1899 / 150 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

eutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

R 1 * 3. f

Insertionspreis fur den Ranm einer Rrnchzeile 30 3. Inseratt Kimmt an- die Königliche Exvedition des Brutschen Reichs Anzeigers :

na Königlich Rrenßischen Staatz -Anzeigtr⸗ Berlin Sm. Wilhelmfstra ße Rr. 32. . R

. Alle Post-Austalten arhmen Kestellung an; für Gerlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Eypeditton

8XT., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne Aummern kosten 25 3.

M 150.

* * Aer Serngzpreis betragt virrteljahriich 4 4 50 4.

Berlin, Mittwoch, den 28. Juni, Abends. 1899.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: über die Stellung des Antrags beschließen die übrigen Mit⸗ 811. dem Generalmajor 3 D. Lauprecht zu Gotha, bisher rheder nach Stimmenmehrheit; die Stimmen werden nach der Durch das Schiffe⸗Zertinskat wird das Recht des Schiffes Kommandeur der 4 Infanterie⸗Brigade, und dem Seneral⸗ Größe der Schiffs parten berechnet. Bei der Versteigerung der zur Tünrung der Reichsfla ge nachgewiesen. major 3. D. Schede zu Aschaffenburg, bisher Kommandeur Schiffspart können die Antragsteller mitbieten. Der Zuschlag Das Recht zur Führung der Rächsflagge darf vor der der 11. Feld⸗ Artillerie- Brigade, den Rothen Adler⸗-Orden darf nur einem Inländer ertheilt werden. Ertheilung des Schiff—⸗Jert fikats nicht ausgeübt werden. zweiter Klasse mit Eichenlaub, Diese Verschriften kommen nur zur Anwendung, wenn Das Schiffs- Zertifikat oder ein von dem Registergericht be⸗ dem Ersten Beigeordneten Heinrich Lütje zu Elberfeld die Schiffsparten der übrigen Mitrheder wenigstens zwei glaubigter Auszug aus dem Zertifikat ist während der Reise und den Sberlehrern am Realgymnasium ebendaselbst, Pro. Drittheile des Schiffes umfassen. stets an Bord des Schiffes mitzuführen. fessoren Viktor Kin und Gustav Müller den Rothen ; . 1 . . 812 Abler⸗ODrden vierter glasse Für die zur Führung der Rächs flagge befugten Kauj⸗ Erlangt ein im Auslande befndliches Schiff dadurch, dak dem Direktor des Realgymnasiums in Elberfeld Dr. fahrtẽischiffe find in den an der See oder an Seeschiffahrt ⸗· j das Eigenihum r , , e , , , . n Börner den Adler der Ritter des Königlichen Haus-Ordens ttraßen belegenen Gebieten Schiff zregister zu führen, Recht zur Führung e , , r, , , , e fe von Hohenzollern, . Die Schiffsregifter werden von den Amtsgerichten ge⸗ ert * ü ie. Hm Grubenbetriebsführer . D. Theodor Kremer zu führt. Durch Ansrbnung der Landesjustizverwältung kann Konf. in bessen 8 . gen gn gf 6. en, , 3 m' elganhtreie Efen, dem Schuldiener Älbert die Führung des Registers für mehrere Amtsgerichts bezirke um iberganges , nn, , en , 2 Schu kz zu Elberfeld, dem Schuldiener . D. Peter Dill zu einem Amtsgericht übertragen werden. Mere flag ertheilt (Flag an,, . ö nr ge Senn, dem Hammerschmied Hermann Def te genannt J . . ben dult für bie Dauct elnes J , e, Senz zu Sterkrade im Kreise Ruhrort und dem Gerber⸗ . Das Schiff sreginter ist öffentlich; die Einsicht desselben Hung darüber a , . , gell: Au gust Hoese zu Kirchhain im Kreise Luckau das 1h Jedem gestattet. Ven den Eintragungen können gegen E= He wal mmer Wie Gliiigki. , Allgemeine Ehrenzeichen, sowie legung der Kosten Abschriften gefordert werden, die auf Ver⸗ , men . , , z 2 R —; 4 ; . ; ö . h in Fiaggenzeugniß kann auch behufs der ersten Urber⸗ dem Hammerschmied Franz Kubitza zu Biskupiß im langen zu beglaubigen sind. führung eines neusn Schiffes in einen anderen Hafen von Kreise Zadrze die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen. . n 26 . , n. en i ie rie, des den Erber üngehäafens uagestellt in Schiff kann nur in das Schiffsregister des Hafens x , Gg, cee, , e . w m n,, . 4 eingetragen werden, von welchem aus, als dem dei . 3 ,,, , hat nur für die Dauer der Ueber⸗ hafen, die Seefahrt mit dem Schfffe betrieben werden soll. ve, ,, , . e w n mm n, be an Deutsches Reich. Soll die Seefahrt von einem ausländischen Hafen ode 1g . 83.6 8 wem Sasch ines Schutz gebieis oder eines Kosulargerichts⸗ n des , , . den vortragenden Rath im Reichsamt für die Verwaltung Heimathshafen, so steht dem Rheder die Wahl des inlandischen Hafens Anzeige zu machen. . der Reichseisenbahnen, Geheimen Ober⸗ Regierungsrath Registers frei. Hat der Rheder weder seinen Wohnsitz, noch seine 23 . Wackerzapp in Berlin zum Präsidenten der Kaiserlichen gewerbliche Niederlassung im Bezirk des Registergerichts, so . den eingetragenen. Thatsachen oder Rechts⸗ General-Direktion der Eisenbahnen in Eisaß- Lothringen in st er verpflichtet, einen im Bezirk des Registergerichts wohn⸗ vera nnihen Veränderungen ein, so find sie in das Schiffs⸗ Straßburg i. E. unter Beilegung des Charakters als Wirt. haften Vertreter zu bestellen, welcher die nach diesem Sesetze register emnzutragen. Jede Eintragung ist balgthunlichn aul sicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath mit dem Range eines für den Rheder begründeten Rechte und Pflichten gegenüber dem Schiffs⸗Zrtifikate zu ver merken. Wir Aenderung des Raths erster Klasse zu ernennen. . bem Regiftergerichie wahrzunehmen hat. Die Verpflichtung Namens des Schiffes bedarf der Genehmigang des Reichs⸗ zur Bestellung eines Vertreters fallt weg, wenn das Register⸗ kanzlaee, ( * . 66. w zericht feinen Sitz und der Rheder seinen Wohnfitz oder an, n oder wird es als reparaturunfaähig Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: gewerbliche Niederlassung im Reichs gebiete hat. nr mm. e, ,, 56 ,,, 6 den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen . 1. dec , erf . e, ee, r. e n ,. Wirklichen Legalionsliath Klehmet zum Geheimen Legations-⸗ Die Eintragung in das Schiffgregister kat zu enthalten, machen. Dae Gieich- gilt. w— a n ,,. , , .

ö r H den Namen und die Gattung des Schiffes sowie das i n merz . 6 5 E m n, mn. j ö ; m,. Danes ie d gehöriger eines fremden Staates ist und sich ergiebt, daß das

8

rath zu ernennen. 1 : . Unterscheidunge signal; . - 5 Schiff in ein Schiffs . w wd 3, die e äehniffs der amttichen Ber nutz Schü n geh, d ese mung les Heimathobg ns aus, d

Dem zum spanischen Honorat-Vözegensul in Nemel rt! . I die Felt und den Srt dei Erbauung, söweit sie festzt⸗ Renin be , mr dan e fer richt mach Hohhsichung . nannten Herrn Richard Schneider jr. ist namens des Reichs stellen sind; m , at . eg 6 y Volln mug, der * x ' 86 ö. * In 9arung a6 S- gertin 1 mit elner bealaubigte das Exequatur ertheilt worden. 3 den Heimaths hafen; Eintragung das chisss Zeriri n Einer den aubigien z Abschrift des Registerinhalts dem neuen Registergerichte zur

n

.

1 1 deu

ö 9n f ö . 7 5 den Namen und die nähere Bezeichnung des Rheders; . ö 2 . 2 1 Bewirkung der Eintragung zu übersendeu.

bei einer Rhederei den Namen und die nähere Be⸗

Beim Reichs-Eisenbahnamt ist der frühere Eisenbahn⸗ zeichnung sämmtlicher Mitrheder und des Korrespondent⸗ 814. ; Betriebssekretãr Pietsch zum Geheimen expedierenden Sekretãr rheders fowie die Größe der den einzelnen Mitrhedern Die Thatsachen und Rechtsoerhältnisse, welche gemãß § 13 und Kalkulator ernannt worden. . gehörenden Schiffsparten; eine Eintragung oder die Loͤschung im Schiffsregister erforderlich bei Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften machen, sind dem Registergericht anzuzeigen und glaubhaft zu

und juriffischen Brsonen die Firma oder den Namen machen. J Gesetz, und den Oct, an welchem sie ihren Sitz haben, bei Verpflichtet hierzu sind: 6 ;

betreffend das Fl enrecht der Kauffahrteischiffe. offenen Handelsgesellschaften außerdem den Namen aÜ. Perfonen, deren Namen nach 57 Nr. 5 in das

etreffend das n, n, . der Taufta? eis chiffe. und die nähere Bezeichnung sämmtlicher Gesellschafter, Schiffsregifter einzutragen sind, Vom 22. Juni 1899. bei Kommanditgesellschaften und Kommanditgesell⸗r bei juristischen Personen, eingetragenen Genossenschaften

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, schaften auf Aktien den Namen und die nãhere Be⸗ und solchen Handelsgesellschaften, welche keine person ich

König von Preußen c. 3 ö sämmtlicher persönlich haftenden Gesell⸗ haftenden Gesellschafter haben, die gesetzlichen Ver⸗ verordnen im Namen des Reichs, na erfolgter Zustimmung (schaster; . 33 treter, . . ö des . und des . ie: g 6) die Angabe, daß in Ansehung der Reichsangehörigkeit in dem Fall des § 6 Abs. 2 Satz 2 statt des Rheders 8 * der Betheiligten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind;⸗ dessen Vertreter,

Die zum Erwerbe durch die Seefahrt bestimmten Schiffe ) den Rechtsgrund, auf welchem die Erwerbung des in dem Fall tines Eigenthums wechsels durch den das (Kauffahrteischiffe mit Einschluß der Lootsen⸗, Hochseefischerei⸗ Schiffes oder der einzelnen Schiffsparten beruht; Recht des Schiffs zur Führung er Reichs flagge nicht Bergungs⸗ und Schleppfahr zeuge haben als Nationalflagge 9 den Tag der Eintragung; ö berührt wird, auch der neue Erwerber des Schiffs ausschließlich die Reichsflagge (Artikel 55 der Reichs verfassung) 9) die Ordnungsnummer, unter der das Schiff ein⸗ oder der Schiffspart. : . . . zu führen. getragen ist. . .. Anzeige ist von dem Verpflichteten binnen sechs

Die Form der Reichsflagge und die Art ihrer Führung 1 . Wochen nach dem Ablauf des Tages zu bewirken, an welchem

Schiffsregister darf erst geschehen, er von der einzutragenden Thatsache Kenntniß erlangt hat.

Die Eintragung in das

nur dann berechtigt, wenn sie im auss

von Reichsangehörigen stehen. It eine Eintragung oder die Löschung im Schiffsregister

Solange die amtliche Vermessung im Inlande noch nicht Den Reichsangehörigen werden gleichgeachtet offene hat stattfinden kõönnen dürfen die Ergebnisse der Vermessung o ist das Schiff s⸗Zertifikat, und wenn der Inhalt Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn die auf Grund der Vermessungsurkunde einer ausländischen eines von dem Registergericht ertheilten Auszugs aus dem Behörde oder eines sonstigen glaubhaften Nachweises einge- Schiffs⸗Zertifikat berührt wird, auch dieser dem Gericht ein⸗ 1

wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt. 8 49 er. 1. . . ( . . ch h 8 g nachdem das Recht des Schiffes zur Führung der Reichs Sind mehrere Verpflichtete vorhanden, so genügt die Zur Führung der Reichs flagge sind die gauffahrteischiffe flagge sowie alle im 5 ] bezeichneten Thatsachen und Rechis⸗ Anzeige durch einen von ihnen. x schließlichen Eigenthume verhältnisse glaubhaft gemacht sind. 815.

erforderlich,

ersõnlich haftenden Gesellschafter sämmtlich Reicheangehörige r t berü ĩ d icht ind; andere Handelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften tragen werden. ö ö Zur Einreichung verpflichtet ist außer den im 514 und juriflische Personen, wenn sie im Inland ihren Sitz ; 39. 3. . . bezeichneten. Personen auch der Schiffer, sobald sich das Schiff

haben, Kommanditgesellschaften auf Attien jedoch nur dann, Ist der Rheder zugleich Angehõr iger eines fremden in dem Hafen befindet, in dessen Register es eingetragen ist. wenn die persõnlich haftenden Gesellschafter fer lic Reichs Staates, so hat er auf Verlangen des Registergerichts laub Das Gericht 2 die Beiheiligten zur Einreichung der angehörige sind. haft zu machen, daß das Schiff nicht in ein Schiffs register Urkanden durch Ordnungsstrafen anzuhalten. Auf das Ver⸗ 3 dieses Staates eingetragen ist. Wird festgestellt daß eine fahren finden die Vorschriften der 85 132 bis 139 des Gesetzes olche Eintragung besteht, so darf das Schiff nicht in ein in⸗ über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

.

Verliert der Eigenthümer einer Schiffspart die Reichs so che tagung de . ; oder geht eine im Eigenthum eines Reichs. ländisches Schiffsregister eingetragen wenden. (Reichs⸗Sesetzb. 18898 S. 7h ent sprechende Anwendung. angehörigen slehende Schiffspart in anderer Weise als durch . 519. . Befinder sich das Schiff im Auslande so hat auf Antrag ö (Handelsgesetzbuch 5 503) 2 einen Ausländer Ueber die Eintragung des Schiffes in das Schiffsregister das Registergericht ein neues Schiffs: Zertifikat auszustellen und l

es dem Schiffer gegen Rückgabe der nach Abs. Ieinzureichenden Urkunden durch Vermittelung einer deutschen Behörde aus⸗ händigen zu lassen.

über, so behält das Schiff noch bis zum A auf eines Jahres wird von dem Negistergericht eine mit dem Inhalte der Ein⸗ das Recht zur Führung der Reichsflagge tragung übereinstimmende Uckunde Schiffs⸗Zernifikat) aus⸗ Sind seit dem im Absatz 1 bezeichneten Ereignisse sechs gestellt. * . ; ; Monate verstrichen, so hat das Registergericht die 5. Mit⸗ Das Schiffs⸗-Zertifikat hat außerdem zu bezeugen, daß die 8 16 rheder auf ihren Antrag zu ermächtigen, die Schiffspart für nach 3 8 erforderlichen Nachwesse geführt sind und daß das Schiffe von nicht mehr als 50 chm Brutto⸗Raumgehalt chnung des Eigenthümers öffentlich versteigern zu lassen; Schiff zur Führung der Reichs flagge befugt ist. find auch ohne Eintragung in das Schiffs cegister und Ertheilung