ee, , , e , e, e e, , f.
.
ö
. ö
. 7
ü ; /
1 , 777777 7 7 7 , //
e e e me,, =.
6) Falls die oben ier . e en Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzug'strafe eingezogen, sondern auch dle ertheilt? Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 21 des Gesetzeg vom 3. Novemdver 1838 vorbehaltene Versteige ˖ rung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleit't werden. So⸗ * die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Ver⸗ teigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurückaahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § Al festgesetzten . fit erfolgen.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht erypflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrz mehr als iwei Wagenklassen in die Zäͤge eigzastellen. Auch soll der⸗ selbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Er⸗ messen der Aufs htsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angebalten werden können, mehr als zwei der , beförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Fest— stellung des Fahrvlans derjenigen Züge, welche der Konzessionar frei⸗ willig über die Zihl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der 1 Vorschriften den Ermessen des Konzessionars über⸗ assen.
Y) Für die ersten funf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowobl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung detäß Tarifß der Genehmigung der staatlichen Aufsichta. behörde. In Betreff des Güterverkebrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraumz, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aussichts⸗ behörde vorwiegend von näar örtlich? Bedeutung ist, wieder- kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätz' für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter— nehmentz von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗- und landeg⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festiusetzen und Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aussichte behörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den reußischen Staatsbahnen beste bende Tarifsystem anzunehmen und hin . der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats ahnen jeweilig bestehenden ,. Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solcheß von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar⸗ Hikeln 9h und 185 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzet, betreffend die Kommanditgeiellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 123 ff.) vorgeschtiebenen Reservefonds (Bilanz ⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Reserhefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterniehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs. und der Spezial Reservefonds sind sowohl von 3 . als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu alten.
Der Erneuetungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.
In den Erneuerungefonds fließen:
a. det Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. eine den Betriebseinnahmen alljäbrlich ju entnehmende Rück— lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;
c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezial. Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöbnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherbeit und in der, der Beftimmung des Unternehmens ent sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spenal⸗Reservefonds fließen:
a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
b., eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs einnahmen zu entnehmende Rücklage;
c. die Zinsen des Spesial Reservefonds.
Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 100 000 A, so konnen mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rüclagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahretrücklage wieder vermindert ist. ᷣ
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver— einnahmten ind nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Grneuerungs oder Spezial Reservefonds nicht oder nicht voll- ständig ju, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebe jahre ju entnehmen. Abweichungen biervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen gebt der Erneuerungssonds dem Spezial⸗Reserve⸗ fonds vor. ö
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minsster der öffentlichen Arbelten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rechnungs . abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungtjahr zu Grunde zu legen; .
c. die von den Aussichtsbebörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten ju beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest gesetzten Fristen einzureichen.
28 *
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern ˖ und Unterbeamtenstellen mit ilitãranwärtern, insoweit sie daz 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die füc die Staatzeisenbahn Verwaltung in dieler Beziehung — und insbesondere bejüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzesstonar für die Beamten des Bahnunternehmens nach Maß— gabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionlerung der unmittelbaren Staats beamten ꝛc., vom 27. März 1877 für die Siaatgzeisenbahnen bestanden haben, und für die Ar⸗ beiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäͤtze Pensions⸗, Wittwen. und Unterstützungskassen einzurichten und ju denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
XII.
Die Verpflichtungen des Konzessionacs zu Leistungen für die r. des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn ⸗Postgesetz vom Desember 1875 (Reichs ⸗Gesetzblatt für 1875 Seite 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Beiriebzeröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artilel 2. 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mal 1579 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) ge—
troffenen Bestimmungen treten. . . Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder
durch den Anschluß an andere Babnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn. Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugs bestimmungen 2 Einschränkung in Anwendung.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen
für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗
bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. J
Der Telegraphenverwaltung gegenüber bat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. ;
XV.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Babn mittels Zweigbahnen, als die . der Bahn ganz oder theil⸗ weise gegen zu vereinbarende, nötbigenfalls vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten feftzusetzende 3 Bahngeldsätze vorbehalten.
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Grweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister ver öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrg⸗ interesse oder im Interesse der Betriebssicherhelt oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, fsir den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artikel ) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden 66 dem Konzessionar zur Last.
J.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtabehörde die Voraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Babnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch⸗ lands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel TIJ am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsizen Anordnungen des Munisters ent- sprechend umzuändern. Kommt der Konzesstonar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Babn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und C des 5 42 des Eisenbahn⸗ gesetzes vom 3 November 1833 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlage— kapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu be— zeichnenden Dritten abzutreten.
XVIII.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions. Urkunde an die Gesellschaft, sowie ihre Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vor⸗ legung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffent, lichen Arbeiten nachgewiesen, und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ift, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu fetzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VIFI5 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. .
In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden fechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte eine beglaubigte Abschrift der Konzessions⸗ Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung enn. jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comits vorzu- egen sind. . .
Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, fo ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. ö
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Weimar, den 19. April 1899.
(L. S.) Wilhelm R. - Fürst zu Hohenlohe. von Miguel. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. B. von Bülow. Tirpitz.
Kriegs⸗Ministerium.
Der Militär⸗Intendantur⸗Referendar Debus von der Intendantur des XV. Armee⸗Korps ist unter Ueberweisung zu der Intendantur des TIII. Armee⸗Korps zum etatsmäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessor und
der Militär⸗Intendantur⸗Registrator Albrecht pon der Intendantur des III. Armee⸗Korps zum Geheimen Registrator im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Heyking ist das Landrathsamt im Kreise Pleß und
dem Landrath Hartmann das Landrathsamt im Land⸗ kreise Hagen übertragen worden.
Die Personal-Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.
Aichtamtliches Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, den 29. November.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind, wie aus Sheerness gemeldet wird, gestern Abend, von Sandringham bezw. Wolverton kommend, in bestem Wohlsein dort eingetroffen und haben Sich in Port Victoria an Bord der Yacht „Hohenzollern“ begeben, welche heute früh gegen 8 Uhr nach Vlissingen in See ging.
Ueber den Abschied Ihrer Majestäten von Ihren König⸗ lichen 23 dem Prinzen und der Prinzessin von Wales sowie die . Allerhöchstderselben nach Port Victoria liegen noch folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:
Wolsverton, 28. November. Bei herrlichstem Wetter erfolgte heute Morgen die Abreise Ihrer Majestäten des ö Wilhelm und der Kaiserin Au guste Viktoria. Zur Verabschiedung hatten sich am Bahnhof eingefunden Ihre
Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog ünd die Herzogin von York, der en von Eambrid e, die ö Victoria von Wales und der Prinz und die Prinzessin Karl von Dänemark. An den Zugängen zum Bahnhofe hatten die Dorfbewohner und Leute aus der Umgegend Aufstellung ge⸗ nommen, welche die deutschen Kaiserlichen Majestäten mit be⸗ . urufen begrüßten. Ihre Majestäten verabschiedeten ich im Wartesaal in herzlicher Weise von den englischen Fürstlichkeiten. Sodann geleitete der Prinz von Wales Ihre Nia cstãt die Kaiserin zum Salonwagen, Seine Majestät der Kaiser und die anderen Herrschaften folgten. Der Herzog . York geleitet Ihre Kaiserlichen Majestäten nach Port ictoria. ;
Port Victoria, 29. November. Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und die Kaiserin Auguste Viktoria sowie Seine Königliche Hoheit der Herzog von . trafen mittels Sonderzuges heute Nachmittag, kurz nach 11½ Uhr, hier ein und begaben Sich an Bord . „Hohenzollern“; der Herzog von en, geleitete Ihre Majestät die Kaiserin. Die 3. im Hafen waren festlich geschmückt, die Mannschaft der Jacht salutierte. Kurz nach der Einschiffung nahmen Ihre Majestäten mit dem Herzog von York das Frühstück ein.
Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ kehr hielt heute eine Sitzung.
Der hiesige Königlich griechische Gesandte Rangabés hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen Während . Abwesenheit wird der hierher berufene Ecste Sekretär der Königlich griechischen Gesandtschaft in Paris Criségis als interimistischer Geschäftsträger fungieren.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli ist in Berlin ein⸗ getroffen.
Sachsen⸗Meiningen. Der Landtag ist zum 4. Dezember einberufen worden.
Oefterreich⸗Ungarn.
Der Vorsitzende im österreichischen Ministerrath Graf Clary hatte, wie das „Neue Wiener Abendblatt“ meldet, gestern Vormittag Besprechungen mit Vertretern aller Parteien der Linken, bei denen derselbe neuerdings er⸗ klärte, die Lösung der Sprachenfrage werde nur mit Zustim⸗ mung der Deutschen erfolgen.
Die Konferenz der Landeshauptleute sämmtlicher Kronländer, welche gestern in Wien zusammengetreten ist, unterbreitete, wie „W. T. B.“ meldet, der Regierung
einen den Landtagen vorzulegenden Gesetzentwurf, nach
welchem von jesem Hektoliter Alkohol eine Landeszulage von 10 Gulden neben der Staatssteuer erhoben werden r Der Ertrag soll je nach dem effektiven Branntweinverbrauch der einzelnen Lander unter letztere vertheilt werden. Die Landeshauptleute begrüßten die Anregung als ersten Schritt ur Besserung der Landesfinanzen, die jedoch nach üverein⸗ . Ansicht nur durch Betheiligung der Länder an den Erträgen der anderen Konsumsteuern oder durch Ueberlassung der Realsteuern an die Länder möglich sei.
Sin Communiqué über die gestrige Sitzung der parla⸗ mentarischen Kommission der Rechten besagt, daß sich bei der Berathung volle Uebereinstimmung in allen prinzipiellen Fragen gezeigt habe. Die Verhandlung habe mit der Einsetzung eines Subcomités behufs Redaktion der vorliegenden Anträge geendet.
Ueber eine gestern abgehaltene Obmänner-Konferenz der Linken berichtet die „Neue Freie Presse“, die Linke sei nicht geneigt, die Initiativo zur Einberufung einer Ver⸗ staͤndigungs Konferenz mit den Czechen zu ergreifen. Auf deutscher Seite werde man Verhandlungen mit den Czechen nicht ablehnen, unter der Bedingung, daß die Czechen die Obstruktion aufgäben und die regel⸗ mäßige parlamentarische Thätigkeit nicht störten. Im Klub der Fortschrittspartei sei auf eine Anfrage vom Vor⸗ stande konstatiert worden, daß die Meldung, die Regierung habe einzelne Führer der Partei mit dem Inhalt ihres Sprachen⸗ gesetzentwurfs bekannt gemacht, soweit dies die Vorstands⸗ mitglieder betreffe, unrichtig sei.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Debatte über die Ausgleichs vorlagen fort. Zunächst hielt der Generalredner für dieselben, Abg. Mastalka, eine längere Rede in czechischer Sprache. Sodann führte der Abg. Kaiser aus, die deuische Volkspartei werde geschäftsordnungsmäßig für Ueberweisung der Vorlagen an einen Ausschuß stimmen. Gegen das Zustandekommen des Ausgleichs auf Grund des 14 der Ver⸗ fassung habe die Partei bereits früher Stellung genommen , sie stehe auch jetzt auf dem Standpunkt entschiedener Verurtheilung des , Ausgleichs mit Ungarn und werde gelegentlich
er Ausschußberathung auf die politische Lage und die Stellung der Regierung zu den Interessen der Deutschen näher eingehen. Der Abg. Breznovpsky sprach czechisch, der Abg. Dyk Jungezeche) protestierte gegen die Behauptung, daß die Czechen ihre Stimmen zu Gunsten des Ausgleichs für irgend welche politischen oder nationalen Vortheile verkauft hatten. Der Abg. Türk sprach sich für eine Personalunion mit Ungarn und für den Anschluß Oesterreichs an Deutsch⸗ land aus und erklärte, seine Partei werde gegen die Ueber⸗ 6 der Ausgleichsvorlagen an den Ausschuß stimmen. Der bg. Horica. (Czeche) bemerkte gegenüber dem Abg. Türk, daß das offizielle Deutschland von der Angliederung einzelner Theile Oesterreichs an Deutsch⸗ land nichts wissen wolle. Nach thatsächlichen Be⸗ richtigungen weiterer Abgeordneten wandte sich der Abg. Cingr gegen eine ehrenrührige Beschuldigung des Abg. Breznovsky, welche dieser im Verlaufe seiner Rede erhoben hahe, worauf dieser aus einer Broschüre nochmals dieselbe Beschuldigung vorbrachte. Großer Lärm, Rufe bei den Sozial⸗ demokraten: Schamloses Subjekt! Niederträchtiger, elender Lügner! Schuftiger Kerl) Unter anhaltendem Lärm verlangte der Abg. Brezüorsky wegen dieser Rufe die Einsetzung eines Mißbilligungsdausschusses. Der Präsident Br. von Fuchs erklärte, er werde das Erforderliche
veranlassen. Der Abg. Stransky beschwerte sich darüber, daß die Regierung dem Hause die , noch nicht volsständig hahe zugehen lassen. Die Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Ausgleichsvorlagen, wurden sodann einem Aus⸗
schusse überwiesen. Großbritannien und Irland.
Der Erste Lord des 5 Balfour hielt gestern in Dewsbury in einer Konferenz der konservativen Ver⸗ einigungen eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zufolge, ausführte;: ⸗
Er hoffe, daß die Lösung des Dramas, welches augenblicklich in der Kapkelonie und Natal sich abspiele, in den Ländern sich vollziehen möge, welche jetzt noch nicht der englischen Krone unterworfen seien. Der Redner wandte sich sodann gegea die Mein unggäußerungen, namentlich der autländischen Presse, welche dahin gingen, daß Groß britaanien in diesem Kriege von dem Verlangen beseelt sei, sich der Goldminen zu bemächtigen. Eine derartige Auschalzigung sei entweder vom Haß eingegeben oder eine Folge unentschuldharer Unwissenheit. Ec stelle auf dag entschiedenste n Abrede, daß Großbritannien irgend einen pekuniären Zweck im Auge habe, und bemerke, Großbritannien habe seit hundert Fahren niemals von den Kologien Steuern zum Vortheil des Mutterlandes erhoben. Es sei lächerlich, einen Vergleich zwischen Transvaal und Irland jiehen ju wollen, wo das Ver— fammlunggrecht ein unbeschränktes und die parlamentarische Ver— sretung eine sehr weitgehende sei, wäbrend die Ausländer in Transpvaal weder ein Versammlungsrecht, noch das Recht einer Ver—⸗ tretung im Parlament besäßen, obwobl sie schwer mit Steuern belastet seien. Großbritannien könne nicht dulden, daß inmitten einer seiner Dependenzen seine eigenen Söbne wie untergeordnete Wesen behandelt würden. Ein derartiger Zustand vertrage 9 weder mit der Ehre und Würde des Landes, noch mit den Interessen von Angebörigen derselben . und desselben Blutes, noch mit den Interessen der weißen Rasse überhaupt. Ganz Afrika weise die Behauptung zurück, daß der Krieg durch britische Staatsmänner heroorgerufen worden sei. Es würde für Transvaal bis zum letzten Augenblick möglich ge⸗ wesen sein, den Krieg zu vermeiden, wenn man den Ausländern das Wahlrecht zugestanden bätte. Großbritannien habe 1896 oder 1897 sich erboten, die Unabbängigkeit Transvaals ju garantieren, das An- erbieten sei jedoch von der Regierung in Pretoria mit Verachtung zurückgewlesen worden. Er glaube, die Kriegterklärung seitens der beiden Republiken stelle keinen verzweifelten Freiheitskampf, sondern ein kühnes Streben nach Herrschaft dar. Ei sei ibnen bekannt gewesen, daß der Feldjug elne noch nicht dagewesene Heeresexpedition erfordern werde und daß sie eine ungeheuer überlegene strategische Position einnähmen. Sie hatten, und das sei glücklicherweise elne falsche Annahme gewesen, eins europäische Inter⸗ dention zu ibren Gunsten angenommen und hätten, jedoch vergeblich, auf das britische m, . gerechnet, obne sich zu vergegenwärtigen, daß die Parteien sich mit wirklicher Einmüthigkeit zusammenschlössen, sobald die Interessen des Reichs bedroht seien. Es sei jetzt nicht die Zeit, die Zukunft vorherzusagen oder Maßnahmen zu erörtern, die nach erfolgreicher Beendigung des . nöthig sein könnten. Nie aber werde Großbritannien es wieder julassen, daß inmitten seiner Besitz ungen ein von ihm selbst geschaffenez Gemeinwesen erwachse, das in der Lage sei, die von Großbritannien zugestandenen Freiheiten dazu zu ver wenden, um sein Land in ein Lager von Waffen zu verwandeln, die gegen Großbritannten gebraucht werden sollten. Er wisse nicht, wie lange diefer Streit andauern könne, aber er wisse, was dessen Schluß sein werde. Wenn die Zeit gekommen sein werde, um zu entscheiden, welche Politik die Sieger verfolgen sollten, hoffe er, daß man die Groß muth nicht vergessen werde, die den Engländern als Eroberern anstebe, sich aber auf der anderen Seite erinnern werde, daß die Zwischenfälle der letzten paar Monate sich nicht mehr wiederholen dürften. Balfour schloß mit Lobezerhebungen für die in den Kolonien kämpfenden Soldaten und sprach die Erwartung eines nicht fernen Friedens aus, der die dauernde Beruhigung aller feindlichen Elemente in Süd Afrika zur Folge haben möge.
Die Kreuzer „St. George“, „Juno“, „Camhrian“ und „Minerva“, welche das für den Spezialdienst bestimmte Geschwader bilden, werden von Port Victoria nach dem Haupt⸗ quartier Portland und dann am 5. Dezember nach Gibraltar in See gehen. . .
Ein gemischtes Regiment der Garde-Kavallerie ging heule zur Einschiffung nach Süd⸗Afrika von Windsor nach Southampton ab.
Frankreich. ,
Die Deputirten kammer fuhr gestern mit der Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen fort Der Minister des Auswärtigen Delcasss verlangte die Wiederherstellung des von der Kommission gekürzten Zuschusses von 800 000 Fr. für die französischen Niederlassungen im Orient. Der Minister wies nach, wie . es sei, das französische Protektorat über die Christen in Ching aufrecht— , legte die von den Missionen geleisteten Dienste dar und meinte, man müsse die Zuschüsse eher vermehren als herab— setzen. Die verlangten 800 000 Fr. wurden hierauf bewilligt.
In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes
sagte der Zeuge Peretti, .,. der Antisemitenliga, aus, Gugrin habe am Abend, an welchem die Kundgebung vor der Kaserne Reuilly stattgefunden, seiner Unzufriedenheit darüber Ausdruck ,, daß der Versuch, die Truppen zu einem Marsch nach dem Elysse zu veranlassen, nicht gelungen sei. Der Zeuge versicherte, Gusrin habe Beziehungen zu den Roya— listen . Gusrin behauptete dagegen, Peretti habe 6000 Fr. erhalten, um gegen ihn auszusagen. Es wurde sodann der Polizei⸗Inspektor vernommen, welcher die Ausgänge des „Fort Chabrol“ zu überwachen hatte. Derselbe sagte aus, er sei von Gusrin beschimpft und bedroht worden. Ein Architekt berichtete, daß das „Fort Chabrol“ in seinen Kellern zwei Zellen enthalten habe, welche anscheinend dazu bestimmt , seien, jemanden aufzunehmen. Der Zeuge gab Er⸗ äuterungen hinsichtlich der von Gusrin hergestellten Ver⸗ theidigungsmaßregeln. Gu 6rin bemerkte, die Gitter⸗ stangen der Zellen des Fort Chabrol“ seien garnicht fest ewesen, und man habe sie mit bloßen Dingern losschrauben önnen. Ein . als Sachverständiger vernommener Waffenfabrikant sagte aus, er könne nicht bestimmt feststellen, daß der Revolver, mit dem Gusérin auf die Polizeibeamten schoß, scharf geladen gewesen sei. Der , Falli res ordnete eine ß Untersuchung über diesen Punkt an. Die Sitzung wurde sodann geschlossen.
Italien.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte, wie ‚W. T. B.“ meldet, der Schatz⸗Minister Boselli das Finanzexposs für das Rechnungsjahr 190001 ein.
unächst warf der Minister einen Ruͤckblick auf das udgetjahr 1898/99, welches das günstigste der letzten 10 Jahre gewesen sei, da es mit einem Ueberschusse von mehr als 15 Millionen abgeschlossen habe. In Bezug auf das Budgetjahr 1899 / 1900 begründete der Schatz⸗Minister seine Auffassung, daß es nicht mit dem von selnem Amtsvor— fer. veranschlagten Fehlbetrage von 31 Millionen ab⸗ chließen werde; vielmehr werde sich infolge der von ihm (Boselli)h geplanten Maßnahmen unter Zugrundelegung der
in den abgelaufenen vier ersten Rechnungsmonaten festgestellten Mehreinnahmen von 15 Millionen (gegenüber dem gleichen Zeitraume des Vorjahres) ein Gleichgewicht ergeben. Den im letzten Budget enthaltenen ungenügenden Ausgabeposten für Kriegsschiffbauten gedenke er ohne Vornahme irgend welcher Kreditoperationen dadurch zu erhöhen, daß für vier Budgetjahre aus den Beständen des Schatz⸗ amts ein jährlicher Vorschuß von 10 Millionen geleistet werde, der später aus gesetzlich festzulegenden Ersparnissen im Marine⸗Etat zurückzuzahlen sei. Das Budget für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1901 weise rechnungsmäßig einen Fehlbetrag von nicht ganz 14 Millionen Lire auf, da, ähnlich wie im Vorjahre, einem Ueber⸗ schuß von 150 000 Lire bei dem Kapitel Wirkliche Einnahmen und Ausgaben“ und den Eisenbahnbauten ein Fehlbetrag von nahezu 14 Millionen infolge der Tilgung einlösbarer Schulden gegen⸗ überstehe. Es müsse aber auch für dieses Jahr angenommen werden, daß die zu erwartenden Mehreinnahmen gegenüber dem vorsichtig aufgestellten Voranschlag das Gleichgewicht im Staatshaushalt herstellen würden. Von einzelnen Vorlagen seines Ressorts kündigte der Minister solche, betreffend eine Reform der Fabrikationsabgabe auf Zucker, Einschränkung der Ausgaben für Pensionen und Begrenzung der Ausgaben für Schiffsbauprämien und Schiffahrisprämien bei der Handels⸗ marine auf jährlich 10 Millionen Lire, an. Andere Vorlagen beträfen die Abschaffung der Gemeindesteuern auf mehlhaltige Nahrungsmittel, eine Revision der Gebäudesteuerveranlagung und ähnliche nicht fiskalischen Zwecken dienende, sondern auf Milderung von Härten und Üngleichheiten im Steuerwesen gerichtete Maßnahmen. Der Minister legte alsdann dar, daß der Stand des Staatsschatzes sich infolge der guten Er⸗ gebnisse des letzten Betriebsjahres um mehr als 16 Millionen Lire gehoben habe, also günstiger sei als am Schlusse irgend eines der letzten zehn Jahre, und besprach weiter die Verhältnisse der konsolidierten Schulden sowie der sich vortrefflich bewährenden „Depots⸗ und Anleihenkasse“. Der Minister betonte, daß auch die Lage der Emissionsinstitute infolge der günstigeren Wirthschafts⸗ verhältnisse des Landes eine wirkliche Besserung aufweise. Die das Bankwesen betreffenden Bestimmungen sollten nicht abgeändert, aber deren genaue Einhaltung im Interesse eines gesunden Kreditwesens unverrückt im Auge behalten werden. Mit dem Hinweis auf eine Reihe wirthschaftlicher Thatsachen, die als zweifellose Anzeichen des forischreiten— den volkswirthschaftlichen Aufschwungs in Italien anzu— sehen seien, schloß der Minister seine , — Nach⸗ dem der Minister, dessen Rede wiederholt von Beifall unter— brochen wurde, sein Exposés unter erneuten Beifallsrufen be— endet hatte, nahm die Kammer das Abkommen mit der „Italienischen Handelsgesellschaft Benadir (Italienisches Somali⸗ land)“ über die Verwaltung der Städte und Territorien in Benadir und dessen Hinterlande an.
Yumũnien.
Der König und der Prinz Ferdinand sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von Bukarest nach Sinaia zurückgekehrt.
Beide Kammern wählten gestern ihre Bureaux. Der Senat wählte Boeresco gegen den Junimisten Rosetti mit 7ö gegen 22 Stimmen zum Präsidenten und Kogalniceano, Severeano, Theodor Vacaresco und Ghika⸗-Deleano zu Vize⸗-Präsidenten. Die Deputirtenkammer wählte Constantin Olanesco mit 110 Stimmen zum Präsi⸗ denten und Alexander Catargi, Pano und Nicolas Filipesco zu Vize⸗Präsidenten. In allen Bureaux siegten die Konservativen mit großer Mehrheit.
Amerika.
Nach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Meldung ist das neue chilenische Kabinet solgendermaßen gebildet worden: Premier⸗Minister Elias Fernandez Albano, Auswärtiges Rafael Errazuriz Urmeneta, Finanzen Manuel Salinas, Justiz Francisco Herboso, Krieg Ricardo Matte, Industrie Florencio Valdes.
Afrika.
Ein in Lon don eingetroffenes amtliches Telegramm aus Kapstadt besagt, dem „W. T. B.“ zufolge: Der Oberst Kekewich, welcher den Oberbefehl in Kimberley führe, be— richte, daß vom 18. bis zum 25. d. M. mehrere unbedeutende Scharmützel mit den Buren stattgefunden hätten, bei denen 2 Offiziere und 3 Mann verwundet worden seien. Die Gesundheit der Gefangenen sei gut, das Wasser reichlich. Die Buren seien aus der Umgebung von Kimberley verschwunden.
Ein anderes amtliches Telegramm aus Kapstadt besagt: Der General Gatacre habe am Montag Bushmansholk mit einem Bataillon Infanterie und berittener Infanterie be— setz. Seine Hauptmacht stehe bei Putters Kral. Der Feind habe sich auf Molteno zurückgezogen.
Ueber das Gefecht bei Graspan wird dem „Reuter⸗ schen Bureaun aus Orange River Station vom 27. November weiter gemeldet: Als die Buren von den Anhöhen bei Graspan vertrieben gewesen, hätten sie sich in guter Ordnung zurückgezogen. Das 9. Lancers⸗Regiment habe den Versuch gemacht, sie abzuschneiden, und es sei ihm auch gelungen, den Feind zu erreichen; doch sei das Regiment genöthigt gewesen, sich zurückzuziehen, da von einem Hügel ein heftiges Feuer auf dasselbe eröffnet worden sei. Während des weiteren Rückzugs seien die Buren, welche unter dem Befehl des Generals Cronje gestanden hätten, mit Granaten heschossen worden.
Eine Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Pietermaritzburg vom gestrigen Tage besagt: Nachrichten aus Ladysmith vom 24. d. M. zufolge bft: de sich dort alles wohl. — Die Verlustliste des Gefechts bei Graspan, welches amtlich das Gefecht bei Enslin genannt, werde, beziffere die Verluste, einschließlich der bereits gemeldeten der Marine⸗Brigade, auf insgesammt 198 Mann. Die Liste enthalte auch die Verluste der 9. Lancers. Einer weiteren amtlichen Verlustliste zufolge sind zwei bei Enslin als ver⸗ wundert gemeldete Marineoffiziere gestorben, ferner wurden drei Offiziere des Jorkshire⸗Regiments verwundet; bei einer Rekognoszierung am Sonntag wurde ein Leutnant der 9. Lancers verwundet.
Der Transportdampfer „Bavarian“ ist mit den fremden Militär⸗Attachss an Bord gestern in Kapstadt eingetroffen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (112) Sitzung des Reichs tag es,
welcher der ö des Reiche⸗Justizamts Dr. Nieber⸗ ding beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Berathung des Antrags der Abgg. Agster und Genossen (Soz.). die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session den Entwurf eines Reichs-Berggesetze s
vorzulegen, — in Verbindung mit der Berathung eines den⸗
selben Gegenstand betreffenden Antrags der Abgg. Lenz⸗ mann und Dr. Müller⸗Schaumburg (fr. lte]
Den sozialdemokratischen Antrag begründete zunächst der Abg. Sachse (Soz.) in längerer Rede, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
Statistik und Volkswirthschaft.
Arbeitsnachweis.
Im Regierungzbenrk Liegnitz hat die EGerichtung allgemeiner Arbeitsnachweisstellen weitere Fortschritte gemacht. Zu der Liegnitzer Arbeit tnachweisstelle sind im Laufe des Sommers gleichartige An⸗ stalten in den Kreisen Landezhut, Hirschberg, Lauban, Goldberg⸗Haynau und Sprottau getreten, und auch diese haben bereits recht erfreulich: Erfolge zu verzeichnen. Es liegt in der Absicht, alsbald, nachdem die in der Bildung begriffenen Nachweis stellen in Glogau, Freystadt, Görlitz Löwenberg und Hoyerswerda ihre Thaͤtigkeit begonnen baben werden, die Gründung eines Zentralverbandes der Arbeitsnachweisstellen des Regierungs- bezirks herbeizuführen.
Fürsorge für Arbeiter. Das Kuratorium der Kreissparkasse zu Solkenhain hat 30 Arbeitern, welche mindestens seit 5 Jahren Spareinlagen be—⸗ sitzen und wenigstens 5 Jahre hintereinander bei demselben Arbeit geber treu gedient haben, Prämien von 10 bis 15 M, im Gesammt⸗ betrage von 65) 4M bewilligt.
Zur Arbeiterbewegung.
Eine u n zwischen den Berliner Steinsetz meistern und ihren Gesellen hinsichtlich des Budenrechts ist, der, Staatzb. Ztg.“ zufolge, erzielt worden. Auf Grund des Budenrechts, einer alt. hergebrachten Einrichtung im Steinsetzgewerbe, haben die Gesellen das Recht, Sonnahends nach dem Frühstück auf eine kurze Zeit zusammen⸗ zutreten, um äber die Lohn und Arbeits verhältnisse zu berathen. Nach dem neuesten Tarif sollte das Budenrecht jedoch in Fortfall kommen. Eine Versammlung der Gesellen faßte folgende Resolutton: ‚Die Gesellen⸗ versam lung nimmt den Vorschlag der Innungsmeister an, wonach das Budenrecht in der althergebrachten Weise bis 1. März beizubehalten und von da ab wegen der verkürzten Arbeitszeit des Sonnabends nach dem Fühstück z stündige Versammlung abzuhalten ist, und daß diese Viertelstunde in den Sommermonaten von der Mittagspause gekürzt wird. In den Wintermonaten jedoch darf die Mitiagspause nicht gekũrzt werden.“
Aus Havre meldet W. T. B.“ unterm 79. d. M.: Tausende von Dockarbeitern sind in den Ausstand getreten und verlangen eine Lohnerhöhung.
Funst und Wissenschaft.
Die Ausstellung der modernen Tapeten und Teppiche im Königlichen Kunstgewerbe⸗ Museum wird morgen, Donnerstag, Nachmittag geschlossen. In Vorbereitung ist eine Aus⸗ stellung altflandrischer Wandteppiche aus dem Besitz des Grafen von Tiele Winckler sowie eine Ausstellung von Schüler ⸗ arbeiten der Unterrichtsanstalt.
Bauwesen.
Der Technischen Hochschule in Darmstadt ist, wie das Centralbl. d. Bauverw.“ meldet, bei dem aus Anlaß der Doppel- Geburtstagsfeier Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzozs und der Großberjogin von Hessen am 23. November d. J. in der Aula der Hochschule veranstalteten Festakt nach preußischem Vorgange das Promotiongrecht verliehen worden.
In dem Wettbewerb für Pläne zu einem Siechenhause in Pirna i. Sachsen waren 22 Entwürfe eingegangen. Das Preis- gericht erkannte der Arbeit des Architekten Richard Wolf in Dresden den ersten Preis (500 6) und der Arbeit der Architekten Rust u. Müller in Leipzig den jweiten Preis (00 6) zu. Die Entwürfe mit dem Kennzeichen „Armen ⸗Schlößchen? und „Vierblättriges Klee blatt“ wurden zum Ankauf vorgeschlagen.
Gesundheitswejen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter Ueber⸗ ständerindern ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden dom Schlacht Viehhofe zu Nürnberg am 28. November.
Malta.
Durch Government notice vom 21. d. M sind die früheren Bestim mungen bezüglich der in Malta eintreffenden Passagiere dahin abgeändert worden, daß letztere vor ihrer Landung eidlich versichern müssen, daß sie während der letzten 21 6 nicht in Portugal oder während der letzten 7 Tage nicht in Ggypten gewesen sind. Andernfalls haben sie fich einer 21, bezw. 7 tägigen Quarantäne auf dem Schiffe zu unterziehen. (Vergl. Reichs. Anzeiger Nr. 232 vom 2. Oktober d. J)
Kiel, 28. Nobember. (W. T. B.) Von dem hlefigen Kreis- physikus wurden, wie die „Kieler Zeitung“ mittheilt, zwei Fälle von schwarzen Blattern festgestellt, der erste Fall bei einam= russischen Matrosen, der zweite Fall bei einem wahrscheinlich von esem infisterten Kinde. Alle santtären Vorsichtsmaßregeln sind ge⸗— troffen; ein Theil der Marinemannschaften ist einer Nachimp fung. unterzogen worden.
Theater und Mu k.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Beethoven d Oper „Fidelio“ unter Kapellmeister Struß' Leitung gegeben. Zu Be- inn wird die Ouverture „Vonore“ Nr. 3 gespielt. Bie Leonere singt räultin Hiedler, den Florestan Herr Sylha. — In der am Sonntag stattfindenden Aufführung der . Walküren von , Wagner fing die Königlich preußische Kammersaäh gerin Frau Lili Lehmann dee Brünnhilde, den Siegmund Herr Kraus, die Sieglinde Fräulein Yiedler, die Fricka Frau Goetze. Als Wotan gastiert Herr van Rooy. Das Abonzement ist ufgehoben. Preise der .
i. Rang Und Pargnet 17 , I. Rang 8 66. — Frau Melba in Fin
le, en, und wird, wie schon mitgetheslt, an Montag-
den 5. Bejember, tz Lucid in. Licia von Lammermoor' auftreten.
r * —
;
*
Du, rr, w , 3 r z — . K eg mr ne. . a , . 2 ? — —
2 —
e
r /