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goss weder , erbte e ver nden s e Ikeben Loet Sine weanseher e e es86. De Rare n Re heiten ud ö 2 w ö .
8 . e J ,,, nee e e. r , ., liegen; in jedem Raume dürfen nicht, mebr als 5 33. Das Rrgehnen der fertigen Zünder darf Gröffnung der An Bote am 16. August 1899, 827380
r, e Gan, . 3 1 2 — 12 . 1 ö 4 3 = ig n 6. —ᷣ . . beschäͤftigt werden und müssen deren nur in einem mit Wällen umgebenen Gebäude unte! 1 ö . . . ö öö—ᷣ . sabrlos ermöglichen. ö ben so rasch als glich entfernt, wie auch seim⸗ ö. werden knnen. Feuerzeug, sedoch darf Jetzteres, foweil es der Netrte Arbelteplätze sich in der Nähe der Ausgangethüren e , , m. Danmpf oder . erfolgen . lagẽfrift bis zum z30. Auguft 1339, Abends ziebenzehnte no fung.
64b. *. Arbeiter sind verpflichtet, die vor. Mitarbeiter wor der Gchahr ju warnen. Ist die Reinigung allein von außen ber nicht erfordert, bestimmten rn. erlaubt werden. bestnden. bestehenden Anl. Achelter § 39. , . und Packen darf nur in be. 6 Üühr. Gs sind folgende Nummern gejog. . .
bandenen Schutznorricktungen aufg Gem issenbafteste cher bat sich är den Verkehr mit Salpeter säure ausführbar, so hat dor allem eine 3 Aus. Bauanlagen und Geblude. J e, a fte 13 n fi ) . ij . , i n 4 ,. n , . n , , . 9 2 . , . Nr. 3 46 147 253 273 iber Je
zu benutzen. ar Stelle der üblichen Tor bflaschen mit Strobfatter waschung nit einer so gen, enge Wafer statt. 4. Bel Itcuanlagen ist dat Sabri ggrundstick In hei fen n tn ang vorbanden sein. dre Personen bescäftth erbe, hrsen nicht mehr ale gen n,, ö = 1 664 687 Sac n blanfend. Werhieugngsctireg, durch Haber eine wen igf gefährde, Hoh sleichbandl che unden. , unter lg cheifige Hiarghrührung weck tsprechend mn ͤ 5 An ben Gingän gen gil 16 ginn fh irn müssen, wenn sie von den 1 an . 56 Hen nur zugeschraubt, ö . K zl 5 3 . r. . , .
ö 81 1 F 2 2 1 4 9 — . . ö 2 e, w. . . * . w , , mme Spinnmaschinen abgenomwen sind, baldigst aug den nicht aber zugenggelt werden. Die Schrauben dürsen Münster, Ven 31 Juli 1839. , * 3 ,. 6 ö nnn, . 2
Rl und Füftung dez Naum Wade ina meeltgteß fagt Vetreten fowi das Rauchen perbirten. Spinnräumen entfernt werden. nicht mit dem Hammer eingetrieben werden. Königliche Elsenbahn⸗ Direktion. 5 hler über je 500 M
Arbeiter en . J Arbeiter nicht verlassen werden, ohne daß sie ab, ner auf eine Beschränkung ihrer Gefährlichkeit hin. Auftreten salpetriger Gase im Janern des Behältert Bei bestehenden Anlagen müssen jedenfalls an den 22. Bei Neuanlagen ist das Montleren der 40. Die Raume, in S indbñ gestellt sind. . gewirkt werden. . als ausgeschloffen erscheint. Grst nachdem der Auf Zugängen und öffentlichen Verkehrgwegen derartige 8 . im Holjrahmen verboten; bei be— ö. fertige Zünder . . . ö Rückzahlung vom I. Oktober d J. ab bei 64. Werden von den im Gange befindlichen A. Vorschriften für Arbeitgeber und sichtfübrende die Erlaubniß ertheint darf der zu Warnungstafeln aufgesteslt sein. ; ö. stehenden Anlagen sind jocker werdende Holjrahmen mit sichern Frdwaällen oder Mauern umgeben sein (31927 Verdiugun der hiestgen Stadtaffe der Verein abaut in 1 9 — * , en,, i n, , i g , e, zu ersetzen. 8 H. Vorschriften für die Arbeiter,. Beim unterzeichneten Depot 83n ein Bedarf von a., und der Ste hanb lunge Socteta in . z ; r ö. . 6 — wehen. Be r echten Fadenführung darf nur ronje 41. Es d in den Arbeitsrä 1490 5 j ö = ö i ö. ; 12. Korkflaschen. weiche mit Solpetersäure gefüllt che Luftf br bene fender Re piratigngarparates. Dte Walleingänge därfen nicht Gebäuden mi Ex⸗ , . 3. gabr been ich nid gere gh ,. * niegritẽ k rr ian, i r . ,,,
des Zerkleinerungsgutz oder demselben beigemengte e dürfen k e, ng, m, e, den, n ere der vigimnsee fahr e, Uutzregelmäßigkeiten am Mechanismus der Spinn⸗ Mitbringen und die Benutzung von Feuerzeugen auf Lunte“ und dem Namen, sind bis 16. August, Anweisungen. Die Verninsung der gezogenen Nummern hört mit
4 6 . u fir nf ff 6 83 Zuftand tersuch d dürfen Erempl 2 s die erforderlichen Material § 6. D meint der Hinelnweh remdkörper nur während des andes ju ent Zuftand zu untersuchen und es dürfen Erem are, Lungen sowie die erforderlichen aterialien zum ĩ as Hineintragen oder Hineinwehen von maschinen dürfen nur von einem dafür bestimmten, jeder Art ist verboten, soweit es nicht e ti r ; ö x ö. ö ; n d ᷣ 616 zen, stimmten Vormittags 190 Uhr, ei ichen. Bedi e fernen. — welche in zu schwachen Körben sitzen oder an denen Schutz der Dande sind den mit der Reinigung Be—⸗ Erde oder Sand in die Gebäude mit Erplosions gefahr mit der Maschine genau vertrauten Angestellten oder Arbeit rn zu ger fle k ist. , ; liegen 23 Depot 83 K ,. i n dem letzten Tage des September d. J auf. Ein Nachstoßen des Einfällguts ist nur mittels das Strobfutter undohlkommen erscheint, nicht ver. schäftigten zur Verfügung zu stellen und ist auf deren ist möglichst zu verhindern. Der Eingang die ser Ge Arbeiter beseitigt werden. s. 42. Mie Arbester dürfen Räume mit Grxplo— verabfolgt. . Rückständig ift noch die Schuld derschreibung aud ist mit einem Vorhan iu verseben, in weichem Bei Reparaturen jst der Pulvertrichter zu ent sio g. und Entzündungsgefahr, in denen sie nicht zu arine⸗ Artilleriedeyot Friedrichsort. lätt. G. Nr, i185 uber 300 M, K deren Einlösung hiermit in Erinnerung gebracht wird.
geeigneten Werkzeugs gestattet. wendet werden, auch müssen die Körbe mit sesten Benutzung zu halten. ; Sal · D darf nur unter Aufsicht erfolgen. dag Schubzeug zu wechseln lst. leeren, Pulverstaub sorgfältig ju entfernen, die be. arbeiten haben, ohne besondere Erlaubniß nicht be⸗ Wandsbek, den 4. März 1399.
646. Das Hineingreifen in die Zentrifuge mit Henkeln versehen sein. Ballong mit sog ie Reinigung e oder ohne Wertieug und das Berühren der Trommel iörnern“' im Glafe sind auszuscheiden, ebenso solche, Personen, die als lungen. oder herzletdend bekannt Die Vorpläße der einzelnen Gebäude müssen treffende Stelle in genügendem Ümfange zu benetzen treten. mee. . . Der Magistrat. a u
mit der Hand während des Ganges ist verboten und welche einn Sprung im Glafe oder start auge. find, dürfen bei den Reinigungsarbeiten nicht be, so hergestellt sein, daß sie sich leicht rein halten nb wahren ung feucht zu erhalten ; ) ; sind die vorhandenen Schutz vorrichtungen gewissenhaft brochene Mündung aufweisen, was durch eine Be— schaftigt werden. 2. ĩ . lassen. ö. ; ö 3 , (. 1 6 sind arch eng , . sr, . 5) Verloosun 2 von Werth⸗ zu benutzen. Das Vertheilen der Füllung (trockenes sichtigung der Ballons vor Rem Einsetzen in die Die Arbeiser sind von Zeit zu Zeit auf die mit §z 7. Vorbandene Blitzableiter sind in gutem anzuweisen und streng anjubalten sich der für diese räume stes⸗ benutzt werden 3 9 2 4 Schleudergut) darf nur bei langsamem Gange der Körbe stetz zu beer stel gen ist. . der Arbelt verbundenen Gefahren aufmerksam ju Zustande zu erhalten und alle Jahre einmal durch Arbeitzräume bestimmten Fußbekleidung zu bedienen? § 44. Raume mit Grblostonsgefahr dürfen nur papieren Sao Trommel staitfinden Sm mtliche 2 e, n, 1 machen. Due. Sacher standtaen Prüfen, zu, lassen. Die Die für den 4ufseren Verkehr benutzten Schuhe unker Benutzung der hierfür bestimmten Schubzeuge ö Folgende beute ausgelooste Anleihescheine der
vꝛbflaschen bezw the mi KE. Vorschriften für die Arbeiter. Prüfung hat sich sowohl auf die oberirdische, sind im Vorraum abzulegen. betreten werden Das Wechseln des Schuhzeuges 181860 Stabt Oranienburg de 1881 11. Ausgabe Für dag Rechn Buchftabe A. 3 Stück a 5800 6, und zwar
Die an dem Geschwindigkeitsmesser markierte, zu= dung kemmenden r h ü bat Strohinbalt sind vor dem Gebrauch mit einer D Die mit. Salpetersänre beschäftigten Arbeiter as auf die Erdleitung zu erstrecken. Pas 3 24, Den Arbeitern in den Spinnräͤumen hat in den Rorbauten der Gebäude zu erfolgen.
lässig größte Umdrehungs ahl darf nicht überschritten ; . i ̃ ö. J werden. wenigsteng 100 igen Lösung von Glaubersalf sind verrflichtet, die zur Verwendung kommenden Prüfungdattest ist den Beauftragten auf Erfordern müssen Sicherbeitetleider gder Ueberwirfe jur Be, g 4h n P Arbeiter mäsfen vie hne! Kber— die Nummern: 7a I185 und Jo, Das Anlegen 15 TJ Buchstabe E. 20 Stück a 200 , und jwar
Schmalsnur⸗ Roll Häuge⸗, Seil. und (- Sulfat), Chlorcalcium, Wa fferglas, Alaun der Vorbflaschen in jeder Weise sforgfältig ju behandeln. vorzulegen. nutzung bel der Arbeit zur Verfligung gestellt werden. wid ̃ t =. . Kettenbahnen. dergl, die Srodatiens wirkung, der Salpeter säure Schabbaste Kort Kaschan dürfen nicht in Gebrauch 8 8. Bie Tbären und Fenster der Gebäude, in 2 In den lier e n , m, uf gf enügend , . , Raum? ju die Nummern: 700 247 75 Sz 425 357 735 2351 S0a. Die Führer des Zuges haben sich vor der hemmenden Matertalten gründlich zu durchtränken. genommnen werden! denen erplostble Stoffe lagern oder verarbeitet Ausgänge Vorhanden in, weiche bon den Arbestern erfolgen 2 vom 60 0m ng gm , , n,, . , . 3 336 Fahrt davon zu überzeugen, daß die Wagen fest ge. Diese Operctien muß wiederholt werden, wen 2 Beim Füllen dieser Flaschen ist Sorge ju werden, müssen nach außen aufschlagen. In leicht erreicht werden können. §5 15. Ge Verarbeisung von Pulver und Zünd— . i,, ,. An. und 919 kuppelt sind; . Anlaß ju der Annahme vorlie nt, daß die Wirkung tragen, daß in denselben noch ein leerer Raum von Räumen, in welchen sich loses Pulver oder Zündfatz § 25. Bie Gebäude, in denen dag Theeren der sat důrfen nur die hierfür berwiefenen G-räth' be? Nixdorf. V. Aus. werden zum 1. Ottober 1899 hiermit ihren o9b. Die Führer des Zuges haben die Pflicht, der doraufgegangenen Behandlung nicht mehr gusreicht, circa 2 J unter dem Stopfen frei bleibt. befindet, müssen die Fenster auf der Sonnenstite Zändschnüre statt findet, müßsen von den anderen Ge. nutzt werden ö dem Buchstaben A. über 1000 die Inhabern etundig: die innerhalb der Gleise ver tehrenden Personen durch 3) Es ist darauf in achten, daß die Ballons gut 3) Sollte auf irgend eine Weife Saipetersgure in geblendet sein. däupen' getrennt sein. 17. Veischüttetes Pulver, Zündsatz, Abfall 3 ,, , 40 r g) 545 6. 6 Ueber . Termin hinaus erfolgt eine Ver= Zuruf oder durch ein deutliches Signal auf die gespünt und frei von organischen Substanzen sind den Flaschenkorb gelangen — was nach Möglichkeit S 98. Die Fußböden der Räume, in denen Die Zündschnüre müssen durch eine enge stücke von fersigen Zündern und Kehrscht müssen n rn, ,. ; s 4 zinsung derselben nicht. Die gen n , af fg. Annäherung des Zuges rechtzeitig aufmerksam zu und nur so weit gefüllt werden, daß noch ein Luft. iu dermeiden ist — so muß sofort ein Begteßen den Sprengstoff? oder Zündsatz verarbeitet oder derpackt Oeffnung in der massiben Wand in den Trocken. durch Eintragen in Wasser, oder in sonst von der von dem GBuchstaben HK. über 09 „ die sind nebst den dazu gehörigen, nach dem 1. Oktober er. machen. ; . aum don hen 2.1 unter dem Eiche wee. Torbeg mit Wasser stattfinden, um die ver schüttete Herden, müssen aus Aspbalt oder Zement, oder aus raum geführt werden, und muß Vorsorge getroffen Fahrikleitung vorgeschrlebener Weise unschädlich ge⸗ 89. 66 175 203 273 36 323 539 653 fin werdenden Zingscheinen und nebst Jing⸗ S0 e. Bei Befahren von Kurven, welche nicht Tin Verschluß Ar Flascen mit einer Mischung von Säure zu verschwächen. . Brettern durchaus glatt und dicht bergestent sein. werden daß bei Feuersgefahr eine Abtrennung der macht werden. Namentlich ist sorgfältig nachzufeben, 71114912 85 47 960 1064 1083 1233 1604 erneuerungtzschelnen in kursfähigem Justande zur Bin- von allen Seiten vollständig übersehen werden können, Schwefel und Sand ist genügend porös, um eine . Entstehen — infolge Flaschenbruches oder auf Im letzteren Fall sind die metallenen Befestigungs⸗ Zündschnur und Schließung der Oeffnung sofort ob nicht Zünder oder Sprengkapseln sich in dem Ab— 18410 1915 1937 2050 5 löfung an. die Tämmerei· Kaffe abzuliefern. müssen die Führer des Zuges rechtzeitig Warnungk. Ansammlung von Ueberdruck in den Flaschen zu ver. sonstige Weise — salpetrige Gase lrotbbrauner Rauch) mittel zu versenken und zu verkitten. Diese Fuß dewirtt werden kann. fall finden, die dann auszulesen sind. Die 2 werden aufgefordert, die ausgelooften Für die etwa fehlenden Jinsscheine wird der signale geben und langsamer fahren. hindern. . ; ö in größerer Menge, so haben sich die Arbeiter mög, böden müssen eigen Belag aus Kautschul, Linoleum Die Theerkocherei ist feuersicher berzustellen und §8 48. Waͤhrend eines sich über der Fabrik ent— Anleihescheine nebst den er. dem 1 Sen . 15399 Betrag vom Ablösungskapitale abgezogen. 80d. Das *mesteigen oder Verlasfen eineg Wagens, ) Beim FüllAen, Autlerren oder auß anderem lichst rasch aus dem Bereiche derselben ju entfernen oder einen ähnlichen dichten, weichen Stoff erhalten. mit nach außen aufschlagenden eisernen Thüren und ladenden Gewitters soll sich niemand in den Räumen fällig werdenden Zint scheinen 6. den dam ebörigen Oranienburg. den 11. März 1855. so lange er sich schneller bewegt als ein Fußgänger Anlaß in den Flaschenkorb gelangte Salpetersänre und ihren Vorgesetzten sofort ju benachrichtigen. S lo. Die Wände und Decken der Fäume, in eisernen Fensterläden zu versehen. Bei Neuanlagen aufhalten, in denen Sprengstoff, Zündsatz bezw. . . vom 1 Eiter 9 6 Der Magistrat. gehen kann, ist verboten. . muß sofort durch Abgießen mit Wasser unschadlich 5) Das Aufwerfen von SGrde, unreinem Sand, denen Sprengstoff und Zũndsatz verarbeitet wird, ist Dampfkocherei anzuwenden. Pulver verarbeitet oder gelagert wird. ab hei e r me. grid Rl ha- K 50e Das Gleise der Drebscheiben und Schiebe · gema t werden. . KLoblenschutt oder dergleichen auf ausgelaufene müssen dicht und glatt und so gearbeitet bezw. ge⸗ Der Theer muß von den leichiflüchtigen Oelen § 49. Die Mahlzeiten dürfen nur in den dazu Berlin W Viktoriastraße 18, einzureichen und ben S295] Bekanntmachung. ; kühnen muß, so lange dieselben nicht in Gebrauch ) Salpeter säure in Korbflaschen darf in den Fa. S*Ppetersäuire ist strenge derkoten. Als einzigeg sichert sein. daß sie nicht abbröckein. befrest fein. bestimmten Räumen eingenommen werden. Nennwerth der Anleihescheine dafnt in Empfang ju Behufg planmäßiger Tilgung der auf Grund des siad, in der Richtung des Zufahrtftranges fest.= brikationsrumen nicht in größerer Menge vorhanden Mittel in solchem Falte ist die Verdünnung mit Bel den Thür. und Fensterbändern, den s. der Der Leim darf nicht über freiem Feuer S bg. In Brand gerathener Theer darf nur nehmen . Allerhöchsten Privilegii vom 14. Nopember 1892 gestellt sein. . — s sein, als es der Betrieb unmittelbar erfordert. Eg reichlichen Mengen Wassert sofort zu bewerkstelligen. Schlössern und Rtegeln darf nicht Gisen auf Gifen erwärmt werden. durch Erslscken der Flamme (Aufwerfen von Sand Köit dem 1. Oktober 1839 bört die Verzinsung ausgegebenen Anrozeutigem Anleihescheine der 3ot. Wagen sind für die Dauer einen längeren ist dabei darauf zu achten, 85 bei cigem Bruch der 6) Sind in einem Raume salbetrige Gafe vor. gehen. . . . § 28. In Räumen, in denen Guttapercha mit der Bedecken des Kessels), nicht aber durch Flffsig— der auggeloosten Anleihescheine auf. Für n . Stadt Frankfurt a. O. sind am 27. diefes Monats Stillstandes durch geeigne:e Vorrichtungen gegen ein Gefäße die auslaufende Säure sich nicht über handen, so darf derselbe nicht betreten werden, bevor S 11. Für di Arbeiter sind besondere Räume zur leicht entjündlichen Loösungemittein verarbeitet wird, keiten irgend welcher Art, auch nicht durch fogenannke Zinsscheine wird deren Werthbetrag votn Faria nachsfebende Stück. jur bagren Rückzaßlung am unbeabsichtigtes Fortbewegen festzuftellen. deßorydierende Stoffe, wie unter Allgemeines aus. die Gase durch gründliche Lüftung (Deffnen von Einnabme der Mablzeiten und zur Aufbewahrung muß elektrische oder Außen. Beleuchtung angewendel Löschpräparate, gelsscht werden. abgezogen i . L. Oktober d. Is. durch das Loss 2 Normalspurbahnen. . geführt. ergießen kann. . ; 6 Tbüren und Fenstern ꝛc) völlig entfernt sind. Bei der Kleider einzurichten. werden. C. Ausführung und Strafbestimmungen. 5 . den 1. März 1899 worden: 0g. Das Stehenbleiben und Gehen innerhalb 6) Die Lager für Salpetersäure in Korkflaschen Reinigung von Behältern (Bleikammern. Refer Beleuchtung. b. Elektrische Zünder. S 51. Für die in Gemäßhett vorst⸗hender' Be— n Der Gemeinde. Vo0orsteher: BVuchstabe A. die Nummer 64 der Gleise, sowie das Ueberschreiten derselben vor sollen von allen Seiten leicht zäcänglich und so votes ꝛc sind die Anordnungen der Aufsichte. S 12. Die künstliche Beleuchtung darf nur § 29. Die Verwendung von eisenbaltigem, sowie ftimmungen zu treffenden Aenderungen wird den Boddin ö . ö ö. 153. einem herannahenden Zuge ist verboten. belegen sein, daß im Falle eins zörandes oder einer führenden genau ju befolgen und darf ein Betreten mittelst zuverlässig isolierter Lampen bewirkt werden. von künstlich dargestelltem Schwefelantimon ift nicht Betriebsunternebmern eine Frift von 6 Monaten z ö Nummern 202 321 375 455. 80h. Das Fortbewegen der Wagen durch Ver ; Zersetzung, sei es im Lager selbst oder in der Um. solcher Räume nur auf gan besondere Weifung statt. — Jede Ablagerung von exrxlostvem Staub an der gestattet. dom Tage der Bekanntmachung durch den Reichs⸗ ö . . 697 705 813 9814 fonen darf nur von der Selte oder von hinten gebung desselben, die Gefabren für Menschen und finden. ö ; . n , , Lichtquelle muß verbütet werden. Bei elektrischer 8 30. Das Mahlen der Rohmaterialien muß in Anzeiger“ gewährt, soweit nicht durch Konzessiong · I3 1219 Bekauntmachung. 248. geschehen. bexachbarte Objekte auf ein möglichst geringes Maß 7) Abzũge und sonstige Sicherhbeitzeinrichtungen Beleuchtung muß eine Erbitzung der Leit angsdräbte besonderen Gebäuden, und zwar für chlorfaures Kaht nachsuchung der Beginn der Frist verzögert wird. Behufs planmäßiger Tilgung der zu T 0½ ver⸗ . KR. ö 10650 1035 1052. 801i. Das Besteigen oder Verlassen eines Wagens, beschrãntt sind. . sind nach den seitens der Wetrtebsleiter getroffenen und jede Tun kenerieugung gusgeschlessen sein. Die un? für Schwefelantimon getrennt statifinden. Der Genossenschastz vorfkand ist berechtigt, zin slichen Anleihen der Stadt Königsberg Pr. Die Auszahlung dieser Anleihescheine erfolgt zu so lange er sich schneller bewegt als ein Fußgänger Bei Ginlagerung größerer Mengen von Salpeter ˖ Anordnungen auf das Sorgfälttgste ju bedienen. einzelnen Slüblampen müssen mit Glasũberglocken § 31. Das Mischen und Sieben des Zündsatzeß die Frist der Einführung der Betriebzeinrich, find nachstehende Rummern ausgeloost worden: ibrem Nennwerthe vom I. Oktober d. I6. ab geben kann, ist verboten. säure find die Korbflaschen möglicht in durch größere 8) Bei Eintritt größerer Unfälle mit Saspeter- versehen fein. Die Anlage ist mindestens alljãhrlich muß in einem besondern durch Walle oder Mauern tungen, wie sie in diesen Vorschriften gefordert Anleihe von 1883. gegen Rückgabe des Anleihescheing und der Zins⸗ Serie L HLitt. D. Ne 73 79 77 89 a 1000 0, Heine bei unserer Kämmerei. Kasse, und höct die
S0 k. Das Durchkriechen unter den Wagen ist Zwischenrãume getrennten Gruppen von nicht über säure. 3. B. Brand oder dergl, ist den Anordnungen auf ihre Feuersicher beit sachverständig zu untersuchen geschützten Gebäude vorgenommen werden. Zum werden, auf Antrag des betreffenden Unternehmer verboten, selbst wenn sie still stehen. . 100 Flaschen in böchstens 4 Reihen nebeneinander der Vergesetzten vünktlich Folge zu leisten. und bierüber ein Revistonsbuch zu sübren. Die Be= Sieben ist eine mechanische Vorrichtung anzuwenden, und Befürwortung des Sektiongvorstandez ju' ver, Litt. E. Nr. II I3 46 45 52 55 61 63 67 585 Verjinsung mit die fem Tage auf.
861. Das Gleise der Drehscheiben und Schiebe . au fzustellen. Die Zwischenrãume müssen in zweck⸗ 8) Lungen und herileidende Arbeiter, welche in sorgung der Lampen und Laternen ist bestimmten die von einem Punkt außerhalb ver Wälle bejw. längern. à 50900 . Serie IE Litt. BD. Nr. 257 281 312 Frankfurt a. O., den 28. Februar 1899. bühnen muß, so lange dieselben nicht in Gebrauch dienlicher Wesfe bon Gräben oder Rinnen durchzogen Betrieben, bei denen salpetrige Gase dorkommen, juverläfsigen Arbeitern zu übertragen. Mauern bedient wird. Die einjelnen Äbthellungen zenn in einielnen Fällen die in den 55 1 bis 40 316 335 3235 2 10600 A., Litt. E. Nr. 449 451 Der Magistrat. find, in der Richtung des Zufahrtstranges feftgestellt sein, die den Abfluß der etwa auslaufenden Säure beschäftigt werden, sind verpflichtet, von ibrem Zu⸗ Es darf kein Arbeits, oder Lagerraum — in sind durch genügend hohe Brandmauern zu gegebenen Vorschriften nachweislich ohne erbebliche 6900 oz 660 661 aa 500 M, Serie L Litt. B. — — werden. . . gewährleisten. Der Lagerplatz ist so zu wählen, daß stande ibren Vo- gesetzten Mittbeilung zu machen. welchem sich loses Pulver eder Zündfatz befindet trennen. In jeder Abtheilung dürfen jeweilig nicht Schwierigkeiten und unverhältnißmäßlge Kosten nicht Rr. S565 S657 558 355 80 a 19990 . Litt. E. 31359 Betanntmachung.
80m. Wagen sind für die Dauer eines längeren der Boden möglichst frei ist von desoxvdierenden G. Aus führung s. und Strafbestimmungen. mit offenem Licht betreten, auch nicht in solchen mehr als 300 g Zündsatz sich befinden und ver— ausgeführt werden önnen, so soll der Vorstand Rr 1579 1380 2 500 M, Litt. F. Nr. 765 Von den auf Grund deg , Privilegiums Stillstandes durch geeignete Vorrichtungen gegen ein Stoffen vergl. unter Allgemeines), wte auch von F 1. Für die in Gemäßbeit vorstehender Be. Räumen durch Streichböljer eder auf andere Ärt arbeitet werden. ermächtigt sein, auf Antrag des Betriebzunternehmerg 767 765 7735 779 785 787 790 830 833 a 200 Æ6 vom? Februar 1851 ausgefertigten Auleihescheinen unbeabsichtigtes Fortbewegen festzustellen. Materialien, die infolge einer Benetzung mit Sal⸗ sttmimungen zu treffenden Aenderungen wird den Licht angezündet werden. Muß ein solcher Arbeits- Zündfatz mit chlorsaurem Kali darf nur in glatten und nach Anhörung des Beaguftrajten Abweichungen Anleihe von 1886. der Gemeinde Steglitz sind nach Vorschrift deg
s80n. Bei Befabren von Gefallen ohne Loko. peterscäure sich erwärmen, als Kalk, Kreide ꝛc. Als Betriebzunternebmern eine Frift von. 6 Monaten oder Lagerraum mit Licht betreten werden, so darf Gefäßen von Gummi, Leder oder ähnlichem weichen unter den nach Maßgabe der Umstände festzusetzenden Serie K Litt. HI. Nr. 36 37 38 39 40 49 53 Tilgungaplaneg zur Einziehung im Jahre 1899 aus- motive müssen die Wagen durch geeignete Mittel besonders geeignet für die Lagerung größerer Vor. vem Tage der Bekanntmachung durch den Reichs. dies nur unter Anwendung einer Sicherheits lampe baltbaren Material transportlert und aufbewahrt Bedingungen jzuzulaffen. 566 57 58 68 69 70 78 79 5890 31 382 83 34 geloost worden: gebremst werden. . . 1 räthe empfiehlt sich ein Belag des Bodens mit Anzeiger gewährt geschehen. r werden Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausführung Aà S900 M, Serie IE Litt. II. Nr. 101 104 1) Von dem Buchstaben A. A 8300 6 die 2860. Gleise, wie Schienenstöße, ferner Weichen, ungetheerten Sandsteinplatten, welche in Lehm ge. Der Genossenschaftsvorstand ist berechtigt, die Frift Die Aatschaltung der elektrischen Lampen und die 8 32. Zündsatz, wilcher chlorsaures Kali enthält, der Vorschriften für die Arbeitnehmer zu ermöglichen Jog 114 124 175 135 136 139 142 152 155 162 Nummern: 30 64 ds 16g i 233 306 357 400. Kreuzungen, Drehscheiben, Schiebebübnen mit An— bettet sind, von Sandsteinrinnen für den Abfluß der Einführung der Betriebseinrichtungen. wie sie in Sicherungen müssen außerhalb der beleuchteten darf in Füllräume nur durch eine kleine Oeffnung und für die Erfüllung derselben Sorge zu tragen. 164 13 190 193 200 20g 216 a2 800 4. 7 Von dem Buchstaben R. 200 die schlüssen daran sind stets ßut in stand zu halten. durchiogen und umgeben. . ö diesen Voꝛschriften gefordert werden, auf Antrag des Räume liegen. in der übrigens massiven Wand bineingereicht werden' § 523. Diese Unfallverbütunge vorschriften sind Serie IM Litt. G. Nr. 225 2584 309 LO00 Æ, Nummern: 28 41 53 153 165 191.
Die vorstehen den Bestimmungen jur Erganzung Andere Einrichtungen, insofern sie den Zweck er ⸗ bitreffenden Unternehmers und Befürwortung des Heizung. Diese Offfnungen müssen durch Schieber oder Dreh— durch Anschlag an geeigneter Stelle in den Betricbs. Litt. HM. Nr. 328 331 332 335 337 338 340 343 Die Jababer werden aufgefordert, die ausgeloosten der Allgemeinen Unfall perhütun gavorschriften der Be. füllen, die auslaufende Salpetersäure gefahrlos zu] Sektion vorftande zu verlängern. S 13. Die Heizung der Raume muß durch Dampf teller mit senkrechter Mittelwand verschließbar sein. räumen bekannt zu machen. 346 347 352 355 366 358 a 500 M, Serie IF Anleihescheine nebst den nach dem 1. Ditober 1899 rufggenossenschaft der chemischen Induftrie werden ge⸗ beseitigen, sind nicht ausgeschlossen. . ö S 2. Diese Unfallverbütungevorschriften sind durch der beißes Wasser bewirkt werden. Di Veijłkõrver §8 353. In den Füllräumen dürfen sich jeweilig 8 53. Genossenschaftsmitglieder, welche den Litt. H. Nr. 384 389 427 435 438 135 445 444 fällig werdenden Zingscheinen und den hierzu ge⸗ mäß § 78 Absatz 2 des Unfall rer sicherungegeseßzes Als Lagergebãude für Salpetersäure in Korb- Anschlag an geeigneter Stelle in den Betriebsräumen sind gegen dag Auflagern von explosielem Staub nicht mehr als 200 g Zündsatz befinden. Unfallverhütungsvorschriften zuwider handeln, können 447 450 453 459 451 465 471 475 473 480 484 börigen Zinsschein Anweisungen vom 1. Oktober vom 6. Juli 1884 genehmigt. flaschen sind in erster Linie offene, möglichst feuer bekannt zu machen. möglichst ju schützen, müssen sich reinigen lassen und Den einjelnen Arbeitern ift der Zündsatz in glatten durch den Genossenschastsvorstand in eine böbere Ge. 185 2 306 A. Serie V Litt. H. Ne. 52 53298 ig59 aB bel der Teltower reis ommunal-
Berlin, den 22. Juli 1899. sichere Schuppen zu wählen. Gesckiebt die Lagerung S 3. Genossenschaftsmitglieder, welche diesen ebenso wie die Leitungsrobre in genügender Ent— Schälchen von Gummi u. dgl. zujzuthellen. fahrenklasse eingeschätzt oder, falls sich dieselben be⸗ 535 538 540 ah 547 550 5573 555 555 5357 5871 Kasse, Berlin W. BViktoriastraße 18, einjureschen
Das Reichs. Versicherung amt. im Freien, so müsser sonstige Schutzeinrichtungen Unfallverkũtungevorschriften zuwider handeln, können fernung bon Holz oder anderen brennbaren Materialien Bei der Verwendung von Klebemasse hat die Er. rents in der 3 . Gefahrenklasse befinden, mit 574 577 585 588 591 643 699 a 500 M und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in g. 8 Gaebel. gegen atmosphärische Ein flüsse oder mechanische Be= durch den Genossenschaftsvorstand in eine böbere angebracht werden. wärmung durch Dampf zu erfolgen. Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Beiträge Serie V. Litt. HH. Nr. 735 763 765 771 774 Gmpfang zu nehmen. R. V. A. J. 19 450. schadigungen getroffen werden. ̃ Gefahrenklasse eingeschatzt oder, falls sich dieselben Abfallstoffe. Die Füllarbeit darf bei trockenem Satz nur unter belegt werden. (8 78 Abs. 1 Ziffer 1 und § 80 des 776 780 783 315 818 821 825 828 831 835 838 Mit dem 1. Dktober 1899 hört die Verꝛinsung — „nd In der Nähe des Lagers ist eine binreichende bereits in der böchsten Gefabrenklasse befinden, mit 5 14. Verschüttetes Pulver, Pulverkebricht, Zund⸗ dem Schutz starker Glasplatten vorgenommen werden IH. V. G. 841. 8560 Sb6 870 a 800 , Serie vir der zusgelossten Anleibescheine auf. Für fehlende Besondere Unfallverhütungsvorschriften zum Menge Waßer bereit zu balten, damit jm Fasse van Zischlägen bis zun deppelten Betrage ibrer Beiträge satz und Abfallstäcke von fertigen Zündern mössen und müssen dabei die Arbeiter mit anschließenden S 54. Versicherte Personen, welche den Un. Litt. I. Nr. 921 926 923 3831 233 935 Zingschelne wird deren Werthbetrag vom Kapital ; Ledermanschetten und Sicherheitgkleidern oder solchen fallverhütungsvorschriften zuwider handeln, oder 939 941 965 947 951 953 864 952 966 abgezogen. Steglitz, den 1. März 1899.
Schutz gegen die Wirkung salpetriger Flaschenbruch oder Brand eine sofortige ausgiebige belegt werden. (8 78 Abs. 1 Ziffer 1 des Unfall. duich Eintragen in Wasser oder in sonst geeigneter
(„nitroser“J Gase und im Susammenhang Jufübrung von Wasser erfolgen kann. Wo Druckwasser⸗˖ veisicherunga gesetzeg vom 6. Jun 1884.) Weise unschadlich gemacht werden. Urberwürfen versehen sein. Daz Schubzeug muß welche die angebrachten Schutzvorrichtungen nicht 974 975 1024 1025 1027 a 800 4.
sen um daz Lager § 4. Versicherte Personen, welche diesen Unfall- Ueberall, wo Sprengstoffe jur Verwendung ge⸗ Filzsohlen haben. benutzen, mißbrauchen. oder beschädigen, ver. Serie Vinn Kitt. G. Nr. 763 765 768 772 Der Gemeindevorstand. Die jur Verwendung gelangenden metallenen fallen in eine Geldstrafe biz zu 6 M Sie 775 775 781 785 789 8058 a 10090 4, Zimmermann.
damit speziell für den Verkehr mit Salpeter · leitungen zer Verfügung fteben, můss . sure. herum — nach versch iedenen Win drichtungen — Sydran⸗ derbütungtvorschriften jzuwiderbandeln, oder welche langen, ist strenge daruber zu wachen, daß der sich Nach den Beschlüssen der Gengssenschaftgpersammlung ten angebracht werven, von welken erz binreichende die angebrachten Schutz vęrrichtungen nicht benutzen, entwickelnde Staub sich nicht in gefahrbringender Handwertjeuge dürfen nur auf weiche Unterlage Festsetzung der hiernach eventuell ju verbän. Serie K Liti. In. Nr. 1360 1371 1395 1408 — vom 24. Juni 1898. Mengen Wasser über die bedrohten Theile geworfen mißbrauchen oder beschadigen, verfallen in eiae Menge irgendwo ansammeln kann. niedergelegt werden. Die Arbeitsftellen der Füller genden Geldstrafen erfolgt durch den Vorstand 1419 1437 1572 1573 1574 1575 1575 1577 1578 77820] BVekanutmachung. ; ; Allgemeines. 3 werden können. Geldstrafe bis ju 6 Æ Die Festsetzung der hiernach II. Bestimmungen für die besonderen Fabrikationen. sind durch Blechschirme gegen das Ueberschlagen von der Betriebg. Fabrif.) Krankenklasse oder, wenn solche 1579 1589 1551 a2 5060 , Litt. J. Nr. 466 Von den in Gemäßbheit des Allerhöchsten Privi⸗
Die Erfahrung bat gelehrt, daß die infolge Zer⸗ 9) Bei Flaschenbruch oder Brand muß die Wasser ⸗ event. zu verhängenden Geldstrafen erfolgt durch den a. Zũndschnüre. Flammen zu sichern. nicht für den Betrieb errichtet ist, durch die Orts. 468 71 474 478 159 a 200 , Serie X legtums vom 13. Februar 1365 ausgegebenen Kreis- setzung der Saspetersaͤure entstehenden salpetrigen zuführung aus angemessener Enifernung mittels Vorstand der Betriebs. (Fabrit - Krankenkasse, oder, § 15. Das Pulvermagasin muß in hinreichender Ver Fußboden muß mit Linoleum oder einem pelizeibehörde. Die betreffenden Beträge fließen in Litt. M. Nr. 1582 1588 18593 1593 162 1607 Obligationen sind bei der diesjährigen planmäßig (nitrosen?) Gase gesundbeitsschädlich sind und, in — Spritzen oder an die Sydranten gespannter Lösch. wenn eine solche für den Betrieb nicht errichtet ist, Entfernung von den übrigen Fabrikgebäuden ge⸗ ähnlichen dichten weichen Stoffe bedeckt sein. Für die Rrankenkasse, welches der zu ihrer Jahlung Ver 1613 1619 1671 iss 1630 1635 1638 1644 1650 erfolaken Ausloosung die Obligationen: größerer Menge eingeathmet, selbst den Tod zur schlaäͤuche erfolgen, nicht etwa durch unmittelbares durch die Orte voltzeibebirde. Die betreffenden Be legen sein. die Erwärmung ist Dampf. oder Wasserheizung, jur pflichtete zur Zeit der Zuwiderbandlung angebörte. 16355 1661 166 1670 1678 aàa 500 4 Litt. A. Nr. 3 und 16, Folge haben können. Die Gefährdun ist eine um Aufschütten von Waffer aus unmittelbarer Nähe der träge fließen in die Krankenkaffe, welcher ber ju ihrer Das in der Nähe der Arbelts gebäude belegene Beleuchtung elektrisches Licht oder Außenlicht zu ver ⸗· G I8 Abs. 1 Ziffer 2 und 5 80 des U. V.. G.) Die se Obligationen werden den Inbabern mit dem Litt. CG. Nr. 57 68 1094 113 122 121 147 168 so größere, als die Wirkung nicht on bemerkbar rauchenden oder brennender Theile. Babe ift darauf Zablung Verhflichtete zur Zeit der Zuwiderbandlung Silebbaus muß jwischen Erdwällen oder im Erd⸗ wenden. Die vorstebenden beson deren. Unfallverhütung—s. Bemen ken gekündigt. daß die Kapitalbeträge gegen 151 198 201 219 248 254 2653 und S, wird, sondern erst nach einiger Zeit eintritt. Die in achten, daß die Mannschaft so aufgeftellt ist, daß znzebört. (8 78 Abs. 1 Ziffer 2 und F 80 des Un! boden lItegen und darf nie mehr wie 156 Kg Pulver Für je jwes Arbeiter muß mindesteng ein Ausgang voschriften der Bęrafügenossenschaft der chemischen Rückgabe der Stück' und der Dazu gebörigen Zing.! Kitt. E. Nr. Sz 165 266 418 und 45s salpetrigen Gase — an ihrer rothbraunen Farbe er⸗ der Wind die Gase ven ikr wegtreibt. — Das Auf⸗ fallversicherua gs gesetzeß vom 6. Juli 1834) enthalten. ins Freie vorhanden sein. FIeduftrie für Fabriken von Zünder jeder Art kupong vom L. Oktober 1899 ab bei der gezogen worden. kenngar — bilden sich bes der Einwirkung bon Sal. werfen von Erde, unreinem Sand, Koblenstaub eder Die vorstebenden besonderen Unfall verbũütunge⸗ Das Betreten des Pulvermagazins, des Sieb⸗ F 54. Wenn dag Füllen in Ladelöffeln geschieht, werden gemäß § 78 Abfatz 2 deg Unfalloersicherungs⸗ hiesigen Stadt Sauptkasse oder bei der See—⸗ Dlese Obligationen werden hiermit den Inhabern peter säure auf des orydierende Stoffe der verschiedenften dergleichen ungeeigneten beiw. direkt schäblichen Ma. vorfchriften jum Schutz gegen die Wirkun salpetriger bauses, sowie der Pusverfüllräume ist nur einem so hat das Einbringen der leeren Zünder in die gesetzes vom 5. Juli 18583 genehmigt. handlungs Societät oder kei dem Bankhause gekündigt und letztere aufgefordert, vom I. O- Art, hauptsaͤchlich auf Metalle (Eisen, Blei, 33 r. terialien ist untersagt. Handelt es sich um Lösch⸗ (enttroser') Gase und im y damit bestimmten männlichen Arbeiter zu übertragen. Diese Ladelöffel in einem vom Füll.! oder Preßraum ab— Berlin, den 22. Juli 1899. Nobt. arschauer C. Co. in Berlin in tober J. Js. ab den Nennwerth derselben mit den gu organische Stoffe (Koblenslaub, Soli. Strob, arbeit in Gebäuden, so wut diefelbe, sowelt speiielUl für den Verkehr mit Salpeterfäure werden Räume sind bei Nichtgebrauch stetz verschloffin zu getrennten Raume zu erfolgen, der mit dem Füll— Das Reichs. Versicherungsamt. Empfang genommen werden önnen. Mit dem bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obli- Papier, Zeugstoff, Putzwolle 2A.) sowie auf manche thunlich, von außen ber, durch Fenster und Thüren, gemäß § 78 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes halten. raum nur durch Durchreich⸗ Oeffnungen verbunden (L. 8.) Gaebel. k. Oktober 1899 hört die Verzinsung dieser gationen und der dazu gehörigen Jinekupond der andere Substanjen (Schwefeltieg, schweflige Säure Fattfleden, falls nicht besondere Verbäftniffe = j. B. dom 5. Juli 1884 genehmigt. Eiserne und gelöthete Trang portgefäße dürfen für ift, die durch Schleber oder Drehteller mit Wand R. V. H. J. 19 4650. Obligationen auf und wird der Betrag der etwa sväteren Zingtermsne bei der Kreis. Kommunal. FRasse und ibre Salt. Sodaschlamùm, Salz säur, Sisen. Auslüstung * mit inch. stische, Luft zuführenden Berlin, den 25 Jul 183. Pulver ni zt benutzt werden. verschließbar sind. keblenden Zingtupong späterer Faäͤlligkeitetermine vom da , , , n au
olmar i. Pos., 17. Februar ;
chlorür. Gisenvitriol 2c. Bel sehr fiarker Salreter. Apparat oder dergl. — das Cindrincen in daz Innere Das Reichs Versicherungsamt. u Sieben darf Eisendraht. t nicht verwendet §8 35. Dag Einbringen der Zünder in die Spreng— . 2 rem, avital in Abjug gebracht. ; p 6 r ch . 3 ü darf kisendrabteflecht nicht ver kapsein muß in beson keren Gebauden erfolgen, in Königsberg, Br., den 29. Mär; 1889. Der Vorsttze nde des Treis Aus schusses: Magistrat Königl. Daupt. und Restdenzstadt. don Schwichow, Königl. Zandrath.
2 44 . . n , . 2 60 , r n, a, 3n L. 8. Gaebel. werden. ö ; ne ,; ,, o erbe w ö . r . v i VB n . 50. ; . Sy 7 le ei ) i e voneinander in 4 e eigeführt werden. Salpetrige Gafe en icht mit der Behandlung vertraute Arbeiter un V. . 1. 19 450 85. Die einnelnen Spinnräume müssen entweder een, i nme gen faul nm ] 5 Verkäufe, Verpachtungen, nenn, e, m . lheschein digung von Weißenfelser Stadt. Anleihescheinen.
wickeln sich normaler Weise bei der Verarbeitung der r (Feuerwehr ꝛc. müssen durch die mit der durch Brandmauenn von einander geschicden fein oder icherer Weise getrennt . z : Salpeter sãure und ihrer Mischungen und Salj⸗ — Fabrikation Ketranter ersonen von der Unfallstätte Besondere Unfallverhütungsvorschriften der sich in einzelnen Gebdͤuden befinden, welche zweckent⸗ In jedem dleser Arbeltsräume dürfen nicht mehr Verdin un en 2 S6 140] i wozu auch die salpetrig sauren Salze (Nitrit) jn rechnen möglichst ferngekalten, jedenfalls aber über die Ge · Berufog enossenschaft der chemischen Jndustrle prechend durch Hofräume ober Wage gelrennt sind. als oler Personen beschäftigt werden, deren Arbeits 9 9 * Bei der heute stattgehabten en, . zebnten Auslgosung der auf Grund deg Allerhöchsten sind — in den verschiedenften Betrieben; desgleichen fabren und Vorsichtsmaßregeln verständigt werden. für Fabriken von Zündern jeder Art. Brandmauern müssen 50 em über das . hinaus. stellen durch Panzerschirme von einander genügend Siga 0) Pferde · Verkauf d, e. vom 6. Oktober 1886 auggefertlgten A M Weißen felfer Stadt. Auleihescheine sind entbindet nitrose Schwefelsäure (Abfallsäure von 10 Durch salpetrige Gase beschädigte Perfonen Nach den Beschlüssen der Qenossen chaftsversammlung ragen. getrennt sind. Ez darf jedesmal nur ein einzigeß Am Donnerotag, ven 17. August d. J. ehufs Amortisation pro tormino J. Ottober 1899 folgende Nummern gejogen worden: ; Nitrierprozefsen, Gay, Luffac- Säurt c. beim Vers find zur möalichst sachdienlichen Bebandlung ohne vom 24. Juni 158939. Sz I7. Die Aufstellung der Pulvertrichter muß Zündhütchen aug dem Vorrath entnommen, auf. Vormitiags 1] khr sollen aus dem Mafia li⸗ 3 , Buchstabe A. über R000 M: ihnen mit Wasser salpetrige Gafe. Auch bes' der Leiter ef eim Krankenk aus ju überm effen. Außer den Unfallverhütunga. Vorschriften der Be. im? Dachranm ihr reren Gere de Sinnraums er- sesteckt und besestigt werden. Die sertigen Zünder bose des Tandgestüte a. 1 Landbeschaler öffentsich Nr. 66 108 1806 173 8 16 33 Nd. und is; rikattan von Nitroglycerin und Schießbaumwolle II. Anderweitig fufegenossenschaft der chemischen Industrie gelten folgen. Pie Bedachung soll möglichst leicht gebalten sowig der Vorrafk von Sprengziündhütrchen müffen meistb'etend gegen gleich baate Bejablung Herkauff ; 5 Buchstabe n. über so : ; en unter Umständen große Mengen bon salpetrigen entwickelte salpetrige . nitrose) Gase für Jabriken von Zändern jeder Tit folgendè Be, leben. Ver ugang zu den Bachraͤumen muß von in einer vem Arbeiter durch 'nen Panzerschlem werden. Dic um Vertauf Kommenden fer sund Nr. 198 119 126 170 192 34 dös 376 253 zig 358 zö5ß (oz 534 636 714 und 77 en auftreten. ö 1) Wenn bei chemischen Projessen die Entwicke⸗ sflimmungen: außen mittels Treppen erfelgen und kann der Zu⸗ kin n te, Abthelung sich befinden; in einer e. mehr wer weniger geritten und gefahren ünd sßnhen z e . Buchstabe C. über 00 ** — Unfällen bezeichneter Art nach Möglichkeit lung von salpetrigen Hafen unvermedlich ist, so A. Vorschriften für die Arbeitgeber. gang ju den einzelnen Abtheilungen durch eine Außen- ürfen nie mehr alg 50 g Knallquecksilber vorhanden am Tage vor dem Vert nn ka n Nr. 137 244 339 347 408 d20 587 sb? 785 775 837 S839 894 Ss gol 962 963 377 und 968. 2 ist es geboten, solche Bedinqungen zu tst kbumlichst dafür zu sorgen, daß die Gase nicht I. Allgemeine Bestimmungen. galerie vermittelt werden. . a Warendorf. den d Huifliz ht jusammen über inen Kapitale betrag ven 21 zol . schaffen, die in den Arbeite raum entweichen können. Vir 8 1. In Räumen, in denen mit JZündsaßß bejw. 3 18. Jeder Puldertrichter darf höchstens 3 Kg S 36. Für das Montieren der Zünder auf Stäb⸗ Kdulaliche Genutvermaltung. Die Besitzer die ser Anleihescheine werden , die ihnen zustehenden, hiermit gel 1) dag unvorbereitete Auftreten salpetriger Gase Arbestszraum * außerdem en und gut ventilier⸗ Pulver gearbeltet wird, dürfen jugendliche 163 Pulver enthalten. chen und das in. gelten sinngemäß die Be⸗ Kapitalien vom k. Ołkteber A899 ab gegen Ruckgabe der Anleihescheine und der dazu gehör gen soweit thunlich verhindern, bar sein urch Seffnen von Thüren und Fenstern). nicht beschäftigt werden. Es find nur nüchterne und 3 19. Dag Pa derz fürn erh, muß jum stimmungen des 3 56. scheine und Anweisungen in unserer Stadt Dau tkasse in Empfang zu “ 2) bei unvorbereitet auftretenden salpetrigen Gasen 2 Sollen Behalter, in denen sich salpetrige oder juverläsfige Leute zu verwenden. Pulveraufnahmerohr an der Spinnmaschine so genau In allen Räumen muß größte rn 31220 Verdiugung . Die Verzinfung der auggeloosten Anie sscheine hört in jedem F e . dem 1. Okt 2 . sebettiger Ga sonst Arth ee, . . 9 3 5 ö 3 . . soll der — e nern d *r 3 er r Tlosser ist. und ie n n ern, . 1h ö n ö , nen. ö wird der Betrag von da ab laufender, nicht mit eingeli t Zinsscheine vom K normaler orbringung sa ger 1 eikammern, Melwagen, Reservoirg, unter besonderer Erlaubniß und nur unter Juber er Au en die Rohre nicht gelsthet sein. u achten, da i Kehricht keine Zünder oder Brückenwaggen oh ; . die sichere Abführung derselben ermöglichen. Reaktionsgefäße ꝛc, gereinigt werden, so sind die? Begleitung gestattet . ? 7 § 20. Die Spinnrãumèe 8 — ebener Erde Sprengkapseln befinden. Stationen Bohmte, Emodetten und Lathen. Weißenfels, den 16. März 1899. Der Magilstrat. Trinlus.