1899 / 201 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Quasstãt

gering

mittel gut Verkaufte

Marktort

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster A6

höchster niedrigster höchster niedrigster häöchster 10. 0. 16 3 106.

Doppelzentner

D ;

Außerdem wurd Durchschnitts· Am vorigen rden Verlaufs. ue Markttage . e Durch nach überschlägli werth 1 ,, . d ö e af zentner preis em Doppelzentner . . (Preis unbekannt

, ö . ö 14,40 k J . Demmin. JJ Anklan. . Lauenburg i. Po⸗mm. Trebnitz. . V Bruchsal J k

12400 1000 10,00 13,70

1520

Bemerkungen. Die verkaufte Nen e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert f volle bge ilt. Ein liegender Strich (— in den Genfer, für Preise hat r . daß der n , ,

Noch: Hafer. 14,40 15,30

*. 12,50 1666 17,49 J. 13,090 13,90 13,20 1220 12,50 1250 13,00 10.00

1100 11,00 10,50 11450 12.00 1250 14.00 14,20

15,30 13.00

1520 13 66 1360

14,60 14,90 14,50

465 14126 1520 16 3

16 56 165 66 15 30

19. 8.

19. 8. 25.5. 159.8.

1750

11.96 1286 1163

1700 1250

10,29 11,50

19.8.

16565 16,60

Der Durchschnittspreig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß n,, 5 hlen berechne

ericht feblt.

Preusßiischer Landtag. Herrenhaus. 20. Sitzung vom 25. August 1899, 1 Uhr.

In einmaliger Schlußberathung verhandelt das Haus über den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen.

Der Referent Herr von Graß empfiehlt die Annaß me der Ab= geordnetenhautbeschlüsse, allerdings unter dem Ausdruck des Be— dauerng, daß eine so bedeutsame Materie nicht eingehender im Herren- hause habe berathen werden können.

Graf von Klinckow stroenk stebt mit seinen näheren Freunden der Vorlage an sich sympathisch gegenüber, hegt aber über die Trag- weite der vom anderen Hause beliebten Aenderungen starke Zweifei. Mit der Beseitigung der Zweckbestimmung des Zwischenkredits sei der Begriff des selben verscheben; auch sei die Gefahr nicht ausgeschlessen, daß dieser Zwischen kredit an Private vergeben werden möchte. Unter diesen Umständen beantrage er namens der konserbatioen Fraktion die Absetzung des Gegenstandeö von der Tagesordnung. Der Regierung könne er versichern, daß seine Freunde bereit seien, in der nächsten Session die Angelegenheit grünklich, aber auch durchaus wohlwollend zu erwägen.

stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— ein:

Ich habe als Vertreter der Königlichen Staatsregierung dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß das Gesetz noch in dieser Session verabschiedet wird. Wir glauben, daß es im Abgeordnetenhause einer sehr eingehenden und gründlichen Prüfung unterzogen worden ist, daß bei dieser Prüfung alle Gesichtepunkte klargestellt sind, die einerseins für die Rerierungs⸗Vorlage sprechen, wie sie in deren Begründung dargelegt sind, und daß andererseits auch klar ersichtlich ist, aus welchen Gründen im Abgeordnetenhause eine Aenderung des Eesetz⸗ entwurf vorgenommen worden ist. Ich würde es bedauern, wenn ein Gesetz, dessen wohlthätige Wirkung wir mötlichst bald zu erreichen streben, auf 4 Monate hinausgeschoben würde; denn vor Mitte Januar nächsten Jahres wird der Landtag zweifellos nicht einberufen werden, und dazu würde noch ein Moment hinzukommen. Wenn das Gesetz in dieser Session nicht verabschiedet wird, so muß es von neuem im Abgeordnetenhause eingebracht werden, und dort werden sich die ganzen Verhandlungen, die wir jetzt geführt haben, von nenem ab— spielen. Als Vertreter der Königlichen Staatsregierung habe ich daher nur den Wunsch zu wiederholen, daß dies Gesetz noch in dieser Session verabschiedet werde. Würden Sie allerdings für nothwendig halten, das Gesetz an eine Kommission zu verweisen, so kann ich Herrn Grafen von Klinckowstroem nur darin beitreten, daß dies dasselbe bedeutet, als wenn Sie die Sache von der Tagesordnung absetzen; denn nach ˖ Lage der Situation ist doch schwerlich daran zu denken, daß diese kommissarischen Berathungen noch erledigt werden, und wenn sich nicht volle Uebereinstimmung dieses hohen Hauses mit den Beschlüssen des anderen Hauses herautstellt, also die Sache noch einmal an das Abgeordnetenhaus zurückverwiesen wird, dann wird auch der Gesetz⸗ entwurf in diesem Jahre nicht verabschiedet werden können. Wenn also das hehe Haus Bedenken tragen sollte, den Gesetzentwurf ohne kommissarische Prüfung anzunehmen, so scheint mir allerbings der Weg der richtige zu sein, das Zustandekommen des Gesetzes auf einige Monate zu vertagen. Uebrigens würde ich bez. der Herr Regierunge— kommissar bereit sein, etwaige Bedenken gegen den materiellen Inhalt

des Gesetzes, sofern heute eine eingehende Erörterung stattfinden sollte, zu widerlegen.

Ober Bürgermeister Becker⸗Köln ist mit der Vorlage als mit einer Moßregel der Erleichterung der Rentengutsgründung einverstanden und spricht sich für seine Person für die Verabschiedung derselben noch im Laufe dieser Tagung aus.

Das Haus setzt die Vorlage mit großer Mehrheit von der Tagesornnung ab.

Entsprechend den Anträgen der Matrikelkommission wird beschlossen, die Namen der letztverstorbenen Mitglieder des Hauses in der Matrikel zu löschen und die Legitimation des neueingetretenen Mitglieds Grafen von Wedel⸗-Gödens als geführt anzuerkenn n.

Die Geschäftsardnungskommission beantragt durch ihren ,,, e,. von Durant, die vom Justtz— Minister beantragte Ermächtigung zur Strafverfolgung des „Vorwärts“ wegen Beleidigung des Herenhauses durch einen Artikel „Der Tag der Herren“ in der Nummer vom 6. Juli 1899 zu ertheilen.

Der Berichterstatter legt unter Verlesung der Hauptftellen des langen Artikels dar, daß kf Il efis f eben . Theiles der Presse unter der leider herrschenden Preßfreiheit nachgerade alles überbiete und daß diesem Uebelstande nur durch kräftiges Eingreifen der Heleidigten entgegenzutreten sei. Das Haus habe die Pflicht, auch an seinem Theile dafür ju sorgen, daß diefer Zügellosigkeit, mit der Alles, was der Bevölkerung heilig und ehr= würdig set, in den Staub gezogen werde, gesteuert werde. Uebrigens habe ja schon vor einigen Monaten das Haus seine frühere, ablehnende Praxis in solchen Fragen verlassen. Erschwerend komme in Betracht, daß der Angriff im „Vorwärts“, dem Zentralorgan der Sozial⸗ demokratie, gestanden und eine ge Verbreitung gefunden habe. Graf von Hutten-Czapski: Der vorliegende Fall scheint mir nicht besonders dazu geeignet zu sein, von Amtswegen einzuschreiten. Daß die Ausführungen des „‚Vorwärtg“ nicht gerade fein waren, siegt in seiner Natur, und wir haben nicht den Beruf, ihn zu erziehen, weder durch Belehrung noch durch Bestrafung. In den letzten Monaten sind gegen einzelne Mitglieder des Ministeriumz, namentlich gegen

den Präsidenten und Vize⸗Präsidenten, in Blättern, welche eine!

ganz andere Bedeutung für die Oeffentlichkeit haben als der Vorwärts, zweifellos schwer beleidigende Artikel erschienen, ohne daß die Betreffenden oder die Regierung Anlaß genommen hätten, Straf⸗ anträge zu stellen. Es ist mir deshalb nicht recht verständlich, warum der JustizMinister jetzt gerade dem Herrenhause zumuthet, einen solchen Beschluß berbeizuführen. Derartige Preßangriffe sind ja unangenehm, weil sie Wahres mit Falschem vermengen. Aber ich möchse darauf hinweisen, daß auch in der Korrespondenz, deren sich die Regierung bedient, über dieselben Verhandlungen des Hauses vom h. Juli aus Anlaß des Antrags des Grafen Mirbach ein Artikel erschienen ist, dessen Ungenauigkeit nichts zu wünschen übrig läßt, der insbesondere die Haltung der Minorität, zu der ich damals gehört habe, ganz falsch darstellt, nämlich, als ob eine prinzipielle Opposition gegen das Gesetz zum Schutz der Arbeitswilligen bei ihr vorgelegen hätte. Derartige Entstellungen von Thatsachen sind viel unangenehmer als Beleidigungen, da man gegen sie vollkommen machtlos ist. Angesichts dieser Thatsache hat man gar keine Veranlassung, Beleidigungen so ernst zu nehmen, wie der Berichterstatter es wünscht. . Graf von Klinckowstroem: Ich erkenne an, daß die Angriffe in den „Vorwärts“ Artikeln so besonderg heftig nicht sind, und wenn es sich darum handelte, zum ersten Mal Strafantrag zu stellen, so würde ich mir diese Gelegenheit nicht ausgesucht haben. Aber das frühere Prinzip des Hauses ist eben schon einmal durchbrochen worden; auf den Grad des Aergers, den ein solcher Artikel den Mitgliedern bereitet, kann es nach meiner Meinung nicht ankommen, sondern nur darauf, ob der Artikel überhaupt beleidigend ist. Wenn die Strafen für solche Preßvergehen auch nicht hoch sind, so wird doch immerhin durch eine solche Verurtheilung, die kaum auf weniger als 1099 M alles in allem zu stehen kommen dürfte, die Parteikasse geschädigt, und je mehr diese geschädigt wird, desto lieber ist es mir, denn es ist einstweilen die härteste Strafe, die wir über die So ialdemokratie verhängen können, die trotz allen Kampfes gegen den Großkapstalismus den Werth des Geldes sehr zu schätzen weiß.

Ober Bürgermeister Becker kann sich auf den Standpunkt des Vorredners, daß man nunmehr jede Beleidigung des Hauses straf⸗ rechtlich versolgen solle, nicht stellen. Vom Gesichtspunkt der peku—⸗ niären Schädigung aus lasse sich vollends diese Frage nicht entscheiden. Die frühere Praxis des Hauses sei die bessere gewesen. In dem Artikel befinde sich ein gemeiner persönlicher Angriff gegen ein Mitglied des Hauset, den man aber für sich allein nicht verfolgen könne; im übrigen seien die Ausführungen des Artikels gegen das Haus vielfach belacht und längst vergessen. Im Allgemeinen habe man sich lediglich daran zu halten, ob solche Preßangriffe die Würde des Hauses tangieren oder die öffentliche Meinung über das Herrenhaus irreführen.

Herr Dr. von Levetz ow: Der vorliegende Artikel wird besser ver⸗ lacht als verfolgt. Ein Prinzip über die Verfolgung solcher Be— leidigungen aufzustellen, halte ich nicht für angezeigt, und in diesem Falle den Anlaß zur strafrechtlichen Verfolgung nicht für gegeben. Der Artikel ist ja hundsgemein, namentlich in seinem Angriff auf ein Mitglied dieses Hauses; dennoch stimme ich diesmal gegen den Kommi sionsantrag.

Mit geringer Mehrheit beschließt das Haus, die Ermäch⸗ tigung zur Strafverfolgung des „Vorwärts“ zu ertheilen. Schluß nach A // Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. (Vorlagen, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, die Berliner Gerichtsorganisation, das Einführungsgesetz zum en , , und die etwa außerdem noch vom anderen Hause zurückgelangenden Justizgesetze.)

Haus der Abgeordneten. 98. Sitzung vom 25. August 1899, 11 Uhr.

Die im ersten Theil der Sitzung, über welchen gestern berichtet wurde, bei der Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Aus⸗ führungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche gehaltene Rede des Justiz-Ministers Schönstedt hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Ich will mich nur auf wenige Worte beschränken. Auch ich bedauere lebhaft, daß die Verhandlungen des Herrenhauses nicht bereits zur Kenntniß dieses Hauses gelangt sind, und ich be— dauere insbesondere, daß die Gegner des Art. 4 nicht der gestrigen Verhandlung beigewohnt und den überaus klaren, erschöpfenden und überzeugenden Vortrag des Herrn Referenten, Ober⸗Bürgermeistert Struckmann gehört haben. In diesem Vortrag waren die Argu— mente, die für den Artikel sprechen, in einer so schlagenden Weise zusammengestellt, daß sie meines Erachtens durchaus geeignet gewesen wären, auch noch schwankende, zweifelhafte Gemüther herüberzuztehen. Der Herr Ober ⸗Bürgermeister Struckmann ist es auch gewesen, der die Wiederaufnahme dieses Artikels bereits in der Kommission in Antrag gebracht hat.

Eine weitere wesentliche und beachtenswerthe Unterstützung hat der Artikel 4 in den letzten Tagen durch eine Aeußerung des bekannten hochangesehenen Handelsrechtslehrers Justizraths Staub hierselbst in der ‚National⸗Zeitung“ gefunden. Ich darf wohl annehmen, daß diese Erklärung dem größten Theil der Mitglieder bekannt geworden ist; er schließt sie mit folgenden Worten:

„Handelt es sich aber um die Frage, ob die Vorschrift gerecht ist, so muß ich dies allerdings bejahen. Die Sache liegt doch so, daß die Vorschrift auch heute noch in Preußen gilt, und daß sie auch in Zukunft für alle rechtsfähigen Vereine und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten wird. Da müßte doch erst der Beweis erbracht werden, warum ihre Aufhebung gerade für die Aktiengesellschaften und Aktienkommanditzesellschaften geboten ist. Der Hinweit darauf, daß sie bisher nicht zur Anwendung gekommen

ist, ist kein solcher Beweis. Daz beweist im Gegentheil, daß

die Befürchtung ungerechtfertigt ist, die Vorschrift könnte dazu benutzt

werden, um die Aktiengesellschaften wegen geringfügiger Ursachen.. aufzulösen, und daß daher kein Grund besteht, die Bestimmung auf zuheben. Aadererseits kann die Staatsregierung nicht wohl enn Mittel entbehren, um Gesellschaften, die wirklich das Gemeinwohl gefährdende Beschlüsse fafsen, zur Auflösung zu bringen, bloß well sie die Form der Aktiengesellschaft wählen. . . . Ez wäre daher nur zu wünschen, wenn das Abgeordnetenhaus den Anträgen der Regierung zustimmt.“

Das sagt der Justizrath Staub, ein Mann, dessen Autorität nirgendwo angefochten wird, und dessen politische Stellung meine Wissens auch den Herren, welche den Artikel bekämpfen, viel naher steht als dessen Vertheidigern. .

Meine Herren, ich darf das Eine noch einmal hervorheben: eg sst ein rein zufälliger, äußerer Umstand, daß die ganje Streitfrage über. haupt aufgeworfen ist. Wenn nicht bloß aus dem äußeren Grunde, weil das preußische Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in seinen ganzen Umfang aufgehoben werden sollte, diese noch geltenden Be stimmungen desselben mit einigen sachlich nicht bedeutenden, sonden nur die Uebereinstimmung mit den verwandten reichsgesetzlichen Vor schriften bezweckenden Aenderungen in dieses Ausführungsgesez aufgenommen wären, so würde nach meinem Dafürhalten niemand im ganjen Lande auf die Idee gekommen sein, es sei eine Veranlassung gegeben, das bestehende Recht aufzuheben. Die meisten Leute haben von der Existenz dieser Bestimmungen über, haupt keine Ahnung gehabt. Nachdem diese Bestimmungen nun in das neue Gesetz hineingenommen waren, begann dagegen der großt Ansturm.

Sodann möchte ich noch zwei Worte dem Herrn Abg. Kirsch er, widern: Es ist wohl ein Irrthum, wenn er meint, daß der R gierungs⸗Präsident, dem der erste Angriff in der Sache durch dt Gesetz zugewiesen ist, hierbei auf die Weisungen des Ministers Innern und nicht des Handels, Ministers zu handeln habe. Die e gierungs⸗Präsidenten unterstehen in den verschiedenen Geschtz⸗ zweigen demjenigen Ressort⸗Minister, welchem dieser Gesthästz⸗ zweig angehört. Das würde hier der Handels. Minister sch, und von einem Eingreifen des Ministers des Innern in die Angelegen⸗ heit ist also garnicht die Rede. Von einer Herabwürdigung, tine Degradierung der Justiz ernstbaft zu reden, wird uns aber, glaube ih, kaum in den Sinn kommen.

Ich kann daher meinerseits nur bitten, daß der Beschluß de Herrenhauses die Mehrheit dieses Hauses finden möge. (Bravo rechts.)

Dem Abg. Dr. Göschen (nl.), welcher das Bedürfniß der vom Herrenhause wiederhergestellten Bestimmung bestrit, erwiderte der Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Zur Bedürfnißfrage nur noch eine ganz kur Bemerkung. Ich glaube, daß das Bedürfniß, das von jener Seite verneint wird, für die Zukunft stärker hervortreten wird als für die Vergangenheit und Gegenwart. Nachdem die Reichegesetzgebung für erforderlich erachtet hat, gegenüber den Genossenschaften, den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gegenüber den rechtt⸗ fähigen Vereinen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Auflösung ju ermöglichen, falls sie durch gesetzwidriges und gemeingefährliches Ver⸗ halten dazu Veranlassung geben, so liegt die Gefahr vor, daß, wenn bei diesen Gesellschaften oder Vereinen die Voraussetzung zur Auflosung gegeben sein möchte und ihnen diese droht, sie sich ohne weiteres in Aktien= gesellschaften umwandeln und dadurch der gesetzlichen Vorschrift aus dem Wege gehen. Das wird in den meisten Fällen garnicht mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, und damit würde gerade die Absicht des Reichsgesetzes vollständig vereitelt werden können, wenn dem Antrage Bachmann stattgegeben wird.

Es folgt die Berathung des vom Herrenhause in ahb geänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Aut führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Das Herrenhaus hat die Nummer 4 des Artikels (Antrag Gamp), welche die auf den 3 lautenden Schuldberschreihungen, die von einer preußischen Hypotheken Aktienbank auf Grund von Darlehen an inländische Körher, schaften des öffentlichen Rechts oder von Darlehen, für welch eine solche Korporation die ,, übernommen hat, ausgegeben sind, als zur Anlegung von Mündelgeld geeignet erklärt, abgelehnt, ebenso aber auch die Fassung . Kon mission, wonach auch die an nichtpreußische deutsche Körpet, schaften des öffentlichen Rechts ausgegebenen Schuldyver⸗ schreibungen unter die mündelsicheren Papiere aufgenommen werden.

Abg. Bachm ann (ul) beantragt die Wiederherstellung de Beschleffes des Abgeordnetenhauseg (Antrag Gamp), während t Abg. Schmitz Düsseldorf (3entr.) an die Stelle der we inlan di che Körperschaften des öffen fiichemn Rechts die Worte. preußisc Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gesetzt wissen will. ;

Die . Aenderung des Herrenhauses bezieht sich j den Artikel 13. Das Abgeordnetenhaus hat mit aus dr lich Zustimmung des Justiz-Ministers die Bestimmung angenommen wonach bei Schuldverschreibungen J den Inhaber, die n einer preußischen Körperschaft, Stiftung oder Änstalt nr öffentlichen Rechts ausgestellt sind, der Inhaber die . schreibung auf seinen Namen oder 66 en en ! Dritten von dem Aussteller verlangen kann. Diese Maßreg

soll, nachdem das Mittel der Außerkurssetzung durch das

Bürgerliche Gesetzbuch aufgehoben ist, einen Ersatz bieten und eine gewisse Sicherheit im Verkehr mit den Verwaltern und egen Diebstahl u. s. w. gewähren. Das Herrenhaus hat diese

e n, abgelehnt.

Die Abgg. Bachmann (ul) und Bartels (kons) beantragen die Wiederherstellung des Artikels.

In der Generaldiskussion kommt

Abg. Kir sch (Hentr) auf die Pensionierung bezw. Entschädigung dersenigen älteren Richter zurück, welche sich in das Bürgerliche Gesktz⸗ buch nicht hineinfinden könnten; er empfiehlt diese Richter dem Wohl⸗ wollen des Justiz⸗Ministers.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. von Strombeck (Zentr.) wird die Generaldiskussion geschlossen.

In der Spezialdiskussion stellt der Abg. Schmitz-Düssel⸗ dorf (Zentr) den Antrag, nach Artikel 3 der von dem gehe, ause beschlossenen Fassung folgenden Artikel Za ein⸗ uschalten:

; „Die Aenderung der Verfassung einer rechtsfähigen Stiftung, die nicht eine Familienstiftung ist, sowie die Aufhebung einer solchen Stiftung kann durch Beschluß des Vorstandes mit staatlicher Ge⸗ nehmigung erfolgen.“ .

Die Diskussion wendet sich zu dem Artikel 73 und den danach gestellten Anträgen über die Mündelsicherheit.

Abg. Bartels erklärt sich gegen den Antrag Schmitz⸗Düsseldorf und begründet einen Antrag, nach welchem die Körpeischaften des öffentlichen Rechts in Preußen domizitiert sein müssen.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Hermes hält es nicht für ausgeschlossen, daß die Pfandbriefe von nichtpreußischen Hypotheken banken, die nicht für ganz sich'r gelten, strenger behandelt werden könnten, als es im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben sei.

An der weiteren Debatte betheiligen sich die Abgg. Pu ern (fr. Vgg.),, Ehlers (fr. Vgg.) und Schmitz—⸗

üsseldorf.

Der Antrag Bartels wird gegen die Stimmen der Kon⸗ servativen abgelehnt und der Antrag Schmitz-Düsseldorf ange⸗ nommen, mit dieser Aenderung auch der Artikel 73 des Herren— haus beschlusses.

Zu Artikel 17 82 beantragt der Abg. von Strombeck eine mehr redaktionelle Aenderung.

Justiz-Minister Schönstedt:

Der Herr Abg. von Strombeck hat die Güte gehabt, mir den heute eingebrachten Antrag schon vorher privatim mitzutheilen. Ich habe ihn geprüft und muß anerkennen, daß er einige derjenigen Be— denken abzuschwächen geeignet ist, die mich zu dem Widerspruch gegen seinen früheren Antrag bestimmt haben, aber doch nicht in dem Maße, daß ich nunmehr meine Zustimmung dazu erklären könnte. Die prinzipiellen Bedenken, die ich früher vorgetragen habe, bleiben auch heute bestehen. Die praktischen Unzu⸗ träglichkeiten, die sich aus der Durchführung des Antrags insbesondere auch für die Staatsschulden⸗Verwaltung ergeben würden, werden zwar abgeschwächt, aber nicht beseitigt. Ich glaube deshalb um so mehr dem Antrag auch heute widersprechen zu sollen, als er, abgesehen von der Ungewöhnlichkeit, einen solchen Antrag in der Geschäftslage, in der wir uns heute befinden, noch einzubringen, das Herrenhaus in der That darum in eine schwierige Lage versetzen würde, weil, wie Sie sich vielleicht aus der zweiten Lesung erinnern, es sich hier um eine ziemlich komplizierte Angelegen— heit handelt, auf die das Herrenhaus in keiner Weise vorbereitet ist. In der Kommission des Herrenhaufes sind diese Fragen garnicht zur Sprache gekommen. Es müßte also morgen das Plenum darüber be⸗ lehrt werden, und ob das in vollem Maße gelingen wird, ist mir recht zweifelhaft.

Auch aus diesem Grunde und mit Rücksicht darauf, daß in der That die Frage von nicht so großer Wichtigkeit ist gegenüber der schon in der vorigen Verhandlung festgeftellten milden und wohlwollenden Praxls der Staateschuldenverwaltung kann ich nur bitten, auch den heute modifizierten Antrag ablehnen zu wollen.

Der Antrag Strombeck wird abgelehnt.

Schließlich wird noch über den vom Herrenhause gestrichenen Artikel 18 debattiert, den die Abgg. Bartels und Dr. Bachem (Zentr) wiederherzustellen beantragen. . ö

Abg. Schmitz Düsseldorf erklärt, daß seine Freunde für diesen Antrag stimmen würden. ;

Artikel 18 wird mit sehr großer Mehrheit wiederher⸗

llt.

i Der Rest des Gesetzes wird unverändert nach den Be⸗ schlüssen des Herrenhauses angenommen.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Ueber die Petition um Verleihung der Beamten⸗ eigenschaft an die gerichtlich vereidigten Taxatoren geht das Haus zur Tagesordnung über. .

Eine Petition der Handelskammer zu Trier und Koblenz um Erlaß eines Gesetzes zum Schutze der Mineral⸗ quellen und Mofetten wird der Regierung als Material üͤberwiesen. . ö

Denselben Beschluß faßt das Haus bezüglich der Petition des Kreiskommunalvereins Niederbarnim um Beseitigung des Kommunalsteuervorrechts der Beamten, Geist⸗ lichen und Lehrer. . .

Die Petition des Haus- und Grundbesitzervereins zu Steglitzum Abänderung der Bestimmungen der Kreis⸗ ordnung für die östlichen Provinzen und die Kreis⸗ tagswahlen wird der Regierung zur n g n überwiesen.

Mehrere Gutsbesitzer bitten um Einschränkung des Verbots des Handels mit Schweinen im Umher⸗— ziehen.

Die Kommission beantragt Uebergang zur Tages⸗ ordnung, und das Haus . unter Ablehnung eines Antrags auf Ueberweisung zur Berücksichtigung,

ent end. n, des Magistrats zu Schkeuditz und des Amt⸗

etitionen l ö Lengerich, betreffend Abänderung der Bestim⸗

mungen des Kom munalabgabengesetz es über die Besteuerung des Grundbesitzes der Provinzen, werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Präsident von Kröcher: Die Königliche Staatsregierung hat mir die Absicht mitgetheilt, den Landtag morgen Nachmittag zu schließen. Ich babe sonft keinen Stoff mebr für die Berathung und schlase Ihnen deshalb vor, morgen Nachmittag 1 Uhr eine Sitzung abzuhalten zur Berathung der heute in abgeänderter Fassung an das Herrenhaus zurückgelangten Justijgesetze, falls eine nochmalige Beschlußfassung Über dieselben erforderlich wird.

Damit ist das Haus einverstanden.

Schluß /a Uhr.

dem⸗

Sandel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Augufst 1899 betrug der gesammte Kassenbestand 898 748 000 (1898: 921 912 000; 1897: 9g25 800 000) ÆS6é, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr: 17 591 00 (1898: 16277 000; 1897: 14 254 000) .. Der Metallbestand von Sh 9 708 000 (1898. S886 827 000; 1897: S90 088 000) M allein hat um 16455 000 MS zugenommen (1898 um 19410000; 1297 um 13 229 000 Sem). Der Bestand an Wechseln von 755 920 000 (1898: 656 250 000; 1897: 6h0 gos 000) Mαν zeigt eine Verminderung um 6470 000 (1898 um 7948 000; 1897 eine Vermehrung um 28 098 000) s und der Bestand an Lombardforderungen mit 63 825 000 (1898: S5 116 000; 1897: 94 375 00) MS eine solche um 9173000 (1898 um 5h86 000; 1897 um 2103 000) S Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also eine Abnahme um 15 643 000 (1898 um 13534060; 1897 eine Zunahme um 25 995 000) M erfolgt. Die Pesition „Sonstige Aktiva‘ weist einen Rückgang von 5 221 000 4 auf. Auf passioer Seite zeigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 051 162 000 (1898: 1 0230 259 000; 1897: 1 930 931 000) ½6 der Vorwoche gegenüber eine Abnahme um 15 999 000 (1898 um 23 164 000; 1897 um 7515 9000) und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichteiten (Giroguthaben erscheinen mit 558 599 000 (1888: 504 810 000; 1897: 531 634 000) S um 12402000 (1898 um 26 006 000; 1897 um 47 076 000) ƽς höher.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amts gericht 1 Berlin stand das Grundstück Prinz Eugen. und Schulstraße, dem Zimmermeister Gustav Rauschning in Charlottenburg gehörig, zur Ver— steigerung. Mit dem Gebot von 175 190 M blieb der Kaufmann . Stern in Charlottenburg, Bayreutherstraße 28, Meist— ietender.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 15 448, nicht recht- zeitig gestellt 198 Wagen. . In Oberschlesien sind am 25. d. M. gestellt 6400, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 25. August. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel ⸗Itr. für: Weizen 15,90 M; 14,89 S Roggen 14,90 4K; 13 95 ƽ Futtergerste 13,30 M; 12,80 M Hafer, gute Sorte 15,60 S; 15,06 M Mittel⸗Sorte 14,90 M; 1440 4; geringe Sorte 14,30 MÆ; 13,80 M Richtstroh 432 M; 3, 89 M; Heu 6,00 S; 3,80 Æ *Erbsen, gelbe, zum Kochen M00 M; 25, 00 œο. * Speisebohnen, weiße 50, 97 ; 265,00 M din sen v6, 66 ; 30 O0 , = Kartoffeln ob ; dbb . Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 AM; 1,20 A dito Bauchfleisch 1g 120 4M; 1,00 M Sch weine fiᷣ ch 1 kg 160 !:; 1400 Kalbfleisch 1g 1,50 M; 160 M Hammelfleisch 1 Rg 1,60 ; Los , , Buster 1 Eg 260 A; Jo , = Gier S Stüc

4600 M; 2,20 . 1 kg 2.40 4M; 1,40 A Aale 1 Rg

2,50 MÆ; 1,20 M Zander 1 Eg 2,60 M; 1,20 S6 Hechte 1 kg 240 M; 1,20 M Barsche 1 Kg 1,A80 S; O, So M Schlese 1 kg 2,50 ε; 1620 Bleie 1 Eg 1,40 MÆ; O, o Krebse 60 Stück 12,00 M; 2, 00

Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.

iÜi;leinhandelspreise.

Berlin, 25. August. Bericht über Speisefette (von Gebr. Gause, Berlin). Butter: Der Konsum hat bei den jetzigen ziemlich hohen Preisen etwas nachgelassen. Das Geschäft verlief in dieser Woche bei unveränderten Preisen ruhig. Die Zufuhren bleiben klein, doch genügten dieselben für den Bedarf, zumal auch von außerhalb die Aufträge kleiner waren. Die heutigen Notierungen sind? Hof— und Genossenschaftsbutter La Qualität 107 S, do. 1ILa Qualität 1065 , Landbutter 80-90 6 Schmalz: Infolge der etwas kübleren Witterung machte sich hier am Platze eine etwas regere Nachfrage bemerkbar. Vie Preise erfuhren keine Veränderung. Die beutigen Notierungen sind; Choice Western Steam 345509 (, mex kanisches Tafelschmalz 36-37 M, Berliner Stadtschmalj 37 bis 33 S , Berliner Bratenschmalz 38 —40 M, Fairbank⸗Kunstspeisefett 32 MS Speck unverändert in Absatz und Preisen.

Spiritusmarkt in Berlin am 25. August. Spiritus loko ohne Faß mit 70 Æ Abgabe wurde, der Berl. Börs.⸗Ztg. zufolge, von den Kursmaklern zu 43,ů,7 4M gehandelt.

Vom oberschlesischen Gisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die Schles. Ztg.“ In dem befriedigenden Verlauf des Eisen⸗ geschäfts hat sich in der Berichtswoche nichts geändert. Die Kauflust sst anhaltend sehr groß, und soweit seitens der Werke noch kleine Quanten in Nachvertäufen für das erste Quartal n. J. abgegeben werden können, sucht die Kundschaft selbst bei weiter gesteigerten Preieforderungen möglichst viel an sich zu ziehen. Die Herstellung von Roheisen wird weiter möglichst forciert, da es diesmal an den Beständen mangelt, mit welchen sonst die Hochofenwerke aus dem Sommer in den Herbst hineingingen; leider wird die Erzeugungs- möglichkeit durch Kokeknappheit eiwas beschränkt. n den Walzwerksbetrieben wird ebenfalls flott gearbeltet, da die Abrufungen regelmäßig und umfangreich erfolgen und bei dem günstiger gewordenen Wasserstande und den annehmbaren Kahnfrachten der Weg auf der Oder wieder mehr Beachtung findet. Bau. und Konstruktiongzeisen stebt nach wie vor in lebhaftester Nachfrage; Träger werden auch für die Wintermonate stark begehrt. Der Verbrauch der Kleineisenzeug= fabriken an Fein und Mitteleisen ist so beträchtlich, daß ihm kaum enügt werden kann. Vom inländischen Zinkmarkt 1 nichts

deuez zu berichten. Die Nachfrage nach Zinkblechen blieb eine recht gute; die Preise erfuhren keine Veränderung.

Stettin, 25. August. (W. T. B.) Spiritus loko 42,20 nom.

Bretlau, 25. August. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schlef. z oso L. Pfdbr. Litt. A. 96,05, Breslauer Diskontobank 119565, Breslauer Wechtlerbank 109,80, Schlesischer Bankverein 146,76, Breslauer Spritfabrik 182,60, Donnertzwark 231,50, Kattowitzer 2d, 00, Oberschles. Eis. 134570, Caro Hegenscheidt Att. 184,65, De erschles. Koks 174,00, DOberschles. P. J. 201, 00, Dpp. 3 702, 00, Giesel Zem. 202,00, L. Ind. Kramsta 160,00, Schles. Jement 266 60, Schl. Jinkh. A. —, Laurahütte 267 00, Bresl. Oelfabr. 83, 65, KoktObligat, 100 90, Nieverschles. (lektr, und Kleinbahn⸗

esellschaft 89, 59, Cellulose Feldmühle Kosel 180, 90, Schlestsche Klett ch lto⸗ und Gasgesellschaft —, Bberschlefische Bankaktien IIb, 60.

Produktenmarkt. Spiritus pr. 190 1 190 0o exkl. 50 Verbrauchtzabgaben vr. August 63, 30 Br., do. 70 M Verbrauchzabgaben pr. August 45,30 Br.

Magdeburg, 265. August. (W. T. . Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. 88 0/0 Rendement —. achprodukte exkl. 75 o. Rendement z S Brotraffinade J. 265, 0909. Brot- raffinade II. 2475. Gem. Raffinade mit Faß 25, 126 26,25. Gem. Melis J. mit Faß 24,25. Ruhig. Rohjucker J. Produkt Transtto f. a. B. Hamburg pr. August 10,1241 bez, 10,10 Gd, pr. Septbr. 10, 12 bei,, 10,0 Gd, pr. Oktober R729 bez., 370 Gd;, zr. Oltober Vejember 9, Gd. 9.623 Br., pr. Januar⸗März 9, 70 Gd. 9777 Br. Stetig. Wochenumsatz im Rohiuckergeschäft 6000 3Ztr.

ö urt a. M., 25. August. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse Lond. Wechsel 20, 450, Pariser do. 81,922, Wiener do. 169,57, 3 o/ Reichs. 1. 88, 50, 30/‚0 Hessen v. 6 Sb: 50, Italiener 92, 60, 3 o/o port. Anleihe 2450, Ho / amort. Rum. 99, 50, 40 russische Kons. 100, 20, 40/0 Rufs. 1894 99, 0, 40/0 Spanier 59, 20, Konv. Türk.

—— i

2280, Unif. Egyvter —— . 6 c lons. Merlkaner 199,39, 50/0 Mexikaner . Reichs ban 1565, 00, Darmstädter 150, 89. Pictontd omm. J5s Hö, Hreßdner Band 154 3), Mitteld. Riedl

II6,30, Nationalbank f. D. 146,60, ö Bank 150,80, Oest.

Kreditakt. 239,50, Adler Fahrrad 225,59, Allg. Elektrizit. 264,59

,,,, Inh naht

258,70, Westeregeln 216, 00, Laurahütte 266, 30, Gotthardbahn 142 90,

Mittelmeerbahn 1063,50. Privatdiskont 43.

Gffekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit ⸗Aktien 239 10, Franzofen 148,20, Lomb. ——, Ungar. Goldrente Gotthardhahn 143, 00, w,. Bank —, Disk. Komm. 195,00, Dresdner Ban 164,70, Berl. Handelsges. ——, Bochumer Gußst. ——, Dort⸗ munder Union —, Gelsenkirchen Harpener 198,50, Hibernia —, Laurahütte 266, 60, Portugiesen 24,00, Italien. Mittelmeerb. = GSchwelser Jentrglbabn 1412 36, do. Nördostbahn s7 gö, do. Union 81, 30, Italien. Möridionauxr Schweijer Simplonbahn Sh, 80, 6b / g Mexikaner —, Italiener 2.60, 35 Reichs⸗Anleihe —, Schuckert Spanier —, Türkenloose —— Allge⸗ meine Elektrizitaͤtsgefellschaft —, Northern 79, 30, Nationalbank

Köln, 25. August. (W. T. B.) Rüböl loko 51,50, pr. August 49,80 Gd.

Vreden, 25. August. (W. T. B.) 30/0 Sächs. Rente 86, 15, zo /g do. Staatzanl. M7 46, Bresd. Stadtanl. v. 93 M,25, Allgem. deutsche Kred. 199, 25, Dretzd. Kreditanstalt 130,25, Dresdner Bank 164,560, do. Bankverein 117,50, Leipziger do. , Sächsischer do. 139,50, Deutsche Straßenb. 161,900, Dresd. Straßenbahn 18700, Hen rf fer rg. ver. Elbe⸗ und Saalesch. 148,50, Sächs.⸗ Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. —, Dregd. Baugesellsch. 227,50.

Leipzig, 25. August. (W. T. B.) Schluß⸗ Kurse. 30so Sächsische Rente S6, 25, 3 0/9 do. Anleihe 97, 90, fir Paraffin und Solaröl⸗Fabrik 119,06, Mansfelder Kuxe 1241,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 199,90, Kredit und Sparbank zu Leipzig 121,25, Leipziger Bank⸗ Aktien 180,75, Leipziger Hypothekenbank 141,00, Säͤchsische Bank⸗Aktien 139,75, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 126,25, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 173,00, Leipziger Kammgarn⸗ Spinnerei⸗Aktien ——, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 185,50, Altenburger Aktien · Brauerei 250 00, Zuckerraffinerie Halle Aktien 125,50, Große Leipziger Straßenbahn 209, 00, Leipziger Elektrische gren , 15 006, Xhüringhsche Das Gesellschafts. Kktien 354 6b, Deutsche Spitzen Fabrik 220, 00, Leipziger Elektrizitätswerke 119,00, Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 159,50.

Bremen, 25. August. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petro- leum⸗Börse.) Loko 7,5 Br. Schmalj. Fest. Wilcox in Tub 281 J, Armour shield in Tubs 283 8, andere Marken in Doppel⸗ Eimern 29— 297 3. Speck. Fest. Short elear middl. loko 28 4. Reis ziemlich still. Kaffee ruhig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 3353 8.

Kurse des Effekten⸗Ma kler⸗Vereing. 50 /o Norddeuts Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Akt. 184 Gd. Norddeuts Llovd· Aktien 1204 Gd. Bremer Wollkämmerei 318 Gd.

Ham burg, 265. August. (B. T. B.] Schluß Kurse. Hamb. Kommerzb. 12100, Gin Bk. f. D. 176, 090, Lübeck Büchen 162,50, A. C. Guano⸗W. 111,75, Privatdiskont 43, Hamb. Packetf. 125. 50, Nordd. Lloyd 120,0, Trust Dynam. 162 06, 35/9 Hamb. Staats. Anl. S6, 25, 3oso do. Staattzr. 100, 10, Vereinsb. 169,6, 6060 Chin. Gold⸗ Anl. 104, 565, Schuckert Harb. Wechslerbank 120,90, Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br., 2A 84 Gd., Silber in Barren pr. Kgr. SI,50 Br., 8100 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,299 Br., 20,255 Gd., 20,277 bez., London kurz 2474 Br., 20,4375 Gd., 20,45 bez., London Sicht 20,49 Br., 20445 Gd. , 20,477 bei., Amsterdam 5 Monat 167,25 Br., 166.76 Gd. , 167,15 ber., Dest. u. Ung. Bkpl. 3 Monat 16770 Br., 167,20 Gd, 167,60 bei., Paris Sicht g, 5 Bre, S6, 35 Gd., ziio? bei, St. Petergbur z Monat 213,506 Br., 22,50 Gd, 213,25 bez., New JVork S 422 Br., 4,19 Gd., 4.20 be, New Jork 60 Tage Sicht 4,18 Br.,

4,15 Gd., 4,17 bez. Getre idemarkt. Weizen uf holsteinischer loko 148— 154. Roggen ruhig, mecklenburgischer loko neuer 142 —- 148, russischer loko ruhig, Jos. Mais ruhig 99. Hafer ruhig. Gerste fest. Rüböl fest, loko 49. Spiritus etwas fester, pr. August 198, pr. Aug. Sept. 193, vr. Sept. Oktbr. 19, pr. Okt. Nov. 183. Kaffee ien . 2000 Sack. Petroleum stetig, Standard woite oko 6, 95.

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Seyt. 27 Gd., pr. Dezember N Gd., pr. März 286 Gd., pr. Mai 281 Gd. Zuckegmarkt. (Schlußbericht . Rüben ⸗Rohzucker J. Produkt Basis S8 9 Rendement neue Usance, frei an Bord n,. pr. Aug. 10,10, pr. Sept. 1010, pr. Oktober 9,7243, pr.

ezember 9, 60, pr. Märj 9. 825, vr. Mai 9, 95. Behauptet.

Wien, 25. August. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Dester⸗ reichische 41 / z0 / Papierrente 1090,30, Oesterreichische Silberrente 100,15, Oesterr. Goldrente 117,85, Oesterreichische Kronenrente 1090,00, e, e,, Goldrente 118,00, do. Kron. A. 96. 30, Oesterr. 60er Loose 137,00, Länderbank 240 50, Oesterr. Kredit 382,50, Unionbank 309,00, Ungar. Kreditb. 391 00, Wiener Bankverein NI, 00, Böhmische Nordbahn . 607, 0, Glbethalbahn 257,50, Ferd. Nordbahn 3195, Oesterr. Staatsbahn 347, 0, Lemb.⸗Czern. 285 00, Lombarden 74,50, Nordwestbahn 245,50, i 198 50, Alp. Montan 281,25, Amsterdam 99,65, Deutsche Plätze 58, 923, Londoner Wechsel 120,60, 8 Wechsel 47,75, Napoleons 9, 55 z, Marknoten 58, 924, Russische

anknoten 1,279, Bulgar. (1892) 107,30, Brüxer 376,00, Tramway hö, 0, Prager . 1394.

Getreidemarkt. eijen pr. Herbst 8,37 Gd., 8,38 Br., pr. Frühjahr 8,70 Gd., 8,72 Br. Roggen pr. Herbst 690 Gd., 6, 91 Br., per Frühjahr 7, 16 Gd., 7,7 Br. Maig pr. Sept. Oktbr. Gd., * 8 pr. Herbst 5,55 Gd., h,56 Br., pr. Frühjahr 5, 89 Gd.,

82 Br.

26. Auguft, 10 Uhr 50 Minuten Vormittags. (W. T. B.) , Kreditaktien 391,50, Oesterreichische Kreditaktien 381,90, Franzosen 347,00, Lombarden 74,50, Elbethalbahn 257,75, Desterr. 1 100,30, 4 0 ungar. Goldrente Desterr. Kronen⸗ Anleihe Ungar. Kronen ⸗Anleihe 96, 30, Marknoten 58, 924, Bankverein Al, 00, Länderbank 241, 909, Buschtierader itt. B. Attien —, Türkische Loose 61, lo. Brüxer 375,00, Wiener Tramway —, Alpine Montan 283, 60 Prager Eisenindustrie —.

Augweis der ö sterr. ungar. Bank vom 25. Au ust. Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 15. August. zi n r 667 290 00900 Abn. 17066000, Silberkurant 127 230 000 un.

Zun. 1 426 000, in Gold zahlb.

36 000, Goldbarren 367 192 000 Wechsel 16638 000 Abn. 435 000, Portefeuille 167 377 0900 Abn. 4 501 000, Lombard 22 703 09000 Zun. 58 000, Hypotheken⸗Darlehne 145 569 009 Zun. 79 000, Pfandbriefe im alan 143 440 000 Zun. 10353 000, Steuerfreie Notenreserve 56 093 000 Zun. 2 836 000. Ausweis der öst err. ungar. Staatgzbahn (6sterreichisches Netz) vom 11.— 20. August 765 360 FJ, Mindereinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 49 611 FI. Bu dayest. 25. August. (W. T. B. Getreidemarkt. Welen lolo flau, 8 3. 65 Hr. 6 b, 25 Gd., 5,27 Br. Ibo 485 6G

*r ben rf. 33 18 gf. 27 8 h . ö Um NI, Neue

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