Deutse
und
Insertionsprris für den NRanm einer Aruchzeile 30 8.
Koͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
— 6 — . M f Ber Gezugsprein beträgt vierteljährlich 4 A 50 8. P
Alle KRost-Anstalten nehmen Kestellung an;
für Kerlin außer den Bost-Anstalten auch die Erypedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 9.
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Inserate nimmt au: die Königliche Expedition
der Nentschen Neichaz⸗ Anzeiger
and Königlich Rrenßischen Ktaatz- Anzeiger
Berlin 8I., Wilhelmstrae Nr 32.
Berlin, Mittwoch, den 20. September, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen von Japan ö Harunomtiya den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landegältesten und Kreisdeputirten, Rittmeister 9. D. Grafen von i , , auf Schloß Friedland im Kreise Fallenberg, dem Ober⸗Ingenieur der Firma Siemens u. Halske Dr. phil. ,, . zu Berlin, dem Herzoglichen Domänenrath a. D. Bertrand zu Dülmen im Kreise Coesfeld, dem Kreisdeputirten Albert Nitschke zu Koppen im Kreise Brieg und dem Rentier, früheren Kursmakler Paul Bernoulli zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
den Fußgendarmen a. D. Hauke zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler, Heß zu Kempfeld im Kreise Bernkastel, Vogel zu Neuerburg im Kreise Bitburg und Theis zu Gemünd im Kreise Schleiden das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
den Gendarmerie⸗Oher⸗Wachtmeistern Marsch zu Merzig, Schuster zu Soltau, Lange zu Burgdorf und Nieder⸗ hausen zu Thorn, dem berittenen Gendarmen Krause zu Lautenburg im Kreise Strasburg WaPr., den wi , Mudler zu Obrighoven im Kreise Rees, Franckh zu Höhscheid im Kreise Solingen, Wolter zu Düren, Hinze zu Iburg und Klingenberg zu Oldenstadt im Kreise Uelzen, dem Ge⸗ meindeschreiber Gottlieb Brühl zu Obernigk im Kreise Trebnitz, dem Ortssteuererheber August Müller zu Wicken⸗ dorf im Kreise Schweidnitz und den Werkmeistern Alexander Gaede und Bernhard Wulckow, beide zu Bredow bei Stettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem praktischen Arzt und dirigierenden Arzt des Militär⸗ Bade⸗Instituts 6 Teplitz in BIhmen Dr. Lieblein und dem Kaufmann L. G. Meyer zu Bahia den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Großherzoglich oldenburgischen Ober⸗Baurath Böhlk, vortragendem Rath im Großherzoglich oldenburgischen Staats⸗ Ministerium, dem früheren Konsul in Port Elizabeth, Kauf⸗ mann Wilhelm Dalldorf zu Hamburg und dem Pfarrer Hagenmeyer zu Hugsweier in Baden den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie
dem Fußgendarmen a. D. Wolff zu Deutsch⸗Oth, bisher in der Gendarmerie⸗Brigade in Elsaß⸗Lothringen, und dem Bahnwärter a. D. Henriet zu Heming im Kreise Saarburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Bei , . der nach Ost-Afrika, Ost-Asien und Australien gerichteten Postpäckereien, die zur Beförderung mit den Reichs⸗Postdampfern bestimmt sind, wird von den i sch ier! auf den Abgang der Schiffe vielfach keine Rücksicht r, , sobaß die Sendungen u. U. wochenlang im Einschsffungshafenorte lagern müssen.
Zur Vermeidung eines i, Sin aer. empfiehlt es ich, die mit den Postdampfschiffen zu befördernden Packet⸗ endungen unter Beruͤcksichtigung des vorgeschriebenen, nöthigen⸗ alls bei den Postanstalten zu erfragenden Leitweges zu olgenden Zeiten in Berlin zur Post einzuliefern:
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—
Angabe, wieviel 335 vor Abgang des Dampfers vom Abfahrthafen Packete in Berlin a get ge⸗
Bei Leitung der Packete über: ; geben werden müssen
nach Ost Asien und Ost · Afrika 2 nach Australienꝰ) 3
na 83 en vor Abgang der Dampfer
am Tage nag nile von gen unn nach England) men biw. Bremerhaven 2 München Neapel h ö Schwei Neapel 1j weiz . Genua 19
erreich u. Desterreich Neavel 12
) Nur Poftfrachtstũcke.
é Die Dampfer fahren ab Hamburg J 3. London: , „Freitag, Sonnabend,
Grimsby: täglich außer Sonntags.
.
Die Abfahrt der Dampfer erfolgt im 4. Vierteljahr 1899
nach Ost · Aseen Ost · Afrika Auftralien Ott. Nov. Dez. Okt. Nov. Dei. Okt. Nov. Dei.
Hamburg.. 18. 15. 13. 11.26. 8.22.5206. — — — Bremerhaven 4. 1. 29. 27. — — Q — 11. 68 Genua... . I7.31. 14. 28. 12.26. — — — 1024 21. 19. Neapel ...] 18. 1. 15. 29. 13.27. 11.26. 8.22. 6.20. 11.25. 22. 20. Berlin C., den 16. September 1899. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung. Erweiterung des Sprechverkehrs.
Die öffentlichen Fernsprechstellen in alf ee und Lichtenberg bei Berlin werden in demselben Umfange wie die ,,, in den Vororten Wilmers⸗ dorf und Friedrichsberg zum Verkehr auf den Verbindungs⸗ leitungen des Reichs⸗-Telegraphengebiets zugelassen. Berlin CG, den 16. September 1899. Kaiserliche k
Wabner.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Bei dem Postamt in Biesenthal ist eine öffentliche Fernsprechstelle eingerichtet und zum Fernsprechverkehr mit Berlin nebst Vororten zugelassen worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 25 3; ein gleicher Betrag wird für das Herbeirufen der am fernen Ort zum Gespräch verlangten Person ˖ erhoben.
Berlin C., den 17. September 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr mit Bartenstein (Ostpr., Finkenheerd, Fürsten berg (Oder), Köstritz, Obernigk, Parchim, Preußisch-Eylau, Quakenbrück, Ragnit, Regenwalde, Schwedt, Steinkirche und Wallendorf (Sachs⸗Mein) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein ge⸗ wöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.
Berlin C., den 17. September 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
In Rostock wird am 25. September d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt und einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Das in Stockton aus Stahl neu erbaute, bisher unter keiner Flagge gefahrene Dampfschiff, Sparta“ von 1792.91 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Firma A. C. de Freitas u. Co. in e,, das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Ham⸗ burg zum Heimathzshafen ee, hat, ist von dem Kaiser⸗ lichen Konsulat in Middlesborough unter dem 29. August d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Das erste Heft des dreizehnten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober, Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Frlederichsen u. Co. in Hamburg er⸗ schienen und zum Preise von 309 6 zu beziehen
Mit diesem Hefte wird das Register zum zwölften Bande der Entscheidungen zum Preise von . 60 S6 ausgegeben.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen außerordentlichen r g Dr. Wilhelm Sieglin zu Leipfig zum ordentlichen Prefessor in der . 8 Fakultät der Friedrich⸗Wi helms⸗Universit Berlin und
t zu
den bisherigen Seminar⸗Oberlehrer Ernst Marquardt zu Wunstorf zum Seminar⸗-Direktor zu ernennen, sowie infolge der von der Stadtyerordneten⸗Versammlung zu Köln getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten Jakob ö daselbst in gleicher Eigenschaft auf fernere zwölf ahre zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Stifts-Superintendenten, Ersten Schloß⸗
und Domprediger, Professor Martius in Merseburg zum Konsistorialrath zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Fabrikbesitzer Julius Krüger in Brandenburg den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.
Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel ur Verbesserung der Woh nungsverhältnisse von rbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besol deten Staatsbeamten.
Vom 23. August 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
Der Staatsregierung wird ein weiterer Betrag von fünf Millionen Mark zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. August 1895 (GesetzSamml. S. 52), betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungs⸗ verhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zur Verfügung gestellt. 8
Zur Bereitstellung der im S 1 gedachten fünf Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veraußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen veräußert werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (GesetzSamml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz Samml. S. 43) zur Anwendung.
83.
Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ ,,, über die Ausführung dieses Gesetzes Rechenschaft zu geben.
Urkundlich unter Unserer ö Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 23. August 1899.
. 8.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse—. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Bülow.
Verordnung,
betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗
gerichte und den Instanzenzug für Streitigkeiten,
welche nach reichsgesetzlicher Vorschrift im Ver⸗ waltungsstreitverfahren zu entscheiden sind.
Vom 23. August 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des Gesetzes zur Ergänzung des §7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 583 ö vom N. April 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 127), was folgt:
1.
Die nach 8 23 Abs. 2 . 8 50 Abs. 3 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1859 (Reichs⸗Gesetzbl, S. 36 im Verwaltungs⸗ streitverfahren zu entscheidenden Streitigkeiten unterliegen der Entscheibung des Bezirksausschusses. Gegen die Entscheidung , ist nur das Rechtsmittel der Revision zulässig.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1909 in Krast. Mit dem genannten Tage wird die Vexordnung vom 28. Mai 1890 (Gesetz Samml. S. 181) aufgehoben.
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