1899 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Hannoverscher Anzeiger. „. Fortgesetzt hält sich die Zeitschrift auf

ornehmster litterarischer Höhe ...“

Das Land. Den Türmer heißen wir besonders aus dem Grunde willkommen, weil er geeignet erscheint, den verschiedenen blassen Monatsschriften . . . eine Monatsschrift gegenüberzustellen, die vor allem das hat, was unsern ... Blättern fehlt: Charakter, Persönlichkeit . .“ „Die Gebildeten haben die Pflicht, solche Unternehmungen nach Kräften zu stützen . . .“

Bahn frei! (geitschr. d. österr. Eisenbahnbeamten⸗Ver.) „Diese ausgezeichnete Zeitschrift ...“

Zeitschrift für Bücherfreunde. . Was uns . . . besonders erquick— lich anmutet, ist die Loslösung von jedweder Schablone in litterarischer und kritischer Beziehung. . . . Es weht ein frischer, freier und reiner Geist durch diese Blätter, der auch ein Geist der Klärung und des Frie⸗ pen ist ..

Leipziger Zeitung. „„ Der Türmer . . bringt für Gemüt und Geist . ..

soviel und aus so mannigfaltigen Quellen, daß Anregung und Erbauung bei gemüts⸗ und geistverwandten Lesern nicht ausbleiben

inen, Neue Militärische Blätter. einer neuen Zeitschrift, die berufen zu sein scheint, die erste dentsche Revue zu werden .. .“

Frankfurter Journal. „Wenn wir auch allen neu erscheinenden Zeit— schriften ziemlich kühl gegenüberstehen, weil wir eine zu große Zersplitterung der geistigen Kräfte nicht für ersprießlich halten, so haben wir aber mit größter Freunde den „Türmer“ begrüßt. .. . Der „Türmer“ wird in der That ver⸗ edelnd auf das Gemüt wirken, und der Geist erhält durch ihn reichliche Nahrung...“

Augsburger Postzeitung. „. Heute sind wir in der Lage, unser Urteil dahin abzugeben, daß in Deutschland wenige Zeitschriften auf dem gleich hohen geistigen Niveau stehen . . .“

Preußische Lehrerzeitung. «. Wir können diese vortreffliche, mit feinem Sinn geleitete Zeitschrift nur aufs beste empfehlen . . .“

Bremer Nachrichten. erfreuliches Zeichen der Zeit ...

Straßburger Post.,.. der Familie.“

Dresdner Journal. „„ über Erwarten schnell einen ersten Platz in der deutschen Zeitschriften-Litteratur eingenommen . . .“

Breslauer Fremden- und Intelligenzblatt.,

unserer Zeitschriftenlitteratur auszufüllen bestimmt ..

Neuer Görlitzer Anzeiger. sprüchen genügen.“

„Wir begrüßen diese Zeitschrift als ein überaus

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verdient in erster Linie einen Platz in

eine Lücke in

(

dürfte auch weitgehenden An⸗

Nordlivländische Zeitung. „An die Spitze der Zeitschriften, auf welche wir hiemit unsere Leser erneut aufmerksam machen, ist der Türmer zu stellen.“

Grazer Zeitung.

Mitausche Zeitung. „Es ist ein großes und umfangreiches Programm, das sich der Türmer gestellt hat, und man wäre nur zu leicht versucht, der Möglichkeit seiner Realisierung Zweifel entgegenzustellen, wenn nicht der illustre Name des Herausgebers eine starke Gewähr dafür böte, daß wir es bei der vorliegenden Monatsschrift mit einer Erscheinung zu thun haben, die thatsächlich dazu berufen sein dürfte, sich über das Niveau der zahlreichen ähnlichen Unter nehmungen zu erheben. . .“ „So hoch die Erwartungen waren, mit welchen wir seinerzeit das neue Unternehmen begrüßten, konnten wir uns bei Betrachtung des Programms doch eines leisen Zweifels an der Möglichkeit seiner Durchführung in gekennzeichnetem Umfang nicht erwehren. Um so freudiger haben wir die sodann zur Ausgabe gelangten späteren Hefte begrüßt, waren sie doch voll und ganz geeignet, das gute Recht des Bestehens des Türmers zu beweisen.“

bald eine reiche Verbreitung finden dürfte.“

Der deutsche Tischlermeister. bedeutet in unserer Zeit eine mutige, sittliche That.“

Reformierte Kirchenzeitung. gediegen und überraschend reich— haltig . . . vornehm und zugleich frisch . . .“

Lehrer⸗Zeitung für Thüringen. „Der Türmer ist eine epochemachende Monatsschrift, die in jeder gebildeten Familie gelesen werden llt

Wochenblatt (Mähr. Trübau). „eine hervorragende litterarische That... unter den zahlreichen deutschen Zeitschriften und Revuen den ersten Rang einzunehmen berechtigt .. .“

Die katholische Welt. „Der Türmer ist kein Banause, kein Rück— ständiger, kein Reaktionär, kein moralisierender Sauertopf niemand ist all' dies weniger als er dennoch läßt er sich

von der anspruchsvollen „Moderne“ weder blenden noch bannen, wie er auch sonst so manchen hohlen Schwindel, so manche Thorheit der Zeit mit Geist und Glück bekriegt . . . sehulichst wünschen wir auch auf unserer Seite einen Lynkens dieser Art zu besitzen.“

Dresdener Anzeiger. „Diese ausgezeichnete Schrift verdient weiteste Verbreitung. Wir empfehlen sie jedermann. . . . Wir empfehlen

nochmals die Schrift des feinsinnigen Herausgebers aufs wärm ste.“

Thüringer Zeitung. „wieder eine solche Fülle des Wissenswerten aus allen Gebieten, daß der Schrift sicherlich zahlreiche neue Freunde erstehen werden.“

Neuner Pfälzischer Kurier. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Türmer in Bälde in jeder gebildeten Familie zu finden ist.“

Wormser Zeitung. nichts Alltägliches und übertrifft das meiste in

dieser Art Gebotene... Wir empfehlen hier etwas wirklich Ge⸗ diegenes.“

Ostfriesisches Schulblatt. (köstliche Gaben...“

Märkische Zeitung. „Unter den zahlreichen neuen Zeitschriften. .. nimmt ... der Türmer fraglos die erste Stelle ein.“

Gothaische Zeitung. stets geistreich und anregend. Der Türmer wird sich sicher allen Freunden der Litteratur bald unentbehrlich machen.“

Jenaische Zeitung. Brennende Tagesfragen auf nationalem und Knnstgebiet werden mit ebensoviel Sachkenntnis wie Freimütigkeit besprochen.“

Schwarzburg⸗Rudolstädtische Landeszeitung.

im besten Anlauf, eine maßgebende Zeitschrift zu werden.“

Arnstädter Tageblatt... geistvoll und anregend.“

Neues Sächsisches Kirchenblatt., . Inhalt hervorzuheben . . .“

Anhaltischer Staatsanzeiger. „Diese Monatsschrift für Gemüt und Geist ist in ihrer Art einzig.“

Neue Würzburger Zeitung. so weiß er in der That Gemüt und Geist anzuregen, wie keiner.“

Der Odd⸗Fellow.

Darmstädter Zeitung. Schier nnerschöpfliche Bielseitigkeit . Nach wiederholten Besprechungen der Zeitschrift ist es nicht leicht, aber auch wohl nicht mehr nötig, Neues zum Lobe und zur Empfehlung des Türmers zu sagen; was früher bereits darüber hier geschrieben wurde, findet sich immer wieder bestätigt.“

Der Protestant. „„. Wer künstlerische und litterarische Interessen hat . . . der halte sich den Türmer; es wird ihm nicht gereuen.“

Der Bildungs⸗Verein., Wir . . . können nur wünschen, daß diese Zeitschrift in unsern Kreisen allgemeine Beachtung finde.“

„Der Türmer ist äußerst reichhaltig und dabei fast überall

Aus dem erstaunlich reichen

Solch ein seelisches Lebensmittel bietet der Türmer.“

Kapellenblatt., Ein dringendes Bedürfnis .. ungen, das fehlte bis jetzt . . .“

Deutsches Pfarrerblatt. Der Türmer wird auch in Pfarrhäusern, past oralen Lesezirkeln Heimatrecht gewinnen.“

charaktervolle Anschau⸗

Pädag. Wochenblatt., Die vorliegenden ersten Hefte lassen hinreichend die edlen, wahrhaft künstlerischen Ziele des Herausgebers erkennen, erfüllen den Leser mit Genugthunng, regen ihn zu sinnigen Betrach⸗ tungen an und gewähren ihm reichliche Belehrung.“

Magdeburgische Zeitung., Wir können diese vortreffliche Zeit— schrift, die mit feinem Sinn geleitet wird, nur auf das beste empfehlen.“

Deutscher Reichs- und Königlich Preuß. Staats⸗-Anzeiger. . „Kommt manchen von andern Monatsschriften unerfüllt gelassenen berechtigten Wünschen entgegen . . .“

(Mark), Klosterfelde,

Der ÜUnterzeichnete bestellt hiermit:

1 Probeheft der Monatsschmift „Der Cürmer“ 1 bonnement der Monatsschrist „Der Türmer⸗“

vom Oktober an bis zur Hbbestellung. Zweiter Jahrgang. Preis vierteljährlich (3 hefte) Mark, einzelne hefte 1 k. 60 pfge.

** 69 1 „Der Tirmer Erster Jahrg., band II (heft 7 bis 2) in heften broschiert S Mark. in Original-Leinwanddecke gebunden O Mark,

in halbfranz (Liebhaberbanch 10 Mark. pe- Mehtgewünschtes durchstreichen!

Genaue drei ge: ii., 2. a.. n, d , . ö .

In offenem Briefumschlag, mit 3 Pfg. Marke frankirt und mit der Hufschrift „Druck- sache“ versehen, wird dieser Zettel durch die Post an seine fdresse befördert.

eutscher Reichs

und

nzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Ner Gemgapreis beträgt vierteljährlich 4 Æ 50 . Dar . Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Rost-⸗Anstalten auch die Expedition

§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

ö GSinzelne Aummern kosten 5 8. Mn

R 2 . 8

86 Insertionsprein sur den Naum einer Aruieile 30 5.

ö Inserate nimmt au: die Königliche Expedition

M 2s.

Berlin, Mittwoch, den

des Aentschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staataz-Anztigeræ

Berlin Sm., Wilhelmstraße Nr. 32.

27. September, Ahends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Forstmeister Titze zu Kirchditmold im Landkreise Cassel, dem Bürgermeister, Hauptmann der Landwehr⸗ Infanterie Lafrenz zu Burg a. F. im Kreise Oldenburg und dem Marine⸗Ober⸗Zahlmeister a. D. Fritz Jahn zu Kiel den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse,

dem Kanal⸗Bauinspektor, Hauptmann im 1. Garde⸗Land⸗ wehr⸗Regiment Lüttjohann zu Holtenau im Kreise Eckern⸗ förde den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Werft⸗Betriebs⸗Sekretär Emil Bothe zu Kiel, dem Brauereibesitzer Emil Jacobsen ebendaselbst und dem Rentier August Peipe zu Haynau im Kreise Goldberg⸗Haynau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Kassen⸗ und Kanzleidiener Hermann Schneider bei der Dom⸗Kapitels⸗Verwaltung in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

den Holzhauer⸗Rottmeistern Karl Riebetz zu Rosenfeld, Anton Urbaniak zu Ligota, Johann Kowal zu Budy und er nn n Stark zu Deutsch⸗Koschmin im Kreise Krotoschin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Vom 1. Oktober ab sind im Verkehr mit den britischen Kolonien; Falkland⸗Inseln, Gamhien, Guyana, Hongkong, Jamaica, Lagos, Neu⸗Fundland, St. Helena und Trinidad leinschl. Tobago) Werthbriefe zugelassen. Der Höchst— betrag der Werthangabe ist für Werthbriefe nach den Falkland— Inseln auf 1000 M (— 1260 Fr.), für Werthbriefe nach den anderen Kolonien auf 2400 S6 (— 3000 Fr.) festgesetzt.

Berlin W., den 21. September 1899.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit den öffentlichen Fernsprech⸗ stellen bei den Postanstalten in Basdorf (Bz. Potsdam), Blankenburg (Mark), Franz.⸗Buchholz, Friedersdorf

. Schönerlinde, Schön⸗ walde (Mark), Storkow (Mark) und Wandlitz (Mark ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gesprä bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr zwischen Storkow (Mark) einerseits und Charlottenburg, Reinickendorf und Westend andererseits 1 S6, im Verkehr zwischen den übrigen Orten 25 8.

Für das Herbeirufen der am fernen Ort zum Gespräch verlangten Person ist eine weitere Gebühr von 25 8 zu entrichten.

Berlin C., den 24. September 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

Griesbach.

Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Braunzgberg (aO!stpr.), Dirschau, Geithain, Grimmen, Heiligenbeil, Kupferdreh, Liebenstein (Sachs⸗Mein), Paderborn, Frausnitz (Bez. Breslau. Ruhla, Trebsen (Mulde), BVarburg und Wehlau ist eröffnet worden. Die Gebühr . ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten eträgt je eine Mark.

Berlin C., den 24. September 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die 33 des Kreisgrztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen. Vom 16. September 1899. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie für den Umfang derselben, was folgt: Erster Abschnitt. Der k .

Der staatliche Gesundheltsbeamte des Kreises ist der

Kreigarzt

Er ist der technische Berather des Landraths, in Stadt⸗ kreisen der Polizeibehörde.

Der Kreisarzt ist dem Regierungs ⸗Präsidenten unmittelbar unterstellt.

Der Stellvertreter des Kreisarztes in Behinderungsfällen oder bei Erledigung der Stelle wird von dem Regierungs⸗ Präsidenten ernannt.

Dem Landrath und der Polizeibehörde (Abs. 2) verbleiben die ihnen nach der geltenden Gesetzgebung zustehenden Befug—⸗ nisse in Angelegenheiten des Gesundheitswesens.

Die Kosten der Reisen, welche der Kreigsarzt im Auftrage des Regierungs⸗Präsidenten oder des Landraihs ausführt, fallen der Staatskasse zur .

Die Anstellung als Kreisarzt erfordert:

1) den Nachweis der Approbation als Arzt;

2) den Erwerh der medizinischen Doktorwürde bei einer preußischen Universität; über die Zulassung der Doktorwürde, welche bei einer anderen Universitaͤt erworben ist, entscheidet der Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten;

3) das Bestehen der kreisärztlichen Prüfung;

4) den Ablauf eines angemessenen Zeitraums nach der Approbation als Arzt.

Die Anstellung erfolgt durch den Minister der Medizinal⸗ Angelegenheiten.

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83.

Die Besoldung des Kreisarztes ist pensionsfähig.

Wo besondere Verhältnisse es erfordern, können vollbesoldete Kreisärzte angestellt werden.

Dieselben beziehen ein festes Diensteinkommen unter Aus⸗ schluß von Gebühren. Soweit nach den bestehenden Vor⸗ schriften für gewisse Verrichtungen Gebühren zu entrichten sind, fließen dieselben zur Staate kasse.

Die Ausübung der ärztlichen Privatpraxis mit Ausnahme von dringenden Fällen und von Konsultationen mit anderen Aerzten wird den vollbesoldeten Kreisärzten untersagt. Die Annahme von Nebenämtern kann ihnen gestattet werden.

Für Stadtkreise können die als Kommunalbeamte an⸗ gestellten Stadtärzte vom Minister der Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Kreis⸗ arztes beauftragt werden.

§ 4.

Der Amtsbezirk des Kreisarztes ist der Kreis.

Größere Kreise können in mehrere Kreisarzt⸗Bezirke zer⸗ legt, kleinere zu einem Kreisarzt⸗Bezirke zusammengelegt werden. Auch einzelne Theile eines Kreises können einem benachbarten Kreisarzt⸗Bezirke zugeschlagen werden.

55.

Dem Kreisarzte tannend ein oder mehrere kreisärztlich geprüfte Aerzte widerruflich als Assistenten beigegeben werden, welche ihm dienstlich unterstellt sind und eine angemessene Remuneration aus staatlichen Fonds erhalten.

Die Assistenten werden vom Minister der Medizinal⸗ Angelegenheiten bestellt. ;

7.

Der Kreisarzt hat insbesondere die Aufgabe:

1) auf Erfordern der zuständigen Behörden in Angelegen⸗ heiten des Gesundheitswesens sich gutachtlich zu äußern, auch an den Sitzungen des Kreisausschusseg und des Kreistags auf Ersuchen dieser Körperschaften oder ihres Vorsitzenden mit be⸗ rathender Stimme theilzunehmen;

2) die gesundheitlichen Verhältnisse des Kreises zu beob⸗ achten und auf die Bevölkerung aufklärend und belehrend ein⸗ zuwirken;

3) die Durchführung der Gesundheitsgesetzgebung und der hierauf bezüglichen Anordnungen zu überwachen und nach Maßgabe der bestehenden Er fsrifsu die Heilanstalten und anderweitige Einrichtungen im Interesse des ,,, zu beaufsichtigen; auch hat er über das Apotheken⸗ und Hebammenwesen, über die Heilgehilfen und anderes Hilfs⸗ personal des Gesundheitswesens die Aufsicht zu führen;

9 den zuständigen Behörden Vorschläge zur Abstellung von Mängeln zu ö auch für die öffentliche Gesundheit geeignete Maßnahmen in Anregung zu bringen.

Der Landrath sowie die Ortspolizeibehörde sollen vor Erlaß von Polizeiverordnungen und sonstigen allgemeinen Anordnungen, welche das Gesundheitswesen betreffen, den Kreis arzt . ;

Ist die Anhörung unterblieben, so ist dem Kreisarzte von dem Erlasse der Polizeiverordnung oder Anordnung alsbald Mittheilung zu machen. ;

88. y im Verzuge kann der Kreigarzt, wenn ein vorheriges Benehmen mit der Ortspolizeibehörde nicht an⸗ ängig ist, die zur Verhütung, Feststellung, Abwehr und interdrückung einer ö, Krankheit erforder⸗ lichen an,, Anordnungen treffen. Diesen Anordnungen hat der Gemeindevorstand Folge zu leisten.

Die getroffenen vorläufigen Anordnungen sind den Be⸗ theiligten durch den Kreisarzt entweder zu Protokoll oder

durch schriftliche Verfügung zu eröffnen.

1899.

Die vorläufigen Anordnungen sind dem Landrath und der Ortspolizeibehörde sofort mitzutheilen. Sie bleiben so lange in Kraft, bis von der zuständigen Behörde anderweitige , getroffen wird.

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ordnungen zuwiderhandelt, wird, sofern nicht die Vorschrift des s 327 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs Platz greift, mit Geldstrafe bis zu 150 6 oder mit .

Der Kreisarzt ist der Gerichtsarzt seines Amtsbezirks.

Wo besondere Verhältnisse es erfordern, kann die Wahr⸗ nehmung der gerichtsärztlichen Geschäfte besonderen Gerichts⸗ ärzten übertragen werden.

Zweiter Abschnitt. Die enn,

Für jede Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Gesundheitskommission zu bilden.

Die Zusammensetzung und Bildung dieser Kommission erfolgt in den Städten in Gemäßheit der in den Städte⸗ ordnungen für die Bildung von Kommissionen (Deputationen) vorgesehenen Bestimmungen.

In größeren Städten können die städtischen Behörden Unterkommissionen für einzelne Bezirke bilden; der Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten ist ermächtigt, es bei der bis⸗ herigen Einrichtung der Sanitätskommissionen zu belassen.

In ländlichen Gemeinden befindet der Landrath über die Zusammensetzung, die Mitgliederzahl und den Geschäftsgang der Kommission. Die Mitglieder verwalten ihr Amt als Ehrenamt.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtung zur Annahme und über die Befugniß zur Ablehnung von Ge⸗ meindeämtern finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die ,. der ärztlichen Praxis nicht als Aoblehnungs⸗ grund gilt. ,

Der Kreisarzt kann an allen Sitzungen der Gesundheits⸗ kommission theilnehmen und darf jederzeit die Zusammen⸗ berufung derselben verlangen.

In allen Verhandlungen der Gesundheitskommission hat der Kreisarzt berathende Stimme und muß jederzeit gehört werden. ;

81. Die Gesundheitskommission hat die Aufgabe: I) von den , Verhältnissen des Ortes durch gemeinsame Besichtigungen sich Kenntniß zu verschaffen und die Maßnahmen der Polizeibehörde, insbesondere bei der Ver⸗ hütung des Ausbruchs oder der Verbreitung gemeingefähr⸗ licher Krankheiten in geeigneter Weise (Untersuchung von Wohnungen, Belehrung der Bevölkerung ꝛc.) zu unterstũtzen; 2) über alle ihr von dem Landrath, von der Pollzei⸗ behörde und dem Gemeindevorstande vorgelegten Fragen des Gesundheitswesens sich gutachtlich zu äußern; 3) diesen Behörden Vorschläge auf dem Gebiete des Gesundheltswesens zu machen. ö.

In Gemeinden mit 5000 oder weniger Einwohnern kann eine Gesundheitskommission gebildet werden. In Städten muß die Bildung erfolgen, wenn der Regierungs⸗Präsident dieselbe anordnet. In Landgemeinden kann sie von dem Landrath im Einverständniß mit dem Kreisausschuß angeordnet werden. Auf diese Kommissionen finden die Vorschriften in den S8 10 und 11 entsprechende Anwendung.

Dritter Abschnitt. Uebergangs⸗- und n ,n,

Innerhalb des der Zuständigkeit des Polizei⸗Präsidenten von Berlin unterstellten Bezirks tritt dieser an die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten.

In den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des Landraths der Ober⸗Amtmann, an die Stelle des Kreises der Oberamtsbezirk und an die Stelle des Kreisausschusses der Amtsausschuß.

14.

. 8 Die Kreisphysikats⸗ und Kreiswundarztstellen werden auf⸗ gehoben.

815. e ern welche bei dem Inkrafttreten dieses Ge⸗ setzes dienstlich nicht verwendet werden, bleiben während eines k von ö. Jahren zur Verfügung des zuständigen inisters und werden auf einem besonderen Etat geführt. Dieselben beziehen während dieses Zeitraums ihre bisherige Besoldung unverkürzt weiter und außerdem jährlich die Hälfte der nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre für dienstliche Verrichtungen ihnen zugeflossenen Gebühren bis zum Höchst⸗ betrage von jährlich 2 66 Die Beamten, welche während des fünfjährigen Zeitraums eine etatsmäßige Anstellung nicht erhalten, treten nach Ablau desselben in den Ruhestand und erhalten ohne Rücksicht a die Dauer der Dienstzeit eine Pension in Höhe von dr Viertheilen der Besoldung und der gemäß Abs. 1 festgesetzten Entschädigung.

er den von dem Kreitarzte getroffenen vorläufigen An⸗

2

——

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