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Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministerium s. 1. No⸗ vember. Skripzik, Festungsbauwart von der ernten ,, zum Festungs⸗Oberbauwart, Finke, Wallmeister von der Fortifi⸗ kation Metz, zum Festungsbauwart, — ernannt.
2. Nobem ber. Wutsdorff, Baurath zu Schwerin, Sonnen burg, Garn. Bauinsp. zu Königsberg i. Pc. J, Stuckhardt, Garn. Bauinsp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des J. Armee⸗ Korps, — in die Lokal⸗Baubeamtenstellen nach Berlin IV bezw. Schwerin und Königsberg i. Pr. Lwversetzt.
3. November. Hagemann, Garn. Bauinsp. zu Plön, in die einstweilig einzurichtende Lokal ⸗Baubeamtenstelle nach Altona II zum 1. April 1900 versetzt. Schulze, Keul, Kasernen-Inspektoren auf Probe ö Iüterbog bezw. Mülhausen i. E., zu Kasernen⸗-Inspektoren ernannt.
4. November. Thoms, Kasernen⸗Insp. in Wittenberg, zum Garn. Verwalt. Kontroleur ernannt. .
6. No vember. Jankowfeky, Garn. Bauinsp. zu Lyck, als technischer Hilfsarbeiter zur Intend. des XVII. Armee-Korps, Ber g⸗ haus, Garn. Bauinsp,, technischer Hilfsarbeiter der Intend. des XVII. Armee-Korps, in die Lokal. Baubeamtenstelle nach Lyck, Schirmacher, Garn. Hauinsp. zu Rastenburg, Bl aß, Garn. Bau⸗ wart ebenda, Loock, Garn. Bauschreiber auf Probe ebenda, — in⸗ folge Verlegung dieser Lokal⸗Baubeamtenstelle nach Königsberg i. Pr. III zum 1. April 1900, — versetzt. ;
11. November. Marx, König, Zihlmstr. Aspiranten, zu Zahlmstrn. beim IV. Armee-Korps ernannt.
13. Novem ber. Schleicher, Proviantamts⸗Direrttor in Königsberg i. Pr., zum 1. Januar 1900 nach Münster, Knötzelein, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Intend. der 4. Div., zu der Korps Intend. deg VI. Armee-Korps, Proschky, Intend. Se— kretär von der KorpzIntend. des XVII. Armee Korpz, zu der Intend. der 4. Dir., Wittrin, Intend. Reagistrator von der Intend. des J. Armee-Korps, zu der Intend. des TV. Armee Kerps, Engelien, Intend. Registrator von der Intend, des TV. Armee-Korps, zu der Intend. des JI. Armee-Korps, zum 1. April 1900, — versetzt. Köhler, Zahlmstr. von der 1 Abtheil. 1. Porommm. Feld Art. Regts. Nr. 2, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
14. Nopem ber. Niemann, Kasernen⸗Insp. auf Probe in Allenstein, zum Kasernen⸗ Inspa ernannt. Tölle, Bekleidungzamts⸗— Assist. auf Probe, beim Garde ⸗Korps endgültig angestellt.
15. No vember. Bansem er, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim Garde. Korps ernannt. .
Durch Verfügung der General- FIaspektion des Ingenieur- und Pionier Korps und der Festungen. LI. Nopember. Dessauer, Festun 6. Oberbauwart von der Forti⸗ fikation Magdeburg, auf die Burg Hohe nollern kommandiert. Böhler, FestungsOberbauwart von der Fortifikation Wesel, zur Fortifikation Bitsch, Oertwig, Wenzel, Kramm, Festungsbauwarte von der Fortifikation Neubreisach bezw. Posen und Bitsch, zu den Fortifikationen Posen bezw. Cuxhaven und Graudenz, Hartwig, Kram er, Festungs— bauwarte von der Fortifikation Danzig bezw. Cuxhaven, zur Forti⸗ fikation Swinemünde bezw. Neubreisach, — versetzt.
Königlich Sächsische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennangen, Befsrderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 19. November. Erzherzog Otto von Oesterreich Kuiserlich und Königliche e heit Gen. Major à la suite des Garde ⸗Reiter⸗Regts., zum
en, Lt hefördert.
22. November. Dietrich, Hauptm und Komp. Chef im 13. Inf. Regt. Nr. 178, vom 1. Dezember d. J. ab zur Dienstleistung in das Bekleidungs amt kommandiert. Frhr. v. Uslar ⸗ Gleichen, Hauptm. und Komp. Chef im 9. Infanterie⸗Regiment Ne. 133, Wagner, Hauptm. im 11. Jaf. Regt. Nr. 139 und Adjutant der 5. Inf. Brig. Nr. 63. — Patente ihres Dien tgrades verliehen. Sppe, Oberlt. im 6. Infanterie Regiment Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Belassung in dem Kommando beim Königl. vreuß. Großen Generalstabe, zum überzäbl. Hauptm., Hetzer, Oberlt. im Schützen (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 198, jum Hauptm. und Komp. Chef, — befördert. Kästner, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, vom 1. Dezember d. J. ab zur Dienst⸗ leistung in das Bekleidungs amt kommandiert. v der Decken, Lt im 11. Inf. Regt. Nr. 139. v. Schönberg, Lt. im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prin; Georg Nr. 1068, Stahlmann, Lt. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, — zu Oberlts, v. Portatius, Fäbnr. im 3. Jãger⸗Bat. Nr. 15, zum Lt, — befördert. Die charakterif. Fähnriche: Steffens im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bayern. Moering, Kannengießer im 4. Jaf. Regt. Nr. 103, Gaupp, v. Goetze im 6. Inf. Regt. ; önig Wilhelm II. von Württemberg, Sorge im 7. Jof. Regt. Prinz Georg Nr. 106, 2 v. Uslar Gleichen ich im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107. Die 5 ̃ Thierig, Jungblut im Schätzen(Füs.). Regt. rin; org Rr. 108, Schreyer im 9. Inf. Regt. 133, Meljer i 10. Inf. Regt. Nr. 134, Portins im nf Nr. 177, Grünewald im 13. Inf Regt.
im 14. Inf Regt. Nr. 179, v. Po rtatius im 1. Jäg
Frhr. v. Friesen im 2. Jäger ⸗Bat. Rr. 13, v. im Carab. Regt, v. Watz dorf im 1. Köaigs⸗K v. der Decken, Beyer im 2 Königs⸗Hus. Rr) witz im 1. Ulan Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joser O
König von Ungarn, Graf zu Münster im 2
Hielscher, Steinkopff. Quaas, v. Pflugt in
Regt. Nr 12, Weste, Reichert, Gebra im 2. Fe
Nr. 25, Kirsten, Gutwasser, De .
Nr. 32; die Unteroffisiere bezw. Oberj
im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser
Scherel im 4. Inf. Regt Ne. 103,
h. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 1 1 —
im 6. Jaf. Regt. Nr. 1065 König Wihelm 11. von Wa Overbeck, Lindner im J. Jaf. Regt. Prinz Georg Nr. 1 Piehl im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Rr Weigel. Nicolai im Schützen (Füs. Regiment Prinz Georg Nr. 108, Teuscher im 9. Infanterie Regiment Ne. 133, Bunde im 10. Inf. Regt. Nr. 131, Bracker im 14. Inf. Regt. Nr. 179, Graf Vitzthum v. Eckstädt im 2. Jäger Bat. Nr. 13, v. Stieglitz im Garde⸗Reiter⸗Regt. v. Zehmen. Frbr. v. Uslar⸗ Gleichen im Carab. Regt. v. Lilienthal, Mörle-Hevnisch im 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, v. Römer im 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Kretschmar im 1. Feld⸗Art. Regt Nr. 12, Roennefahrt, Neu mann, Lindig im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, — zu Fähnrichen ernannt.
Im Beurlaubtenstande. 22. November. Die Ltz. der Res.: Babrmann des 2. Green. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen. Dr. Roßbach des 4. Inf. Regts. Ne. 103, Dr. Gewiese des 16. Inf. Regts. Nr. 134, Kluge des Carab. Regts., Haberland des 2. Feld. Art. Regts. Nr. 28, Stärker, Lt. der IJaf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bautzen. Lehmann, Lt. der Inf. 1. Aufgebets des Landw. Benrks Pirna, Beckmann, Lt. der Kavallerie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Küstner, Lt. der Feld Art. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Oberlts. befördert. Schäffer, Lt. der Inf 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Dresden Altft, in die Res. und zwar des 6. Inf. Regis. Nr. 105 König Wlhelm II. von Warttemberg zurück- versetzt. Die Vie Feldwebel bejw Vije⸗Wachmmeister: Herschel des Landw. Bezirkz Leipzig, Bessell des Landw. Beürks Drenden⸗ Neustadt, Dr. Bergmann des Landw. Bejirk Dresden ⸗Altft., Wetzig des Landw. Benrks Plauen, Raffelt des Landw. Benrks Großenhain, Dr. Asche des Landw. Bezirls Lewüg, Köhler deg Landw. Bezirks Schneeberg, i Ltg.
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der Res. des 1. (Leib Grenadier⸗ Regiments Nr. 100, Zweigler des Landw. Beztrks Plauen, Stroschein, Krämer des Landw. Bezirks Dresden⸗Neust, — zu Lts. der Res. des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Tobias des Landw. Bezirks Bautzen, Stübner des Landw. Bezirks Zittau. — zu Lts. der Reserve des 3. Inf. Regtg. Nr. 102 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bayern, Küntzel des Landw. Bezirks Dresden ⸗Neust., Dr. Britze des Landw. Bezirks Bautzen, Richter des Landw. eirks Dresden ⸗Altst, Mey des Landw. Bezirks Bautzen, — ju Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 103, Zettler, König des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, Dr. Wils dorf des Landw. Bezirks Borna, Riedel des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, — zu Lts. der Res. des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Thorade des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Ecken brecht des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Müller des Landw. Bezirks Freiberg, Heinerth, Schulze, Raßow, Holfeld des Landw. Bezirks Leipzig. — zu Lts. der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Favregu, Sieler, Schaper, Grahl, Dr. Sachse des⸗ selben Landw. Bezicks, Hemmann des Landw. Bezirks Wurzen, Zobler des Landw. Bezirks Glauchau, Kuhlemann, Dr. Oertel des Landw Bezirks Leipzig,. — zu Lit. der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 10977, Seyfert des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst.,, Thumb des Landw. Bezicks Döbeln, Reinhardt des Landw. Bezirks Dresden ⸗Altst.,, Höfer des Landw. Bezirks Frei⸗ berg, — zu Ltg. der Res. des Schüßen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Nathusius des Landw. Benrks Zwickau, Dr. Hase des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, — zu Lts. der Reserve des 9. Inf. Regts. Nr. 153, Roehling des Landwehr⸗Bezirls Schneeberg, Dr. Hahn, Dreßner, Hartung des Landwehr ⸗Bezirks Leipzig, Bräcklein des Landw. Bezirks Plauen, — zu Ltz. der Res. des 10. Jaf. Regts. Nr. 134, Kästner des Landw. Bezirks Pirna, Dr. Uhlig, Roux des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst, — zu Ltz. der Ms. des 11. Inf. Regts. Nr. 139, Merz desselben Landw. Be⸗ zirks, zum Lt. der Res. des 13. Inf. Regts. Nr. 178, Wünsche des.« selben Landw. Bezirks, Peglau, Dr. Lange, Dr. Störk des Landw. Bezirks Leipiig, — zu Lts. der Res. des 14. Jaf. Regts. Nr. 179, Br. Kohlschütter des Landwehr ⸗Bezirkz Meißen, zun Leutnant der Reserve des 1. Jäger⸗Bataillons Ne. 12. Eck des Landwehr - Bezirks Glauchau, zum Leutnant der Reserve des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, Krug des Landw. Bezirks Leipzig, Schönfelder des Landw. Bezirks DrezdenAltst, Müller des Landw. Bezirks Wurzen, — zu Lts. der Res. des 3. Jäger Batz. Nr. 15, Kabitz sch des Landw. Bezirks Wurzen, Leb mann des Landw. Bezirks Dresden -Altst6, Schulz des Landw. Bezirks Leipzig. Dr. Lehmann des Landw. Bezirks Bautzen, — zu Lts. der Res. de Carab. Regts. Marthaus des Landw. Bezirks Warzen, zum Lt. der Res. des 1. Königs-Hus. Regts. Rr. 18, Becker, Röthig des Landwehrbezick3z Leipzig, zu Leutnants der Reserve des 2. Königia— Husaren⸗Regiments Nr. 19, Zschille des Landwehrbezirks Großen hain, Nette des Landwehrbezirks Wurzen, — zu Leutnants der Res. des J. Ulan. Regts. Ne. 17 Kaiser Tanz Joseph von Oesterreich, König von Uagarg, Dr. Gutknecht, Schmidt des Landw. Bezirks Leipzig, zu Lts. der Res. des 2. Ulan. Regts Nr. 18, Huth dessel ven Landw. Bezirks, Kammel des Landw. Bezirks Bautzen, Kietzl ing des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst.,, Lüthe des Landw. Bezirks Leipzig, — zu Lts. der Res. des 1. Feld⸗Art. Regta. Nr. 12. Krauß desselben Landw. Bezirks, Wolf des Landw. Bezirks Zwickau, Schmidt des Landw. Bezirks Großenhain, — zu Lts. der Res. des 2. Feld— Art. Regts. Nr. 28, v. Carlowitz des Landw. Bezirks Meißen, zum Lt. der Res. des 3. Feld⸗Art. Reats. Nr. 32. Lenk des Landw. Bezirks Schneeberg, Pürckhauer, Siefert des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst, — zu Lts. der Res. des Fuß. Art. Regts. Nr. 12, Dr. Seidel desselben Landw. Bezirks, zum Lt. der Ref. des 1. Pion. Batz. Nr. 12, Dehlschlegel des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 2. Pion. Batz. Nr. 22, Hirsch des Landw. Bezirk Wurjen, Merz des Landw. Bezirls Plauen, — zu Lts. der Res. des 2. Traian Bats. Nt. 19, Brussig, Reymann des Landw. Bezicks Dresden ⸗Alist, Bieler des Landw. Bezirks Zittau, Frauenstein des Landw. Bezirks Bautzen, Dr. Wagner des Lando Bezirks Pirna, Thömel, Haack, Süss, Probst, Dr. Gröppel des Landw. Bezirks Leipzig, Große des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, Dr. Gündel des Landw. Bezirks Annaberg, Fble des Landw. Bezirks Zwickau, — zu Lis. der Landw Inf. 1. Au gebots, Winkler des Landw Bezirks Leipzig, zum Lt. dir Landw. Jäger 1. Aufgebots, Oppermann desselben Landw. Bezirks, zum Lt. der Landw. Feld ⸗Art. 1. Aufgebots, — befördert.
Abschie willigungen. Im aktiven Heere. 22. No⸗ dem ber. v. Schubert, Hauptm. und Komp. Chef im Schäützen⸗ (Fäs.) Regt. Priaz Georg Nr. 108, in Genebmigung seines Abschied?⸗ gesuchs mit Pensi er Erlaubniß zum Fortiragen der Regts. Uniform mit de iebenen Abzeichen, von Hey dendorff, DOberlt. in 12 Inf. Regt. Nr. 177, in Genehmiaung seines Abschieda⸗ gesachs mit Den und der Erlaubniß zum Tragen der Armee Uniform, — zur Disv. aestellt. Pienitz, Lt. in Schützen⸗ (Fäs.) Regt Prinz Georg Nr. 108, der Abschied bewilligt.
Im Benrlaabtenstande. 22. November. Duckart, Haurtm. der Res. des Schützen ⸗(Füs.) Regts. Prin Georg Nr. 165, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiier⸗ dieses
e vorgeschrie denen Abzeichen, Dr. Stobbe, Lt. der er⸗Bats. Nr. 15. beruss Uebertrittz in Könial. vreuß. ab, Oberlt. der Jaf. 1. Aufgebots des ehufs Ueberfübrung zum Landsturm 2. Auf⸗ v. Armee . Uniform, Inf. 2. Auigebots Aufgedots des Landw. Oberlt. der chmann, 6 n
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Die Unterärzte Dein je des v. Bezirks Frei⸗
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Nilitãr Verwaltung. es Kriegs⸗Ministerium Sz. 13. No⸗ vember. Richter, Ol Art. Regts. Nr. 12, als Re 17. Novem ber. tüller Zablmstt. vom 2. Ulan. Regt. Nr. 18, unterm 1. Dejember 1599 zum Intend. Registrator bei der Intend. des XTIT. (2. K. S.) Armee -Korrs ernannt.
Deutscher Reichstag. 111. Sitzung vom 28. November 1899, 1 Uhr.
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Artikel Fa, gegen den Widerspruch der Vertreter der ver⸗ bündeten Regierungen von der Kom mission eingefügt,
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ändert das Krankenversicherungsgesetz dahin ab, daß 29 dem Bundesrath die Befugniß zustehen soll, die Kranken⸗ v r, , . auf die Heimarbeiter auszudehnen. Die bezügliche Verordnung kann auch für bestimmte Gewerbszweige und für örtliche Bezirke erfolgen. Ein Antrag des Abg Frei⸗ herrn Heyl zu Herrnsheim (nl) enthielt nur den Vorschlag einer entsprechenden Resolution.
Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Die jetzt im Entwurf enthaltene Bestimmung ist auf Antrag der sozialdemokratischen Mit- glieder von der ganzen Kommission einstimmig angenommen worden. Die Fassung, die die Kommission gewählt bat, ift eine solche, daß ihr auch die verbündeten Regierungen zustimmen könnten. Die Behauptung des Berliner Großkonfeltionärs Manheimer, daß für die Krankenversicherung der Heimarbeiter schon gesorgt sei, hat sich in dieser Allgemeinheit als nicht zutreffend er— wiesen. Auch die Frage, ob und wie weit die Hauptunter⸗ nehmer, die sich der Zwischenmeister bedienen, für die Einzahlung der Beiträge und Eintrittsgelder der Hauggewerbetreibenden und ihrer Gehilfen aufjukommen und ein OYrittel davon aus eigenen Mitteln zu entrichten haben, ist durch die Kommission beantwortet worden. Redner facht auszuführen, daß sich im allgemeinen die materielle Lage der Arbeiter seit 25 Jahren erheblich ge⸗ bessert und daß es mit der sozialdemokratischen Verelendungs-« theorie garnichts aaf, sich habe. Die Versicherungspflicht aber für diese Heimarbeiter, die am allerschlimmsten daran seien, müsse als eine der dringendsten Nothwendigkeiten so schnell wie möglich ein. geführt werden; sie könnten nicht darauf warten, bis ein neues Kranke aversicherungsgesetz ergangen sei. Seine Freunde würden ein⸗ stimmig für diesen Artikel 7a stimmen. Das Gesetz von 1897 hätte ja diese Pflicht schon ausgesprochen, und da es nickt zu stande gekommen sei, . die erste Gelegenheit benutzt werden, dies Verfäumniß nach⸗ zuholen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Den sachlichen Ausführungen des verehrten Herrn Vortedners kann ich mich in allen Punkten anschließen. Auch wir wünschen, die Lage der Heimarbeiter zu verbessern; und ich babe ja bereits in Aus—= sicht gestellt, daß die Verhältnisse der Heimarbeiter Gegenstand einer späteren gesetzlichen Regelang sein sollen. Die Gründe, welche für die verbündeten Regierungen in der Kommission dafür maßgebend waten, sich gegen diesen Paragraphen auszusprechen, und welche auch gegenwärtig noch maßgebend sind, liegen nicht auf sachlichem, sondern auf staatsrechtlichem Gebiet. Das unter der Verwaltung meines Herrn Amtsvorgängers zum Besten der Konfektionsarbeiter aus— gearbeitete Spezialgesetz kann für diesen Vorgang nicht angezogen werden; es war eben ein Spezialgesetz nur für die Konfeltionsarbeiter, damit war auch die Möglichkeit gegeben, auch die Krankenversicherung derselben gleichzeitig zu regeln. Hier handelt es sich dagegen um eine Novelle zur Gewerbeordnung, und es ist mindestens ungewöhnlich, in einer solchen Novelle zur Gewerbeordnung theilweise ein großes, zu— sammenhängendes Gesetz wie das Krankenversicherungsgesetz einer Reform oder Ergänzung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts.) Wir halten aus staatstechtlichen Gründen den Vorgang, in einem Gesetz Materien, welche in ein ganz anderes gesetzliches Gebiet fallen, gelegentlich zu regeln, für einen außerordentlich bedenklichen (sehr richtig), und deshalb müssen wir uns gegen diesen Paragraphen aussprechen. Aber außerdem liegt keine sachliche Nothwendigkeit vor, jeßt diesen außerordentlichen Weg zu beschreiten. Noch vor Ihrem Wiederzusammentritt im neuen Jahrhundert — verzeihen Sie, die Frage ist eine streitige (sehr richtig! Heiterkeit) —, also im nächsten Jahre werden Ihnen fünf Novellen zur Unfallversicherungs—⸗ Gesetzgebung zugehen, einschließlich der vom Reichstage so sehr ge— wünschten Unfallentschädigung der in den Gefangenenanstalten ver⸗ unglückten Personen. Wie ich bereits im vorigen Jahre angezeigt habe, soll, falls diese Novellen verabschiedet werden, in der nächsten Session eine Nobelle zur Reform der Krankenversicherung vorgelegt werden. Diese Frage also, die hier von Ihnen jetzt schon geregelt wird, dürfte meines Erachtens organisch zu der in der nächsten Stssion vorzulegenden Novelle zur Krankenversicherung gehören.
Sachlich baben wir gegen die Veisicherung der Heimarbeiter nichts einzuwenden, obgleich immerhin noch das Bedenken besteht, ob es nicht, ebe man den Heimarbeitern, diesen mit so schweren Ver⸗ hältnissen kãmpfenden Leuten, eine neue Last auferlegt, richtiger wäre, die Beitragélaften zur Krankenversicherung anders zu regulieren, ob man also nicht, che man den Heimarbeitern diese Last auferlegt, eine Regulierung der Krankenversicherungsbeiträge dahin eintreten ließe, daß die Unternebmer die Hälfte und die Arbeiter auch nur die Hälfte stait zwei Drittel zu bezahlen hätten. Ich möchte deshalb dringend bitten, diefe beiden Gegenstände nicht miteinander zu verbinden Glauben Sie aber, daß man in der That die Regelung dieser Frage nicht aufschieben kann bis zur Berathung der Krankenversicherunge⸗ nevelle im nächsten Jahre, so bitte ich dringend, den staatsrechtlichen Auffassungen der verbündeten Regierungen dahin entgegenzukommen, daß Sie diesen Paragraphen hier streichen und als Initiativantrag zur Krankenversicherung einbringen. Ich würde meinerseitz nichts da— gegen haben, daß Sie dann in diese Novelle auch hineinsetzen: dieselbe tritt gleichzeitig in Kraft mit dem Inkrafttreten der Nevpelle zur Ge— werbeordnung. Dann ist Ihrem sachlichen Wunsch vollkommen ge⸗ nügt und unsere ftaatsrechtlichen Bedenken sind gleichzeitig erledigt. (Bravo! rechts.)
Abg. Sin ger (Soz) führt aus: Daß eine Aenderung deg Krankenkassengesezes nichi in die Gewerbeordnung paßse, könne doch nicht; verschlag⸗n; es wäre schlimmften Falls ein Schönheitsfehler. Die weitere Frage, ob man vorweg eine andere Vertheilung der Krankentassenbeiträg? vornehmen solle, sei nebensächlich Was der Abg. von Heyl ausgeführt habe, beweise nur, daß er die Verelenduagsibrorie nicht kenne. Daß Artikel 7a überhaupt nothwendig g⸗worden sei, liege allerdings; an der Lässgkeit der städtischen Gemeinden, von der ihnen im Gesetz gegebenen Befug ⸗ niß Gebrauch zu machen. Aber die Städte hätten vielfach, and — nicht ohne ein Gajübl der Beschämung mässe er es aussprechen gerade auch die Reichsbauptstadt Berlin, in diesem Punkte nichte gethan. Die Gewerbedepatanion der Bärliner Stabtoerwaliung babe einstimmig ein folches Ortestatut befürworte, aber von dem Augen blick an, wo die Agitation der Unternehmer dagegen begonnen babe, sei Ti- Durchsetzung derselben bei den städtischen Behörden nicht mehr möglich gewesen. Die Frage, wer die Beiträge zu zahlen habe, sei ja gewiß von Bedeutung Ver XTom⸗ missione vorschlag halte daran sest, daß auf bundetgräthliche Ver, ordnung die ü gejwungen werden löanten, elbft die Beitrage zu erlegen und sich vo den Arbritan rep, don den Jwischtameistern zei Drittel der Beiträge eistatten iu lassen. Nach seiner (Redaers] Meinung müßte ohne weite eg die generelle Verxflichtung der Hauptunternehmer ohne Rückgriff cuf die Zwischenmeister aut gesprochen werden; sie mäößten die a . politischen Lalten, die sonst jener Industrielle tragen müsse, eben allẽ tragen, und dem Mißbrauch, daß sie viese Laften und da)u 1 Lie serung Jen Arbeilstäumen und vielfach auch von Arbeins gerät auf Zwischenpersonen abgewälst hätten, müßte endlich gründlich ge—
steuert werden. Die Gesetzgebung müsse eingreifen, in die dände der Kom munen dürfe man die Entscheidung über solche sozialpolltischen Fragen nicht mehr legen.
Abg. Dr. von Levetzow (d. kons. ): So sehr wir die Ausdehnung der Krankenversicherangspflicht wünschen, so sind wir unter keinen Umständen in der Lage, für diesen Arnkel innerhalb der Gewerbe- ordnungsnovelle zu stimmen. Es sollen hier die verschiedenartigsten Materien zusammengebracht werden, man will auf diesem Wege den anderen Faktor der Gesetzgebung zu etwas zwingen, worauf er freiwillig einzugehen aus gewichtigen Gründen verhindert ist. Schon heute wiffen unsere Verwaltungs beamten in den Gesetzen, ganz besonders in der durch 25 Rovellen komplizierten Gewerbeordnung, kaum noch Bescheid; wir kommen bei der Berathung dieser Novelle schon zu einem § 13946 hh. Der Staatssekretär hat ja den Weg gezeigt, auf dem alle Theile in befriedigender Weise zum Ziel gelangen.
Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Wenn die verbündeten Regierungen die Angelegenheit auf dem Wege des Initiativanträgs regeln wollen, so schließen wir uns den Ausführungen des Herrn von Levetzow an, indem auch wir dasselbe Vertrauen zu den verbündeten Regierungen häben, wie die Deuischkonservativen. Der Marxismus ist widerlegt in allen seinen Hauptpartien; das eherne Lobngesetz ist aufgegeben, die Verelendungetheorie ist aufgegeben. Bleibt nür noch übrig das dem Kapitalismus angeb— lich immanente Gesetz. Aber auch die Krisentheorie bat bis jetzt keine praktische Probe bestanden. Nicht die Gelehrten der Sozialdemokratie entscheiden darüber, sondern die praktischen Erfahrungen des Lebens. 2 . ganzen Marxistischen Theorie ist danach nichts mehr übrig geblieben. ö .
Abg. Dr. Hitze (Zentr.); Die Sozialdemckraten behaupten aller- dings alle, daß sie auf dem Boden des Marxismus stehen, aber in Wirklichkeit tommen dabei die verschiedensten Anschauungen zu Tage. Herr Bernstein und Herr Kautsky vertreten ganz verschiedene Stand punkte. Herr Bebel hat sich aufs äußerste offentlich dagegen gewehrt, daß 3. Bernstein der Resolution Bebel auf dem Hannoverschen Parteitage
eistimmte; Herr Bernstein konnte ihr nach Bebel's Anschauungen.
garnicht beistimmen. So sieht es mit der Einigkeit der Partei aus. In der Sache handelt es sich nur um die Zweckmäßigkeitsfrage, ob diese Bestimmung in die Gewerbeordnungsnovelle aufzunehmen sei. Da sich die Regierung ausdrücklich für die Nothwendigkeit der Rege⸗ lung erklärt bat, so ünd auch wir gern bereit, auf den von Herrn von Hevl acceptierten Weg ju treten.
Präsident Graf von Ballest rem: Auf der Tagesordnung steht die Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung und nicht die Be⸗ sprechung des sozialdemokratischen Parteitages in Hannover. Nachdem die Erörterung eine Wendung genommen hat, die mit dem eigent⸗ lichen Berathungsgegenstande nur in losestem Zusammenhange steht, bltte ich doch, es endlich damit genug sein zu lassen und zur Gewerbe⸗ ordnung zurückzukehren.
Abg. Roesicke⸗Dessau (6. k. F): Die von den verbündeten Regierungen 1897 gemachte Vorlage trug den Titel ‚Eniwarf eines Gefsetzeß zur Abänderung der Gewerbeordnung und des Kranken versicherungsgesetzes!?“. Nichts Anderes hat auch die Kommission beschlossen, und es ist vecwunderlich, daß jetzt dieser Standpunkt so großen Bedenken begegnet. Mein Vertrauen auf die Zu⸗ sage des Staatssekretärs ist zwar nicht ganz so unbedingt wie bei Herrn von Levetzow, aber in der Annahme, daß er namens der verbündeten Regierungen gesprochen hat, will ich mich bescheiden. Die Absicht, die Beiträge auf die Arbeit- geber und Arbeiter gleich zu vertheilen, wird ja gewiß zu Erörterungen führen; es ließe sich damit vor allem eine leichtere Verbindung zwischen Kranken und Javalidenkasse berstellen. Ueber diese letztere Frage wäre mir eine Aeußerung des Staatesefretärs sehr erwünscht. In der zweiten Lesung könnte man übrigens unbedenklich für Art. 7a stimmen.
Abg. Freiherr von Stumm (Ro.) pspricht sich ebenfalls im Sinne der Aaregung des Abg. Dr. von Leveßzow aus und meint ferner, daß es besser sei, ihr schon jetzt nachzugeben, da sonst in dritter Lesung leicht die Abstimmang dem Zufall anheimfallen könnte.
Abg. Singer: Ich will dem Abg. von Heyl kurz erwidern — (Präsident: Ich kann daz nicht hindern, mache den Redner aber darauf aufmerksam, daß er dann wieder anderen Herren Gelegenheit zur Erwiderung geben und die Debatte abschwetfen lassen wird.) Ich glaube, meine Erwiderung wird so schlagend sein, daß eine weitere Debatte sich erübrigt. Herr von Heyl hat ange— fangen, nicht wir. Die Sozialdemokratie steht weder gesell⸗ schaftlich noch wissenschaftlich so da, daß man sich mit ihr ke— schäftigen muß, hat Herr von Heyl gesagt. Daz muß ich gan entschieden zurückweisen Was das Gesellschaftliche anbetrifft, so be—⸗ ruht das auf Gegenseiligkeit, und die Frage des Wissenschaftlichen zu beleuchten, würde ich Slunden lang reden und der Zensur des Präsi⸗ denten verfallen müssen. Ich begnüge mich also mit dieser Abwehr.
In der Abstimmung wird Art. 7a. gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.
Im Artikel 7b. soll der letzte Absatz des 8 1382. folgende neue Fassung erhalten:
„Me untere Verwaltungsbebörde kann die Beschäftigung von Arbeiterinnen üher 16 Jahre, welche kein Hauswesen zu besorgen haben und eine Fortbildungeschule nicht besuchen, bei den in 1950 als nothwendig bezeichneten Arbeiten an Sonnabenden und Vor— abenden von Festtagen Nachmittags nach 55 Uhr, j doch nicht über 85 Uhr Abends hinaus, gestatten. Die Erlaubniß ist schriftlich zu ertheilln und vom Arbeitgeber zu verwahren. Eine Abschrift der⸗ selben ist an einer den Arbeiterinnen zugänglichen Stell: aus zubängen.“
Auf Antrag des Abg. Kürsch (Zentr wird der letzte Satz gestrichen. Artikel 728 im übrigen ohne Debatte angenommen.
Artikel 8 fügt dem Titel VII einen neuen Abschnitt Vl (68 1399 —1391) hinzu, welcher bestimmt ist, die Arbeits— verhältnisse in den offenen Verkaufsstellen zu regeln, und die Ueberschrift tragen soll: „Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen.“ Bezüglich der Arbeitszeit dieser Per⸗ sonen enthielt auch ein Antrag des Abg. Freiherrn Heyl zu Herrnsheim einige Bestimmungen. Zu Grunde liegen die Er⸗ hebungen der Kommission für Arbeiterstatistik. Hauptsächlich in Betracht kommen die Verkürzung der Arbeitszeit bezw. die Festsetzung einer Minimal⸗Ruhezeit und einer Laden⸗ schlußstunde. Die Gast⸗ und Schankwirthschaften fallen unter diesen Titel nicht. .
§z 1396 lautet nach den Kam missionsbeschlüssen:
„»In den offenen Verkauft stellen und den dazu gehörenden Schreibstaben (Komtor) und Lagerräumen ist den Gehilfen, Lehr— lingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu ge— währen.
In den Gemeinden, wiche nach der jweiligen letzten Volla— zählung mehr als 200 0 Ginwohner haben, muß die Ruhezeit für offene Verkauftstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen und Lähr— linge i werden, mindestenz 11 Stunden betragen. Für kleinere Ortschaften lan diese Rähezeit durch Ortgstatut ein zeführt werden. (Abs. 2 ist Zusatz der Kommission)
Innerhalb der Arbeitéjeit muß den Gehllfen, Lehrlingen und Acbeilern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb dez die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudeg einnehmen, muß die Pause mindesteng 19 Stunden betragen, ihre Dauer kann jedoch durch die Gemeindebehörde allgemeln oder für einzelne Geschäfts— zweige verläsgert ober einhettlich festaesetzt werden.“
Dazu liegen mehrere Ahänderunggsanträge vor. Der Abg. Freiherr von Stumm will den letzten Absatz gänzlich streichen. — Die Deutschtonservativen beantragen die Streichung deg zweiten Absatzes und im dritten Absatz die Herabsetzung beg Minimum für die Mittagspause von
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1169 Stunden auf 1 Stunde. — Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) geht auf allgemeine . setzung einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens 123 Stunden, einer Mittagspause von 2 Stunden, und will die Verpflichtung der Verkaufsstellen und Komtorinhaber statuieren, dem Personal Sitzgelegenheit zu gewähren.
Abg. von Tiedemann (Rp.): Wir werden für die zehnstündige Minimalruhezeit, aber gegen die Absätze 2 und 3 stimmen. Die Grenze von 20 009 Personen ist von der Kommission ganz will—⸗ kürlich gewählt. Wunderbar ist auch, wie die Kommission dem Ge⸗ hilfen elne längere Mittagspause nicht gönnen will, wenn er im Ge⸗ schäft der einzige ist, sondern diese längere Pause erst dann eintreten lassen will, wenn mebrere Gehilfen da sind. Die Gesetzgebung sollte sich nicht so sehr in Einzelheiten verlieren, eine Frage wie die Mittage⸗ pause regelt sich dock praktisch von selbst. Will man hier überhaupt reglementieren, dann soll man hier nach dem Antrage der Deutsch⸗ konservativen nur eine Stunde als Nerm geben. Bringend möchte ich davor warnen, die unglückliche Gemeindebehörde mit besonderen Befugnissen in dieser Materie auszustatten. Der Bürgermeister und Gemeinde ⸗Vorsteher ist dabei den wunderbarsten Beeinflussungen aus— gesetzt; man sollte sie in eine so gefährliche Lage garnicht bringen. In benachbarten Vororten könnten dadurch die verschiedensten Rege— lungen eintreten und die größten Mißstände hervorgerufen werden.
Abg Rosenow (Soz.) führt aus: Die Forderung der Sozial demokraten gehe sehr viel weiter als die Kommsssionsbeschlüsse. Sie wollten zwölf Stunden Ruhezeit, zwei Stunden Mittagspause und erhöben schließlich die auch von bürgerlichen Kreisen gestellte Forderung von Sitzgelegenheiten fär die Verkäufer und Verkäuferinnen. Diese ihre Forderungen seien aber nur Mindestforderungen, auf welche sie sich beschränkten, weil sie die Frage des Norinalarbeitstages bei dieser Gelegenheit nach dem Gang der Verhandlung in der Kommission nicht aufrollen wollten. Die Erhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik hätten ergeben, daß 4400 der Gehilfen und 50 o½υ der Lehrlinge mehr als 14 Stunden täglich in den offenen Verkaufslokalen arbeiten müßten. Nicht nur die Bequemlichkeit des Publikums sei der Grund sür die mißbräuchlich lange Arbeitszeit; sie habe ihren Grund auch in der langen Arbestszeit in den Engrosgeschäften. Deshalb hätten die Sozialdemokraten zuerst diese Bestimmung auf das ganze Hindelt⸗ gewerbe ausdehnen wollen. Die Regierung selbst habe ja auch auf diesem Standpunkte gestanden; die Thronrede habe ausdrücklich von der Regelung der Arbeitszeit im Handelsgeschäft“, also ganz allgemein, gesprochen. Man habe also von vornherein den Anschein erweckt, als ob es sich um eine solche allgemeine Regelung handele, während man sich jetzt auf die offenen Verkaufs⸗ stellen beschränke. Geld und Kredithandel, Spedition, Kommission, Buchhandel, Zeitungsverlag, alle diese Geschäftszweige hätten hier mit in Betracht gezogen werden müssen, wenn ein wirksamer Schutz der Handelsangestellten erreicht werben sollte. Jasbesondere aber seien die Verhältnisse der Handelshilfsarbeiter reformbedürftig. Der Ver⸗ band der Hilfsarbeiter habe auf seinem Verbandstage von 1898 statistisch festgestellt, daß der größte Theil 14. 15, 16, 17, ja. daß 58 Mitglieder sogar 18 Stunden täglich Arbeitszeit gehabt hätten. 701 Mitglieder hätten überhaupt nur angeben können, wann ihre Arbeitszeit beginne, nicht aber, wann sie zu Ende wäre. Bei den großen Spedit onsfiemen, beim Berliner Spediteurvereia würden systematisch Kinder noch in den spätesten Abendstunden verwendet, und zwar hätten sie, trotzdem sie bloß 1,50 Æ vnro Woche Lohn bekämen, fast ebenso schwer zu arbeiten wie die Erwachsenen. Ebenso sei das Bureau. und Lagerpersonal der Fabriken und Eagros—⸗ Konfektionäre gänzlich ungeschügt und müsse namentlich in der Saison bis in die Nacht, bis nach 11 Uhr, und in unausgesetzter Thätigkeit sein. Die sächsische Textilindustrie biete eim Ivpisches Muster der Ausbeutung der Ängestellten. An den Liefertagen müsse der Handelsgehilfe unbeschränkt bis in die tiefe Nacht hinein arbeiteten. Die Resolution, die der Kommission beliebt habe für die Handelsangestellten zu beschließen, werde seine Partei ja annehmen müssen, aber es wäre sehr zu wünschen, daß die Ausführung nicht so lange auf sich warten lassen möchte, wie dieser Artitel 8 erwartet worden sei. Die Beschlüsse der Kommission bedeuteten einen guten Anfang, aber nur einen Anfang. Die eingegangenen Petitionen gingen ja vielfach auch viel weiter, und zwar nicht nam die von Angestellten herrührenden, sondern auch die von Handelskammern. Die Berliner Kolonialwaarenhändler freilich wollten es nicht recht Wort haben, daß auch in ihren Geschäften zum theil mißliche Zustände herrschten, die Thatsachen sprächen aber eine zu deutliche Sprache. In den Kon— trakten werde direkt eine 14stündige Arbeitszeit ausgemacht, und in deingenden Fällen müsse diere verlängert werden; die Räume seien vielfach nicht geheizt und dte Löhae sehr niedrig. Die Behauptung der Kolonial waarenbhändler, daß Geschäftszeit und Arbeitszeit nicht dasielbe sei, treffe auch für die meisten Fälle nicht zu. Beständig steige die Ziffer der Krankheitsfälle in den Kreisen dieser in offenen Verkaufsstellen thätigen Personen. Die Berliner Orte krankenkasse und die Münchener Kasse für das kaufmännische Personal hätten festgesetzt, daß nervöse Erkrankungen, Blutarmuth, Tuberkulose vorzüglich auf die Nachtheile dieses Berufs, übermäßige Arbeitszeit und damit verbundene schlechte Ernährung sowie auf das Sitzverbot, das vielfach bestehe, zurückzuführen seien. In manchen Geschäften bestehe neben dem Sitzverbot auch noch das Verbot, im Laufe der ganzen Nachmittaǵ⸗ und Abendsheschästigung einen Imbiß einzu— nehmen. (Redner bringt eine große Zahl solcher Geschästsorenungs— bestimmu igen zur Verlesung.) Um diesen Zuständen zu steuer müßten die Handeligehilsen durchweg unter die Gewerbeerenung gestellt werden. 71 0½ aller Handelsangestellten sei in offenen Laden- geschäften in Hamburg biz 9 Uhr, 32 ½ sogar bis nach 10 Uhr beschäftigt. Die Sozialdemokraten glaubten ja nicht, daß durch die Festietzung einer täglichen Ruhezest von 12 Stunden die Stehlenlosi gkeit aufgehoben würde, aber de keine Acbeiteklasse unter diesen Auswüchsen so zu leiden habe wie der Stard der Pandels— angestellten, so würd: durch die Fixierung einer zwölsstündigen Mube— zeit wenigstens etwas gegen die Stellenlosigkeit ausgerichtet werden. Was die Mittagspause betreffe, so lägen die Verhältnisse nicht allge— mein so, wie der Abg. von Tiedemann es dargestellt habe. Gebilfen bew. Gehilfinnen gingen erst dann zum Minttagetisch, nachdem der Prinzipal gespeist hätte, und an Tagen, wo viel zu tbun sei sei die Tischzeit eine sehr beichränkte namentlich für diejenigen, die in dea G.“ schäften selbst speisten.
Abg. Bargmann fr. Volksp.) beantragt, eine 11 stündige Ruhezeit einzuführen.
Abg. Bassermann (nl.): Gegen die Höbe der Konventional.« strafen wendet sich ein Beschluß der Kommissien, der später zur Verhandlung gelangen wird. Auch über die Arbeinezeit der Handels an zestellten sollen ja nach dem Beschlusse der Kommissien Ecbebungen vorgenommen werben. Die Frage der Sltzgelegenheit baben wir bei der Berathung des Handesgesetzbuches sehr gründlich erörtert. (Gpenluell würden wir bereit sein, auf eine besügliche Vorschrift hier in der Gewerbeordnung einzugehen. Die Zunahme der Ver käuferinnen ist in den letzten Jahren eine ganz außerordentliche gewesen; es können bei zu langer Arbeitszeit Gesundbeitsschädigungen nicht aus bleiben, und es muß bei den verheiratheten Frauen das Familienleben empfin lich leiden. Andererseitz steht die Thatsache eines großen Angebots weiblicher Personen fest auf diesem Gebiet In der Kom— missien sind sowobl 17 wie 11 Stunden empfohlen worden, aber nicht durchgedrungen; man hat sich schließlich auf die 10 Stunden der Vorlage geeinigt. Ein Theil meiner Freunde ist auch bereit, sich auf den Boden der Vorlage zu stellen, weil ez sich um eine Neuerung handelt, die das dadengeschaft wenigstend im Anfange empfindlich treffen wird. Ich möchte meinerseits die Annahme der Kommisstongbeschlüsse empfehlen. In größeren Städten ist die Ausnutzung der Arbeitskräfte bei dem größeren Angebote viel größer alg auf dem Linde. Hie Mata Mf! bat die Kommission schließlich auf 1 Standen sestgesetzt. Das ist nicht zu viel, wenn man erwägt, daß die Angesteltten in Kontoren u. s. w. durchweg eine zwelstündise Pause haben. Die Petitien deg Vereins für weibliche
Angestellte hebt mit MNecht hervor, daß die längere Pause schon des.
wegen gewährt werden muß, damit dieselben die Zeit gewinnen, ihr Mittagsmahl ohne Uecberstürzung außerhalb des Hauses einzunehmen.
Staatssekretär des , . Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Die großen Mißstände, die im Handelsgewerbe bestehen, haben die verbündeten Regierungen veranlaßt, Ihnen diese Vorlage zu unterbreiten. Die hierauf bezüglichen Bestimmungen ent- halten eigentlich den Hauptkern der gesammten Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung. Wir wollen vor allen Dingen die Verhältnisse der Hand
lungsgehilfen in kaufmännischen Geschäften einer gründlichen Besserung
unterziehen. Ich möchte aber doch bitten, bei Ihren Berathungen einen Gesichtepunkt nicht zu vergessen. Es handelt sich auch hier um langeingewurzelte Verhältnisse. Wir müssen den Wunsch haben, daß, wenn wir Bestimmungen erlassen, sie auch wirklich durchgeführt werden, und wir etwa nicht, wie dies beispielsweise bei einer bekannten anderen Verordnung der Fall ist, um ihre Durchführung zu kämpfen haben mit dem passiven Widerstand eines großen Theils der Prinzipale, und wenn irgend wie der Elnwand begründet ist, daß sich solche Vor⸗ schriften zwar leicht geben, aber schwer kontrolieren lassen, so ist er hier begründet bei dem engen Verhältniß, in dem in kauf männischen Ladengeschäften der Prinzipal zu seinen Untergebenen steht. Ich würde also den Wunsch haben, daß das hohe Haus nicht Bestimmun— gen tiifft, die augenblicklich einen gar zu scharfen Eingriff in bestehende Verhältnisse mit sich bringen und geeignet sind, den passiven Wider— stand eines großen Theils der betbheiligten Peinzipale hervorzurufen. Meine Herren, Sie haben ja wahrscheinlich die Petitionen, die von den verschiedensten Seiten gegen zu strenge Bestimmungen auf diesem Gebiete eingereicht sind, ebenfalls gelesen. Persönlich bin ich der An— sicht, daß für die allermeisten Geschäfte, mit Ausnahme vielleicht der Geschäfte, welche Nahrungsmittel verkaufen, der Acht⸗-Uhr-⸗Laden⸗ schluß praktisch durchaus durchführbar sein würde. (Sehr richtig! rechts) Ich glaube aber, man muß hier zunächst einmal mit der Minimalruhezeit beginnen, man muß abwarten, ob sich die Be⸗ theiligten selbst entschließen werden, in ihtem eigenen Interesse und dem ihrer Angestellten vernünftigerweise den Ladenschluß zu regeln, und ob sich daraufhin nicht eine gewisse allgemeine Sitte bildet, auch unterstützt durch die Forderungen, die die Handlungegehilfen selbst in dieser Beziehung stellen werden. (Sehr richtig!)
Ich meine überhaupt, man unterschätzt doch die Bestimmungen, die wir Ihnen hier vorgeschlagen haben. Ich gestatte mir zunächst nur darauf hinzuweisen, daß, wenn eine Minimalruhezeit von 1 Stunden verlangt wird, diese Rahezeit in vielen Geschäften längst schon überholt ist. Nach der Statistik haben von je 100 Betrieben mit männlichen Gehilfen eine Arbeitszeit bereits von 12 Stunden und weniger, allerdings mit Einschluß der Pausen, in den Großstädten 30,4 0m, in den Mittelstädten 184 0ͤ½, in den Klein städten 80/9 und in den Landstädten 60/0. Ich bitte diese Statistik zu beachten, auf die ich bei meinen weiteren Ausführungen zuröck— kommen werde, weil daraus hervorgeht, daß die g der Handlungsgehilfen nicht in dea großen Stä sondern in den kleinen und den Mittelstädten. Aber welch großen Fortschritt doch die allgemeine 10stündig: Minimalrubezeit mag sich daraus ergeben, daß von je 100 Brꝛtrieben lichen Gehilfen eine Arbeitszeit von 15 bis 16 Stu Städten 13 0½ der Geschäfte, in den Mittelstädten städten 30 in den Landstädten 322 und in wohnern 332 0/0 haben. Auch hier zei; Inanspruchnahme der Arbeitszeit oder, wer Kommission gebrauchten Ausdrucks bedienen Präsenzzeit, in den kleinen und mittleren sächlich aber grenzt sich die Arbeitsze kleinen Städten sehr verschieden na Geschäfte ab. Es giebt in den kleinen einzelnen Tagen, namentlich an Markttagen, zum späten Abend ganz ent sind . s ĩ die . wissen, aber in große Geschäfte erinner! schäfte, von denen i legen zu können, daß ic daß ein Kunde in herausgekommen wäre. solche Geschäfte mi nur Gxport oder Versandgeschäfte? oder Präsenzzeit fü artigen Geschäft, w
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Seelen, und zwischen Geschäften
solchen, die nur einen Gehilfen hergebenden Ausfübrungen,
einzelnen Geschäfte nicht darnach ben einer Stadt von über oder unte
Gs kommt vielmebr auf die Natur de Art der Waaren, die in einem
In einem Geschäft bespielsweise, Stoffe zu solchen verkauft werden, ; dlel geringerer Verkebr sein als in einem Kolonialwaaren ode waarengeschäft, und auf diesen inneren Unterschted
des Geschäftsortes meines Erachtend keinen Cnflus. EL gegen dliesen Beschluß der Tommisston noch ein onder d Bede Macht man eine solche Zweitdeilung, o
männischen Arbeite kräfte suchen werden,
wo eine 11sinndige Rubezeit destebt, d. d
beschäftigt sind, und in größeren nnd mistlene
notorlsch, daß ea schon letzt ganz außerorde kleinen Geschäftsprinziral, üderdanr
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