1899 / 198 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Talenten, erworbenen Geschicklichkeiten und moralischen Eigen⸗ schaften, so genau als möglich kennen zu lernen.

Dieser Satz wird, auch wenn der dritte Theil der Gerichts⸗ ordnung nach dem Antrage Schmidt formell aufgehoben sein möchte, immer seine innere Wahrheit und Gültigkeit behalten. Ein Präsident, der nicht in der Lage ist, seine Mitglieder nach allen Richtungen sach— gemäß zu beurtheilen, wird auch nicht im stande sein, seinen Platz

voll auszufüllen.

Nun gebe ich zu, daß durch die beabsichtigte Verkleinerung des Landgerichts J. noch keineswegs der ideale Zustand eingeführt wird, wie er gewünscht werden müßte. Aber auf dem Gebiete der praktischen Politik muß man mit dem Erreichbaren rechnen; wenn man das Vollkommene nicht zu erreichen vermag, muß man mit dem weniger Vollkommenen vorlieb nehmen und jedenfalls nicht eine Ver⸗ besserung deshalb ablehnen, weil sie nicht alles das erreicht, was an und für sich erwünscht und wünschenswerth sein würde.

Nun, meine Herren, die Interessen der Bevölkerung ich darf darauf kurz zurückkommen werden zweifellos wesentlich ge⸗ fördert durch die Verkleinerung des Amts und Landgerichts 1 und die damit in Verbindung stehenden, aber auch für die Staatsregierung von ihr untrennbare Bildung neuer Vorort be⸗ ziehungsweise gemischter Amtsgerichte. Die leichtere Zugänglichkeit des Gerichts sowohl für Streitsachen, wie für nicht streitige Sachen, die leichtere Zugänglichkeit des Vormundschaftsgerichts, des Grund⸗ buchsamts, alles das sind Vorzüge, die von der Bevölkerung erst dann voll werden erkannt werden, wenn sie damit praktisch bekannt geworden ist und wenn sie sie erst einmal genossen hat, und ich bin Überzeugt, daß das Vorurtheil eines der Herren ich glaube Herr Dr. Langerhans hat schon gesagt, man müsse hier auch mit Vorurtheilen rechnen, es könne einem Bewohner Berlins jenseits des Kanals nicht zugemuthet werden, sein Recht in Schöneberg zu suchen, während er es bisher in der Jüdenstraße gesucht habe wird außerordentlich schnell schwinden, wenn den Bewohnern dieser Außenbezirke einmal Gelegen⸗ heit geboten ist, in so bequemer und günstiger Weise ihr Gericht zu

finden.

Meine Herren, ich weiß nicht, räthlich erscheinen läßt, noch tiefer in ihre Einzelheiten der Sache einzudringen; ich würde in der Lage sein, die Petition des Magistrats, dessen Stellung, wie wir ja aus dem Munde det Abg. Dr. Langerhans selbst gehört haben, in der Sache eine wechselnde gewesen ist, Punkt für Punkt im einzelnen einer Beleuchtung zu unterziehen und, wie ich glaube, im Großen und Ganzen zu widerlegen. Aber ich will es mir versagen gegenüber der Stimmung des Hauses. Ich kann nur das Eine wiederholen: die Vorlage ist lediglich hervorgegangen aus dem Bedürfniß und dem Wunsche, die Verhältnisse der Rechtspflege für die Bewohner der Stadt Berlin und ihrer nächsten Umgegend zu verbessern. Es haben keinerlei Neben oder Hintergedanken dabei vorgelegen, und wenn Herr Traeger noch hingewiesen hat auf irgendwelche politischen Konsequenzen, die daraus gezogen werden könnten, so kann ich nur ge⸗ stehen, ich habe ihn nicht verstanden. Jedenfalls sind mir die Ge⸗ fahren, die darin gesucht oder gefunden werden könnten, nicht zum Haren Bewußtsein gebracht. Ich glaube, wenn Sie die Vorlage an⸗ nehmen, so thun Sie der Bevölkerung von Berlin, derjenigen der Vororte und der Rechtspflege einen großen Dienst, und ich kann Sie nur bitten, die Vorlage anzunehmen, unter Verwerfung des Antrages

Langerhans. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Irmer (kons.) legt Verwahrung dagegen ein, daß die Verhandlungen der Kommission nicht eingehend genug gewesen seien. Erst nachdem 5 1 in der Kommission angenommen war, sei der Abg. Langerhans in die Kommission eingetreten und habe einen Antrag dazu gestellt. Darauf habe er (Redner) als Voisitzender erwidern müssen, daß dieser Antrag im Widerspruch mit den gefaßten Be⸗ schlüssen stehe. Der Abg. Langerhans habe infolgedessen selnen An⸗ trag zurückgejogen. Er erwarte von der Loyalität des Abg. Langerhans, daß er den gegen ihn, den Redner, erhobenen Vorwurf, er habe Licht und Schatten nicht gleichmäßig vertheilt, zurücknehmen werde.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) glaubt, daß die Petitionen in der Kommission nicht genügend gewürdigt seien. Darum hätte er es empfohlen, die Vorlage nochmals an die Kommission zurückjuverweisen, auch um ju erwägen, auf welche Weise die Schwierigkeiten, die sich aus der Neuorganisation für viele Geschäftsleute ergäben, zu be— seitigen sind. Die Bedenken in Bezug auf Wechselklagen, den Dffenbarungteid ꝛc. seien doch nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen. .

Die Diskussion wird geschlossen. Der Antrag Träger wird gegen beide freisinnigen Gruppen, einen Theil der Nationalliberglen und einen kleinen Theil des Zentrums ab— gelehnt und 1 in der af ung der Kommission angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes nach Ablehnung eines weiteren Antrags Träger, das Gesetz am 1. Januar 1905 in Kraft

treten zu lassen. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs,

betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen.

BVerichterstatter Abg. von Bockelberg (kons) empfiehlt den Beschluß der Kommission, wonach 8 J folgende Faffung erhalten soll:

Soweit für die Errichtung von Rentengütern die Vermittelung der General ⸗Kommission eintrift, kann der erforderliche Kredit aus den Beständen des Reservefonds der Rentenbanken gewährt werden. Dem Fondtz darf hierfür ein Betrag bis zu 10 Millionen Mari entnommen werden.“

(In der Regierungsvorlage stand statt der Worte

erforderliche Kredit“ Folgendes:

Der zur Abstoßung der Schulden und Lasten der aufzutbellen⸗ den oder abzutrennenden Grundstücke und zur erstmaligen Besetzung der Rentengüter mit den nothwendigen Wohn, und Wirthschafts= gebãuden ,,. Zwischenkredit. )

Abg. Dr. Hir sch (fr. Volksp): Wir blelben auf unserm prinzipiellen Standpunkt gegen die Vorlage stehen. Die Kommission hat die Berathung in wenigen Minuten erledigt, Neues haben wir alfo nicht zu hören bekommen. Wenn der Zwischenkredit für beschränkte Zwecke fallen gelassen wird, so fällt der bon den Motlven betonte Grund weg, daß die Gelder nicht unsicher angelegt werden dürfen. Die Aenderung ist vom Freiherrn von Wangenheim beantragt, dem Haupte der Agrarter. Daraug ist zu schließen, daß die private Thätigkeit hintertrieben werden soll. Jedenfalls ist das, wag jetzt vorliegt, ewas 7 Anderes, als wat ung ursprünglich vorgelegt worden sst. Deshalb kann ich Sie nur bitten, den Beschluß der Kommisston abzulehnen.

66 Freiherr von Wangenheim (kons.): Die Anregung zu diesem Gesctzeniwurfe ist hervorgegangen gu dem dringenden Bedärsniß, welches sich in Pf᷑imern geltend gemacht kat. Hier handelt es sich nur um den angemessenen Modus, um den Ansiedlern zu helfen, ohne den Staat ju schädigen. Sehr wohlhabende , m. welche selbst par⸗

ob die Geschäftslage es

„der

gelassen.

Kommission sind ö 35 schauderhafte Zustände in Pommern eingetreten. Wenn wir die einzelnen Berwendunggz— zwecke aus dem Gesetze gestrichen haben, so geschah es nur, weil wir die Regierung nicht in den Einzelheiten vinkulieren wollten. Der Kredit soll selbstverständlich nur , werden nach Prüfung der konkreten Verhältnisse durch die General ⸗Kommisston und für be⸗ schränkte Zeit. Ich bitte Sie dringend, auch den Abg. Hirsch, für den Kommissionsbeschluß zu stimmen, selbst wenn er von einem Agrarier ausgegangen ist.

Abg. Dr. Sattler (ul.): Ich stimme durchaus mit dem Gesetz⸗ entwurf überein. Nun hat die Kommission die Zwecksbestimmung ge—⸗ strichen und das Wort Zwischenkredit durch das Wort Kredit ersetzt. Damit wird der Regierung eine große Latitude gewährt, und Freiherr von Wangenheim hat vorauegesetzt, daß der Kredit nur auf kurze Zelt gewährt werden soll. Diese authentische Interpretation genügt nicht, und wir thun besser, zur Regierungsvorlage zurückzukehren.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! In der Praxitz, bin ich überzeugt, kommen die Regierungsvorlage und die Kommissionsvorlage auf dasselbe hinaus; denn die Regierung kann verständigerweise garnicht anders verfahren, alt, wie Herr von Wangenheim auch anerkannt hat, diesen Kredit lediglich als einen durchlaufenden Posten, wenn ich so sagen soll, zu behandeln, der seinen Abschluß mit dem Abschluß des Ansiedelungt⸗ geschäftss finden muß, wo die betreffenden Kredite immer wieder in die Regierungskasse zurückfließen, um dauernd mit dieser betreffenden Summe das Ansiedelungsgeschäft für wirklich solide und zweckmäßig durch⸗ geführte Ansiedelungen zu Ende zu bringen. Ich bin überzeugt, daß dieser Fonds sehr zur Förderung einer soliden Durchführung von An— siedelungen mitwirken wird, und daß darin eine sehr gute Maßregel liegt, gerade auch im Sinne der Herren von der nationalliberalen

Partei. An und für sich kann die Regierung ja nichts dagegen haben,

wenn man in unbeschränkter Fassung ihr diesen Kredit giebt. Wir fassen ihn aber so auf, wie er in der Regierungsvorlage bezeichnet ist. Irgend welche große Bedeutung kann daber die hier behandelte Frage nicht haben, und ich glaube, es macht keinen großen Unterschied, ob Sie die Regierungsvorlage oder die Kommissionsvorlage annehmen.

Abg Richter (fr. Volksp.): Es wäre überflüssig, das Gesetz als solches anzugreifen, es hat den Zweck, die zu parzelllerenden Güter im Preise zu steigern. Es ist nicht üblich, . das Haus über die Forde⸗ rungen der Regierung in Finanzfragen hinausgeht. Der Minister meint zwar, daß beide Fassungen in der Praxis zusammenfallen. Aber wer bürgt uns dafür, daß ein anderer Minister einen viel weiteren Kredit gewährt? Ein Kredit kann ein beliebig ausgedehnter Kredit, ein Realkredit sein. Hier ist einer Interpretation jeder Spielraum Es fehlt uns an jedem Anhalt, wie man sich eigentlich die Sache denkt. Man hat den Fall angeführt, daß ein Gut mit Staatskredit arrondiert werden soll. Dann dient das Staatsgeld Spekulationszwecken. Wer bürgt uns für die Sicherheit des Staatz geldes? Ich kann deshalb nicht für die Kommissionsvorlage timmen. Abg. Schmitz⸗Düsseldorf: Trotz der Interpretation des Ministers kann ich meine Bedenken gegen die Kommissionsfassung nicht unterdrücken. Ich muß der Regierungs vorlage den Vor⸗ ug geben. .

. Abg. Freiherr von Wangenheim: Wir wollen keine Preig— steigerung der zu parzellierenden Güter herbeiführen, sondern der privaten Unterparzellierung durch die Privatbanken entgegenwirken. Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von solchen Fällen aus Pommern vorführen. Diesen Dingen kann die Regierung nicht zusehen. Die ietzige Lage schafft weiter nichts als eine Menge weißer Sklaven. Es muß den bisherigen Besitzern die Möglichkeit gewährt werden, selbst zu parzellieren mit Hilfe eines Zwischenkredits. Ferner soll den Genossenschaften dieselbe Möglichkeit gewährt werden, ohne irgendwie kapitalistische Zwecke zu verfolgen. Der Kredit soll nur in dem Um fange gewährt werden, als es für den eigentlichen Zweck nothwendig ist. Darum wollen wir der Regierung freie Hand lassen.

Abg. Dr. Hahn (b.. P): Es wird garnicht dahin kommen, daß bei Privatspekulationen Staatsmittel investiert werden. Die General⸗ Kommission wird schon verhindern, daß Grundstücke zusammengekauft werden, um damit ein gutes Geschäft zu machen. Der Abg. Richter fürchtet, daß ein anderer Minister den Paragraphen im Sinne der Mehrheit für den Mittelland⸗Kanal anders auslegen könnte als der jetzige Finanz⸗Minister. Das ist ein unglücklicher Gedanke. Wir wollen die Parzellierung auf eine gesunde Basis stellen. An eine dauernde Investierung von Staatsmitteln denken wir nicht.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Ueber die Ziele der Vorlage sind wir wohl ziemlich alle einig; selbst Herr Richter scheint jetzt für die ursprüngliche Vorlage zu sein. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dieser und der Kommissionsfassung bestebt aber nicht, denn der Kredit soll nur ein kurzbefristeter sein. Ich stimme in erster Linie für die Kommissionsfassung.

Abg. Schmitz⸗Düsseldorf will nunmehr seine Bedenken fallen lassen und ebenfalls für die Kommissionsfassung stimmen.

Abg Richter: Der Hinweis auf den Mittelland⸗Kanal scheint Ihnen sehr unbequem zu sein. Herr Hahn meinte, mein bezüglicher Satz ware überflüssig gewesen. Ich glaube, hier sind nicht nur ganze Sätze, sondern auch ganze Personen überflüssig. Man beruft sich auf Genossenschaften. Nun, es giebt reelle und unreelle Genoffen⸗ schaften. Auch hinter gemeinnützigen Zwecken können sich eigen— e Zwecke verbergen. Jedenfalls gebe ich der Regierungsvorlage den Vorzug.

Abg. Dr. Hahn: Nachdem Herr Richter sich einer Retourkutsche bedient hat, will auch ich mich einer solchen bedienen und ihm sagen, daß ich nicht nur ihn, sondern auch seine Fraktion längst für über—⸗ flüssig gehalten habe.

sz J wird in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Es folgt die zweite Berathung des Antrages der Abgg. Graf von Kanitz (kons und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs über die . Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von Renten gütern. Der An⸗ trag bezweckt, die Zuständigkeit der Kreis-Ausschüsse bei Rentengutsbildungen, ebenso wie anderen Ansiedelungen, zu⸗ zulassen.

Die Kommission beantragt die unveränderte An⸗ nahme des Antrages sowie folgende Resolution:

„Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, um den sogialen und wirthschaftlichen Gefahren, die in der planlosen Güter zertrümmerung liegen, vorzubeugen, für die Schaffung neuer An⸗ sie delungen gesetzliche Bestimmungen zu treffen, die eine einheitliche und zweckmäßige Regelung des Verfahrens unter entsprechender Be⸗ theiligung der lokalen Verwaltungsbehörden herbeiführen; daher alsbald in eine Revision der Gesetze vom 25. August 1876, 4. Juli 1887, 13. Juni 1888, 11. Juni 1890 und 7. Juli 1891 einzutreten und dem Landtage der Monarchie bei seinem Wiederzusammentritt eine entsprechende Vorlage zu machen.“

Abg. Dr. Sattler erklärt sich gegen den Antrag, weil derselbe die Tendenz habe, die Bildung von Rentengütern zu erschweren. Die Vertheilung des Grundbesitzes sei eine fehr wichtige Frage, nament— lich nach der Richtung der Zusammenlegung des Großgrundbesitzeg und der Vermehrung der Fideikommisse. Das hätte besonderß aut gesprochen werden müssen, nicht nur das, was Freiherr von Wangen heim gewünscht habe. Hoffentlich stimme Freiherr von Wangenheim

zellleren wollten, sind bankerrtt e weil ihnen das nothwendige Geld in Ferm eines Zwischenkredits fehlte. Rach den Akten der General

einem solchen Unterantrage zu.

ö

Abg. von Bornstedt (kons.) referiert über die Verhandlungen der Kommission über den .

Abg. Graf von Kanitz: Die Haltung des Abg. Sattler hat mich überrascht; er war vor fünf Jahren der einzige Redner, der gegen die Tendenz unseres Antrags Stellung nahm. Bei der ersten . faßte der Finanz -Minister meinen Antrag so auf, als ob er die Interessen des Großgrundbesitzes verträte, weil im Kreis⸗Ausschuß Großgrundbesitzer säßen. Diese Auffassung ist unrichtig; denn im Kreis, Autzschuß sitzen auch kleine Grundbesitzer, und auch diesen dient mein Antrag. Der kleine Besitzer bedarf viel mehr des Schutzes seines Waldes gegen Forstfrevel als der große. Den besten Schutz gegen Uebergriffe bietet das Verwaltungsstreitverfahren. Ich will das Gesetz von 1893 in dieser Beziehung klaistellen. siei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗

ein

Meine Herren! Es liegt mir vollständig fern, noch einmal in den Versuch einer sachlichen Widerlegung derjenigen Gründe einzu—⸗ treten, die Herr Graf Kanitz erneut heute vorgebracht hat. Ich be— schränke mich daher unter Bezugnahme auf meine früheren Dar— legungen auf die einfache Erklärung, daß ich persönlich der Ueber⸗ zeugung bin, daß der Antrag des Herrn Abg. Graf Kanitz für die Staatsregierung unannehmbar ist, und beztehe mich auf die Gründe, die ich früher schon angeführt habe, weshalb die Staatsregierung als solche auch heute ju diesem Antrage noch keine Stellung ge— nommen hat.

Ich bitte also, aus den von mir früher dargelegten Gründen den Antrag des Herrn Grafen Kanitz abzulehnen.

Abg. Richter: Man muß sich wundern, daß die Kommisston sich in dieser schwierigen Frage auf einen wündlichen Bericht beschränkt hat. Diese Frage ist nicht neu, sie hat im Jahre 1856 den Landtag beschäf— tigt bei der Errichtung einer neuen General ⸗Kommission in Königsberg. 1896 bat der Minister ein Reskript erlassen, wonach die Be— gutachtung der Kreisbehörde für zulässig erklärt wurde. Damit sind die Herren nun wieder nicht zufrieden. Giebt man ihnen einen kleinen Finger, so wollen sie die ganze Hand. Ich glaube auch, daß der Kreis⸗Ausschuß wesentlich mit Großgrundbesitzern besetzt ist, und daß dort Sonderinteressen mitspielen. Aus Bosheit könnte ich dem Antrage zustimmen; denn er würde der Rentengutsz⸗ bildung hinderlich sein. Ich möchte aber den Einfluß des Großgrund⸗ besitzes nicht stärken. Der Antrag hat eine agrarische Spitze und das Bestreben, eine Parzellierung zu verhindern, wo sie nothwendig ist. Darum wollen wir alles thun, den Antrag zu Falle zu bringen.

Vize⸗Präsident des Staats- Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Antragsteller Graf Kanitz hat sich darüber gewisser⸗ maßen beklagt, daß ich bei der Beurtheilung der Frage der Zulaͤssigkeit einer Ansiedelung von einer gewissen Interessiertheit oder Befangenheit der Großgrundbesitzer gesprochen habe. Es ist garnicht meine Absicht gewesen, in dieser Beziehung die Kleingrundbesitzer auszuschließen. Es kann allerdings vorkommen, daß auch ein Kleingrundbesitzer Wald hat, und daß er nicht wünscht, daß in der Nähe desselben Ansiedelungen gebildet werden. Ich meine jedoch deswegen habe ich das Wort Großgrundbesitzer gebraucht daß das nur ein seltener Fall ist; in der Regel wird das zutreffen bei dem Großgrundbesitzer. Aber ich habe überhaupt niemanden damit beschuldigen wollen; denn es ist ganz naturgemäß, daß bei neuen Ansiedelungen ein Gegensatz des allgemeinen öffentlichen Interesses der Durchführung der Ansiedelung und der Unbequemlichkeiten, vielleicht einzelner Nachtheile, die die Nachbarn treffen, hervortreten kann. Das liegt in der Natur der Sache und man muß sich da entscheiden, welches Interesse im Einzelfalle da maßgebende sein muß.

Für diejenigen, die die Ansiedelungen befördern wollen, muß nach meiner Meinung die Wahrung des öffentlichen Interesses, die Be— förderung der Ansiedelungen, die Hauptsache sein, und danach muß auch die Behördenorganisation eingerichtet werden. Ich bin immer dieser Ansicht gewesen, ich habe z. B. bei der Berathung dez Gesetzes im Herrenhause und das ist auch für die rechtliche Be— urtheilung der Sachlage von Bedeutung auedrücklich gesagt, indem ich die Stellung der General⸗Kommission als einer besonders ge— eigneten Behörde für dies neue Geschäft entwickelt habe:

Daher ist in dem Gesetz die Vorsorge getroffen, daß die gesammte Bildung des Rentenguts, die Vorbereitung, die Durchführung und schließlich Erledigung aller Formalitäten in der Hand der General⸗ Kommission liegen soll, wodurch Weiterungen, Kosten und Schwierig⸗ keiten den Betheiligten erspart würden.

Ich habe also das Gesetz von vornherein bei der Berathung dahin interpretiert: die General⸗Kommission wird ausschließlich mit allem, was zur Durchführung der Ansiedelung gebört, beauftragt. Ebenso hat aber das Reichsgericht in diesem Sinne erkannt; es sagt:

Die General- Kommission soll hiernach sowohl in landwirth—⸗ schaftlich / technischer, als auch in rechtlicher, und zwar öffentlich rechtlicher wie privatrechtlicher, Beziehung alles dasjenige thun und bewirken, was die Schaffung des Rentenguts erfordert und zu dessen Begründung gehört.

Klarer kann das Reichsgericht sich nicht aussprechen. Also die Rechtsfrage, daß gegenwärtig, vorbebaltlich der Zweckmäßigkeit dieses Rechtszustandes, die General⸗Kommission auch mit den Fragen, die sonst nach dem Ansiedelungegesetz entschieden werden, kraft Gesetzes beauftragt ist, kann nach meiner Meinung garnicht zweifelhaft sein.

Nun fragt es sich, ob, selbst nachdem die Staatsregierung auf den hier im Hause vielfach geäußerten Wunsch bei Widersprüchen die An— hörung der Kreizausschüsse genehmigt und angeordnet hat, es da nun noch nothwendig ist, den Kreisgausschuß als selbständig entscheidende Behörde über alles, was die Ansiedelung betrifft, eintreten zu lassen. Meine Herren, ich habe immer auf dem Standpunkt gestanden: wenn man eine große, schwierige, in sich abgeschlossene Aufgabe, wie die Rentengutsbildung, die Vermehrung von Klein. und Mittelbesitz durchführen will, so muß eine Behörde das Ganze definitiv in der Hand haben. (Sehr richtig) Sewie Sie zwei Behörden neben

einanderstellen, die vielleicht ganz verschiedene Auffassungen haben, verschiedene Interessen vertreten, so wird ein so großes, schwieriges und so wohlthätiges Unternehmen ins Stocken gerathen oder wenigstens sehr erschwert und verzögert werden.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 198.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ich bin der Meinung, daß die heutige Organisation der General⸗Kommissionen es vielleicht wünschenswerth macht, nach dieser Richtung sie etwas zu modifizieren, damit sie noch mehr geeignet sind für die Durchführung dieser neuen, ursprünglich den General⸗ Kommissionen garnicht zugedachten Aufgabe, und das wird man mal in Betracht ziehen können. Wir haben eigentlich schon heute mit dem Antrag des Herrn von Wangenheim einen Schritt nach dieser Richtung gethan; das ist aber, wie gesagt, eine Sache der Erwägung. Das fällt nicht direkt in mein Ressort. Dag wird der landwirthschaftliche Minister in Erwägung ziehen können, und deswegen werden wir un auch nicht unbedingt gegen diese Resolution erklären. Man kann sehr wohl prüfen, ob in der Praxis der Rentengutsbildung Schwierig⸗ keiten und Unzuträglichkeiten eingetreten sind, und wie man ihnen ab⸗ helfen kann.

Aber ich möchte das hohe Haus dringend bitten, nur nicht zwei selbständig entscheidende Behörden nebeneinander zu stellen, wenn man wirklich etwas erreichen will auf diesem an sich schon schwierigen Gebiet, dann muß eine Behörde allein die Führung haben. Ich würde daher bitten, den Antrag Kanitz abjulehnen. Obenein ist der⸗ selbe unverständlich; denn er bezieht sich nur auf die privatrechtliche Seite. Man muß jedenfalls weiter gehen. Ich kann nicht bestreiten, daß die General⸗Kommissionen auf diesem Gebiet hier und da fehl⸗ gegriffen haben mögen; aber im Großen und Ganzen ist doch dies ganz neue Werk der Vermehrung von Kleinbesitz, Vertheilung von unhaltbaren Gütern mit großem Erfolg durchgeführt. Die General— Kommissionen haben offenbar außerordentlich gute und weitgehende Erfahrungen auf diesem Gebiet nach und nach gemacht; sie haben gelernt und deswegen glaube ich, daß es nicht so dringlich ist, in dieser Bejiehung Aenderungen zu treffen, wie Herr Graf von Kanitz anzunehmen geneigt ist. Ich bitte also, in diesem Sinne zu votieren.

Abg. Ehlers (fr. Vgg) spricht sich gegen den Antrag aus. Man könne sich ja eine bessere Instanz denken als die General- Kommission, aber der Antrag Kanitz mache das jetzt umstãndliche Verfahren noch umständlicher durch die lokalen Verwaltungtbehörden. Er (Redner) müsse auch bestreiten, daß die General-Kommffsion die Einwendungen der Sachverständigen nicht beachtet habe. Zwischen Herrn Hobrecht und dem Grafen Kanitz habe doch eine wesentsiche

Differenz bestanden; denn der erstere habe die Rentengutsbildung be⸗ fördern wollen.

Abs, Freiberr von Zedlitz und Neukirch erkennt an, daß die ursprünglichen Bedenken gegen die General. Kommission fehr an Gewicht verlgren haben. Trotzdem sprächen öffentlich. rechtliche Gründe dafür, in Vertretung dieser öffentlich rechtlichen Gesichtspunkte die Organe der Selbstverwaltung mehr heranjustehen. Der Thätigkeit der Ansiedelungskommission hinsichtlich der inneren Kolonisa— tion würde dadurch kein Hinderniß bereitet werden. Die freisinnige Partei habe den Boden dez konstitutionellen Lebens immer mehr ver— kssen. Die Konservativen seien jetzt dessen Träger. Sie wollten die Selbstverwaltung, die Freisinnigen dagegen die bureaukratische General⸗ Kommission mit ihrem nichtöffentlichen, geheimen Verfahren ohne Rechtskontrole des öffentlichen Lebens. Dle General ⸗Kommission handle ja nach bestem Wissen und Gewissen, aber sie beruhe nicht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung.

Geheimer Qber ⸗Regierungsrath Sagchg weist darauf hin, daß auch in anderen, hier nicht angezogenen Fällen die Verwaltungsbehör⸗ den ausgeschaltet würden und die General -⸗Kommisstonen allein zu— ständig seien, z. B. in Bezug auf Wegesachen. Man sollte in diefen landeskulturellen Fragen alles in eine Hand legen. Ez seien ihnen immer weitere Aufgaben zugewiesen worden und die General, Kom— mission habe sich durchaus bewährt.

ö Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ ein:

Meine Herren! Ich bin jweifelhaft, ob ich die Darlegungen des Herrn von Zedlitz vollständig richtig verstanden habe. Ich glaube ihn dahin verstanden zu haben, daß er darlegte und näher begründete, daß diejenigen, die im jetzigen Verfahren der Rentengutsausgebung ge⸗ jwungen seien, ihr Recht in erster Instanz bei der General— Kommission, in letzter Instanz beim Ober Landeskulturgericht ju nehmen, mehr oder weniger rechtlos gegenüber den— jenigen seien, die sich in der glücklichen Lage befinden, durch Kreigausschüsse im Verwaltungestreitverfahren ihre Angelegen— heiten zum Austrage zu bringen. Gegen eine solche Aeußerung, wie sie Herr von Zedlitz gemacht hat, und die ich so verstanden habe, wie ich sie eben präuisiert habe, muß ich auf das allerentschiedenste Protest einlegen. Ich behaupte, daß diejenigen, die in diesen Fragen vor der General. Kommission und dem Ober. Landeskulturgericht wie ich Ulaube, aus praktischen Gründen ihr Recht zu suchen haben, ebenso vollständig rechtageschützt sind wie diejenigen, die im Verwaltungsstreitverfahren bis an dag Ober Verwaltungs— gericht gehen. Ich bin diese Erklärung abzugeben genöthigt, weil ich als Ressort⸗Minister die mir nachstehenden Behörden, das Dber Landeskulturgericht und die General⸗Kommisstonen, nach allen Richtungen in dieser Beziehung in Schutz zu nehmen mich für ver— pflichtet erachte.

Meine Herren, es ist aber auch verkehrt, die Frage auf dieseg Gebiet zu führen. Es handelt sich nach meiner Auffassung um eine ganz andere Frage, nämlich: in der Hand welcher Behoͤrde die Ausführung des Rentengutsgesetzes, welches das hohe Haus im allgemeinen mög= licht präfise, rasch und gut durchgeführt zu sehen wünscht, am Besten aufgehoben ist. Ich kann nicht den Bewels erbringen, daß, wenn man andere Ressortverhältnisse einführen wollte, wenn man beispielt⸗ deise die Regiminalbehörden mit dieser Arbeit betrauen würde, sie as ebenso qut machten wie die General Kommisston. Aber daß in er Hand der General ⸗Kommission nach den hinter uns liegenden Erfahrungen die Ausführung des Rentengutsgesetzes, obgleich sie sehr

wierig war, und nachdem das erste Lehrgeld bezahlt ist, gut auf⸗ beben gewesen ist, dag behaupte ich mit aller Entschiedenheit, wa dafür werden dem hohen Hause jährlich die Nach— e gen darüber vorgelegt. Während anfänglich in den Kreig⸗ . ösbifen besonders aber in den Landwirthschaftskammern noch hin nd wieder Bedenken gegen die Ausführung durch die General⸗Kommis⸗

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 23. August

schaftskammer für PoOnmern und, wenn ich nicht irre, auch die für Oftpreußen dem Landwirthschafts. Minister gegenüber direkt die Erklärung abgegeben, daß sie im vollsten Maße anerkennen, daß die Ausführung des Rentengutsgesetzes in der Hand der General Kommissionen sich außerordentlich günstig gestaltet und bewährt habe. Ich habe immer den Standpunkt vertreten: der Wechsel in solchen Verhältnissen hat stets bedenkliche Folgen. Die Erfahrungen bei der Rentengutsbildung ein gewisses Lehrgeld haben wir bei den General Kommissionen hinter uns. Würde die Sache jetzt in die Hände der Regiminal⸗ behörden gelegt, so müßte das Lehrgeld auch dort wieder bezahlt werden, und ob das Verfahren dort besser aufgehoben wäre als bei den General-⸗Kommissionen, ist mir doch recht zweifelhaft.

Am meisten befremdet hat mich aber, daß Herr von Zedlitz, ob⸗ gleich ich diese Gesichtspunkte schon bei den früheren Verhandlungen klar gestellt habe, schon wieder auf die Ansiedelungskommission exemplifiziert hat. Dort liegen die Verhältnisse ganz anderg. Wir haben das bei der vormaligen Diskussion schon eingehend dargelegt: Die Ansitedelungskommission ist Rentengutsausgeberin, also konnten jene behördlichen Befugnisse nicht in ihre Hand gelegt werden, wäh⸗ rend der General⸗Kommission der Rentengutausgeber gegenübersteht, der vor ihr seine Rechte wahrzunehmen hat. Das sind durchaus heterogene Verhäͤltnisse. Auch ist die Besiedelung durch die Ansiede⸗ lungskommission, die vorwiegend große Kolonien anlegt und we sentlich politische Gesichtspunkte zu verfolgen hat, eine andere Aufgabe als die Ausführung der Rentengutsgesetzgebung.

Dann kommt noch folgender Gesichtspunkt in Betracht: die General. Kommission ist durch Gesetz zur Entscheidung über die Frage berufen, ob die Rentenbankrenten gesichert sind. Diese Entscheidung verbleibt ihr also. Wollen Sie nun jenen anderen Theil der Auf⸗ gabe der General-⸗Kommission, den man ihr wesentlich mit Rücksicht darauf zugewiesen hat, weil man glaubte, daß man einen Behörden— Dualismus in dieser Thätigkeit nicht einführen sollte, jetzt beseitigen, so werden wir nach meiner festen Ueberzeugung die allerungũnftigsten Erfahrungen machen. Ich habe das neulich schon mit den Worten bezeichnet: ich fürchte dann, daß sich die eine Behörde vor, die andere hinter den Wagen spannt. Uebrigens kann man darüber garnicht jweifelhaft sein, daß eine ganze Masse von Leuten im preußischen Staate im wesentlichen sind das die Großgrundbesitzer über den raschen Erfolg der Rentengutebildung garnicht so erfreut sind wie diejenigen, die mit voller Ueberzeugung von vorn— herein von dem Gesetze eine günstige Wirkung erwartet haben. Ich bestreite, daß ein solches Motiv den Herrn Grafen Kanitz zu seinem Antrage veranlaßt hat; aber ich konnte mir schon denken, daß bei vielen ein Stillstand in der Ausführung des Rentengutsgesetzes ein sehr erwünschter Erfolg wäre, weil sie prinzipielle Gegner des Gesetzes sind. Einstweilen aber steht die Staatsregierung mit der Mehrheit der Landesvertretung auf dem Standpunkt, daß sie das Gesetz möglichst erfolgreich zur Ausführung bringen will, und die Staatsregierung wenigstens ich als Mitglied der Staatsregierung habe die Ueberzeugung, daß eine Aenderung in den Ressortverhält« nissen nach der Richtung eine große Schädigung des Rentengutsgesetzes und dessen Ausführung herbeiführen würde.

Ich bitte also erneut, den Antrag abzulehnen. Zu der Resolution, die hier vorgelegt ist, hat ja zwar der Herr Vize⸗Präsident des Staats Ministeriums schon Stellung genommen, aber da die beiden Sachen getrennt behandelt werden, so werde ich meine Aeußerungen zu der Ziffer 2 erst machen, wenn sie zur Verhandlung steht.

Der Antrag des Grafen Kanitz wird angenommen; die Berathung der Resolution wird ausgesetzt.

Präsident von Kröcher schlägt vor, auf die Tagesordnung für morgen die dritte Lesung des Gesetzentwurfs über die Gerichts organi- sation, des Gesetzentwurfs über den Zwischenkredit bel Rentenguts⸗ bildungen und des Antrags Kanitz wegen Ergänzung des Rentenguts. gesetzes in Verbindung mit der vertagten Resolution zu setzen.

Abg. Richter bittet, die Resolution nicht auf die Tagesordnung zu setzen, weil sie die Frage der Parzellierungsfreiheit betreffe, und derartige mißliche und schwierige Fragen in der gegenwärtigen politischen Situation nicht verhandelt werden könnten.

Abg; Freiherr von Wangenheim bittet, die Resolution morgen zu berathen, um so mehr, da die Sache durch die Berathung det Antrags Kanitz heute schon vereinfacht sei.

Abg. Richter bemerkt, daß die Resolution einen Vorstoß gegen die Parzellierungsfreiheit enthalte, wie er nicht schärfer gedacht werden könne. Wenn die Berathung der Resolution nicht von der dritten Berathung des Antrages Kanitz getrennt werde, müsse er dagegen geschäftsordnunggmäßig Widerspruch erheben, daß dieser Antrag morgen auf die Tagesordnung gesetzt werde.

Präsident von Kröcher zieht nach weiteren Geschäfts⸗ ordnungsbemerkungen seinen Vorschlag bezüglich des Antrags Kanitz zurück; dagegen beschließt das Haus, die Resolution allein morgen zu berathen. .

Schluß gegen 4/ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

Sandel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande.

Galizien.

Konkurtz ist eröffnet über das Vermögen des Kaufmannz Leon Liebermann in Stryj mittels Bescheides des K. K. Kreis⸗ erichts in Stryj vom 14. Augqust 1899 Rr. Cz. S. 2.99. Provisorischer onkurgsmasseverwalter: Arvokat Dr. Julius Falk in Strys. Wahl. tagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 15. September 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind innerhalb 60 Tage bei dem genannten Gericht oder bei dem K. K. Bezirksgericht in Bolechsw anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Bolechsw oder Stryß wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidlerungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 27. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr.

Zwanggversteigerungen.

Beim Königlichen Amts gericht 1 Berlin stand das Grundstück Große graute ten. S4, dem Bureau⸗Vorsteher Paul Seligmann gehörig, zur Verstelgerung. Für das Meistgebor von 2189 b00 M wurde der Privatier A. Guttmann in Fharlottenburg,

en erhoben wurden, hat im Gegensatz jetzt sowohl die Landwirth⸗

1899.

Beim Königlichen Amtsgericht zu Zossen. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangöversteigerung der im Grundb von Saalow Band 1 Blatt Nr. 49 und Band 3 Blatt Rr. 129 auf den Namen des Büdners und Arbeiters Hermarn Ruden und dessen Ehefrau Bertha, geb. Blifse, eingetragenen, in Saalow belegenen Grundstücke ist aufgehoben, da die die Zwan sversteigerung betreibenden Gläubiger ihren Antrag zurückgenommen haben. Die Termine am 4. und 5. Oktober er. fallen fort.

Tägliche Wagenstellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Obeschlesien.

An der Ruhr J. am 22. d. M. gestellt 15 066, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt b840, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen; am 22. d. M. find giefteilt o82l, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin 22. August. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen , , (Höchste und niedrigste Preise) Per Doppel ⸗Ztr. für: Weizen Ih, 30 MÆ; 14,386 M * oggen 14,80 ; 13,80 *uttergerste 13,30 M; 12,B30 6 = Hafer, g Sorte 1b, 60 66; 15, 05 M Mitter Sorte 14.90 M ; 14,40 4; M egeringe Sorte i430 M js, 30 , = Richtffroh bo X 416 M; Heu 6, 60 4M; 4,20 M Erbsen, gelbe, zum K 4090 ; 25, 06 6M * Speifebohnen, weiße 56, 0G „; 25, 00 EKinsen 000 ½Æ½ ; 3000 M Kartoffeln 8.00 t; 4,00 M Rindfleisch bon der Keuse 1 Eg 1, 69 A,. I 0 . = bits Bauch fieisch 1 kKg 125 M; Lo M. .. 169 150 ; 190 A Kalbfleisch 1 Rg 1,60 A; I, 00 α. Hammelfleisch 1kg 1,60 4; 1.06 Æ Buffer 1 Kg ' 50 M; 66 , , Fier 6 Std 400 MÆ; 220 M Karpfen 1 Kg 2,40 s; Z, 00 M Aale kg 2,80 M; 1,20 M Zander 1 g 2,60 41; 1,20 S0 Hechte 1

O0 4K; 1,20 4A Harsche 1L Eg 1, 8090 S6; O, So M Schlese 18 2,50 A6; 1,20 M Bleie 1 kg 1,40 n; 0, S0 M Krebse O0 Stück 12, 090 MS; 2, 00

Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.

Kleinhandelspreise.

Spiritusmarkt in Berlin am 22. August. Spiritus loko ohne Faß mit 70 M Abgabe wurde, der „Berl. Börs.⸗Itg. zufolge, von den Kursmaklern zu 43,8 M gehandelt.

In der heute abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Rathenower optischen Indu strie⸗ An stalt (vorm. Emi Busch), in welcher 5 Aktionäre „S 327 000, Aktien Kapital ver⸗ traten, wurden sämmtliche Vorlagen der Tagesordnung einstimmig genehmigt. Die auf 6 o S ½ 39, pro Atie festgesetzte Dividende gelangt gegen Aushändigung des Dividendenscheins Rr. 2 sofort bei der Gesellschaftekasse in Rathenow und bei dem Bankhause G. J. Meyer, Berlin, Voßstraße 16, zur Auszahlung.

Auf den Königlich bayerischen Staats ⸗Eisenbahnen wurden im Monat Juli 1899 befördert 3 269 545 Personen und 1499 6626 Güter gegen 3 025148 bejw. 1437 683 in demselben Monat des Vorjahres. Die Einnahmen im Juli d. J. stellten si zusammen auf 14 508 109 M, d. i. um 756 0230 ½ι höher wie 1895.

Gutenbergstraße 3, Ersteher.

Die Gesammtsumme derselben betrug bis Ende Sull d. J S1 128 295 M; d. i. um 3 5l6 032 ½ mehr wie in demselben Zeitraum des Vorjahres.

Königsberg i. Pfr, 22. August. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen ruhig, Roggen unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgew. 133 137,90. Gerste kleine inlaͤndische ruhig. Hafer flau, do. loko yr. 2000 Pfd. Zollgewicht 120 126. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. , r, 118.00. Spiritus pr. 100 1 100 υη loko 43, 80 bez., pr. August 43,40 Gd.

Danzig, 22 August. (W. T. B) Getreidemarkt. Weien lolo unverändert. Umsatz 100, do. inländischer bochbunt u. weiß 151, do. inländischer hellbunt 1850, 00, do. Transit hochbunt u. weiß 18, og, do. hellbunt. 1165,90, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August Regulierungspreis zu freiem Verkebꝛ Roggen loko unverändert, inlandischer 137 56, do. russischer und polnischer zum Transit 100,00, do. Termin pr. August do. Termin Transit yr. August do. Regullerungspreis zum freien Ver⸗ lehr Gerste, große (669—- 7065 g) I26, 00. Gerste, kleine (62b-= = 669 g) 1153.09. Hafer, inländischer 127,00. Erbsen, inländ. 126,99. Spiritus loko kontingentiert 63,00, nicht kontingentiert 43,00.

Stettin, 22. August. (W. T. B.) Spiritus loko 412, 00 nom.

Breglau, 22. August. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 34 0 L. Pfdbr. Litt. A. 96,05, Breslauer Diskontobant 120 00, Breslauer Wechslerbant 110,00, Schlesischer Bankverein 147,00, Breslauer Spritfabrit Donnergzmark 223, 55, Kattowl Wö3, 30. Oberschlef Eis. 131,40, Caro Hegenscheidt Att. 182. Dberschlef. Fels ir. 30, Oberschles. P.. öh dz, Opp. Jenienl 2090, 50, Giesel Zem. 201,75, L. Ind. Kramsta 160, 50, Schlef. Jement ob, C0, Schl. JZinkh. A. =—, Laurahütte 262.55, Bret. Selfabt. S2, 19, Koks, Obligat. 100,75, Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ e e, S256, Gellulose Feidmühie Kofel irg, zb, Schlestsche ü gintite. ind Gatzeselschah = Dberschlesische BVantaltien

Produkten markt. Spirltus pr. 100 1 100 o erkl. 50 A . , . pr. August 63, 40 Br., do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. August 43, 40 Br.

Magdeburg, 22. August. (W. T. 23 ie, ,. Korn · ucker exkl. 88 0oso Rendement —. achprodukte exkl. 75 o6

endement —— Geschäftslog. Brotraffinade J. 25, 09. Brot- raffinade Il. 24,78. Gem. Raffinade mit Faß 25, 123 = 35, 5. Dem. Melis J. mit Faß 24,268. Ruhig, stetig. Rohzucker J. Rroduft Transito . 4. B. Hamburg pr. Augufi 1030 bez, 10,335 Gb., pr. Septbr. 10271 bez, 1025 Br., pr. Oktober 65 Gö., 9.724 Br., Olt ober · Te zember g,ᷣb Gd., 9, 60 Br., pr. Januar. Mär 9,65 Gd.

9,227 Br. Matt. Ira ntfurt a. M., 22. August. 6 T. B.) Schluß Kurse Lond. Wechsel 20 455, Pariser do. S0, 383. Wiener do. 169 65, ol Reichs, . S8 70, 3 o Heffen w. 96 Sh FZH, Jtaliener M) 6, Fon port, Anleihe 23, 90, 5 0sJ amort. Rum. Ig, 30, dog russische Ron. 100.50, 4 oοu Rufss. 1894 99 50, 409 Spanier bs, ö, Konb. Türk 22,39 Unif. GEgypter 106,70, 6 eo konf. Mexikaner 100,30, ig, Merlkaner 199) 5. Reichsbank 1Rb 0d. Barn sithter 1. Diskonto Somm. 19430, Vregdner Bank 163,60, Mitteid. LI6, 900, Nationalbank f. D. 144,90, ,. Bank 160,80, Deßi. Kreditakt. 241 50, Adler Fahrrad ——. Alg. Clertrist. 00 Schuckert Fr 0, Höchster er . gos, hh. Bochumer 264 00, Westeregeln 253, 00. Laurahütte 261,70, Gotthardbahn 1 ö; Mittelmeerbahn 103,30. Privatdiskont

n , , (Schluß.) Desterr. Kredit ˖ Aktien 241 20. 6 en 149,20, Lomb. 33,40, Ungar. Goldrente —— Go 45 30, Meutsche Bank 206 Sd. Diel. g emm. Ig4 4, er Ban 165,50, Berl. Handelsges. 168, 60, Bochumer Gußst. Isg, T0, Bort. munder Unton , Gelsenkirchen ——, Harpener 195 76, Hibernia