1899 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt

1899 mittel gut November Gezahlter een für 1 Doppelzentner . niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner preis

Tag 2 6. 6 16

Ger ste. 13,50 13,50 14,40 14,40

13 00 13, 00 12,30 12,30 Luckenwalde

. : ö. ö 1550 15560 ö . . 1350 ö gan . 8. . . 15.30 1336 14 40 1440 1 ĩ 13,80 13,80 1400 14,00 ö 14606 1426 1425 . 1336 13 16

siherdem Deutscher Reichstag. ch aber bescheiden müssen, schon jetzt diese Dinge zu regeln, weil die ür beftimmte Gewerbe, in denen Arbe

; sch w . ; terinnen oder jugend⸗ Am worlgen 2 m, nden, aterie zu verwickelt ist. Sie hat erkannt, daß auch die verbündeten liche Arbeiter neben i . ö Verkaufte Markttage n m n 109. Sitzung vom 25. November 1899, 1 Uhr. Regierungen von der Ueberzeugung durchdrungen sind, daß eine be— i ö. i 3 dr ning 4 . .

p ĩ . sondere gesetzliche Regelung erfolgen muß, und d = a Menge Durch⸗ na ar ia ige Tagesordnung; Fortsetzung der zweiten Lesung des Gesetz⸗ werth, daß die n, n , zu kick . 4 ac n k Schätzung vert entwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ Werkftätten begriff eur. ; ; dem Doppe ö ordnung diesem ger n gf . . .. 3 ej T . i nnn nn n . , . = ; g r nnen. e Hausarbe age, an welchen sie in der Fabr ĩ ĩ = (Preis unbekannt Von den Abgg. Albrecht und Genossen (Soʒz ) liegt wollen wir nicht beseitigen; im Landwirthschaftzbetriebe ist sie einfach eit hindurch beschãäftigt ö , . n n , , der Antrag vor, folgenden neuen 5 11460 anzunehmen: unentbehrlich . der Fabrik bom Arbeitgeber überhaupt nicht überkragen ober für „Zwischenmeister dürfen nur in eigenen Arbeitsräumen Arbeiter- Abg. Reiß haus (Soz): Der Vorredner sollte doch einmal Rechnung Dritter überwiesen werden;

personal beschäftigen. Die Heimarbeiter stehen rechtlich im unmittel eine Tour durch das Meininger Oberland machen; da wird er finden, 2) für die Tage, an welchen die Arbeiterinnen oder jugendlichen haren Arheitgberhältniß zu dem Hauptunternehmer. Gewerbetreibende, Roß der landwirthschaftliche Betrieb dort, wo früher rein agrarische Arbeiter in der Fabrik kürzere Zeit beschäͤftigt werden, kann diese in deren Austrag und für deren Rechnung von Hauggewerbetreibenden Dörfer waren, vollständig verschwunden ist, und fich nur noch Haus. Uebertragung oder Ueberweisung annähernd nur in dem Umsange zu (Gewerbetresbenden, welche in eigenen Hetriebsstätten im Auftrage industrie der elendesten Art vorfindet. Unser 5 1146 ist ein in sich gelassen werden, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die und für Rechnung anderer Gewerbetresbender mit der Herstellung abgeschlossenes, für sich bestehendes Ganzes, welches obne Bedenken Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes der gesetz oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind) gearbeitet angenommen werden kann, und die Lage der Hausindustriellen lich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen können, und für die wird. sind rücksichtlich der Hauggewerbetreibenden und ihrer Gehilfen, wesentlich verbessern würde. Die Quintessenz desselben geht Sonn und Festtage nur soweit, als die Beschaftigung dieser Per⸗

Gesellen und Lehrlinge Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzez und dahin, daß die Haugzarbeiter überhaupt nur von den wirk— sonen in Fabriken gestattet ist.“ Dienstberechtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchsß. Die lichen Unternehmern sollen beschäftigt werden dürfen. Der Versfuch,

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Frankfurt a. O. Anklam... , Greifenhagen Pyritz.

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Kiel. Goslar. Duderstadt . Lüneburg. Paderborn.

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München. Straubing. Regensburg. Meißen

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12,00 11,40 14,50 14.50 14,20 15,50 13,67 14569 14,40 14,00

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13.10 14.30 1355 1350 1335

1492 14,535 1953

der sich findet in dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Verzeichniß der von ihnen be— schäftigten Heimarbeiter an einer für Jedermann sichtbaren Stelle.

in ihrem Geschäftslokal auszuhängen.“

Abg. Albrecht: Nach dem Gang der gestrigen Verhandlungen über unseren Antrag wegen der Hausindustrie und nach dem Ergebniß der Abstimmung ist es ja sehr schwierig, für unseren neuen § 1146 die Neigung des Hauses zu gewinnen. Auch mit diesem Paragraphen wollen wir einen Auswuchs der Hausindustrie, eins der vielen Uebel, welche dieses nationale Unglück erzeugt hat, betänpfen. Nicht un— möglich machen wollen wir die Hausarbeit, wie Herr Hitze meinte; wir wollen sie unter ,, . stellen, unter denen die Arbeiter vor der Ausbeutung einigermaßen geschützt sind. Aus diesen Erwägungen sind die einzelnen Vorschläge unseres Antrags hervorgegangen. Wir wollen vor allen Dingen hintertreiben, daß fernerhin Zwischenmeister sich die Arbeit vom eigentlichen Unternehmer holen und dann die Arbeiten in einem Schwitzsystem“ sondergleichen außer dem Hause berstellen lassen, wie es namentlich in der Konfektion der Fall ist; will Herr Jacobskötter auch diesen schlimmsten Mißbrauch beschönigen? Es giebt weiße und schwarze Juden, darüber wird uns gerade er die beste Auskunft geben. Vielleicht stammen die eigenen Häuser der Hausindustriellen, auf die er hinwies, gerade aus diesen Kreisen. Der Staatssekretär warnt vor Neberstürzung; es müsse für jede Branche gesondert und überhaupt sehr vorsichtig vorgegangen werden. Aber die Heimarbeiter, die doch heute schon fast alle schwindsüchtig sind, können dann lange warten, bis ihnen irgend welche helfen werden. (Der Präsident Graf von Ballestrem ersucht den Redner, auf einmal abgeschlossene Debatten nicht wieder zurückzukommen.) Nach der Haltung der anderen Parteien des Hauses diesen brennenden Fragen gegenüber ist es diesen

offenbar garnicht ernst mit ihren arbeiterfreundlichen Erklärungen.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Herr Redner darf nicht sagen, daß es seinen Kollegen im Hause nicht ernst sei mit ihren

Eiklärungen; das verstößt gegen die Ordnung des Hauses.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf

von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herrn! Ich möchte mich gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners nur darauf beschränken, zu erklären, daß die Vor—⸗

schrift des §5 1140 meines Erachtens auch unter die Spezial⸗ berordnungen oder Spezialgesetze gehören wird, von denen ich gestern gesprochen habe, als in Zukunft zu erlassen, um die Verhältnisse im Hausgewerbe zu verbessern.

Der Herr Abgeordnete hat sich in ziemlich abfälliger Weise über

die Zwischenmeister im Konfektionsgewerbe geäußert, und gegen diese Zwischenmeister ist hauptsächlich der von den Sozialdemokraten vor—⸗ geschlagene § 1146 gerichtet. Ich glaube, es wird genügen, meine derren, wenn ich Ihnen in dieser Beziehung einen Passus vorlese,

über die Erhebungen, betreffend die Arbeitsverhältnisse der Kleider⸗ und Wäschekonfektion. Auf diesen Industriezweig hat ja auch der Herr Vorredner bereits hingewiesen. In jenem Berscht heißt es:

„Als ein Hauptergebniß der Erhebungen ist festzustellen, daß sich die bisher vielfach verbreitete Anschauung, es sei das Vor— handensein von „Zwischenmeistern als das Grundübel der Kon feklion anzusehen, als unzutreffend erwiesen hat. (Hört, hört! rechts) Die Zwischenmeister sind in sehr seltenen Fällen bloße Arbeitsvermittler (Faktore, Fergen), die ohne eigene Mitarbeit einen Theil des Lohns der Arbeiter in Anspruch nehmen. Soweit über⸗ haupt solche Mittelspersonen zwischen Konfektionär und Arbeiter treten, haben sie fast alle eigene Werkstätten (Arbeitsstuben), in denen entweder das ganze von ihnen beschäftigte Per⸗ sonal oder ein mehr oder weniger großer Theil desselben thätig ist. Der Zwischenmeister selbst besorgt zum mindesten den Verkchr mit dem Konfektionär (Abholen und Liefern der Waare), die Vertheilung und Leitung der Arbeit und gew sse Schlußarbeiten, wie Bügeln, Verknöpfen u. s. w. Sehr häufig ist auch das Zu⸗ schneiden Sache des Meisters, und in kleineren Werkstätten be⸗ theiligt er sich auch an den übrigen Arbeiten. Sein Verdienst ist also in der Regel durch die eigene Arbeit begründet.

Bezüglich der Ordnung des Betriebs in den Werkstätten der Zwischenmeister baben die Erhebungen nachtheilige Thatsachen nicht ergeben, mehrfach wurde vielmehr hervorgehoben, daß die Meister und Meisterinnen meist verheirathete und ältere Personen auf die Aufrechterhaltung von Ordnung und Anstand besonderen Werth legten.“

Und weiter:

„Die Erhebungen haben Anhaltspunkte für die Berechtigung der Behauptung, daß das Zwischenmeistersystem als solches Lohn kärzungen für die Arbeiter mit sich bringe, nicht ergeben, insbesondere

ist gegen die Behauptung, daß gerade die Zwischenmeister die Löhne drückten, mit Recht geltend gemacht worden, daß da, wo der Kon

die Zwischenmeister besser darzustellen, als sie in Wirklichkeit sind, scheint mir mißglückt; aber allerdings sind wir weit entfernt, die nn, als Personen für die scheußlichen Zustände in der ausindustrie verantwortlich zu machen; wir bekämpfen nicht die Person, sondern das System. Nach all den vielen Versprechungen, die man den Heimarbeitern seitens der gesetzgebenden Körperschaft gemacht hat, würde durch die Annahme unseres Antrages für dieselben endlich einmal etwas geschehen. Abg. Jacobskötter (d. kons): Der Hinweis auf schwarie und weiße Juden kann mich aus meiner Ruhe nicht stören. Im übrigen ist in dieser 5 Herr Reißhaus viel sachverständiger als Herr Albrecht und noch mehr Herr Singer, der uns aus feinen Erfahrungen manches mittbeilen könnte. Ein Mangel der Gesetzgebung ist es allerdings, daß die Hausindustriellen bisher der Krankenversicherungè⸗ pflicht nicht unterstehen. Aber dafür, an sich gesunde Industrien desbalb zu bekämpfen, weil möglicherweise Mißstände darin vorhanden sind, sind wir nicht zu haben, zumal nicht alles auch ein Mißstand ist, wag die Herren Sosialdemokraten dafür erklären ich nenne nur die landwirthschaftliche Hausarbeit. Abg. Stadthagen (Soz,) vertheidigt vor allem diejenige Vor- schrift im § 114, wonach die eigentlichen Unternehmer auch als Arbeitgeber der, Hausgewerbetreibenden zu gelten hätten; eine Menge der ärgsten Mißstände sei gerade aus dem Umstand eiwachsen, daß die Arbeiter sich lediglich an die Zwischenmeister zu halten hätten, welche als Unternehmer angesehend würden, obwohl sie selbst nichts Anderes als Arbeiter wären. Auch im Schneidergewerbe, welches Herr Jacobskötter so a, in Schutz nehme, beständen Miß— stände, gegen welche die Ge etzgebung die Pflicht habe, einzuschreiten, solange auch dort die sozialpolitischen Lasten der Unternehmer auf Zwischenpersonen abgewälzt würden. Und so liege es in den meisten Gewerben, wo Haugindustrie üblich sei. Sobald dem eigentlichen Unternehmer diese Lasten nach dem dritten Satz des Antrages auf- erlegt würden, würden die meisten Uebelstände beseitigt. Das sei der Kernpunkt. Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Die Herren überschätzen doch gar zu sehr die Tragweite des Antrages, und so geht denn auch die Beredfamkeit mit ihnen durch. Mit der vom Abg. Stadthagen empfohlenen Be— stimmung soll also den Zwischenmeistern eine Wohlthat erwiesen werden. Das stimmt nicht mit den Thatsachen. Für die Kranken— versicherung wollen wir ja gerade jetzt den Unternehmer zahlungs— pflichtig machen; etwas weiteres bringt der Antrag den Zwischen meistern nicht. Es fragt sich lediglich wem man mehr Vertrauen schenken dars, den Großkonfektionären oder den Zwischenmeistern. Früher bin ich auch mit Vorurtheilen gegen Letztere behaftet gewesen; in der Kommission für Arbelterstatistik bin ich eines Besseren belehrt worden. Die sittlichen Verirrungen, von denen man auch oft esprochen hat, kommen doch mehr bei den Großkonfektionäͤren als ei den Zwischenmeistern vor. Abg. Reißhaus: Hält denn Herr Hitze die Kontrole, welcher die Zwischenmeister nach unserem Antrage unterworfen werden sollen, für werthlos? Er scheint das Zwischenmeistersystem unter allen Um-2 , zu wollen; auf diesem Standpunkt stehen wir eben nicht. Abg. Jacobskötter bemerkt noch, daß in der Schuhmacherei die Hausindustrie neuerdings durch die Einführung des mechanischen und Fabrikbetriebes ganz außerordentlich zurückgegangen sei. Anderer⸗ seits seien andere Zweige der Fabrikarbeit wieder in erheblicherem Maße zur Hausindustrie zurückgekommen, ein Bewels, daß in den Fabriken nicht alles geleistet werden könne. Abg. Molkenkuhr (Sor): Gerade die Verbindung der Land—⸗ wirthschaft mit der Hausarbeit habe zu einer unglaublichen Herab— drückung der Preise beigetragen. Im Taunus würden Röcke für 70 5 gemacht, ein Verdienst, von dem auch der Entbehrungslustigste nicht leben könnte, wenn er allein darauf angewiesen ware. Eben solche verderbenbringende Erscheinungen hätten sich in der wefffälischen Tabacksindustrie gezeigt und aus denselben Gründen. Die von dem Staatssekretär verlesene Stelle aus dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik sei etwas willkürlich gehalten und gebe dasjenige, ,, in der Kommission wirklich verhandelt, worden sei, nicht genau wieder. Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Meine Derren! Der Herr Abg, Molkenbuhr ist der Meinung gewesen, die Stelle, die mein Herr Chef vorhin aus dem Bericht der arbeiter⸗ statistischen Kommission vorgelesen hat, und die sich im Ganzen günstig über das System der Zwischenmeister ausgesprochen hat, wäre etwas willkürlich festgestellt und gäbe nicht sorgfältig und genau das wieder, was in den Verhandlungen der arbeiterstatistischen Kommission dar gelegt sei. Ich habe darauf zu erwidern, daß die Feststellung des Berichts in einer Berathung der Kommission stattgefunden hat, und ich glaube mich nicht darin zu täuschen, daß der Herr Abg. Molkenbuhr auch an dieser Sitzung, wie stets, mit lebbaftem Antheil theilgenommen hat. Ich glaube also, wenn er da gegen die Fassung des Berichts Bedenken zu erheben gehabt hätte, würde er es woht nicht unterlassen haben, wie es auch in anderen Fällen der Fall ge— wesen ist, sich gegen diese Fassung zu wenden und dieselbe durch etwas Anderes zu ersetzen. Es ist das meiner Er— innerung nach nicht geschehen, und ich glaube, darin liegt der beste Beweis, daß auch der Herr Abg. Molkenbuhr nach dem frischen Eindruck, den die Verhandlung der arbeiterstatistischen Kommissiton auch auf ihn gemacht hat, der Meinung gewesen, daß das, was im Bericht stand, in der That der Wahrheit entspricht. Und

Der Abg. Fischbeck (fr. Volksp) beantragt die Streichung dieses aragraphen. Die Abgg. Albrecht und Genossen wollen die . des 137 a in eine rein obligatorische verwandelt und auf alle Gewerbe ausgedehnt wissen, welche Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigen.

Abg. Fischbeck: Wir müssen direkte Nachtheile für die Arbeiter aus einer derartigen Regelung der Frage befürchten, wie sie hier vor⸗ gesehen ist. Dem Arbeitgeber ist es ganz unmöglich, zuverlässige Be⸗ rechnungen darüber aufzustellen, wieviel Arbeit jeder Arbeiterin für die ihr noch zu Hause zur Verfügung stehenden Stunden mitgegeben werden darf, Höchst fragwürdig ist auch die Einführung eines Durch schnitts.- Arbeiters in die Gesetzgebung. Der Arbeitgeber kann doch auch nicht z. B. den Mantel zerschneiden und ihn der Arbeiterin stückweise mitgeben, weil er noch mehrere Tage Arbeit erfordert. In der Schuhwaarenbranche, in der Schäftefabrikation werden sich ähn⸗ liche Schwierigkeiten wie in der Konfektion herausstellen. Vielfach liegt garnicht den Arbeitgebern, sondern gerade den Arbeitern und noch mehr den Arbeiterinnen daran, die Arbeit mit nach Hause zu be⸗ kommen, sei es um gewisse Vorarbeiten daran vorzunehmen oder dergleichen. Sehr leicht wird auch eine Umgehung da⸗ durch berbeijuführen, sein, daß nicht die Ärbeiterin, sondern die Mutter, die Schwester derselben die Arbeit mit nach Hause nehmen. Es sollen diese beschränkenden Bestimmungen doch auch nur für bestimmte Gewerbe vorgeschrieben werden; auch daraus ergiebt sich die Ungusführbarkeit der Vorschrift; denn jugendliche Arbeiter oder Arbeiterinnen brauchen sich von der Konfektion nur zur Düten⸗ lleberei oder einem anderen Geschäftszweige zu wenden, wofär die dr r r nicht vorgeschrieben ist. Und wie soll es mit der Kon— trole gehandhabt werden? Sollen Schutzleute sich damit befassen? Es würden unglaubliche Zustände entstehen. Die Vertreter der verbündeten Regierungen haben in der Fommisflon selbst zugestanden, daß die Kontrole sehr schwer sein würde. PHit einem bloßen sittlichen Moment, wie es bier ju Grunde liegt, kommt man in der Gesetzgebung nicht sehr weit. Bie Leichtig⸗ keit der Umgehung würde geradezu die Ärbeiter demoralisieren und Verachtung des Gesetzes erzeugen. Man kann ein sehr vorgeschrittener Suialyol tier sein und doch diesen Antrag ablehnen. Auch Herr Bebel hat in der Kommission von dieser Bestimmung gesagt, sie wasche den Pelz, ohne ihn naß zu machen. Die übermäßige An= spannung der Arbeiterinnen findet hauptsächlich statt in den sogenannten Saisons; für diese aber wird man bald Ausnahmen gewähren müssen, und dann steht die Sache auf dem alten Fleck.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Diese Bestimmung verdankt ihre Entstebung den Forderungen, die bei dem bekannten Strike der Konfektions- arbeiter seitens dieser Arbeiter gestellt sind. Demzufolge wurde be— kanntlich dem hohen Hause ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher dabin ging, daß den Heimarbeitern Arbeit nicht mit nach Hause gegeben werden dürfe, sobald sie länger als sechs Stunden in der Fabrik oder der Werkstatt beschäftigt gewesen sind. Gegen diese Bestimmung wurde damals im hoben Hause sofort der Einwand erhoben, daß hier die Möglichkeit der Umgehung offen ju Tage läge; man brauche einen Arbeiter oder eine Arbeiterin nur 56 Stunden zu

.

beschäftigen, so sei der Unternehmer in der Lage, ihnen scviel Arbeit

mitzugeben, wie er wolle. Das Gesetz kam aus diesen Sründen und aus anderen Bedenken, die noch gegen einzelne Theile desselben er— hoben wurden, damals bekanntlich nicht zu stande. Darauf baben

wir nun, um den damaligen Forderungen der Konfekticnsarbetter be- züglich der Neberbürdung der Arbeiter mit Hausarbeit so weit ent- gegenjukommen wie nur möglich, diese neue

Novelle gesucht. Daß dieselbe, meine H i ne in ihrem Erfolge zweifelbaftr ist und vielfach umgangen werden kann, das finden Sie in den Motiven selbft ju gestander und selbst die anderen heute geäußerten Bedenken unden Sie dollkenmmer gelegt. Wir waren aber der Ansicht: besser wie n

bier eine gewisse sittliche Regel, wenn ich einmal so sagen der Anstandsregel aufzuftellen, don der man erwarten kann, . alle anständigen Unternebmer fügen werden. Weiter Rt *eil Sache nicht viel zu erreichen, denn den Einwand

auf denen der Herr Vorredner das angedeutet bat

gangen werden kann und eine schlässtge Kontrolle don As

garnicht möglich ist, muß ich freimütbig zugefteben. n Hilfe babe nur in S 1I14b gelegen, da dieser aber so sei thatsächlich mit dem Daß die Kontrole ungemein schwer V ü Was gãtr zum mindesten auf alle e welche und jugendliche Arbeiter auch anßerba der Fabrik beschäftigten, ausgedebnt und durchweg obligator gemacht werden. Die Arbeite jeit von 11 Stunden für Fdabr n. arbeiterinnen würde von keinem unparteiischen Beurtbeiler von keinem

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ö , i das, meine Herren, ist denn auch wirklich der Fall. In den ein—

1420 o ; = 1318 1533 8. u sektionär die Arbeiter direkt beschäͤftige, die Löhne keineswegs höher gehenden Verhandlungen der arbeiterstatistischen Clem ist auch Gewerbeinspeltor für ju kurz erklärt werden; der badische edrmk.

. . 15, 00 13,40 1616 3 16.1. seien. Gesetzliche Bestimmungen zur Beseitigung des Zwischen. hier ausführlich 83 und contra verhandelt worden; dasjenige, was inspektor erkläre sie im Gegentheil für zu lang,. Die Verlass Reh . / *

; P 1520 1340 12480 13500 16.11. meisteispstems und zur Einführung von Unternehmerwerkstätten zu Gunsten der Zwischenmeister spricht, und dassenige, was ihnen vor. dem gegenüber von der Annahme aus, daß eine . . 1 68 1375 i460 13,56 16, J. ii.

Plauen i. V. J 1246 13 46

1700 13 80

J . hielt daher dle Kommisfion bereits aus diesem Grunde nicht fär geworfen würde, ist alles sines ira stucho ins rechte Licht gerückt Arbeitszeit für Frauen über die il Stunden Hinaus ock em der. Ravensburg ö ö 12.80 13,365 13,40

. ; worden, und dann zog nachher der Bericht die Quintessenz, licher Mißstand sei. Darauf, daß die Unt mer aus Stttlichkeite. m . ; ; 12560 13,00 13,20 136339 16 6 16 16. 3 * g ü d das Fazit, aus der Verhandlung und kam ich 6 freiwillig den . giesc 3 r Offenburg J ä 66 . 26 1224 1251 22. ii. Meine Herren, das ist der Bericht einer Kommisston, der auch meine auch im Sinne des Herrn Abg. Molkenbuhr . zu der bflicht; möchte er (Gtedner nicht warten, denn er glaube derber, m h re . . 1200 12.00 12359 63 1386 1353 2311. Fraltionsgenossen des Herrn Vorredners angehören. Es ergiebt sich mäßigen Ueberzeugung, daß das, was man den Zwischenmeistern mit daran. Nur wenn die von den Solialdemokraten dorgeschlagenen Waren 1. M. ; 12,00 6 636 26 416 13 ; . . uraug, wie vorsichtig dlese ganze Frage behandelt werden muß, daß ,, ,, , . e , ,,, m würden, könnten diese dem Kommifstont. . . 36 ; ; ; = , 8966 . ; un n der vorschlage zustimmen. (, ,. ! ; 1 19499 156.99 ö 8 1 2. 1 ) ein großer Fehler wäre, sie hier, sozusagen, ab irato in diesem That dem System der Zwischenmeister, den Zwischenmeistern in ihrer . hunn. von Stumm (Rp.): Thatsächlich ist die Kontrole 9 3 * . 1520 150 1400 1420 14,60 14.50 . 211 zesetz gelegentlich zu behandeln, und daß es sich deshalb empfiehlt, Gesammtheit nicht entfernt diejenigen Vorwürfe gemacht werden einer solchen Bestimmung abfolut unmöglich, und kein Richter wird in ö z . . 14,80 1599 18,29 . ö ; * . ; zen Weg zu gehen, den ich mir schon gestern erlaubt habe, zu dürfen, welche man ihnen auch heute zum theil gemacht hat. zu einer objektiven Würdigung der bier in Betracht kommenden Ver. 5 Breslau , 11,B 70 11,80 11,90 12, !lJ0 12,30 12,5 ; ö ö ö = ö . , mpfehlen. (Brapo! rechts.) ö cee en Heyl . . . . in fe 2 , Die 4 des Abg. ar, sind . ö itgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aut den unabger ; ; emokratischen Antrag gegenüber auf die Verhältnisse in der Schwei n dieser Beziehung durchaus erschöpfend gewesen. Es i ĩ

Bemerkung en; Die verkaufte N unf , g, 2. n n m . . nia enz 16 n 5 letzten e. Spalten, daß entsprechender Bericht fehit. . Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl): Die wesentlie en hin, wo derartige Einschraͤnkungen auch nicht gälten. wen garnicht einmal der Nachweis hee, daß der Lebe staebit * din liegender Strich (— in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der ; faden unter denen die Heimarbeiter leiden, werden durch den An⸗ Abg. Molkenbuhr bemerkt gegen die Ausführungen vom Bundes. lichen Auftrag gegeben bat. Cs würde eine unglaubliche Rechtz.

zähle er gefaßt ist, gar nicht getroffen. Der Antrag hätte den rathatische, daß er in der Kommisston für Arbeiterftatistit sich, wie fo unsicherheit entsleben und die Umgebung des Gesetzes jur Rene 3 ) . 6h , 1 fg a . von iche g oft, in der Minderheit befunden habe. er err eren sieht die Sache nicht für Jo schlimm Aan. ͤ inzuschaffen, die Ger asten zu stellen u. s. w. ; j ; . as Gefährliche liegt aber gerade darin, daß sich wohl der anständige, krede Las Schlunmste, daß die grbßen Konfektionäre sowohl wie die Der Antrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Antrag—⸗ nicht aber der un an stan dige Kon sekt lenz iesen Bestimmungen wischenmeifter die . en fils fa sie fogal dazu anbasten, steller abgelehnt, w 6

. * . ; - richten wird, und für den letzteren wird geradejn ein Privileg imm eie zu bezahlen. Das Prinzip der Krankenversicherungepflicht Der neue 3 137 a betrifft die Mitgabe von Arbeit nach gegenüber dem ersteren a,, Blr werden . * S i837 a

marbeiter haben wir ja bereits acceptiert. Die Kommission hat Hause und bestimmt in der Fassung der Kommissionsvorschläge: ablehnen.

2 2 n. 2 . 2 2 . 1 2 2 . . 21 2 1 . 2 *. 1 2 * 1 1 21 2 12 * * 1 24 2 . 2 2 * *. 2 2 * 2 n 1 2 * 12 * 21 7 2 16 2 2 1 1 12 * 6 12 2 r

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