1899 / 240 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Oct 1899 18:00:01 GMT) scan diff

en enthalten; steht jeh och dem egenheit eine andere Gebühr Satz 1 bestimmte Gebühr zu .

rtikel 10

ür die Wahrnehmung eines Termins erhält der Rechts⸗ erden in der⸗ selben Angelegenheit mehrere Termine wahrgenommen, so be⸗ trägt die Gebühr für den zweiten und für jeden weiteren

anwalt drei Zehntheile der vollen Gebühr.

Termin zwei Zehntheile der vollen Gebühr.

Der Gesammtbetrag der Gebühren in derselben An⸗ gelegenheit darf in einer Instanz die volle Gebühr nicht über⸗

teigen. . Artikel 11.

Ein Zehntheil der vollen Gebühr erhält der Rechts⸗ anwalt, falls nicht eine der in den Artikeln 8 bis 10 be⸗ stimmten Gebühren . ist, für die Ertheilung eines Raths sowie für eine Besprechung.

Artikel 12.

Der Gesammtbetrag der in einer Angelegenheit nach den Artikeln 8. , 11 anzusetzenden Gebühren darf in einer Instanz die volle Gebühr nicht übersteigen.

Artikel 13.

. Auf die Anfertigung des Entwurfs eines Rechtsgeschäfts und die Vermittelung einer Auseinandersetzung sowie auf den Empfang, die Verwahrung und die Auszahlung von Geldern und Werthpapieren in Angelegenheiten, die nicht zur streitigen Rechtepflege gehören, finden die für die Gebühren ber Notare geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Der Betrag der Vergütung für die Anfertigung eines Entwurfs kann nur insoweit abweichend durch Vertrag be⸗

stimmt werden, als dies nach 3 28 der Gebührenordnung für

Notare zulässig ist.

Die Vorschriften der 5. 20 biß N der Gebührenordnung

für Notare finden auf Rechtsanwälte keine Anwendung. Artikel 14.

Ist für das dem Rechtsanwalt übertragene Geschäsft eine Gebühr nicht bestimmt, so erhält er eine unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Deutschen Gebührenordnung und dleses Gesetzes zu bemessende Gebühr. Das Gleiche gilt, soweit für die begonnene oder vorbereitete Ausführung eines vor der vollständigen Ausführung erledigten Auftrags eine Gebühr nicht vorgesehen ist.

Artikel 15.

Die Vorschriften der S8 2 bis 6, 8, 10 bis 129, 76 bis 86, 8s, 93, 4 der Deutschen Gebührenordnung finden, sowelt nicht ein Anderes bestimmt ist, in den Fallen der Artikel 4 bis 14 entsprechende Anwendung.

In den lern der Artikel 4 bis 7 saden auch die Vor⸗ schriften der 83 7, 265. 26, 29 bis 32, 3865, 36, 48 bis 51 der Deuischen Gebührenordnung entsprechende Anwendung. Steht dem Rechtsanwalt in derselben Instanz eine Gebühr . den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek zu, so wird diese auf die im Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1, im Artikel 5 Abs. 2 und im Artikel 7 Abs. 1 Sig bestimmten Gebühren angerechnet.

rtikel 16.

Allgemeine Vorschriften über die Vergütung für eine Thätigkeit, welche die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht voraussetzt, sind auch für die Rechlsanwälte maßgebend.

U Artikel 17.

Die Vorschriften dieses Abschnitts treten gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Für die vor diesem

eitpunkt ertheilten Aufträge bewendet es bei den bisherigen

Vorschriften. Zweiter Abschnitt. Gebühren der Gerichtsvollzieher.

Arrikel 18. für die Berufsthätigkeit der Gerichts⸗ vollziehe⸗ bestimmt sich, soweit sie nicht reichsgesetzlich geregelt

ist, ausschließlich nach den nachstehenden ch ge n

Artikel 19. Die Deutsche Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher . Anwendung auf die nach den Vorschriften der Deuischen rozeßordnungen auszuführenden Zwangsvollstreckungen und Zustellungen in Angelegenheiten, welche vor besondere Gerichte gehören oder durch die Deutschen Prozeßordnungen nicht be⸗

troffen werden. Artikel 20.

Auf die Gebühren der Gerichtsvollzieher für freiwillige Versteigerungen, für Wechselproteste, für Siegelungen und Entsiegelungen, sowie für die Aufnahme von Vermögens⸗ verzeichnissen finden die Vorschriften der 8 19 bis 21, 32, 47, 49, 50 des Preußischen Gerichtskostengescßes Anwendung; sowelt verschiedene Gebührensätze für die Thätigkeit des Rich⸗ ters und die des Gerichtsschreibers bestehen, sind die für Ge⸗ richtsschreiber geltenden Vorschriften maßgebend.

Außer den im Abs. 1 bezeichneten Vorschriften findet auch die Vorschrift des 5 196 des Preußischen Gerichtskostengesetzes Anwendung, soweit sie sich auf die Gebühr im Falle der

Zurücknahme bezieht. Artikel 21.

Die Gebühr des Gerichtsvollziehers für die Beurkundung der Aufgabe des Geldes zur Post (G 17 der Hinterlegungs⸗ ordnung vom 14. März 1879, Gesetz Samml. S. 249) beträgt

achtzig Pfennig. . Artikel 22.

Auf die Gebühren der J . welche nicht dur die Deutsche Gebührenordnung bestimmt sind, . die 8 1

Die .

bis 23 der Gebührenordnung und der im 24 Nr. Z der Gebührenordnung gemachte Vorbehalt entsprechende An⸗

wendung. Die im 8 24 d ö Gebührenord e im er Deutschen Gebührenordnung vor⸗ behaltenen Bestimmungen erfolgen durch den . Soweit den Geri Boe hien Geschäfte übertragen sind oder in Zutunft übertragen werden, für welche die Gebühren nicht durch Gesetz bestimmt sind, erfolgt die Bestimmung durch den Justiz⸗Minister. Das Gleiche gilt in Ansehung der Ge⸗ bühren für Zwangsvollstreckungen und Zustellungen im Ver⸗ waltungszwangsverfahren. Za den bem Gerig ehe. u den dem Gerichtsvollzieher zu vergütenden baaren Auslagen gehören auch die er . ö

Die Zustellungsurk . ö Geri ĩ stempelfrei. geurkunden der Gerichtzvallüieher find

Artikel 26. Die Vorschriften dieses Abschnitts

cht zu, fo ist die 53. 132

treten gleichzeltlg mit .

Deit ter Abschnüt

Schl ußbestimmun gen.

. Artikel 2. Aufgehoben werden vom Zeitpunkte des Inkrafttretens des

Bürgerlichen G . an: 1) das Ausführungsgesetz zur Deutschen Gebührenordnung

für Rechtsanwälte vom 3. Februar 1880 (Gesetz-: Jamml. S. 8);

7 Deutschen Gerichtskostengeseterz und zu den Deutschen ebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige vom 19. März 1879 (Gesetz⸗-Samml. S. 145) mit Ausnahme des § 42 6 3) 3 . . e nn gen über Gerichts⸗ osten un ebühren der Gerichtsvollzieher, vom 21. Mär 1882 (Gesetz-Samml. S. 129). ; Im bisheri G . ö. des Rheinischen R Im bisherigen Geltungshereich des einischen Rechts bleiben für die uhren der Gerichtsvollzieher in einem Ver⸗ fahren nach der Subhastationsordnung für die Rheinprovinzen vom 1. August 1822 (GHesetzSamml. S. 196) die bisherigen Vorschriften maßgebend. Artikel 29.

Der Justiz-Minister wird ermächtigt, die Artikel 1 bis 28 dieses Gesetzes durch die Gesetz- Sammlung in der Weise be⸗ kannt zu machen, daß die Verweisungen auf die Vorschriften des reußischen Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Notare durch Verweisungen guf die entsprechenden Vor— schriften der durch den Justiz-⸗Minister bekannt gemachten Texte ersetzt werden.

Bei der Bekanntmachung der Texte des Preußischen Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Notare sind der 8 150 des ersteren und der 8 29 des letzteren Ge⸗ setzes wegzulassen.

Urkundlich unter Unserer , Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Jagdhaus Rominten, den 27. September 1899.

(L. 8.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen,

Freiherr von ,, Schönstedt. Brefeld.

von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow. Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung des Invalidenversiche⸗ rungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom JI9. Juli 1899 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 463).

Zur Ausführung des Invalidenversicherungsgesetzes wird Folgendes bestimmt:

I) Weitere Kommunalverbände. Als weitere Kommunalverbände“ gelten in den Fällen der S8 62, 82 Absatz 2 die Kreise und in den Hohenzollernschen Landen die Oberamtsbezirke, in allen übrigen Fällen die Pro—⸗ vinzialverbände, die Kreise, in den Hohenzollern— schen Landen der Lan deskommunalverband und die Oberamtsbezirke.

2) Vertretungen weiterer Kommunalverbände, Als „Vertretungen weiterer Kommunalverbände“ kommen in Betracht fir die Provinzialverbände die Pro⸗ , ür die Stadtkreise die Magistrate, für die Landkreise die Kreisausschüsse, für den Landes⸗ kommunalverband der Hohenzollernschen Lande der Landes⸗ föss tu und für die Oberamtsbezirke die Amtsaus⸗

hüsse.

3) Höhere Verwaltungsbehörden. Als „höhere Verwaktungsbehörden“ gelten die Regierungs⸗Präsidenten, für den Stadtkreis Berlin der Ober⸗Präsident.

Soweit es sich um die Genehmigung statutarischer Be⸗ stimmungen eines Provinzialverbandes 9. 24, 148) handelt, tritt an die Stelle des Regierungs-Präsidenten der Ober⸗ Präsident. 4 Untere Verwaltungsbehörden sind: in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern und in denjenigen Städten der Provinz Hannover, auf welche die revidierte Hannoversche Städteordnung vom 24 Juni 1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im § 27 Absatz ? der Hannoverschen Kreis⸗ ordnung vom 6. Mai 1884 benannten Städte die Gemeinde⸗ behörden, im übrigen die Landräthe, in den Hohenzollern— schen Landen die Oberamtmänner. I) Gemein debehör den. Unter, Gemeindebehörde“ ist der Gemeindevorstand, in selbständigen Gutsbezirken der Gutsvorsteher zu verstehen. 6h Stellen für die Ausstellung, den Umtausch und die Erneuerung der Quittungskar ten. Die Austzstellung und der Umtausch der Quittungskarten (6 134 sowie die Ersetzung verlorener, unbrauchbar gewordener oder . Quitiungskarten durch neue (8 136) erfolgt durch ie Ortspolizeibehörden. In Ortspolizeihezirken, welche mehrere Gemeinden oder selbständige Gutsbezirke umfassen, sind die Ortspolizeibehörden mit Genehmigung des Regierungs⸗ Präsidenten ., die Wahrnehmung der bezeichneten Obliegenheiten den Gemeindevorständen Bu orf. zu übertragen. Sofern für die Verwaltung der Ortspolizei besondere örtliche Bezirke (Polizeireviere) bestehen, sind die Vorstände dieser Bezirke zur Ausstellung u. . w. der Quittungskarten für die in ihren Bezirken beschäftigten oder wohnenden Ver— sicherten verpflichtet. Bildet der Gemeindevorstand ein Kollegium, so hat er, wenn ihm die Ausstellung u. s. w. der Quittungskarten üher⸗ tragen ist, hierfür einen Kömmissar zu bestellen. Auf Ge—⸗ meinden, für deren Verwaltung besondere örtliche Bezirke (Distrikte) errichtet a. findet die Bestimmung des vorher⸗ gehenden Absatzes ent prechende Anwendung. . Die Gemeinden (Gutsbesitzer) sowie die Kreis verbände , ,, sind befugt, fuͤr ihre Bezirke auf ihre osten, an Stelle der vorbezeichneten Behörden oder neben denselben, für die 5 des Kartengeschäfts besondere Beamte zu bestellen. Der Besch bedarf der Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten, für den Stadtkreis Berlin des Ober⸗Präͤsidenten. Diese Beamten sind befugt, ein Siegel zu führen, das den preußischen Adler und die mschrift: „Aust⸗ gabestelle für Quittungskarten in enthält.

Sofern bei Durchführung der g n,. der S8 1356,

163 die Ausstellung, der Umtausch oder die Erneuerung von

Y die noch geltenden Vorschriften des Ausführungsgesetzes

* 2

1 keln, en neui und die Erneuerung der Quittungs · .

2 , z n Gemeinden mit mehr als 10 099 Einwohnern si die Geschäftsraͤume der Ausgabestellen für ö . äußerlich durch Anbringung von Tafeln mit, der Aufschrift ee a en nf . Sskarten“ kenntlich zu machen; die Buchstaben der Aufschrift müssen eine i, . 9 em . j J ahlen der Vertreter der Arbeitgeber

Arbeiter bei den untgren Verwaltun ohen und der Beisitzer der Rentenstellen. Für diejenigen Versicherten, welche einer der im S 62 Absatz 1, 8 82 Absaz bezeichneten Kassen und Vereinigungen nicht angehören, wird die Betheiligung an der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter bei den unteren Verwaltunggbehörden sund der Beisitzer der Rentenstellen den Kreisausschuͤsen, in Stadtkreisen den r n . .

) Entscheidung von Streitigkeiten 155 ff. Ist bei Streitigkeiten der von dem Landrath . dem 9 meindevorstand vertretene Kommunalverband als Arbeitgeber betheiligt, 8 wird von dem Regierungs⸗Präsidenten, in Berlin von dem Ober⸗-Präsidenten der Provinz Brandenburg eine andere Behörde (Landrath oder Gemeindevorstand) mit der Entscheidung der Streitigkeit beauftragt.

Auf Stadtgemeinden, in welchen für die Angelegenheiten der Invalidenversicherung eine besondere Abtheilung (Deputation Ausschuß) des Gemeindevorstandes bestellt worden ist, finde diese Bestimmung keine Anwendung.

Handelt es sich bei Strei igkeiten um die eige nen Lohn— arbeiter des als untere Verwaltungsbehörde berufenen Beamten, so erfolgt die Entscheidung durch . Stellvertreter.

Berlin, den 26. August 1899.

. Der Minister für Handel

Minister des Innern. und Gewerbe.

Freiherr von der Recke. Brefeld.

Finanz⸗Ministerium. Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungsloose sowie die . zur 4. Klasse 201 Königkich preußischer Klassen⸗Lottęrie sind nach den 8sßf 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor⸗ legung der bezülglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 16. Oktober, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Die Ziehung der 4 Klasse dieser Lotterie wird am 20. Oktober, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗ Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 11. Oktober 1899.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. Strauß. Ulrich.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein, nach Hannover.

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛ. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Marienburg, 5. Oktober. v. Rudno⸗Rudzins ki, Lt. im Inf. Regt. von Boyen (6. Ostpreuß.) Nr. 41, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62 versetzt. Graf v. Schlieffen, Oberlt. im b. Thüring. Inf. Regt. Nr 54 (Großherzog von Sachsen), unter Stellung à ja suite des Regt, auf sechs Monate zur Dienstleistung bei des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit kommandiert. v. Dallwitz, Ritt⸗ meister im 2. Großherzoglich Mecklenburgischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 18, als Eßzdadron - Chef in das Dragoner. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Graf v. Korff gen. Schmising, Lt. im n Drag. Regt. Nr. 19, in das Kür. Regt. von Briesen (Westfäl) Nr. 4, versetzt. v. Frantzius, Dberlt. im 1. Leib Hus. Regt. Nr. J, von seinem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in 6 enthoben. Kalau v Hofe, Oberlt. im 2 Leib ⸗Hus. egt. Kaiserin Nr. 2, als Insp. Offer zur Kriegsschule in Neisse komman⸗ diert. v. Redel, Lt. im Hus. Regt. König in. von Italien (1. Hess) Nr. 13, in das Thürtng. Dus. Regt. Nr. 12, d. Fena, Fahnr. im Jäger⸗Bat. von Neumann (1. Schles.) Nr. b, in das Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz IJ. von Mecklenburg⸗ Schwerin (4. Bandenburg.) Nr. 24, Gehl, Fähnr. im Lauenbarg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, in das Inf. Regt. Nr. 1758, versetzt. v. Bosse, Tt. A 1a suite des Hus. Regts Landgraf Friedrich IJ. von Hessen⸗ , (2. Hess) Nr. 14, von dem Kommando zur Dienstleistung * der a . in Konstantinopel enthoben und in das Regt. wieder⸗ eingereiht.

Abfchiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Danzig 27. September. v. Wrochem, Major a. D. zuletzt Eskadr. 69 im Sraäg. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, die Erlaubnlß zum Tragen der Uniform des Kurmark. Drag. Regts. Nr. 14 ertheilt.

Jagdhaus Rominten, 39. September. Mehm ed Bakir, Kaiserl. türk. Hauptm., am 15. September d. J als Lt. 4 auite der Armee angestellt und vom 1. Oklober d. J. ab dem Westfaͤl. Fuß Art. Regt. Nr. 7 zur Dienstleistung überwiesen, aus der Armee wieder ausgeschieden.

Jagdhaus Komin ten, 2. Oktober. Pfeiffer, Lt. im Fũs. Regt. Königin (Schleswig ⸗Holstein Nr. 86, scheidet mit dem 3. Dk⸗ tober d. J. *aus dein Heere auß und wird mit dem 4. Oktober d. J. als nr l seinem Patent in der Schutztruppe für Deutsch ⸗Ostafria angestellt.

Marienburg, 6. Oktober. Achmed Naschid Bey, Oberlt.. am 15. September 1896 X la suite der Armee an estellter und zur Dienstleiflsung beim Inf. Regt. von Wittich 63. Fess Nr. 35 kom— mandierter Kaiserlich türkischer Osfijter, aus der Armee wieder auß⸗

geschieden. Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchsten Abschted. 15. ,,, . Zahlmstr. vom Kür. a Raiser Nikolaufß J. von Rußland Brandenburg.) Nr. 6, midt, Zahlmstr. von der Unteroff, Schule in Potzdam, bei brem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnunge rath verliehen. AR. September. Petermann, nn. vom Jäger ˖ Bat. von Rteumann (1. Schles.] Nr. 5, bei semem Ausscheiden aug dem Vienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen. Durch llerhöchste Bestallung. 27. September. Wollert, Jntend. Assessor, Vorstand der Intend. der 10. Div,

m Hitz. Ri dhng, des Krtege , m fiftertgzf ur ersügun e e ' e r ⸗— 2. 6 Cn db er, e,.

i Gesetzhuch in Kraft und finden auf alle zu 3 ern e, 3 5 beendlgten Geschäfte, auch hin⸗

sichtlich der bereits geleisteten Arbeiten, Anwendung.

Buittungs karten erforderlich wird, sind die Vorstände der Ver⸗ sicherungsanstalten und die Kontrolbeamten befugt, die Aus⸗

19. August. Hardeland, Dehl, Span genberg, Intend. Sekretäre pon der Intend. des X. Armee

Wahlstatt, unter Belassung bei die

ö . mann, re Intend. Setrcklre von der bejw. TVI. XVIII., XIV. und VII. Armee- u der Intend. der 10. bezw. 33., 21., 28. und 13. Div., Fo Kohn, Wiens kowski, Braun (Alfred), Intend. Bureau der Intend. deg XVII. bezw. J., VI. und V. Armee Korpz, Intend. der 36. bezw. 1, 11. und 7. Div. Schi ot er, Grunert, Albatb, Braun (Pauh, Intend. Hureau. Diütare von der Intend. des II. bejw. XV. Armee-Korps, Harde Korps und XT. Armee-Korpz, zu der Intend. der 3. bejw. 365. Div., 1. Garde⸗Inf. Div. und 31. Div, zum 1. Oktober

D. J. a, ; ;

Sept em ber. Kliegel, Hilfglehrer beim Kadettenhause in

2. w. 6 Anstalt, zum Oberlehrer des Kadetten · Corps ernannt.

25. Sep tem ber. Die Nahrungsmittel ˖ Chemiker: Dr. Crato, Pr. Giefe, Unter- Apotheker der Ref., Dr. Weigt, Sigwalt, Ober ⸗Apotbeker der Res. . Dr. Strunk. Oberjäger der Res., Pr. Devin, Ober. Apotheker der Ref., Dr. Am ort, Unter . Apotheker der Ref. zu Garn. Apothekern in Frankfurt a. M. beiw. Stettin, Breslau, Metz, Berlin (G. E. I), Berlin (G. L. II) und Königsberg

nnt. ö . 26 September. Hechelmann. Gerichte ⸗Referendar, zum Intend. Referendar bei der Intend. des II. Armee Korps ernannt.

29. September. Schumann, Zahlmstr. vom Garde Jäger⸗ Bat, auf seinen Antrag zum 1. Oktober 1899 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

2 Oktober. Voigt, Wegener, van Gülick, Intend. Bureau ⸗Viätare von der Intend. der 36. Div. bezw. der 365. und der 39. Div., zu Intend. Sekretaren ernannt.

XIII. (Ctöniglich Württembergisches) Armee Korps.

Abschiedsbewilligun gen. 7. Oktober. Stieber, Major D., zuletzt Batz. Tommandeur im Gren. Regt. König Karl Fr Js, Stein, Major a. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 1. Inf. Regt. Nr. 127 Kaiser Franz Joseph von DOesterreich, König vol Ungarn, den Charakter als Oberstlts. erhalten.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König gaben heute den Niederländischen Majestäten bei Allerhöͤchstderen Abreise das Geleit zur Bahn und nahmen, nach dem Neuen Palais zurückgekehrt, daselbst den Vortrag des Chefs des . Wirklichen Geheimen Raihs Dr. von Lucanus entgegen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll— und Steuer⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Im Monat Aug ust d. J. sind auf deutschen Eisen⸗ bah nen ausschließlich der bayerischen 6 Entgleisungen auf freier Bahn (havon 4 bei Personenzügen), 9 Entgleisungen in Stationen (davon 5 bei Personenzügen), 2 3Zusammen⸗ siöße auf freier Bahn (beide bei Personenzügen), 16 Zu⸗ sammenstöße in Stationen (davon 5 bei Personenzügen) vor⸗ gekommen. Dabei wurden 2 Bahnbedienstete getödtet, 19 Reisende und 13 Bahnbedienstete verletzt.

Der Königliche Gesandte beim Päpstlichen Stuhle, Wirk⸗ liche Geheime Raih Freiherr von stenhan ist von dem ihm Allerhöchst , , Urlaub auf seinen Posten zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Gefandtschaft wieder über⸗

nommen.

Der Spezial⸗Kommissar, Regierungs⸗ Assessor von Borries in Sipe ist in gleicher Amtseigenschaft nach Dort⸗ mund verfetzt und mit der Verwaltung der Königlichen Spezial⸗Kommission daselbst beauftragt. . .

Dem Regierungs⸗Assessor Bügelmann in Olpe ist die einstweilige Verwaltung der dortigen Spezial⸗Kommission übertragen.

Laut Mittheilung des ‚W. T. B.“ ist S M. S. „Nixe“, Kommandant: Fregatlen⸗Kapitän von Bas se, gestern in Porto Cabello eingetroffen.

Potsdam, 11. Oktober. Ihre Majestäten die Königin und die Königin-⸗Mutter der Niederlande fuhren, wie W. T. B. berichtet, gestern Nachmittag von dem Stadt⸗ schioß nach dem Pfingstberg und von dort durch die Gärten nach Sanssouci und der Friedenskirche, wo Allerhöchstdieselben das Mausoleum Kaiser Freie drich's besuchten. Abends nahmen die Masestäten an der Abendtafel im Neuen Palais iheil. Heute Vormittag verabschiedeten Ihre Majestäten die Königin uͤnd die Königin⸗Mutter der Niederlande Sich im Stadtschloß von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und fuhren alsdann, von Seiner Majestät dem Kaiser und König geleitet, um R /g Uhr zum Bahnhof, worauf die Ab⸗ fahrt Ihrer Majestäͤten nach Arolsen erfolgte.

Sigmaringen, 19. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ferdinand von Rumänien hat, wie der Köln. Ztg.“ gemeldet wird, gestern von hier die Rückreise nach Baͤkarest angetreten. Das 6 Ihrer Königlichen Hohest der Fürstin⸗-Mutter hat sich nicht verschlimmert.

Sachsen.

Bei den gestern in 80 Landtagswahlkreisen vorgenommenen

ahlen zur Zweiten Kammer wurden, wie „W. T. B.“ meldet, gewählt: 20 Konservative, ? Nationalliberale, 1ẽ Liberaler, 1 Mitglied der Fortschrittspartei und 1 Mitglied

des Bundes der Landwirthe.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser gedenkt, wie dem, W. T. B.“ aus Wien gemeldet wird, sich am Sonnabend ͤiz nach Wallsee zu be⸗ geben, um dort der Taufe des am 9. d. M. geborenen Sohnes

des Erzherzogs Franz Salvator beizuwohnen. Am Sonnabend ö. wird der Kaiser zu längerem Aufenthalt nach Buda pe st reisen.

Das Präsidium des Abgeordneten hauses theilt mit, daß der Reichsrath durch y Patent vom 9. Ott ober für den 18. Oktober einberufen worden ist.

Wiener Blättern zufolge hat der Vorsitzende des Minister⸗ raiths Graf Clary fur heüte den böhmischen Landtags⸗ Abgeordneten Schlesinger, das Mitglied des Tiroler Land⸗ tages Wackernell und die jungezechischen Abgeordneten Stransk und Zacek zu einer Besprechung eingeladen. Wie die „Neue Freie Presse“ mittheilt, beabsichtigen auch die czechischen Abgeordneten Engel, Herold, Kramarz und Pacak, einer Einladung des Grafen Clary Folge zu leisten.

Großbritannien und Irland.

Dem Staatzsekretär für die Kolonien Chamberlain ist, wie das „Reuter'sche Bureau“ aus London berichtet, gestern eine Depesche des Gouverneurs der Kapkolonie Sir Alfred Miln er zugegangen, in welcher 3 den Empfang einer Depesche des britischen Agenten in Pretoria Conyng ham Greene mittheilt. Diese Bepesche des britischen Agenten be⸗ sage, daß er von dem Staatssekretär Reitz eine Note erhalten habe, in welcher die Regierung von Transvaal verlange;

1) daß alle zwischen Großbrisaunien und Trane vaal schwebenden streitiden Angelegenbeiten durch Schiedsspruch oder auf andere freund- schaftliche, zwischen Großbritannien und Transvaal zu vereinbarende Weise geregelt würden; Y daß die britischen Truppen sofort ven den Grenzen Trantpaals zuckckgejogen würden; 3) daß alle britischen Verstärkungstruppen, die seit dem 1. Juni 1899 in Süd Afrika an⸗ gekommen seien, in einem angemessenen, zwischen Großbritannien und Transvaal näher zu bestimmenden Zeitraum wieder aus Süd ⸗Afrita zurückgezogen würden, während Transpaal seiner⸗ seits sich verpflichte, sich jeden. Angriffs auf irgend eine britische Besitzung während der einzuleitenden neuen Unter andlungen zu enthalten. Werde diese Bedingung angenommen, so werde auch die Regierung von Transbaal bereit sein, die bewaffneten Buren von dea Grenzen zuräckzazieben; 4) daß die englischen Truppen, die auf dem Meere unterwegs feien, an keiner Stelle is Süd-Afrika gelandet würden. Die Regierung von Transvaal fordere dringend von der britischen Regierung eine sofortige zustimmende Antwort bezüg⸗ lich der obigen vier Punkte, und zwar solle sie diese Antwort bis Mittwoch, den 11. Ottober, Abends 5 Uhr geben. Die Regierung von Transvaal füge noch hlnzu, daß sie für den unerwarteten Fall, daß sie innerhaib der festgesetzten Frist keine zufrledenstellende Antwort erhalten sollte, sich zu ihrem großen Beda gern gejwungen sehen werde, die Handlungsweise der britischen Regierung als eine formelle Kriegserklärung anzusehen, und sich für die weiteren Folgen nicht für deraniwortlich halten werde, daß sie ferner, falls neue Truppen⸗ bewegungen nach den Grenzen von Transvaal innerhalb der fest⸗ gesetzten Frist frattfinden sollten, genzthigt sein werde, auch diese Truppen bewegungen als eine formelle Kriegserklärung anzusehen.

Diesen Forderungen gehe eine langere Einleitung voraus, in welcher auf die Konvention von 1884 Bezug genommen und erklärt werde, daß nur eine Verletzung der in dieser Kon⸗ vention den Uitlanders zugesicherten Rechte Großbritannien das Recht geben könne, diplomatische Vorstellungen zu machen oder zu Gunsten der Uitlander einzuschreiten. achdem dann an die jüngsten Verhandlungen erinnert worden sei, heiße es in der Depesche weiter, die britische Regierung habe zuletzt auf eine baldige Regelung gedrungen und schließ⸗ lich auf Ertheilung einer Antwort innerhalb 48 Stunden bestanden, was allerdings später geändert worden sei. Hierauf seien die Verhandlungen abgebrochen, und Tr antzwaal sei be⸗ nachrichtigt worden, daß ein Vorschlag zur endgültigen Rege⸗ lung binnen kurzem erfolgen werde; ein solcher Vorschlag sei Transvaal aber noch nichi zugegangen. Die Depesche verweise sodann auf die militärischen Vorbereitungen Großbritanniens und füge hinzu, daß Großbritanniens unrechimäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik eine unerträgliche Sachlage geschaffen habe, welcher die Transvaal⸗Regierung so bald wie möglich ein Ende machen müsse.

Der Kanzler des Herzogthums Lancaster Lord James of Hereford hielt gestern in Aberdeen eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zufolge, sagte, augenscheinlich habe die Diplomatie ihre Hilfsmittel erschöpft, und die Hoffnungen auf Frieden seien durch die Ueberreichung des Kltimatums seitens Transvaals thatsächlich zerstört. Nach der Rede beschloß die Versammlung, der Regierung ihr Vertrauen auszudrücken. Lord James of Hereford bemerkte darauf, das Kabinet werde am Freitag über die Erklärung Transvaals berathen, die den Krieg beschleunige und denselben un⸗

vermeidlich mache. Frankreich.

Der Kriegs⸗-Minister, General de Galliffet hat die Schließung aller militärischen Cercles angeordnet, in denen die eringfte politische Kundgebung stattfinden sollte. ere. hat der⸗ ih wie die „Agence Havas“ meldet, eine Untersuchung bezüglich der Kundgebung veranlaßt, welche einige Offiziere während des jüngsten Aufenthalts des . n Loubet in Montslimar veranstaltet haben sollen (. die gestrige Nr. d. Bl.). Der „Aurore“ zufolge hat diese Untersuchung damit abgeschlossen, baß ein einziger Offizier, ein Unterleutnant, eingestanden hat, „Nieder mik Loubet!“ gerufen zu haben; derselbe ist fest⸗ genommen worden. .

Der Senator Bérenger vernahm zestern Buffet in Gegenwart des Anwalts desselben. Buffet weigerte ö. zu antworten, mit dem Bemerken, daß er sich seine Ausführungen für die öffentliche Sitzung des Staatsgerichtshofes vorbehalte, und verlas eine lange Erklärung, in welcher er seine Weigerung begründete. Der hierauf vernommene Graf Chevilly beantwortete saͤmmtliche Fragen, welche Börenger an ihn richtete.

Bulgarien.

Nach einer Meldung der „Agence Bulgare“ aus Sof ia ist eine Ministerkrisis ausgebrochen. Das Kabinet Grekow hat indessen seine Demission bisher nicht überreicht.

Amerika. Dem „New York Herald“ wird aus Washington gemeldet, die nn Re . habe am Montag die Vereinigten Staaten ersucht, 7 den Kriegsfall die Vertretung der britischen Interessen in den südafrikanischen Republiken u übernehmen. Man glaubte, daß der Präsident MeKinley reh sei, diesem Wunsche nachzukommen. Das Gesuch der Vereinigten Staaten, daß ein amerikanischer Offizier die britischen Truppen auf dem Feldzug begleiten dürfe, sei von der britischen Regierung bewilligt worden. Der Militär⸗ Attachs bei der amerikanischen Botschaft in Wien sei mit dieser Mission betraut worden. Die „Agence Havas“ erfährt aus amerĩikanische Gouverneur der Polizei

avanna, daß der efohlen habe, den

Spaniern gegenüber Vexationen zu vermeiden. rung in Washington hat auf einen ch otest des th Konfuls gegen das Verbot der Einfuhr gewisser spanische Waaren keine Antwort ertheilt. JJ Der amerikanische Gesandte in e, hat, dem W. T. B. zufolge, gestern telegraphisch nach zasbington gemeldet, daß die Unterhandlungen zwischen dem General Kast ros und dem von dem Prästdenten AÄn dr ade an diesen abgesandten Unterhändler Matos abgebrochen worden seien. Die venezolanischen Streitkräfte sollten gestern vorrücken. Die Entscheidungsschlacht werde in dieser Woche erwartet. In

Puerto Cabello sei alles ruhig.

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Kapstadt, daß den „Southafrican News“ ein Telegramm aus Pretoria zugegangen sei, in dem es heiße: General Jo ub ert habe die verschiedenen Lager der Buren angewiesen, sich fär den sofortigen Vormarsch bereit zu halten. Man. rechne, daß seit dem Beginn der Krisis 45 000 Flüchtlinge das Randgebi et verlassen hätten. Am Sonnabend und Sonnta seien allein 1800 Personen in Kapstadt eingetroffen. Lokale , seien Tag und Nacht mit der Hilfe⸗ leistung beschäftigt. Man habe ahl fen. im ganzen Reiche Aufrufe zur Leistung von Hilfsbeiträgen zu erlassen. Von dem Johannesburger Hilfscomits seien in den letzten Monaten ungefähr 20 000 Pfund Sterling vertheilt worden, 3000 Per⸗ sonen hätten Unterstützungen empfangen.

Wie der Lonboner „Daily Mail“ aus Kapstadt vom gestrigen Tage berichtet wird, waͤre dem britischen diplomatischen Agenken Conyngham Greene von dem Gouyerneur der Kapkolonie Sir Alfred Milner eine kurze und sehr würdevoll gehaltene Anwort auf das Ultimatum Transvaals übersandt orden. Dieselbe werde heute der Regierung in Transvaal überreicht werden.

Aus Reweastle (Natal) meldet dasselbe Bureau, daß daselbst gestern ein Telegramm der Regierung zung n ge, sei in welchem es heiß der Krieg mit Trans vaal werde 561 einlich in der folgenden Nacht beginnen, und der Premier⸗Minister halte es für seine Pflicht, die Bevölkerung davon zu benachrichtigen. Hierauf sei eine öffentliche Versammlung abgehalten worden, in welcher man beschlossen habe, der Stadtverwaltung zu über⸗ lassen, welche Maßregeln zu treffen seien. Es herrsche keine Panik; der Bevölkerung stehe es frei, die Stadt zu verlassen.

Nr. 40 der Veroffentlichungen des Kalserlichen Ge⸗ sundbeltsamtz * vom 4. Oktober hat folgenden Inhalt; Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. = Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Aus dem Ungarischen statistischen Jahrbuche 1896,97. = Gesetzgebung u. s. w. Deutsches 2 Pest. Lungenkranke. ( Preußen. Prydln Unferfuchungeanstalt für Nahrungsmittel ꝛe. (Reg Bez. Minden.) Ansteckende Krankheiten. (Schluß.) = (Reg Bez. Köln.) Rindviehhändler. (Oldenburg.) Hebammen. (Hamburg.) Gebelmmittel. = Schweden) Pest. Gang der Thierseuchen in Bayern 186958. Deggl. in den Niederlanden, 2. Vierteljahr 1889. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. Preußen, Reg. Bey. Posen, Büsseldorf; Württemberg. Desterreich ; Verhandlungen von Kongressen n. s. w. Italien.) Kongreß für Elektrobiologie und Elektrotherapie. = Ver⸗ mischteg. (Preußen. Oppeln.) Untersuchungsamt, 1895/98. (Ham⸗ burg.) FJleischbeschau und Viehmãärkte, 1898 Geschenkliste. Wochentabelle äber die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Finwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes. e, ,,. in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Besgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. itterung.

Statistik und Volkswirthschaft. Die Dampfkessel und Da mpfmaschinen in Preußen 1879 99.

(Stat. Korr) Eine allgemeine Aufnahme der Dampfkessel und Dampfmaschinen im preußischen Staat hat gleichzeitig mit einer solchen im Deutschen Reich in den Jahren 187778 für den Stand am Ende des letzteren Jahres beiw. ju Beginn des Jahres 1879 statt⸗ gefunden. Autgeschlossen wurden die Dampfkessel und Dampf maschinen in den Betrieben des Landheeres und der Kriegsmarine, für welche eine besondere Erhebung vorbehalten war, sowie bie Lokomotiven, deren Zahl und Eigenschaften alljährlich von der Eisenbahn verwaltung festgestellt werden. Seit ienem Zeitpunkt nun wiid die Statistik der Vampftessel und Dampfmaschinen in Preußen auf Grund der von den Damft r n r mn, an das Königliche Statistische Bureau über die Zu- und Abgänge von Kesseln und Maschinen zu erstattenden Berichte alljährlich fort. geschrieben und das Ergebniß in der Statistischen Korrespondenz berẽffentlicht. Während als Zeitpunkt dieser Statistik bis 1898 der Beginn des Kalender jahres maßgebend blieb, wurde durch Verfügung deg Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 23 Februar 1858 aus Verwaltungsrücsichten an Stelle des Ralender jahres das Etats jahr gesetzi. Die Folge ih, da die Mittheilungen, welche über die Zabl und die sonstigen EGigenschaften der Bampfkessel und Dampfmaschinen in Preußen bisher alljährlich an bezeichneter Stelle veröffentlicht wurden, sich in Zulunft nicht mehr auf den 1. Januar, sondern den 1. April eziehen werden. Wir laffen zunaͤchst die bisherigen Erhebungen über die Zahl der Dampf. fessei und Bampfmaschinen in Preußen für dag Falenderjahr und fobann die neuesten Ermittelungen für den Beginn der Gtatsjahre 1898 und 1899 folgen. Ez waren in Preußen vorhanden

bewegliche feststehende Schiff z⸗

m Dampf Dampf 2 it Dampf Dampf

ampf⸗ ampf⸗ avon m ampf⸗Dampf⸗ l. Januar Jessef maschinen i en eiuer easchine kessel maschinen 32 411 29 895

verbunden h h36 39 646 36 747]

8229 1885 ... 41421 38 839 21291 15886 ... 42 966 40395 191901 1887 ... 442077 41736 19891 1888... 45 575 43 3790 11571 188595 ... 417151 45192 12177 1890 ... 48538 46 854 12822 1891 ... 498914 48440 157689 1892... 51 470 59491 14706 1893 ... 53 24 53 997 16725 1891... 66 6065 57224 14889 57 824 60 488 15637 . b68 965 62611 185975 60 843 65918 1s 4890

68 482 67 923

17 218 68 223

1879... 1884...

17 404 3 1399... 653589 760515 is 701 3

Aus vorstehender Zufammenstellung geht hervo wendung der Dampftraft in Preußen

seit zwar zig J ordentliche Fortschiitte gemacht hat, wag eg nr .