ltemzause in der haupteage unterlegen itt, wegen dieler
Angelegenheit einen Konflikt aufrecht erhalten oder eine Meinungeverschiedenbelt, die doch voraussichtlich großen Schaden bervorrufen kann? Herr von Levetzow hat ganz richtig gesagt: Ja, bei solchem Zweikammersystem können Gesetze nur zu stande kommen, wenn man sich schließlich bei Differenzvunkten beiderseits entgegen kommt, und da muß man doch auch die Wichtigkeit und Bedeutung solcher Meinungsberschieden heiten in Betracht ziehen. Ich kann die ganze hier vorliegende Frage garnicht für eine so wichtige Frage halten, um davon das zeitige und baldige — was sehr bedeutsam ist — Zustande⸗ tkommen der Ausführungsgesetze für das einheitliche deutsche Recht in Frage zu stellen. Unter diesen Umständen möchte ich die Herren bitten, auch in diesem Punkte nachzugeben, und ich hoffe, daß dann auch das Abgeordnetenhaus in dem Punkte der Auflösbarkeit der Aktiengesell⸗ schaften seinerseits um so eher nachgeben wird, und daß wir dann heute unter vollem Einklange der beiden Häuser des Landtages diese große Sache zum Abschluß bringen können. Herr von Bemberg . sich den Ausführungen des Finanz⸗ Ministers an. Die deutschen außerpreußischen Hypothekenbanken seien schon jetzt ungerechtfertigterweise benachtheiligt. Man sollte nicht die
bisherige Einheitlichkeit der heutigen Beschlüsfe durch Ablehnung diefer Bestimmung durchkceuzen.
Vize⸗Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich möchte nur ausdrücklich betonen, daß die Staatsregierung sich die Motive des Herrn Vorredners nicht aneignet. Wir bestreiten, daß irgend eine Rücksicht auf die Gewinne der preußi— schen Hypothekenbanken, welche angeblich gegen die übrigen deutschen Hypothekenbanken zurückgestellt sind, was wir ohnehin — wie aus den früheren Debatten hervorgeht — nicht anerkennen, die Staatsregierung veranlaßt, Sie zu bitten, in diesem unbedeutenden Punkte nachzugeben. Ich glaube, es ist auch selbst die Frage für die SBypothekenbanken nicht von großer Bedeutung; denn wenn man in Zukunft sagen kann: es haften nach den bestehenden Gesetzen für diese Kommunal⸗Obligationen nur die von öffentlich rechtlichen Instituten ausgegebenen Schuldverschreibungen, so muß man ja sagen: that sächlich sind solche Papiere mündelsicher; denn die ganze Grundlage ihrer Sicherheit beruht auf mündelsicheren Papieren. Deshalb lege ich nach keiner Seite hin, wie Sie wissen, Gewicht darauf; es legt aber die Mehrheit des Abgeordnetenhauses sehr großes Gewicht darauf, ich weiß eigentlich nicht, aus welchen besonderen Gründen (Heiterkeit); Aber es ist doch nun eben thatsachlich der Fall. Da würde ich sagen: warum eine Differenz mit dem Abgeordnetenhause herbeiführen, während, wenn die verehrten Herren in diesem einen Punkte nach⸗ gehen, dann das ganze Gesetz nicht wieder in das Abgeordnetenhaus zu gehen braucht, sondern in allen Beziehungen Einigkeit herrscht, und in der Erwägung, daß das Abgeordnetenhaus dem hohen Herrenhause auch in vielen Punkten entgegengekommen ist, möchte ich doch Herrn Dr. von Levetzow bitten, in diesem Falle der Klügere zu sein. (Heiterkeit)
Freiherr von Manteuffel: Der Finanz⸗Minister hätte seine Ueberredungskunst im anderen Hause geltend machen follen. Ist die Sache so unbedeutend, wie er sagt, dann liegt gar kein Grund vor, daß das andere Haus seinen Widerspruch gegen unsern Standpunkt noch aufrechterhält. Aber ganz ohne Bedeutung ist der Paffus nicht; die Mündel werden auf jeden Fall geschädigt. Schon die Schwan kungen der Kurse müssen auf das Vermögen der Mündel einen nach⸗ theiligen Einfluß ausüben. Die Nothwendigkeit des Schlusses der Session für heute Nachmittag ist für mich überhaupt noch nicht nach⸗ gewiesen.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Freiherrn von Man— teuffel sind nicht ganz zutreffend. Er sagt: wenn Falle vorkommen, wo kleinere Verbände Geld gebrauchen und es von Sparkassen und Hilfekassen nicht bekommen, kann das nur daran liegen, daß die nicht die nöthige Sicherheit bieten. Meine Herren, solche Anlehen, die die nöthige Sicherheit bieten, von Kommunen und öffentlich rechtlichen Verbänden giebt es in Preußen nicht. Das kommt nicht vor. Denn alle diese Anleihen werden staatlich von Oberaufsichtswegen geprüft und es wird die Genehmigung für solche Anleihen nicht ertheilt, wenn die Aufsichtsbehörde irgend ein Bedenken hat, daß dafür die Kommunen nicht sicher genug sind. Das hätte vorkommen können — insofern habe ich auch Bedenken, das bei der ersten Fassung hier geltend gemacht ist — wenn die Bestimmung auf alle deutschen Ver⸗ bände öffentlich rechtlicher Natur Anwendung finden sollte. Das hat das Abgeordnetenhaus ja aber gestrichen. In dieser Beziehung hat man im Abgeordnetenhause nachgegeben. Wir wissen allerdings nicht, ob und mit welcher Gründlichkeit in allen deutschen Staaten die Sicherheit solcher Anleihen von Aufsichtswegen geprüft wird. Meine Herren, es kann doch wohl sein, daß eine Hilfskasse in gewissen Zeiten die Mittel nicht hat, um allen den Anforderungen in der Provinz zu genügen, oder daß die Verwaltung der Hilfekasse sich sagt: ich habe dringlichere Aufgaben in der Provinz, als solche Anlehen für kirchliche und ähnliche Verbände zu gewähren, oder daß in der betreffenden Provinz, wo doch die Obligationen der Hilfskassen zirkulleren, der Zinsfuß an und für sich höher ist. Wir haben doch große Differenzen in Beziehung auf den Zinsfuß in der ganzen Monarchie. Deswegen bleibe ich dabei stehen: es kann die Bestimmung doch wohl einen wesentlichen Nutzen haben gerade für die kleinen Verbände — für, die großen Verbände, die großen Städte, die Provinzen u. s. w., die direkt ihre Papiere an die Börse bringen, hat es gar keine Bedeutung — und da auf der anderen Seite eigentlich keine Bedenken liegen — das hat Herr Freiherr von Manteuffel auch garnicht behauptet — so meine ich, nicht bloß der Schluß des Landtages, der doch in diesem Jahre lange genug getagt bat (Heiterkeit), sondern auch das zeitige und rasche Herstellen eines Einvernehmens zwischen den beiden Häusern über einen Gesetzentwurf, von dem die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs abhängt, könnte wirklich das hohe Haus veranlassen, in diesem Falle einige Nachglebigkeit zu zeigen. Nicht wahr?
Präsident: Herr Freiherr von Solemacher ⸗Antweiler hat das Wort. — Finanz⸗Minister Dr. von Miquel fährt fort: 9
Nun, meine Herren, hat man sich auf die „Frankfurter Zeitung berufen. Das hat mich eigentlich von Herrn Freiherrn von Man⸗ teuffel gewundert. Aber man muß doch bei dieser Schwierigkeit be⸗ denken, daß die „Frankfurter Zeitung“ den Süddeutschen näher steht und deshalb wohl den süddeutschen, anders gearteten Verhältnissen Rechnung tragt. Darautz ergiebt sich dann eine andere Auffassung von selbst. (Heiterkeit)
. 4 r von Solemacher⸗Antweiler ssimmt dem Finanz. Minister zu. Die . der Rheinprovinz habe eine 2. = haft leistungsfäbige Gemeinde, welche eine Wafferleltung bauen wollte, ure abgewiesen; die allgemeine Vertröstung auf die Probinztassen ei also hinfällig. Redner bittet dringend, die Fafsung des anderen Hauses anzunehmen.
Ober Bürgermeister Struckmann. Hildesheim spricht sich eben⸗ falls für die Zustimmung zu dem Artikel 73 Ziffer 4 aus.
ö. Dr. von Levetzow: Die Gemeinden müssen das Geld bei den Provinzen billiger bekommen als bei den Hypothekenbanken. Haben die Provinzen kein Geld, so geben sie eben den Gemeinden die 2bligation in natura und überlassen ihnen die Versilberung. Dag Interesse der kleinen Gemeinden glaube ich besfer zu wahren, wenn ich für die Streichung der Ziffer 4 eintrete. Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Nachdem Herr von Levetzow es abgelehnt hat, dem wohlwollenden Rath des Herrn Finanz Ministers in dieser Frage zu folgen, halte ich mich verpflichtet, noch aus der Kommissions— berathung einen Umstand ganz kurz zu erwähnen, der vielleicht doch auf Ihre Abstimmung von Einfluß sein könnte. In der Kommissions— erathung wurde durch den Herrn Präsidenten Koch mitgetheilt, daß seiner Zeit der Landwirthschafts⸗Minister von Heyden sich bei der Reichsbank auf das lebhasteste dafür verwandt hat, daß die Kommunal ⸗Obligationen in die Reihe der bei der Reichsbank beleihbaren Papiere aufgenommen würden, und zwar mit der Begründung, daß für das Kreditbedürfniß der ländlichen Meliorations— gesellschaften, der Deichverbände u. s. w. die Erlangung von Dar— lehen bei den Hypothekenbanken von der allergrößten Wichtigkeit wäre.
Dem Wunsch konnte nach der damaligen Fassung des Reichsbank ⸗ gesetzes nicht genügt werden. Das Reichsbankgesetz in seiner gegen⸗ wärtigen Gestalt gestattet aber die Aufnahme der Kommunal⸗-Oblt— gationen uuter die beleihbaren Papiere.
Dann bezüglich der geschäftlichen Seite der Frage möchte ich mir hervorzuheben gestatten: im Abgeordnetenhause war eigentlich materiell gestern vollständig Einigkeit sür den Antrag, wie er vorliegt, vorhanden. Von dem Abg. Bartels war ein Antrag ein⸗ gebracht worden, der nur in einer anderen Fassung die hier von Herrn von Levetzow vorgebrachten Bedenken beseitigen wollte. Er wollte. die Beschränkung der Mündelsicherheit auf Kom⸗ munal⸗Obligationen, die basiert sind auf preußische Hypothekenbanken, in einem besonderen Satze zum Ausdruck bringen. Für diesen Antrag hat sich die ganze konservative Fraktion erhoben, die anderen Parteien allerdings nicht. Sie zogen die andere Fassung vor, die demnächst zur Annahme gelangte; bei der Abstimmung über den Antrag Schmitz⸗ Bachmann erhoben sich alle übrigen Parteien; nur die Konservativen blieben sitzen. Thatsächlich ergiebt sich daraus, daß materiell eine Meinungsverschiedenheit im Abgeordnetenhause darüber nicht mehr bestand, daß in der Beschränkung, wie sie hier zum Ausdruck gebracht worden ist, dem Antrage beigetreten werden könne. Ich hebe das hervor, um daran die Folgerung zu knüpfen, daß die konservative Partei des Abgeordnetenhauses nicht auf dem schroff ablehnenden Standpunkt steht, der hier von seiten der Herren von Levetzow und Freiherrn von Manteuffel vertreten worden ist, daß aber nach diesem Gange der Verhandlungen im Abgeordneten hause doch vielleicht mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, die sich, wenn die Vorlage an das Abgeordnetenhaus zurückginge, erheben könnten.
Minister des Innern Freiherr von der Recke: Meine Herren! Wenn ich in letzter Stunde auch meinerseits noch ju einer kurzen Bemerkung das Wort ergreife, so geschieht dies, um mich gegen eine Behauptung des Herrn von Levetzow zu wenden. Er bestreitet nämlich das Bedürfniß zu einer derartigen Bestimmung und sagt: die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Korporationen brauchten sich nicht an die Hypothekenbanken zu wenden, sie könnten das erforderliche Geld stets von der Provinz bekommen. Das bestreite ich meinerseits, meine Herren, auf Grund vielfacher Betrachtungen, die ich während meiner früheren amtlichen Thätigkeit in der Rheinprovinz gemacht habe. Dort ist es wiederholt vorgekommen, daß die Provinz derartigen An⸗ trägen nicht entsprochen hat, nicht etwa deshalb, weil sie die Gemeinde nicht für sicher hielt, sondern weil sie das Geld zu anderen Zwecken nöthiger brauchte, oder aus anderen Gründen. Ich kann also Herrn von Lepetzow darin nicht beitreten, daß ein Bedürfniß für die fragliche Bestimmung nicht bestände. Freiberr von Manteuffel: Die Konservativen des andern Hauses würden viel lieber sehen, wenn nach unsern Anträgen ver⸗ fahren würde. Ich glaube der Partei etwas näher zu stehen als der Herr Justiz⸗Minister.
Mit 32 gen 28 Stimmen wird der Beschluß des Ab⸗ 6 es verworfen, das Gesetz muß also ebenfalls an as andere Haus zurück.
Die Novelle zum Gesetze, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, wird in einmaliger Schlußberathung auf An⸗ trag des Referenten Herrn Dr. von der Malsburg unver— ändert angenommen.
Namens der XII. Kommission erstattet der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Koch mündlichen Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Gerichtsorgani— sation von Berlin und Umgebung. Die Kom miffion hat die Vorlage nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.
Geheimer Kommerzienrath Frentzel: Es ist natürlich sehr mißlich, in dieser Stunde noch einen Versuch zu machen, daz Saus umzustimmen. Die Aeltesten der Kaufmannschaft haben sich ein— müthig gegen die geplante Neuordnung auggesprochen. Mit ihnen fürchte ich. daß trotz aller Rechtzansichten der Juristen die aus den Kreisen der Berliner Interessenten erhobenen Ginwände praktische Gestaltung annehmen werden. Das zu beweisen wird mir freilich bier um so schwerer sein, als die Stelle, von der aus sonst die Berliner Bärgerschaft sich hier vernehmbar machen kann, zur Zeit unbesetzt ist. Die Berliner Hevöllerung empfindet mit Recht Tine Art horror davor, daß sie hier zum Gegenftande einer Vivlsektion gemacht werden soll; man sollte ihr doch die angebliche Wohlthat, um die es sich bier handelt, nicht aufjwingen.
Professor Dr. Dernburg unterstützt die Annahme der Vor⸗ lage, Schon im Jahre 1892 habe er ahn liche, aber viel radikalere Vor⸗ schläge gemacht. Die jetzigen Zustaͤnde in Berlin 9 wahrhaft monströg. Das Publikum könne kaum noch feinen Richter rechtzeitig finden; der Richter habe keine Fühlung mit der Be— völlerung. Die mittlere und niedere Bevölkerung Berlins werde von der Vorlage eine ganz außerordentliche Grlesch te= rung hahen. Die Rechtsanwaltschaft werde allerdingZs für den Augenblick einige Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten empfinden; Tas müßse aher mit in Kauf genommen werden. Für den Gesetzgeber sei die Rücksicht auf die große Masse ein erhebliches Momeni, und diese Rücksicht syreche entschieden für das Gesetz Sonst würde that⸗ sächlich ein Nechtsstillstand der allerschlimmsten' Art eintreten müssen.
. die besondere Anerkennung für diese Vorlage außgesprochen erden. . ; aats⸗Mi Dr. est, w ö , af vgn e Gel ns ö wa, strebungen veifolgt worden seien, als sie die Vorlage verfolge. Zur Zeit seiner Amtsübernahme habe die Aufsicht bei den Berliner Gerichten sehr im sonderer Gesctzentwurf habe hier Abhilfe zu schaffen gesucht. In der Begründung dieses Gesetzes sei allerdings9ś mancheg gesagt, was sich gegen die heutige Vorlage verwerthen lasse. Aber schon 1853 habe er eine anderweite Gerichtgorganisation für Berlin als Noth⸗ wendigkeit anerkannt und eine Vorlage ausarbeiten lassen. Sie sei nicht zu stande gekommen; warum, darüber sei heute nicht zu reden, heute stimme er für den Entwurf, den der jetzige Justiz Minister mit größerer Umsicht und besserem Erfolge zu stande gebracht habe.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Die treffliche Vertretung des Kommissiong« antrages durch den Herrn Referenten sowie seine Unterstützung durch die Herren Dr. Dernburg und Exrcellenz von Schelling entheben mich der Nothwendigkeit, auf die Begründung der Vorlage noch näher ein⸗ zugehen, und auch die Bekämpfung der Vorlage durch Herrn Frentzel war eine so wohlwollend freundliche, daß sie mich zu einem lebhaften Widerspruch nicht herausfordert. Nur auf die Bemerkungen dez Herrn Ober ⸗Bürgermeisters Bender muß ich einige Gegenbemerkungen machen. Zunächst ist es ja gewiß zu bedauern, daß bei der Er—⸗ oͤrterung dieser Vorlage, welche die Interessen der Stadt Berlin tief berührt, diese Stadt der offtziellen Vertretung im Hause entbehrt. Ich kann aber doch hinzufügen, daß der frühere Vertreter Berlins, Herr Ober Bürgermeister Zelle der Vorlage keineswegs unfreundlich gegenüber⸗ stand, sich vielmehr mit ihrem Grundgedanken durchaus einverstanden erklärte und daß er diesen Standpunkt auch im Magistrat vertreten hat, und zwar anfangs mit Erfolg. Die Umstimmung im Magistrat ist erst später eingetreten. .
Ich verkenne keineswegs die Bedenken, die gegen diese Vorlage geltend gemacht werden können. Die Vorlage hat allerdings lebhaften Widerspruch in der Presse, in der Anwaltschaft, in den Bezirks Vereinen und bei den Aeltesten der Kaufmannschaft gefunden. Alle diese Bedenken haben aber eingehendste Erörterung gefunden im anderen Hause in der Kommission und im Plenum, und ich glaube, es darf als bedeutungsvoll bezeichnet werden, daß der Widerstand, der sich im Anfang der Vorlage entgegenstellte, umsomehr schwand, je tiefer man in die Vorlage eindrang, sodaß in der Kommisspon, deren über— wiegende Mehrheit anfangs gegen die Vorlage war, sie schließlich mit 11 gegen 2 Stimmen angenommen wurde. Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen im Abgeordnetenhause selbst, wo, wie die Herren wissen, gestern die Annahme erfolgt ist mit 215 gegen 65 Stimmen. Meine Herren, dem Abgeordnetenhause gehören e en ,. die mit den Berliner Verbältnissen auf das genaueste vertraut; sind, Ldaß wirklich nicht zu befürchten ist, man habe die Tragweite der? Vorlage nicht erkannt oder sie unterschäͤtzt.
Herr Ober ⸗Bürgermeister Bender bat es als eine besondere Unzuträglichkeit hervorheben zu müssen geglaubt, daß Ber— liner genöthigt werden sollten, in Zukunft ihr Recht in Vororten zu suchen; er hat besonders Rixdorf erwähnt, daß trotz seiner 90 000 Einwohner nicht einmal einen Gast⸗ hof habe. Nun, meine Herren, nach Rixdorf brawcht auch in Zukunft kein Berliner zu gehen. Die sämmtlichen neu zu schaffenden Amts— gerichte werden Berliner nur insofern nöthigen, nach draußen zu gehen, als Schöneberg in Betracht kommt. Eg wird aber doch niemand sagen wollen, daß das einen Unterschied macht. Berlin und Schöne— Cg sind derart mit einander verwachsen, daß sie baplich ein unge— trenntegß Ganzes bilden und es daher keine Unzuträglichkeit für einen Berliner sein kann, nach Schöneberg gehen zu müssen, anstatt nach dem bisherigen und dem künftigen Sitze des Landgerichts und Amts— gerichts Lim Zentrum der Stadt. Es kommt allerdings noch ein Gericht hinzu, welches für Berliner zuständig sein wird, nämlich Weißensee, welches zum theil Berliner Territorium umfassen wird. Dieses Territorium ist aber bisher noch fast vollständig unbebaut, und es wohnen auf dem ganzen Gebiet, wie ich glaube, nur 111 Ber— liner; die werden lalso nach Weißensee gehen müssen, wenn das Gericht dort seinen Sitz bekommt. Das kann doch wohl nicht gegen die Vorlage ins Feld geführt werden. In den Verhandlungen mit dem Berliner Magistrat ist dies auch jur Sprache gekommen, und es hat sich gezeigt, daß die städtische Verwaltung gar keinen Werth darauf legt, daß das Amtsgericht Weißensee seinen Sitz auf Berliner Boden finden Jmöge; vom Standpunkt der Berliner Interessen aus ist vielmehr nichts dagegen eingewendet worden, wenn das Gericht nach Weißensee käme.
Also das ist nicht so gefährlich. Und die Gefahren, die Herr Ober Bürgermeister Bender für andere Städte fürchtet — ich glaube nicht, daß jemand von uns es erleben wird, daß sie Gestalt ge— winnen. Alle anderen großen Städte der Monarchie sind nicht entfernt so groß, daß sie mit Berlin in dieser Beziehung verglichen werden könnten. Das Bedürfniß z. B., Breslau in mehrere Gerichts⸗ bezirle ju theilen, wird, soweit menschliches Ermessen das übersehen kann, wohl kaum jemals eintreten.
Es ist ja möglich, daß eine andere Theilung vielleicht Vorzüge gehabt hätte vor der hier vorgeschlagenen. Man könnte ja die ganze Stadt gleich radial in zwei, vielleicht auch in vier Gerichtsbezirke theilen, und eine solche Theilung ist auch im Abgeordnetenhause angeregt worden. Ich bin aber der Meinung, daß dadurch die Interessen der Be⸗ völkerung viel erheblicher geschäoigt worden wären, als das bei der vor⸗ gesebenen Theilung der Fall ist, die das eigentliche Verkehrszentrum vollständig unberührt läßt und nur die Außentheile der Stadt in gewissem Umfange Vorortsgerichten zuweist.
—
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Im Interesse dez größten Theiltz der Bevölkerung müsse dem
rgen gelegen, und ein be.
M 2 O2.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Es ist auch hingewiesen auf die Möglichkeit einer Theilung der Gerichte nach Materien. Die reichsgesetzlichen Bedenken, die dem entgegenstehen, hat der Herr Referent schon angedeutet. Im Abgeordnetenhause wurde darauf hingewiesen, man möge dann die Reichsgesetzgebung ändern. Es ist aber erwidert worden, was ich nur wiederholen kann, daß das sehr wenig aussichtsvoll wäre, daß kaum darauf gerechnet werden könnte, bei dem Reichttage Ent- gegenkommen sür die Befriedigung von Berliner Lokalbedürfnissen zu finden, umsoweniger, nachdem bei der Revision der Zivilprozeßordnung gerade Bestimmungen aufgenommen worden sind, die der schon damals in Aussicht genommenen Theilung Berlins in mehrere Gerichtsbezirke Rechnung trugen. Dadurch ist der Landesgesetzgebung die Möglichkeit gegeben, sich selbst zu helfen, und es ist richtiger, solange man sich selbst helfen kann, diesen Weg zu beschreiten, als fremde Hilfe zur Befreiung von Verlegenheiten in Anspruch zu nehmen.
Die bei der neuen Gerichtgorganisation abgezweigten meisten Kreise der Berliner Bevölkerung — ob diese Kreise so weit gehen, wie gesagt wird, ist mir übrigens zweifelhaft — werden ihre Abneigung schwinden lassen, wenn im Laufe der Zeit die Vortheile dieser Gerichtsorgani⸗ sation der Bevölkerung jum Bewußtsein kommen. Man wird sich bald überzeugen, daß die Vortheile größer sind als die Nachtheile.
Die Vorlage so, wie sie hier vorliegt, giebt allein die Möglichkeit, den berechtigten Wünschen der großen Vororte, Sitze von Amts— gerichten zu werden, zur Erfüllung zu verhelfen. Wenn die Vorlage nicht zu stande käme, würden die Vororte viele, viele Jahre auf Er⸗ füllung ihrer Wünsche zu warten haben. ;
Daß die vermeintliche Meinungeverschiedenheit jwischen meinem Herrn Amte vorgänger und mir in der Weise ihre Aufklärung ge⸗ funden hat, wie ich auf Grund meiner Kenntniß der Berhältnisse im Abgeordnetenhause aussprechen zu dürfen geglaubt habe, gereicht mir zur besonderen Befriedigung, und ich spreche dafür meinem Herrn Amtsvorgänger meinen besonderen Dank aus.
Bürgermeister Bender⸗ Breslau: Ich kann jedez Wort des , unterschreiben, muß aber doch hervorheben, daß es für das Publikum die erste und wichtigste Frage ist, daß es welß, welchem Gerichtssprengel es angehört. 3u große Zentralisation ist ja gewiß unbequem, aber um sie zu überwinden, verfaͤllt man bier in das entgegengesetzte Extrem, von den kommunalen Grenzen ganz und gar abgeseben. Es ist unnatürlich, daß Berliner das Gericht in einem Vorort suchen sollen. Das trifft auch für andere große Städte zu, und ich würde sehr bedauern, wenn da neue Prinzip unterschieds⸗ los auf diese ausgedehnt würde.
Nachdem noch der Präsident des Kammergerichts Drenk— mann die Vorlage empfohlen hat, wird dieselbe angenommen.
Der Präsident giebt hierauf die übliche Geschäfta— . Dr. Dern burg spricht namens des Hauses dem Prãsidium den einst mmigen Dank und die tiefen und aufrichtigen Gefühle der Sympathie aus. Das Haus habe insbesondere an schweren, traurigen, wie an freudigen Creignissen, welche dem Ersten Präsidenten zugestoßen seien, den regsten Antheil genommen. (Allgemeine Zustimmung) Während seiner durch Krankheit verursachten Abwesenheit bätten Tie beiden Vhie⸗Präsidenten die Geschäfte mit Umsicht geleitet. (Das Haus erbebt sich zum Zeichen des Dankes von den Sißen ).
Präsident Fürst zu Wied dankt dem Hause seinerseits für die ihm zu theil gewordene Anerkennung und überträgt den vom Vor redner ausgesprochenen Dank auf die Vije⸗Präsidenten und den
ntoorstand. 3. ö Gelangt einem vom Präsidenten ausgebrachten, vom Hause
mit Begeisterung aufgenommenen dreimaligen Hoch auf Seine Majestät den König geht das Haus auseinander. Schluß 2 Uhr.
Haus der Abgeordneten. 99. Sitzung vom 26. August 1899, 1 Uhr. Ueber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend bereits berichtet. . Es folgt die Berathung des vom Herrenhause abgeän⸗ derten Gefetzentwurfs eines Ausführungsgesetzes andels gesetz buch.
1 . hat den vom Abgeordnetenhause abge⸗
lehnten Art. 4 in folgender Fassung wiederhergestellt: Eine Aktiengesellschaft, sowie eine Kommanditagesellschaft auf Altien kann aufgelöst werden, wenn sie sich rechtswidriger Hand⸗ lungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche dag Gemeinwohl gefährdet wird. Ueber die Auflosung entsch loet im Verwalinngsstreitverfahren der Benirksausschuß in erster Instani. Fur die Erbebung der Klage ist der Regierung Prãäͤsident sustãndig. Von der Auflösung bat der Regierungs, Präsident dem Register⸗˖
l il u machen.“ ᷣ . oe ur 6 4 ent die Streichung dieses Artikels
und beantragt namentliche Abstimmung. . ᷣ .
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: ö
Meine Herren! Der Herr Justiz . Minister ist augenblicklich noch im Herrenhause beschäftigt und hat mich gebeten, die Erklärungen, die er sonst persönlich abgegeben hätte, hier abzugeben.
Ich kann das hobe Haus nur dringend bitten, wenn das Gesetz zeitig zu stande kommen soll, in diesem Punkte der Staatsregierung und dem Herrenhause entgegenzukommen. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch links) Wir verlangen hier weiter nichts, meine Herren, als daß der bestehende Rechtszustand aufrecht erhalten wird und halten die Aufrechterhaltung desselben in der gegenwärtigen Zeit für viel dringlicher, alg zu der Zeit, wo diese gesetzliche Bestlimmung in Preußen beschlossen war. Dle Gründe sind hier so ausgsebig ent⸗ wickelt, und auch im Herrenhaus — und iwar nicht von der rechten Seite des Herrenhauses, sondern von einem Referenten, der dort zur Linken gehört —, daß ich glaube, es nicht mehr für erforderlich halten zu müssen, des welteren auf die Frage einzugehen. Bei dieser Gelegen⸗ heit, wo es sich wesentlich nur um ein Geset handelt, welches die Klarstellung der noch nach dem Eintritt des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchg bestehenden bleibenden Bestimmungen in Preußen benweckt, welche gewissermaßen nur Klarheit schaffen soll, bei dieser Gelegen ˖
3 weite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 28. August
heit eine solche wichtige Aenderung zu erzwingen, kann nach meiner Meinung nicht gelingen. Denn zur Durchführung des bürgerlichen Rechts ist das vorliegende Gesetz, soviel ich als Nichtjurist die Sache begreife (Heiterkeit und Zuruf, — der Herr Justiz . Minister ist ja leider nicht da — nicht erforderlich.
Ich möchte daher dringend bitten, daß die Herren doch von dem Versuche abstehen, eine doch immerhin recht wichtige Aenderung einer bestehenden gesetzlichen Bestimmung hier erzwingen zu wollen, und ich kann nur die Bitte der Staatsregierung wieder⸗ holen, auch um eine Einigung mit dem Herrenhaus in diesem Punkte zu erzielen und das Gesetz selbst zur Verabschiedung zu bringen, daß die Herren geneigt sein mögen, dem derren⸗ hause entgegenzukommen und sich dessen Beschlüssen, die ja in verschiedenen Punkten dem hohen Hause entgegenkommen, und die Bedenken, daß man in der ersten Fassung der betreffenden Bestimmung weiter gehe als das bestehende Recht, beseitigt, — daß das hohe Haus auch geneigt sein möge, sich nunmehr seinerseits dem Beschlusse des Herrenhauses anzuschließen. (Bravo! rechts.)
Abg. sucht das Haus trotzdem, seinen Beschluß aufrecht zu , , en m g, sei das preußische Handels⸗ gesetz von 1861 aufgehoben; komme dieses Gesetz also nicht zu stande, so bleibe es bei dem gegenwärtigen Zustande.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! bei allem Respekt vor der unzweifelhaft großen juristischen Kapazität, die wir an Herrn Kirsch keanen, verstehe ich seine Deduktion nicht. Wir stehen vor einer einfachen Frage: Was erreichen Sie, wenn Sie die Bestimmung hier ablehnen? Dann bleibt die Bestimmung, die in Preußen, wenigstens in den 8 älteren Pro- vinzen gilt, einfach bestehen. Ich verstehe also eigentlich nicht, was man damit erreichen will, daß man gerade in diesem Punkt Schwierig⸗ keit macht.
Meine Herren, Sie privilegieren doch gegenüber allen andern Vereinen, gegenüber den Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit u. s. w., gradesn hier die Altiengesellschaften, da nach dem Reichsgesetz alle diese Vereine aufgelöst werden können. Welche Gründe kann man anführen, daß das bei den Aktiengesellschaften nicht der Fall sein soll? Im Gegentheil, wenn man bei den Aktiengesellschaften die Möglichkeit der Auflösung wegen gesetzwidrigen oder gemeingefährlichen Handelns abschneidet, dann macht man die reichsgesetzlichen Garantien in Bezug auf die übrigen Vereine mehr oder weniger illusorisch. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftbarkeit — ich verstehe diese ver= wickelte Materie nicht anders — kann ja, wenn sie das Gefühl bat, daß sie aufgelöst werden soll, sich einfach in eine Aktiengesellschaft ver⸗ wandeln. Und, meine Herren, — das kam heute ausdrücklich im Herrenhause zur Sprache — der Zivilrichter, der um die Eintragung dieser Aktiengesellschaft angegangen wird, hat gar kein Recht, selbst die Eintragung einer Äktiengesellschaft zu verhindern, von welcher er überzeugt ist, daß sie in der eben beschriebenen Weise entstanden ist, nämlich um das Gesetz wegen der Auflösung fär andere Vereine zu umgehen.
Ich glaube wirklich, wenn Sie die Sache von diesem Standpunkt aus betrachten, und wenn nun das Hauptbedenken, welches nach meiner Erinnerung in der letzten Berathung über diesen Gegenstand der Abg. Göschen vorgetragen hat, indem er sagte: die Bestimmung geht weiter, als das bestehende preußische Recht, nun beseitigt worden ist, und man in dieser Beziehung jetzt nur genau auf dem in Preußen bestehenden Recht beharrt, so kann doch in einer Lage, wo wir das gröhte Interesse haben, daß die beiden Häuser des Landtages nicht unnöthig und ohne entscheidende Gründe mit einander in Konflikt gerathen, es doch wohl gerechtfertigt werden, selbst bei denienigen Herren, die einige Bedenken haben, in dieser Beziehung zuzustimmen. (Bravo! rechts.) ᷓ
b ist darauf hin, daß die Entscheidung bei dieser a ,, . Gerichts erfolge, sondern der vom Reglerungs. Präsidenten abhängige Bezirksausschuß in erste⸗ Instan; entschelde. Es könne nun der Fall eintreten, daß eine Aktiengesell⸗ schaft, die einen Kanal bauen wolle, aufgelöst werde wegen einer rechtswidrigen Handlung, die das Gemeinwohl gefährde, weil der Regierungs⸗Präsident ein Kanalfeind sei.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister
Dr. von Miquel: Meine Herten! Wenn hier an die Stelle des Verfahrens gegen
die Auflösung einer Aktiengesellschaft statt des ordentlichen Rechts⸗
weges das Verwaltungesstreltverfahren gesetzt ist, so entspricht das dem allgemeinen öffentlichen Recht in Preußen Garufe), und wir haben doch immer angenommen und ist bisher noch nicht bezweifelt, daß das Oberverwaltungsgericht, ein völlig unabhängig dastehendes Ge⸗ richt, in dieser Beziehung genau dieselben Garantien für die Rechts sicherheit bietet wie das ordentliche Gericht. (Sehr richtig! rechts.) Also darin kann doch keine große Differenz liegen. (Zuruf) Eventuell könnte ja in dem einzelnen Punkte eine Abänderung gemacht werden, was ich aber auch dringend widerrathen würde; wir erschweren uns die ganze Frage so außerordentlich, daß ich das im höchsten Grade bedauern würde.
Aber ich möchte doch auch darauf aufmerksam machen, daß der verehrte Herr Vorredner meine Gründe, die Gründe, die im Herren⸗ hause entwickelt worden sind, und die des Herrn Justiz-Ministers in keiner Weise widerlegt hat. Ist denn nun ein Grund vorhanden, während alle übrigen Vereine und solche, die dem Wesen der Aktien gesellschaft ganz nahe stehen, diesem Recht unterstellt sind, allein die Aktiengesellschaften in dieser Beziehung zu privilegieren? (Sehr wahr! rechte Ist ein Grund vorhanden, die anderen Bestimmungen illu⸗ sorisch zu machen, weil jeder Verein sich ohne irgend welche Voraus setzung in eine Aktiengesellschaft verwandeln kann, und weil der betreffende Richter in dieser Beziehung gar keine Handhabe hat? Wenn es sich um eine ganz neue Bestimmung handelte, wenn man hler den Aktiengesellschaften neue Schranken auflegen wollte, die sie früher nicht beengt haben, so wäre die Sache eine andere. Es handelt
1899.
sich aber hier bloß darum, das bestehende Recht aufrecht zu erhalten, und da, meine ich, könnte wohl das hohe Haus entgegenkommen, wat auch vielleicht bei anderen möglicherweise noch kommenden Abweichungen zur Verständigung nützlich sein wärde. (Sehr richtig! rechts.)
Abg. von Arnim (kons.): Der Abg. Kirsch vermuthet, daß der
— Präffdent in diesem Falle einen besonderen Ginfluß hat. i , , 4 . in erster Instanz entscheidende Bezirks⸗
: g. Präsidenten in keiner Weise abhangig. an n,, e. Derrenhauses anzunehmen.
In namentlicher . wird der Beschluß des Herrenhauses mit 130 gegen 19 ? . ,,
F urf eines Ausführungsgesetzes. Zürd ei h . ö. G J hat das Herrenhaus im ö die Iiffer 4 gestrichen, wonach den auf den Inhaber lauten en Schüldverschreibun gen, welche von einer Preußischen Hypo⸗ theken-⸗Aktien⸗Bank auf Grund von Darlehen an preu ische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von Darlehen, für welche eine solche Körperschaft die Gewährleistun ,,,. hat, ausgegeben sind, die ,, . 4 e itzDüsseldorf (Zentr.) beantragt die ' herstẽ 434 Bi ich fin r s , nf. Der Wider spruch des Herrenhauses sei um so wunderbarer als drei Minister für diesen Beschluß eingetreten seien, der einen Mittelweg vorschlage sür die mittleren und kleinen Korporationen und Kommunen. K des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich komme soeben aus dem Herren hause, und ich habe da den Herren gerathen, dem Abgeordnetenhause entgegenzukommen, und ich kann jetzt nur dem hohen hier ver⸗ sammelten Hause rathen, dem Herrenhause entgegenzukommen.
eiterkeit.
. . Auffassung ist die gewesen im Herrenhause: Es ist dies eine kleine und unbedeutende Frage. Hier handelte es sich nur um einen kleinen Rest einer großen Frage, die von diesem hohen Hause im Sinne der Mehrheit des Herrenhauses entschieden ist, nämlich der Frage der allgemeinen Mündelsicherheit aller Pfandbriefe; damals handelte es sich um jetzt schon über 2 Milliarden emittierter Pfandbriefe und um eine ungemessene Zahl in Zukunft von irgend einer beliebigen Svypotheken · bank zu emittierender Pfandbriefe. Hier handelt es sich um einige Dutzend Millionen von Kommunal-⸗Obligationen, welche an sich ihre Deckung finden in solchen Effekten als Grundlage, welche nach dem Reichsgesetz mündelsicher sind; denn alle Effekten, emittiert von öffentlich rechtlichen Körperschaften, haben nach dem Reichsgesetz in ganz Deutschland die Qualität der Mündelsicherheit. Nun sagte ich: hier weichen wir also nicht wesentlich ab von dem Grundsatz den wir im Abgeordnetenhause auch aufgestellt haben, daß nur die Mündel⸗ sicherheit solche Effekten und solche Schuldverschreibungen bekommen, welche ausgehen von öffentlich ⸗rechtlichen Verbänden. Deswegen habe ich gesagt: das Herrenhaus möchte doch in dieser Beziehung dem Ab⸗ geordnetenhause entgegenkommen.
Meine Herren, die Herren im Herrenbause haben nun in der Mehr⸗ heit allerdings einen anderen Standpunkt eingenommen. Sie haben gesagt: wir wollen an dem Prinzip festhalten, daß Privatbanken nicht öffentlich rechtlicher Natur Effekten irgend welcher Art, welche mündel-⸗ sicher sind, ohne weiteres nicht emittieren dürfen.
Meine Herren, nun fragt sich für dies hohe Haus: hat die Sache einen so großen Werth, daß das Haus in einem Augenblick, wo es sich um den Abschluß eines großen nationalen Werkes und dessen Einführung in Preußen handelt, nun eine Veranlassung hat, wiederum auf seinem Schein zu bestehen und dem Herrenhause nicht entgegenzukommen, von welchem anerkannt werden muß, daß dasselbe in sehr dielen wichtigen Beziehungen mit dem größten Bedauern den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beigetreten ist? Beispielsweise haben in der Frage der Umschreibung der Inhaberpapiere die sämmtlichen Redner von der Linken und Rechten im Herrenhause erklärt: wir bedauern diesen Beschluß aufs äußerste; sie haben auch sehr erhebliche Gründe dafür angeführt, dennoch aber sind sie dem Abgeordnetenhause entgegen- gekommen, um die Sache zum Abschluß zu bringen, und haben all ihre Bedenken aufgegeben. Ist es nun richtig, wenn das Abgeordneten haus hier diesen Differenzpunkt herbeiführt?
Meine Herren, das Zweikammersystem setzt ja nothwendig, wenn nicht die Gesetzgebung ins Stocken gerathen will, die Geneigtheit beider Häuser zum gegenseitigen Nachgeben in Konfliktsfällen voraus. Wenn sie nicht besteht, so ist das Zweikammersystem geradezu unhaltbar. Wir werden bei solchen Gesetzen, wie diesem vorliegenden, immer auf den einen oder anderen Punkt kommen, wo beide Theile nachgeben müssen — in diesem das eine Haus, in ienem Punkt das andere Haus. Da kann man nicht immer nach seiner persönlichen Meinung und seinen persönlichen Wünschen gehen. Man muß sehen, daß man jusammenkommt, um wag Ganzes zu stande ju bringen. Und hier, wo diese vorliegenden Gesetze die Voraussetzung zur Einführung der großen deutschen Rechtseinheit sind, da darf man erst recht nicht auf seinem Schein unbedingt bestehen; man muß sehen, sich zu verständigen, und so kann ich Ihnen nur rathen jetzt von dieser Stelle aus, daß Sie nunmehr, damlt wir in der Sache weiterkommen, dem Beschlusse des Herrenhausesz beitreten. (Bravo! rechts.)
an dem gestern mit großer Mehrheit angenommenen Beschluß des Abgeordnetenhauses feslbelfn, selbst wenn die Session dadurch ver⸗ längert werden sollte.
Abg. von Arnim (kons): Wir wollen nicht, daß mündel- sichere Papiere ausgegeben werden von Erwerbsgesellschaften, sondern nur von solchen Instituten, die als öffentlich rechtliche anerkannt sind. Von diesem Prinzip würden wir abweichen, wenn wir dem Antrage Schmitz folgten. In der Vergangenheit hat ein solches Bedürfniß nicht vorgelegen, denn es sind nur etwa 40 Millionen solcher Papiere ausgegeben worden, für die Zukunft wird ein kassen ze. werden vollauf in der Lage sein, die Bedürfnisse der r Kommunen zu .
ist sonst nicht meine Art, unnöthig Schwierigkeiten zu
Abg. Dr. Göschen (ul.) erklärt namen seiner Freunde, daß sie
Bedürfniß auch nicht vorhanden sein, denn die Aan P .
Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Gerade wegen dieses . ; können Hir . so weniger für den Herrenhaus eschluß einttete .
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