1899 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Oct 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Amtggericht J in das Amtsgericht I in Berlin die Bezeichnung Berlin Tempelhof. 8§8 2. Zwischen den . irken Berlin Mitte, Berlin Schöneberg, Berlin e. Berlin Wedding, Char⸗ lottenburg, Köpenick, Groß⸗-Lichterfelde, Lichtenberg, Neu⸗ Weißensee, . und Rixdorf können durch Königliche Verordnung Grenzberichtigungen vorgenommen werden. s, Veränderungen dersenigen Grenzen von Wasserläufen und 6 skalischemn Grundeigenthum, welche zugleich die renzen selbst die Veränderung der letzteren Grenzen na Veränderungen der die Bezirksgrenzen bildenden findet diese Vorschrift entsprechende Anwendung.

sich. Auf traßenzüge

83.

Den Präsidenten der Landgerichte Il und III in Berlin steht die im 8 9 des Gesetzes vom 10. April 1892 (Gesetz⸗ Samml. S. 77 dem Präsidenten des Landgerichts Jin Berlin beigelegte Befugniß zu. Auf die ihnen unterstellten Direktoren 1 die Vorschriften des 8] jenes Gesetzes entsprechende

nwendung.

4. Der Zeitpunkt, zu eh. dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.

Urkundlich unter Unserer en Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Hubertusstock, den 16. September 1899. (Li. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Freiherr von . Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.

Anlage 1. Landgerichts bezirke.

Landgericht J in Berlin: Amtsgericht Berlin Mitte.

Amtsgericht Berlin Schöneberg, . Berlin = Tempelhof,

Köpenick,

Groß · Lichterfelde,

Königs⸗Wusterhausen,

Mittenwalde,

Rixdorf,

Trebbin,

. Zossen.

Amtsgericht Alt, Landsberg,

ö Berlin Wedding,

Bernau,

Charlottenburg,

KalkbergeRüdergdorf,

Lichtenberg,

Liebenwalde,

Nauen, .

Neu · Weißensee,

Dranienburg,

Pankow,

Spandau,

Strausberg.

Landgericht UL in Berlin:

Landgericht III in Berlin:

8 9 R n e, e , n.

Anlage 2. Amtsgerichtsbezir ke.

J. Amtsgericht Berlin Mitte.

Aug den Stadtkreisen Berlin und Charlottenburg sowie den Kreisen Nieder⸗Barnim und Teltow: diejenigen Theile, welche insgesammt begrenzt werden im Norden und Osten durch die äußere Grenze der Berliner Ringbahn von dem Charlottenburger Verbindungskanal big zur Spree bei Treptow, im Süden durch das linke Spreeufer von der Eisenbahn— überführung bis zum Austritte des oberen Freiarchengrabens, durch das Südufer dieses Grabens und weiterhin durch das ng des Schlffahrtskanals big zu dessen Mündung in die ree, . m Westen durch dag Westufer des Charlottenburger Ver—= bindungskanals. II. Amttgericht Berlin Schöneberg. Stadtkreis Schöneberg. Aus dem Stadtkreise Berlin: der südlich des Schiffahrtskangls belegene Theil, soweit er nicht zu dem Amtsgericht Berlin Tempelhof gelegt ist. Aus dem Kreise Teltow: Amtsbezirke Friedenau, Steglitz.

III. Amtsgericht Berlin Tempelhof. Aus dem Stadtkreise Berlin: der füdlich des Schiffahrtskanals, östlich der Berlin ⸗Anhalter Eisenbahn belegene Theil. Aus dem Kreise Teltow: Amtsbezirk Tempelhof; Amtabenirk Blankenfelde mit Ausschluß des Gemeinde. und des Gutebenirks Rangsdorf; Amisbesirk Mahlow mit Augschluß des Gemeinde und des Gutsbezirks Diedersdorf; e n. Mariendorf mit Autschluß des Gemeindebezirks ankwitz. Aus dem Amtsbezirke Groß ⸗Schulzendorf: Gemeinde. und Gutsbezirk Jühngdorf. Gutsbezirk Hasenhaide.

IV. Amtgericht Berlin Wedding.

. a. r ref . . .

er nör er Ringbahn (Nordring), westlich d I Allee belegene Töels e ß Aus dem Kreise Niederbarnim:

Amtsbezirke Dalldorf, Reinickendorf, Tegel.

V. Amtzggericht Charlottenburg. .

Stadtkreis Charlottenburg mit Ausschluß des dem Amts gerichte Berlin Mitte einten Theiles. ö ö. . , en eren, mtsbezirke Deutsch⸗Wilmersdorf, Grunewald, argendorf, Spandauer Forst. n geuen *

VI. Amtsgericht Groß Lichte rfe lde.

Aug dem Kreise Teltow: .

eren, , e Groh. Litern ler, Om lendor Amtsbenlrke Großbeeren, Groß ⸗Lichterfelde, Ozdorf, !

Aug dem Uw ebe lit ke rah lor. . . Gemeinde und Gutsbezirk Diedersdorf.

Aus dem r Mariendorf:

Gemeindebezirk Lankwitz.

aßgabe der anliegenden Verzeichnisse. Das e. erhält die ,,, .

r genannten Amtsgerichtsbezirke bilden, ziehen von

. VII. Amtsgericht Sich fen ber g. ö Aug dem Kreise Niederbarnim: . . Amtsbezirke Biesdorf, ,, . oben ⸗Schoönhausen. Amtsbeirke Boxhagen Rummel burg, dichtenberg, Stralau mit er u der zu dem Amtsgerichte Fr e h nn gelegten eile.

VIII. Amtsgericht Neu⸗Weißensee.

Aus dem Stadtkreise Berlin: der nördlich der Rinabahn (Nordring), östlich der Prenzlauer Allee belegene Theil.

Aus dem Kreise Niederbarmin: Amtsbezirke . Weißensee;

Amtsberirk Malchow mit Ausschluß des Gemeindebezirks Karow.

Aus dem Amtsbezirke Arensfelde: Gemeindebezirk Arent felde.

Aus dem Amtsbezirke Französisch⸗Buchholz: Gemeindebezirk Heinersdorf.

IX. Amtsgericht Oranienburg. Aus dem Kreise Niederbarnim: Stadtbezirk Oranienburg; Amtsbezirk. Birkenwerder, Neubolland Forst, Oranienburg Forst, Sachsenhausen, Schönfließ. Wandlitz Zehlendorf; Amtabelirk Freienhagen mit Ausschluß des Gemeindebezirks Neuholland. Aus dem Amtzberirke Liebenwalde Forst: Gemeindebelrk Bernöwe. Aus dem Kreise Ost⸗Havelland: Aus dem Amtabezirke Hennigsdorf: Schutzbenirk Pinnow (Antheil des Gutsbezirks Oranienburg

Forsh. Aus dem Amtsbezirke Velten: Gutsbeꝛirk Pinnow.

X. Amtsgericht Pankow. Aus dem Kreise Niederbarnim: Amtabezirke Blankenfelde, Nieder ⸗Schönhausen, Pankow, Schönerlinde, Schönwalde; . Amtsbezirk Französisch. Buchholz mit Ausschluß des Gemeinde⸗ bezirks Heinersdorf. Aus dem Amtsbezirke Malchow: Gemeindebezirk Karow.

XI. Amtsgericht Rixdorf.

Stadtkreis Rixdorf.

Aus dem Kreise Teltow: Amtsbezirke Britz, Selchow; Amtsbezirk Rudow mit Ausschluß des Gutsbezirks Diepensee; Amtsbeiirk Treptow mit Ausschluß des zu dem Amtsgericht

Berlin Mitte gelegten Tbeiles.

Wo im. Vorstehenden eine Straße als Grenze bezeichnet ist, bildet die Mittellinie des Fahrdammes oder, wenn jwei Fahrdämme vorhanden sind, die Mittellinie der zwischen inen liegenden Straßen⸗ fläche die Grenzlinie. Wo ein Wasserlauf oder eine Eisenbahn als Grenze bezeichnet ist, gehört die Wasserfläche oder das dem Betriebe der genannten Eisenbahn dienende fizkalische Grundeigenthum in voller Breite zu einem Bezirke.

Verordnung

über die Rechtsverhältnisse der Beamten der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse.

Vom 2. August 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.

verordnen auf Grund des 5 9 des Gesetzes, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossen— schaftlichen Personglkredits, vom 31. Juli 1895 (Gesetz-Samml. S. 310) und des 5 4 des Ergänzungsgesetzes zu diesem Gesetze vom 8. Juni 1896 (GesetzSamml. S. 133), was folgt:

81. Die reichs⸗ und landesrechtlichen Bestimmungen, durch welche die Rechtsverhältnisse der unmittelbaren Staatsbeamten und ihrer Hinterbliehenen geregelt werden, finden auf die Beamten der Preußischen Zentral-Genossenschaftiskasse ent⸗ sprechende Anwendung. Für die Ausführung dieser Vorschrift gelten die nach⸗ folgenden besonderen Bestimmungen.

8 2. Die Rechte und Pflichten eines Beamten der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse werden durch die Anstellung als Beamter dieser Anstalt erworben. Die Anstellun , soweit sie nicht nach 58 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 1855 dem Könige vorbehalten ist, durch den Finanz⸗Minister oder auf Grund der von ihm ertheilten Ermächtigung durch den Direktor der Anstalt. 985

Der Direktor der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse ist für alle Beamten der Anstalt mit Ausnahme der Mitglieder des Direktoriums die unmittelbar vorgesetzte Dienstbehörde im Sinne des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richter⸗ lichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852 (Gesetz-Samml. S. 465) und des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten u. s. w., vom N. März 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 268). Er gilt ferner als Provinzialbehörde im Sinne des 8. 31 des letztgenannten Gesetzes und der S8 16 und 20 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Witiwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamien, vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 298). 8

Für die Anwendung des im 83 bezeichneten Gesetzes vom 21. Juli 1852 gelten noch folgende besondere Bestimmungen: 1) Der Direktor hat gegen alle ihm nach 8 3 dieser Ver— ordnung unterstellten Beamten die Strafbefugnisse des Vor⸗ stehers einer Provinzialbehörde (5 18, 8 19 ö und 6 des angeführten Gesetzess.

Y) Die entscheldende Disziplinarbehörde erster Instanz bestimmt sich nach 8 24 Nr. 1, 8 26 desselben Gesetzes.

3) Die Strafe der Entfernung aus dem Amt durch Ver⸗ setzung in ein andeies Amt findet nicht Anwendung.

85.

. Bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die Besoldungen, ssonstigen Dienstbezüge und Pensionen der unmittelbaren Staatsbeamten und die Bezüge ihrer Hinter⸗ bliebenen betreffen, tritt an die Stelle der Staatskasse (Staats⸗ fonds) die Preußische Zentral⸗Genossenschaftskasse. Im übrigen . noch folgende besondere Vorschriften.

1) Die Uebernahme eines unmittelbaren Staatsbeamten in den Dienst der Preußischen , n , n, und die Uebernahme eines Beamten dieser Anstalt in den un⸗

Au dem Amtsbesirke Stahngdorf: Gemeinde⸗ und Gutsbenrk Ruhlsdorf.

24 Februar 1857 Gesetz Samml. S. 15) und bes Gesetze k, ; t en, vom 123. Mai ö J . g . (Gee

ie Berechnung der Dienstzeit und die Anre

früherer Dienstzeiten bei der Festsetzung der . Beamten der Preußischen Zentral-Genossenschaftékasfe und der Bezüge ihrer Hinterbliebenen erfolgt nach den für die un— mittelbaren Siaatsbeamten geltenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß auch die als Beamter der r hn, Zentral⸗ k zurückgelegte Dienstzeit zur Anrechnung ommt.

Eine solche Dienstzeit kommt auch bei der Festsetzung d Pensionen der unmittelbaren Staatsbeamten . in in ihrer Hinterbliebenen zur Anrechnung.

Die Vorschriften der 88 27 bis 29 des Gesetzes, be— 166 die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten u. s. w, vom 27. März 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 268) finden außer in den daselbst bezeichneten Fällen auf die Pensionãre der Preußischen Zentral- Genossenschaftskasse und auf die Pensionäre des unmittelbaren Staatzßienstes auch Anwendung, wenn die Wiederbeschäftigung oder Wiederanstellung im Dienste der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse erfolgt.

. 86.

Die Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte vom 24 Januar 1844 (Gesetz Samml. S. 5M) findet auf die bei der ö,. Zentral⸗Genossenschaftskasse vorkommenden Defekte Anwendung.

Die Feststellung der Defekte ö unbeschadet der Be⸗ stimmung im § 7 der genannten Verordnung durch den Direktor. Die von ihm erlassenen Beschlüsse sind gemäß 585 derselben Verordnung vollstreckbar.

§ 7.

Die Klage wegen vermögensrechtlicher Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnisse (88 Jbis 8 des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24. Mai 1861 Gesetz Samml. S. 241 ist gegen die Preußische Zentral= Genossenschaftskasse zu richten.

8 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. ;

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. . ö Gegeben Kiel, den 2. August 1899. . 8.) Wilhelm. Zugleich für den Minister für . h . und Gewerbe: von Miquel. Freiherr von Hammerstein.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Direktion der Nordhausen-⸗Wernigeroder Eisenbahngesellschaft in Nordhausen ist die Erlaubniß 6 Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine schmal— purige Nebeneisenbahn von Drei Annen-Hohne

nach

lbingerode ertheilt worden.

Just iz⸗Ministeri um.

Der Oberlandesgerichtsrath, Geheime Justizrath Schrödter in Breslau, die Landgerichtsräthe Messerschmidt und Fredrich in Bromberg, Symanski in Königsberg, Mitz⸗ laff und Goeritz in Danzig treten nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Juli 1899 in den einstweiligen Ruhestand. ersetzt sind: der Amtsgerichtsrath Schulze in Guben, die Amtsrichter Nimbach in Zielenzig und Scheller in Oderberg an das Amtsgericht J in Berlin, die Amtsgerichts⸗ räthe Hr. Hüffer in Werden a. d. Ruhr und Schulte in Bocholt als Landgerichtsräthe an das Landgericht in Münster, der. Amtsgerichtsrath Dr. Ggebler in Neumagen nach Wächtersbach, der Amtsrichter Düsterberg in Gütersloh an das Amtsgericht in Cassel, der Amtsrichter von , . in Striegau an das Amtsgericht in Hirschberg, der Amtsrichter Kleinwächter in Schönau als Landrichter an das Landgericht in Glogau, der . oepn er in Tinnum nach Rendsburg, der Landrichter Schönfeld in Schneidemühl als Amtsrichter an das Amtsgericht in Danzig, der Landrichter Pade in Schneidemühl als Amtsrichter und der Amtsrichter Firle in Ea an das Amtsgericht in Breslau, der Amtsrichter chmidt in Freienwalde a. O. nach Forst, der Amtsrichter Graf von und zu Westerholt und Gyfenberg in Oelde nach Lüdinghausen, der Amtsrichter Ken b in Buer nach fi st, der Amtsrichter Dr. Engelbrecht in Gumbinnen als andrichter, der Landrichter Doench in Duisburg, der Amtsrichter Fritsch vom Amtsgericht JL in Berlin als Landrichter und der Landrichter Steinhausen in Guben an das Landgericht Lin Berlin, der Amtsrichter Weizsäcker in Oranienburg als Land⸗ richter an das Landgericht in Marburg, der Landrichter Kaupisch in Qppeln an das Landgericht in Breslau, die Amtsrichter 6 in Regenwalde und Dr. Engel in Driesen als andrichter an das Landgericht in Guben, der Lanbrichter g . in Konitz an das Landgericht in Thorn und der . Dr. Deicke in Oberhausen nach Mülheim a. d. uhr. Der Kaufmann Paul Wilhelm Hemptenmacher, der. Direktor des Pommerschen Industrievereins auf Aktien Wilhelm Jahn, der Großherzoglich badische Konsul, Kauf— mann Hermann Günther und der Kaufmann Georg Jakob Manasse in Stettin sind zu Handelsrichtern, der Kaufmann Richard Friedrich Karl Winkel— . der Kaufmann Hermann Ferdinand Franz Müller, der Generaldirektor der Aktiengesellschaft „Union“ Hermann Käsemacher, der Kaufmann Karl Friedrich Otto Bahrt und der Kaufmann Wilhelm Ludwig Emil Schröder in Stettin, sowie der Kaufmann und Stadtrath Theodor Wergin in Swinemünde zu stellvertretenden

Handelsrichtern bei dem Landgericht in Stettin ernannt.

Dem Fabrikanten Schierenberg in Bonn ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amt als Handelsrichter ertheilt. Der Rechtsanwalt Hirsch in Schwetz ist zum Notar für

den Bezirk des Oberlandesgerichts Marienwerder, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Schwe

„und der Rechtsanwalt Dr. Krimke . Verden zum Notar für

den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzzes in Verden, ernannt worden. .

mittelbaren Staatsdienst gilt als Versetzung im Sinne des Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom

Dem Notar Vleugels in Saarburg ist vom 1. No⸗

vember 1899 ab der Wohnsitz in Köln angewiesen worden.

Notar, Justizrath Schwenger in Rheydt ist die n, Enilasfung aus dem Amt ertheilt. . Her Rotar Borchert in Mühlhausen i. Th. hat sein Amt niedergelegt ; ö der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Nechts⸗ e, , Justizrath Vater bei dem e, ,, in Breglau. der Rechtsanwalt, Justizrath Freyb erg in Dessau bei dem Oberlandesgericht in Naumburg, der Rechtsanwalt, ustijrath Schulz in Landeshut bei dem Landgericht in irschberg, der Rechtsanwalt Dr. Sza farkie wicz bei dem andgericht in Hstrowo und der Rechtsanwalt Espe bei dem Amtsgericht in Aschersleben .

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen; der Rechisanwalt Dr. Schwering aus Berlin bei dem Ober⸗ landesgericht in Hamm, der Rechtsanwalt Borchert aus Mühlhausen i. Th. bei dem Amtsgericht und dem Land gericht in Memel, der Rechtsanwalt Löding aus Gartz a. S. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Greifswald, der Gerichts-Assessor Illch bei dem Kammergericht, der Gerichts⸗ Assessor Leers bei dem Landgericht JL in Berlin, der Herichts⸗Assessor Fer din and Weber bei dem Landgericht in Köln, der Gerichts⸗Assessor Lu . Schultz bei dem Landgericht in Hagen, der Gerichts-Assessor Dr. Samuel Meier bei dem Landgericht in Altona, der Gerichts⸗-Assessor Steinhausen bei dem Landgericht in Greifswald, der Gerichts-Assessor Krautwig bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, der Gerichts⸗Assessor Au gust bei dem Amtsgericht und bem Landgericht in Saarbrücken, der Gerichts⸗ ÄAssessor Lr. Joseph Schmitz bei dem Amtsgericht und der FKammer für Handelssachen in M.⸗Gladbach und der Gerichts⸗ Assessor Sachtleben bei dem Amtsgericht in Triebel.

Der Amtsrichter Gehrt in Schlochau und der Rechts⸗ anwalt, Justizrath Kapff in Karthaus sind gestorben.

Kriegs⸗Mini st erium.

Der Militaͤr-Intendantur-Sekretär Eismann von der Intendantur des III. Armee-Korps ist zum Geheimen tpyedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.

Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms-⸗Universität zu Berlin Dr. Ott o Krigar-Menzel ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Tagesordnung

für die am Freitag, den 1. Dezember 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im großen Sitzungssaale des Potsdamer Bahnhofs, zu Berlin stattfindende 12. Sitzung des für die Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen zu Berlin und Stettin ein— gesetzten Bezirks-Eisenbahnraths zu Berlin.

I) Mittheilungen der König lichen Eisenhahn⸗Direktionen über die seit der 11. Sitzung des Be irks⸗Eisenbahnraths im Personen⸗, Vieh⸗ und Güterverkehr eingetretenen wichtigeren Aenderungen und herausgegebenen Tarife. .

2) Henni lune! der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen über die Durchführung früherer Beschlüsse, .

3). Mittheilungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen über die im Personenzug⸗Fahrplan eingetretenen wichtigeren Aenderungen sowie über die für den Sommer 1900 in Aus⸗ sicht genommenen Aenderungen des Personenzug⸗Fahrplans.

I) Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landes⸗ Eisenbahnraths an Stelle des Rathsherrn Sarnow in Stralsund, welcher bieses Amt aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt hat.

5) Anträge des Herrn Fabrikbesitzers Friedrichs zu Potsdam: ;

Der Bezirks-Cisenbahnrath wolle beschließen, zu befür⸗ worten:

a. daß folgende Vorortzüge auf der Stammbahn Berlin (Potsdamer Bahnhof) Potsdam eingelegt werden:

1) in der Richtung von Berlin nach Potsdam ein Zug zwischen Zug 408 und 410, bald nach 9 Uhr, . 184 n), n) 2 f), 418 nr 420, 2 jn n) n, M) 422 nn) 424, 2 von Berlin abgehend,

7) in ö. 2 e m, . . . h ein Zug zwischen Zu un bald na r, -. 3. ö. ö ; 415 417, jn, 2 3 1 „421 . 428, , 7 von Potsdam abgehend,

b. daß der Vorortzug 421 der Stammbahn Berlin , n. Bahnhof) Potsdam um etwa 10 Minuten früher gelegt wird, ;

C. daß bei Aufstellung des infolge Beschleunigung der Fahrzeit ohnehin zu ändernden Fahrplans der Wannseebahn darauf Rücksicht genommen wird, daß in Neubabelsberg ein

usammenschluß der Wannsee⸗Bahnzüge mit den Vorortzügen attfinden kann, .

d. daß der Vorortzug 434 der Stammbahn HJerlin (Potsdamer J, ,,, ab Berlin 12, bis Werder oder wenigstens bis Wildpark durchgeführt wird,

e. daß ein Zusammenschluß des Zuges 444 der Strecke Stargard Stetün Berlin mit Zug 34 der Strecke Berlin Potsdamer Bahnhof) Potsdam e g wird.

6) Anträge des Herrn Konsuls Israsl zu Stralsund:

. 86 Bezirks⸗Eisenbahnrath wolle beschließen, zu befür⸗ orten: .

a. daß der Abgang des Zuges A9 auf der Strecke Stral⸗ sund· Velgast = Rostock während des ganzen Jahres von 6 Uhr O Min. auf 7 Uhr 50 Min. verlegt wird,

b. daß der Zug 289 auf der Strecke Velgast- Barth statt um 7 Uhr 85 Min. um 8 Uhr 45 Min. von Velgast

abgelassen wird, ; des re, 219 auf der Strecke

c. daß der Abgan Stralsund Bergen . rend der Zeit des Winter⸗

Irlrrians von 56 Uhr n. auf 7 Uhr 50 Min. verlegt

Berlin, den 10. Oktober 1899. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Kranold.

M) Mn ,. Vn,

) 1 2 M) 1 In

**

Bekanntmachung

Gemäß 1893 , , Seite . wird zur öffentlich Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1898 bei der 992 760 M é 89 3 beträgt, wohingegen für dasselbe Betriebs- jahr aus dem Betriebe der preußischen Strecken der Großherzoglich oldenburgischen Eisenbahn

von Osnabrück nach Quakenbrück, Y). Ihrhove . Neuschanz, Oldenburg Leer ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt ist.

Münster, den 12. Oktober 1899.

Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Lüdick e.

Die Personal⸗-Veränderungen in der Armee ze. befinden sich in der Ersten Beilage.

Aichtamtliches Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag vor der Rückkehr nach dem Neuen Palais im Königlichen Schlosse zu Berlin noch den Vortrag des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats⸗-Ministers Grafen von Bülow und heute Vormittag im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee, Generals der Kavallerie Grafen von Schlieffen, sowie des Chefs des Militärkabinets, Generals der Jafanterie von Hahnke.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Aus Anlaß der am 1. d. M. in der Organisation der Feld⸗Artillerie und der Verkehrstruppen eingetretenen Ver⸗ aͤnderungen ist im Verlag von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin ein Nachtrag zur Rang- und Quartier⸗Liste der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗Korps für 1899 zur Ausgabe gelangt. Derselbe ist nach dem Stande vom 6. d. M. abgeschlossen und erstreckt sich auf die Armee⸗ Eintheilung, die Feld⸗A Artillerie und die Verkehrstruppen nebst Reserve⸗ Offizieren, die Dienstalterslisten der Stabsoffiziere dieser beiden Waffengattungen und das alphabetische Verzeichniß der Standorte.

Laut Mittheilung des, W. T. B.“ geht S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, am 15. Oktober von Shanghai nach Chingkiang in See. .

S. M. S. „Hansa“, Kommandant: Fregatten⸗Kapitän Pohl, ist gestern in Singapore angekommen.

Potsdam, 13. Oktober. Seine Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Eitel⸗Friedrich und Adalbert sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend von Plön hier eingetroffen und an der Wildparkstation von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen worden.

Wiesbaden, 13. Oktober. Seine Majestät der König von Griechenland ist heute Nachmittag zum Besuche Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Konstantin hier eingetroffen.

Württemberg.

Seine Majestät der König, Allerhöchstwelcher sich mit Ihrer Majestät der Königin von Potsdam zunächst nach Ratiboritz in Böhmen begeben hatte, ist gestern wieder in Stuttgart eingetroffen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Herzog ist gestern von Hinterriß nach Coburg zurückgekehrt. . .

Die Leiche des n Alfred ist gestern in aller Stille von Gotha nach Coburg übergeführt, worden. Heute Vormittag 10 Uhr fand die Beisetzung im Mausoleum statt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wie die „Wiener Zeitung“ meldet, ist der frühere Justiz⸗ Minister v on! tub . Senats⸗Präsidenten beim Obersten Gerichtshof ernannt worden.

Spanien.

Der Hof ist, wie „W. T. B. berichtet, gestern von San Scbastian nach Madrid zurückgekehrt. ;

In Barcelona ist es gestern wegen der Steuern zu Unruhen gekommen. Die Händler schlossen zum Protest gegen die Besteuerung ihre Läden; w durch⸗ zogen die Straßen. ie Manifestanten schleuderten Steine gegen die Universität und die Bureaux des Blattes „Noticieriõé“. Die Gendarmerie trieb Anzahl Personen auseinander, welche Hochrufe auf das fle Tatalonien ausbrachten. Später zogen die Ruhe⸗ stbrer vor das Rathhaus und verlangten die Demission der Mitglieder des Stadtraths. Der Bürgermeister wurde ge⸗

wungen, die Sitzung au än . die Gendarmerie zerstreute

ie Menge. Um 11 Uhr A gestellt. 5 * Nuraanien. J;

Der Prinz Carol von Rum än ien, ber ästese Sohn

ende war die Ruhe wieder her⸗

§ 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Jull Obwohl die Temperatur

übeck-⸗Büchener Eisenbahn

schwedisch⸗norwegischen Kronrath am 6.

eine

Bu karest gemeldet wird, an einem typhösen außerdem stellten die Aerzte eine 24 unge estiegen ist, wird Allge befinden des Prinzen als relativ günstig bezeichnet. = Echweden und Norwegen. Ueber die Verhandlungen wegen der Flaggenfrage theilt die . r, weiter mit: In dem . k

welchem auch der Kronßrinz theilnahm, wurde die Erledigung der Frage der Einführung einer norwegischen Handelsflagge vom Minister des Aeußern angeregt und dem Minister des Innern zum Vortrage über⸗ wiesen. Nachdem dieser eine Aenderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1846 im Sinne des neuen norwegischen Gesetzes befürwortet hatte, verlangte die nor⸗ wegische Abtheilung des Staatsraths ein neues Gut⸗ achten der Regierungsmitglieder in Christiania. Der König willigte ein. Im Kronrath vom 11. d. M. kam dann die 1 zur endgültigen Verhandlung. Der Minister des

eußern rieth von einer Aenderung des Erlasses von 1844 ab, die übrigen Mitglieder des Staatsraths traten jedoch dem Antrag des . des Innern bei, worauf der Kön ig dahin entschied, daß Punkt 6 des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1844, betreffend die norwegische Handelsflagge, am 15. Dezember d. J. außer Kraft zu treten und der Minister des Aeußern den fremden Regierungen sowie den Gesandtschaften und Konsulaten , g. das Nöthige, zu verfügen habe. In der Rh ution des Königs heißt es zunächst er müsse als König der vereinigten Reiche erklären, ba er jede Veränderung des Beschlussez, welchen sein Vater am 20. Juni 1844 gefaßt habe, mißbillige und beklage, da er noch immer glaube, daß es im Interesse beider Reiche und nicht am wenigsten in demjenigen Norwegens ge⸗ wesen wäre, ihn beizubehalten. Die . weist ferner darauf hin, daß der König den Flaggenbeschluß des Storthings nicht sanktioniert habe, sondern daß er das Recht nicht beg tze seine Zustimmung zur Promulgation des Gesetzes zu verweigern. Die Resolution schließt dann folgendermaßen: „Ich erkläre deshalb, daß die Bestimmung, betreffend ein gemeinsames Unions⸗Flaggenzeichen, am 15. Dezember 1899 ,. für die norwegische Handelsflagge zu gelten, und schreibe vor, daß mein Heschluß durch ein Allerhöchstes Schreiben dem Kommerz Kollegium zur Nachricht und zur weiteren nöthigen eranlassung innerhalb des chef Me; desselben mitzutheilen und ein Auszug des Protokolls dem Minister des Aeußern zu über⸗

eben ist, damit er den fremden Mächten, den Gesandt⸗ ffn und den Konsulaten der vereinigten Reiche gegenüber die nöthigen Schritte thun kann.“ Hierdurch ist das Unions⸗ zeichen in der norwegischen Handelsflagge künftig beseitigt, bleibt aber in der schwedischen Handelsflagge bestehen. Die Flaggen der schwedischen und der norwegischen Marine bleiben a unverändert.

Der König hat, wie „W. T. B.“ meldet, die De⸗ mission des Ministers des Aeußern Grafen Douglas ge⸗ nehmigt und den Staats⸗Minister Boström mit der einst⸗ weiligen Leitung des Ministeriums des Aeußern betraut.

Afrika.

Dem Kriegs amt in London ist, wie ‚W. T. B. be⸗ richtet, von dem Ober⸗Kommandierenden in Kapstadt folgende Depesche zugegangen: Ein gepanzerter 7 mit zwei Fi mpfer! Geschützen, der von Kapstadt nach Mafeking abgesandt war, wurde in der letzten Nacht bei Kraai Pan an chr fen augenscheinlich waren die Schienen entfernt, sodaß der Zug entgleiste. Die Buren rich⸗ teten eine halbe Stunde lang Ge chützfeuer auf den Zug und nahmen ihn sodann. Die telegraphische Verbindung nach Mafeking ist in Kraai . unterbrochen. Aus Mafeling sind ö und Kinder nach Kapstadt gesandt worden. Die beiden

eschütze gehörten der Kapkolonie und waren leichte Geschütze alten Modells. Alle Personen, welche sich in dem gepanzerten Zuge befanden, wurden, dem „Reuter'schen Bureau .. gefangen genommen, mit Ausnahme des Lokomotivführers.

In Bloemfontein ist, wie das „Reuter'sche Bureau“ meldet, vorgestern das Kriegsrecht proklamiert worden. Die Gerichtshöfe wurden geschlossen. Der Präsident Steijn erließ einen Aufruf an die Burgher, in welchem sie aufge⸗ fordert werden, die äußersten Anstrengungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Republik zu machen. Die Proklamation macht die britischen Unterthanen darauf aufmerksam, daß sie bis zum Sonnabend Nachmittag 6 Uhr den Freistaat zu ver⸗ lassen hätten, doch würden Erlaubnißscheine zum Bleiben ausgestellt werden. . .

Aus Ladysmith vom gestrigen Tage erfährt dasselbe Bureau, daß die Truppen des Oranje⸗Freistagats in einer Entfernung von 38 Meilen von Ladysmith über den Tintwa-Paß vorrückten. 70 berittene Jäger seien zur Ver⸗ stärkung der Kavallerie-⸗Vorposten abgesandt worden. Der „Times“ wird aus Ladysmith vom 12 d. M. berichtet, daß die vom Oranje⸗Freistaat in Natal eindringenden Buren etwa 12 000 Mann zählten. . .

Der „Daily Telegraph“ veröffentlicht ein Telegramm, wonach der Kampf zwischen den vom Van Reenens⸗Paß nach Natal vordringenden Buren und den um Ladysmith stehenden Streitkräften des Generals White bereits begonnen habe. Die Buren verfügten über 11 94 General White habe deren 12 und rechne mit Sicherheit auf Erfolg.

Aus dem Lager von Glencoe (Natal wird gemeldet, daß die Buren den nördlich von Neweastle belegenen Berg Spitz kop besetzt hätten. 3

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Berliner Metallarbeiter (der Former. Drücker, Dreher, Schleifer Ziseleure, Bügler, Schloffer u. . w. in der Belenchtunggindustrs: Hat. Der Boff. Jig. zpfo insofern eine Wendung erfahren, als die Angständigen besc baben, den noch arbeltenden Berufe qenossen die Fertigstellung von solchen Arbeiten freizugeben, die aug Fabeiken men, wo Arbelt eingest llt ist nn Nr. 241 8p. Bl.). Der Aus hiestgen glasße⸗ . wie die Volz. Ztg. (vergl Nr. Alb d. Bl). . .

Dle Formstecher pon Leipiig und „‚Leipzj. It 1ufolge, in Auzfübr . g eines Generalbersamnilung folgende Ferderungen

, zum i mit Er

des Prinzen Ferdinand, ist, wie dem W. T. B.“ aus

144 Mnd 1

J nd: h 2 2 3 16 einschließlich 1. tier Viertelstunde