1899 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

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Alle PRost⸗-Anstalten nehmen BGestellung an; mr 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Expedition

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des Aeutschen Reichs Anzeiger? und Königlich Hreußischen Staata-Anzeigera Berlin 8X., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 8. November, Abends.

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1899.

Seine Majestät der König haben geruht: Seiner Majestät dem König Alfons XII. von Spanien den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten z. D. Weyer zu Schöneberg bei Berlin, bisher Kommandeur des wa,, Hagen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem emeritierten Pastor prim. Karl Meyer zu Breslau, dem Bauinspektor, Baurath von Niederstetter zu Weimar, bisher zu Marienwerder, und dem Land⸗Bauinspektor Adolf Köhler zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kataster⸗Sekretãr a. D., Rechnungsrath Gloy zu Marienwerder den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Revierförster a. D. Hartz zu Groß⸗Lichterfelde im Kreise Teltow, bisher zu Biebersdorf im Kreise Lübben, und dem Marine⸗Obermeister a. D. Albert Gabrohn zu Oliva, bisher in Danzig, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Lehrer Herrmann an der Knaben⸗Bürgerschule zu Burg im Kreise Jerichow J den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern,

dem Gemeinde⸗Vorsteher Höpfner zu Richnow im Kreise Soldin, dem früheren Kanzlei-Gehilfen Albert Ackermann zu Heiligenstadt, dem Daäammaufseher Gottfried Storch zu Göritz im Kreise West⸗ Sternberg, dem Wirthschaftsvogt Robert Häring zu Brodowze im Kreise Trebnitz, dem Holzhauer— meister Friedrich Mroß zu Hartmannsderf im Kreise Lübben und dem Gemeindediener und Nachtwächter Wurzel zu Neuenburg im Kreise Soldin das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, sowie 1

dem Sergeanten Boss bei der Unjeroffizierschule zu Weißenfels die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Den tsches Reich.

Mit der nächsten Schiffer-Prüfung für große Fahrt wird in Leer am 25. November d. J., mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen in Papenburg am 4. Dezember und in Geestemünde am 15. Dezember d. J. begonnen. Mit der Prüfung in Geestemünde wird , für große Fahrt verbunden werden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Artikels 14 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. August 1896 (Reichs⸗Ges.⸗Bl. Nr. 27 S. 685) und auf Grund des 5 28 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mal 1894 ordne ich zur Verhütung der Weiterver⸗ breitung der Maul⸗ und Klauenseuche Folgendes an:

I) Der Handel im Umherziehen mit Rindvieh, Schafen, Schweinen und Geflügel, sowie die Abhaltung von Rindvieh⸗, Schaf- und Schweinemärkten in den Kreisen Gostyn, Jarotschin, Kempen, Koschmin, Kosten, Lissa, Posen⸗Ost, Posen⸗Stadt, Posen⸗West, Schroda und Wreschen wird hiermit bis einschließlich den 30. November d. J. mit der Maßgabe untersagt, daß im Stadtkreise Posen nur Schweinemäͤrkte für gesunde fette Schweine abgehalten werden dürfen. Die aufgetriebenen Schweine sind spätestens innerhalb 48 Stunden nach Be⸗ endigung des Marktes im Stadtkreise Posen abzuschlachten.

2) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, den Strafvorschriften in 5 148, Ziffer 72 der Gewerbegrdnung in der Fassung des Jeichs⸗ esetzes vom 6. August 1896 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 685) ezw. in S 66, Ziffer 4 des Reichs⸗-Viehseuchengesetzes vom 253. Juni 1880, 1. Mai 1894.

3) Diese Anordnung tritt am 1. November d. J. in Kraft.

ofen den N. Oktober 1899.

Der Regierungs⸗Präͤsident. Krahmer.

2 der Ersten Beilage zur . Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers! wird eine Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der zweiten Hälfte des Monats Oktober und in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Oktober d. J.

veröffentlicht.

Königreich Prensßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Landrath von der Groeben aus Lyck

zum Polizei⸗Direktor in Rixdorf, . den Kriminal ⸗Kommissar Boesel in Berlin

. zum Polizeirath und

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Friedrich Andrs zu Göttingen zum ordentlichen Professor in der 6 Fakultät der Universität zu Marburg zu ernennen, owie

den Geheimen Sanitätsräthen Professor Dr. Moritz Schmidt-Metzler und Professor Dr. Carl Weigert zu Frankfurt a. M., ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Instituts für experimentelle Therapie, den Charakter als Geheimer Medizinalrath,

den Geheimen Registratoren im Kriegs⸗Ministerium, Kanzleiräthen Schleg und Syma nowski den Charakter als Geheimer Kanzleirath,

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Kriegs-Ministerium Heidenblut und Brewitz den Charakter als Rechnungsrath und

den Geheimen Registratoren im Kriegs⸗Ministerium Scheer und Ehlenbeck den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 18. September d. J. bestimme Ich, daß die Forst beamten der Kommunalverbände und öffentlichen Anstalten, deren Waldungen unter Staatsaufsicht stehen, soweit sie a. auf Lebenszeit angestellt sind, b. zu den für den Forstdienst bestimmten oder müt dem Forstoersorgungsschein entlassenen Anwärtern aus dem Jägerkorps gehören, eine Walduniform nach dem Muster der der Staats⸗Forstbeamten mit folgenden unterscheidenden Merkmalen zu tragen haben: I) an dem Rocke sind Achselschnüre von grauem Kameelgarn anstatt der grünen der Staatsforstbeamten und grüne Knöpfe nach dem anbei zurückfolgenden Muster, 2) an der Kopf⸗ bedeckung (Hut oder Mütze) vorn über der Kokarde anstatt des fliegenden Adlers der Königlichen Beamten ein Wappenadler von Messing mit dem Königlichen Namenszuge (M) und der Krone, wie er für die stãdtischen Polizeibeamten des Exekutivdienstes vorge⸗ schrieben ist, anzubringen. Sämmtlichen zum Tragen dieser Uniform berechtigten Kommunal- und Anstalts⸗Forst⸗ beamten ist auch das Tragen der Litewka, wie Ich sie für die Staatsforstbeamten zugelassen habe, gestattet, jedoch mit der Maßgabe, daß auch bei der Litewka an die Stelle der rünen Achselstücke und der Wappenknöpfe der Staatsforst⸗ eamten graue Achselstücke und grüne Knöpfe treten. Den nicht zum Tragen der Uniform berechtigten Beamten, die aber nach Fz 23 Ziffer 2 des Forstdiebstahl-Gesetzes vom 15. April 1878 doch ein für alle Mal gerichtlich beeidigt werden können, d. h. solchen Personen, die keine Anzeigegebühr erhalten und nach bescheinigter dreijähriger tadelloser Forstdienstzeit auf mindestens drei Jahre mittels schriftlichen Vertrages mit dem Waldschutze betraut sind, will Ich das Tragen der Litewka ohne Achsel— stücke und des Diensthutes oder der Dienstmütze gestatten. Im übrigen bestimme Ich, daß denjenigen Beamten, denen seither das Tragen einer Uniform gestattet war, das Auftragen der bisherigen Uniformen ohne Zeit⸗ beschränkung erlaubt bleibt, sowie, daß denjenigen zur 3* im Dienst befindlichen Beamten im Regierungsbezirk Wies⸗ baden, welchen nach dem Allerhsöchsten Erlasse vom 21. Juli 1869 das Recht verliehen worden ist, die Walduniform der Königlichen Forstschutzbeamten zu tragen, dies Recht bis auf weiteres zu belassen ist. Für die übrigen Beamten, ins⸗ besondere für diesenigen, die auf Grund des Gesetzes vom 12. Oktober 1897, betreffend die Forstschutzbeamten der Gemeinden und öffentlichen Anstalten im Regierungsbezirk Wieebaden (Gesetzs Sammlung Seite 411), angestellt werden, haben die vorstehenden allgemeinen Uniformvorschriften ohne weiteres in Kraft zu treten.

Neues Palais, den 11. Oktober 1893.

Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein. Freiherr von Rheinbaben. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Minister des Innern.

Als „Kommunalverbände“ im Sinne dieser Bestimmungen haben nicht nur die Stadt⸗ und Landgemeinden, die Kreise und Provinzen zu gelten, sondern auch die in den alten Pro⸗ vinzen noch bestehenden kommunalständischen Verbände und die landschaftlichen Verbande in der Provinz Hannover, die Bezirksverbände der Regierungabezirke Cassel und Wiesbaden, der Hohenzollernsche und der Lauenburgische Landeskommunal— verband, die Hohenzollernschen Amtsverbände, die Bürger⸗ meistereien in der Rheinprovinz und die Aemter in der Provinz Westfalen. . .

Das in dem Allerhöchsten Erlasse erwähnte Muster für die Knöpfe ist ein dunkelgrüner, an der Oberfläche mäßig gewölbter, fein geriffelter Sornknopf von 25 em Durchmesser mit metallener Gese an der Unterflaͤche.

Berlin, den 2. November 1899. Der Minister für Landwirthschaft,

Domänen und Forsten.

In Vertretung: Sterneberg.

Der Minister des Innern. In Vertretung: Braunbehrens.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Die Geheimen Sanitätsräthe Professor Dr. Moritz Schmidt⸗Metzler und Professor Dr. Carl Weigert zu Frankfurt a. M. sind auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs zu ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Instituts für experimentelle Therapie ernannt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Friedeberg N⸗M. bisherige kommissarische Seminarlehrer Braune döbern und

am Schullehrer⸗Seminar zu Pölitz der bisherige Rektor Passarge in Zanow als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

ist der in Alt⸗

Ministerium des Innern. Dem Polizeirath Boesel ist die Stelle eines Polizeiraths

bei der Polizei⸗Direktion in Rixdorf übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 45 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (GesetzSamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1898/99 bei der Neuhaldensleber Eisen bahn auf

70 875 6 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 7. November 1899.

Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Taeger,

Präsident der Königlichen Eisenbahn-Direktion.

Personal⸗ Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Dffijiere, Fäbnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderunge: Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais November. v. Hochwaechter, Lt. im Westfäl. Ulan. Regt. t. 5, in das Leib Garde⸗Hus. Regt. versetzt. Schröder gen. ver chirp, früberer Kadett, in der Armee und jwar als charakteris. 11 1.

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e im Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14 angestellt. Grimsebhl, omn ats. Nr. 11, unter Ver⸗

2. igen, n um Ingen. Dfstier vom Plas n

e g, Major in der 2. Ingen. Insp. und Ingen.

izie in Küstrin, zum Komm

3. Nr. 11, ernannt. Coste, Lt. ia Inf. Regt.

nf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 versetzt.

Neues Palais, 4. November. Gr Großen Generalfstabe, zur Vertretung des schaft in London kommandiert.

In der Gendarme Stöcker, Major j. D. und Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezir Neustrelitz unter Entbebung von dieser Stellung und unter Ertbei⸗ lung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 4. Magdeburg. Jaf. Regis. Nr. 67, in die Reihe der mit Pension verabschiedeten Offiziere übergetreten; gleichteitig kommissarisch zum inspizierenden Offizier der Gendarmerie in den Fürstentbümern Waldeck und Pyrmont bestellt.

Abschiedsbewilligungen. In aktiven Heere. Reues Palais, 2. November. Strey, pens. Feldw, bisher in der Schloß⸗GSarde Komp., der Charakter als Lt. verlieben.

In der Gendarmerie. Neues Palais, 4. November. v. Studnitz, Oberlt. a. D., zuletzt im Kür. Regt. Graf Geßler (Rbein) Nr. 8, unter Verleibung des Charakters als Rittm, von der Stellung als inspizierender Offizier der Gendarmerie in den Fürstentbümern Waldeck und Pyrmont enthoben.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, Oftober. Za Haupim. der Landw. a. D., zuletzt in der Fuß ⸗Art. 2. Aufgebots de Landw. Bezirks Potedam, die Erlaubniß zum Tragen der Uniiorm der 2 Offiziere des Fuß ⸗Art. Regts. von Linger (Dstpreuß.) Nr. 1 ertheilt.

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2 .

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministerium t. 9. Ot⸗ tober. Engel, Proviantamte⸗Aspir, als Prodiantamts-Assist. in Diedenbefen angestellt.

12. Oktober. Graewe, Garn. Verwalt. Kontroleur Allenstein, als Verwalt. Insp. nach Bischofsburg versetzt.

16. Oktober. Raffegerst, Unter⸗Roßarzt vom Feld. Art. Regt. Nr. 36, zum Roßarjt, Milthaler, Unter⸗Roßarzt der Ref., jum Roßarzt des Beur laubtenstander ernannt. Müller, Reß⸗ arjt vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 18. zum 3. Garde ⸗Feld⸗Art. Regt.,, Su der, Roßarzt vom Ulan. 2 Prinz Auguft von Württemberg (Posen.) Nr. 10, jzum Feld⸗Art. Regt. Nr. 37, dersetzt

17. Oktober. Gebrt, Proviantamts⸗ Kontroleur auf Probe in Lissa, zum Proviantamts-Kontroleur ernannt.

18. Oktober. Glaubitz, Garn. Verwalt. Ober ⸗Insx. in Braunschweig, als Direktor auf Probe nach Spandau, Graeßner, Garn. Verwalt. Insp. in Perleberg, nach Braunschweig, He in rich, Garn. Verwalt. Kontroleur in Meiningen, als Verwalt. Insp. nach

erleberg, Ke ut be, Engel, Lan ge, Kasernen-Inspektoren in Halber adt bejw. Magdeburg und Hagenau, nach Meiningen bejw. ber stadt und Magdeburg versetzt. Schul, Garn. Verwalt. Insp. in

in