Aer Gezugsprein beträgt vierteljähriich 4 4 50 9. 8 6 Insertionnpreis für den Naum einer Arucheile 36 5. Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; en,, . , Juserate nimmt an: die stönigliche Expedition für Berlin außer den Rost - Anstalten auch dir Eyprdition — 61 dern Arutschen Reichs Anzeiger aun Königlich Rreußischen Ktaatz-Anzeigerz
Einzelne ummern kosten 25 9. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 168.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt und Notar, JustizRath Fromm zu Sp hr an e O. und dem Pastor Friebländer zu Sagard auf Rügen den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse, dem städtischen Branddirektor Freiherrn von Moltke zu Kiel, dem Eisenbahn⸗-Stations-Einnehmer a. D. Julius Bauszat zu Schiwialken im Kreise Dirschau, bisher zu Dirschau, dem Rektor der Waisenhausschule und Inspektor des lutherischen Waisenhaufes Bieder zu rankfurt a. O,, dem ordentlichen Realschullehrer a. D. iedel zu Breslau und dem Rentner Sohst zu Elbing den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse, dem Lehrer Egg ers in Ostenholz im Kreise Fallingbostel den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-srdens von Hohenzollern, sowie dem Feuerwehr⸗Wachtmeister Hertz und dem Feuerwehr⸗ mann Witt, beide zu Kiel, den Holzhauermeistern Jakob Woitassek zu Groß⸗Döbern im Kreise Oppeln und Anton Wiensch zu Massow desselben Kreises, dem Eisenbahn⸗ Rangiermeister a. D. Norgall zu Königsberg i. Pr., dem Eisenbahn⸗Weichenstelle a. D. Dunz ebendaselbst, den Bahnwärtern a. D. Christian Ziesmer zu Osterode i. Ostpr.,, bisher in Liebemlhl (Wärter⸗ haus 298), Adam Manns zu Rothenkirchen im Kreise Hünfeld, bisher zu Unterstoppel im Kreise Hersfeld, und Adam Wenz zu Erbach (Rheingau), dem Fabrikmeister Johann Lüling zu Menden im Kreise Iserlohn, bisher zu Holzwunne desselben Kreises, und dem Gutsgäriner ref zu Rosenhof im Kreise Oldenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Angehörigen des Fürstenthums Monaco Orden zu verleihen und zwar: den Königlichen Kronen⸗-Orden erster Klasse: dem General⸗Gouverneur Olivier Ritt;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Kapitän Carr; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: dem Sekretär Jean Blanchy und dem Dr. Jules Richard; sowie den Königlichen Kron en-Orden dritter Klasse: dem General⸗Inspektor, Architekten Delefortrie.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbengnnten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des i,, . zweiter Klasse des König⸗ lich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Obersten a. D., Kammerherrn Freiherrn von Senden; der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des
Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären:
dem Korvetten⸗Kapitän z. D. v on St. Paul-⸗Illaire; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich norwegischen Ordens des heiligen Olaf: dem Bureau⸗Vorsteher der Intendantur der Königlichen Schauspiele zu Wiesbaden, Hofrath Franz Winter; sowie des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Zeremonienmeister Werner von Blumenthal.
Deu tsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Me. Callum Grant zum Konsul in Halifax (Neu ⸗ Schottland) zu ernennen geruht.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourengo Marques, Vize⸗Konsul Grafen von e, g. ist auf Grund des 5 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts⸗ bezirk des Konsulatz und für die Dauer seiner Geschãfts⸗ i die n, ertheilt worden, bürgerlich gültige Cheschlleßungen von ? . und unter deutschem Se. lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Helraihen und Sterbefälle von folchen zu beurkunden.
Berlin, Mittwoch, den 19. Jul, Abends.
1899.
Bekanntmachung,
betreffend Ausnahmen von dem Berbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
Vom 15. Juli 1899.
Auf Grund des 5 14054 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen:
L. In der Tabelle, welche der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 773), betreffend Aus— nahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbe— betriebe, beigefügt ist, wird in der Spalte 2 folgende Be⸗ stimmung als Abs. 3 hinzugefügt:
Auf die dem Vertriebe der fertigen Produkte dienenden Arbeiten finden die Bestimmungen unter a und b keine Anwendung.“
II. Die vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 15. Juli 1899.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.
Bekanntmachung,
betreffend die Gestattung des Feilbietens von Bier im Umherziehen.
Vom 17. Juli 1899.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. M. auf Grund des 3 56h. Abs. 1 der Gewerbeordnung unter Aufhebung der Beschlüsse vom 4. we, , (Bekanntmachung vom 21. März 1890, Reichs⸗Gesetzbl. S. 60) undvom 26. Ol⸗ tober 1892 (Bekanntmachung vom 7. November 18923, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1038) beschlossen, das Feilbieten im Umherziehen für Biere mit einem Alkoholgehalt bis zu zwei Prozent innerhalb des Königreichs Preußen, des Herzogthums Anhalt und des Gebiets der freien und Hansestadt Lübeck zu gestatten.
Berlin, den 17. Juli 1899.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.
Bekanntmachung.
Wegen Prüfung des Bestandes der Bücherei des Kaiser⸗ lichen Patentamts werden in der Zeit vom 4 bis 16. August d. J. Bücher nicht ausgegeben werden.
Berlin, den 18. Juli 1899.
Kaiserliches Patentamt. In Vertretung: Robolski.
Landespolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des z]? des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 (R. G.⸗Bl. S. I53) 11. Mai 1894 (R.-G.Bl. S. 409), betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des s 3 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 13. Maͤrz 1881 (G⸗S. S. 128) 18. Juni 1894 (G.-⸗S. S. 113) ordne ich zufolge Anweisung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ aft Domänen und Forsten hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirks Königsberg Folgendes an:
81.
Die Einfuhr von frischem Rindfleisch aus
Belgien auf dem Land⸗ . Seewege ist verboten.
Uebertretungen des Verbots des sz 1 unterliegen den Be⸗ stimmungen der 5 66 Nr. 1 und 67 des Reichsgesetzes vom 23. Junl 1880 bezw. des 8 6 des Reichsgesetzbuches.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Königsberg, den 14. Juli 1899.
Der Regierungs⸗Präͤsident. In Vertretung: Bergmann.
Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 31 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter
Nr. 2603 die Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeik im Gewerbebetriebe, vom 165. Juli 1899; und unter
r. 25604 die Bekanntmachung, betreffend die Gestattung
des Feilbietengß von Bier im Umherziehen, vom 17. Juli 1899.
Berlin W., den 19. Juli 1899.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs amt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Auf. Ihren Bericht vom 25. Juni d. J. genehmige Ich, daß die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 6 etz⸗ Sammlung S. 94 folgde) angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise eckling⸗ hau sen, Regierungsbezirk Münster, neu erbauten Chausseen L von Marl über die Kleverbrücke bis zur Grenze der Stadt Recklinghausen, ( vom Bahnhof Bottrop der Elsenbahnlinie Wanne = Oberhausen bis zur mettre enn nn e , 3) von Herten bis zur Grenze mit dem Kreise Gelsenkirchen in der Richtung auf Crange zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. Travemünde, den 1. Juli 1899.
Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗-Seminar in Zülz ist der Kaplan Kleineidam zu Hirschberg als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung,
betreffend die Allerhöchste 2 ung der von
der Korporation der Kaufmannschaft in Stettin
beschlossenen Verfassung dieser Korporation vom 24. Mai d. J.
Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. die von der Korporation der FKau f⸗ mannschaft in Stettin beschlossene Verfassung dieser Korporation vom 24. Mai d. J. mit der Maßgabe zu , ,. geruht, daß sie am 1. Tage des auf den Tag der
enachrichtigung der Vorsteher der Kaufmannschaft von der Genehmigung folgenden Monats in Kraft trete.
Der Allerhöchste Erlaß nebst der genehmigten Verfassung wird im Amtsblatte der Königlichen Regierung in Stettin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 14. Juli 1899.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Verzeichniß der Vorlesungen
an der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin N., Invalidenstraße . 4
im Winter⸗Semester 1899, 1900.
1) Landwirthschaft, Forstwirthschaft und Gartenbau.
Geheimer Regierunggrath, Professor Dr. Orth: Allgemeiner Acker und Pflanzenbau, 1. Theil: Bodenkunde und Entwässerung des Bodens. Spezieller Acker. und Pflanzenban. 1. Theil: Futterbau und Getreidebau. Landwirthschaftliches Seminar, Abtheilung: Pflanzenbau. Uebungen zur Bodenkunde. Leitung agronomisch⸗ pedologischer und agrikulkurchemischer Arbeiten im Laboratorium (Uebungen im Untersuchen von Pflanze, Boden und Dünger), gemein⸗ sam mit, dem Assistenten Dr. Berju. — Geheimer Regierunge⸗ ratb, Professor Dr. Werner; Landwirthschaftliche Betriebslehre. Rindvlebzuckt. Landwirthschaftliche Buchführung, Äbriß der landwirth⸗ schaftlichen Produktions lehre. — Professor Dr. Lehmann: Allgemeine Thierzuchtlehre. Schafzucht und Wollkunde. Landwirthschaftliche Fütterungslehre, Uebungen in jootechnischen Unterfuchungen fue For- geschrittene. — Geheimer Rechnungsrath, Professor Schotte: Land= wirthschaftliche Maschlnenkunde. Bie für die — landwirth⸗ schaftlicher Maschinen in Anwendung kommenden Prmnzspien der Mechanik. Zeichen. und Konstruktlonsübungen. — Privatdozent, Professor Dr, Fes ca: Tropische Agrtkultur,. J. Theil: Allgemeiner Theih und Ernährungsfrüchte. — Garten Infhertor Lindemuth: Obstbau. — Oberförster Kot tmeier: 6, Forstschutz. — Privatdozent Dr. Remy: Gersten⸗ und Kartoffelbau.
e Dr. Börnstein:
E Physikalische Uebungen. X k 5 ie Wärme und ö.
en⸗ ber
re 1: E wichtiger Sto . * .
6 Geologie und Geognosie. Pr Pr. Gruner: M neralogie 96 ö. a1 Exkursione Bedenkunde und Bonitierung. Uebungen zur Bodenkunde. ift Uebungen im Besttmmen von ö und Gesteingarten.
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