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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Nrutschen Reichs ⸗ Anzeiger
nnn Königlich Preußischen gtaatz- Anzeiger
Berlin s., Wilhelmstraße Nr. 32.
Mn 21G.
Berlin, Mittwoch, den 6. September, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberstleutnant z. D. Freiherrn von i en zu Schöneberg bei Berlin, bisher kommandiert zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium in einer etatsmäßigen Stelle für pensionierte Offiziere, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ersten evangelischen Pfarrer Georg Vömel und dem Zweiten evangelischen Pfarrer Rudolf Heydeman, beide zu Ems, dem Pfarrer und Dechanten Schonlau zu Wenholthausen im Kreise Meschede, dem katholischen Pfarrer Kolbe zu Leisnitz im Kreise Leobschütz, dem Pfarrer Rubarth u Wewelsburg im Kreise Büren, dem Kommerzienrath Emil ö. u Berlin und dem Majorats⸗Inspektor und Kommunal⸗ der rer a. D. Friedrich Koch zu Trier den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Oberlandesgerichtsrath, Geheimen Justizrath Büstor ff zu Cassel und dem Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht in Celle, Vorsitzenden des Vorstandes der Anwaltskammer daselbst, Geheimen Justizrath Evers den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Stadt⸗Baumeister a. D. von Haselberg zu Stral⸗ sund den Königlichen Kronen⸗Orden drister Klasse, dem Zollamts⸗Assistenten Birnkraut zu Mittelsteine im Kreise Neurode den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll— mächtigten Minister in Karlsruhe, Kontre⸗Admiral à la suite der Marine, Wirklichen Geheimen Rath von Eisendecher das Kreuz und den Stern der Komthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem emeritierten Lehrer und Organisten Klein zu Mihtelhufen bei Königsberg i. Pr., bisher zu Eckersdorf im Kreise Mohrungen, den Adler ber Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gefangnen⸗Aufseher a. D. August Bauer zu Kreis ac das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, em Fern li 6e ng. olsteinschen Haushofmeister Karl Klo ft rimkenau im Kresse Sprottau, den Gemeinde⸗ Vorstehern Hilbrich zu Neuhof im Kresse Rothenburg OS. X. und Krüger zu Röddelin im Kreise Templin, dem Guts⸗ ärtner Wiechert zu Grunenfeld im Kreise Heiligenbeil, dem echaniker Nöhden bei dem Physikalischen Institut der Universität in Berlin, dem Modelltischler Julius Rothe in der Eisenhahn⸗Hauptwerkstätte zu Wittenberge, dem Oeko—⸗ nomen der städtischen Armen⸗ und Arbeitsanstalt in Flens⸗ burg Wilhelm Capito und dem Kutscher Gottfried Kalitzti zu Bauditten im Kreise Mohrungen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Bauergutsbesitzer August Schulz zu Kuttlau im Kreise Glogau die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
aus Anlaß der Eröffnung des Dortmund⸗Emt⸗Lanals und des Dortmunder Hafens nachstehende Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar haben erhalten:
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: . Marx, Königlicher Baurath, Stadt⸗BVaurath zu Dortmund, Brauns, Kommerzienrath, General-Direktor der Union“, Akltiengesellschaft für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl⸗Industriẽ und Stadtverordneten⸗Vorsteher zu Dortmund;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
Cremer, Brauereibesitzer zu Dortmund, Brügmann, Ingenieur und Hütten-Direktor zu Dortmund, Mau, Regierungs⸗ und Baurath zu Danzig, ran ke, Baurath und Wasser⸗Bauinspektor zu Me pen, eißker, Baurath und Wasser-Bauinspektor zu Münster, Schu lte, Wasser⸗BHauinspeltor ebendaselbst, Cludius, Regierungsrath ebenda, Lehnkering, Kaufmann und Direkter der Westfälischen ffn e inge ef, zu Duisburg, .. ne . des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗Syndi⸗ ats zu Essen, Ger dau, Ober⸗Ingenieur zu Düsseldorf, Schweckendieck, gütten⸗Dirertor zu Dortmund;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: erm ann, Regierungs⸗ und Baurath zu Münster, athie s, Regierungs⸗ und Baurath . ffermann, Wasser⸗BGauinspektor zu Muͤnster;
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: Koßwig, Kataster⸗Kontroleur zu Münster,
erborg, Ingenieur zu Düsseldorf, Dr. phil. Morgen ste rn, evangelischer Pfarrer zu Hombruch;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Geisler, Bau⸗Ausseher zu Henrichenbur Englicht, ö zu Lathen a. Ems, Tigges, Strommeiser zu Lüdinghansen,
Kohlpoth, Werkmeister, Crisandt, Werkmeister, Schotte, Scherenarbeiter, Bußmann, Werkmeister, sämmtlich zu Dortmund, Stallmann, Vorarbeiter zu Ladbergen, und Brandt, Schiffsführer zu Münsterschleuse.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter in Paris, Fürsten Münster von Dernebur die Erlaubniß zur Anlegung des Großkreuzes des u fr monacoischen Ordens des heiligen Karl zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem ehemaligen Bankdirektor Vogel in Koblenz aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen.
Bekanntmachung.
Die versuchsweise für das Reichs⸗Telegraphengebiet ange⸗ ordnete Zulassung der Anmeldung von Doppel⸗ gesprächen im Fernsprechverkehr und der Ausdehnung als einfach angemeldeter Unterhaltungen bis zur Dauer von 6 Minuten soll dauernd beibehalten werden.
Berlin C., den 3. September 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung.
Der Fernsprechverkehr mit Eitorf, Geiers⸗ walde, Gnadenfrei, Ratzeburg (Lauenburg), Treb⸗ nitz (Schles.) und Waldenburg (Sachsen) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt se eine Mark.
Berlin C., den 4. September 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Den nachslehend aufgeführten Krankenkassen: Allgemeine Itzehoer Bürger⸗Kerankenkasse (S. H.),
2) Kranken⸗ und Sterbekasse zu Igstadt (. S.), 3) . Kranken⸗Unterstützungskasse zu Kalbach
57 4 e de und Sterhekasse aller gewerblichen Arbeiter 6 Schöneberg und Berlin (G. S.), 3 e e, (G. S.) in Emmerich, 6) Maler⸗ und Lacklerer⸗Kranken⸗ und Sterbekasse zu annover und U end (G. H.), 7) Allgemeine Kranken⸗ und Begräbnißkasse zu Meyen⸗ burg i. Pri with (S. H), 8) Vereinigte 6 werker⸗Krankenkasse Herzfelde (E. H.), ) Kranken⸗Unterstützungsverein zu Cronberg (S. S.), 16 83631 — 59 Sterbekasse der Schiffbauer zu Heu⸗ ude (E. H. ist die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich . . des a, den Anforderungen des § 75 es Krankenversicherungsg genügen. e nr rn , m, Der Minister für . und Gewerbe. Im Auftrage: Hoeter.
In Timmel wird am 22. September d. J. mit einer Steuermanns⸗Prüfung und in ,, am 16. Oktober d. J. mit einer Schiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
Königreich Preußen.
Privileg i um
wegen Ausferti n gt den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine des rr fn osten im Betrage von 1100 000 SJ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
Nachdem die Vertretung des Kreises Kosten auf den Kreistagen hom 29. Januar 1898 und vom 5. April 1899 beschlossen hat, die Mittel zur Betheiligung an dem Bau einer Kleinbahn von Kosten nach Gostyn im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir dem Kreise auf den Antrag der Kreisveriretung, zu diesem Zwecke auf jeden
1899.
Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1100 0090 S ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Gesammtbetrage von 1160 000 6, in Buchstaben: Einer Million Einhunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:
912 000 A zu 1000 ,
92 000 S zu 500 M,
26 060 4 zu 200 M,
zusammen 11090 000 , ( nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 350 / jährlich zu ver⸗ zinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane jahrlich vom 1. Juni 1900 ab mit wenigstens einem vom Hundert des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen mittels Ver⸗ loosung oder Ankaufs zu tilgen sind, durch gegenwärtigeg Pripi⸗ legsum Unsece landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Er⸗ theilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nach= welse der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Prwilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 23. August 1899. (L. S.) Wilhelm R.
von Miquel. Freiherr von der Recke.
Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Anleiheschein des Kreises Kosten, . te Ausgabe Buchstabe .., Nr.. Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Prwilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen 1893, Nr. ..., Seite..., und Gesetz⸗
ung für 1899, Seite..., laufende Nr. . . ).
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d Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis Schlusse des Jahres 1909 ausgegeben; 1 ae, ö. 2