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den Vorschriften der 55
ö Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der
ovinz Schleswig⸗Holstein vom 14. April 1869 (Gesetz⸗-Samml. 589), 2 Ortschaften und Flecken. e.
§ 17.
Die in den vorstehenden Bestimmungen vorgesehenen Ortsstatuten unterliegen auch in den Städten von Neu⸗ vorpommern und Rügen der Genehmigung des Bezirke ausschusses. —
Beamte der Landgemeinden, der Landbürger⸗ m'eistereien, Aemter, Zweckverbände und Amtsbezirk ke.
818.
Die Anstellungs⸗, Besoldungs⸗ und Pensionsverhältnisse der Beamten der Landgemeinden, sowie die Ansprüche der
Hinterbliebenen dieser Beamten auf Wittwen⸗ und Waisengeld
können durch Ortsstatut geregelt werden. Hierbei gelangt für die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen 8 19 Nr. 2 zur Anwendung.
Kommt ein derartiges Statut in größeren Landgemeinden, für welche nach ihren besonderen örtlichen Verhältnissen ein Bedürfniß ortsstatutarischer Regelung (Absatz 1) besteht, ins⸗ besondere städtischen Vororten, Industrieorten, Badeorten u. s. w. nicht zu stande, so kann auf Antrag der Auf⸗ sichtsbehörde der Kreisausschuß beschließen, ob und inwieweit die Bestimmungen der S8§8 8 bis 10 und 12 bis 15 dieses Gesetzes auf die Beamten oder einzelne Klassen der Beamten derselben entsprechende Anwendung zu finden haben. Bei Anwendung der vorgedachten Bestimmungen tritt an die Stelle des Bin tee e fg, der Kreisausschuß. Der Beschluß des Kreisausschusses bleibt solange in Geltung, his durch Orts— statut (Abs. 1 eine anderweite Regelung getroffen ist.
Auf Antrag der Betheiligten oder der Aufsichts behörde beschließt der Kreisausschuß über die Festsetzung der Besoldungen und sonstigen Dienstbezüge der Landgemeindebeamten.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Be⸗ amten der Amtsbezirke und der auf Grund der S5§ 128 ff. der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891 (Gesetz'Samml. S. 233), S5 128 ff. der Land⸗
., ge die Provinz Schleswig⸗Holstein vom Juli 1892 (Gesetz-Samml. S. 155), . 100ff. der Land⸗ gemeindeordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau vom 4. August 1897 (GesetzSamml. S. 301) gebildeten Zweckverbände. 8 159.
Die Vorschriften der 55 8 bis 15 dieses Gesetzes finden auf die Beamten der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz und der Aemter in der Provinz Westfalen, sowie im Umfange der 8 12 bis 15 auch auf die Gemeindeeinnehmer in diesen Provinzen mit folgenden Maßgaben sinnentsprechende An⸗ wendung:
1 zie Anstellung der Bürgermeister und Amtmänner, sowie die Festsetzung der . und Dienstunkosten⸗ entschädigung für diese Beamten und die Gemeindeeinnehmer (Amtseinnehmer) erfolgt nach den bisherigen Vorschriften;
2) im Falle der Pensionlerung kommt bei der Berechnung der Dienstzelt auch die Zeit in Anrechnung, während welcher der zu pensionierende Beamte bei anderen Bürgermeistereien Amts verbänden) oder Landgemeinden innerhalb der betreffenden
rovinz angestellt gewesen ist; .
3) an Stelle des Bezirksausschusses tritt überall der Kreis—⸗
ausschuß. 3 20
Für die Bürgermeistereien in der Rheinprovinz und die Aemter in der Provinz Westfalen kann die Anstellung be⸗ soldeter Beigeordneter durch die Bürgermeisterei⸗ oder Amts⸗ versammlungen beschlossen werden. Die Art der Ernennung und die Bedingungen der Anstellung regeln sich nach den die Had irg m g, oder Amtmänner betreffenden Bestimmungen.
Beamte der Kreis- und Provinzialverbände.
8 A.
Auf die Rechtsverhältnisse der Kreis- Kommunalbeamten finden die Vorschriften in 88 8 bis 15 entsprechende Anwen⸗ dung; an Stelle der ortsstatutarischen Regelung tritt die der ,, . des Bezirksausschusses unterliegende Beschluß⸗ fassung des Kreistages.
8 2.
insichtlich der Provinzialbeamten und der Beamten der Bezirksverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden sowie der Beamten des Lauenburgischen Landes⸗Kommunal⸗ verbandes bewendet es, unbeschadet der allgemeinen Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes, bei den bestehenden Vorschriften.
Gemeindeforstbeamte.
8 33.
Die Rechtsverhältnisse der Gemeindeforstbeamten unter⸗ liegen der Regelung durch das vorliegende Gesetz mit folgenden Maßgaben:
1) die s5 8 bis 10 bleiben außer Anwendung;
Y die Verordnung, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen Forsten in den Provinzen Westfalen, Kleve, Berg und Niederrhein vom 24. Dezember 1816 (Gesetz⸗Samml. 1817 S. 57), . 15 des Gesetzes vom 14. August 1876 (GesetzSamml. S. I73) und das Gesetz, betreffend die . der Gemeinden und öffentlichen Anstalten im Regierungsbezirk Wiesbaden u. s. f., vom 12. Oktober 1897 (Gesetz- s amml. S. 411) bleiben unberührt;
3) die Forstbeamten der Landgemeinden in der Rhein⸗ provinz und in der Provinz Westfalen erhalten Pension und deren Wittwen und Waisen Hinterbliebenenversorgung nach 12 bis 15; dabei tritt an Stelle des Bezirkaausschusses der Kreisausschuß, und kommt im Falle der Pensionierung auch diejenige Zeit in Anrechnung, während deren der Beamte bei einer anderen Landgemeinde innerhalb 24. . Provinz als Forstbeamter angestellt ge⸗ wesen ist.
Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen. 8 24.
Ist die nach Maßgabe y. Gesetzes zu bemessende Pension eines Beamten geringer als die Pension, welche ihm hätte ewährt werden müssen, wenn er am 31. März 1900 nach den is . sür ihn geltenden Bestimmungen pensioniert worden wäre, so wird diese letztere Pension an Stelle der ersteren bewilligt, jedoch unbeschadet der Feststellung des Wittwen⸗ und
Walsengeldes nach Maßgabe dieses Gesetzes, soweit nicht auch
in dieser Beziehung berelts erworbene Rechte bestehen. 8 25.
Die diesem 6. entgegenstehenden Bestimmungen treten außer Kraft. Insbesondere gilt dieses auch von den 88 41 Absatz 3 und 47 der Hannoverschen Städteordnung vom 24. Juni 18658 (Hannoversche Gesetz⸗Samml. S. 141).
Unberührt bleiben:
I 5 28 Absatz 2 bis 5 der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 (Gesetz⸗Samml. S. 217) und
sz 27 Absatz 2 bis 6 der Kreisordnung für die Rheinprovinz
vom 30. Mai 1887 (GesetzSamml. S. 209), jedoch mit der Maßgabe, daß die Zahlungepflicht der Kassenverbände sich auch auf die den Beamten nach § 18 zustehenden Pensionen
erstreckt.
übrigen kann in den beiden genannten Provinzen durch Beschluß des Provinzial⸗Landtages mit Genehmigung des Ministers des Innern der Kassenverband verpflichtet werden:
a. auch diejenigen Pensionen von Beamten der Amts⸗ verbände (Bürgermeistereien) und Landgemeinden zu zahlen, welche diesen im Wege der Einzelvereinbarung unter Beachtung der in den 88 12 Abs. 1, 19 Nr. 2, 23 Nr. 3 oder 26 Abs. 2 Nr. 1b festgestellten Dru , gewährt werden,
b. bei Zahlung der Pensionen auch diesenigen Beträge zu übernehmen, welche sich aus einer Anrechnung der von den Beamten im Reichs-, insbesondere im Militärdienste, im Staatsdienste oder im Dienste eines deutschen Kommunal—⸗ verbandes oder einer anderen öffentlichen Korporation ver— brachten Zeit ergeben.
2 5 SI bis 87 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau vom 4. August 1897 (Gesetz⸗Samml. S. 301), 8 84 indessen mit der Aenderung, daß die Pension vom vollendeten 12. Dienstjahre ab bis zum 24. Dienstjahre alljährlich um Vg steigt.
8 26.
Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. April 1900 in Kraft.
8 27. Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bergen, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juli 1899.
(L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler. Graf von Posadowsky.
Auf Ihren Bericht vom 19. Juli d. J. will Ich dem Kreise Neisse, Regierungsbezirks Oppeln, welcher eine Chaussee von der Station Bösdorf der Eisenbahn ö über Reinschdorf bis zur Chaussee Stephansdorf — Kuschdorf erbaut hat, gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unter⸗ haltung der neuen Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf derselben nach den Bestimmungen des Chaussee⸗
eldtarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 4) ein⸗ nn fin der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte n,, zur Anwendung kommen. Die ein⸗ gereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Bergen, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juli 1899.
Wilhelm k. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Freiherr von der Recke.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗-Seminar zu Montabaur ist der bisherige , . Schiel zum ordentlichen Seminarlehrer befördert worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Ernannt sind:
zum kommissarischen Dozenten an der Thierärztlichen Hoch⸗ schule in Hannover:
Dr. Rievel, Kreis⸗Thierarzt in Marburg; zu Departements⸗Thierärzten: Berndt, kommissarischer Departements⸗-Thierarzt, für die Departements Thierarztstelle in Gumbinnen,
Dr. Klosterkem per, kommissarischer Departements⸗ Thierarzt, für die Departements⸗Thierarztstelle in Osnabrück; zum kommissarischen Departements⸗Thierarzt:
Dr. Augstein, Kreis⸗ und kommissarischer Grenz⸗Thier⸗ arzt in Ortelsburg, für die Departements⸗Thierarztstelle bei der Königlichen Regierung in Wiesbaden; von der Verwaltung dieser Stelle ist der Departements⸗ und Kreis⸗Thierarzt, Professor Dr. Leonhardt in Frankfurt a. M. unter Be⸗ lassung seines Ranges als Departements⸗-Thierarzt entbunden;
zu Kreis⸗Thierärzten:
Poczka, kommissarischer Kreis⸗Thierarzt, für die Kreis⸗ Thier fel in Kammin,
Dr. Zer necke, kommissarischer Kreis-Thierarzt, für die Kreis⸗Thierarztstelle in Elbing, . —
Voel kel, . ,. Kreis⸗Thierarzt für die Kreis⸗ Thierarztstelle in . au, ᷓ ;
Müller, kommissarischer Kreis⸗Thierarzt, für die Kreis⸗ Thierarztstelle in Duderstadt, n
Heese, kommissarischer Kreis-Thierarzt, für die Kreis⸗ Thierarztstelle in .
Nowa 9 kommissarischer Kreis⸗-Thierarzt, für die Kreis⸗ Thierarztstelle in Sprottau, ĩ
Zimmermann, kommissarischer Kreis⸗Thicrarzt, für die
Kreis⸗Thierarztstelle zu Kosel,
agg, an fh Kreis⸗Thierarzt, für die Kreis
Thlerarztstelle in Rummelsburg;
zu kommissarischen Kreis⸗Thierärzten:
Braß, Thierarzt, bisher Repetitor an der Thierärztli 26. schule in Berlin, für die Kreis⸗Thierarztstelle in ech wald,
Migge, Thierarzt, für die Kreis⸗-Thierarztstelle i Osterode in Ostpr, 1 itt lsh Preuße, Thierarzt, für die Kreis⸗-Thierarztstelle in
ittlich,
Kurschat, Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle i Opalenitza, Kreis Grätz, . k
Sprenger, Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle in Koschmin,
Belcour, Roßarzt, für die Kreis⸗-Thierarztstelle in München⸗Gladbach,
h . Thierarzt, für die Kreis⸗Thierarztstelle in Geln— ausen,
Dr. Hülsemann, Thierarzt, für die Kreis⸗-Thierarztstelle in Walsrode, Kreis Fallingbostel,
Wolpers, Thierarzt in Jülich, für die Kreis⸗-Thierarzt— stelle in Heinsherg,
Simon, Thierarzt, für die Kreis⸗Thierarztstelle in Ottern— dorf, Kreis Hadeln;
zum interimistischen Kreis⸗Thierarzt: Fritsche, Thierarzt, für die Kreis⸗Thierarztstelle Bohmte, Kreis Wittlage; h if 1
zum kommissarischen Grenz-Thierarzt des Kreises Neidenburg: Reichel, Kreis⸗Thierarzt in Neidenburg;
zum kommissarischen Kreis⸗ und Grenz⸗Thierarzt: Dr. Pfeiffer, Thierarzt, bisher Repetitor an der Thie ärztlichen Hochschule in Berlin, für die Kreis- und Gren Thierarztstelle des Kreises Ortelsburg;
zum Grenz⸗Thierarzt⸗A ssistenten: Bunge, Thierarzt, für die Grenz⸗Thierarzt⸗A,ssistemnn stelle in Schirwindt, Kreis Pillkallen;
zu Repetitoren an der Thierärztlichen Hochschule in Berlin: Neuling, Thierarzt, für die Repetitorstelle der medizinischen Klinik und Pfannenschmidt, Thierarzt und wissenschaftlicher Assistent, für die Repetitorstelle der chirurgischen Klinik.
Der Kreis⸗-Thierarzt Dr. Schuberth in Horka, Kreiz Rothenburg i. Schl., ist nach Liegnitz versetzt und
dem Bezirks⸗Thierarzt Deigendesch in Sigmaringen der Charakter als Departementsa⸗Thierarzt verliehen worden.
Ministerium des Innern.
Dem Ober⸗Regierungsrath From me ist die Leitung der Finanz⸗-Abtheilung in Angelegenheiten der Verwaltung der . Steuern bei der Regierung in Magdeburg übertragen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß §z 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Ges⸗S. S. 16529) wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal— abgaben , . Reinertrag aus dem Betriebs— jahr 1898 / 99 bei der Krefelder Eisenbahn auf 100 000 festgesetzt worden ist.
Elberfeld, den 11. August 1899.
Der Königliche . i eck.
Bekanntmachung.
Nach ,, e. des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Sam wil. S. 3657) sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 7. Juni 1899 be— treffend die Erweiterung des Brohlthaler Eisenbahnunternehnens durch das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Köln Nt. 31 S. 313, ausgegeben am 2. r if 1899;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Jani 1899, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungrechts an die Allgemeine Deutsche Flein⸗ bahngesellschaft, Aktiengesellschaft zu Berlin, zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Philippsheim nach Binsfeld in Anspruch zu nehmenden Grund. eigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung ju Trier Nr. 27 S. 289, ausgegeben am 7. Jult 1899;
3) der am 16. Juni 1899 Allerhöchst volljogene Nachtrag zu dem Statut der Deichgenossenschaft Gottswal de⸗Entenpohl im Dan gh Veichverbande und Landkreise Danziger Niederung vom 2. Jun; 14 durch das Amtzblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. S. 271, ausgegeben am 22. Juli 1899;
4) der Allerböchste Ersaß vom 22. Juni 1839, betreffend dit Anwendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 4 gehängten Bestimmungen wegen der , ,, auf 3 m Kreife Jerichow J neu erbauten Chauffeen 15 von Ihlebnarg bi, jur Kreisgrenze, von Güterglück bis zur Grenze mit dem . thum irn, 3) von Gommern bis zur Möckern-Leitzkauer Kre chaussee und 4) von Leitzlau bis zur Loburg. Lindauer Chaussee, bug das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. S. 393, J eben am 22. Juli 1899; Au
5) das AÄllerhöchste Privilegium vom 1. Juli 1899 wegen 9 fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der lg. Sollngen im Betrage von 3 616 G00 M, durch datz Amteblatt ö Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 29 S. 311, ausgegeben a
22. Jult 1899, 6 das am 1. Juli 1899 Allerhöchst vollzogene Statut iz 9 Entwässerungsgenossenschaft zu Ober, und Nieder⸗Schmardt ö . Kreuzburg S. G., durch Erxtrabellage jum Amtablatt der König 6, Regierung ju Oppeln Nr. 29 S. 1, auggegeben am 21. ulis ut
7) das am 1. Juli 1899 Allerhöchst , Statut f e . Genossenschaft zur e, des Dorfwiesengrabeng in Ri sez in Striegau, durch das Ämtsblalt der Königlichen Regierung zu Br Rr. 31 S. z04, ausgegeben am 6. e ul 1899.
gra sentierie und sämmtliche G
. . . Abgereist:
Seine Excellenz der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium sir Handel . Gewerbe Lohm ann, mit Urlaub.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, von Essen;
der Präsident des Kaiserlichen Patentamts von Huber, vom Urlaub;
der Ministerial-⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath Hoeter, vom Urlaub;
der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbelten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath Möll— hausen, vom Urlaub.
Aichtamtliches Deutsches Reich. Preusßen. Berlin, 15. August.
Seine . der Kaiser und König sind gestern Abend um 6 Uhr, von Arolsen zurückkehrend, im Schlosse Vilhelmshöhe wieder eingetroffen Heute Vormittag vollzogen Seine Majestät in Cassel die Nagelung und Weihe der den Bataillonen des Königin Augusta Garde⸗Grenadier-Regiments Nr. 4 und des 4. ge n f,, Infanterie⸗Regiments Nr. 67 sowie der Unteroffizierschule zu ots dam verliehenen neuen Fahnen und nahmen hierauf über Jie Garnison Cassel die Parade ab. Später empfingen Seine Majestät der Kaiser den Botschafter, Staats-Minister Freiherrn
Marschall von Bieberstein. 5)
Dass Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des in , g fie Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.
Der Kaiserliche Botschafter in Madrid, Wirkliche Geheime Rath von Radowitz hat einen ihm Allerhöchst ,, Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert einstweilen bis zur Rückkehr des Ersten Botschafts⸗ Sekretärs der Zweite Sekretär, Legationsrath von Bu low als Geschäftsträger.
Der Kaiserliche Gesandte in Bukarest, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray⸗Steinburg hat einen ihm Aller— höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesen⸗ heit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗-Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legationsrath Graf von Linden als Geschäftsträͤger.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. von Engelmann zu Wehlau ist der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Reglerungs⸗Assessor Naglo zu Ruhrort der Königlichen Regierung zu Merseburg zur weiteren dienstlichen Verwen⸗ dung überwiesen worden.
Danzig, 15. August. Das auf der hiesigen Kaiserlichen Werft erbaute dritte Kanonenboot der Illisklasse wurde, wie „W. T. B.“ meldet, heute Mittag durch den Ober⸗ Werftdirektor von Pritt witz, in Anwesenheit einer Vertretung des Offizierkorps der im Hafen und auf der Rhede liegenden Manöverflotte, Tiger“ getauft. Nach der Taufe erfolgte die Abschleppung vom Helling in das Schwimmdock.
Kiel, 15. August. Zu Ehren der Offiziere des hier an⸗ wesenden schwedischen Geschwaders fand gestern Abend im Marine⸗Offizierkasino ein Bierabend statt. Heute unternahmen, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, die schwedischen und die deutschen Marine⸗Offiziere eine , . Fahrt zur Be⸗ sicht gung der Schleusenanlagen bei Holtenau und der Hoch⸗ brücke bei Levengau.
Mecklenburg⸗Etrelitz. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, wie die „Meckl. Nachr.“ melden, am Sonntag zur Kur in Homburg v. d. H. eingetroffen.
Waldeck und Pyrmont.
Wie „W. T. B.“ aus Arolsen weiter berichtet (s. d. letzen Depeschen d. gestr. Nr. d. Bl.), begann daselbst nach der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers gestern Mittag, kurz nach 1 Uhr, auf dem glänzend geschmückten Festplat egenüber dem Residenzschlosse die Feier der Ent⸗ üllung des Denkmals für Kaiser Wilhelm J. achhem die Allerhöchsten und Höchsten Herr— schaften sich im Kaiserzelt versammelt hatten, trug ein Sängerchor Beethoven's Hymne „Die immel rühmen“ vor, worauf der Geheime Rath Dr. von Möhl⸗ mann im Namen des Comitss die Festrede hielt. Derselbe führte aus, daß das ganze Land freudig an dem Feste theilnehme und dankbar sei für das Erscheinen Seiner Majestät des Kaisers. Auf ein von Seiner Durchlaucht dem Fürsten nach eingeholter Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers gegebenes Zeichen fiel hierauf die Hülle des Denkmale In demselben Augenblick gab eine Batterie . Artillerie Regiments Nr. 14 Salutschüsse ab, während as in Arolsen arnisonierende 3. Bataillon des Infanterie⸗ egiments von Wittich (3. n , Nr. 83 das Gewehr
ocken der Stadt zu läuten g nnen. Seine Durchlaucht der Fürst richtete darauf eine nsprache an Seine Masestaͤt den Kaifer, in welcher Höchstderselbe Seiner Majestät in seinem Namen und in dem eines Volkes dankte. Deutscher Sinn und . e Treue een tets waldeckische Art gewesen, und schon sein Vater * e Deutschlands Einheit unter Preußens Führung gewollt. ir gelobe aufs neue: „Wir Waldecker wollen treu? stehen zu Kaiser und Reich. Sclne Majesaͤt der Kaiser lebe hoch!“
Seine Majestät antwortete, an die Rampe des Kaiserzeltes tretend: Er sage dem Fürsten und dem n, e,. e b In der Uebereugung, daß die Gesinnungen des Vaters des Fürsten noch beständen und weiter gepflegt würden, rufe Er: Der Fürst und sein Haus Hurrah!“ Hierauf erfolgte die . des Denkmals. Seine Majestät der Kaiser nahm sodann Aufstellung vor demselben, worauf der Vorbei⸗ marsch des Bataillons und der 1809 Mann starken waldeckischen Kriegervereine erfolgte. — Nach Schluß der Feier kehrten die Allerhöchsten und 666 Herrschaften nach dem Schlosse zurück, wo um 2 Uhr Galatafel stattfand. Nach derselben hielt Seine Majestät der Kaiser Cercle und begab Sich um K / Uhr, geleitet von Ihren Durchlauchten dem Fürsten und der Fürstin, nach dem Bahnhofe, wo sich auch die übrigen Fürstlichkeiten und die Spitzen der Behörden a. hatten. Auf der Fahrt zur Bahn wurde Seine Majestät von der Bevölkerung auf das lebhafteste begrüßt.
Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath erstattete, wie die „Agence Havas“ meldet, der Minister des Aeußern Deleagss Bericht über seine Reise nach St. Petersburg und sagte, der herzliche Empfang und die Trinksprüche, welche bei dem Diner bei dem russischen Minister des Aeußern Grafen Murawjew ausgetauscht worden seien, bekundeten die Festigkeit der immer enger sich gestaltenden Bande, welche Frankreich und Rußland zu ihrem emeinsamen Besten verknüpften. Der Justiz⸗Minister Monis erichtete über die auf Grund der Artikel 87 und 89 des Strafgesetzes eröffnete Untersuchung wegen des Komplotts. Die Untersuchung werde so schnell wie möglich geführt werden.
Das Kriegsgericht in Rennes vernahm, dem W. T. B.“ zufolge, gestern zunächst nochmals den früheren Präsidenten der Republik Casimir-Psrier und den General Mercier, sodann den General Billot, den früheren Kriegs— Minister Cavaignac, die Generale ö und Chanoine, sowie den früheren Minister des Aeußern Hanotaux.
Nach Schluß der Sitzung des Kriegsgerichts wurde gestern in Rennes der Sekretär des algerischen Deputirten Morimaud, Masson, verhaftet. Unabhängig von dieser Verhaftung er— folgte auf Weisung von Paris gestern Vormittag die Ver— haftung des zur imperialistischen Partei gehörigen Lorien.
Ueber das gestrige Attentat . den Vertheidiger Dreyfus' Labori wird dem „W. T. B.“ weiter berichtet, daß diesem, nachdem er zu Boden gestürzt war, von einer bisher unbekannten Person — zweifellos einem Mitschuldigen des Thäters — mehrere Briefe aus der Rocktasche gestohlen worden seien; darunter befänden sich ein Brief Clémen⸗ ceau's an Jaurès und ein Brief Reinach's an Labori. Die Briefe seien aber, wie es heiße, ohne Bedeutung. Nach der Aussage eines Zeugen wären gestern früh gegen 5 Uhr drei Personen von verdächtigem AÄussehen in der Nähe der Wohnung Labori's gesehen worden. Labori habe zahlreiche anonyme Drohbriefe erhalten; zwei derselben hätten Be⸗ drohungen mit dem Tode enthalten. — Der Verwundete hatte gestern starkes Fieber; die Aerzte fürchten, daß das Rückenmark verletzt sei, können eine elmer Diagnose aber erst heute stellen. Ein gestern um 10 Uhr Abends aus⸗
egebenes Bulletin lautet? Zustand stationär, kein Fieber. emperatur 37,½“ Grad, Zustand also gegen früher gebessert.
In Paris erschienen gestern um 4 Uhr Nachmittags Polizisten in Begleitung einer Kompagnie der Garde républicaine und von zwei Kompagnien des 74. Regiments vor dem Hause der Antisemitenliga in der Rue Chabrol. Der Präfekt benachrichtigte Gusrin, daß, wenn er sich bis um 5 Uhr nicht ergeben habe, das Haus werde gestürmt werden. Gusrin lehnte das Verlangen, sich zu ergeben, ab.
Serbien.
Wie dem ,W. T. B.“ aus Nisch gemeldet wird, veröffent⸗ licht das „Amtsblatt“ ein Schreiben des Königs Alexander an den Minister⸗Präsidenten, welches besagt, die seit 1897 in der Verwaltung erzielten Erfolge seien die Ursache der Unzufriedenheit der Feinde Serbiens, die ihren Haß in dem gegen den König ilan verübten Attentat ausgedrückt hätten. Serbien habe bewiesen, daß es als unabhängiger Staat bestehen werde. Das Schreiben erklärt schließlich: der König werde sein Leben dem Wohl des Volks und der Ver⸗ wirklichung des Staatsprogramms widmen und sich hierbei i die Regierung und den Patriotismus der Volksvertretung tützen.
Bulgarien.
Die am Sonntag vorgenommenen allgemeinen Departementalwahlen sind, dem „W. T. B.“ zufolge, überall zu Gunsten der Regierungspartei ausgefallen. Ruhe⸗ störungen sind nicht vorgekommen.
Asien.
Vor kurzem in Chefoo eingetroffene Missionare haben, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, erklärt, daß sie in der Umgegend von Chining eine gefahrdrohende Bewegung gegen die fremden Christen nicht wahrgenommen hätten.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Geheime Kommerzienrath Dr. von Mevissen, Mitglied des Staatsraths und des Herrenhauses, ist am 13. d. M. in Godesberg gestorben.
Nr. 33 des ‚Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Relchsamt des Innern, vom 11. August, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulat⸗Wesen: Ernennungen; Exequatur,. Ertheilung. — 2) Zoll ⸗ und Steuer⸗Wesen: . eines Reichsbevollmächtigten; — Charaktererhöhung eines Stations- Kontroleurs; — Druckfehler, berichtigung. — 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus
dem Reichsgebiet.
Nr. 31 deg gin, n, heraus⸗ egeben im Minssterium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. August 64 folgenden Inhalt: Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Oefterreich⸗ Ungarn wegen Herftellung der Eisenbabnverbindung
von Tannwald nach Petersdorf. Vom 6. November 1898. — Er-
lasse des Min ther ber ð lie . Arbeiten: vom 18. Juli 1899 betr. Be i eee ffn . vom 3 n . .
teise⸗
betr. Gebühren für die Kesseluntersuchungen der Seiriebsmast bei den Privateisenbabnen; vom 31. Jull 1899, betr. feste entschädigungen der Fahrbetriebskontroleure. — Nachrichten.
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Dur nittspreise der wichtig sten Lebens- und hich Futtermittel al
betrugen in der preußischen Monarchie (ausschl. Trier) im Monat Juli 1899: für 1000 kg Weizen 1588 (im Juni 1899: 158) 4, Roggen 146 (146) M6, Gerste 141 (143) Sς6, Hafer 142 (140 4, Fsrbsen zum Kochen 222 (223) 6, Speisebohnen 251 (2515 (6, Linsen 421 (420) 6, Eßkartoffeln 56 (48, 8) M6, Richtstroh 355 zb s4) 4, Heu 48,9 (49,6 S, Rindfleisch im Großhandel 1077 (1070) S, für 1 kg Rindfleisch von der Keule im Kleinhandel 135 134) . vom Bauch 115 (114) 3, Schweinefleisch 132 (133) 3, Kalbfleisch 130 (133) 3, Hammielfleisch 129 (1293 3, inländischer geräucherter Speck 158 (155) , Cßbutter 210 (207) J, inländisches Schweineschmal; 166 (157) 3, für 1 Schock Eier 3i6 (297) 5.
ö Zur Arbeiterbewegung.
ie Berliner Steinmetzen⸗ Innung hat, der Voss. Ztg. zu= folge, beschlofsen, jedwede Einigungeverhandtungen zur Ed hin nn des Ausstandes vor dem Berliner Gewerbegericht als Einigungtamt abzulehnen. Am Montag wurde dieser Beschluß dem Gewerhe⸗ gericht mitgetheilt. Einigungsverhandlungen seien schon deshalb nicht nothwendig, weil der früher mit dem Gesellen⸗ ausschuß vereinbarte und auch auf allen Werkplätzen gel⸗ tende Stücklohntarif bis zum 31. Mäc, 1960 Geltung habe. Einige Monate vor Ahlauf dieses Tarifs sei die Innung er⸗ bötig, zur Feststellung neuer Arbeitsbedingungen mit den Gesellen in Verhandlungen einzutreten. (Vergl. Nr. 158 d. BI.) Die us⸗ ständigen haben. wie die Volks Itg. erfährt, zur Stellungnahme gegenüber der ablehnenden Haltung der Meister eine Generalversamm- lung einberufen. . ist auch der Ausstand der Steinmetzen in . ö andsteinbrüchen (Bunzlau) ins unbestimmte aug⸗ gedehnt.
Die Bautischler Berlins haben, nach dem ersterwähnten Blatt, auf sämmtlichen Bauten und in saͤmmtlichen Werkstätten den Arbeitgebern ihre Forderungen in Form eines ausführlichen Stück⸗ lohntarifs in 25 Positionen zur Genehmigung vorgelegt. 20 Firmen mit 2535 Arbeitern haben den Tarif unterschriftlich anerkannt. Bei den übrigen Firmen sind die Gesellen (gegen 3000 Mann) in den Aus stand ,.
Zur Ausstandsbewegung der hiesigen Maurer meldet die Berl. Börs. Ztg.“ unterm 15. d. M., daß, nachdem durch die Einigung verhandlungen vor dem Gewerbegericht die Differenzen im Baugewerbe beseitigt waren (vergl. Nr. 1885 d. Bl.), die Angelegen. heit des eber n g fn jetzt in den Vordergrund getreten ist, weil die Bauunternehmer sich gegen gemeinsame Arbeitsnachweise ablehnend bderbalten und einen eigenen Nachweis und Kontrolscheine für die Arbeiter einführen wollen. Ein Theil der Maurer will, falls die Unternehmer auf ihrem Standpunkt beharren, mit Schaffung eines e ö vorgehen, ein anderer Theil will den us stand.
Nachdem in Köslin die dortigen Tischlermeister die Forde⸗ rungen der Gesellen, darunter die, auch dem schlechtesten Arbeiter bei einer jehnstündigen Arbeitszeit zu 30 3 einen Mindestlohn von 18 0 wöchentlich zu zahlen ꝛe., , haben, wurde, wie die „Ostsee⸗ Ztg. mittheilt, am 12. d. M. seitens der dem allgemeinen Holz⸗ arbeiterverbande angehörenden Gesellen der allgemeine Ausstand bei Innehaltung der vorschriftzmäßigen Kündigungsfrist beschlossen; bei den meisten ist diese schon heute abgelaufen.
In Leipzig nahmen, nach der ‚Leipz. Ztg.“, die Schlosser⸗ anschläger am 14. d. M, in einer Versammlung zu dem Aus stande der dortigen Bauschlosser Stellung Das Ergebniß war der Beschluß, bei allen Meistern, die die Forderungen der Schlosser⸗ gehilfen nicht anerkennen, auch ihrerseits die Arbeit niederzulegen. (Vergl. Nr. 190 d. Bl) — Zum Former⸗Ausstand in Leipzig wird berichtet, daß das Gesuch um vermittelndes Eingreifen als Einigungsamt beim a Gewerbegericht von seiten der Aus—= ständigen auf Grund des Beschlusses der letzten Generalversammlun bereits eingereicht worden ist. Damit das Gewerbegericht thatsächli in dieser Gigenschaft thätig werden kann, bedarf es nun noch eines gleichen Ersuchens der Arbeitgeber. (Vergl. Nr. 183 d. Bl.)
Nach dorhergegangener Kündigung wurden, wie die Rhein. Westf. Ztg. berichtet, am 14. d. M. in M. Gladbach bel der ing. ö. der Stemmen und Kaubes sämmtliche fünfzig Weber ausständig.
Knnst und Wissenschaft.
Aus Tübingen kommt die Nachricht, daß der Kanzler der dortigen Universität, Geheime Rath D. Dr. Karl von Weiz⸗ säcker in der Nacht zum 13. d. M. gestorben ist. Sein Tod, schreibt der St.⸗Anz. f. Württbg.“, bringt der Universität und dem ganzen Lande einen schweren, w Verlust; er war nicht nur ein großer Gelehrter, sondern in weitestem Sinn ein hervorragender Mann, der in einem langen, arbeitz⸗ und erfolgreichen Leben der Wissenschaft, dem Staat, der Kirche und dem öffentlichen Wesen die werthvollsten Dienste geleistet hat. Karl Heinrich Weiz⸗ säcker war geboren in Oehringen am 11. Dezember 1822, hat also ein Alter von naheju 77 Jahren erreicht. Sein um sechs Jahre er. Bruder, der Historiker Julius Weizsäcker, ist ihm schon vor zehn Jahren im Tode vorangegangen. Karl Welisäcker machte die gewohnte Laufbahn der württembergischen Theclogen, besuchte außer Tübingen auch die Universität Berlin, erwarb als Stiftsrepetent den philosophischen Doktorgrad und begann seine akademische Lehrthätigkeit 1897 als in , der Theologie. Doch wurde diese Thätigkeit auf längere
eit durch seinen Uebertritt in den praktischen Kirchendienst unter⸗ brochen. Nachdem er einige Jahre Pfarrer zu Billingsbach, im Dekangt Langenburg, gewesen, wurde er 1851 als zweiter Hof⸗ geistlicher, der damals den Titel Hofkaplan führte, nach Stuttgart berufen, in welchem Amt er 10 Jahre verblieb. Im Jahre 1859 wurde er zugleich als außerordentliches Mitglied in das Konsistorium berufen und 1861 erhielt er den — 2 ordentlicher Professor der Theologie an die Landesuniversität, als Nachfolger des gloßen Forschers Ferdinand Christian Baur. Die Tübinger kritische Schule fand in Weizsaäͤcker einen neuen glänzenden Vertreter und ein würdiges Haupt, um das sich Hunderte und aber Hunderte von Schülern scharten. Sein Hauptgebiet war die Kirchengeschichte; dieses Fach bei ihm zu hören, versaumte kein deutscher Theologe, dem es möglich war, einige , in Tübingen zjuzubringen. In Kirchen· und Dogmengeschichte wie in der Gin e m ,, zum Neuen Testament galt Weizsäcker als eine erste Autorität. Von den Werken, die er im Druck herausgab, ist dag berũhmteste Dag apostolische Zeitalter der Christlichen Küchen, das auch in einer englischen Ausgabe erschtenen ist; sodann seine neue Verdeutschung des Neuen Testaments, seine Untersuchung über die evangelische Ge⸗ bichte, ihre Quellen und den Gang ihrer Entwickelung“ u. s. w. m. weltesten aber haben wohl, seine Vorlesungen über Kirchengeschichte gewirkt, die in Tausenden von Manufkripten in der deutschen theologischen Welt verbreitet sind. im Jahre 1889 wurde Weizfäcker der Nachfolger Rümelin's Kanzleramte der Universität; gleich seinem Vorgänger hat er alljähr⸗ lich beim Festatt in der Aula durch eine geistvolle und ö Rede dieser hohen Würde wissenschafrlichen Glan verliehen. Dag Kanzleramt brachte ihm zugleich den Sitz in der Kammer der Äb—
geordneten. Im Jahre 1891 ernannte ihn Seine Majestät