borllgen wirthschaftlicken Verhältnisse nach der Bekundung des Regierungg ⸗ Präͤsidenten von großer Bedeutung sind. Die Justiz⸗˖ verwaltung hat sich nur mit großer Ueberwindung dazu entschlossen, die Aufrechterhaltung dieser Besonderheit als gerechtfertigt anzuerkennen
und demgemäß eine Ausnahmebestimmung in das Gesetz aufzunehmen. Für Osnabrück liegt nach dem Urtheil aller Sachkundigen die Sache keinetznegs gleich. Die äußere Gleichhelt ist freilich vorhanden insoweit, als auch dort die Einrichtung auf gesetzlicher Grundlage beruht. Aber nach den Berichten nicht nur des Landgerichts Präsidenten, sondern auch des Regierungs- Präsidenten ist diese Institution dort im Ab⸗ sterben begriffen, abgesehen von einzelnen Bezirken, die unmittelbar an Ostfriesland angrenzen. Deshalb hat auch die Königliche Staats⸗ regierung keinen besonderen Werth darauf gelegt, als in der Kom⸗ mission des Abgeordnetenhauses Ognabrück wieder gestrichen wurde. Ebenso wenig hat sie sich zu einer besonderen Be⸗ kämpfung veranlaßt gefunden, als von Vertretern der Osnabrücker Interessen im Abgeordnetenhaus die Wiedereinsetzung des Fürsten⸗ thum3 Osnabrück beantragt und beschlossen wurde. Sie ist überzeugt, daß das Institut dort im Absterben begtriffen ist und die Nothwendig= keit nicht vorliegt, diesen Tod durch gesetzliche Vorschriften zu be— schleunigen.
In den andern Theilen der Provinz liegt aber die Sache anders. Gz ist nicht ganz genau, wenn Herr Struckmann gesagt hat, die Agitation durch Petitionen sei erst lebendig geworden seit dem ablehnenden Beschluß des Abgeordnetenhauses, bezw. der Kom⸗ misston des Herrenhauses. Diese Agitation ist viel älteren Datums. Ich bin schon den ganzen Winter mit solchen Petitionen überschwemmt worden; es sind auch Deputationen hier gewesen aus verschiedenen hannoverschen Landeetheilen. Gs ist auch versucht worden, die Agi⸗ tation in die benachbarten Provinzen ju übertragen und dadurch die Position der Hannoveraner zu stärken: einen großen Erfolg hat man damit nicht erreicht. Wohl haben sich in der Provinz Sachsen einige Auktionatoren gefunden, die gleichfalls den Wunsch aussprechen, ebenso behandelt zu werden, ebenso in der Rheinprovinz und der Provinz Hessen⸗Nassau. Die Ober⸗Präsidenten der beiden letzten Provinjen haben sich aber von vornherein dahin ausgesprochen, daß absolut kein Bedürfniß zu einer solchen Ginrichtung vorliege. Das Gleiche ist geschehen seitens der Justizbehoͤrden in der Provinz Sachsen.
Wenn nun der vorliegende Antrag auf die Provinz Hannover beschränkt wäre, so würde er einen stark partikulariftischen Anstrich haben; und wohl um diesen Schein ju vermeiden, ist nunmehr bean— tragt worden, die Einrichtung auszudehnen auf die ganze Monarchie und dadurch auch denjenigen Provinzen eine vermeintliche Wohlthat zu erweisen, die eine solche Wohlthat garnicht in Anspruch ge— nommen haben und in Anspruch nehmen wollen. Ich habe aus einigen Petitionen, die mir in der letzten Zeit zugegangen waren, Veranlassung genommen, nochmals einen gutachtlichen Bericht des Oberlandesgerichts⸗Präsidenten von Celle einzufordern. Dieser Bericht ist mir vor zwei Tagen zugegangen, ist begleitet von eingebenden Be— richten der drei Landgericht ⸗Präsidenten von Verden, Stade und Osnabrück, sowie von Berichten verschiedener Amtsgerichte. Diese sämmtlichen Berichte sprechen sich mit der größten Bestimmtheit dagegen aus, Ausnahmebestimmungen über den in Art. 125 feftgesetzten Geltungsbereich binaus zu statuieren. In einem Bericht wird hervor⸗ gehoben, in der Provinz Hannover sei eine starke Neigung vorhanden, das Vorhandensein von allerlei Eigenthümlichkeiten und Besonderheiten zu behaupten, die geschont und erhalten werden müßten; wenn man aber der Sache auf den Grund gehe, erkenne man bald, daß das nicht ganz richtig sei, die Verhältnisse in Wirklichkeit viel⸗ mehr nicht wesentlich anders lägen wie in anderen benachbarten Provinzen; es liege dabei vielfach Selbsttäuschung und vielleicht ein Mangel an Kenntniß der Verhältnisse der anderen Provinjen zu Grunde. Ich kann auf Grund meiner Erfahrung dieser Be— hauptung nicht widersprechen. Es ist in allen Berichten einstimmig hervorgehoben, daß die besonderen Verhaͤltnisse, wie sie in Oftfriesland und Harlingerland bestehen, in den anderen Landestheilen nicht vorliegen. Allerdings sind namentlich im Regierungübezirk Stade Auktionatoren in großer Zahl vorhanden, noch jahlreicher, als Herr Ober ⸗Bürgermelster Struckmann vorhin erwähnt hat; es giebt z. B. in einem kleinen Amtsgerichtsbezirk, der mit einem einzigen Richter besetzt ist, 18 solcher Auktionatoren. Es ist daher nicht auf⸗ fallend, daß die Agitation in diesen Bezirken eine lebhaftere geworden ist, nachdem man die Petitionsbogen überall herumgeschickt hat. Wenn in der letzten Zeit noch ganze Körbe von Petitionen an dieses hohe Haut gelangt sind, so findet dies vielleicht seine Erklä— rung darin, daß in allerletzte Stunde die Leitung der Bewegung in eine in diesen Dingen besonders geschickte Hand übergegangen ist, die es noch besser versteht wie die biaberigen Führer, eine solche Be⸗ wegung in die weitesten Kreise zu leiten.
Es ist hier, wie auch im Abgeordnetenhause insbesondere auf das Bedürfniß des Regierungsbezirls Stade und des nördlichen Theils der Probinz Hannover, speziell des Landeg Wursten, hingewiesen worden. Der Landgerichts ⸗Prãasident in Stade hat jwei Amtsrichter zu gutachtlichen Aeußerungen aufgefordert. Diese sind verschiedener Meinung gewesen. Der eine hat gesagt, es wäre gut, das Institut beizubehalten; der andere, ein althannoverscher Richter, der seinen Bezirk seit 20 Jahren verwaltet, hat sich entschieden dagegen ausgesprechen. Bei dieser Meinungsverschiedenheit hat nun der Landgerichte⸗Präsident von Stade — oder vielmehr nicht dieser persönlich, sondern sein Vertreter, ein hochangesehener und erfahrener althannoverscher Richter, der sich auch seit dem Jahre 1879 in seiner gegenwärtigen Stellung befindet, Ver⸗ anlassung genommen, sich durch einen ihm seit Jahren be⸗ kannten hochgeachteten und als besonders zuverlässig angesehenen Auktionator über die thatsächlichen Verhältnisse genauer unter richten zu lassen. Nach dessen Auskünften ist er zu der Ueberzeugung gelangt, daß absolut kein Bedürfniß vorliege zur Ausdehnung des Art. 126 auf den dortigen Bezirk. Diese Auktionatoren gehören den verschiedenften Berufskreisen an. Sie haben fast aus— nahmslos Nebenbeschäftigungen. Sie sind meist zugleich Mandatare, d. h. Parteivertreter vor den Amtsgerichten, geben rechtlichen Rath, guten und schlechten, veranstalten Mobiliarverkäufe, machen Mafler⸗ geschäfte; einige betreiben auch Schankwirthschaft; es befinden sich unter ihnen pensionlerte Lehrer, aktive und inaktive Gemeinde Voꝛsteher, Gendarmen a. D., Gemeindediener sind auch dabei, u. s. w. Nun, melne Herren, frage ich, ob es gerecht⸗ fertigt ist, anzunehmen, daß auß diesen Kreisen Urlunds—⸗ personen genommen werden können, die diejenige Garantie in Bezug auf Kenntnisse, Zuverlässigkeit, Bildung, Rechtschaffenheit
.
kn feder Beslehung gewaͤhren, wie sie das Bürgerliche Gesetz⸗ buch grundsätzlich fär den Grundstückeverkehr voraussetzt. Warum gerade die Auktionatoren? Warum nicht auch die vereideten Taxatoren ? Bon diesen liegen gleiche Anträge vor und heute steht eine solche Petition im Abgeordnetenhause zur Verhandlung. Warum nicht die Feldmesser, die vielleicht den Verhältnissen noch näher stehen und gewiß nicht weniger sachkundig sind? Die Verbindung der ver⸗ schiedenartigsten Geschäfte in der Person der Auktionatoren, welche von der Verwaltung ohne jede Prüfung vereldet werden und nachher keiner Aussicht mehr unterliegen, ist auch nicht geeignet, sie für eine besondere Privilegierung zu empfehlen. Wenn die Grundstücksauktionatoren, die zugleich als Mandatare, als Parteiver⸗ treter vor Gericht auftreten und alle möglichen anderen Geschäfte e trelben, jetzt dieses Privilegium erhielten und fortan als Königlich preußische Beamte hingestellt werden, so würde dies in bedenklicher Weise die Gefahr der Mobilisierung des Grundbisitzes fördern, im Gegensatz zu dem Grundsatz, an dem wir alle festhalten müssen, daß der Grundbesitz möglichst in einer Hand und in einer Familie zu erhalten und daß nicht zu leichtsinnigen Ver⸗ käufen Veranlassung zu geben sei. (Lebhaftes Bravo h Daß die Interessen der Bevölkerung, die Herr Ober ⸗Bürgermeister Struckmann gleichfalls vorgeführt hat, da, wo sich das Institut der Auktionatoren eingebürgert hat, in Zukunft geschädigt werden, wird in den vorliegenden Berichten gleichfalls bestritten.
Was die Kosten anlangt, so ist festgestellt, daß die Herren für die Vermittelung eines solchen Verkaufs 2 0, 1 9G oder 19so des Er⸗ löses berechnen; daneben vielfach noch die baaren Auslagen für Inserate und Fuhrkosten. Ein Theil der Auktionatoren verzichtet, wenn der Verkauf nicht jzu stande kommt, auf jede Gebühr. Ihr Charakter ist insowelt ähnlich dem der Wakler, die anch keine Gebühren nehmen, wenn das Geschäft nicht zu stande kommt, aber sich bemühen, möglichst viele Geschäfte ju stande zu bringen. Das würde auch hier in Zukunft der Fall sein.
Wenn die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu denjenigen Unzuträglichkeiten führen, die befürchtet werden, wird es die Aufgabe der Staatsregierung sein, im Wege der Reichsgesetzgebung die bessernde Hand anzulegen und auf Abänderungen hinzuwirken. Aber ich glaube nicht, daß, ehe solche Erfahrungen gesammelt sind, ehe wir wissen, ob die Bevölkerung nicht auch bei uns mit den strengeren Be⸗ stimmungen des neuen Rechts sich befreundet, wie das in Süd deutsch⸗ land der Fall ist, wir Veranlassung haben, den Boden ju betreten, den Herr Struckmann mit seinem Antrage betritt.
Herr Struckmann will seinem Antrage freilich die gefährliche Spitze nehmen, indem er sagt. es solle ja in das Ermessen des Justiz⸗Ministers und des Handels Ministers gestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen Anträgen auf Verleihung derartiger Befugnisse stattzugeben sei oder nicht. Ich bin dankbar für jedes Zeichen des Vertrauen. Aber das geht mir zu weit, und ich möchte dringend bitten, mir auf diesem Gebiete etwas weniger Vertrauen zu schenken. Ich fürchte, daß die Justizverwaltung mit Tausenden von solchen Anträgen be⸗ helligt würde, die auch keineswegs dadurch abgehalten werden könnten, daß sie maßgebende Grundsätze für die Bewilligung der Anträge auf⸗ stellt. Für meine Person glaube ich schon heute erklären zu können, daß ich daös von Herrn Ober Bürgermeister Struckmann in mich gesetzte Vertrauen wahrscheinlich bitter enttäuschen und grundsãtzlich geneigt sein würde, alle Anträge abzulehnen. Wenn meine Nachfolger das auch thäten, dann würden Sie es erleben, daß Sie in jeder Tagung des Landtages mit Hunderten und Tausenden von Petitionen bestürmt würden. Und ich bitte zu erwägen, ob eine solche Ver⸗ mehrung des Petitionssturmes, mit dem Sie schon jetzt zu rechnen haben werden, Ihren Wünschen entspricht. Ich bitte daher dringend auch im Interesse unserer Notare, denen wir es in der That schuldig sind, daß wir nicht ibr Ansehen und ibre Stellung dadurch herabdrücken, daß wir Beamte dieser Art ihnen koordinieren; ich bitte im Interesse des Reichs gedankens — möchte ich sagen — der uns hindern sollte, ohne dringende Noth uns mit den reichegesetzlichen Bestimmungen und ihrem Geiste in Widerspruch zu setzen; ich bitte endlich im Interesse der Bevölkerung, den Antrag Struckmann sowohl in seiner prinzipiellen wie in seiner eventuellen Fassung abzulehnen; ich glaube, Sie werden dadurch niemandem schaden. (Lebhaftes Bravo.)
Ober⸗Bürgermeister Struckmann glaubt, zur Ebre der hier in Frage kommenden Kategorie von Beamten darauf hinweisen zr müssen, daß sie sich als durchaus tüchtig erwiesen hälten und Mißtrauen a priori nicht verdienten.
Justiz-Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich bitte Sie, mir nur zwei Worte zu gestatten. Ich bin weit davon entfernt, den Stand der Auktionatoren als solchen angreifen ju wollen. Ich habe gleichfalls die Ueberzeugung, daß sich darunter eine große Zahl von ehrenwerthen und zuverläfsigen Männern befinde. Wenn die Herren aber so weit gehen, ein Vertcauen zu beanspruchen, wie es dieser Antrag voraussetzt, dann halte ich mich doch für verpflichtet, zu erklären, daß dies zu weit geht, und daß nach meiner Kenntniß der Verhältnisse im Lande die Gesammtheit der Auktionatoren doch keinegwegs diejenigen Garantien bietet, welche die nothwendige Voraussetzung ihrer Erhebung ju Urkundspersonen sein würden. (Sehr richtig h
Der Antrag Struckmann wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
Die Vorlage wird darauf im Ganzen unverändert definitiv angenommen.
Es folgt der Bericht der Kommission über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes ur Grundbuchordnung; der schriftliche, von 6 fe Lörsch erstattete Bericht wird von dem Praäͤsidenten des Kammergerichts Drenkmann ver⸗ treten. Die Kommission hat die Abgeordnetenhaus⸗Beschlüsse unverändert zur Annahme empfohlen.
Die Vorlage wird auf Vorschlag des Grafen von Zieten⸗Schwerin ohne Debatte en blos angenommen.
Der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die 3e , , , und Zwangsverwaltung soll nach dem Antrag derselben Fommission (Referent ebenfalls Herr Drenkmann für den verhinderten ö Lörsch) gleichfalls nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen werden. Nach längeren Dar⸗ legungen des Referenten zu einzelnen Artikeln werden die Artikel 1 bls gi unverändert angenommen, desgleichen en bloe auf Antrag des Freiherrn von Manteuffel der Rest der Vor⸗
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lage, Artikel 2 bis 48. Unverändert genehmigt das Haus darauf im Ganzen das Gesetz.
Auf Grund mündlichen Berichts des Präsidenten des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Koch wird endlich auch der Gesetzentwurf zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend Abänderungen der dier rt ay ordnung, unverändert nach den . des anderen Hauses ohne Debatte angenommen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet die ein⸗ malige Schlußberathung des in veränderter Fassung von dem Hause der Abgeordneten zurückgelangten . entwurfs, betreffend Schutz maßregeln im Quell⸗ ebiet der linksseitigen gruß der Oder in der Provinz Schlesien. Die Vorlage hat schon zweimal dem Herrenhause und zweimal dem Abgeordnetenhause vorgelegen; das a n,. hat der bestimmten Erklärung der
etrachten sei, die Vorschläge der Regierung, wonach die Kosten unter Staat, Provinz und Gemeinden gedrittheilt werden sollen, wiederhergestellt, während das Herrenhaus die Provinz ausschalten und dem Staat zwei Drittel der Kosten auferlegt wissen wollte. Der Referent Herr von Klitzing beantragt nunmehr, da nichts Anderes uͤbrig bleibe, die Zustimmung zu den Beschlüssen des anderen Hauses.
ste Minister für Landwirthschaft c. Freiherr von Hammer⸗ ein:
Meine Herren! Ich habe die kurze, aber sehr dringende Bitte an Sie zu richten, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses im §?7 des vorliegenden Gesetzes bejw. dem Antrage Ihres Herrn Bericht⸗ erstatters zuzustimmen. Die Staatsregierung legt einerselts den aller⸗ größten Werth darauf, daß dieses gegen die Gefahren der Hoch⸗ gebirgsgewässer in Schlesien gerichtete Gesetz zu stande kommt, ist aber andererseits aus prinzipiellen Gründen nicht in der Lage, das Gesetz in der Fassung anzunehmen, wie es aus den Berathungen dieses hohen Hauses hervorgegangen ist. Würden Sie also auf Ihrem Beschlusse beharren, so würde ein sehr zweckmäßiges, nothwendiges Gesetz zu meinem persönlichen und dem Bedauern der Staatsregierung nicht verabschiedet werden können. Ich richte deshalb nochmals die dringende Bitte an das hohe Haus, dem Antrage Ihres Herrn Bericht⸗ erstatters zuzustimmen.
Freiherr von Manteuffel: Wir sind wegen der dringenden Bitten, die uns aus Schlesien vorliegen, bereit, von unserem bis— herigen Standpunkte abzulassen und der Vorlage zuzustimmen, ver⸗ wahren unz aber gegen jedes Präjudiz aus diesem Verzicht. Wir halten, waz die Regierung verlangt, für eine Ungerechtigkeit gegen die Provinz und fügen uns nur den Wünschen der Schlesier und der Bitte des Herrn Ministers.
DberBürgermeister Bender ⸗Breglau: Die Provinz Schlesien bat die 6 Millionen, welche sie für Meliorationszwecke in Auesicht stellte, noch garnicht bewilligt. Der Provinzial Landtag will die Be— willigung abhängig machen von der Ärt, wie die Unterhaltungspflicht dieser Flüsse geregelt werden soll. Ich fürchte, daß, wenn wir nun bier eine neue Belastung der Provinz beschließen, wenn auch unter Protest, dies der Annahme jener großen Vorlage, welche ich sehr wünsche, außerordentlich hinderlich sein wird. Man sollte doch einmal fest bleiben, dann würde sich zeigen, ob die Regierung mit ihren Standpunkt auch einem derartigen Notbstand gegenäber Ernst macht. Bie Probinz hat sich gegen seden Beitrag zu diesen Leistungen ein mäthlg ablehnend verhalten. Wie kommt Ober⸗ und Mittel jchlesin daju, diefe Lasten mit zu tragen? Die oberschlesischen Krelse si obnehin schon übermäßig belastet, . B. der Kreis Lublinitz. Als Va treter der Provinzial hauptstadt und als Mitglied des Provinziallandtage! bin ich ganz besonders Rekriminationen ausgesetzt; umsomehr fühle ich mich verpflichtet, für unseren urspränglichen Beschluß ju sprechen. Wir haben kein Recht, die Sache so, wie es jetzt geschehen soll, zu behandeln. Kommt das Gesetz nicht zu stande, so trägt die Regierung allein die Verantwortung. Prinzmoaliter ist der Staat schon nach dem Allgemeinen Landrecht verpflichtet, für solche all ⸗ gemeinen Nothstände einzutreten; darüber besteht gar kein Zweifel. Was aber die Vorlage vorschlägt, ist ebenso unbillig wie unpraktisch.
Fürst von , ist zwar mit dem Vorredner darin einderftanden, daß es äußerst mißlich sei, den Provinijen immer neue Lasten aufzuerlegen, bittet aber doch, den Beschlüssen des anderen zauses juzustimmen und die Prinzipienfrage auf sich beruhen zu lossen. Der Propinzial⸗ Aueschuß habe daz Gꝛsetz in der ursprünglichen flu auch seiner Zeit angenommen; erst der Prorinzial ⸗Landtag babe abweichende Beschlüsse gefaßt. Man sollte die Einfügung auch dieses kleinen Bausteins der Landesmelioration in Schlesien nicht länger verzögern.
Der 57, welcher die Kostenvertheilung betrifft, wird darauf mit großer Mehrheit nach der ursprünglichen Vorlage an— genommen. Das Gesetz im Ganzen gelangt in dieser Fassung endgültig zur Annahme.
Schluß um 3i a Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Vorlage wegen Gewährung von ,, für Renten⸗ güter, Bericht der Matrikularkommission, Antrag der Geschäfts⸗ ,,, , n . auf Strafverfolgung des „Vorwärts wegen Beleidigung des Herrenhauses.)
. . daß andernfalls das Gesetz als abgelehnt zu
Haus der Abgeordneten. 9. Sitzung vom 4. August 1899, 11 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Im weiteren Verlauf der Berathung über die Petition des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen um Ermäßigung der Eisenbahnpreise für die Be⸗ förderung von landwirthschaftlichen Arbeitern nach dem Rhein und zurück beantragt der
Abg. Graf von Sc , , , stons): die Petition mit der Beschränkung auf die ausländischen Arbeiter der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. ; t
Kbg. von Eyn'ern (nl) möchte sich nicht är den ganzen Inha der Petliion und deren Begründung erklären. Man. könne doch ö Arbelter nicht, wenn auch auf Zeit, an die Landwirthschaft fesseln, un der Patrlotlemuß könne nicht sowelt gehen, daß man die inte auf dem Felde ftehen lasse, well man polnische Arbeiter nicht verwenden
wolle Abg. Graf von Schwerin ˖ Löwitz befürwortet seinen Antrag.
Derselbè habe nur den Zweck, dem Osten die Arbeiter zu erhalten.
Die Petition wird hierauf gemäß einen; Antragg dee
Abg. Becker (gent) der Staaisregierung zur Berücksi tigung
überwiesen. ic⸗ Cabanis u. Gen. zu Altona u. a. O. bitten um Glei ᷣ stellung der aus den Zivilsupernumergren n, gegangenen Eisenbahnbeamten des Abfertigung bienstes mit den entsprechenden Buregubeamten, Die Kom misfion schlägt vor, die Petition der Regierung zur 5 ung zu überweisen. wlesen .
Nach kurzer Debatte wird die Petition der Staatsregierung zur k überwiesen.
Mehrere Elsenbahngehilfen wünschen Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Gehilfen im ß Eis J und i ,, derselben.
Abg. Saen ger (Hospifant der fr. Volksp.) macht auf die große Zahl der nicht etatsmäßlg angestellten Eisenbahnbeamten gufmerksam, schlr ect die ungünstige Lage der Gehilfen und beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen
Geheimer Regierungsrath Nieh aus bestreltet das ungünstige Ver⸗ hältnsß jwischen etatsmäßigen und diätarischen Stellen im Eisenbahn—⸗ dienst und dah die Gehilfen nicht auskömmlich besoldet seien; der Maxi mallohnsatz betrage 4, 50 60 Dag Lohnverhältniß der Stations⸗ gehllfen werde nur in sehr seltenen Faͤllen, aus disziplinarischen Rück— sichten, von der Verwaltung gelöst.
Abg Dr. Wiemer (fr. Volkap.) weist darauf hin, daß diese Gehilfen das Höchstgebalt erst in 15 Jahren erreichten und die Dienste der wirklichen Beamten verrichteten.
Nachdem auch Abg. Dasb ach (Zentr) den Antrag Saenger empfohlen hat, wird dieser angenommen.
Petitionen von zivilversorgungsberechtigten Ju stiz⸗ Kanzleigehilfen um Verbesserung ihrer Gin— komments- und Anstellungsverhältnisse werden ent⸗ gegen dem Antrage der Kommission, welche ,, . Tagesordnung empfiehlt, der Staatsregierung zur Berücksichti⸗ ng überwlesen; Petitionen von nicht zivilversergungs⸗
erechtigten Justiz⸗Kanzleigehilfen, soweit sie sich auf die Ver⸗
besserung ihrer Einkommensverhältnisse beziehen, der Stagts⸗ regierung zur Berücksichtigung, soweit sie sich auf ihre An⸗ stellungs verhältnisse beziehen, zur Erwägung überwiesen.
Eline Petition der Vorsitzenden des Landesvereins preußi⸗ scher Volksschullehrerinnen Elisabeth Schneider in Berlin um Aenderung der Gesetzgebung über die Fürsorge für verbrecherische oder sittlich gefährdete Kinder wird der Regierung als Material überwiesen.
Mehrere Einwohner der Städte Elbing und Marienburg
handle, die in anderen Provinzen nicht bestehe und die Katholiken zu weiten, kostspseligen Relsen zwinge. Die Aufhebung dieser Verfügung würde den konfe stonellen Frieden nicht stören.
Geheimer Ober Reglerungzrath von Bremen nimmt die Beamten gegen den Le eh in Schutz, daß sie irgend welchen Druck ausübten hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder aus Mischehen.
Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) glaubt, daß die Verfügung Er⸗ bitterung erzeuge, well die Kinder, deren Eltern die Erklärung nicht abgeben, pꝛotestantisch erzogen werden könnten. Die Verfügung ver⸗ stoße überhaupt gegen das Allgemeine Landrecht. Es genüge eine Erklärung beim Lokalschulinspektor.
Geheimer Ober⸗Regterunggtrath von Bremen erwidert, daß das Allgemeine Landrecht liber die Form dieser Erklärung keine Form angebe.
Abg. Dr. Dittrich führt Fälle an, in denen die Eltern meilenweite Wege nutzlos gemacht hätten und von der Behörde hart angefahren worden seien.
Abg. Schall (kons): Ungesetzliche Beeinflussungen würden wir mißbilligen; dagegen steht aber der Beschwerdeweg offtn. Gewissens⸗ zwang darf nicht geübt werden, das will ja gerade die Verfügung verhüten. Die anzeführten Fälle stehen wohl vereinzelt da, die Ver⸗ fügung will den konfesstonellen Frieden aufrecht erhalten. Den Weg bis zum Landrathzamt dürfen die Eltern nicht scheuen; sie machen ihn oft in viel unwichtigeren Dingen. Jedenfalls ist keine Ver⸗ anlassung, die Verfügung aufzuheben.
Abg. Dr. Rintelen:; Durch die Verfügung wird dem eyangelischen Bewußtsein Rechnung getragen, nicht dem konfessionellen
rieden. Wer der Parität einen Dlenst erweisen will, muß für die Berücksichtigung eintreten.
Abg. Br. Por sch (Zentr.): Die Parktät kann leicht in Frage gestellt werden, wenn ein katholischer Vater einem evangelischen Landrath anzeigen will, daß seine Kinder katholisch erzogen werden sollen. Die Anzeige beim Rektor oder Kreis⸗Schulinspektor würde doch genügen. ;
Abg. Bandelow (kons): Ich glaube, der Zustimmung der großen Mehrheit des Haufes sicher ju sein, wenn ich gegen die Verdächtigung entschiedenen Widerspruch erhebe, die der Abg. Potsch
gegen die Landräthe erhoben hat. Abg. Pr. Porsch bestreitet, die Landräthe verdächtigt zu haben.
Der Antrag auf Berücksiichtigung wird gegen die Stimmen
eines Antrages des 9
dementsprechend unter Ablehnun etitlon der Regierung zur Ber:
Szmula (Zentr.), der die sichtigung erwelfen will.
Petitionen, betreffend die ,, nung für die Berliner Vororte, werden ohne Debatte theils durch Ueberweisung zur Berücksichtigung, theils durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
a,,, Kunze u. Gen. in Löwenberg i. Schl. u. a. O. bitten um Abänderung des Eisenbahndamms bei Löwenberg zur Verringerung der Hochwassergefahr.
Die Kommission empfiehlt ,, Erwägung, Abg. Kopsch (fr. Volksp.) Ueberweisung zur erücksichtigung.
Geheimer Baurath Nitschmann weist darauf . daß die
betheiligten Behörden sich gegen diesen Wunsch ausgesprochen bätten, und daß, wenn ihm entsprochen würde, die Unterlieger dagegen Ein⸗
spruch erheben würden.
Abg. Kopsch bestreitet dies. Die Intereffenten sträubten sich nur dagegen, daß ihre Wiesen durch Gräben durchschnitten würden, nicht gegen die Ersetzung des Eisenbahndsmms durch einen Viadukt oder dagegen, daß der Cisenbahndamm erheblich mehr und breitere Durchlãäͤsse erhalte. . .
bg. von Kölichen (kons) befürwortet ebenfalls die Berüũck⸗ sichtigung der Petition.
Das Haus beschließt nach dem Antrage Kopsch.
Petitionen von Seminarlehrern um Anrechnung von Präparandenlehrer⸗Dienstzeit auf ihr . dienstalter werden der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. .
Hierauf vertagt sich das Haus.
Abg. von Eynern 396 fragt den Präsidenten, ob die angekün⸗ digte Sekundärbahnvorlage eingegangen sei und wann er sie auf die Tagegordnung setzen wolle.
Praäͤsident von Kröcher: Ich kann darauf nur in negativem Sinne antworten. Ich habe von einer Gisenbahnvorlage nichts gesehen
und nichts gehört.
gn! (hicsermkh) will sie jur Berücksichtigung über
wünschen Aenderung der Vorschriften über die Form der elterlichen Erklärung über die religiöse Er⸗
ziehung der Kinder aus Mischehen.
Die Kommission beantragt Uebergang zur Tages—
ordnung.
Abg. Dr. Dittrich (entr,) beantragt, die Petition der Regierung zur Berückscchtigung zu überweisen, weil es sich um eine Verfügung
des Zentrums, der Polen und einiger Freisinnigen abgelehnt und Der Kommissionsantrag angenommen.
Die Handelskammer in Hirschberg u. a. petitionieren um Ablösung des Auenrechts in Schlesien.
Die Kommission beantragt, die Petition der Staats⸗ regierung als Material zu überweisen.
(Fortsetzung
organisation,
Das Haus beschließt
Schluß A/ Uhr. der dritten Berathung der Berliner Gerichts⸗ Berathung der vom Herrenhause abgeänderten
Justizgesetze, Petitionen.
Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. derg⸗
J. Unfall. und Invalidltäts⸗ c. Versicherung. 4. ö Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
de ,, r
Deffentlicher Anzeiger.
e 10. Verschiedene J
aften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch thschafts⸗Genossenschaften. echtsanwälten.
9 untersuchungs . Sachen.
36529 t Kgl. Württ. Staats anwaltschaft Hall. Vermögensbeschlagnahme. ö
Durch Beschluß der Ferienstrafkammer des K. Landgerichts hler vom 11. August 1899 ist in der Strassache gegen ( ‚.
17 Adolf Blinzig, Kellner, geb. 4. März 1875 in Hall,
9 Georg Michael Friedrich Bräuninger, Dienst⸗ knecht, geb. 8. Februar 1875 zu Engelhardtshausen, Gde Wiesenbach, O. . Gerabronn,
3) Georg Friedrich Wilhelm Ernst Eßlinger, Beruf unbekannt, geb. 30. Juli 1876 zu Roth am See, O. A. Gerabronn,
4 Friedtich Jobann Haas, Beruf unbekannt, geb. 14. Juni 1876 in Hall,
5) Karl Kleiner, Beruf unbekannt, geb. 4. Juni 1876 zu Ilsbofen, D. A. Hall,
6) Johann Köhnlein, Dienftknecht, geb. 20. Ja⸗ nua 1876 ju Wallbausen, O. A. Gerabronn,
7) Karl Kruger, Beruf unbekannt, geb. 17. August 1876 ju Ober⸗Hohlenbach, Gde. Untergröningen, O. A. Gaildorf, ;
s) Johann Ebristof Wilhelm Kübler, Beruf un⸗ bekannt, geb. 17. Januar 1878 in Spöck, Gde. Ottendorf, O. A. Gaildorf,
9) Jakob Friedrich Auguft Messerschmidt, Beruf unbekannt, geb. 25. Oktober 1876 in Großaltdorf, O.. A. Hall, .
10 Albert Friedrich Heinrich Scheu, Metzger⸗ geselle, geb. 13. August 1876 in Hall,
11) Josef Schilliug, Beruf unbekannt, geb. 19. Mär; 1878 zu Haufen a. d. R., O... Gaildorf,
12 Heinrich Robert Schmelzle, Beruf unbekannt, geboren 24. Oktober 1876 in all,
13) Jobann Schuhmann, Schustergeselle, geb. 6. Jul 1876 in Spielbach, O.. Gerabronn,
14) Johann Gottlieb Schütt, Beruf unbekannt, geb. 21. Juli än, zu Dig ne, .
15) Michael Friedr. eitziuger, Beruf un ⸗ bekannt, geb. 31. Juli. 1875 ju Klopfhof, Gde. Bartenfstein, O. A. Gerabronn, .
16) Emit Albert Theurer, Sattlergehilfe, geb. 7. Mai 1856 in Thüngenthal, O... Hall
fi Hues geri lufee, Cisendrcher, geh. 8. April 13 h ng n. Leonbard Zweidinger, Wagnet
Johann Leonhar e er, gner⸗ e. geb. 23. Maärj 1876 in Spiel bach, O. A. erabronn, ; ; sämmtlich zuletzt wohnbaft im Landgerichts bezirk
Hall, je wegen Verleßung der Wehmpflicht,
a. die p Ice f verwalteten Vermögen heiw. der Mutterguiganspruch der Angeklagten Bräuninger (Ziffer N). Theurer (Ziff. 16), Zweidinger Ciff. 18), und
b. das im Deusschen Resch befindliche Vermögen der übrigen Angeklagten und der suh a. Genannten
sowelt' die daselbst bezeichneten Vermögensstücke nicht zureichen, zu Deckung der die Angellagten vor. aussichtlich treffenden Geldstrafe und Kosten bis jum Betrag von je 70 „ mit Beschlag belegt worden.
Den 23. Auguft 1899.
le Bie fianwalt Abegg.
zb zo]
Die durch Beschluß der Strafkammer des Ksl. Landgerichts Metz vom 20. November 1896 an⸗ geordnete Beschlahnahme des Vermögeng des Gugen Bonhomme, geh. am 13. Februar 1876 zu Ueckingen, ist durch neuen Beschluß der Ferie nkammer hiesigen en serii vom 14. Kuguft 1899 nieder aufgehoben worden. .
Metz, den 18. August 1839.
Der Erste Staatganwalt.
7 Aufgebote, Zustellungen ö. und dergl.
In Sachen des Banquiers Isrgel Wertheim, als alleiniger Inhaber der Firma J. Wertbeim bier, Gläubigers, gegen 1) den Mühlenbeßttzer Friedrich Herbst zur Frickenmühle bei Wenden, 2) dessen Ehe frau, Rosalie, geb. Bewig, daselbst, Schuldner, wegen Hvpothekkapitals wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme der dem Schuldner, i ren, Friedrich Herbst, gebörigen Grund⸗
ücke:
A. auf Thuner Flur;
J. 2 a 45 4m vom Plane 193 der Gllriehenkamp, der Plan 197 2. b. e., der kleine Kamp, der Mühlen ⸗ kamp, 2 ha 42 a — qm, der Plan 297 a. Privat- graben jzwischen den Plänen 1976. und 19e. — ha 1 a 80 4am,
II. Stummelwiese:
Trennstck 2. zu
VII 6 . n XIII ,
XIV 6 . XV — 73830
B. auf Wendener Flur:
Plan 188 Rohwiesen — ha 33 a 77 4am, . zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 7. August J899 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf den 14. Dezember L899, Nachmittags 8 Uhr., vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddagshausen in der Boffeischen Gastwirthschaft zu Wenden angesetzt, in welchem die Hpothekgläubiger die Hypotheken briefe zu überreichen haben.
Brauuschweig, den 17. August 1899.
Herzogliches at r , 53 ej. perz. Veröffentlicht: Care r, als Gerichteschreiber.
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l In atzen der Spar⸗, Leib⸗ und Vorschuß⸗Kasse
der Stadt Bodenwerder, Klägerin, g die Ehe⸗
frau deg Sattlera Hermann Lange, Minna, e
Eilert, früher in Dohnsen, jetzt in Hannober, Ve.
klagte, wegen Forderung, wird der auf den A2. Ok⸗
tober 1899 zu Dohnsen anberaumte Termin zur
Zwangsversteigerung aufgebohen.
Eschershausen, den 21. August 1859. Herzogliches Amtsgericht.
Wehmann.
2 ha 2d a 11 am, 1
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f In ache, betreffend die nan n , der dem Bübdner Johann Rohde zu Groß-Niendorf ge- hörizen Büdnerei Nr.? zu Groß⸗Niendorf, steht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklarung über den Theilungsplan, sowle zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin vor dem unter zeichneten Gericht auf Donnerstag, den T. Sep⸗ tember 1899, Vormittags 16 Uhr, an, wozu die Betheiligten hierdurch geladen werden.
Crivitz, den 25. August 1899. Großherzogliches Amtẽgericht.
Aufgebot.
Die Frau Karoline Friebe, geb. eh des ver⸗ storbenen Pferdeknechts Gustab Friebe Wittwe, in Nittel. Nieder Steindorf (Schlesien), vertreten durch bie Lebeng. und Pensiong. Versicherungs Gesellschaft Janus“ in Hamburg, diese vertreten durch die hiesigen Hechte anwälte Dres. jur. A. Wolffson, O. Dehn und N. Schramm, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlogerklärung des von der Lebens und Pensions⸗ Versicherungg . Gesellschaft Janus. in Hamburg am
363906)
JI. Härz 1892 auggestellten Reverseg über den
Empfang der auf G. Friebe und Frau geschlossenen Policen Nr. 36733/34 über P 400, — Der In⸗ baber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bes der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amte gericht, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. l, spättstens aber in dem auf Mittwoch, den 2I. März 1900, Vormittags KE Uhr, anbe⸗ raumfen Aufgebotstermine, im Justiigebäude, Dammthorstraße 10, parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloszerklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 6. Juli 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr., Oberamtsrichter. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreiber.
31340 Aufgebot.
Der Kolonist Friedrich Diestler ju Groß⸗Fahlen⸗ werder als Vormund der minderjährigen Geschwister Otto Paul und Max Franz Irrgang hat das Auf- gebot des angeblich verlorenen, auf den Namen der genannten Minorennen lautenden Sparkassen buchs der biesigen Stadt Sparkasse Nr. II8S7 über 1967,32 M beantragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem am 28. April 1900 por dem unterzeichneten Gericht stattfindenden Aufgebotttermin seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.
Soldin, den 21. Juli 1899.
Königliches Amtsgericht. 36397 Aufforderung. Auszug.
Anna Maria Hauck und Katharina Hauck, Ghe= frau Peter Falk, unbekannten Wohnorts, alt alleinige Erben von Christine Bettler werden auf Antrag des Rechtsanwalts Karl zu Saargemünd, als Vertreter des Bezirks Lothringen aufgefordert, inner⸗ balb 14 Tagen die Eintragung ihres Eigentbums im Grundbuch der Gemeinde Roppweiler zu beantragen oder Widerspruch zu erheben. Wird Widerspruch nicht erhoben, so erfolgt die Eintragung auf Grund der vorgelegten Nachweise,
Bitsch, den 22. August 1898.
Kaiserl. Amtsgericht. Irle, Amtsgerichtsrath.
Auf julässig befundenen Antrag des Schubmachert Dieckmann bierselbst, als gerichtlich bestellter Ab— wesenheitgkurator des Friedrich Wilken aus Crivitz, wird hierdurch der am 9. Mal 1829 zu Kobrow ge⸗ borene Friedrich Carl Christian Wilken geladen i sbätéstens big tun 28. Februar 1900 bel unz zu melden oder den Ort seines Aufenthalts ung bekannt ju geben, — unter dem ein für alle Mal angedrohten Nachtheile, daß er für verschollen erklärt und daß auch die Substanz seines Vermögens als seinen nächften Verwandten für anheimgefallen er⸗ klärt werden soll.
Crivitz, 21. August 1899.
36393 Das ö, . Vorbeck.
Auf den Antrag des Maurers Ferdinand Bitter zu Freist als Abwesenheitsvormunds;
1 des Friedrich Wilbelm Memleb, geboren mu Frelst am 31. Januar 1862, ꝛ;
2) des Friedrich Karl Memleb, geboren zu Freist am 8. Mär; 1864,
werden die vorgenannten, seit 1872 verschollenen Geschwister Memleb aufgefordert, sich spätestens in dem Termine am 27. ö. 1900, 6 12 Uhr, bei dem unterzeschneten Gerichte schriftlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls dieselben werden für todt erklärt werden.
Gerbstedt, den 18. August 1899.
36392 Königliches Amtsgericht.
36394 Aufgebot.
Auf Antrag des Gärtners Friedrich Wilhelm Thlele in Klingewalde als Abwesenheitzpfleger wird die am 22. Februar 1835 zu Nieder ⸗Bellmannsdorf, Kreig Görlitz, geborene verehelichte Handelsmann Johanne Auguste Sobkoméoky, verwittwet gewesene Witschel, geb. Schmidt, die seit dem Jahre 1888 verschollen ist, aufgefordert, sich spätesteng in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf 16. Mai E900, Vormittags IAI Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine ju melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird.
Görlitz, den 19. August 1899. Königliches Amtsgericht.
(36396 Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Karoline Müller, geb. Kleemann, aus Neuhammer, wird der Sohn der⸗ selben, der am 25. Februar 1865 zu Forsthaus Tiefenfurt, Kreis Görlitz, geborene Reinhard Paul Theodor Alfred Müller, der seit dem Jahre 1881 verschollen ift, aufgefordert, sich späteftensg in dem vor dem d, . Gericht auf 16. Mai 1900, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Görlitz, den 19. August 1899. Cönigliches Amtsgericht.
365765 Bekauntmachung.
Auf Antrag der Frau Maria Henriette Johanne Mann, geb. Adebahr, zu Greifswald, Langereihe 14, wohnhaft, wird deren Ehemann, der am 14. August 1840 ju a (Kreis Greifswald) geborene, zuletzt in ieck bei Greifswald wohnbaft gewesene Schlffskoch Johann Joachim Friedrich Mann, welcher . auf dem Barkschiff Huntley Berner“, auf welchem er die Stelle eines Schiffskochs an⸗ genommen batte und welches nachweislich am 13. Oktober 1874 bei 9 Feuerbake gesunken ist, zur Zeit des Schiffsbruchs befunden hat und. seitdem verschollen ift, hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 14. Dezember 1900, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichte ⸗ stelle zu melden, widrigenfalls er für todt und sein Vermögen als feinen Grben angefallen erklärt werden
wird. Greifswald, den 29. Juli 1889. Königliches Amtsgericht.
Berichtigung.
Das zur Ermittelung der unbekannten Erben deg weiland Rentiers Kroll hier unterm 24. April 1899 diesseltz erlassene Aufgebot und die unterm 21. Mai 1899 . Berichtigung werden zufolge neuer akten ˖
33940)
mäßiger Feststellungen dabin ergänzt, daß der ver- storbene Rentier Carl Philipx Georg Kroll nicht zu Cassel als ehelicher Sohn des Schneiders Heinrich Kroll aus Hombrossen in Kurhessen am 8. Sey⸗ tember 1831 geboren ist, sondern daß derselbe außer ebelich von der Marie Olto Tochter des Schneider mnessters Gottließ Otto ju Gaffel, dort am 3. Sch. tember 1831 geboren ift. Die Marie Otto ist am 4. Februar 1803 zu Cassel geboren und dort unver- ehelicht am 15. Januar 1865 verstorben. Bei der Taufanzeige bat der Schneider 86 Kroll aus Hombrossen im Beisein der gesetzlichen 2 Zeugen den Carl Philipx Georg Kroll zwar alg sein d erkannt, jedoch verleiht diese Anerkennung dem Ki nach bes . wie nach . Recht dem arßer⸗ ebelichen Erzeuger gegenüber keinerlei verwandschaft⸗ liche Rechte. Unter diesen Umständen sind nur die Verwandten des Verstorbenen mütterlicher Seit, nicht auch die Verwandten des außerehelichen Er= zengers zur Erbschast berufen. . Neustrelitz, 3. August 1899.
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