CGroßhauveis. Tru scuttoprense von Getreide au außterdeutschen Börsen Plätzen April bis Juni 1899
nach Wochen Durchschuitten. (Preise für prompte Loko⸗J Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.) Z3usammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark.
Plätze und Sorten. 38.
April April April
Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Vierteljahr 1899 nach Wochen:
10.15. 17. 22. 24/29. 1.6. April
; 29.5. 8.15. 16 xo az 9 bis
5. 10. 12.17. 19. /24. Mai Mai 36.
Mai ai Junt Junt Juni
R vie B rer. oggen, er Boden.. We 6 4 ei ö eff. ungarischer, prima. erste, slovakischt....
Bu dapest. en, Mittel qualität.. W ö. ü .
5. Malz⸗ ) ö St. Petersburg.
ö nn, 11 Odessa.
Roggen, 7172 kg per hl.
Weljen, Ulka, 76h 3 6 per hl
a.
9 Roggen, 71/72 kg per hl. Welzen, 75/76 kg per hl
Paris. . lieferbare Waare des laufenden t Welzen Monats Antwerpen.
Donau, mittel Aima, feiner. Azima, gewöhnlicher Californter, mittel. Red Winter Nr. 2. . 9 Amsterdam.
. Roggen St. Petersburger Weizen Odessa.... .
London. a. Produktenbörse (Mark Lane).
131,46 132, 00 Weizen
Weizen fer
erste
Mittelpreis aus 196 Markt⸗ orten Liverpool. 1 Western Winter.. Northern Duluth .. Chicago Spring Nr.? Hard Kansas . . weiß ordinär engl., weißer. ; dafer engl., gelber. Chicago) Weizen, Lieserungs ware NM
New-⸗-YVork. Red Winter Nr. 2.
Weizen Lieferungswaare
Buenos Aires. Weizen, mittel, frei Bord Rosario
9l, 07 92,57 95,07
135,41 135,42 132,16 134,69 135,B57 135,57 133,03 133,93 134,77 133,95 135.56 136,42 177.72 177,4 169,43 169,42 172, 85 172, 900 168,61 172, 0 173, 76 173,80 178,77 184,72 108,33 109, 19 107,59 107,58 10751 106,765 106,76 106, 80. 107,65 105,98 107,60 108,46 145,56 145,58 145,71 145,70 140, 65 140, 65 140,65 140,71 140,70 140,73 140,64 140, 66
126, 95 125,89 120,30 119,99 121,B659 122,01 122,91 122,96 122, 95 122,08 121,50 122,53 . 161,05 160,99 1596,55 150,78 1853,36 195,B73 154,ů38 155,29 156,98 158,54 161,32 169, 64 ; 101,13 191,14 191,23 101,23 100,41 101,25
128,64 128, 65 124,19 115,21 114,89 115,23 111,84 115,28 115, 27 115,30 11438 114,39
113,40 113,37 113,42 113,44 114,63 114,33 111,54 110,13 109,37 112,66 113,51 114,58 . 144,85 14482 144,88 144,91 144,94 146,82 148,60 145,38 145,34 145,21 144,99 144,87 ö . 117,42 111,91 113,05 109,78 110,90 111,03 110,07 106,83 102,40 100,12 105,45 105,36
105,35 103,12 104A 71 104,96 195,ů 15 105,80 105,67 105,73 105,93 196,95 105,23 196,25 114 83 113,45 1165,68 116,81 115,43 112,92 109,B56 16,57 118,48 122, 12 124,13 124,46
1068,51 110,59 110,86 110,44 111,B74 111,87 109,63 195,ů73 106,14 1098,69 1098,31 110, 8ö 123,78 123,76 122,92 122,74 122,594 121,36 117,99 118, 956 119, Si 120, 386 119, 95 119, 85
1099,48 111,89 110,55 110544 112, 13 113.70 113,41 111,84 112, 16 11208 198,51 198,40 170,46 169,58 170, 21 170, 381 171,73 170, 63 167,68 167,47 1665,77 164,47 162,44 162, 00
130,98 129,57 131,59 133,19 134,465 134,78 133,92 135,02 136, 15 136,27 137,65 138, 05
127,18 127,15 128,76 12931 129,36 129, 44 129. 88 131,95 133,65 134. 39 134,65 133, 69 137,28 137,55 138,46 137,64 137,45 137,53 137,5 135,90 136,04 137,82 136,42 136,47 137,53 135,78 137,53 138,74 137, 07 137, 65 139,27 128,23 129,17 132,97 131,74 131,62 131,95 130,2 131,95 133, 16 134, 08 135,46 136,68
124,99 124,66 124,62 125,02 127,52 125,95 125,19 123,93 122,27 119,900 116, 12 115,72 128,19 126,66 126,63 127,83 127,92 128,36 128,81 127,94 123, 87 123,8! 120,52 121,72 122, 68 122, 40 124,47 125,87 126, 32 123,54 12289 124,58 126, 28 127,96 128,58 131,38
120,58 116,98 120,95 123,96 122,895 122, 19 120,6 120, 70 123,25 123 52 125,11 12431 . . . 117,23 113,62 118 36 120, 58 119,90 118, 8 17,29 119,98 121,39 121,76 122, 8 122,0 120,21 b. Gazette averages. englisches Getreide,
39, 30 98,75 98,79 98,77 98,62 98,29
133,73 134,54 135,54 137,53 138,17 137,72 137,65 137, 89
11528 1159 115,67 117,23 118.46 118,91 118,46 118,13 118,85 119,54 120,93 119,97 119, 97 122,05 121,66 123,B25 125,65 126,32 128, 18 128,72 127,58 1350,53 131,13 128,77 129,26 129, 8359 141,15 14410 141,62 145,37 137,46 13471 134,65 1383,31 136,99 122,92 129,96 147, 24 1365,99
129, 43 130,50 . 134,12 134 19 133 31 131, 8 134, 25 134, 19 136 0s 141,22 14209 137, 89 . — 1137, .
140,2 140,32 14256 142580 141.69 140 82 1467 143, 564 id 57 143, 97 14 6s 141,15 i38, 1 133.55 130 7 1323 24 1353, i8 134, 18 133,05 1323 137, 07 137, o 136,55 137, 90 135, 95 132.02 i356 13 150 9. 152,33 i353, ss is 31 izi, so 131. 8a i i iz, ga i554 15s, s3 138,51 i33, or) 154.52 126 58 125 0 125 57 — —
130, 35 121 00 126, 85 135, 05 126, 15 127,28 127,19 127,25 1775, i9 127, 19 i37, ig 137, iz 27,13 114 53 114 7a II1.63 115,5 117.31 Ii i 133,0 133, 58 123,02 120 94 120, 93 1360. 38 1230, 38
11106 111,85 113,40 11035 109,47 1078 109,90 11430 118,85 115,8? iii i is a5 ji5 iz jisi iii, s ioss is iwas is, so ii s ii s
125,73 128,27 128,809 125,60 125 11828 119,53 121,10 119,20 120 117,54 119,05 121,49 118,56 118
93, 12
134,65 133,56 135,12 135,13 136, 096 136,96 137,00 137,18 134 36
128,56 129,49 128,56 128,49 12709
23 114,85 111,63 Vn. 114 38 124,52 O7 122, 69
3 122,03
92,06
3 125 99 12843 12911 131,16 123,12 Ii 3s 133 05 136 M i365, 564 133, 95 1i6 Ss 13 33 173. 14 1358 175 3
go 00 89, 96 91, 9 93, 29
/
91,17
91, 19 92 80 94,79
) Vom 29. Mai ab: 1) Lieserungswaare per Juli, — ?) desgl. ver September notiert.
Per so n al⸗Ver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fäh nriche Z. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Eckernförde, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 3. Juli. v. Kessel, Gen. Lt., Gen. Adjutant Seiner Majeftät des Kaisers und Königs und Kommandeur der 2. Garde⸗Inf. Dio, für die Dauer der dies⸗ jährigen Nordlandsreise Seiner Majestät bebufs Vertretung des Kom⸗ mandanten des Hauptquartiers ju Seiner Maj stät dem Kaiser und Könige, Jourdan, Oberstlt. und Kommandeur des Fuß⸗A rt. Regiments von Hindersin (Pomm) Nr. 2, vom 9. bs 165. Juli d. J. an Bord S. M. Schiffes „Brandenburg.. — kom⸗ mandiert. v. Ribbeck, Lt. im Füs. Regt. Königin (Schleswig
olstein) Nr. 86, zum Oberlt. befördert. Frhr. v. Meerscheidt«
üllessem, Gen. Lt.“, beauftragt mit der Führung des XV. Armee—⸗ orps, zum kommandierenden General dieses Armee⸗Korps, v. Bro⸗ dows ki, Gen. Lt. und Kommandeur der 6 Dip, zum Gouverneur der Festung Um auf beiden Donau ⸗Ufern, Jonas, Gen. Major ind Kommandeur der 66. Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. 1 z. Komm der 6. Div, Kremnjtz, Oberst u. Kommandeur des Inf Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. West fäl) Nr. 15, unter Beförderung zum Gen. Major, vorläufig ohne Patent, zum Kommandeur der 66 Inf. Brig., — ernannt. Frhr. v. Grut schreiber, Oberst à la suite des Generalstabs der Armee und Erstes Direktionsmitglied der Kriegs-⸗Akademie, zum Kommandeur des Inf. Regts. Prinz Fiiedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15 er⸗ nannt. Derselbe verbleibt noch bie Ende Juli d. J. als kommandiert in seiner bie herigen Stellung. von der Gsch,. Oberstlt, und Hats. Kommandeur im Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6 Westfäl.) Nr. 5H, unter Stellung à 1a suite des Generalstabs der Armee, zum Etsten Direktionemitglied der Kriegs- Akademie ernannt. p. Walther, Major aggreg dem Gren. Regt. Kronprin; Friedrich Wilhelm (Schles.) Nr. 11, als Bats Kommandeur in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl) Nr. 5h, versetzt. v. der Boeck, Gen. Major, Direktor des Allgemelnen Kriegs⸗Departements im Kriegt Ministerkum, v Hugo, Gen. Major, beauftragt mit der irn, der 31. Div., unter Ernennung zum Kommandeur derselben. — zu
en. Ltg. befördert. v. Wedel, Gen. Major und Kommandeur der 68. Inf. Brig, zum Kommandanten von Metz, Brau müller, Oberst und Kommandeur detz Inf. Regtg. Nr. 129, unter Beförderung zum Gen. Major, vorlaufig ohne Patent, zum Kommandeur der 68. Inf. Brig., Schwarz, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regt. Vogel von Falcken . stein (7. Westfäl. Nr. 56, unter Beförderung zum Obersten, zum Fommandeur des Inf. Regts. Nr. 129, — ernannt. Bachelin, Major und Bataillons ⸗ Kommandeur im Infanterie Regiment Nr. 161, unter Beförderung zum Oberstleutnant, zum Stabe des Inf. Regttz. Vogel von Faslckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, v. Saucken, Major und Pals. Kommandeur im 4. Hannov. Jaf. Regt. Nr. 164, in das Inf. Regt. Nr. 161. v. Tresckow, Mafor und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Nr. 144, in das 4. Hannopv. Inf. Regt. Nr. 168, Schwartz, Major aggreg. dem
nf. Regt. Freiherr vun Sparr (3. Westsäl. Nr. 16, als Bats.
omman deur in das Inf. Regt. Nr. 144, — versetzt. v. Weiher, Dberst und Kommacdeur des 4. Großherjogl. Hess. Inf. Regts. m Carl) Nr. 118, unter Deförderung zum Gen. Mijer, zum
ommandeur der 85. Inf. Brig,6, D' heil, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regt. Nr. 135, unter Beförderung zum Ohbersten, zum Kemmandeur des 4. Großherzoglich Hess. Infanterie⸗Regiments (Prinz Carh Nr. 118, — ernannt.
r. Platen, Oberst und Kommandeur des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, unter Beförderung zum Gen. Major. zum Kommandeur der 10. Inf. Brig, v. Görtz, Oberstlt. beim Stabe des Kaiser Alexander Garde ⸗Gren. Regts. Nr. 1, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, — ernannt. Frhr. v. Lüttwitz, Oberftlt. und Batt. Kommandeur im Königin Elisabeth Garde⸗Gren. Regt. Nr. 3, zum Stabe des Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 1, v. Einem, Major im Großherzogl. Mecklen⸗ burgischen Füs. Regt. Nr. 90, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General Kommando des IX. Armee Korps, als Bats. Kommandeur in das Königin Elisabeth Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 3, — versetzt. Paschen, Hauptm. und Komp. Chef im 2 Hanseat Inf. Regt. Nr. 76, als Adjutant zum General Kommando des 1X. Armee Korps kommandiert. v. Borries, Hauptm. im Generalstabe des XVII. Armee-Korps, als Komp. Chef in das 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt. v. Seeckt, Ooerlt. aggreg. dem Generalstabe, in dem Kommando zur Dienstleistung vom Großen Generalstabe zum Generalstabe des XVII. Armee, Korps über getreten. v. Ram dohr, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, unter Beförderung zum Gen. Major, vorläufig ohne Patent, zum Kommandeur der 49. Inf. Brig., v. Derschau, Oberstit. beim Stabe des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regteé. (Leib Regts.) Nr. 117, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des Jaf. Regtt. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, — ernannt. Frhr. v. Maltzahn, Oberstlt. und Bats. Komman⸗ deur im 1. Großherzogl. Hess. Inf, (Leib Garde,) Regt. Nr. 16, zum Stabe des 3. Großherzog! Hess. Inf. Regts. (Leihb-⸗Regts.) Nr. 117, v Randow, Major im Inf. Regt. Nr. 154, unter Enthebung von dem Kommando als Ad jutaat bei dem General⸗Kommando des III. Armee- Korpa, als Bats. Kommandeur in das 1. Großherzogl. Hess. Inf. Leib Garde ;) Regt. Nr. 115, — versetzt. Schmidt v. Knobels⸗ dorf, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilbelm (2. Schles.) Nr. 11, als Adjutant jum General- Kommando des 111. Armee⸗Korps kommandtert. Graf v Korff gen. Schmising⸗ Kerssenbrock, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl,) Nr. 13, in das Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 versetzt. Obergethmann, Oberlt. im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef ernannt.
Zu Gen. Majoren sind befördert: die Obersten: v. Schu bert, Kommandeur der Eisenbahn⸗Brig,, Graf v,. der Asseburg, à la suite des Kür. Regts. Kalser Nikolaus J. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6 und Kommandeur der 1. Garden Kab. Brig.,, Graf v. Klinckowstroem, bisher Flügel Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Könitzt, Kommandenr der 3. Garde, Nav. Brig,, Graf v. Klinckowstroem, à la suite des Kür. Regtä. von Seydlitz (Magdeburg) Nr. 7 und Kommandeur der 25. Kav. Brig., Berlage, Kommandeur der 1. Fuß Art. Brig, Schubert, hn, ,,, der 16. Feld⸗Art. Brig.ͥ, Bliedung, beauftragt mit der Führunß der 13. Inf. Brig, v. Tippelskirch, beauftragt mit der Führung der 15. Jaf. Brig., — diese Beiden unter Einennung zu Kommandeuren der betreff. Brigaden, v. Blanken⸗ burg, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Qberquartier- melsteis, Graf v Itzenplitz, à la suite deg 2. Westsäl. us. Regts. Nr. 11 und Kommandeur der 31. Kav. Brig, Hederich, Kommandeur der 11. Feld ⸗Art. Brig.
u Gen. Majoren, vorläufig ohne Patent, sind befördert; die Obersten: v. Hagen, beauftragt mit der Führung der 4. Inf. Brig, unter Ernennung zum Kommandeur derselben, Klockmann, A la
.
suits des Ulan Regt. Graf zu Dohng (Ostpreuß) Nr. 8 und Kom mandeur der 10. . Sig v. Encke vort, à la suits det Magdeburg. 56 Regt. Nr. 6 und Kommandeur der 33. Kap. Brig., Frhr. v. Vietingh off gen. Scheel, à la suite des General. stabs der Armee und Kommandeur der 17. Kap. Brig. (Großherzogl. Mecklenburg), v. Pfue l, A la suito des Rönigs. Ulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13 und Kommandeur der 20. Kav. Brig, Casten dhck, Inspekteur der Art. Depot⸗Insp.
v. Zastrow, Qberst und Kommandant von Mainz, den Charakter als Gen. Major erhalten. Kretz schmer, Oberst beim Stabe des Inf Regts. Prinz Moritz von Anhalt. Dessau (6. Pomm) Nr. 42, nach Württemberg, behufg Ernennung zum Kommandeur des 4. Württemberg. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, kommandiert. v. Diringsh ofen, Major und Bats. Kommandeur im 4. Hannov. Inf. Regt. Nr. 164, unter Beförderung zum Oberstlt, zum Stabe des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anhalt. Dessau (6. Pomm.) Nr. 42, v. Kuß dorf, Major aggreg. dem Infanterie⸗ Regiment Nr. 158, als Bats. Kom- mandeur in das 4. Hannop. Inf. Regiment Rr. 164, — ver⸗ setzt. Frhr. v. Gayl, Oberst beim Stabe des Inf. Regiments General Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ burg.) Nr. 64, zum Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 160 ernannt. Frhr. v. Eberstein, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, unter Beförderung zum Oberstlt., zum Stabe des Inf. Regts. General-Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (5. Brandenburg.) Nr. 64 versetzt. Rübesamen, Major aggreg. dem Inf. Regt. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, zum Bats. Kommandeur im Regt ,, Wundsch, Oberstlt. und Kommandeur des Mazdeburg Jäger-⸗Bats. Nr. 4, unter Beförderung zum Obersten, jum Kommandeur des 5 Groß herzoglich Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr. 163, — ernannt. v. Sanden, Major und Bats. Kommandeur im 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, unter Beförderung zum Oberstlt, zum Kommandeur des Magdeburg. Jäger⸗Batz. Nr. 4 ernannt. Frhr. v. Lüttwitz, Major im Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. S3, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗Kommando des XI. Armee Korps, als Bats. Kommandeur in das 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95 versetzt. v. Wachter, Hauptm. und Komp. Chef im Infanterie⸗Regiment Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, als Adjutant zum General Kommando des XI. Armee⸗Korps kommandiert, v. Altrock, Oberlt. im Königin Elisabeth Garde- Gren. Regt. Nr. 3, unter Beförderung zum Hauptm., als Komp. Chef in das Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt. Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Frhr. v. der Goltz, Major und Bats. Kommandeur im Geoßherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, unter Beförderung zum Oberstlt.,, zum Stabe des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, v. Luckwald, Major aggreg. dem 4. Garde⸗Regt. z. F, als Bats. Kommandeur in das Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, — versetzt X.
Zu Obersten sind befördert: die Oberstlts,: Gaddum, beauftragt mit der Führung des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Wierzbowski, beauftragt mit der Führung des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Fähndrich, beauftragt mit der Führung des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142, Sachs, beauftragt mit der Führung des 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, — unter Ernennung zu Kommandeuren der betreff. Regter., Müser, kommandiert nach Württemberg als Führer des Inf. Regts. König Wilhelm J. (6. Württemberg.) Nr. 124, v. Monsterberg, kommandiert nach Württemberg als Führer des Jaf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen (7? Württemberg) Nr. 125, Krebs in der 3. Ingen. Insp. und Inspekteur der 6 Festungs⸗Insp.
Zu DOherstltg. sind befördert: die Majore: v. Wegerer, Bats. Kommandeur an der Haupt- Kadettenanstalt, v. Strubberg, Aà la suite des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66 und Kommandeur der Unteroff. Schule in Potsdam, v. Kotze, Bats. Kommandeur im
Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93. ;
v. Zitzew itz, Major im Generalstabe des 1X. Armee⸗ Korps, in den Großen Generalstab, Schmidt v. Knobels⸗ dorf, Major im Generalstabe der 2. Dw., in den General⸗ stah des IX. Armee Korps, v. Windheim (Hermann), Major im Generalstabe des JI. Armee⸗Korps, in den Generalstab der 2. Dip., — dersetzt. v. Stocken, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Ni. 141, unter Ueberweisung zum General— stabe des J. Armee-Korps, in den Generalitab der Armer zurückversetzt. Brinck, Oberlt im Inf. Regt. Nr. 141, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef ernannt. Vitzthum v. Eckstaedt (Franz, Major im Großen Generalstabe, von dem Kommando beim Stabe der IV. Armee-Insp. enthoben. v. Garnier, Major im Generalstabe der 14. Dip. unter Versetzung in den Großen General- stab, zum Stabe der IV. Armee Insp. kommandiert. Ne ven Du Mont, Hauptm. im Großen Generalstabe, in den Generalstab der 14. Div. versetzt. Graf v. Hacke, Major im Großen Generalstabe, von dem Kommando als Militär Attaché, bei der Gesandtschast in Brüssel enthohen. v. Leipziger, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. Garde Drag. Regt.) Nr. 23, unter Ueberw:isung zum Großen General- n als Hauptin. in den Generalstab der Armee zurückoersetzt und gleichzeitig als Militär⸗Attachs zur Gesandtschaft in Brüssel kom⸗ mandiert. Kraemer, Rittm. im 2. Großherzogl. Hess. Drag, Regt. (Leib Drag. Regt.) Nr. 24 als Eskadr. Chef in das 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt (Garde Drag. Regt.) Nr. 23 versetzt. v. Alvens-⸗ leben, Oberstlt. à la suite des Inf. Regts. Gen. Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 und zugethellt dem Großen Generalstabe, unter Belassung A la suite des gedachten Regts.,, Verleihung eines Patents seines Dienstgrades und des Ranges eines Regts. Kommandeur, z. Eisenb. Kommissar ernannt u. gleichzeitig zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗AUbtheil. des Großen Generalstabes kommandiert. Jung, Hauptm im Großen Generalstabe, à la suite des Generalstabes der Armee gestellt. Krause, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 161, unter Stellung à la suite des Regts., zu den dem Grohen Generalstabe zuge⸗ theilten Offizieren versetzt. Lotz, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 161, unter Beförderung zum Hauptm, zum Komp. Chef ernannt. Swi dom, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Ober- schlef Nr. 23, mit Gade Jull d. J. ven dem Kommando zur Dienstleistung bei den technischen Instituten der Inf. enthoben. v. Schmeling, Lt. im 5. Thür. Ins. Regt. Nr 94 (Großherzog von Sachsen), auf ein Jahr zur Dienstleistung bei, der Gewehrfabrik in Spandau kommandiert. Frhr. v. Grünau, Lt. im 1. Bad. Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, dessen Ende September d. J. ablaufendes Kommando bei dem General⸗Konsulat in Kairo um ein Jahr verlängert. v. Spal ding, Oberstlt. mit dem Range eines Regts. Kommandeurs, à la suite des Kür. Regts. Kaiser Nikolaus J. von Rußland (Branden burg. Nr. 6 und Vorsitzender der 3. Remgontierunge,Kommission, zum Obersten befördert. Graf zu Dohna, Major beim Stabe des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, unter Versetzung zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, mit der Führung des letzteren beauftragt. v. Meyer, Major im Kür. Regt. Kaiser Nikolaus 1 von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei dem General- Kommando deg V. Armee Korps, zum Stabe des Westfäsl. Ulan. Regts. Nr. 5 versetzt. v. Werdeck, Rittm. im Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, in der Kommando als Adjutant von der 1. Kay. Insp. zum General ⸗ Kommando des V. Armee Korps übergetreten. v. Horn, Rittm. und Eskadr. Chef im Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, als Adjutant zur 1. Kap. Insp. kommandiert. v. Gottberg, Oberlt. in demselben Regt., unter Beförderung zum Rittm., jzum Eskadr. Chef ernannt. v. Schack, Major beim Stabe des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffl (Rhein. Nr. 5, unter Versetzung zum Schleswig Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, mit der Führung des letzteren beauftragt. v. Wedel, Major aggreg. dem Drag, Regt. von Wedel (pomm.) Nr. 11, zum Stabe des Brag. Regtt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5j versetzt.
Versetzt sind: Graf v. Pofadowtky Wehn er, Rittm: und Eskadr. Chef im Leib⸗Küär. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1,
in das Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß) Nr. 3, v. Roth kirch
u. Panthen, Rittm und Eskadt. Chef im Kür, Regt. Graf Prangel (Onpreuß) Ne. 3. in dag Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst [Schles 5 Nr. i. Hav, Oberlt. im Etthau Ulan. Regt. Nr. Iz, in dag z. Rhein. Hus. Regt. Nr. 2. v. Wie de bach u. Nostitz⸗Fänkendorf⸗ Lt., im Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, in das J. Garde⸗Ulan. Regt. v. Goeckingk, Lt. im 2. Garde Drag. Regt. Kaiserkn Alexandra von Rußland, vom 1. Oktober d. J. ab, unter Stellung à 1a suite des Regts,, auf ein Jahr zur Gesaadtschaft im Haag kommandiert, v. Lugtus, Lt. à la suite des Braunschweig. Huf. Regts. Ne,. 17. dessen Ende September d. J. ablaufendes Kom⸗ mando bei der Botschaft in Paris um ein Jahr verlängert.
Zu Oberstlis, sind befördert: die Majore: Kettembeil, beim Stabe der Feld Art. Schießzschule, Hausmann, Abtheil. Kom man— deur im 2. Westfäl. Feld. Art. Regt. Nr. 22, Bernhard, Abtheil. Kommandeur im Nassau. Feld Art. Regt. Nr. , Lang, kommandiert nach Württemberg als Abtheil. Kommandeu: im 2. Württemberg.
elb-⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz Rrgent Luityold von Bäpern, Franke,
btheil. Kommandeur im Thüring. Feld Art. Regt. Nr. 19, Schwarz, Abtbeil. Kommandeur im Feld ⸗Art. Regt. von Podbielskt Niederschles Nr. 5, Delius, àz la suite des Garde Fuß -Art.
egts. und Direktor der vereinigten Art., uad Ingen. Schule, Brunk, à 1a suite des Schleswig⸗Holstein. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 9 und Direktor der 3. Art. Depot ⸗Direltion, Eden, in der 2. Jagen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Thorn, 1 in der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Metz.
Graf v. Schwerin, Major und Abtheil. Kommandeur im 7. Garde ⸗Feld⸗Art. Regt., X la suite des Regts. gestellt. Frhr. v. Salmuth, Major und Abiheil. Kommandeur im Feld-Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenhurg.) Nr. 3, in das 2. Garde⸗ Feld⸗Art. Rent. versetzt.
v. Cordier, Maior und Batz. Kommandeur im Eisenbahn⸗ Regt Ne. 1, mit der Fübrung dieses Regts. beauftragt. Sturm, Major in der 3. Ing. Insp. und Ingen. Qffizier vom Platz in Köln, als Bats. Kommandeur in das Eisenbahn-Regt. Nr. l versttzt.
Hölder, Königl. württemberg. Oberlt. im Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, behufs Verwendung im Württemberg. Train⸗Bat. Nr. 13, von dem Kommando nach Preußen enthoben.
In der Gendarmerie. Eckernförde, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 3. Juli. Behrens, Oberst und Brigadier der 6. Gend. Brig., ein Patent seines Dienstgrades und der Rang als Regt. Kommandeur verliehen.
Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Eckern— förde, an Bord S. M. Vacht „Hohenzollern“, 3. Juli. v. Zingler, Gen. der Inf. und Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchz, unter gleichzeitiger Stellung Ala suite des Colberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Po mm.) Nr. 9, mit Pension, v. Jena, Gen. der Inf. von der Armee, in Genehmigung seines Abschtedegesuchs mit Pension, v Mayer, Gen. Lt. und Kommandant von Metz, in Genehmigung seines Abschieds— gesuchs mit Pension, Bauer. Bauern, Gen. Major u. Kommandeur der 40. Inf. Brig., in Genebmigung seines Ahbschiedsgesuchs mit Pension und dem Charakter als Gen Lt., v. Manstein, Gen. Major und Kommandeur der 85. Inf. Brig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension, v. Pro rembsky, Gen. Major und Kommandeur der 10. Jaf. Brig., in Genehmigung seines Abschieds⸗ gefuchs mit Pension, zur Dip. gestellt. Fern o, Oberst und Kom mandeur des Inf. Regts. Nr. 160, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Buch, Oberst und Kommandeur des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, mit Pension und der Regts. Uniform, Beamish- Bernard, Oberst und Kommandeur des Schleswig -Holstein. Drag. Regts. Rr. 15, mit Pension und der Regts. Uniform, — der Abschied bewilligt. v. Mad ai, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, in Genehmigunz seines Abschiedsge sachs mit Pension, dem Charakter als Oberst und der Uniform des Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, zur Disp. gestellt. Rocholl, Lt. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, aus⸗ geschieden und zu den Res Offizieren des Regts. übergetreten. Poll, Xt. im Inf. Regt. Nr. 166, v Trotha, Lt. im 2. Hannov. Ulan. Regt. Nr. 14, — mit Pension der Abschied bewilligt.
Preußischer Landtag. Herrenhaus. 16. Sitzung vom 5. Juli 1899.
Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden.
Zur Berathung steht der in veränderter Fassung von dem Hause der Abgeordneten zurückgelangte Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Charfreitag.
Herr von Diest: Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes sehe ich mich genöthigt, meine Abstimmung zu motivieren. Ich spreche nicht aus kalturkämpferischer Feindschaft, sondern lediglich aus meiner altangeborenen Liebe zum Charfreitag. Als die Regierung uns ihren Entwurf vorlegte, war ich von Freude eifüllt, daß der Charfreitag kurz und bündig zum Feiertag erklärt wurde, daß durch einen gesetzgeberischen Akt die Geaeinschaft des Glaubens an unseren Herrn und Erlöser bestätigt wurde. Die Vorlage be⸗ friedigte mich ebenso wie der Beschluß der General⸗Synode, daß die Verlesung des Glaubensbekenntnisses eingeleitet wird durch die Worte: Lasset uns im Einverständniß mit der gesammten Christen⸗ heit unseren Glauben bekennen. Da kamen vor meine Seele alle die Bilder aus dem Leben des Herrn, und vor meinem Ohre erschollen die Worte des Herrn: Es ist vollbracht! Vollbracht ist die Erlösung unserer Aller. Ich habe lange Jahrzehnte in katholischen Ländern gewohnt, über 15 Jahre in der Rhein—⸗ probinz, dreimal mehrere Monate in Rom, aber ich habe niemals gewußt, daß der Charfreitag kein katholischer Festtag sei. Feiern heißt die Arbeit ruhen lassen; es wird gefeiert nicht bloß bei großer Freude, sondern auch bei tiefer Trauer. Des halb ist für unt der Charfreitag der heiligste Feiertag. Wenn in der katholischen Kirche sich ein gewisses Herkommen gebildet hat, so rührt das her aus der Zerstückelung Deutschlands. Wieviel Herkommen sind im Laufe der Jahrzehnte gebrochen worden? Der zweite Satz der Vorlage ist der⸗ selbe geblieben, den wir bekämpft haben; er wird zu einer Menge von Streitigkeiten führen, die vom Volk tief empfunden und böse Früchte tragen werden. Wag heißt in der Nähe der Kirche!? Wagz bedeutet „überwiegend katholische Bevölkerung“? Dem ersten Satze stimme ich mit Freude zu, für den zweiten Absatz zu stimmen, verwehrt mir mein ebangelisches Gewissen. Dixi et salvavi animam.
Präsibent des Evangelischen Ober-Kirchenraths D. Dr. Bark haufen: Ich stimme darin mit dem Vorredner überein, daß die erste Vorlage bel weitem vorzuziehen war. Aher wir haben es nicht mehr bloß mit dieser Vorlage zu thun. Es muß den lange begründeten Wünschen der evangelischen Synoden Rechnung getragen werden. Wat gewünscht wird, wird mit den Beschlüssen des anderen Hauses erreicht werden können. Dabet sollte man sich beruhigen, zumal die Vorschriften, wie sie hier vorgeschen werden sollen, in einer Provinz mit ge mischter Bevölterung, in der Provinz Westfalen, schon bestehen. Sollte der zweite Absatz nicht angenommen werden, so würde es un möglich sein, den möglschen AÄergernissen vorzuheugen. Bei der gegen⸗ wärtigen parlamentarischen Lage würde es schwer möglich sein, die Vorlage in anderer Fassung durchzubringen, denn das Abgeordnetenhaus würde die Aenderung nicht ohne weiteretz annehmen. Kame das Gesetz nicht zu stande, so würde der gegenwärtige Zustand unverändert bleiben und schließlich zur Störung dez konfessionellen Friedens führen; dadurch würde die Möglichkeit verschlossen werden, ein solches Gesetz wieder pvorfulegen. Dethalb kann ich nur dringend rathen, die Vorlage, wie
sie vorliegt, anzunehmen.
Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Meine Herren! Ich bin dem Herrn Präsidenten des Gvangelischen
Ober ⸗Kitchenrathes sehr dankbar für die unbefangene objektive Würdigung, die er den Beschlüssen Ihrer Kommission hat zu theil werden lassen; ebenso dankbar bin ich Ihrem Herrn Berichterstatter für die erschöpfende und lichtvolle Darlegung dez ganzen Ganges der Entwickelung, den die Vorlage bizher sowohl hier, wie im anderen Hause genommen hat. Ich würde es für undankbar und rücksichtslos gegen dieses hohe Haus ansehen, wenn ich jetzt, nach- dem wir dies gehört haben, alle diese Momente nochmals zusammenfassen und wiederholen wollte. Ich möchte auch nur mit dem Herrn Prästdenten des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes nach dem einstimmenden Votum Ihrer Kommission Sie dringend bitten, daß Sie der Vorlage in der Gestalt, wie sie vom Abgeordnetenhause zu uns herübergekommen ist, unverkürzt Ihre Zustimmung ertheilen wollen.
Ich bedaure, daß ich mit meinem verehrten Freunde Herrn von Diest in diesem Punkte nicht ganz übereinstimme. Ich habe ihm vorhin gesagt, wenn sein Gewissen in dieser Beziehung von dem meinigen abweicht, so geht das Gewissen des Einzelnen über alles; das versteht sich von selbst, ich respektiere auch das fremde Gewissen. Aber dies möchte ich doch hervorheben, daß die Voraussetzungen, von denen er autgegangen ist, zum großen Theil nicht richtig sind.
Meine Herren, wir sind auch in der Presse, sowohl die evange—⸗ lischen Vertreter der Regierung, wie die evangelischen Mitglieder Ihrer Kommission zum theil in sehr brüsker Weise angegriffen worden, und zwar hat man uns den Vorwurf gemacht, daß wir evangelische Interessen ohne jede Noth preisgegeben hätten. Meine Herren, ich muß gegen derartige Vorwürfe mit aller Entschiedenheit hier vor dem ganzen Lande Verwahrung einlegen! (Sehr gut h
Meine Herren, wir geben keine evangelischen Interessen preis, und wir lassen uns — ich glaube, das auch namens sämmtlicher evangelischer Mitglieder Ihrer Kommission sagen zu dürfen — in der Treue zu unserem evangelischen Bekenntnisse von niemand übertreffen, er möge auf einer Seite stehen, wo er will! (Sehr gut!)
Aber, meine Herren, es ist eine ganz andere Frage: was haben wir denn mit dem Gesetz von vornherein erreichen wollen? Auch Herr von Diest ließ einmal durchblicken die Ansicht, die so verhängniß⸗ voll geworden ist für die Beurtheilung dieses Entwurfes, als wenn die Regierung doch im Grunde eine Art kirchlichen Coup in Bezug auf die gemeinsame Feier und die kirchliche Feier, die kirchlichen Grundsätze des Charfreitags habe machen wollen. Meine Herren, daran haben wir nie gedacht; das können wir auch staatlich garnicht. Es handelt sich hier um ein staatliches, nicht um ein kirchliches Gesetz; allerdings um ein Staatsgesetz, was gewisse Rückwirkungen auch auf die kirchlichen Interessen der beiden Konfessionen hat.
Nun, meine Herren, das kann ich bezeugen, daß wir, wenn Sie Ihre Zustimmung zu der Fassung, die die Vorlage im Abgeordneten hause bekommen hat, ertheilen, dann alles erreichen, was die Staats⸗ regierung von vornherein mit diesem Gesetz hat erreichen wollen. Ich habe das das vorige Mal bei der Schlußberathung hier im Hause dargelegt, wie ich in dem Votum, mit dem ich den Entwurf, den ich ia selbst gemacht habe, an das Staats⸗Ministerium gebracht habe, ausdrücklich ausgesprochen habe: wir wollen nicht auch in katholischen und überwiegend katholischen Gemeinden unnöthigerweise jede Arbeit verbieten, sondern wir wollen vor allem einen Schutz haben gegen die sozial⸗ demokratischen Ausschreitungen im Rheinlande. Den erhalten wir durch die jetzige Fassung in vollstem Maße, und wir wollen dafür sorgen, daß dieser der Christenheit gemeinsame, heiligste Tag eine würdige Feier in der ganzen Monarchie durch die äußere Ruhe empfange. Das war unsere Absicht, und diese Schranke, die auch hier zum Ausdruck kommt in der Vorlage, wie sie aus dem Ab⸗ geordnetenhause hierher gelangt ist, und die auch Ihre Kommission in der ersten Fassung ihrer Beschlüsse hineingebracht hat, ist vom Staats⸗Ministerium widerspruch'los damals acceptiert, und ich bin mit gar keinem andern Gedanken bier in das Haus gekommen als mit dem: so ist es gewesen. Ich habe deshalb auch gar keinen An— stand genommen, in der Kommission des Herrenhauses auszeinander⸗ zulegen, wir wollen garnichts Anderes.
Nun hatte sich die Situation dadurch verändert, daß von katholischer Seite und zwar von der autoritativsten katholischen Seite die es giebt, dem Episkopat, in feierlicher Form der Staatsregierung gesagt worden war: Ihr habt Euch geirrt, Ihr seid viel zu optimistisch gewesen, wir finden einen Gewissenszwang darin, wenn Ihr unbedingt und unter allen Umständen dir werktäg⸗ liche Arbeit am Charfreitag untersagt. Darauf habe ich erklärt: das ist nicht unsere Absicht, und sie ist es von vornherein nicht gewesen für Eure katholischen Gemeinden; und darauf kamen die katholischen Mitglieder der Kommission uns soweit entgegen, daß sie sagten: Das erkennen wir an, den Gottesdienst auch Anders⸗ gläubiger sollen Katholiken nicht stören; wenn das verbolen wird, wollen wir keinen Widerspruch erheben. Also ich kann nicht anders sagen, das anzuerkennen verlangt die Billigkeit, daß unsere katholischen Mitbürger in dieser Sache uns erheblich entgegen⸗ gekommen sind, und ich würde es für ein großes Unglück erachten, wenn wir die Einigung, die über diese Vorlage stattgefunden hat, nicht annehmen wollten, wenn wir alle die Dinge, die auch vom Herrn Vertreter des Ober⸗Kirchenraths auseinandergesetzt sind und die wir ohne jeden Zank und Streit mit unseren katholischen Mitbürgern er⸗ reichen können, preisgeben wollten, wenn wir diesen Augenblick wollten vorübergehen lassen und hier an dem allerungeeignetsten Punkte, den es geben kann, an dem Charfreitag, neue konfessionelle Streitigkeiten anknüpfen wollten. Das dürfen wir nicht thun, und ich bitte Sie dringendst, davon abzusehen.
Nun möchte ich auf einen Punkt kommen, den auch Herr von Diest hervorgehoben hat. Er hat gemeint, das wüßte man doch noch nicht, ob die Vorlage, wenn sie ohne den zweiten Absatz an das Ab⸗ geordnetenhaus zurückläme, nicht auch so doch noch Annahme fände. Meine Herren, ich stehe mit meiner ganzen Person dafür ein, für die absolÜute Sicherheit, daß die Vorlage ohne den Absatz 2 im Abgeordnetenhause nicht Annahme findet und nicht Annahme finden kann. Beide kon⸗ servativen Parteien haben geschlossen dagegen gestimmt mit Aus—⸗ nahme einiger weniger Mitglieder, und diese wenigen Herren mögen die Mitglieder sein, die Herrn von Diest den Wunsch ausgesprochen haben, daß hier der Abs. 2 wieder beseitigt werden möchte. Es waren mehrere Herren, aber es waren wenige. Das ganze Zentrum hat geschlossen dagegen gestimmt, schweren Herzens, wie die Herren sagten; aber jedenfalls ist das un⸗ möglich nach den Erklärungen, die das Zentrum abgegeben hat, daß
auf eine Annahme des Entwurfs ohne den zweiten Absatz gerechnet werden könnte. Wenn nun die Sache so liegt, so erkläre ich, daß es unmöglich ist, das Gesetz überhaupt zu stande zu bringen. Wie soll ich es wieder einbringen? Ich kann es nur in der Form wieder ein⸗ bringen, für die ich einer Mehrheit im Abgeordnetenhause und auch hier in diesem hohen Hause sicher bin. Dann haben wir den Zustand, wie er bisher gewesen ist, dann müssen wir alle die Uebelstände, die die kleinen evangelischen Diasporagemeinden zu tragen haben, weiter tragen! Dann können wir es nicht verbieten und können den Auf- rufen der Sozialdemokraten nicht entgegentreten, die sagen: im Rhein⸗ land ist der Charfreitag kein gesetzlicher Feiertag; amüsiert euch doch, laßt euch keine Schranken für eure Lustbarkeiten auferlegen. Alles das können wir vermelden, wenn wir das Gesetz annehmen. Ich bin in meinem evangelischen Gewissen, in meinem evangelischen Herzen ganz sicher, daß ich für eine gute und heilige Sache eintrete, daß ich vor Gott und Menschen verantworten kann, wenn ich Sie bitte: geben auch Sie der Vorlage in der Form, wie sie vom Abgeordneten⸗ haus herübergekommen ist, Ihre Zustimmung. (Bravo!)
Graf von Zieten⸗Schwerin: Wenn ich einige Worte vor⸗ bringe, so geschieht es mehr jum Fenster hinauz, als für dieses hohe Haus Auch mir ist von außen zugetragen worden, ich hätte evan— gelisch Interessen durch meine Abstimmung geschädigt. Es wird außerhalb des Hauses nicht genug beachtet, daß dieses Gesetz nicht für die ganze Monarchie zu gelten hat, sondern nur für ein Achtel der Monarchie. Für sieben Achtel fäht es gar nicht ins Gewicht. Man sollte dem letzten Achtel die Wirkung des Gesetzes sichern. In überwiegend fatholischen Ge⸗ meinden kann man alles Nichtherkömmliche verbieten, also Tanz⸗ vergnügungen Theateraufführungen 2c. Herr von Diest hat von seiner Vorliebe fär den Charfreitag gesprochen; er wird uns diese Liebe nicht absprechen, aber er wird uns zugeben, daß diese Charfreitags⸗ liebe niemand aufgedrängt werden kann.
Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird mit sehr großer Mehrheit (gegen 3 his 4 Stimmen) angenommen.
Es folgt die Berathunß des Antrags des Grafen von Mirbach:
Das Herrenhaus spricht seine Befriedigung darüber aus, daß die Königliche Staatsregierung im Bundesrath für die Vorlage eines Gesetzes zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses“ an den Reichstag eingetreten ist. Das Herrenhaus erwartet, daß die Königliche Staatsregierung an dem im vorgenannten Gesetz⸗ entwurf eingenommenen Standpunkt unentwegt festhalten wird.“
Berichterstatter Herr Dr. von Levetzow: Lange bebor der auch in der Thronrede im vorigen Jahre erwähnte Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnifses angekündigt wurde und ehe man seinen Inhalt und seine Bedeutung näher kannte, ist derselbe in einem Theile der Presse, in der Sozialdemokratie und den Arbeiterkreisen aufs heftigste angegriffen worden. Man belegte ihn mit dem Ekel namen „ Zuchthausgesetz . Man behauptete, sein Zweck sei, die Koalitions⸗ freiheit der Arbeiter wesentlich zu beschränken oder gar zu vernichten, indem er die Arbeiter mit Zuchthausstrafe bedrohe. Was nun der Gesetzentwurf eigentlich will, geht aus seinen beiden ersten Para⸗ graphen deutlich hervor. (Redner verliest diese Paragraphen.) Darin steht kein Wort von einer Beschränkung des Koalitionsrechts, auch nicht von einer Beschränkung des Rechts, einen Strike zu ver⸗ anlassen. Es steht nur darin, daß nicht durch moralisch oder rechtlich verwerfliche Mittel jemand gezwungen werden soll, an einer Koalition sich zu betheiligen oder an einem Strike theilzunehmen. Das Gesetz gilt für die Arbeiter und Arbeit⸗ geber gleichmäßig. Indem das Gesetz den moralisch und recht- lich verwerflichen Zwang mit Strafe bedroht, hat es, ich möchte sagen, die Absicht, die persönliche Freiheit zu schützen, nicht aber sie zu beeinträchtigen. Von einer Zuchthausstrafe ist nur im § 8 die Rede. Die Gründe, weshalb diese Bestimmung in das Gesetz ge⸗ kommen ist, will ich nicht erörtern. Ich meine aber auch, daß die Zuchthausstrafe sehr wohl entbehrlich wäre und daß das Gesetz in seiner Wirksamkeit kaum leiden würde, wenn darauf verzichtet würde. Ich enthalte mich selbstverständlich jeder Kritik, des Reichstagsbeschlusseß. Die in ähnlichen Fällen übliche und in diesem Falle besonders angemessene Kommissionsberathung ist im Reichstage von der Mehrheit abgelehnt worden gegen die Stimmen der Konser⸗ vativen und eines Theils der Nationalliberalen. Es wird nun die Gesetzes vorlage im Herbst im Reichstage zur jweiten Lesung gelangen; ob bei dieser Gelegenheit noch die Verweisung an eine Kommission beschlossen oder ob die Vorlage a limine abgewiesen oder durch Amende⸗ ments verändert werden wird, kann niemand voraussehen Meines Erachtens ist die Ablehnung der Vorlage e, . Der vor⸗ liegende Antrag will die Staatsregierung bestärken, auf dem be⸗ schrittenen Wege ungeachtet des Widerstandes, den sie gefunden hat, fernerhin fortzuschreiten. Dabei wird besonders zu betonen sein, daß von einer Beschränkung der Koalitonsfreiheit in der Vorlage absolut nicht die Rede ist. Die verlesenen Paragraphen werden durch die übrigen Paragraphen nicht alteriert; die letzteren sind lediglich aus« führender Natur. Der Gesetzentwutf trifft nicht einseitig die Arbeiter, sondern genau so die Arbeitgeber. Daß nun die Koalitionsfreiheit und die Freiheit zu striken in vielen Fällen gemißbraucht worden ist, das haben wir alle erlebt. Ich will nicht näher ausführen, welche kolossalen materiellen und moralischen Schädigungen durch solche außerhal? der rechtlichen Grenzen durchgeführten Strikes herbeigeführt werden. Größer aber noch ist die Schädigung der Grundlagen, auf denen Vaterland und Monarchie beruhen, und daß das Herrenhaus, wenn auch die Vorlage nicht direkt innerhalb der Grenzen seiner Kompetenz liegt, sich bemüht, die Staatsregierung auf einem Wege zu erhalten, der geeignet ist, solchen schweren Schädigungen vorzubeugen, ist, meine ich, ein Recht und eine Pflicht des . Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen die Annahme des Antrages.
Graf von Mirbach: Der in Frage stehende Entwurf ist im Reichstage noch nicht erledigt. Ich werde deshalb auf eine Kritik nicht eingehen; die Art der Verhandlungen, die Ablehnung einer Kommisstonsberathung hat aber in weiten Kreisen . erregt. Von den großen Parteien hat allein die konservative sich auf den Boden der Vorlage der Regierung gestellt und ihre unbedingte Mitwirkung und nr n , zugesagt, natürlich vorbehaltlich von Aenderungen und Verbesserungen im einzelnen. Bei uns verdankt man die Strikes wesentlich der Sozialdemokratie; sie führt sie durch Boykotts und körperlichen Zwang und durch Gewährung von Geldmitteln durch. Das geschieht nicht zum Vortheil der Arbeiter. Nur ein prosperierendes 8. kann seine Arbeiter auf die Dauer hoch bezahlen. Wenn das richtig ist, komme ich zu der Schlußfolgerung: Nichts ist schädlicher als lang anhaltende Strike. Es handelt sich hier um das Wohl und Wehe der Arbeiter, das die Sozialdemokratie in Händen hat. Es muß mit Natumnothwendigkeit das Ergebniß der Strikeg sein, daß die Arbeiter in Mitleidenschaft gejogen werden. Die Gtrikes haben die Koalitionen der Arbestgeber erst berbeigeführt. Die Arbeit- geber werden gezwungen, auf die Strikes ö u nehmen, dadurch wird das Gewerbe belastet. Denn Friede ern hr ae,. verzehrt. Hat die Sosialdemokratie den Wunsch, bei den 8 es der arbeitenden Bevölkerung zu helfen? Ih behaupte ganz dag Gegen⸗ theil. Die Sozialdemokratie will die . Staats. und Gesell. schaftsordnung umstürzen. Ueber die großen Massen herrscht man nur durch Erregung weitgehender Unzufriedenheit, und die Erreger, die Baclllen der ,, . sind Noth und Jammer, die hereinbrechen müssen über die Arbeiter bei einem Kampfe zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Die verbän deten Regierungen haben die Koalitionsfrei 246 d
Umfange gewahrt. Unter Strafe gestellt werden lebigl walt, Ehiverletzung und ö rund! Arbeitgeber und Ärk