w
ü
r ..
.
—
1899
November Tag
Qualitãt
gering
mittel
gut
Verkaufte
Gezahlte
r Preis für 1 Doppelzentner
Menge
16
niedrigster
höchster 16
niedrigster M6
höchster 0.
16
niedrigster
hõchster *.
Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts˖ preis
pre 1Doppel⸗ entn
— *
Allenstein Thorn Krotoschin 1 11 reiburg i. Schl. . ll 1 Fest O.⸗S. * Hannover ö . Hagen i. W. Goch . * . 1 d Schwerin i. M. . Mülhausen i. G. . Saargemünd Breslau.. Waren i. M. .
Allenflein Thorn Krotoschin Ostrowo . Filehne Schneidemühl . GJ . i. Schl. 1 Glogau .. Keef ut O.⸗S. nnover . agen i. W. K 11 Schwerin i. M.. Saargemũnd , Waren i. M..
Allenstein Thorn Krotoschin Ostrowo . ö chneidemühl . , J reiburg i. Schl. 1 41 1 Neustadt O.⸗ S.
Hannover agen i. W
S n ,,,, —
—
J
* 8
Mülhausen i. G. . Saargemũnd Breslan .. Waren i. M..
14. ib.
— 83
Allenstein Thorn. Krotoschin Ostrowo . Kw chneidemühl. 1 reiburg i. Schl. . nö 1 Neustadt, O. S. . Hannover
—
Mülhausen i. E. Saargemũnd Demmin.
. Breslau, ( 9 Waren i. M..
* 83
Bemerkungen. Die verkaufte Me Ein liegender Strich (— in den Sp
aldsee i. Wrttbg. 2
z
15,15
1450 1470 15,20 13.90 14,10 15,00 13, 80
11,35 16,90 16685 1470
15 00 1730
13, 88
13,50 13,30
12,80 13,30 13,00 13,40 14,00 13,80
15,00 14459 13,00 13,00
150
11,50
15 90 13 206
12,40 13.50 12.50 12,30 13,60 12,90 13.69 1400 15,80 15,00
1180
12, 00
11 o 11,60
12,00 12,50 10,10 19.70 1249 10,80
1130 13565 *
14410 16535
15 07
. 170
e wird auf volle Doppelentner und
16,15 ]
14560 1480 15,20 13,40 14,66 15,090 1400
11,35 16550 16658 1470
1500 1530
13,88
1550 13 16
12,80 13,30 1320 13,90 14.900 18,90
15,50 14469 1300 13,30
1550
11,50
1390 1256
12,40 13.50 12,80 12,380 13,b0 15, 00 15,R80 14,350 15,80 15,00
1730
12,09
1150 16
1200 1756 15 55 11,20 1246 II,
1150 1356 13575
1449 1355
15 do
195358 14,70 14,80 14,80 15,40 14,00 14,60 16,10 14,40 14,50 1400 16,50 16,96 15,20 13,80 17,00 1650 13,60
14569 13,60 13.80 13,40
13,10 13,50 14,00 13.90 14, 30 1430 14,60
15,50 15,90 13,70 13 30 15,00 13,80
11,475 13.60 13,50 12,80 12,50 13, 70 13,70 13.50 12,80 14420 13,60 1590 14.50 1614 16,00 16,00 12,80 13,50
1250 1730 1J. 66 ij. 86 10 46 13536 1776 ii 46 1126 12 56 11 46 14 25 17 16 1496 1455
1480 13,40 12,90 16,00 1409
1130 — 4 —
1359 186 1245
W
15,58 15,00 14, S0 1490 16,40 1440 15, 10 15, 10 14,50 14,60 1400 1702 16,96 16,20 14,00 17,060 16,60 1400
Nog
14,89 13.80 13,80 15,50
13,10 13,50 14,20 14440 14,30 1440 15, 00
16,90 15,090 13,70 13,50 15,60 1400
G 11,75 13.70 13,50 13,10 12.50 13,70 13,70 13,80 13,30 14320 13,70 16,90 15,090 16,14 1600 1600 13,30 14, 10
16,00 15,20 15,00 14,90 15,60 15,00 15,10 15,20 14,90 14,70 14.15
17,24 16.70 14,00
1650 1466 11 26
15,50 14 00 14.00 13.50 1325 13,40 13,70
(
14,80 14,50 14,60 14,80 15,10 15,10 16,00 15,31 14,50 13,50 15,75 14,10 13,80 e r st e. 12, 00 13,80 14,09 13,30
1400 1356 14.56 13.56 14 36 1436 1756 155 16. 36
1610 13 3 1236
Safer.
12,50 12.490 114659 11,97 1175 12.50 12,70 11,51 1170 12469 11,50 1450 12,59 1457 14,00
1480 13 40 1249 1609
142) 1237) 13 19 120
13, 99 12,50 11, S0 11,90 1175 13.07 12.97 1210 11570 12380 1200 14.890 12,90 15,00 1425 12,80 15, 20, 13, So 12,40
1450 1356 1330
12,80
e i zen.
17.00
gen.
1600 15,50 15.02 15 00 15,69 15,40 15,60 15,20 1509 14,8 1430 17,50 17,24 15,70
16420
16,80 15,30 14,20
15,50 14.20 13,00 13,69 13,25 13,40 13,70 15.20 15,00 14,60 14,90 15.20 15,35 16,50 15,31 14,50 13 890 15,75 1440 13,80
12,00 14,00 14,00 13,80
14,00 13 90 1480 13 80 14,80 1440 18,50 15.50 1630
16,40 14.80 1489
13.0 1279 11,80 12.00 12.99 13,00 12,99 12,50 12,20 1230 12,20 15,29 12,80 15,50 1425 13,80 15,20 1357 12, 80
1450 13.00 1250 13 00
35
10 11. 7. 11.
10.11.
7.11. 15.11.
7.11.
2111. 7 11.
1255 11,69
1280 1400 1511 13572
1650 1435
1270
12350 11,60
1270
1400 15 50
1370
15356 1425
2016 3553235
6 350
28090 540
4161
230 11410
449 12383 11.11.
ir — der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreiz wird aus den unabgerundeten Zahlen berg net. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß d , . 5 ö
ericht fehlt.
Großhandels · Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Blätzen für die Woche vom 6. bis 11. November 1899
aebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statiftischen Amt. 1000 Kg in Mark.
(Preise für prompte Loco⸗ Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
Roggen Weizen
Wien. Roggen, Pester Boden Weljen, Theiß ... i. ungarischer, prima.. erste, slovakische
u dap Roggen, Mittelqualität Welzen, ö
8 x erste, Mal . St. ae . Weljen, Saxonka . 1 . Roggen, 71 bis 72 kg per Weljen, Ulka, 75 bir 9
R Roggen, l bis 72 Eg'νs Weljen, 75 bis 76 kg per
Odef 1
sa. hl g per 4. hl hl
peter burg;
2 * 1 * 2
14 2 .
hl
6.11. Novbr. 1899
116,73 150,57
94,74 147,19
106,16 135, 85
88,40 122, 23
100, 92 130,71 S5, 56
97, 8ꝝ5 110,35
103,33 122,42
Woche Dagegen Vor⸗ woche
119351 152,31
9h, 61 147, 23
107,46 136,91
89,27 121,42 Dafer
102.40 132,97 87.77
99,40 117,83
102, 80 122,44
Weizen erste
Weien
Parig. lieferbare Waare des laufenden Monats
Antwerpen. Donau, mittel
Auma, 74 bis 76 Kg per hi.
Red Winter Nr. 2
Kansaz.
Walla Walla
La Plata, mittel
Bombay, Club white Am sterdam.
London. a. Produktenbörse (Mark Lane).
engl. wei .
2
b. Gazette averages.
ö
. englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten
Liverpool.
Dregon
Spring
La Pl
(Californier. Western Winter
Northern Duluth ... Nr. 2 * Fansas anitoba Nr. 1 ata 2 * 2 * 2 1 3
. 143, 98
132, 80 122, 55ỹ 127,31 127,71 128, 36 132,97 132, 80
117,48 143,70
136, 10 124,30 129 07 130,04 150, 04 136.42 133, 60
121,04 120, 25 120 03 126, 35
129, 14 126,91
131,90 127,66
127,39 119,64 152.87
139,05 133,89 141,62 13740 155,30 133,65 139.75 130,651
124,66 118,44 150,905
140,21 133,18 141,52 135,53 133, 18 132447 133,75 129, 45
12713 1146553 141,94 116,45
127,13 il 63 141 34 113 37
Hafer ͤ engl. e k *
. mn, Gerst⸗ / Galifornter Brau⸗
Canadische Chieago.
Weijen, Lieferung Waare ⸗ . — ö . 2 1
New Jork. Red Winter Nr. 2 113,93
ͤ Lie ferungs · Waare 1
10664 112,54
11632 11g 1
Weiz tn 119,97
per Dezember
Bemerkungen.
1Tschetwert Weizen ist — 163,89. Roggen — 147,42, Hafer — g8, 28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsätzen an 196. Marktorten des ern fig ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, .. 1Imperial Quarter Weizen — 450, Hafer = 312, Gerste — 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 0 Pfd. engl.; 158 engl. — 453,5 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2 8.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswaͤhrung sind die aus den einzelnen Tages⸗-Notlerungen im Deutschen Reichs. und Staats. Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts⸗Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London.
r Chicageg und New Jork die Kurse auf New Jork, für St. Peters
urg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
Deutscher Reichstag. 100, Sitzung vom 14. November 1899, 2 Uhr.
Nach der Ansprache des Präsidenten Grafen von Zallestrem, welche in der gestrigen Nummer d. Bl. mit⸗ etheilt wurde, ehrte das Haus das Andenken der seit der Vertagung des Reichstages verstorbenen Abgg. Sy ies (SSchlett⸗ siadt) und Gander (Germersheim) in der üblichen Weise.
Auf der Tagesordnung stehen zuerst 13 Berichte der Petitions kom mission. .
Mündlichen Bericht erstattet zunächst der Abg. Dr. Weißßen⸗ hagen Henke über die Petition des Verbandes der Handels⸗ äriner Deutschlands zu Steglitz Berlin wegen Abänderung der
ewerbeordnung hinsichtlich der Bestimmungen über den Vertrieb von Erzeugnissen des Gartenbaues im Umherziehen u. s. w. Der Kemmissionsantrag, die Petition dem Reichskanzler als Material zur Abänderung der Gesetzgebung zu Üüberweisen, wird ohne Debatte angenommen.
Die Ortskrankenkasse für Leipzig und Umgegend und die Ortskrankenkasse zu Dresden petitionieren um Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes. Auch diese Petition wird, nachdem der Abg. Jacobskötter (8. kons.) mündlichen Bericht erstattet hat, dem Reichskanzler als Material über— wiesen.
ses ber die Petition des Dr. Ernst Müller in München, betreffend die Reform des Irrenwesens und des Ent⸗ mündigungsverfahrens, wird gemäß dem Antrage der Kom⸗ mission, für welche Abg. Dr. Marcour (Zentr. berichtet, zur Tagegordnung übergegangen.
Karl Weiß in Oberforst bei Jauernig in Oesterreichisch⸗ Schlesien ist bei dem Reichstag um Befuͤrwortung der Ge⸗ währung von Invaliden wohlthaten vorstellig geworden. Die Petitionstommission, Referent ö. von Queis d. kons.), will die Petition, soweit sie eine Unterstützung aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds erstrebt, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überweisen, im übrigen über dieselbe zur Tagesordnung übergehen. Ohne Debatte wird demgemäß
beschlossen. . ö . ;
Pfarrer von Bodelsch wingh⸗ Bielefeld, für den deutschen Verein Arbeiter⸗Heim, und Pfarrer Lic. Weber-München⸗ Gladbach als Vorsitzender des Gesammtverbandes evangelischer Arbeitervereine Deutschlands petitionieren um den Erlaß eines Reichs⸗-Wohnungsgesetzes.
Referent Abg. Dr. Stockmann (Rp.) bebt in Ergänzung des schriftlichen Berichts hervor, die Kommission habe die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Lösung der Wohnungsfrage keineswegs verkannt, sei aber der Meinung, daß das beige brackte Material für die Forderung einer Reichs⸗Zentealstelle für Wohnungs Fürsorge, die Bildung don Landeskommissionen für Wohnungs⸗Fürsorge und die Schaffung von Reichs- KreditWobnungskommissionen nicht ausreiche, daß diese Forderungen zum tbeil über die Reichs ⸗ Kompetenz erheblich binausgingen, daß aber andererseits an der Besserung der Wohnungs⸗ drhältnisse der Unbemittelten und der arbeitenden Volksklaffen all⸗ seiti; auf dem Gebiet der einzelstaatlichen Sesetzgebung und Ver⸗ waltung sowie von prirater Seite unausgesetzt gearbeitet werde; sie beantrage desbalb Uebergang zur Tagesordnung.
Abg. Dr. Hasse (nl. ):; Wir muͤssen unsererseits lebhaft be⸗ dauern, daß auf einem Gebiet, wo eine Reform so dringlich ist wie auf diesem, die Kommission zu einem solchen negativen Resultat ge⸗ kommen ist. Um der Sache die Möglickkeit weiterer Förderung zu erbalten, stellen wir anheim, über die Petitionen heute überhaupt keinen Beschluß zu fassen, vielmehr die Beschlußfassung auszusetzen, bis weiteres geeignetes Material beschafft ist. Das Reich sollte gerade auf diesem Gekiet die Initiative ergreifen, denn es möchte doch gar zu lange dauern, bis die verschiedenen deutschen Bundesstaaten sich über ein gesetzgeberisches Vorgehen schlüssig geworden sind. .
Abg Schrader (fr. Vgg.) weist ebenfalls auf die Dringlichkeit einer Reform hin. Bisher seien zwar zahlreiche Kundgebungen im Sinne des Petitums bekannt geworden, aber ein wirklicher Fortschritt zu dem erstrebten Ziel set nirgends versucht worden. Auch den Forde tungen, die der jetzige preußische Vize⸗Präsident des Staats. Ministeriums als Reichstags ⸗Abgeordneter in demselben Sinne geltend gemacht habe, sei nur in sehr geringem Umfange durch die Gesetzgebung und Verwaltung entsprochen worden. In der Hauptsache se übrigens die Wobnungk frage gleichbedeutend mit der Frage deß unzureichenden Einkommens; man setze die Arbeiter in den Stand, etwas mehr von ihrem Einkommen für Wohnungen auf— wenden, und es werde die Frage in der Hauptsache gelöst sein. Im einzelnen bespricht Redner dann die Thätigkeit der Baugenossen⸗ schaften, welche gerade vorzugsweise für die Herstellung gesunder und billiger Wohnungen für Arbeiter und kleine Leute wirkten, und empfieblt diese der besonderen Förderung aller betheiligten Faltoren. Schließlich beantragt er, dem Anträge Hasse nicht startzugeben, sondern eine Resolution anzunehmen, welche den Reichskanzler auf fordert. eine Kom mission einzusetzen, welche unter Theilnahme von Reichs tage mitgliedern eine Unter suchung der hest eh enden Wobnungsverhältnisse und der darauf bezüglichen eg und Verwaltungsvorschriften vornimmt und Vorschläge zur Beseiti⸗ gung der ermittelten Mängel machen soll. .
Abg. Dr. Hitze (Zentr) sieht trotz dieser Anregunngen keine Möglichkeit, der Angelegenheit bon Reichs wegen jetzt näher zu treten, nachdem derjenige Punkt, an welchen hätte angeknüpft weiden können, die Wohnungspolizei, von der Kommission bei Seite geschoben worden sei. Thatsächlich würde ja seit Jahren von Arbeitgebern, von Ver— einen, wie von einzelstaatlichen Verwaltungs. und Polizeibehörden mit großem Eifer an der Beseitligung der vorhandenen Mängel der Woh— nungsberbältnisse der arbeitenden Klaffen gearbeitet. Was der Vor— redner mit seinem Antrage bezwecke, sei ibm nicht klar. da auch nach eventueller Festitellung der Mitzstänte auf dem Gebiete der Wohnungs⸗ frage die Abhilfe in der Hauptsache durch die Landes gesetzgebung zu ersolgen haben würde. . ᷓ ;
Abg. Schmidt. Frankfurt (Soz.): Nicht nur in den gern, Städten seien die Mißstände des Wohnungswesens der ärmeren Klassen bervergetreten, sondern auch auf dem Lande, besonders wo die Industrie vorherrsche. Für das Bauwesen müßten allgemeine Normatiobestim mungen unter allen Umständen eilassen werden, damit die Willkür, welche bisher bei zahlreichen Kommunen die Regel sei, beseitigt werde, benso bedürfe es des Erlasses von Normnativbestimmungen für Miethsverträge, in welcher Beziehung das Bürgerliche Gesetzbuch zwar schon einiges, aber noch nicht genug geihan habe. Der Bau von senossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbäusern sei zwar loöblich, binde aber den Arbeiter in gewissem Sinne an die Scholle, liefere bn dem Gefallen des Unternehmer aus und fessele ihn in eine neue Art der Leibelgenschaft, wenn es sich um Häuser handele, welche die Unternehmer für ihre Arbeiter bauten. Um so bedenklicher sei eg, daß uur Unterstützung solcher Uaternehmungen Gelder, welche der Allge⸗ meinheit der Arbeiter gehör ten, nämlich die Kapisalien der Inyaliden⸗
ersicherungtzanstalten, herzegeben worden seien. Ein „Reichs Wohnungsgesetz dagegen, wie eg seiner Zeit der Abg Dr. Miquel im Reichsztage verlangt und wie es auch der Verein gleichen Namentz in Frankzurt ebenfalls? gefordert hake, könne nicht dringend genug empfohlen werden; debhalb sei der Antrag Schrader als erster Schritt auf diesem Wege zu begrüßen. .
Abg. Franten (ol tritt aus den vom Abg. Hasse ent— 3 Gründen ebenfalls dem Antrag auf Aussetzung der Beschluß ⸗
ng bei.
bh Stöcker (b. k. F): Es mag ja manches von seiten der Verwallung der Einzelstaa ten und der Gemeinden geschehen, aber es geschieht lange nicht genug. In Berlin muß der Arbeiter den pierten hell feineß Gintomment, ja bis zum Drittel des Lohnes für die
Mietbe opfern; er kann die Miethe nicht erschwingen, er muß fremde Leute aufnehmen, und so wird die Wohnung moralisch verseucht, statt einer Stätte der Sammlung und Erholung zu einer Stätte häuslichen Unfriedens, die Quelle des Elends für ganze Stadtviertel. Dasjenige, was von privater Seite gegen solche schlimmen Zustände
vorgzekehrt werden kann, reicht nicht aus; in dieser brennenden Frage
muß die Reichs. Gesetzgebung eingreifen. Man möge die Beschluß—⸗ fassung aussetzen, aber nicht über die Sache zur Tagesordnung über— gehen. Der Reichstag ö sich mit diesen Dingen beschäftigen, dann . das wie ein warmer sozialer Strom befruchtend durch das Reich gehen. ;
Abg. Wurm (Soz.): Alle vorgeschlagenen Mittel reichen zur Lösung der Wobnungefrage nicht aus. Wir haben Arbeitgeber, auch der Staat gehört dazu, welche die Arbeiter aus den Wohnungen, die sie ihnen angewiesen haben, ohne weiteres binausweisen können und hinausgewiesen haben. Diesen ganz besonders bösen Mißständen kann ebenfalls nur durch ein Reichs. Wobnungsgesetz abgebolfen werden. Von diesem Standpunkt aus unterstüßen wir den Antrag Schrader.
Seheimer Ober Regierungsrath im Reichs amt des Innern Gruner:
Die Indalidenversicherungsanftalten haben für die Wohnungsfütsorge allerdings schon Bedeutendes geleistet, aber ein Mißbrauch zu einseitigen Gunsten der Arbeitgeber ist dabei niemals getrieben worden. Die verbündeten Regierungen haben sich mit diesen Fragen im einzelnen noch garnicht beschäftigt. Diese wichtige Angelegenbeit wird im Publikum zwar vielfach und mit Sympathie für diejenigen, welche unter den bestehenden Mängeln zu leiden haben, erörtert, aber über die Wege zu dem gesteckten Ziel ist man noch sehr im Unklaren, und diese Vor— frage müßte doch erst gelöst sein, ehe eine Kommission ibre Arbeiten aufnebmen könnte. Ob die Reichsgesetzgebung kompetent wäre, in dem von der Petition geforderten Umfange einzugreifen, ist mebr als zweifelhaft; eine einbeitliche bau, und gesundheitépolizeiliche Gesetz⸗ gebung für ganz Deutschland ist kaum angängig. Abg. Fischbeck (fr. Volksy) Für die Dringlichkeit der bier in Frage stehenden sozialen Reform hat auch der Ausspruch des Pro— fessors von Liszt bei seiner Berliner Antrittsvorlesung Zeugniß ab⸗ gelegt, daß ein Reichs Wohnungsgesetz zur Hebung der sozialen Ber hältnisse und zur Verminderung der Kriminalität viel besser wäre als bundert Strafgesetze. Auch wir messen der Angelegenheit große Be— deutung bei und werden trotz der Gegenausführungen des Kommissars für den Antrag Hasse sftimmen, wie wir auch gegen die Untersuchung der tbatsächlichen Verhältnisse durch eine gemischte Kommission nichts einzuwenden haben.
In der Abstimmung wird der Antrag Hasse gegen die Stimmen der Nationalliberalen, des Zentrums und der Anti⸗ semiten abgelehnt, dagegen der Antrag Schrader auf Ueber⸗ weisung der Petition an den Reichskanzler mit dem Ersuchen auf Berufung einer gemischten Kommission gegen die Stimmen eines Theils der Rechten angenommen.
Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Ge⸗ tränke zu Hildesheim petitionlert um den baldigen Erlaß eines durchgreifenden Gesetzes gegen die Trunksucht und ihre Folgen, eventuell um die Wiedervorlegung des früheren, nicht zu siande gekommenen Entwurfs. Die Kommission will die Petition bezüglich der eventuell befürworteten Wiedervorlegung dem Reichskanzler zur Berücksichtigung, im übrigen als Material überweisen.
Abg. Beckh⸗Coburg (fr. Volksp.) tritt dem Kommissiontantrag entgegen. Es herrsche sowohl in den Kieisen der Juristen wie in der Bevölkerung die größte Unklarheit darüber, wie weit auf diesem Ge—⸗ biete zu geben sei. Wenn man sich der Debatte erinnere, welche sich im preußischen Herrenhause an den Antrag von Below⸗Saleske geknüpft habe, komme man leicht zu der Vermuthung, daß es sich um ein Ausnahmegesetz schlimmster Art gegen die unteren Klassen der Bevölkerung handeln würde. Seien denn die Angehörigen der besser situierten Klassen nicht gelegentlich Excessen im Trinken unterworfen? Mit der Strafgesetz. gebung sei auf diesem Boden garnichts anzufangen. Redner beantragt Uebergang zur Tagesordnung über die Petition.
Abg. Dr. Stephan (Zentr.) erklart, er stelle sich dagegen völlig auf den Boden der Kommission, erkenne die große Dringlichteit des Erlasses eines Trunksuchtgesetzes an und bitte um Annahme des Kommissionsantrags.
Abg. Wurm (Soz.): Ein solches Gesetz würde außerordentlich wenig nützen und außerordentlich viel schaden. Gewiß gehörten die Verwüstungen, welche die Trunksucht anrichte, zu den traurigsten, aber man habe es hier nicht sowohl mit einem moralischen Schaden zu thun, als ebenfalls mit einem Ausfluß der sozialen Verhaältnisse. Je schlechter die loziale Lage der Arbeiter, desto stärker der Schnaps konsum und die Trunksucht; Herr Stephan wolle sich nur an Ober schlesien erinnern, wo er die Verhälmisse kennen müsse. Wenn man sich nicht enischließe, wenigstens den Biergenuß an Stelle des Schnaps« konsums zu fördern, ctwa dadurch, daß man die Biersteuer abschaffe, werde man keine Besserung erzielen. Eine Erweiterung der Polizet⸗ gewalt auf diesem Gebiete würde nur schlimme Folgen haben.
Abg. Quentin (nl.): Es soll gegen den Mißbrauch der geistigen Getränke eingeschritten werden; das ist für jeden, der Gelegenheit hat, in das wirkliche Leben hineinzuschauen, für jeden, der sich eingehender mit der Armenpflege beschättigt hat, eine ebenso dringende wie selbst ⸗ verständliche Forderung. Meine Freunde werden deshalb für den Kommissionsantrag stimmen.
Abg. Dr. Stephan tritt den Ausführungen des Abg. Wurm ent- gegen. Das Zentrum habe keineswegs die Auffassung, daß allein mit polijeilicher Revression auf sozialem Gebiete gearbeitet werden dürfe; es wolle zwar das Uebel der Trunksucht belämpfen, aber andere soziale Maßnahmen nicht eiwa unterlassen. ö
Abg. Beck b Coburg kommt dem Abg. Dr. Stephan gegenüber nochmals auf seine Aussübrungen jurück. Nicht wegen ter Truntsucht sollie geftraft werden, sondern nur wegen Strafthaten, die wa in⸗ folge davon begangen worden seten. Es bleibe bestehen, daß die Polizet gegen die Betrunkenen, soweit sie den unteren Klassen ange hörten, anders verfahren würde, wie den Feinen gegenüber.
Nachdem der Antrag Beckh gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt worden ist, wird der Kommissionsantrag angenommen. — ;
Die Petitionen aus mehreren ostpreußischen Fischerdörfern und einigen bayerischen Städten und Marktplätzen um Ein⸗ führung eines Zolls auf ausländische Garten- und Feldfrüchte, Heu u. s. w. sollen dem Reichskanzler als Material zur Abänderung der Gesetzgebung überwiesen werden.
Dieser Antrag wird, nachdem der Abg. Brömel (fr. Vgg.) darauf hingewiesen hat, daß die in dem Kommissionsantrag liegende Zurückhaltung sehr angebracht sei, und seine Partei gegen die Vermuthung verwahrt hat, daß sie sich durch die Zustimmung zu dem Antrage etwa im Sinne des Petitums binde, angenommen.
Mehrere Petitionen um Bewilligung einer Beihilfe für unterstützungsbedürftige Kriegstheilnehmer werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Der Generalagent Kurt Burchardt in Straßburg hat in Ger mit dem Ingenieur Hugo Schneider eine Offizier-Speiseanstalt erbaut auf Grund eines Vertrages mit der Intendantur des XV. Armee ⸗ Korps. Die Kosten sollten 9 900 6 nicht überschreiten, und das Gebäude sollie der Militär⸗Verwaltung auf 30 Jahre für einen Miethspreis zur Verfügung stehen, welcher einer 6 prozentigen Verzinsung des Anlagekapitals entspräche. Der
etent hat auf das von ihm fast fertiggestellte Gebäude keine
. erlangen können, da der ö Eigenthümer des
augrunds ist. Er ist dadurch in Noth gerathen, da ihm seine
Bitte, ihm den Baugrund zu verkaufen oder das Gebäude zu
dem Anschlagspreise käuflich zu übernehmen, abgeschlagen ist. Die Kom mission will die Petition dem Reichskanzler zur Be⸗ rücksichtigung überweisen.
Abg. Bebel (Soz.) findet in dem Vorgange erhebliche An⸗ stände, eventuell sogar Beeinträchtigung des Etats rechts des Hauses, und beantragt die Ueberweisung der Petition an die Budgetkommission zur anderweiten Berichterstattung.
Nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. Jacobt⸗ kötter (d. kons., Dr. Sattler (nl.), sowie der Wirkliche Geheime Kriegsrath Rasch betheiligen, wird diesem Antrage gemäß beschlossen.
Die Petition wegen Abänderung des Impfgesetzes 3 ohne Debatte dem Reichskanzler als Material über⸗ wiesen.
Auf Grund von Berichten der Wahlprüfungs⸗ Kommission wird die Wahl des Abg. von Kar dorff (Rp. 3. Breslau) beanstandet, die des Abg. Smalakys (b. k. F. 1L. Königsberg) für gültig erklärt.
Schluß gegen 6 Uhr. Nächste . Mittwoch 1 Uhr. (Postgesetz, Fernsprechgebührenordnung.
Literatur.
Javanische? Handelsgesetzbuch nebst Einführungt⸗ gesetz, übersetzt von Dr. Ludwig Lönbolm, Professor an der Univerfitat Tokyo. Kommissionsverlag von Max Nößler, Bremen. Vreig geb. 9 4 — Am Anfang dirses Jabres haben wir zwei frühere Werke Lönbolm's angezeigt: deutsche Ueberseßungen des neuen lapanischen Bürgerlichen Gesetzouchs und des Entwurfs eines neuen Handelsgesetzbuchs für Japan. Imjwischen ist dieser Entwurf zum Geseg erboben worden uad dag neue Handelt gesetzbuch am 16. Juni d. J. in Kraft getreten. Während dag japanische Bürgerliche Gesetzhuch, welcheg ebenfalls auf dem deutschen System aufgebaut ist, mehrfach Gedanken des französischen Rechts aufgenommen hat, folgt das Handelsgesetzbuch, wie die vor⸗ liegende Uebersetzung desselben zeigt, überall seinem deuischen Vor bilde, wenn es auch durch Vereinfachung der Fassung und durch ( erzänzender Bestimmungen den verschiedenartigen Zu
änden des eigenen Landes Rechnung getragen hat. Im Vor wort ju der Uebersetzung des Handelgesetzbuchi ins Deutsche sagt Loͤnholm: „Nach der neuesten Entwickelung der japanischen Gesetzgebung ist et für einen japanischen Juristen, der wissen⸗ schastlich oder praktisch etwas leiften will, unumgänglich nothwendig, daß er die deutsche Sprache verstebt und sich mit der deutschen Rechto= literatur vertraut macht. Umgekehrt ist es aber auch für die deutschen Jurisften und namentlich für die mit. Japan Handel treibenden Deutschen von Werth, die neueste japanische Gesepgebung vollständig kennen zu lernen. Aut diesem Grunde sei hier auch auf das folgende kleine Werk bingewiesen:
Das japanische Patentgesetz sowie die Gesetze, be⸗ treffend den Schutz der Handelsmarken und Muster, nebst den daju erlassenen Ausfübrungsbeftimmungen und Formularen, übersetzt von Dr. jur. Paul Brunn. Verlag von „Dst⸗Asien“ (Kisat Tamai aug Japan), Berlin, Zimmerstraße 11. Preis geb. 3 A — Durch den sofort nach Austausch der Ratifikationen in Kraft getretenen 5 17 des neuen Handels. und Schiffabrtz. veifrages zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896 sind den Deutschen in Bejug auf den Schutz von Erfindungen, Mustern und Handelsmarken ia Japan dieselben Rechte gewährt, wir sie die Jaraner selbst genießen. Voraussetzung für diesen Schuzz ist, daß diet Deutschen die für die Ertheilung von Patenten und Ein— tragung von Mustern und Handelsmarken vom Gesetz . sehenen Bedingungen erfüllen. Für den deutschen * porthandel und die Industrie ist es daher wichtig, genaue Kenntniß der japanischen Gesetze über den Schutz von Patenten, Mustern und Handelsmarken zu erhalten, um die Vortheile, die der neue Handeltvertrag hierin gegenüber dem früheren giebt, auch ausnutzen ju lönnen. Die vorliegende wörtliche Uebersetzung der betreffenden sapanischen Gesetze, Ausführungsbeftimmungen und Formulare, welche sämmtlich bisher noch nicht in daz Deuische übertragen worden sind, ermöglicht eg jedem, sich über alle einschlägigen Fragen selbst im informieren. — '
— Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max von Sey del. 32. Jahrgang, Heft 3 bis 12. München, Verlag von G,. Hirth. Abonnementspreis vierteljährlich (3 Hestes 4 M — Die vorliegenden Hefte enthalten eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten, welche das Interesse weiter Kreise in Anspruch nehmen dürsten. In einer auch als Sonderabdruck (Preis 155 466) erschtenenen Abhandlung über „Die deutsche Reichs⸗ angehörigkeit vom nationalen und internationalen Stand⸗ punkt“ giebt der Kaiserliche Konsul z. D. Bodo Lehmann eine Darstellung des Erweibs und Verlusteß sowie des Inhalts der Reichsangehörigkeit unter stetem Hinweis auf die einschlägigen Vorschriften und Grundsätze des ausländischen, namentlich des französischen, englischen und amerikanischen Rechts. Er bespricht die verschiedenen, in den letzten Jahren in Bezug auf das Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 gemachten Abänderungsvorschläge und befürwortet schließlich selbst mehrere Aenderungen des erwähnten Gesetzes. Insbesondere will er die Verjährung als allgemeinen Verlustgrund der Reichsangehörigkeit beseitigt und daher den viel angefochtenen § 21 des Reichsgesetzes vom 1 Juni 1870 aufgehoben wissen; dagegen soll jeder freiwillige Erwerb einer fremden. Staatsangehörigkeit zum allgemeinen Verlustgrund der Reichsangehörigkeit gemacht werden, damit auf diese Weise die vielen Unzuträglichkeiten thunlichst beseitigt werden, die mit dem Besitze mehrfacher Staateangehörigkeit verbunden sind. Professor Max von Seydel in München etzt seine „Vorträge aus dem allgemeinen Staatsrecht“ fort und behandelt die rechtliche Stellung des Staatsoberhaupts sowie das Parlament; Karl Gümbel fübrt seine Abhandlung über „Bundesfeldherrnamt und Militärhoheit nach deutschem Staatsrecht‘ zu Ende. Professor Konrad Bornhak erörtert das Wesen und die Besonderbeiten des Verwaltungsstreitver⸗ fahrens nach preußischem Rechte; Landrichter Werner Rosenberg in Colmar verbreitet sich über „Reichsgesetze und Landesgesetze in Elsaß Lothringen“, Prosessor Dr. Georg Adler über . Idealstaaten der Renaissance (More RMabelais⸗ Campanella)“; Dr. S. Heckscher veröffentlcht eine archi⸗ valische Studie über das ehemalige Hamburger Amtsgericht, Finanz- rath Dr. F. W. R. Zimmermann in Braunschweig einen statistischen Beitrag über die Landwirthschaft im Deuischen Reich nach der land wirthschaftlichen Betriebszählung vom 14. Juni 1895. — Außerdem enthalten die vorliegenden Hefte an Materialien den Entwurf eines Ge—⸗ setzes, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Januar 1899), nebst Begründung und sieben statistischen Anlagen; den Entwurf eines Invalidenversicherungegesetzes, gegenübergestellt dem Text des Invaliditäts. und Altergversicherungegesetzes vom 22. Juni 1889, mit Begründung und vier Anlagen; das preußische Geseß, betreffend den Staatshaushalt, (Komptabilitätsgesetz) vom 11. Mai 18968; den öfterreichischen Gesetzentwurf, betreffend die Arbeitsstatistik (1898), nebst Begründung und Erläuterungen, sowie bie in der nordamerikanischen Union und deren Einzeistaaten, in Großbritannien, Frankreich, der Schweiß. Belgien, Deutsch⸗ land, Spanien, Dänemark, Ungarn und in Amsterdam geltenden Be—⸗ stimmungen über die Arbeiterstatistik; Nachweisungen der Rechnungs« ergebnisse der Berufegenossenschaften und der auf Erund des Invali« dilätg. und Altergversicherungsgesetzes errichteten Versicherungeanstalten ür das Jahr 1897; den Geschäͤftshericht des Reichs. Ver sicherungsamts, ber Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1898 und den Bericht über die Thätigkeit der Reichskommissare für das Aug wanderungswesen während dis r . Jahres. Den * des 12. Heftes bildet ein alphabetisches Gesammtregister über die Jahr- gange 1868 bis 1899 der „Annalen“.