1899 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

41850

95709 113176

130255

131220 135198 141900 147023 152020

1216 13620 17366 3376 558 55256 oaa5s 6310

97407 115768 130257

6794 16587

132790 135255 142144 147260 152127

42300 44465 47693 53388 55918 58851 62316 65353

der Ftrien WII C XIV:

Lit. E zu AM. 2009 per Stück die Jum. 49736

Lit. F zu S 1000 per Stück die NJum. :

97833 98280 98437 106465 108881 111806 118814 118865 122250 125849 127126 127238

Lit. 6G zu AM. 500 per Stück die Num. :

7398 7664 7849 9027 9727 11657 16888 17582 18597 19274 20688 20824

Lit. H zu M 200 per Stück die Num.:

132933 133280 133281 133572 133656 133863 137278 139483 139997 140693 140750 1412090 142364 142698 142996 143280 143576 1449909 148309 148641 149983 150787 151334 1651426 153326 153621 153934 154753 154917 155090

Lit. ] die Num.: 42348 44525 49110 53728 56107 58856 62327

65647

zu M 109 per Stück

42588 45611 50234 53785 56589 60112 63749 66218

12648 416267

12638 16037 50473 52866 54254 54314 57471 57709 61265 61401 64193 64358 66370 66394

42561 45022 49623 53782 56283 59290 63112 66034

42457 44864 49361 53742 56143 58871 63021 65749

111807 112331 129335 130253

12035

12063

134530 134577 141502 141522 146342 146942 151450 151451

43349 46415 53222 54317 58052 61439 643 565

43385 416666 53288 55066 58233 hö1860 64664

Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, 3. B. O00181, oos6isi, O15432 2c. 2c. finden in vorstehender Lifte keine Berũcksichtigung. Die Erhebung des Rennmerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen. Die eouponsmäßige Verzinsung endet mit 31. Dezember dieses Jahres. Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depofitalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien IE NI vom 1. Juli 1885, der Serien MI und WV vom 1. Zebrnar 1898 an verrechnet. Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfret geleistet bei unseren Kassen in München: Promenadestr. Nr. 10, Theatinerstr. Nr. 11. RFesidenzstr. Nr. 27 und

unserer Filiale i

n Laudshnt, den Filialen der Baherischen Notenbank in Mugsbarg, Fempten,

Eudwigehafen, Nurnberg. Regensburg und Warz arra, der Agentur der Bayerischen Noten⸗ bank in Lindau, ferner bei der lgl. Hauptbank in Vũrnberg u5nd den lgl. Filialbauken in NVrherg, Ansbach, Angsburg, Bamberg, Bahrenth, Fürth, Hof, Ludwigshafen Paffau. Regens⸗ burg, Schweinfurt, Straubing und Wärzburg, bei den Bankhäusern M. A. von Roth⸗ schid C Sahne in Jraukfurt a. M. Daertenbach & Cie. in Stuttgart, Dresduer Bank in Dresden, der Dirertion der Diskontogesellschaft in Berlin, der Leipziger Bank in Leipzig, endlich bei der Subdirertion der Bersicherungsanstalten der Bayerischen Hhpotheken⸗ und Wechselbank in Berlin, Kochstraße 55.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.

An Stelle der verlooften oder gekündigten Pfandbriefe können bei der unter— fertigten Bank in München, sowie den oben verzeichneten Einlöse⸗Stellen neue Stücke

zum Tageskurse bezogen werden. ö Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.

München, den 2. November 1899.

Bei dieser Gelegenheit gestatten wir uns darauf hinzuweisen, daß unser Insi seit dem Jahre 1897 31/a „ige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unnerlaagbar im innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vam Emissionsdatunm ab auch unkündte sind. Nach Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben vom freihindign Rückkauf abgesehen) innerhall 70 Jahren zum Nennwerthe auf dem Wege de Kündigung und beabsichtigen wir die Eigenthümer dieser Werthe so lange a irgend thunlich im ungestörten Besitze derselben zu belassen.

Die Anlage von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden und Sparkassen .

ist ebenso wie bei unseren verloosbaren Pfandbriefen auch in dieser Categorie .

Folge hoher Entschließung des königlichen Staatsministeriums des Innern von 26. November 1896 zulässig.

Speciell zur Erleichterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern n werden neben den bisher bestehenden Titres von 4 100 - 2000 auch Stücke A 5000 ausgegeben.

Wir erlauben uns diesen Typus besonders bei Neuanlagen von Kapitalin zu empfehlen.

Zur Aufbewahrung von W

empfehlen wir die in unserem

Neuen hantgehaude Iheatinerstrasse o. 1 jn

nach den neuestẽn Erfahrungen der Technik vollkommen feuer⸗ und einbruchsicher erbauten

e Tresore. e Wir übernehmen Werthpapiere aller Art als I. Offene Depots in Verwahrung, besorgen deren vollständige Verwaltung und stellen unter Ertheilung aller wünschenswerthen Auskünfte unseren Deponenten alle Einrichtungen und Vor⸗ theile, welche eine regelmäßige Bankverbindung bietet, zur Verfügung. Insbesondere besorgen wir auch den An⸗ und Verkauf, von Werthpapieren und gewähren Vor⸗ schüsse auf die hinterlegten Depots. Die Gebühren betragen 59 Pfennige pro taufend, für Devots unter Mk. 10,000. Vik. 5— po Jahr. ö

Werthpapiere, Documente und Pretiosen und sonstige Werthgegenstände in Enveloppen oder Behältern verpackt, die von den Hinterlegern zu verschließen und zu versiegeln sind, können als

I. Geschlossene Depots mit und ohne Werthangabe übergeben werden. Für die deklarirte und ver sicherte Werthssumme haftet die Bank. .

Auch vermiethen wir 6 Eiserne Knrssetten, XA geeignet zur Auf⸗ bewahrung oben genannter Gegenstände, die ebenfalls vom Devonenten zu ver— siegeln sind, und deren Inhalt die Bank zum deklarirten Werth versichert.

Geschlossene Depots können gegen eine Gebühr von Mik. 2.— an pro Jahr hinterlegt werden.

In unserer Stanlkcamnrmer vermiethen wir

III. Eiserne Schrank fächer unter Selbstverschluß der Miether in vier verschiedenen Größen von Mk. 25. bis Mi. 100 pro Jahr. Zur ungestörten Manipulation mit dem Inhalte der Fächer und Depots siehen im Vorsaale der Tresore verschließbare Cabinette zur Verfügung. ; ;

a effenten laden wir zur Besichtigung dieser neuen Einrichtung und Ent⸗ gegennahme näherer Auskünfte ein. ;

Reglements werden hier und bei den Filialen und Agenturen unserer und der Baher. Notenbank abgegeben oder auf Wunsch unentgeltlich zugesandt.

Offene und geschlossene Depots können auch bei unserer Filtale in J Landshut hinterlegt werden. 5

Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank.

ö

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

24 *

Alle RHost-Anstalten nehmen GBestellung an;

für Gerlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

§8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne UKummern kosten 25 4.

E

Jer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ½ 50 3.

Königlich Preußis cher Staats⸗Anzeiger.

M 267.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt an:

.

die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs- Anzeigers ; und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers !

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. . *

Berlin, Freitag, den 10. November, Ahends.

1899.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Direktor der Provinzial-Irrenanstalt, Ge— heimen Sanitätsrath Dr. Meyer zu Osnabrück die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Geheimen Sanitätsrath Dr. Zacharias zu Königs⸗ berg i. Pr. und dem Gerichtsschreiber a. D., Kanzleirath Runge zu Leer den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

Allerhöchstihrem Ober⸗Stallmeister Grafen von Wedel den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse,

dem Haupt⸗Steueramts⸗Assistenten Siebert zu Frank— furt a. M., dem Hegemeister a. D. Neumann zu Groß— almerode im Kreise Witzenhausen, bisher zu Gershausen im Kreise Hersfeld, den Förstern a. D. Karl Schmidt zu Marburg, bisher zu Reddehausen, Griesar zu Salmünster im Kreise Schlüchtern, bisher zu Häuserdick, und Wendelburg zu Kietz im Kreise Dramburg, bisher zu Forst— haus Wildforih, und dem Administrator Eduard Hi dell zu Neumark Westpr., bisher zu Mortung im Kreise Löbau, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

den emeritierten Lehrern Sell zu Lämmersdorf im Kreise Arnswalde, Seiffert zu Pleß, bisher in Alidorf, Keintoch zu Gleiwitz, bisher zu Warschowitz im Kreise Pleß, Globisch zu Ratibor, bisher zu Sussetz im Kreise Pleßz, Ham ster zu Frankfurt a. O., bisher zu Pätzig bei Schönfließ im Kreise Königsberg N⸗M., Wegner zu Klein⸗Schlatikow im Kreise Saatzig, Gauert zu Groß⸗Salze im Kreise Kalbe, bisher zu Ranies im Kreise Jerichow J, Schmidt zu Degenershausen bei Ermsleben, bisher zu Klein-Ottersleben im Kreise Wanzleben, und Brandt zu Seehausen im Kreise Osterburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern,

dem Eisenbahn⸗Telegraphisien a. D. Merkel zu Gnesen, dem Förster a. D. Schirmacher zu Bütow, bisher zu Sonnenwalde im Kreise Bütow, dem Hofmeister Karl Hinz zu Zülshagen im Kreise Dramburg, dem Obergärtner Samuel David und dem Gräflichen Kammerdiener Johann Peters, beide zu Groß⸗Steinort im Kreise Angerburg, dem Gutsaufseher Karl Siegmund zu Langbrück deeselben Kreises, dem Kämmerer Ludwig Schwarz zu Krumteich im Landkreise Königsberg i. Pr. und dem Heuerling Wilhelm Maßmann zu Isselhorst im Landkreise Bielefeld das All⸗ gemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Fabrikarbeiter Aloys Kalleicher zu Brühlhof im . Altenkirchen die Rettungs-Medaille am Bande zu ver⸗ eihen.

1

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Reichsgerichtsrath Beer zu Leipzig den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Ober⸗Baudirektor Fran zius zu Bremen den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse,

dem Königlich bayerischen Obersten von Steinsdorf, Kommandeur des 6. Infanterie⸗Regiments Kaiser i fe König von Preußen, und dem Direktor im Königlich belgischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Seeger den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,

dem Major im Generalstabe des J. Königlich Bayerischen Armee⸗Korps Schmidt, bisher kommandiert nach Preußen zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, dem Hauptmann im Generalstabe der niederländischen Armee Pop, dem nieder⸗ ländischen Legations⸗Sekretär Jonkheer Schimmelpenninck, dem zur Zeit mit der vertretungsweisen Wahrnehmung der Geschäfte des Kaiserlichen Vize⸗Konsulats in Buschär (Persien) beauftragten Dragoman Dr. phil. Carl Reinhardt, dem Oberlehrer am 1 zu Straßburg i. E., Professor Dr. Knod und dem Bezirksamtmann Boeder zu Victoria (Kamerun) den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Kontre⸗Admiral

Ritter von Brosch den Stern zum Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse,

dem K. und K. österreichischungarischen Ministerialrath a. D. Freiherrn von Andrian-Werburg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Baurath ,, zu Bremerhaven und den Be⸗ amten der Eisenbahn⸗Gesellschaft Paris yon Lunyt und Ruelle den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse,

den Abtheilungs⸗Ingenieuren Claussen und Günther zu Bremerhaven, dem Sekretär des K. und K. österreichisch⸗ ungarischen Konsulats in Philippopel Emerich Nagy und dem Kammerdiener Seiner Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern Otto Schmid zu Sigmaringen den König— lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie

den Bauaufsehern Heinrich Paulsen und Joseph Pagel zu Bremerhaven und dem Bahnwärter a. D. Josef . . zu Arzweiler das Allgemeine Ehrenzeichen zu

rleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Jeobriltesitzer Alfred Herrenschmidt in Straß⸗ burg den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.

Der Kaiserliche Vize⸗Konsul in Aguadilla (Puerto Rico) Joachim W. Bultmann ist gestorben.

Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗Invalidenversicherungs— gesetzes vom 135. Juli 1899.

Auf Grund des 8 169 des Javalidenversicherungsgesetzes

vom 13. Juli 1899 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 463 fg.) wird Fol— gendes bestimmt: 1) Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes sind die Bezirks-Präsidenten, untere Verwaltungsbehörden, ab— gesehen von den Fällen unter Ziff. 2, in Gemeinden von über 10 000 Einwohnern die Bürgermeister, im übrigen die Kreis⸗ Direktoren.

2) Untere Verwaltungsbehörden im Sinne des SB. Abs. 1 des Gesetzes sind die Bürgermeister. 661

3) Die den Ortspolizeibehörden überwiesenen Verrichtungen werden durch die Bürgermeister, in den Städten Straßburg, Metz und Mülhausen durch die Reoier⸗Polizeikommissare wahr⸗ genommen.

4) Als weitere Kommunalverbände im Sinne der 88 24 und 62 des Gesetzes haben die Bezirke und als deren Ver⸗ tretungen die Bezirkstage zu gelten.

5 Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Ver⸗ sicherten für den Bezirk der unteren Verwaltungsbehörden (SS 61 fg. des Gesetzes), sowie die Wahl der Mitglieder des Ausschusses der Versicherungsanstalt (8 76 fg. des Gesetzes) erfolgt nach den Bestimmungen der von dem Ministerium zu erlassenden Wahlordnungen mit der Maßgabe, daß die Zahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Ver⸗ sicherten für den Bezirk jeder unteren Verwaltungsbehörde je 4 beträgt und daß von diesen je 2 durch die Vorstände der n 8 62 bezeichneten Krankenkassen und je 2 von den Bezirks— tagen zu wählen sind.

Straßburg, den 8. November 1899.

Der Kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg.

Bekanntmachung.

Das infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche am 4. d. M. erlassene Verbot, Schweine aus dem hiesigen städtischen Viehhofe abzutreiben, ist heute gemäß 8 69 der Bekanntmachung vom 27. Juni 1895, betreffend die In⸗ struktion zur Ausführung des Reichs⸗Viehseuchengesetzes wieder aufgehoben worden, nachdem sämmtliche bis zu dem ge⸗ nannten Tage im Viehhof befindlichen Schweine getödtet worden sind und die vorschriftsmäßige Desinfektion erfolgt ist.

Berlin, den 9. November 1899.

Der Polizei⸗Präsident. von Windheim.

Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des S7 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des 8 3 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881518. Juni 1894 wird in Erläuterung der landespolizeilichen Anordnung vom 3. Fe⸗ bruar 1897 (Extrablatt zu Nr. 5 des Amtsblatts) mit Ge— nehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den Regierungsbezirk Marienwerder Folgendes bestimmt:

Die nach Nr. 1 und 2 der vorbezeichneten landespolizei⸗ lichen Anordnung zugelassene Einfuhr von Schweine⸗ fleisch aus Rußland (Freiguantitäten, Tages mund⸗ portionen) darf nur unter der Bedingung stasltfinden, daß die Einfuhr auf einer Zollstraße und innerhalb der gesetzlichen Tageszeit (5 21 des Vereinszollgesetzes) erfolgt, daß die ein⸗

eführten Mengen lediglich * den eigenen Haushalt eines H rn des Grenzbezirks bestimmt sind, sowie, daß für jeden Haushalt nicht 3. als die gesetzlich zulässige Höchst⸗ menge an ein und demselben Tage eingeführt werden darf. Zuwiderhandlungen werden nach 5 328 des Reichs-Strafgesetz= r, 36 nach 5 66 zu 1 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes estraft.

. Anordnung tritt sofort in Kraft. Marienwerder, den 27. Oktober 1899.

Der Regierungs⸗Präsident. von Horn.

Ge r n nyng betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz.

Mit Rücksicht auf die für den inländischen Viehbestand bedrohliche Verbreitung der. Maul- und Klauenseuche in der Schweiz wird in Gemäßheit des 5 4, Absatz 2 des Reichs⸗ gesetzts vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und in theil⸗ weiser Abänderung des Artikels 20, Ziffer 2 der Verordnung vom 26. Mai 1899, betreffend die vrterinärpolizeiliche Kontrole der Einfuhr und der Durchfuhr von Thieren Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt A. Seite 79), verordnet, was folgt:

Artikel 1.

Ausnahmen von dem Verbot der Ein- und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen können bis auf weiteres auch für Zuchtvieh nicht mehr zugelassen werden.

ö Artikel 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 5. November 1899. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen,

Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe und Domänen. Der Unter⸗Staatssekretär. Der Unter⸗Staatssekretär.

Zorn von Bulach. von Schraut.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Präsidenten der Provinz Posen, Dr. von Bitter zu Posen, zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Königlichen Ansiedelungs-K⸗ommission für Westpreußen und Posen für die Dauer seines Hauptamts sowie den Landrath von Werder zu Halle a. S. zum Ober— Präsidialrath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Oberförstern den Titel „Forstmeister“ mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen:

Dalmer, Oberförsterei Ramuck, und Bardeck, Ober⸗ försterei Leipen, Regierungsbezirk Königsberg;

Romanus, Oberförsterei Wilhelmsbruch, Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen; .

Man tey, Oberförsterei Danzig;

Kottmeier, Potsdam:

Schultze, Oberförsterei Rothemühl, Kelbel, Oberförsterei Pudagla, Bachmann, Oberförsterei Pütt, und Tiebel, Ober⸗ försterei Misdroy, Regierungsbezirk Stettin;

Weber, Oberförsterei Neukrakow, Köslin;

Klocke, Oberförsterei Reinerz, Regierungsbezirk Breslau;

Freiherr von Rechenberg, Oberförsterei Weißewarte, Regierungsbezirk Magdeburg;

Dro vs, Oberförsterei Rothehaus, und Stubenrauch, Oberförsterei Annaburg, Regierungsbezirk Merseburg;

Nicolai, Oberförsterei Lohra, Regierungsbezirk Erfurt;

Janichs, Oberförsterei Cismar, Regierungsbezirk Schleswig;

Sabarth, Oberförsterei Uchte, Regierungsbezirk Han⸗ nover;

Pelissier, Oberförsterei Katlenburg, und Manger, Oberförsterei Escherode, Regierungsbezirk Hildesheim;

Mels heimer, Oberförsterei Gifhorn, und Mantels, Oberförsterei Uetze, Regierungsbezirk Lüneburg;

Bechthold, Ober försterei Mengsberg, Heymach, Ooer⸗ försterei Ehrsten, und Wittig, Oberförsterei Bieber, Re⸗ gierungsbezirk Cassel;

Dannenberg, Oberförsterei Biedenkopf, und Markers, Oberförsterei Wiesbaden, Regierungsbezirk Wieshaden;

Busold, Oberförsterei Krofdorf, und Terstesse, Ober⸗ försterei Kirchen, Regierungsbezirk Koblenz;

Eichhorn, Oberförsterei Höfen, und Hüger, Ober⸗ försterei Hürtgen, Regierungsbezirk Aachen.

Darslub, Regierungsbezirk

Oberförsterei Köpenick, Regierungsbezirk

Regierungsbezirk

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreis⸗Wundarzt, Sanitätsraih Dr. Riefkohl in Hameln den Charakter als Geheimer , und den Kreisphysikern Dr. K. Coester in Goldberg, Dr. Geißler in Torgau, Dr. von Hake in Wittenberg, Dr. Konrad Lotze in Osterode a. H., Dr. Herbert Nieper in Goslar, Dr, Eichenberg in Witzenhausen und Dr. Beinhauer in Höchst den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen.