ganz katholisch ch oder überwiegend Es ist Ihnen

daß Sie auch eine Garantie haben wollen, daß das, was die Regierung als auch in Zulunft wirklich inne ge

ich mich auf Ihren Standpunkt stelle, durch das Eesetz dafür ihre Absicht dargestellt bat,

halten wird.

e nachdem eine Gegen