Seine Maje stät der König haben Allergnädigst geruht: Jen Speßzialkommissar, Negierungg-⸗Assessor Metz in if, n
die Regierungs-⸗Assessoren Berg und Scheibel zu Berl und Goedecke aus Danzig, zur Zeit in Cassel, zu Regierungs⸗ räthen zu ernennen,
Rn, dem Abtheilungs⸗Vorsteher am Königlichen Meteorologischen ö. zu Berlin, Professor Dr. Gustav Hellmann den hargkter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen, sowie 2 infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu emscheid getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei⸗ eordneten Otto Nollau daselbst als Bürgermeister der tadt Remscheid für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf
Jahren zu bestätigen.
Privileg um
wegen , auf den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine der Stabt Solingen im Betrage von 36106560 M
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Stadtverordneten Versammlung von Solingen be—⸗ schlossen hat, die zur Anlage einer Thalsperre und eines Elektrizi tätswerkeß, zum Neubau eines Schlachthofes nebst Wegeanlage, zum weiteren Ausbau der elektrischen Straßenbahnen, zur Instandsetzung des bisherigen , . der Realschule und des Progymnastums für die Zwecke der höheren Töchterschule einschließlich des Neubaus einer Turnhalle, sowie zur Erwerbung von Grundstäcken erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der städtischen Verwaltung,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare, seitens der Stadt Solingen während der ersten zehn Jahre nach Aufnahme der Anleihe nicht kündbare Anleihescheine im Betrage von 3 610 000 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld— nerin etwaß zu erinnern gefunden hat, in Gemäßhelt des 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihescheinen zum Betrage von 3 610 000 46, in Buchstaben: ‚Drei Millionen sechshundertzehn. tausend Mark“, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sind in 722 Stücken zu je 500 M und in 3249 Stücken zu je 1060 M nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei— einhalb oder vier Prozent jährlich zu verzinsen und binnen längstens 37 Jahren durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf jährlich mit durchschnittlich wenigstens 1,38 0/90 des Kapitals, d. h. mit einem jährlichen Betrage don rund 50 000 S unter Zuwacht der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen von demjenigen Jahre ab zu Filgen, welches auf die Verausgabung der Anleihescheine folgt. Der Siadi bleibt jedoch das Recht vorbehalten, für die zur Anlage einer Thalsperre erforderliche, in der Gesammtanleihe enthaltene Summe ven 2 C00 go S, für welche eine Tilaung' mit o/ nebst den ersparten Zinsen vorgesehen ist, nach Ablauf von 10 Jahren, beginnend mit demjenigen Jahre, welches auf die Veraus— gehn der Anleihescheine folgt, mit Rücksicht auf die zu erwartende entabilität dieser Anlage einen höheren Tilgungssatz zu beschließen. Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber der Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch dieses Pripileglum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihefcheine eint Ge währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Travemünde, den 1. Juli 1899.
(Siegel.) Wilhelm R.
von Miquel. Freiherr von der Recke.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein der Stadt Solingen .. te Auegabe, . ,. über
Mark Reichswährung,
verzinslich zu . ... Prozent. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom en 1899 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom . ten 1899 Nr.... Seite.. und Gesetz Sammlung für 1899 Seite . . . . laufende Nr. . . .. J.
Auf Grund der von dem Bezirksgusschuß des Regierungsbezirk Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten. Versammlung zu Solingen vom 20. September, 11. und 18. Oktober 1898 und 17. Januar 1899 wegen Aufnahme einer Anleihe von 3 610 000 . bekennen sich die Unterzeichneten, der ,, , , , und die von der Stadtverordneten Versammlung gewählte Anleihe⸗ und Schulden- tilgungsKommission der Stadt Solingen durch diese, für jeden In= haber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare, seitens der Siadt während der erften zehn Jahre nach Aufnahme der Anleihe nicht künd= bare Verschreibung zu einer Darlehneschuld von ..... Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit .. . Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzablung der ganzen Schuld von 3610 000 M erfolgt mittels Verloosung oder freihändigen Ankaufs der Anleihescheine binnen längstens 37 Jahren nach Begebung der Anleihescheine aug einem Tilgungestecke, welcher jährlich mit durchschnittlich wenigstens 1.356, des Kapitalt, d. h. mit einem jährlichen Betrage bon rund do O00 unter Zuwachs der Zinsen ven den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Delember jeden Jahregs. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten nach Ablauf von zehn Jahren nach Aufnahme der Anleihe den Tilgungs⸗ stock noch welter zu verstärken oder auch sämmtliche, noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die ver⸗ 3. Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs⸗
ocke zu.
Weiter bleibt der Stadt das Recht vorbebalten, für die zur An— lage einer Thalsperre erforderliche, in der Gesammt. Anleibe enthaltene Summe von 2 9009 0090 , für welche eine Tilgung mit o nebst den ersparten Zinsen vorgesehen ist, nach Ablauf bon zehn Jahren, beginnend mit demjenigen Jahre, welches auf die Verausgabung der Anleihescheine folgt, mit Rüchsicht auf die zu erwartende Rentabilität dieser Anlage einen höheren Tilgungssatz zu beschließen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens dre Monate vor dem Einlöfungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und , n e Staats-Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Reglerung zu Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung in Köln, in dem Solinger Kreis-Intelligenzblatte, in der Solinger Zeitung und im Solinger Generalanzeiger. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten. Verfamm- lung mit. Genehmigung des Königlichen Regierungz⸗Prästdenten zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.
m Falle der Tilgung durch Ankauf von Anleihescheinen wird der Betrag der angekauften Anleihescheine alzbald nach dem Ankaufe bekannt gemacht.
Biß zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Sttober, von heute an gerechnet, mit... Prozent jahrlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
achenden Zahlstellen, und war auch in der nach dem Eintritt des bel, n anner ö — lit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind die dazu gehötigen Zinsscheine der späͤteren gan, termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Iinzscheine wir der Be⸗ trag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rücksahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren nach Üblauf des Kalender- sahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen ver⸗ jähren zu Gunsten der Stadt. Das Rufgebot und die Kraftlos⸗ erklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vor. schrift der S§5 838 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich ö n n, k ann, bezw. nach § 26 e usführungsgesetzes zur Deutschen vilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz Sammlung Selte 261). , ⸗
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zint⸗ scheinen vor Ablauf der fünssährigen J bei der städtischen Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz des Zinsfscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel⸗ deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum . z ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn— jährige Zeiträume ausgegeben werden, Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Solingen gegen Ab⸗ lieferung der der zlteren Jinsschelnreshe beigedruckten Anwessung. Beim Verlust der Anweisung 3 die Aushändigung der neuen Zinsscheinrelhe an den Inhaber des Anleihescheins, fofern dessen Vor⸗ . ee n . . 5
ur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
die 3 mit , , ,. und mit ihrer Sen . effen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unsere Unterschrift ertheilt. , . ö
Solingen, den .. i EStadtstegel) Der Ober Bürgermeister. Die Anleihe und Schuldentilgungß⸗ Kommission der Stadtverordneten Versammlung.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zins schein .... te Reihe zu dem Anleihescheine der Stadt Solingen, Ausgabe ... ., Buchstabe .. . , N über.... S6 zu ... Prozent Zinsen
Am.. 9
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .... ab die Zinsen des vorbenannten Anleibescheins
für das Halbjahr vom... ten bis.... ten mit... . ,. 3
ö der Stadikasse in Solingen oder den bekannt gemachten Zahl⸗ ellen.
Die Anleihe⸗ und Schuldentil gungt⸗ Kommission der Stadtverordneten. Versammlung.
wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗
Anmerkung. Die Namengunterschriften des Ober Bürger⸗ meistergz und der Kommissiongmitglleder können mit Lettern vder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen händigen Unterschrist eines Kontrolbeamten verfehen werden.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Solingen, Ausgabe ... 5 Buchstabe ..., Nr. .. , über.. Mart
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre vom bis bei der Stadt⸗ kasse in Solingen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch er⸗ hoben wird.
Die Anleihe und Schuldentilgungs⸗ Kommission der Stadtverordneten⸗ Versammlung.
(Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Ober Bürgermeisters und der Kenn, ond ut chen können mit Lettern oder Faksimile⸗ stempeln gedruckt werden, iedoch muß jede Anweisung mit der eigen—⸗ händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein.
Anweisung.
ter Zinsschein.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Immanuel Mun k, Abtheilungs⸗Vorsteher am . chen Institut zu Berlin, ist zum außererdentlichen Professor in der medizinischen , . der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität daselbst ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Bergrevierbeamte, Bergmeister Cleff in Witten ist als Bergwerks- Direktor an das Steinkohlenbergwerk Friedrichs⸗ thal bei Saarbrücken versetzt worden.
Aichtamtliches Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Juli.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sind, wie „W. T. B.“ berichtet, mit den drei ältesten Prinzen Söhnen gestern Nachmittag Hi / Uhr in Berchtesgaden eingetroffen und von den bereits dort weilenden jüngeren Prinzen und ber Prinzessin Victoria Luise ,, . worden. Zur Begrüßung hatten sich ferner der Hezirksamimann und der Bürgermeister , ein zahlreiches Publikum am e, eingefunden; ie Stadt war reich beflaggt. Bei der Ankunft vor dem Grand Hotel, in welchem Ihre Majestät Wo n. nahmen, wurden Allerhöchstdieselben von zweihundert Schulkindern in
Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bejtehungswesse dieses An. leihescheins duich kit Stadtkasse in Solingen und durch die bekannt
. In einer Besonderen Beilage zur heutigen Num bes „Reichs und , ,, i. 2. nt um ö. , , 23 , gh, ö rheberrecht an Werken Eeratur und der Ton kunst, mit erlä Bemerkungen veröffentlicht. kö
Der. Bevollmächtigte zum Bundesrgth, Königlich bayeri Min se icke ih e ni ei e gie gi ür kö n aerisch
Wies baden „12. Juli. Seine Majestät der Köni g von Dänemark ist heute zum Kurgebrauch hier eingetroffen.
Bayern.
Nach den Ergebnissen der Urwahlen wird si dem W. T. B.“ zufolge, die Kammer der n ,, wie folgt, zusammensetzen: Zentrum 81 Sitze (bisher 73), S ozial⸗ de mokraten 11 Sitze (bisher 5), Bauernbündler 7 Sitze; die übrigen 59 Siße entfallen auf die Liber alen, den Bund der Landwirthe und die Konservativen.
Sachsen.
Seine Majestät der König hatte sich, wie das „Dresdner Journal meldet, vorgestern nach Franzensbad begeben, um daselbst Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Sch weden und Norwegen einen Besuch abzustatten. Die Rückkehr Seiner Majestaͤt nach Dresden erfolgte gestern Abend.
Württemberg. Ihre Majestäten der König und die König in haben sich, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, gestern von Bebenhausen zu mehrwöchigem Aufenthalt nach Frledrichshafen begeben.
Der n n f. Fürst zu Hohenlohe ist, wie, W. T. B.“ meldet, gestern in Wildbad eingetroffen.
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Großbritannien und Irland.
Bei der gestrigen i n. zum Unterhause in Ste Pancräs wurde Wrightson (tonservativ mit 2610 Stimmen gewählt gegen Coftelloe (liberal), der 2423 Stimmen erhielt. Der Wahlkreis war auch bisher konservativ vertreten. ö. 2 n eg, fn n n e Infanterie Lager von Aldersßsot hat Befehl erhalten, sich zur Ein— schiffung nach Süd⸗A Afrika bereit zu halten. 646
Frankreich.
Das Kriegsgericht in Rennes wird, wie, W. T. B.“ berichtet, am 18. AÄugust zusammentreten.
Ruszland.
Aus Abbas-Tuman wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß an der Stelle, an welcher der Großfürst⸗Thronfolger Georg starb, ein Kreuz errichtet worden ist. Gestern ist dort eine Seelenmesse abgehalten worden, welcher der Groß fürst Nicolai Michallowitsch, die Spitzen der Behörden und eine große Volksmenge beiwohnten. Von 2 bis Uhr Nach⸗ mittags wurde der Bevölkerung gestattet, an der in Marine— Uniform in einem provisorischen Metallsarge ruhenden Leiche vorüberzuziehen.
Der Kaiser hat dem Leib⸗Garde⸗Reserve⸗Infanterie— Regiment aus Anlaß des 100jährigen Bestehens des selben eine Georgsfgh ne verliehen.
Anläßlich der im ganzen Reiche durchgeführten Gerichts⸗ reform hat ber Gr isen ein Reskript an den Justiz⸗-Minister Murawjew gerichtet, in welchem Seine Majestät ihm für seinen auf diesem Gebiet an den Tag gelegten Eifer dankt und seiner Sachkenntniß Anerkennung zollt; gleichzeitig spricht der Kaiser dem ganzen Justizressort für treue Pflichterfüllung seinen Dank aus.
Wie dem „W. T. B“ aus St. Petersburg gemeldet wird, i ist wegen der Trauer um den dahingeschiedenen Großfürsten⸗ Thronfolger Georg Alexandrowltsch von allen festlichen Veranstaltungen, welche zu Ehren deg deutschen Schulschiffes „Charlotte“ vorbereitet waren, Abstand ge⸗ nommen worden. Gestern stattete der Kommandant der Char⸗ lotte“, Kapitän zur See Vüllers, dem deutschen Botf after . von Radolin und den Spitzen der en fh
arinebehörden Besuche ab. Fürst von Radolin erwiderte alsbald in Begleltung des Legations-Sekretärs Grafen Brock⸗ dorff⸗Rantzau und des Militär⸗Attachés, Majors Lauenftein den Besuch an Bord der „Charlotte“.
Italien.
Bei einer Besprechung der Cerruti⸗Angelegenheit sagt der „Popolo Romano“ unter Hinweis darauf, daß das der ,. von Columbien gestellte Ultimatum heute ab— läuft: Columbien habe alles gethan, was man vernünftiger⸗ weise von ihm habe verlangen können. Denn es habe den Gläubigern Cerruti's die Zahlung von 120 Proz. ihrer ursprüng⸗ lichen , angeboten. Die Mehrzahl der Gläubiger sei auf dieses Aner ieten eingegangen, für die übrigen sei der ent— sprechende Betrag bei der brütischen Gesandtschaft in Bogota hinterlegt worden. Infolge dessen habe die Regierung be⸗ schlossen, alle Zwangsmaßregeln zu vertagen, gleichzeitig aber bezüglich derjenigen Gläubiger, welche ihre Zustimmung noch nicht gegeben hätten, Vorbehalte gemacht, auf welche Columbien eingegangen sei, um auf diese Weise eine vollständige und schleunige Ausführung des Schiedsspruches Cleveland 's sicher
zu stellen.
Velgien.
Der Ausschuß des liberalen Bundes hat, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, einstimmig eine Tages⸗ ordnung angenommen, welche die liberalen Gruppen auffordert, ,. der Haltung der , in der Wahlrechtsfrage und insbesondere angesichts der Kommunalwahlen sich den übrigen oppositionellen Parteien zu nähern.
Türkei.
Wie das Wiener „Telegr⸗Corresp⸗Bureau“ aus Kon⸗
stantinopel meldet, i gestern ein Irade veröffentlicht
worden, das sich mit der Regelung der offenen Fragen, welche das wr ir. Patriarchat betreffen, ü. a. mit. der Wahl eines Katholikos beschäftigt. In armenischen Kreisen glaubt man, daß damit
bayerischer Gebirgstracht mit einem Gesange begrijßt.
der Zweck verfolgt werde, das vorbereitete Memorandum
dslos zu machen. Der Patriarch Orm anian a beabsichtigen, zurücksutreten, falls die in dem Memorandum ausgesproͤchenen Wünsche nicht verwirklicht würden. Die Pfoets weist die Heschwerden des Patriarchats über die Vor= gänge in dem Vilajet Bitlis zurück, da sie auf dem Bericht hes britischen Konsuls beruhten.
Griechenland.
Die Minister des Krieges und der Maxine haben, wie W. T. B.“ berichtet, in der gestrigen Sitzung der Kammer eine Vorlage eingebracht, durch welche die Regie— rung ermächtigt werden soll, zur Reorganisierung der Armee zwei auslandische Offiziere zu berufen.
Rumänien.
Der Minister des Innern hat, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, den Präfekten durch ein Zirkular eingeschärft, sich durch Inspektionsreisen über die Bedürfnisse und die Stim⸗ mung der Landbevölkerung zu informieren, die schädliche Propaganda zu bekämpfen und die Bauernschaft auf die Ge⸗ fahren aufmerksam zu machen, denen sie sich aussetze, wenn sie der Propaganda Gehör schenke. Eine etwaige Revolte würde auf das Strengste geahndet werden.
Serbien.
ür die Zeitungen ist, nach einer Meldung des, W. T. B.“ elgrad, die Präventivzensur eingeführt worden.
F aus B
Amerika.
Der Londoner „Financial News“ wird aus Buenos Aires vom 12 Juli gemeldet: der Finanz⸗Minister habe im argentinischen Kongreß erklärt, daß die Regierung
egen die Erhebung einer besonderen Steuer von den aus⸗ ländischen Versicherungsgesellschaften sei, da dies gegen die Verfassung verstoße und dem Geiste der bestehenden internationglen. Verträge widerspreche. Bezüglich der Schuldenlast habe der Minister erklärt, daß diese jetzt 469 Millionen Dollars in Gold betrage, was 117 Dollars fuͤr jeden Einwohner ausmache. Die Zinsen dieser Schuld betrügen N 760 000 Dollars in Gold oder 7 Dollars für jeden Ein⸗ wohner. Die Schuldenlast sei in den letzten zehn Jahren um 3560 Millionen angewachsen; die Verzinsung der Schuld nehme 29 Proz. des Staatseinkommens in Anspruch.
Asien.
Der deutsche Gesandte Freiherr von Ketteler ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern zur Ueherreichung seines Be⸗ laubigungsschreibens von dem Kaiser von China in udienz empfangen worden.
Afrika.
Aus Kairo erfährt die „Agence Havas“, daß daselbst zahlreiche britische Offiziere einträfen. Der General Talbot und andere Offiziere, selbst solche, die krank seien, hätten den Befehl erhalten, ihren Urlaub nicht anzutreten.
Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Louren go Maxgues gemeldet wird, strandete bei Kap Del ga do das britische Kanonenboot, Thru sh“, welches sich mit dem Kreuzer „Tartar“ den in Lourengo Marques eingetroffenen Kriegs⸗ schiffen Doris“ und „Widgeon“ anschließen sollte. Die „Thrush“ begiebt sich nach Kapstadt zur Reparatur des Schadens, der nicht ernst ist; die „Tartar“ begleitet das Kanonenboot bis Durban, wo heute eine Untersuchung über den Unfall ange⸗ stellt werden soll.
Nach einer Meldung der „Agence Havas“ aus
retorig besteht der abgeänderte Gesetzentwurf über das ren , welcher gestern dem Volksraad unter⸗ breitet wurde, aus 10 Artikeln. Der erste Artikel be—⸗ stimmt, daß jeder männliche Ausländer, welcher das sieb⸗ zehnte Lebensjahr erreicht hat, die Naturalisierungs— urkunde erhalten kann, wenn er während eines bestimmten . in Transvaal gewohnt hat, ohne zu einer ent— ehrenden Strafe verurtheilt worden zu sein, und wenn er ge⸗ wisse Bedingungen bezüglich der , , erfüllt. Die folgenden Artikel bestimmen, daß die Naturalisierung nach einem zweijährigen und das volle Wahlrecht nach einem fünfjährigen ständigen Aufenthalt im Lande eintreten kann. Die Ausländer, welche in Transvaal vor der Veröffentlichung des Gesetzes gewohnt haben, können das volle Wahlrecht neun Jahre nach ihrer Ankunft oder fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Gesetzes erlangen, es sei denn, daß sie schon früher wenigstens 7 Jahre lang im Lande gewohnt haben. Die Bürger, welche früher schon naturalisiert worden sind, können das volle Wahlrecht fünf Jahre nach der Naturalisierung erlangen. Die Söhne der neuen Bürger be⸗ finden sich in der Rechtslage ihrer Väter. Die in Transvaal eborenen Ausländer können im Alter von 16 Jahren an natura⸗ lisiert werden, um im Alter von 20 Jahren an das volle Wahl⸗ . zu erhalten. Nur Weiße konnen das Wahlrecht er⸗ angen.
Ueber die Aufstellung und Erhaltung alter Fahnen
6 der Direktor des Königlichen Zeughauses Dr. von Ubisch n Nr. 29 der „Kunstchronik“:
Fahnen haben zu allen Zeiten als die . und bedeut⸗
nf Symbole gegolten. ine kunstgeschichtliche Behandlung haben e aber leider noch nicht gefunden.
Ihrem großen Andentenwerth entsprechend, fanden sie nach der Außerdienststellung früher ihren Platz zumeist in Kirchen. Piese Sitte, andergwo noch heute üblich, ist in Beutschland leider im Anfange det Jahrhunderts abgekommen; in neuester Zeit hat man sogar vielfach die alten Fahnen den Kirchen entnommen und in Mufeen üͤbergefübrt.
werfe, wäre nichts Besonderes cinzuwen den, wenn die Stücke an den neuen Signdorten gut behütet würden. Es ist aber nickt ju ver. kennen, daß Faßnen in Sammlungen weit schwieriger aufzustellen sind als in Kirchen, und daß sie dort auch dem e mn Getriebe, dem Licht! und Temperaturwechfel mehr ausgefetzf find. Um sc auh g also erscheint es, sie recht aufmertsam zu pflegen.
iermit ist es leider sehr schlecht bestellt. Die in Sammlungen.
Innungghäusern u. f. w. aufgestellten Fahnen bedürfen unbedingt elner
piel größeren Pflege, als inen big jetz zu tbeil geworden ist. Meist
stehen sie dort in eine Gcke gelehnt und jedem Stoß ausgesetzt da,
oder sie sind ohne Verstandniß und Pietät irgendwo 'rein deloratih
ii rg, Zu elner sachgemäßen Behandlung anzuregen, ist der Zweck en.
die Eine Fahne, die zur Aufstellung in einem öffentlichen Raum bestimmt wird, hat. meist ein langet ger r hinter sich, hat unden, die Schicksale und Älter ihr geschlagen baben; der Sloff sst
Eigenart erkennbar ist,
längst hinfällig und, brüchig geworden, namentlich wenn er bemalt oder mit schwerer Stickerei belegt ist. Ein folches Fahnentuch muß dann, wenn nicht besondere Vorrichtungen getroffen werden, frei herabhängen, hat somit, während es vor Schwäche auteinanderfallen will, noch das eigene Gewicht zu tragen.
Das ist nun in erhöhtem Maße der Fall, wenn die Fahnen⸗ stange senkrecht oder schräg steht. Dann hängt das ganze Gewicht des Tuches an einem Punkt, nämlich der oberen Nagelecke. Reißt es dort aus — und es muß reißen —, so hat das ganze Fahnentuch e, Tragepunkt verloren; geschieht jetzt nichtz, so geht es zu
runde.
Dies zu verhindern, müssen die Fahnen wieder nach alter Art aufgestellt werden, also fo, daß die Stange wagerecht steht. So i . hängt das Tuch dann wenigstens in der ganzen Breite gerade
erab, und sein Gewicht ist auf die ganze Breite vertheilt. Solche Aufstellung sieht man auf niederlaändischen Bildern des 17. Jahr⸗ hunderts; sie ist in England immer beibehalten und TEng— land hat daher auch die meisten, zum theil uralten Fahnen. Bei uns wird von dieser einzig natürlichen Aufstellung wohl nicht immer aus Unverftändniß abgewichen, fondern well man diese zerrissenen Stücke bereits als geopfert ansieht und weil die wagerecht gestellte Stange gewisse Höhen und Weiten der Ausstellungs— räume erfordert, die nicht immer vorhanden ind. Trotzdem dürsen die Stangen nur wagerecht gestellt werden. Ist hierfür kein Platz zu schaffen, so muß man die Fahnen entweder aufgerollt aufstellen, wie es ja auch mit allen noch im Gebrauch befindlichen Fahnen gemacht wird, oder sie müssen wieder in die Kirchen, in Rathhäuser u. f. w.
Eine wagerechte Stellung der Stange läßt das Fahnentuch zudem glatt aushängen, während es bei schräͤger bezw. senkrechter Stange Falten wirft. Falten verziehen nun den Stoff, brechen ihn und führen zu querlaufenden Rissen, die immer dichter und stärker werden, je näher sie dem Haltepunkte find. Jede Bewegung beim Abstäuben, durch Zugluft und Berührung fördert diese zerstörende Wickung.
uerst geht es damit vielleicht unauffällig voran; die Wirkung steigert ich aber im Quadrat der Zeit und ist unfehlbar.
Daß die wagerecht stehende Stange auch darum natürlicher ist, weil nur auf diese Art das Fahnentuch deutlich sichtbar und in seiner liegt auf der Hand. Im anderen Falle ist das Tuch nicht deutlich zu sehen; man giebt die eindrucksoollste Wirkung preis.
Jede Fahne bedarf vor ihrer Aufstellung der Instandsetzun 9 2 dies nun bisher versucht wurde, ist fast allgemein schwer gefehlt worden.
Das beliebteste, auch heute noch hier und da angewandte Ver— fahren besteht darin, die Tücher mittels Kleister '. ein Filetnetz zu kleben. Zu diesem Zwecke muß das Tuch mit dem Klebstoff bestrichen werden und zwar recht dick, denn sonst bleibt es auf dem feinen Filetfaden nicht haften. Damit macht man das Tuch künstlich steif und somit erst recht brüchig und schwer. Auf feine Stoffe übt Kleister schon an sich eine zerstörende Wirkung, er „frißt“; auch lockt Kleister den Wurm an. Dies bewirkt, daß so behandelte Fahnen in ein, zwel Jahrzehnten wie verkohltes Papier zerfallen. Diese Methode der Erhaltung ist der sicherste Ruin.
Wo dieses Verfahren bisher angewandt wurde, ist dringend zu rathen, die Fahnentücher schleunigst abzuweichen, vom Kleister zu reinigen und in der später anzugebenden Weise zu applizieren.
Bei einer anderen Art der Herstellung wird das Fahnen⸗ tuch auf einen Stoff — Gardinen bis Tischtuchstoff — aufgenäht. Dagegen wäre im Hinblick auf die Erhaltung nichts ein—⸗ zuwenden, wenn man das Fahnentuch wie ein Bild glatt an die Wand hängen will. Die Wirkung als Fahne ist da— durch freilich zerstört. Bei bildmäßiger Aufstellung der Fahne ist es besser, das Tuch einfach und ohne jede Umlage zwischen zwei Glas— scheiben zu rahmen. Das ist kostspieiig, aber für das Fahnentuch sehr vortheilhaft. Es ist bei besonders werthvollen Stücken zu empfehlen, wenn man das Tuch von der Stange entfernen und die Wirkung als Fahne aufgeben kann. ;
Die einzig zweckmäßige r letz g besteht aber darin, daß das Fahnentuch auf ein feines Filetnetz appliziert wird. Das Netz wird aus weichem Zwirn gefertigt, damit harte Knötchen vermieden werden. Es kommt dann in den Stickrahmen, und darauf wird das sorgfältig gereinigte und gepreßte — nicht geglättete — Tuch durch Nackgehen der Filetquadrate mit einem seidenen Faden aufgenäht. Von dem Netz bleibt an der Nagelseite eine Handbreit überstehen, die nach beendeter Arbeit an der Stange befestigt wird. So wird das Netz auch der Träger und das hängende Tuch entlastet. Durch dieses Ver— fahren sind alte zerrissene Fahnen sogar wieder gebrauchsfäh ig ge⸗ macht worden.
Dringend wird gemahnt, alle Fahnen so zu behandeln und auf— zustellen. In dieser Art wird bereits an mehreren Stellen gearbeitet. Die Stickereiklasse der Königlichen Zeichen⸗ Akademie in Hanau hat sich durch Wiederherstellung von Kriegervereing. und Innungsfahnen große Verdienste erworben, auch die Fürstliche Stickereischule in Dessau macht diese Arbeit vortrefflich.
Nr. 28 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts? vom 12. Juli hat folgenden Inhalt: Personal—⸗ Nachrichten. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — , f Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Gelbfieber. —
esundheitsverbältnisse des österreichisch⸗ ungarischen Heeres, 1898. — Aus dem Verwaltungsberichte Wiens, 1894j9. — Weitere Mit⸗ tbeilungen aus Britisch⸗Ostindien, 1897/98 — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Schiffe. — (Württemberg.) Gebühren der Aerzte 2c. — Viphtherieserum. — (Frankreich) Pest. — (Schweden.) Thier⸗ seuchen. — Gang der Thierseuchen im Deutschen Reiche, 30. Juni. Desgl. in Dänemark, 1. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg. Bezirke Frankfart, Schleswig, Düsseldorf.) Verhandlungen von gesetzzebenden Körperschaften. (¶ Beutsches Reich.) Drogisten. — Apotheken. — (Preußen.) Kreisarzt und Ge sundheitsKommissionen. — Vermischtes. (Preußen, Berlin.) Kanali= sation, 1897/98. — Fehn, Nahrungsmittel 2. 1898. — (Ruß land, Gouv. Moskau.) Hellanstalten, 1897. — (Brütisch. Ost. Judien.) Pest, 1898. — (Deutsch. Dft. Afrika. Desgl. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 140 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Eckrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. — Witterung. — Geundwasserstand und Boden—⸗ wärme in Berlin und München, Juni.
Das 3. Vierteljahrsheft (7 — 9) 49. Jahrgangs 1899 der ‚Zeit⸗ schrift für Bauwesen“, herausgegeben im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten (Schriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar Hoßfeld; Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn in Berlin), hat folgenden Inhalt: Kloster Kemnade und seine Kirche, vom Regierungtz— und Bau⸗ raih Hans Pfeifer in Braunschweig; der neuere protestantische Kirchen⸗ bau in England, vom Regterun gs. Baumeister H. Muthesius in London; die Kanalisierung der Fulda von Cassel bis Münden, vom Regierungg⸗ und Baurath Volkmann in Potsdam und Wasser⸗ Bauinspektor Twiehaus in Königsberg i. Pr.; der Bau des Kaiser Wilhelm ⸗Kanals, vom Geheimen Baurath Fülscher in Berlin (Fort⸗ eg das Meliorgtiongwesen in Elsaß⸗Lothringen, von H. Fecht, Ministerialrath in Straßburg i. G. (Schluß); zur Dynamik des Fachwerks, von H. Reißner in Berlin; — stalsstische Nachweisungen, betreffend bemerkenswerthe, in den Jahren 1899 bis 1896 vollendete Hochbauten der preußischen Garnison⸗Bauverwaltung.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Der „Köln. Zig.“ len nimmt die Ausstande bewegung der Färber in Elberfeld (vergl. Nr. 156, 156 und 162 d. Bl.) einen
15 3 bewilligt worden ist, die Arbeit niedergel⸗gt, soweit
die Kündigung eingereicht,
immer größeren Umfang an. Am 10. v. M. haben 64 die Zim mer⸗ gesellen, denen bei zebnstündiger Arbeitszeit kein ,,,, von e in einem Kündigungsverhältniß standen. Die übrigen sind schon 14 Tage lang aug⸗ ständig. Am nächsten Montag werden die Maurer in den Ausstand treten, falls ihnen nicht dieselben Zugeständnisse, wie sie die Zimmerer fordern, gemacht werden. Heute haben etwa 235 Friseurgehilfen enen die ,, des Neunuhrladen.˖ schlusses verweigert worden war. 38 Friseurgeschäfte haben den Neun uhrschluß zugestanden.
In M. Gladbach fanden laut Rh.-Westf. Itz.“ am 11. d. Mts, unter dem Vorsitz des Polizeiinspektors nochmals Einigungs⸗ verhandlungen mit den ausständigen Arbeitern der Kammgarn spinneret statt. Die Direktion des Werkes schlug den hundert Arbeitern vor, sie würde, sobald die Ausständigen die Arbeit wieder aufgenommen hätten, mit ihnen über die einzelnen in gie stehenden Punkte unterhandeln. Hierauf gingen jedoch die Arbeiter (meist Soßialdemokraten) nicht ein, sodaß die Einigungsversuche erfolglos blieben. Der Betrieb der Spinnerei ist nicht unterbrochen.
Nach der „Nat. Ztg.“ sind hier in Berlin die Fliesenleger gestern in einen allgemeinen Ausstand eingetreten (vergl. Nr. 158 d. Bl). Sie hatten, wie berichtet, eine Reihe weitgehender Forderungen (darunter 70 3 Stundenlohn als Hauptbedingung) aufgestellt; eine Einigung mit den Unternehmern konnte nicht erzielt werden, da diese nicht allen Arbeitern diesen Lohnsatz gewähren wollten. Die vereinigten Arbeitgeber hatten folgende Vorschläge gemacht: I) Die normale Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. 2) Der Stunden · lohn ist für fertig ausgebildete Fliesenleger, die mindestens zwei Jahre hindurch als solche gearbeitet haben, 623 bis 70 3 je nach Vereinbarung. Der Lohn für alle anderen Arbeiter unterliegt der freien Vereinbarung, jedoch soll eine Herabsetzung der bisherigen Löhne unter keinen Umständen eintreten. Außerdem ist eine Ent⸗ schädigung für Ueberstunden und für Fahrgelder bei Arbeiten außer⸗ halb Berling vorgesehen. Den Fliesenlegern war das jedoch nicht genügend. Die Einigungskommisston des Baugewerbes wird in der morgigen Sitzung zu dem Ausstand Stellung nehmen.
„Laut „Voss. Ztg.“ sind in Berlin die Verhandlungen der Arbeitgeber des Baugewerbes mit den Bau- und Erdarbeitern sowie den Zimmerern und Putzern bis jetzt ergebnißlos gewesen. Sie werden von den Betheiligten noch keineswegs als aussichtslos betrachtet und deshalb fortgesetzt. Weil von den Arbeitgebern augenblicklich sehr viele verreist sind, schreiten die Verhandlungen nur an vorwärts. Von der Anrufung des Einigungsamts hat man deshalb bis jetzt abgesehen. Die Bauhilfsarbelter haben dagegen das Amt gestern angerufen. E dürfte aber so bald nicht zusammentreten, weil weiter verhandelt wird. (Vergl. Nr. 151 d. Bl.]
Ueber die Lohnbewegung der Berliner städtischen Viehhoft-⸗ Arbeiter berichtet die Nat.⸗-Ztg.“: Eine Deputation der Arbeiter war bei dem Direktor des Schlachthofes, Hausburg erschienen, um diesem ihre Wünsche vorzutragen. Angestrebt wird eine Erhöhung des Anfangsgehaltz von 2.50 S½ auf 3 M pro Tag und eine Ver= kürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden. Die Unterredung mit dem Leiter des Schlachthofes hatte keinen Erfolg; es wurde der Deputation bedeutet, daß die städtische Verwaltung sich mit ihren Ausgaben innerhalb der Grenzen des Etats halten und weitergehenden Ansprüchen gegenüber zur Zeit sich ab⸗ weisend verhalten müsse. Die Prüfung der Forderungen, soweit sie sich erfüllen lassen, wurde zugesagt. Die Angestellten werden sich nun in ihrer nächsten Versammlung mit der Stellungnahme zu diesem Bescheide befassen. Von unterrichteter Seite wird ein Strike der Arbeiter des Viebhofes als vollkommen aussichtslos beieichnet, zumal da die Arbeiter jederzeit durch andere Kräfte zu ersetzen find. Die Stadtverordneten ⸗Versammlung wird sich in ihrer ersten Sitzung nach den Ferien mit der Angelegenheit befassen, da von den Sozial demokraten eine entsprechende Interpellation eingebracht werden soll. (Vergl. Rr. 161 d. BI.)
Die Köln. Ztg.‘ berichtet aus Augsburg vom 10. d. M.: Gestern Abend wurden etwa 30 arbeitswillige Maurer, die sich von auswärtg hierher zur Arbeit begeben wollten, in der Nähe der Stadt von ausständigen Arbeitern überfallen und, nachdem der anführende Polier durch Schläge unschädlich gemacht worden war, in ein Wirths⸗ haus geschleppt. Hier hielt man sie die ganze Nacht fest, um ihren Arbeitsantritt am heutigen Morgen zu verhindern. Die Sache ist gerichtlich anhängig gemacht worden. 4 Nr. 156 d. Bl.)
Zum Ausstand der Textilarbeiter in Brünn (vgl. Nr. 159 d. Bl.) meldet W. T. B. vom gestrigen Tage: Ausständige Arbeiter der Firma Loew-⸗Beer in Switawka erzwangen durch Ge⸗ waltthaten und Drohungen in der Spinnerei Netti-Fischer in Lhotta— Rakotina die Einstellung der Arbeit. Gendarmen verhafteten dabei 58 Personen, welche wegen Verbrechens der Gewaltthätigkeit dem Ge⸗ richte eingeliefert wurden.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Saaten stand und Getreidehandel in Rußland.
Nicolajew, den 5. Juli 1899. Nach längerer Trockenheit ist endlich regnerische Witterung eingetreten, wodurch sich der Stand deg Genreides, soweit es noch nicht verloren war, etwas gebessert hat. Besonders hofft man wenigstens auf einen besseren Ertrag in Futter⸗ stoffen. In einigen Gegenden ist mit dem Schnitt des Roggens be gonnen worden.
Auf hiesigem Markte bleibt die Situation für den Getrelde⸗ Exvort andauernd ungünstig; die Käufe, welche die Bauern und Guts besitzer der Umgegend am Platze für ihre Verproviantierung bis Herbst 1909 abschlossen, ferner der Bedarf der Platzmühlen und selbst für Odessaer Rechnung hier unterhandelnde Kommissionäre haben die Preise getrieben, trotztem jetzt von den etwas entfernteren Distrikten tbeilweise Nachrichten eingehen, wonach infolge der Niederschläge voriger Woche sich die Ernteaussichten wieder gehoben haben.
Angeführt wurden seit 1. Januar bis 25. Juni 1899:
9 404 846 Pd. Ausgeführt wurden seit 1. Januar bis 25. Juni 1e, , , ,, Der augenblickliche Lagerbestand stellt sich, wie folgt, auf: 2070000 Pud, und zwar: Bestand am 1. Januar 1899... 8 855 O47 Pd. Angeführt per 25. Juni 1899... 9404 846 . To T F.
Ausgeführt per 25. Juni 1899p... . 16189 893 ,
Bestand. NV i cd FR.
Getreidemarkt Genuas im Juni d. J.
Genug, den 6. Juli 1899. Unter dem Einflusse der un- günstigen Berichte über den Stand der neuen Ernten in Sud Rußland und Rumänien verkehrte der Markt in andauernd fester Stim mung zu jangsam, aber stetig , . Preisen. Der Umsatz blieb jedoch i m. beschränlt. Der r . kaufte nur dag Nothwendige für den laufenden Bedarf, während die Spekulation sich vassio verhielt. Man will, zunächst das Refsultat der Ernten in Rußland und in Italien abwarten. Sollte dasselbe, was Rußland betrifft, nicht besser ausfallen, als eg die heutigen pessi⸗ mistischen Nachrichten in Aussicht stellen, so glaubt man an eine e⸗ bewegung im Herbst. *
n 1 zen: Der Crport im Ajowschen Meer verlangt eute für , Dur Taganrog P. 9 38 prompte . . bis 19 Fr.
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ie hiesige Spekulation wäre m r. :
und 18 Fr. für die 4 letzten Monate. 3 5 Weichweszen: Eg werthen
Gbirla (MUlta Nieolaieff) Odessa 9g. 30 P. 1725 . Azyma Odessa (Nicolaleff) Krim e e. * 135 Fr.