1899 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Deuts

er Neichs ⸗Anzeiger

und

Ver Gezugapreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Eyprdition 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 .

ile 20 8. Inserate nimmt au: die Königliche Expedition dens Neutschen Reichs Anzeiger ann Königlich Rrenßischen Ktaatz- Anzeigers

21270.

Berlin, Freitag, den 21. Juli, Ahends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Petersen zu Düsseldorf und dem Kom⸗ erzienrath Stein ebendaselbst den Rothen Adler⸗Orden ierter Klasse, dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse a. D., Steuer⸗Rendanten Beschko zu Belzig, bisher zu Sangerhausen, und dem Ucker— ärkischen Ritterschafts⸗Rendanten Bütow zu Prenzlau den öniglichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Gymnasial⸗-Direktor, Professor Dr. Fehrs zu Betzlar den Adler der Ritter des Königlichen Haus-Ordens on Hohenzollern, . dem Hauptlehrer Wolff zu Kreuzenort im Kreise Ratibor nd dem Lehrer Krug zu Königshütte O⸗Schl. den Adler er Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, wie den Eisenbahn⸗Lokomotivführern a. D. Berg zu Barmen, hisher zu Saarbrücken, und Oehler zu Saarbrücken, dem 'Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Lenz zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler, dem Klempnermeister Kiefer zu Malstatt⸗ Burbach im Kreise Saatrbrücken, dem Materialien⸗ berwalter Strack ebendaselbst, dem Packmeister Wilhelm Thorein, dem Materialienverwalter Wilhelm Mann, dem ormer Ernst Tischer, sämmtlich zu Neusalz a. O. im streise Freystadt, dem Maschinenwärter Wilhelm Brunsch zu Alt⸗Tschau desselben Kreises und dem Eisendreher Karl Melcher zu Linden b. Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. . Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Sanitäts⸗Laboratoriums, Professor Gosio zu Rom, und dem bisherigen Legations⸗Sekretär dritter Klasse bei der Kaiserlich japanischen Gesandtschaft an Ullerhöchstihrem Hofe Shuichi Hagiwara den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, . dem italienischen Ministerial⸗Direktor Santoliquido zu Rom den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, sowie dem Oberleutnant à la suite des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm II. (1 Schlesisches? Nr. 19 und Leiter der Station Sansanne⸗Mangu in Togo Gaston Thierry den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse mit chwertern zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ nädigst geruht:

dem Reichskanzler und Präsidenten des Staats⸗Mini⸗ teriums, Fürsten zu Hohen lohe-Schillings für st, Durch⸗ aucht, die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von China ihm verliehenen Ordens vom doppelten Drachen, erste Klasse, zweite Stufe, zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaiserlichen General-Konsul in Odessa Focke zum General⸗Konsul des Reichs in Kapstadt zu ernennen geruht.

Nachdem die Konsularbehörde des Reichs in Kopenhagen in ein General-Konsulat umgewandelt worden ist, haben Seine Majestät der Kaiser den bisherigen Konsul in kopenhagen, charakterisierten General⸗Konsul Martens namens des Reichs zum General⸗Konsul daselbst zu ernennen geruht.

Dem Verweser des Kaiserlichen Vize ⸗Konsulats in Buschär, Irggoman Dr. Reinhardt ist auf Grund des § 1 des Hesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des zesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtabezirk des Vize⸗ onsulats, soweit er n n Gebiet umfaßt, und für die dauer feiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt dorden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichs⸗ nngehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter utschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die ö . Helrathen und Sterbefälle von solchen zu urkunden.

Bekanntmachung.

Die Klasse „Kontrol⸗Inspektoren“, welche in dem Fieichniß der bei den Invaliditäts- und Altersversicherungs— Ilten vorhandenen, den Milstärgnwärtern vorbehaltenen en vom 24. Dezember 1896 (Amtliche Nachrichten des

Reichs⸗Versicherungsamts 1897 Seite 180) unter „A. Im Bureaudienst“ aufgeführt ist, ist zu streichen. Berlin, den 17. Juli 1899. Das Reichs⸗Versicherungsamt. . Abtheilung für k ö Altersversicherung. agebel.

Bekanntmachung.

In Abänderung der landespolizeilichen Anordnungen vom 6. April 1893 und 5. Februar 1898 Amtsblatt Seite 123 und 40 bestimme ich hiermit:

Artikel J.

Der 3 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 6. April 1893 AÄUmtsblatt Seite 123 —, betreffend die Einfuhr von Pferden über die Landesgrenze gegen das Königreich der Niederlande, hat in Zukunft folgendermaßen zu lauten:

„Z 2. Die Einfuhr von Pferden über die Grenzeingangsstelle Bentheim darf nur am Dienstag und Sonnabend jeder Woche erfolgen.“

Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Osnabrück, den 12. Juli 1899. Der Regierungs⸗Präsident. Stüve.

Am 18. August d. J. wird in Wilhelmshaven eine von der Reichsbankstelle in Em den abhängige Reichsbank— Nebenstelle mit Kassen⸗Einrichtung und beschränktem Giro⸗ verkehr eröffnet werden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2605 das Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899; und unter

Nr. 2606 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär⸗Transport-⸗Ordnung vom 18. Januar 1899 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 15), vom 16. Juli 1899.

Berlin W., den 21. Juli 1899.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird das Hypothekenbankgesetz, vom 13. Juli 18938 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Ober⸗Regierungsrath und vortragenden Rath im Ministerium des Innern Ernst von Philipsborn zu Berlin zum Präsidenten der Regierung in Hildesheim zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Landgerichtsräthe Groth und von der Decken in Kiel zu Oberlandesgerichtsräthen daselbst zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle zu Lützen berufenen Diakonus Joedicke, bisher in Sangerhausen, zum Superintendenten der Diözese Lützen, Regierungsbezirk Merseburg, zu ernennen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Es hat sich herausgestellt, daß die Beamten der Melio⸗ rations⸗Bauämter die Ausführung der Drainagen von Dienst⸗ ländereien der Forstbeamten wegen der ungünstigen Lage dieser Ländereien nur selten eingehend kontrolieren können, daß sie demnächst das vorgeschriebene Abnahme⸗Attest auszustellen in der Lage sind. Dazu erfordern die zur Kontrole und Ab⸗ nahme der Arbeiten von ihnen auszuführenden Reisen in der Regel Kosten, welche in keinem richtigen Verhältniß zu der Höhe der Objekte stehen. Da die genannten Beamten überdies noch mit Arbeiten der verschiedensten Art überlastet sind, so erscheint es mir geboten, von dem bisherigen Ver⸗

Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32. 1899.

fahren, nach welchem die Meliorations-Baubeamten sämmt⸗ liche Drainagen während der Ausführung zu kontrolieren und nach ihrer Vollendung abzunehmen haben, bezüglich der kleineren Drainageanlagen abzugehen.

Ich bestimme daher, daß die Kontrole sowohl als auch die Ausstellung der Abnahme⸗Atteste für alle Drainagen von Forst⸗ beamten⸗Dienstländereien bis zur Größe von 5 ha in der Regel den zuständigen Forstaufsichtsbeamten übertragen wird.

Bedenken gegen eine solche Aenderung bestehen nicht, weil die betreffenden Forstbeamten über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die durchgehends sehr einfachen Drainage⸗ Projekte für so kleine Flächen in sachgemäßer Weise durch⸗ führen zu können.

Berlin, den 10. Juli 1899.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: Sterneberg. An sämmtliche Königlichen Regierungen (ausschließlich derjenigen zu Aurich und Sigmaringen).

Abschrift hiervon übersende ich unser Beifügung von je zwei Abdrücken dieser Verfügung für die unterstellten Melio⸗ rations⸗Bauämter zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.

Berlin, den 10. Juli 1895.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: Sterneberg.

An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GesetzSamml. S. 162) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1898 bezüglich der preußischen Strecke Salzbergen Landesgrenze, soweit dabei die Eisenbahngesellschaft 1 in Betracht kommt, 64 246 M6 08 8

eträgt.

Hiunster, den 18. Juli 1899.

Der Königliche ESisenbahn⸗Kommissar. Lüdicke.

Königliche Landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf in Verbindung mit der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms-Universität Bonn.

An der Landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf werden im Winter⸗Halbjahr 1899.ñ 1960 folgende Vorträge und Uebungen gehalten:

Geheimer Regierungsrath, Direktor, Professor Dr. Freiherr von der Goltz: Landwirthschaftliche Betriebslehre (II. J. 2stündig, Allgemeine Kulturtechnik (II. Thril, Be. und Entwässerung 2stündig, Landwirthschaftliches Seminar 1 stündig.

Professor Dr. Ram m: Spezieller Pflanzenbau (Getreldebau) 2stündig, Rindviehzucht 2 stündig, Pferdezucht 1 stündig, Landwirth⸗ schaftliche Demonstrationen in der akademischen Gutswirthschaft.

Professor Dr. Wohltm ann: Allgemeiner Pflanzenbau (Pflanzen-, Klima. und Bodenlehre) 3 stündig, Demonstratlonen im Laboratorium des Veisuchsfeldes 2 stündig.

Professor Dr. 966 eler: Experimental⸗Physik (II. Theil) 2stündig, Phystikalisches Praktikum 4 stündig, Landwirthschaftliche Maschinenkunde (II. . stündig, Elemente der Mechanit und Hydraulik mit Uebungen 2 stündig.

Professor Dr. Kreus ler: Anorganische Exverimental⸗Chemie 4 stündig, Chemisches Praktikum 4stündig, Landwirthschaftliche Tech- nologie 2 stündig.

rofefsor Dr. Noll: Pflanzen Anatemie und Physiologie 4stündig, Pbysiologische und mikroskopische Uebungen 4stündig.

Professor Dr. S Anatomie der ,

stündig, Thier⸗

2stündig, Theorie 6 Q

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Professor Dr. Velt für I.

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