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Nachrichten
über den Stand der Herbstsaaten um die Mitte des Monats Nonember 1899.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Um die Mitte des Monats November war der Stand der Staaten Saaten Rr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittelgut, Nr. 4 schlecht, Nr. 5 sehr schlecht.
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Um die Mitte des Monats November war der Stand der
Saaten Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittelgut, Nr. 1 schlecht, Nr. 5j sehr schlecht.
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Die verhältnißmäßig warme Witterung in den letzten Tagen des Oktober und in der eisten Hälfte des Noonember mit bin und wieder, namentlich gegen Ende der Berichtsperiode, erfolgten Niederschlägen ließ die Bestellung der Felder gut von statten gebn. Bei dem warmen und binreichend feuchten Wetter sind die Saaten schnell aufgegangen und haben sich gut entwickelt, und zwar nicht nur die frühen, sondern auch die späten Saaten.
Winterung.
Roggen und Spelz baben ihre Note gegen den Vormongt etwas verbeffert, Weizen die feine bebauptet. Doch werden in den Berichten öfter bei Roggen als bei Weijen Klagen laut über Mäuseschaden. Schneckenfraß, dünnes Jufgehen. Die Mäuseplage zeigt sich vereinzelt fiberall, in störender Weise in einer sehr großen Aazabl von Bezirken,
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in größerem Unfang mit beträchtlichem Schaden besonders in den beiden Mecklenburg und den Regierungsbezirken Stralsund und Hildes—⸗ heim. Der Stand des Speljes wird in denjenigen Gebieten, in denen sein Anbau eine größere Rolle spielt, sehr günstig beurtheilt.
Klee.
Mebr noch als der Winterfrucht schaden die Mäunse dem jungen Klee. Vielerorts hat auch durch die anbaltende Dürre im Sommer oder später durch Lagerfrucht der Klee gelitten. Mehrfach sind deß⸗ halb schon Kleeschläße umgebrochen worden und werden sicher noch viele umgeackert werden müssen. Für nicht weniger als 22 der in der Tabelle aufgejählten Staaten und Landestheile liegen die Noten zwischen mittel und schlecht, für zwei, für den Regierungsbezirk Stral—⸗ fund und für Mecklenburg ⸗Schwerin sogar zwischen schlecht und sehr
schlecht. Mittel und Süddeutschland, mit Autnabme Württemberge, weisen einen Stand zwischen mittel und gut auf. Die Note für das Reich hat sich gegen den Vormonat noch etwas verschlechtert.
In der nebenstehenden Tabelle bedeutet ein Strich ( — . daß die betreffende Frucht garnicht oder nur wenig angebaut ist, ein Punkt (.), deß Angaben fehlen oder nicht vollständig gemacht sind. .
Die Saatenstandsnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berũck⸗ sichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden.
Berlin, den 24. November 1899.
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Deutscher Reichstag. 107. Sitzung vom 23. November 1899, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.
Ein Antrag der Abgg. Bebel und Genossen (Soz.) will dem 5 33 der Gewerbeordnung folgende Zusätze gegeben wissen:
‚Gast. und Schankwirthe, die an einem und demselben Orte ihr Gewerbe betreiben, dürfen in Bezug auf die Veranstaltung von öffentlichen Lustbarkeiten (Tanzvergnügen) nicht ungleich behandelt werden.“
„Wird für den Betrieb des Gast. und Schankgewerbes eine Polizeistunde festgesezt, so muß dieselbe für sämmtliche Gast⸗ und Schankwirthschaften desselben Ortes die gleiche sein.“
Abg. Pfannkuch (Soz.) behauptet, man wolle der sozial⸗ demokratischen Agitation entgegentreten, inkem man Len Gastwirthen, welche ibre Lokalitͤten für Versammlungen der Sozialdemokraten hergäben, die Erlaubniß zur Abhaltung von Tanzlustbarkeiten entziehe oder verfage, oder iadem man sie auf Polizeistunde setze, sie also im Konkurrenzkampf direkt zu schädigen suche. Eine neue Form der Drangsalierung sei die, daß man den Schluß der Versammlungen in solchen Lokalen er, winge, sobald die für das Lokal als Schankwirthschaft festgesetzte Polizeistunde eingetreten sei Diese Zuftände zu beseitigen, sei der Zweck des Antrage, der in der Kom— misston leider keine Gegenliebe gefunden babe. Man habe in der Kommisston geltend gemacht, daß die lokalen Bedürfnisse absolut nicht auf diesem Wege der schablonenhaften Gleichwacherei befriedigt werden könnten. Das gestäͤnden die Sozialdemokraten gerne zu, wollten aber, daß die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz
auch hier durchgefübrt werde und die sozialdemokratischen Gastwirthe nicht von der Willkür der Polizeibebörden abhängig sein sollten.
Abg. Dr. Müller- Sagan (fr. Volksp.) spricht sich zum ersten Theil des Antrags zustimmend aus, hat aber gegen den zweiten 2. gewisse Bedenken, besonderz wegen der sogenannten Animier⸗ neipen.
Abg. Jacobs kötter (d. kons): Die Kommission hat sich auf das Eingebendste mit diesen Anträgen beschäftigt, konnte sich aber nicht überjeugen, daß die von den Antragstellern hervorgebobenen Uebelstände auf diesem Wege zu beseitigen sind. Es bestebt doch unter den Lokalen selbst ein ganz gewaltiger Unterschied, der die gleich mäßige Polijeistunde ohne westeres ausschließt Es läßt sich im öffentlichen Interesse gewissen Lokalen nicht dieselbe Freiheit gestatten, wie den anderen. Die hervorgetretenen Mißstände sind auch nicht erbeblich.
Abg. Bebel (Soy): weist auf die Verbandlongen des im letzten Juni stattgehabten Gastwirthe tages ju Dresden hin, wo allseitig das Verhalten der Polizeibebörden scharf tritisiert worden sei. Gegen den Unfug in den Animierkneipen habe die Polizei Handhaben genug, namentlich auch aus dem F 53. welcher von der Zurücknahme der Erlaubniß handele. In den Arbestervierteln werde für die kleinen Wirthschaften, in welchen die Arbeiter verkebrten, besonders in Berlin, eine viel , . Polheistunde duichgeführt, als in Len anderen Theilen der
tadt.
Aba. Zubeil (Sox) bittet, unter Hinweis auf einen Fall in Adlershof, wo ein Gastwirth in 4 Jahren 35 Anklagen bekommen habe, um Annahme des Antrags.
Abg. von Salisch (d. kons.): Ich lasse ganz dahingestellt, ob solche Fälle ungered ter Behandlung sich beweisen lassen. Die An nahme des Antrags aber würde eine allgemeine Hinausschiebung der Poltzeistunde sein, und das können wir nicht wünschen. Das Be— dürsniß läßt sich böchstens für einige große Städte rechtfertigen, aber nicht für die Allgemeinheit. Daher ist auch di- Berufung auf die Mittel stands politik hinfällig.
Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Herr Bebel scheint sich die Kon sequenzen seines Antrags nicht klar gemacht zu haben. Sollen auch
Bahnhofsrestauratsenen der Polizeistunde unterworfen sein? Zu einer allgemeinen Zurückrückung der Pỹlizeistunde können wir uns nicht ent⸗ schließen. .
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): So symrathisch uns die Ten⸗ den des Antrags ist, wir können ihm in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Es berrschen ja theilweise in diesen Punkten bedenkliche Zustände. Daß in einem kleinen Dorf mit jwei Krügen der zmäihe Früger am Sonntagnachmittag auch die Tanzerlaubnsß haben. soll wenn der erste sie hat, ist schon deswegen nicht zu billigen, weil für diese doppelte Tanzlustbarkeit das Menschenmaterial dort garnicht genügt. Die Gefahr mit den Animierkneipen ist ebensowenig n unterschätzen. Sie würden schließlich mit Ihrem Antrag den Gast⸗ wirsbsverkehr den Hotelbesitzern zuführen. Mindestens müßte bis jur dritten Lesung eine andere Form für den Antrag gefunden werden.
Geheimer Regierunsrath im Reicht. Amt des Innern Werner Die Ausführungen des Äbg. Pfannkuch bezleben sich auf Mißstänz;, welche durch die Annahme des Antrags nicht beseitigt werden. = wolsen Gleichheit der Bedingungen für die Grlaubniß don Wann. lustbarkesten und für die Polizeistunde. Wenn ein Wirth einen . Festsaal gebaut hat, so liegt die Sache doch anders als für einen Birte der bloß einige Kneiprimmer hat. Ich will mich bloß gegen n mißverständlich Auffaffung des Antrags verwahren. Sie . gerechte Behandlung der Gast. und Schanlwirtb. d . brauchen wir aber nicht ins Gesetz ju schreiben. Die Polizei bat 1 Paschafunttsonen, sie hat vorgeseßzte Instanzen, die vorgekom mere 3 gerecktigkesten wieder abftellen. Die Gleichheit der Polizeistund? . vraktisch undurchführbar. Daß in Berlin in den der bie , Vierteln verschiedene Polizeistunden herrschen, finde ich dur
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kommt, muß er auch Gelegenheit haben, sich zu restaurieren. (Zuruf des Abg. Stadthagen: Aber auch auf dem Gesundhrunnen wohnen Wagner ⸗ Freunde) Deswegen brauchen auf dem Gesundbrunnen die Lolale nicht offen zu sein, denn der Gesundbrunnenmann wird sich dann in der Friedrichstadt stärken können.
Abg. Stmula (Sentr.) spricht sich mit besonderer Bezugnahme auf Oberschlesische Verbältnisse und die Gefahr der Zunahme. der Trunksucht gegen den Antrag aus; die Polizeiftunde muͤsse thunlichst beschränkt werden. . ö
Äbg. Zubeil: In der Lindenstraße befänden sich z. B. neben⸗ einander zwel Lokale, von denen das eine zwei Stunden länger offen halten dürfe als das andere. Der Regierungsvertreter sollte ein⸗ mal diesen Dingen nachgeben, dann würde er zu anderen An— schauungen kommen. Nicht nur das wirthschaftliche Fortkommen der Gastwirthe, sondern auch das Versammlungsrecht der Arbeiter werde dadurch verkümmert. In den Vororten Berlins sei jetzt allgemein seit dem 1. Oltober die Polireistunde auf 10 Uhr festgesetzt. Die Trunksüchtigen rekrutierten sich nicht in der . aug den Ärbeiterkreisen. Die Gastwirthe hätten ja den Reichstag selbst Jahr zus Jahr ein mit Petitionen überhäuft, weil die Willkür der Polizei sfiunde ibnen selbst die größten Unannebmlichkeiten bereite, ihre Kund⸗ schaft möge politisch gesärbt sein wie sie wolle.
Geheimer Regierungsrath Werner: Ich bin nicht so informiert über die Polizeistunde der einzelnen Lokale in der Stadt wie der Vor⸗ redner. Wenn jwei nebeneinander liegende Lokale in der Lindenstraße ver⸗ schiedene Polizeistunde haben, so kann ich nur annehmen, daß ge— wichtige Gründe für die Polizei für diese Differenzierung vorliegen. Wie soll darüber ,, werden, daß nicht ungleich verfahren wird?
Abg. Stadthagen (Soz.): In einem Falle, wo einem Gast— wirth die Polizeistunde gekürzt worden sei, well eine Parteiversamm⸗ lung bei ihm stattzefunden habe, babe das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich erklärt, daß diesez Verfahren den preußischen Verfassungs. grundsaz von der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletze. Der Kbg. Pachnicke scheine dieses ganz Üübersehen zu baben. Aller— dings müsse man verlangen, daß die Gastwirthe gerecht behandelt würden. Was ker Abg. Pachnicke von den beiden Krügern in dem kleinen Dorfe ausgeführt babe, treffe die Sache nicht; man sollte sich doch hier aus er e. Scheingründen nicht ver⸗ eiten lassen, die Gleichbeit aller vor dem Gesetz fattisch aus der Welt zu schaffen. Der Kom missar verweise auf die höheren Instanzen, welche Ungerechtigkeiten wieder besitigten. Was nütze es aber, daß der überwachende Beamte nachher reklifizert werde, wenn die Ver— sammlung vorher aufgelöst sei? Deshalb verlangten die Sozial- demokraten die gleiche ge dz für alle Lokale.
Abg. Dr. Müller, Sagan: Auch unsere Parteiversammlungen, namentlich auf dem Lande, haben unausgesetzt darunter zu leiden, daß uns die Lokale durch polizeiliche Beeinfluffungen abgetrieben werden. Aber auch vom Gesichtépunkt der Gerechtigkeit gegen die verschledenen Kreise der Bevölkerung ist es nicht angebracht, mit ver schiedenem Maß zu messen. Den Kasinos, den privaten Vereinigungen und Veranstaltungen wird keine Schranke aufgelegt, den Arbeitern gegenüber richtet man eine Polizeischranke nach der anderen auf, sodaß sie tbatsächlich unter in Ausnghmegesetz gestellt sind. Wir werden in der zweiten Lesung für den Antrag stimmen unter dem Vorbehalt, daß sich bis zur dritten Lesung eine geeignetere Form finden wird.
Ab). Dr. Pachnicke: Wir können, wie ich wiederhole, in der gegenwärtigen Fassung für den Antrag nicht stimmen. Der Wider⸗ spruch, in dem wir uns mit der preußischen Verfassung befinden sollen, bestebt nicht. Wo verschiedene Verhältnisse vorliegen, müssen sie verschieden geregelt werden. Die Fassung dez ersten Theils ist Miß⸗ verftändnissen unterworfen. Ez kommt alles auf die Ausführung der Gesetze, viel weniger auf die Gesetze selbst an.
Abg. Pfannkuch: Das Lokal in der Lindenstraße 196, welches bloß bis 11 Ubr Polizeistunde hatte, betrieb biz zum 1. Oktober d J. unser Kollege Zubeil; das Lokal nebenan bat bis 1 Uhr ausgedehnte Polizeistunde. Auch Herr Pachnick: hat zugegeben, daß die Ueber- wachung der Konzession sehr willkürlich ist. Wir werden mitwirken an dem Versuch, bis zur dritten Lesung eine bessere Fassung zu finden.
Abg. Schmidt Warburg (Zentr.): Wir sind auch der Meinung, daß aus politischen Gründen weder die Tanzerlaubniß zu versagen, noch die Polizeistunde zu verkürzen ist; wenn das im AÄntrage stände, würden wir für ihn stimmen können, aber eine solche Ergänzung möchte doch wohl nur Heiterkeit erregen. In der allgemeinen Fassung, wie er vorliegt, können wir ihn nicht annehmen.
Der Antrag wird abgelehnt. Dafür stimmen die Sozial⸗ demokraten und die anwesenden Mitglieder der beiden frei⸗ sinnigen Parteien mit Ausnahme des Abg. Dr. Pachnicke.
Nach Artikel 2 sollen die Absätze 2 und 3 des § 23 solgende neue Fassung erhalten: ; .
Absatz 2: „Der Landesgesetz zebung bleibt vorbehalten. die sernere Benutzung bestebender und die Anlage neuer Privat- schlächtereten in solchen Orten, für welche öffentlich? Schlachihäuser in genügendem Maße vorhanden sind oder errichtet werden, zu untersagen '. — Absatz 3: Soweit durch landesrechtliche Vor⸗ schriften Bestimmungen getroffen werden, wonach gewisse Anlagen oder gewisse Arten von Änlagen in einzelnen Ortstheilen garnicht oder nur unter besonderen Beschränkungen zugelassen sind, finden diese Bestimmur gen auch auf Anlagen der im § 16 erwähnten Art (gewerbliche Anlagen) Anwendung“.
Auch dieser Artikel ist von der Kommission einstimmig angenommen. Das Haus acceptiert die Aenderung ohne Debatte. . .
Artikel 3 bezweckt die Einführung der Konzessions⸗ pflicht für Gesindevermiether und Stellenvermittler; die 88 34, 35, 38, 53, 75 sollen entsprechend abge⸗ ändert werden. Der Eingang des Artikels 34 soll nach der Vorlage lauten: „Wer das Geschäst eines Pfandleihers, Ge— sindevermiethers oder Stellenvermittlers betreiben will, bedarf dazu der Erlaubniß.“ Ein Antrag, die Konzessionierung auch 96 von der Bedürfnißfrage abhängig zu machen, hat die . limmung der Kommission nicht gefunden; ein weiterer Antrag, die Erlaubniß auch dann zu versagen, wenn That⸗ sachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Per sonen in Bezug auf den Gewerbebetrieb darthun, ist in der ersten Lesung der Kommission angenommen, in der zweiten aber wieder beseitigt worden.
Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Der politische Zweck dieser Vor⸗ schläge ift eingestandenermaßen der, zur Beseitigung der Leutength in Ostelbien beizutragen; das haben die Vertreter der preußischen Regie rung bei den bezüglichen Verbandlungen im preußischea Abgéordneten⸗ hause offen gus esprochen. Was wir jetzt in den Motiven finden, be—⸗ rührt diesen Gesichtwpunkt garnicht; wir können aber überzeugt sein, daß der Wunsch, den Herren Agrariern wieder einmal ein gutes Stück entgegen zu kommen, ausschlaggebend gewesen ist. Wir können unsererseits nicht dafür sein, auf einem Umweg und durch eine Hinterthür solche Bestimmungen zum Gesetz zu erheben, welche bloß eine Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter bezwecken. Man will mit diesem Mittel nur die AUrbeitér verhindern, sich bessere Arbeits. und Lebensbe— dingungen aufzusuchen; dafür sind wir nicht zu haben, und so be— antrggen wir die Streichung dieser neuen Bestimmungen. ;
Abg. Bebel: Aus denselben Gründen sind auch wir gegen diese Ausdehnung der Konzessionerflicht. Mißbräucke sind unleuabar vor-
anden, und wir wollen gern an deren Beseitigung mitwirken, aber der vorgeschlagene Weg behagt uns nicht Schon in der Kommission
von ung geltend gemacht worden, daß diese neu Bestimmung auch auegedebnt werden könnte auf gem innützige Arbeitsnachweise, welche von gewerkschaftlichen Genossenschaften eingerichtet werden und in denen befoldete Beamte fungieren. Auf die beruhigende Erklärung * Bundezrathtzuertreter hat die Kommission unsern bezüätlichen An rag abgelehnt. Diese Erklärung wird hoffentlich wiederholt werden.
Abg. Bassermann (ul.: Die Kommission war einstimmig der Ansicht, daß solche nicht auf Erwerb zielende Arbeitsnachweise nicht von dieser Bestimmung sollten getroffen werden. Die Kom⸗ misston bat sich nicht aus Rücksicht auf die Leutenoth, sondern aus den in der Vorlage entwickelten Motiven von der Nothwendigkeit diefer Maßregel überzeugt, und meine Fraktion steht auf demselben Standpunkte. Wird die Zahl der Stellenvermittler vermindert, so würde doch die Inanspruchnahme der Arbeltsnachweise wachsen, und das müßte doch auch Herrn Bebel angenehm sein. Es ist uns nachge⸗ wiesen, daß die gewerbsmäßige Stellen vermittlung den Stellung- suchenden weit weniger als den Stellenvermittlern zum Vortheil ge—⸗ reicht, namentlich soweit es sich um weibliche Stellungsuchende handelt. Auch der Projentsatz der Bestrafung der Stellenvermittler ist ein unverbältnißmäßig hober. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Einführung der Konzessionspflicht.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Um die Debatte abzukärzen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, daß selbft besoldete Beamte von Berufsvereinen, Gewerbe⸗ vereinen u. s. w., die den Arbeitanachweis für solche Vereine zu ver⸗ walten hätten, nicht unter diese Bestimmung fallen könnten, soweit sie nicht unter die Gewerbeordnung überhaupt fallen; ich werde dafür sorgen, daß in der Ausführungsverordnung zu der Novelle diese meine Erklärung für die Handhabung seitens der Behörden vollkommen zum Ausdruck kommt. (Bravo! rechts.)
Abg. . (Soz.) spricht sich gegen die Bestimmungen aus.
Abg. Roesicke, Dessau (b. k. F.) bält den Vorschlag der Vor lage ebenfalls für unberechtigt und spricht sich für die Streichung nach dem Antrag Fischbeck aus. Redner verbreitet sich dann über die Arbeitsnachweise, sowie über seinen Initiativantrag, betreffend die Organisation der Arbeitsvermittelung, und hofft, daß auf dem Wege der Verallgemeinerung der paritätischen Arbeitsnachweise ein Fortschritt in der Richtung ersprießlicher Förderung der Arbeits vermittelung und Beseiti⸗ . der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung werde gemacht werden,
pricht aber sein Bedauern darüber aus, daß nicht überall von den Behörden die bezüglichen ministeriellen Verfügungen beachtet würden. So habe, wie Redner behauptet, im Kreise Glogau der Landrath von einer solchen paritätischen Gestaltung nichts wissen wollen.
Abg. Dr. Hitze: Die Mißstände in der bisherigen Ordnung dieser Angelegenheit sind so schroff hervorgetreten und so oft erörtert worden, daß man darauf nicht zurückzukommen braucht. Im Gast—⸗ wirths., im Schlächtergewerbe und in anderen Betrieben ist die gewerbsmäßige Arbeitsbermittlung vielfach ausgeartet. Die Kommission glaubte gerade in diesem Punkt ein gutes Stück Arbeit gethan zu haben, indem sie den Vorschlag der verbündeten Regierungen annahm.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Es sei ja mehrfach nachgewiesen worden, daß Arbeitsuchende von den Stellenvermittlern aufs scham— loseste ausgebeutet worden seien, dagegen aber biete die Konzessionierung nicht den allergeringsten Schutz. Nach den Ausführungen des preußi⸗ schen Landwirthschafts. Ministers solle es sich doch thatsächlich um eine Maßregel zur Abhilfe der Leutenoth handeln. Hier solle also nicht das Wohl der Arbeiter gefördert, sondern den Agrariern erleichtert werden, sich billiges Arbeitermaterial zu verschaffen.
Abg. von Salisch: Mit solchen Argumenten kann man jede sozialvelitische Maßnahme, jeden gesunden Fortschritt als verfehlt bekämpfen. Hat nicht der Arbeiter das allergrößte Interesse daran, daß er in eine Stelle gelangt, die er auch ausjufüllen vermag? Die vorgeschlagene Maßregel liegt mithin weit mehr im Interesse der Arbeitnehmer.
Abg. Molkenbuhr: Die Motive führten vor, daß zahlreiche Stellenpermittler die Konzession nicht erhalten haben würden, wenn die Konzessionspflicht schon bestaͤnde. Es sei aber nicht nachgewiesen worden, daß es gerade diese seien, welche durch ihr Geschäftsgebahren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer besonders geschädigt hätten. Schon vor Jabr und Tag habe man doch offen im preußischen Land— tage erklärt, daß man durch die Konzessionierung der Stellenvermittler die ländlichen Arbeiter mehr auf dem Lande zurückzuhalten hoffe.
Unter Ablehnung des Antrags Fischbeck wird §8 34, Absatz 1 in der neuen Fassung mit großer Mehrbeit an— . Mit der Minderheit stimmen auch einige National⸗ liberale.
In 8 34 soll außerdem nach der Vorlage der c 2 folgende Fassung erhalten: „Die Bestimmungen über das Pfandleihgewerbe gelten auch für den gewerbsmäßigen Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts sowie für die gewerbsmäßige Pfandvermittelung.“ Diese Bestim⸗ mung wird unverändert angenommen, nachdem auf Anfrage des Abg. Pfannkuch der Geheime Regierungsrath Werner erklärt hat, daß „Boten“ unter die letztgenannte Bestimmung nicht fallen. . .
F Zö zählt die Gewerbebetriebe auf, welche zwar keiner Konzession bedürfen, aber untersagt werden können, „wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbe— treibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun“. Die Gesindevermiether und Stellenvermittler unterstanden bisher ebenfalls di ser Bestimmung; beide Kategorien scheiden hier jetz aus. Die Kommission hat in diesen Paragraphen die Auskunfteien und die Privatdetektios neu aufgenommen.
Abg. Bebel wünscht eine Klarstellung darüber, ob auch die Auskunstsertbeilung über rechtliche Verhältnisse, wie sie von Zeitungen und von Arbeiter⸗Sekretariaten geübt werde, unter diese neue Be⸗ stimmung falle oder nicht.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-⸗Wehner:
Meine Herren! Gegenüber den letzten Ausführungen möchte ich bemerken, daß selbstoerständlich solche Auskunfteien nur dann unter die Vorschriften der Novelle fallen würden, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden; sind sie das nicht, werden sie wicht unter die Vor— schrift der Novelle fallen. Aber das werden Sie zugeben, daß solche Auskunfteien, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden, gesetzlich mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln sind; denn werden solche Aus— kunfteten gewerbsmäßig betrieben von Personen, die vielleicht unlautere Neben jwecke damit verfolgen, so liegt allerdings eine solch eminente Gefahr vor für diejenigen Personen, über die gebeime Auskunft ertheilt wird und welche von dieser Auskunft nichts erfahren, daß wir gut thun diese Betriebe ebenso zu behandeln wie die sogenannten Detektiv institute.
Abg. Bebel: Diese Auskunft befriedigt mich keineswegs, macht mich vielmehr noch bedenklicher. Es ist einem Parteigenossen in Nürnberg vorgekommen, daß er vom Gericht, wo er eine Vertretung für einen Arbeiter übernommen hatte, zurückgewiesen warde aus dem Grunde, weil er die Sache gewerbsmäßig betreibe.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Was wir treffen wollen, darüber ist, glaube ich, im ganzen Haus kein Zweisel. Der Herr Abg. Bebel unterscheidet zwei wichtige Begriffe nicht: es kann etwas geschäftsmäßig be— trieben werden, es braucht aber desbalb nicht gewerbsmäßig be— trieben zu werden; letzteres setzt die Absicht voraus, damit einen Gewinn zu erztelen (sehr richtig) und auch für den einzelnen Fall entlohnt zu werden. Nur diesen Fall wollen wir treffen. Wenn aber jemand geschästsmäßig aus humanitären, aus soztalpolitischen Gründen solche Auskunft ertheilt, fällt er nicht unter die Be—
stimmungen der Gewerbeordnung. Diese Auskanft ist, glaube ich, ebenso konzis wie klar, sodaß Herr Ahg. Bebel berubigt sein kann.
Abg. Roesicke ˖Deffau ist aus den vom Abg. Bebel entwickelten , . faz ö Streichung der gewerbsmäßigen Auskunftgertheilung aus dem ;
Abg. Dr. Hitze, vertheidigt den Kommissionsbeschluß.
Abg. Dr. Müller⸗ Sagan: Den Auskunfteien kann es doch passieren, daß sie auch beim beften Willen unrichtige Auskünfte geben. Soll ihnen dann sofort der Gewerbetrieb entjogen werden? Wir können uns angesichts solcher Unklarheiten nicht für diesen Kom⸗ missionsbeschluß erklären.
Geheimer Regierungsrath Werner: Diese Besorgniß ist unbegründet In jedem derartigen Falle wird die Behörde genau zu prüfen haben, wie weit Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt, oder aber ob die Sache aus anderen Gesichtspunkten zu beurtheilen ist.
Abg. Bebel: Ich hebe hervor, daß diese neue Vorschrift sich in der Vorlage überhaupt nicht befindet. Einem Parteigenossen in Oberschlesien ist durch die Behörde auf diesem Gebiet sehr übel mit- gespielt worden.
Die neue Fassung des 5 35, Absatz 3 wird mit großer Mehrheit unverändert angenommen.
Der bestehende 8 38 statuiert die Befugniß der Landes⸗ e, ,, . über die Rechte und Pflichten und über den
eschäftsbetrieb der konzessionspflichtigen Gewerbe Vorschriften zu erlassen. Diese Befugniß soll auch gegenüber den Gesinde⸗ vermittlern und Stellenvermittlern, sowie gegenüber den Auktionatoren Platz greifen. Die Kommission hat dem zu⸗ estimmt und außerdem folgenden Zusatz beschlossen: „Ins⸗ esondere kann den Gesindevermittlern und Stellenvermittlern die Ausübung des Gewerbes im Umherziehen, sowie die gleich⸗ zeitige Ausübung des Gast⸗ und Schankwirthschaftsgewerbes beschränkt oder ganz untersagt werden.“
Abg Fischbeck beantragt, die Woite „die Ausübung des Gewerbebetriebs im Umherzieben, sowie“ zu streichen. Es liege bier ein rein agrarisches Motiv zu Grunde. Wenn der Stellenvermittler auf dem Lande von seinem Gewerbe als seßhaflem Betrieb nicht leben könne, müsse er sich dazu entschließen, es im Umherziehen zu betreiben. Es möge ja für den Arbeitgeber unangenehm sein, wenn ein solcher Gesindevermieiher in ein Dorf komme und das Gesinde wisse, daß es Gelegenheit habe, sich jetzt anderweit zu vermiethen; aber man mache die Gesetze doch nicht nur für den Azxbeitgeber, sondern auch für den Arbeiter. Das für letztere so wichtigè Recht der Freizügigteit würde durch die Bestimmung auf diesem Gebiet einfach außer Kraft gesetzt werden.
Abg. Dr. Oertel⸗Sachsen (d. kons.): Die Herren von der Linken und äußersten Linken führen heute wiederholt das Argument vor, daß gewisse Bestimmungen erst von der Kommission aufgenommen und det halb nicht ernst zu nehmen seien. Ich bestreite, daß der in Rede stehende Zusatz di? Arbeitgeber einseing begünstige. Die Leute noth ist kein agrarisches Phantom, das werden auch die freisinnigen Landwiithe, soweit es solche noch giebt, Herrn Fischbeck bestätigen. Es wird auch für die ländlichen Arbeiter sein Gutes baben, wenn unzuverlässige Elemente von der Stellenvermittlung auf diesem Wege ferngehalten werden. Redner führt ein die Nothwendigkeit der Be⸗ stimmung drastisch illustrierendes Beispiel an und bittet um Annahme des Zusatzes.
Abg. Fischbeck: Ich habe keineswegs davon gesprochen, daß dieser Zufatz nicht ernst zu nehmen sei, weil er von der Kommission berrühre. Ich habe auf die Erklärung im preußischen Abgeordneten hause bingewiesen und von dieser hat Herr Oertel nichts hinweg dispu⸗ tieren können.
Abg. von Kardorff (Rp.): Ich gehöre nicht zu den Gegnern des Hausiergewerbes; dieses ist eine Nothwendigkeit für das platte Land. Aber hirsichtlich des Stellenvermittelungshausierens liegt die Sache anders. Nicht der Großgrundbesitzer, sondern die bäuerliche Bevölkerung will diesen Hausierbetrieb nicht. Es wird ein unglaub— licher Unfog mit diesem Hausiergewerbe getrieben; den Arbeitern werden die lügnerischsten Vorspiegelungen gemacht. und diese tragen allerdings sehr zur Verschärfung der Leutenoth bei.
Abg. Dr. Oertel“ Sachsen: Herr Hitze war der Erste, der sie beantragt bat, aber ein Agrarier ist er gewiß nicht.
Abg. Dr Hitze: Ich beantragte dies in erster Linie nicht aus agrarischem Interesse, sondern im Interesse der armen Arbeiter. Tas gute Verhälmiß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern darf durch solche zweifelhaften Subjekte, die nur an ihren Geldsack denken, nicht ver= bittert werden.
Der 8§z 38 wird in der von der Kommission beschlossenen Fassung unter Ablehnung des Antrags Fischbeck unverändert angenommen. . .
Nach der neuen Fassung des 5 53, Absatz 3 soll für die bereits bestehenden Gewerbebetriebe von Gesindevermiethern und Stellenvermittlern die bisherige Rechtslage unverändert
bleiben. . . . —ᷣ . Der neue 5a hat in folgender Fassung die Zustim⸗ mung der Kommission gefunden:
„Die Gesindevermietber und Stellenvermittler sind verpflichtet, das Verzeichniß der von ihnen für gewerbliche Leistungen auf- gestellten Taxen der Orts. Polizeibehörde einzureichen und in ihren Geschäftstäumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzu⸗ schladen. Sie sind ferner verpflichtet, dem Stellesuchenden vor Ab- ichluß des Verinüt-lungsgeschäftes die für ibn zur Anwendung kommende Taxe mitzutheilen. Diese Taxen dücfen zwac jeder seit abgeändert werden, bleiben aber so lange in Kraft, bis die 1e— änderung der Polizeibebörde angezeigt und das abgeänderte Ver zeichniß in den Geschäftsräumen angeschlagen ist.“
Diese Bestimmungen werden ohne Debatte angenommen.
Dem Artikel 4a soll ein 8 41 eingeschaltet werden, wo⸗ nach auf Antrag von mindestens ? der betheiligten Geschäfis⸗ inhaber für eine Gemeinde oder mehrere ortszusammenhängende Gemeinden durch die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt werden kann, daß in Barbier⸗ und Friseurgeschäften an Sonn⸗ und Festtagen ein Geschäftsbetrieb nur so weit stattfinden darf, als eine Beschäftigung von Gesellen und Lehrlingen ge⸗ stattet ist.
Abg. Bebel beantragt, statt dessen binter S 41a einzuschalten: „In Barbier und Friseurgeschäften darf an Sonn un Festtagen ein Geschäftabetrieb nur insoweit stattfinden, als eine Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen gestattet ist.“
Abg. Dr. Hitze erklärt sich gegen diesen Antrag.
Geheimer Regierungsrath Werner: Eine Durchbrechung des Prinssps der Sonntagsrube an einem Punkte hat seine großen Bedenken. Gs wäre besser, generell für alle Gewerbe einge solche Bestimmung zu erlassen, wie sie die Kommission vorschlägt. Ein Bedürfniß, die Barbier, und Friseurgeschäfte auszunehmen, liegt nicht vor. Ich babe selbst eine Eaquséte in Berlin veranstaltet und gefunden, daß von 59 48 Geschäfte am Sonntag geschlossen haben. Hier handelt es sich nur um Konkurrenzrücksichten, und diesen sollten wir nicht allzu sebr Vorschub leisten. ö
Abg. Bassermann tritt für die Kommissionsfassung und gegen den Anfrag Bebel ein. Der Kommissar habe nicht nachgewiesen, daß die Bestimmung der Kommission Schaden anrichten würde.
Geheimer Regierungsrat Werner: Die Vorschrist würde in die Bestimmungen der Gewerbeordnung einen Keil einschlagen und dafür ist kein Bedürfniß nachgewiesen.
Abg. von Salisch bestreitet dies; wo so viel geschrieen werde, müsse wohl ein Schub sein, der drücke, das bewiesen die Petitionen.
Abg. Bebel: Die Ermittelungen des Konmissars bewelsen lediglich die Berechligung der Wünsche der Barbierinnungen.