gering
mittel Verkaufte
Geiahlter Preis für 1 Doppel zentner Menge
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Bemerkungen. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die
Noch: Gerst e. 16,00 17,00 13 00 13,50 15,70
15,76 16, 80 —
16,00 15, 090
14,090 12,50 12, Sᷣo 15,20
16,00 13, 00
16.20 16. 16 16 o 15, 18 56 12, 16
1790 13,50 16.50 16,00
16 20 7 66 14 56
lb zo 16 86 16 56 1216 15 56
Hafer.
14,40 14,40
— 1440 12,75
13, 25
. 14,00 14,75 15, 00
1530 142 26 .
1429 14500 13,00 13,69 12,20
12,80 14,40 12,30 13, 00 12,80 13,60
1150 1256 1366
11,60 15, 106 16,90 15,090 14,50 16, 00 14,50 16,00 15,30
15, 90 17.00 1738 17,20 14,00 14,60 14, 60
15,60 14,80 15,00
13, 25) 14,50 15,00 1680 12,60
1460 1060
14,00 12,00
14,00 12,75
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14,20 1400 13,90 13,50 11,80
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16, 00 11.46 13 35 1455 14 80 16,20 lz, o . 1166
144 13 16 )
14,40 13, 60
1520 13 40
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1520 13, 30
12,80 135. 56 1936 13.69 15,16 13.06 15.46 15.56 15.56 1606 16 66 15.06 1735 1556 1676 15.56 18.66 1876 1838 15.56 1566 15.560 15.06
15, 10 15,60 16,75 13,650 16,00 15,40 17,00 13, 90
1410 14416 15, 45
19750 1
1610
1320 13 55
12.60 13, 00 12.80 13,90 14,60 11,86 15, 1 15,50 15,30 16,00 16,10 14,50 16, 00 15,59 16,75 15, 50 17,10 18,98 17.74 14,10 14,60 165,00 14,40
15,00 15,20 16,75 13.60 165,09 15,40 1680 12.80
1410 13 36
1420
12 80 15,56 13.46 12.56 . 15 50 11.00
1256 1756 11,40 14386 18,565 15, 6h 14.56 1416 14550 1699 15,50
15,00 1636 1714 1634 15,10 1426 14.56
3. 1480 1435 1436 1466 1486
— 13,25
— 14,B50 1400 15,00 12, 10
1220 1356
11,20 14,80 14,50 14.75 13,60 14, 00 14,00 15.00 15, 090 16,50 14,50 16,090 16,63 16, 13
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(C.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwerth auf voll Mark abgerundet mit ethellt. Der Dur hnitte is wird ̃ j ; , . daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, . Punkt 9 pr een T mn gen nen 876 beg kt.
ericht fehlt.
Preuszischer Landtag. Herrenhaus. 13. Sitzung vom 1. Juli 1899.
Seit der letzten Sitzung sind verstorben: Wirklicher Ge⸗ heimer Rath Dambach am 18. Mai, Wirklicher Geheimer Nath Henrici am 3. Juni, Ober⸗Bürgermeister Jaeger⸗ Elberfeld am 8. Juni. Ausgeschieden ist infolge Niederlegung seines städtischen Amts der bisherige Ober⸗Bürgermeister Lindemgnn-⸗Düsseldorf. Das Haus ehrt die Perstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Neu berufen sind Professor Schmoller, Herr von Wedel, Erster Bürgermeister Lentze . und Erster Bürgermeister Trenckmann (Mühl⸗
ausen).
Graf zu Lynar hat eine Interpellation, betreffend die Regulierung der Spree, insbesondere in der Gegend ober⸗ und Ve, . des Spreewaldes, eingereicht; dieselbe soll für Montag auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Dem ,,. zwischen Preußen und Württemberg über die Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und auf der Glatt vom 7. April 1899 und dem Gesetzentwurf, betreffend die Auf⸗ hebung der Flößerei auf den preußischen Theilen des Neckars und der Glatt, ertheilt das Haus auf Antrag des Referenten Grafen von 1 nei enbg; in einmaliger Schluß⸗ berathung ohne Diskussion seine Zustimmung.
Sodann folgt die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, auf Grund des vom Grafen von Seidlitz⸗Sandrecz ki erstatteten mündlichen Berichts der Etats- und Finanzkommission. Diese empfiehlt, die Beschlüsse des anderen Hauses unverändert zu genehmigen.
Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: t
Meine Herren! Die Frage der Nothwendigkeit, jedenfalls des dringenden Bedürfnisses dieses Gesetzes ist bigher sowohl im Ab- geordneten hause, als, wie ich annehme, auch hier unbestritten, und ein etwaiges Scheitern des Gesetzes würde gewiß allseitig bedauert werden. Um so mehr möchte ich bitten, die Staatsregierung nicht in die Lage zu bringen, durch Ihre Beschlüsse gezwungen ju sein, das Gesetz in diesem Jahre nicht zu stande kommen zu lassen. Meine Herren, es ist hier eben gesagt, die Gemeinden dürften nicht mehr belastet werden. Aber nach unserer Auffafsung ist die Schullast eine Gemeindelast, und wenn Sie sagen, die Gemeinden sollen überhaupt nicht mehr belastet werden, so sagen Sie: „Staatsschule '. Meine Herren wir sind an
die Staatsschule schon allmählich sehr nahe herangerückt. Durch die wachsenden Bedürfnisse waren allerdings nicht mehr alle Gemeinden in der Lage, die Schullasten zu tragen; nothgedrungen mußte der Staat einschreiten. Das ist im wachsenden Maße geschehen; Sie brauchen bloß die Etatg der letzten 20 Jahre durchzusehen, so werden Sie finden, daß mehr und mehr die Schullast auf den Staat gewäljt wird. Daneben sind allerdings auch die Ge—⸗ meinden stärler belastet. Das lag in der Natur der Entwickelung der Schule, der wachsenden Kosten für die Schulen und namentlich der höheren Bezüge der Lehrer.
Dieses vorliegende Gesktz betrifft nun auch die Schullasten; denn wessen der angestellte Lehrer ist, dem liegt auch die Pensionierung und die Fürsorge sür die Wittwen und Waisen ob, im Grundsatz wenigstens. Wir sind nun bei der Vorlage selbst mit staatlichen Zu⸗ schüfsen im allgemeinen schon wieder über die Grenze hinausgegangen, welche bei dem Lehrerbesoldungsgesetz vor 2 Jahren gezogen war. Wir haben da etwa?“ aller Kosten auf den Staat übernommen. Im Abgeordnetenhause wurde von dem Stadtrath Ehlers der Antrag gestellt, man solle hier auf die Hälfte gehen. Das beträgt 360 M pro Einzelfall. Das Abgeordnetenhaus beschloß aber, auch damit noch nicht zufrieden zu sein; vielleicht waren auch manche Mit⸗ glieder der Meinung, es sei nicht nothwendig, das Gesetz gerade in diesem Jahre zum Abschluß zu bringen — und gingen auf 420 (, Danach würde der Staat 3/3 von diesen Kosten übernehmen. Meine Herren, schon kei 3860 M zahlen alle Gemeinden, wo die Gehälter bis zu 1200 4M betragen, überhaupt nichts, und bei 420M geht das natürlich noch viel weiter. Ich habe um das Gesetz zu stande zu bringen, im Abgeordnetenhause zu verstehen gegeben, zu einem Zuschuß von 360 M0 im Ganzen, also der Hälfte aller entstehenden Kosten, würde der Staat im Interesse der Sache sich wohl entschließen. Ich habe mich nicht bestimmt dahin erklärt, daß ein verlangter Zuschuß von 420 M, wie er jetzt in der Vorlage ist, nach den Beschlüssen des Abgeordneten hausetz ein Kriegsfall sei. Man würde das in Erwägung nehmen, um das Zustandekommen des Gesetzes einigermaßen wahrscheinlich zu machen. Ich habe die Beschlußfassung des Staats, Ministeriums vor- behalten. Nach meiner Meinung geht das schon wieder viel zu weit und würde unabsehbare Konsequenzen für die Zukunft haben.
Nun kommt aber der zweite Fall. Im Jahre 1887 hat man nach meiner Meinung in etwas unbedachter Weise feste Bejüge für jede Lehrerstelle im Lande, einerlei, ob die Gemeinde vollkommen leistungsfähig war oder nicht, zugestanden. Daß das ein Verlassen des Grundsatzes der Berfassung ift, wonach die Schullast eine Gemeinde⸗
last ist, und der Staat nur im Fall der Hilfsbedürftigkeit der Ge⸗
meinde eintreten soll, das glaube ich noch heute. Ich habe es damals auch als Mitglied dieses hohen Hauses für im höchsten Grade bedenklich gehalten, und hier in diesem hohen Hause wurde das Prinzip als verfassungswidrig aufs äußerste bekämpft. Als nun die Schullasten wieder stiegen, haben wir uns bemüht, bei dem letzten Gesetz wegen der Besoldung der Lehrer uns der Verfassung wieder zu nähern, indem wir sagten, daß, wo unzweifelhaft die betreffenden Gemeinden leistungsfähig sind, da der Staat keine Geschenke machen darf, da die kreisfreien Städte ohne Zweifel leistungsfähig sind; so haben wir auf eine bestimmte Zahl von Lehrerstellen die Beihilfe des Staats für diese Stadt beschränkt. Dieser Grundsatz ist hier ausführlich disputiert worden. Schließlich hat das Herren haus die damaligen Prinzipien des Abgeordnetenhauses angenommen.
Jetzt kommen wir zu den Wittwen und Waisen; da soll nun wieder dieser Grundsatz verlassen werden. Ist das eine konsequente Gesetzgebung? Wenn Sie das hier durchführen, dann müssen Sie eigentlich es auch wieder ändern an dem Gesetz, betreffend die Be—⸗ soldung der Lehrer. Ich sehe keinen Unterschied in dieser Beziehung. Wir haben gesagt, es ist unausführbar, die Leistungsfähigkeit aller Ge⸗ meinden im ganzen preußischen Staate zu untersuchen. Wir müssen da einen Durchschnitt ziehen, wir müssen davon ausgehen: im Großen und Ganzen sind die kreisfreien Städte für diese ja an sich geringe Last vollkommen leistungsfähig. Es handelt sich hier garnicht um große Summen, um viel geringere Summen als bei der Frage der Lehrer⸗ besoldungen selbst. Sollte nachgewiesen werden, daß eine einzelne kreiefreie Stadt nicht leistungsfähig ist, so sind Fonds vorhanden und dazu bestimmt, solchen Städten zu helfen, wie wir das schon in Betreff einzelner kreisfreien Städte, namentlich in Schlesien, thun. Also, würde der Grundsatz im einzelnen Falle nicht zutreffen, so ist in dieser Beziehung die Möglichkeit vollständig vorhanden, zu helfen. Aber, meine Herren, Sie müssen immer nur zugeben, daß, wenn wir einmal ein bestimmtes Prinzip aufgestellt und durchgeführt haben, wenn wir ugs dadurch einigermaßen der verfassungsmäßigen Ver⸗ theilung der Schullasten wieder genähert haben — und nun nach zwei Jahren, wo es sich um eine viel kleinere Sache handelt, wir wieder abspringen von diesem Grundsatz, so ist das doch keine Konsequenz. n
Meine Herren, wenn wir die kreisfreien Städte unterstützen, so ist es doch schon sonderbar, daß man nur Berlin davon ausnimmt; denn ich wüßte garnicht, wie man behaupten will, daß alle an deren Städten hilfsbedürftiger seien in dieser Beziehung wie Berlin. Ich habe schon im Abgeordnetenhause gesagt, Köln, Frankfurt, alle derartigen Städte, selbst Charlottenburg,
und andere selbständige Vororte um Berlin, wohin die Steuerkraft sich jetzt zieht, wo das Wachsen der Steuer ein ganz eminentes ist,
sind nach meiner Meinung ebenso leistungsfähig wie Berlin; man hat
sich aber doch gescheut, eine so gut situierte Stadt wie Berlin mit
der großen, im Verhältniß mäßigen Steuerlast zu unterstützen; da
hat man gesagt, das könnte übel aussehen, und über die übrigen, die
genau in derselben Lage sind, ist man dann hinweggegangen.
Diese Frage ist nicht bloß elne Geldfrage — schließlich würde es sich in diesem Fall um eine Million handeln, die aus der all⸗ gemeinen Staatskasse den kreloftelen Gemeinden zugeführt würde —, aber es ist eine Frage des Prinzipz. Wenn man gesagt hätte bei der Berathung des Lehrerbesoldungtgesetzes: wir wollen das Prinzip der Verfassung definitiv verlassen, wir haben nun einmal im Jahre 1887 den Schritt gethan, nicht danach zu fragen, ob die Gemeinden leistunge⸗ fähig sind oder nicht, in einem gewissen bestimmten Verhältniß soll der Staat zu den Schullaften in allen Gemeinden zuschießen, das würde mir verständlich. Aber nun ein anderes Prinzip aufnehmen vor ein paar Jahren und hier, wo der Druck, der daraus etwa folgen könnte, für die kreisfreien Städte nur ein ganz unbedeutender ist, eine solche Gesetzgebung zu machen, — das kann der Staat nicht julassen, dann kommt man, wie man zu sagen pflegt, von einem ins andere, und schließlich ist überhaupt alles willkürlich. Und wie stark ist das Drängen, namentlich eines Theils des Lehrer—⸗ standes schon jetzt dahin, die Schullast überhaupt für eine Staatslast zu erklären! Ja, wer das will, der muß so verfahren, wie hier die Kommission vorschlägt; wer das aber nicht will — und ich und der Herr Kultus. Minister ebenfalls nach seinen mehrfachen Erklärungen wir stehen auf dem Standpunkt, die Schule muß eine Gemeindesache bleiben —, der muß sagen: principiis obsta! Wir haben nun den richtigen Weg wiedergefunden vor ein paar Jahren; bleiben wir auf diesem Weg, dann handeln wir konsequent und grund⸗ sätzlich und setzen der schon stark eingeleiteten Entwickelung zur Staate⸗ schule doch wieder einen kleinen Damm entgegen.
Es ist die Frage daher auch vor allem eine grundsätzliche Frage, es ist nicht allein und zum wenigsten Theil vielleicht eine Finanz frage. Deshalb bitte ich das hohe Haus, die Vorlage der Regierung in diesem Punkte wieder berzustellen.
Was die Frage wegen des Zuschusses von 420 M statt 240 4, wie die Regierungsvorlage es verlangt, betrifft, so will ich eine bestimmte Erklärung in dieser Beziehung nicht abgeben. Wenn dadurch das Gesetz zu stande kommen würde, da es sich hier bloß um eine Finanjfrage und nicht um eine Prinzipienfrage handelt, so glaube ich, eine gewisse Geneigtheit, ohne aber etwas Bestimmtes in dieser Beziehung sagen zu können, des Staats⸗Ministeriums in Aussicht stellen zu können. Um des lieben Friedens willen und um das höchst wichtige Gesetz zu stande zu bringen, würde der Staat auch noch vielleicht diese Last auf sich nehmen, obwohl dann die Leistung des Staats schon auf 5/s des ganzen Betrags sich ausdehnen würde, man also von den Grundsätzen der Vertheilung dieser Schullast schon ganz erheblich abweicht. Ich thue das im Interesse der Wittwen und Waisen. Ich fühle lebendig, daß in dieser Richtung eine wesentliche Verbesserung gegen den bisherigen Zustand eintreten muß; und wenn das Gesetz auf andere Weise nicht zu stande gebracht werden könnte, so würde ich mich freilich ent— schließen, in diesem Punkte entgegenzukommen und würde dies auch im Staats⸗Ministerium empfehlen, wenn auch mit schwerem Bedenken. Aber in dem andern Punkte, der grundsätzlicher Ratur ist, bitte ich daz hohe Haus, die Regierungsvorlage wiederherzustellen.
Ober ⸗Bürgermeister Becker ⸗Köln: Ich halte im Gegensatz zu der Auffassung, welche der Finanz ⸗Minister soeben zu meinem Be— dauern vertreten hat, die Beschlüsse des anderen Hauses für eine wesentliche Verbesserung der Vorlage. Im Punkte des Staats- zuschusses brauchen wir wohl keine Besorgnisse mehr zu hegen. Aber die Verletzung der Verfassung in dem prinzipiellen Punkte ist doch
schon seit 1553 im Gange, ohne daß bisher die Schule zur Staate schule geworden ist. In diesem Prinzip liegt gar kein Prinzip. Auch bei dem Lehrerbesoldungegesetz hat man dieses Prinzip keinezwegs so ausnahmtzlos respektiert. Der Begriff der eximierten und nichteximierten Städte giebt keinen Maßstab für die Leistungsfähigkeit; jahlreiche Landkreise sind viel leistungsfähiger als selbständige Libre. Und wenn jene Kongruenz jetzt auch vor⸗ handen ist, wer giebt die Gewähr dafür, daß das se bleibt, besonders wenn der gegenwärtige Aufschwung wieder zurückgeht? Dann müßte erst das Gesetz geändert werden, wenn man Hilfe bringen wollte. Berlin würde ich persönlich gern den Zuschuß wünschen, aber seine steuerliche Leistungsfähigkeit überragt doch weit diejenige aller äbrigen preußischen Kommunen, auch diejenige Charlottenburg?::. Es ist also durchaus zutreffend, wenn man die Leistungsfähigkeit Berlins in der Vorlage absolut zum Ausdruck bringt. Die Festlegung jenes „Prinzips der kreisfreien Städte haben wir sehr bstter empfunden, und wir freuen uns, daß es jetzt wieder verlassen werden soll. Finan⸗ ziell ist die Unterscheidung von keiner erheblichen Bedeutung. Es bandelt sich einfach um eine Zweckmäßigkeitsfrage. In der Stellung der Volksschule wird durch die Annahme der Vorlage nicht das
Geringste geändert. Sollte das Gesetz nicht zu stande kommen, dann liegt die Schuld bei der Königlichen Staatzregierung.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Der Herr Vorredner sagt: Wenn da Gesetz nicht zu stande kommt, so liegt die Schuld an der Staatsreglerung. Ich kann genau dasselbe sagen: wenn das Gesetz nicht zu stande kommt, so liegt die Schuld am Landtag. Was will man denn damit beweisen? Dagegen danke ich dem Herrn Vorredner, daß er alle meine Deduktionen über die grundsätzliche Stellung gegenüber der Tragung der Schullasten vollkommen bewiesen hat. Er hat gesagt: Die Leistungsfähigkeit solle nichts mehr bedeuten, sie solle garnicht mehr berücksichtigt werden. Das ist die Aufhebung der Verfassung ganz direkt und ohne Umschweife; denn die Verfassung sagt: die Leistungsfähigkeit, die Frage des Be⸗ dürfnisses entscheidet, wo und in welcher Höhe der Staat einschreiten und den Gemeinden zu Hilfe kommen soll. Wenn aber die Leistungs⸗ fähigkelt nichts bedeuten soll, wo bleiben da seine Deduktionen in Be⸗ treff Berlins? Der Vorredner sagt: Berlin ist leistungs fähig. Da sage ich: Köln ist leistungsfäbig; da sage ich: Frankfurt ist leistungsfähig. So kann man fast alle hler in Betracht kommenden Städte nennen. Hier wird einmal die Leislungefähigkeit aber nur für Berlin wieder als maßgebend anerkannt.
Meine Herren, der Herr Vorredner sagt, man habe seit 1872 die Sache überhaupt nicht konsequent durchgeführt, wie das die Verfassung eigentlich wolle. Das ist ja gerade, was ich sage: wir sind seit langer Zeit durch den Drang der Umstände, durch die kolossale Steigerung der Schullasten, durch die infolgedessen wachsende Leistungsunfähigkeit einer großen Anzahl von Gemeinden, namentlich
Verfassung abzugehen gezwungen gewesen. Die Folge ist die, daß diese Grundsaͤtze der Verfassung allmählich ganz in Vergessenheit gerathen. Wer heute noch den Staat und seine Zukunft vertheidigt, muß eigentlich um Entschuldigung bitten. Es entsteht immer mehr die Neigung, daß alle Lasten auf den Staat übergewälzt werden müssen. Gerade diejenigen Herren aus den großen Städten, die stets das Ver⸗ langen — und ich stehe da auf ihrem Standpunkt — nach mehr Selbständigkeit haben, die das ewige Eingreifen des Staats, den Er⸗ laß allgemeiner bureaukratischer Verfügungen vermieden wissen wollen, die sollten doch wahrhaftig einen anderen Standpunkt einnehmen; denn die Lasten, die sie hier übernehmen, die ihre normale Höhe erst in 50 Jahren erreichen, drücken sie nicht, das können sie nicht be—⸗ haupten, und namentlich nicht solche Städte, wie ich sie vorhin be⸗ zeichnet habe.
Nun habe ich mich ebenso über die Bemerkung des Herrn Vor⸗ redners gefreut, daß, wenn 420 M zugeschossen würden, dann erst die⸗ jenigen Gemeinden, welche ihre Lehrer bis zu 1200 M besoldet haben, von jenen Beiträgen frei werden würden. Das ist aber schon bei einem Zuschuß des Staats von 360 n, wie der Stadtrath Ehlers im Abgeordnetenhause es verlangte, der Fall. Also hoffe ich nun, daß Herr Ober⸗Bürgermeister Becker, da er annimmt, daß, wenn eine Gemeinde ihre Lehrer mit 1200 M bezahlt, sie doch so weit leistungsfähig ist, daß sie diese kleinen Beiträge zu den Reliktenkosten zu leisten fähig ist, nun mit 360 M sich begnügt. Ich habe selbst aus den Kreisen von Bürgermeistern die Ansicht vertreten hören, daß es eigentlich verständiger gewesen wäre, das Abgeordnetenhaus wäre bei 360 4 Zuschuß stehen ge⸗ blieben, — das will ich den Herren anheimgeben.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich habe an der Vorlage, wie sie Ihnen vor⸗ iegt, nur ein einziges Interesse, nämlich, daß sie zustande kommt. Die Frage, über die jetzt noch Zweifel bestehen, liegt eigentlich meinem speziellen Ressort ferner. Ich kann es nur dankbar begrüßen, daß die Finanzverwaltung die Güte gehabt hat, in dieser Beziehung die Vertretung der Interessen zu übernehmen, von denen wir ausgegangen sind bei dem Zustandekommen der Vorlage. Das, meine Herren, ist ganz zweifellos, daß das Zustandekommen einer angemessenen Versorgung der Wittwen und Waisen unserer Lehrer ein noch viel dringenderes Interesse für die ganze Bevölkerung bildet, als das Lehrerbesoldungsgesetz. Da, und namentlich bei der Ausführung, will ich gern zugeben, mag im einzelnen manches gefehlt sein, aber für diese Fürsorge der Wittwen und Waisen der Lehrer, daß die nicht betteln gehen sollen, dafür finden Sle die Zustimmung im ganzen Lande, bei allen Bevölkerungsklassen, und darüber kann auch nicht der mindesle Zweifel bestehen, daß es ein dringendes Landes, ein dringendes Volkzinteresse ist, daß diese Vorlage wirklich zu stande kommt.
Nun, meine Herren, kann ich, was den Streitpunkt anlangt — ich nehme an, daß es also wesentlich nur noch diesen einen Streit⸗ punkt giebt — Ihnen nur anheimgeben, daß Sie nichts thun, was das Zustandekommen des Gesetzes hindert und gefährdet. Prüfen Sie die Sache, so werden Sie sich sagen können, daß es auch mit dem Eintritt der kreisfreien Städte in die Bezirkg⸗ kassen gehen wird; und wenn wir damit das Gesetz zu stande be⸗ kommen, dann, glaube ich, kann auch jeder Einzelne es mit in Kauf nehmen, ob das seinen Grundsätzen bis auf das letzte Tüpfelchen ent⸗ spricht oder nicht. Ich für meinen Theil kann nur bestätigen, was der Herr Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums vorhin gesagt hat, es ist das meine wohlerwogene Ueberzeugung, von der ich nicht abgehen werde, daß die Schule in Preußen in erster Linie Gemeindeschule sein muß, allerdings Gemeindeschule unter der Voraussetzung, daß der Staat mit seinen Mitteln überall da und insoweit eintritt, daß die Gemeinden nicht überlastet werden. Es ist eine große Schwierigkeit, die wirkliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden festzustellen, und so ost wir uns auch bemüht haben, dafür ganz bestimmte Grundsätze zu finden, so oft sind wir, wenigstens nach vielen Richtungen hin, damit goscheitert. Deshalb ist es wohl verständlich, daß die Staatsregierung bei der Einbringung des Entwurfs von dem Grundsatze ausgegangen ist, daß man gewisse allgemeine Grundsätze aufstellen und Grenzen ziehen muß, wie das bei dem Ausschluß der kreisfreien Städte von den Bezirks kassen geschehen ist. Ich biste also nochmals dringend, daß die Herren dem Gesetzent vurf zum Zustandekommen verhelfen mögen.
Ober Bürgermelster Becker: Der Finanz⸗Minister hat wieder von einem Prinzip gesprechen, welches ich nicht anerkennen kann. Ist die Verfassung aufgehoben, so ist es durch die Staatsregierung 1883 bis 1895 ö denn in dleser ganzen Zeit ist jeder Ge⸗ meinde, einschlleßlich Berlins, obne Rücksicht auf die Bedürftig⸗ keit ein Zuschuß jzu den Lehrergehältern gewährt worden. Wider ihren Willen sind die Städte in die Pensions,, in die Zulagekassen eingeschlossen worden; hier sollen sie nun plötzlich nicht mit hinein. Liegt denn darin ein Prinzip? Berlin gewährt ju schon heute selnen Relikten dieselbe Versorgung, welche die Lehrer ander⸗ wärts erst durch dieses Gesetz bekommen sollen.
Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf bringt den Antrag ein, 8 14 des Gesetzes in der von dem Finanz⸗ Minister geforderten Weise zu ändern.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: Meine Herren! Der Herr Ober⸗Bürgermeister Becker stützt die Berechtigung, Berlin anders zu stellen als andere kreisfreie Städte, darauf, daß die Lehrerwittwen und ⸗Waisen in Berlin schon thatsäch⸗ lich dasselbe erhielten, welches ihnen hier das Gesetz giebt. Da lade ich ihn ein, diejenigen verschiedenen anderen Städte, bei denen dieser Umstand genau so zutrifft, auch in Betracht zu ziehen, z. B. Breslau, Barmen, wenn ich nicht irre, Elberfeld, und dann kann es auch für Köln keine so große Härte sein, wenn es in Zukunft ebenso behandelt wird. Ich habe ja schon zugegeben, daß man in den letzten Jahren die Verfassung nicht genügend beachtet hat und auch nicht be⸗ achten konnte. Aber ignoriert hat man die Verfassung auch früher nicht. In dem Gesetz von 1887/88 wird der Staatszuschuß für den ersten und alleinstehenden Lehrer erheblich höher als für die folgenden normiert, und Sie brauchen nur die Verhandlungen nachzulesen, um zu sehen, daß man damit nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit handeln wollte; weil die kleineren, leistungsunfähigeren Gemeinden nur einen einzelnen Lehrer haben, wollte man sie stärker bedenken, als die großen Städte mit einer größeren Lehreranzahl. Also gänzlich ignoriert, wie Herr Ober ⸗Bürgermeister Becker die Sache darstellt, hat die Gesetzgebung diese Frage auch früher keineswegg.
auf dem Lande, mehr oder weniger von den festen Grundsätzen der
Meine Herren, für mich ist die Frage, die ich erörtert habe, über die
Stellung des Staats zu den Schullasten, unzertren on der Fre die Schullaft Gemeindelast oder Staatslast, etwas mehr, als der
Kultus Minister anzunehmen scheint. Es ist dies keineswegs nur eine finanzielle Frage, sondern, da der Herr Kultus, Minister, wie er oft ausgesprochen hat, auf dem gleichen Standpunkt steht, so wird er auch darin mit mir einverstanden sein, daß diese finanzielle Frage mit der grundsaͤtzlichen Frage der Schulverwaltung des Schulwesens un⸗ bedingt zusammenhängt.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Ich wollte nur konstarieren, daß ich die Annahme des Herrn Finanz ⸗Ministers als selbstverständlich ansehe; ich glaube auch nichts gesagt zu haben, worauf man die Meinung stützen könnte, als wenn ich annähme, daß diese grundsaͤtzliche Bezeichnung unserer preußischen Volksschule als Gemeindeschule nicht auch ihre tiefe Rückwirkung auf die ganze erziehliche Wirkung der Schule und ihre Aufgaben hat.
In der Spezialdiskussion werden die 88 14—13 ohne De⸗ batte angenommen. 86 § 14 führt
ber Bürgermeister Ben der⸗Breelau auß, daß man es nicht für einen Grundsatz ausgeben könne, die Leistungsfähigkeit ganz äußer-⸗ lich nach der Kopfzahl und der Größe der Gemeinde zu beurtheilen. Es gebe große Städte und selbständige Stadtkreise, welche weit weniger leistungssähig sind als kleine Gemeinden, zumal in den Landkreisen in der Umgebung großer Städte. Wag solle es frommen, hier diesen Gegensatz zwischen Stadt und Land gegen die Städte auszuspielen? Könne dies dem Staateganzen zum Segen gereichen? ( Wirklicher Geheimer Sber⸗Finanzrath Dr. Germar tritt diesen Ausführungen entgegen. Wenn eine Gemeinde so groß geworden sei, daß sie einen selbständigen Stadtkreis bilde, sei unter allen Umständen auch ihre Steuerfähigkeit entsprechend gewachsen. Graf von der Schulen burg⸗Beetzendorf bemerkt, daß er sich lediglich durch die Darlegung des Finanz ⸗Ministers habe be⸗ stimmen lassen, den Antrag einzubringen, und empfiehlt ihn im Inter- esse der Gerechtigkeit dem Hause zur Annahme. Graf von Zieten⸗ Schwerin: Die Gerechtigkeit schreiben beide Theile auf ihre Fahne, und jeder hat von seinem Standpunkt aus Recht. Nachdem die Kommission mit großer Mehrheit sich für die Beschlüsse des anderen Hauses entschieden hat, bitte ich um Annahme derselben. Wir kranken heute und werden kranken an dem Schaden des Mangels eines allgemeinen Volksschulgesetzes, darin liegt die ganze Schwierigkeit. Wir haben zahlreiche große Städte, die als Fabrik⸗ städte groß geworden sind, aber keine prästationsfähigen Bewohner ', ,. denen vielmehr die einzigen noch übrigen prästationsfähigen wegziehen. / Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanzrath Dr. Ger mar lehnt es ab, aus solchen ganz vereinzelten Ausnahmen eine allgemeine Regel her⸗ leiten zu lassen und anzuerkennen. Der Antrag des Grafen von der Schulenburg wird mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt, 3 14 und der Rest des Gesetzes in der inn des anderen Hauses angenommen, des⸗ gleichen das Gesetz im Ganzen. . Die Petition des Magistrats von Lehe in Hannover um Erlaß eines Volksschulunterhaltungsgesetzes für die ganze Monarchie wird nach dem Antrage des Referenten der Petitionskommission Herrn von Schöning ohne Debatte der Regierung als Material überwiesen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung: Montag 111 Uhr. Interpellation des Grafen zu Lynar, betreffend die Regu⸗ lierung der Spree; Vorlage wegen Versetzung richterlicher Beamten in den Ruhestand; kleinere Vorlagen; en rr
Haus der Abgeordneten. 86. Sitzung vom 1. Juli 1899.
Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden.
Zur zweiten Berathung des Entwurfs eines preußi⸗ schen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit beantragt der Abg. . (Zentr.), daß für solche Bezirke, in denen ein Bedürfniß danach besteht, die Amts⸗ gerichte ermächtigt werden, mit der freiwilligen Grundstücks⸗ versteigerung außerhalb der Gerichtsstelle einen Gerichtsschreiber zu beauftragen.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich bemerke zunächst, daß sich in dem Antrage ein Druckfehler befindet. (Zuruf) Wenn dieser Druckfehler schon be⸗ richtigt ist, so bin ich mit dem Arrage einverstanden.
Der Antrag Schmitz wird angenommen.
Nach Art. 124 sollen in Ostfriesland und Hardingerland, sowie im Regierungsbezirk Osnabrück besondere, beeidigte Auktionatoren für n ch. Versteigerungen zugelassen werden.
Die Kommission beantragt, den Regierungsbezirk Osna⸗ brück zu streichen. Aus dem 9 wird beantragt, die Auktionatoren allgemein zuzulassen oder wenigstens die Bezirke Osnabrück und Stade einzuschließen.
Nachdem die Abgg. Menge (fr. kons.) und Meyer ⸗Diepholj (ul.) für die Wiederherstellung der Vorlage gesprochen haben, erklärt der
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Gegen die beut beantragte Wiederherstellung der Regierungsvorlage ist selbstverständlich meinerselts nichts zu erinnern. Gegen eine weitere Ausdehnung dieser Bestimmung, wie dies in den anderen vorliegenden Anträgen, besonders in dem Antrage Meyer, Ihnen unterbreitet worden ist, glaube ich mich aber aussprechen zu müssen.
Die Staattzreglerung bat sich nur schwer entschlossen, die Ausnahme⸗ bestimmung, die der Artikel 124 des Entwurfs enthält, in diesen Ent⸗ wurf aufzunehmen; sie hat es nur gethan in Anerkennung der be⸗ sonderen Verhältnisse, die in Ostfriesland, im Harlinger Lande und im gewissen Grade auch im Regierungsbezirk Osnabrück be⸗ stehen, und die Ihnen durch den Herrn Abg. Menge vorher wiederum ausführlich dargelegt sind. Die Staatsregierung hat es für bedenklich erachtet, hier in althergebrachte Verhältnisse und Zustände einzugreifen und dadurch Unzufriedenheit in weiten Kreisen hervorzurufen, ohne daß dazu eine zwingende Nothwendigkeit vorhanden sei.
Aber, meine Herren, es hat sich dabei wiederum gezeigt, wie verhängnißvoll es ist, einzelnen Landestheilen Sonder⸗ rechte zu geben; es hat sich wiederum die alte Erfahrung erwiesen, daß aus einer solchen Konzession für einjelne Landet⸗ theile gleich weitergehende Berufungen für andere Landestheile her ⸗ geleitet werden. So ist et auch hier gegangen. Kaum war es Lande bekannt geworden, daß den Auktionatoren in Ostfriesland ge⸗ wisse Vorrechte verbleiben sollten, als ein Sturm von Petltionen aus einer Reihe von Provinzen kam, worin deren Auktionatoren sagten: sie selen ebenso gut wie die ostfriestschen und osnabrückschen, und
bezdalb müsse ihnen dagselbe verlichen . .