1899 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet . jf , daß der betreffende i nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht febit.

Deutscher Reichstag.

112. Sitzung vom 29. November 1899, 1 Uhr.

Zur Berathung steht der Antrag der Abgg. Agster

und Genossen z. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis zur nächsten Session den Entwurf eines Reichs⸗Berggefsetzes vorzulegen), in Verbindung mit den Anträgen der Abgg. Lenz⸗ mann und Dr. Müller⸗Schaumburg (fr. Volksp.) auf bal digste Vorlegung des Entwurfs eines solchen.

Abg Sachse (Soz.) führt aus: Der Reichstag habe seiner Zeit die verbündeten Regierungen zur Vorlegung eines einheitlichen Reichs⸗ , aufgefordert. Es sei aber bisher nichts erfolgt, und nach⸗ dem der Verein zur Wahrung der bergbaulichen Interessen sich gegen das Zustandekommen eines solchen ausgesprochen habe, scheine die Re⸗ gierung überhaupt keine Absicht mehr zu haben, die Frage zu er⸗ wägen. Die Sozialdemokraten seien aber nicht die Ersten, die dieses Ver⸗ langen stellten. Schon das Frankfurter Parlament habe i. J. 1848 ein solcheg Gesetz verlangt, ebenso habe i. J. 1871 der Geheime Bergrath Achenbach diese Forderung erhoben. Eine Reihe von internationalen Bergarbeiter ⸗Kongressen habe ebenfalls dieses Ver⸗ langen gestellt damit die noch vielfach vorhandenen rückständigen partikularrechtlichen Bestimmungen endlich in Wegfall kämen. In Sachsen bestebe bekanntlich noch das Arbeitsbuch für Bergleute; dort könnten auf Grund des saͤchsischen Berggesetzes Bergarbeiter entlassen werden, wenn sie gestrikt hätten, und es werde von dieser Befugniß noch Gebrauch gemacht In dem erwähnten Berggesetz seien zudem nichi weniger als 11 Gründe aufgeführt, aus welchen Arbeiter ohne weiteres entlassen werden könnten; in einer Reihe dieser Fälle verlzren sie dazu auch noch ihre zur Knappschaftekasse gejahlten Bei⸗ träge, die nicht selten bis zu 1000 und mehr Mark betrügen. In das sack sische Arbeitsbuch werde außerdem beim Abgang ein Fübrungsattest eingeschrieben. Auch diese Bestimmung habe zu den größten Un— zuträglichkeiten geführt. Allgemein, auch von verständigen Arbeit- gebern und von den Aerzten, werde anerkannt, daß für den Berg= und Hüttenbetrieb der Achtstundentag als Norm anzuerkennen seᷣ. Thatsäͤchlich aber bestehe in vielen deutschen Staaten eine viel längere Arbeitszeit. Die Bergleute seien gejwungen, bei der allerschlechtesten Luft, von oben und unten durch Wasser bedroht, bei einer Hitze von 40 Grad Celsius und darüber zu arbeiten, und trotzdem fämen 10, 12, 14 Stunden Arbeitszeit vor, wag geradezu eine Un= menschlichkeit sei. Ein einheitliches Berggesetz müsse geschaffen werden, welches als Maximaljeit 8 Stunden rorschtiebe. Dann würde auch das Famillenleben der Bergarbeiter sich anders und besser als bisher gestalten. In diesem Reichs Berggesetz müßte auch darauf Rũcksicht genommen werden, daß die Bergarbeiter vielfach nicht dicht beim Berg- werk wohnen könnten, sondern oft stundenweit davon entfernt Wohnung nehmen müßten. Nach einer preußischen amtlichen Statistik seien die Arbeitsleistungen der Berglente in den letzten Jahren um 13 gestiegen, obwohl die Arbeiten nicht, etwa seichter, sondern viel schwerer geworden seien; es sei das lediglich das Refultat der Ueber⸗ und der Sonntagsschichten. Die Folgen der überlangen Arbeilsgzeit seien aus den Verwaltungtzergebnissen der Knappschafts. Krankenkassen nur zu deutlich ersichtlich; die Zahl der Kranfentage sei prozentual in ganz borrendem Steigen begriffen. In Sachsen feien 47, im Bochumer Verein 50, in Bavern 63,8 oo der Mitglieder der Knappschaftekassen jährlich krank. Dieselben ungünstigen i ergäben sich für Oberschlesien, für das Walden burger und Neuroder

vier. Auch die durchschnittliche Dauer des Krankbeitsfalls sei eine außer- gewöhnlich lange; während diese im Baugewerbe, welches von den Übrigen Gewerben die höchste Ziffer aufweise, acht Tage betrage, ver⸗ doppele und verdreifache sie sich bei den Knappschaftskassen. Im Zwickauer Bezirk sei die Arbeitszeit noch immer zwölf Stunden; während sie aber dort auf verschiedenen Werken neuerdiags herabgesetzt worden sei, sei sie auf den Arnim'schen Werken in Planitz noch me unter zwölf Stunden berabgegangen. Wer die Schwere der Grubenarbeit zu würdigen verstehe, werde sich auch über ihre schädlichen Einwirkungen auf die Gefundheit der Bergarbeiter klar sein. Auch die Einrichtung von Braufebädern müßte durch Reichsgesetz allgemein vorgeschrieben werden. Mit der Schaffung von Mannschastsbädern gebe es nur langsam vorwärts. Man lasse die Leute in ihrem Schmatz nach . geben, oder man richte die Anstalten so schlecht ein, daß kein

aum zum Umziehen vorhanden sei. Durch das Reichs Berggesetz müßte ferner auch achttägige Bezablung bejw. Abschlagszahlung vorgeschrieben werden; heute werbe noch vielfach nur alle zwei, drei Wochen ausge zablt. Auch die allgemeine Einführung von Lohnzetteln sei zu ver⸗ fangen. Weiter müsse der Unfug, der mit dem willkürlichen Nullen der Hunde getrieben werde, durchaus durch Reichsgesetz beseitigt werden. Die Berginspektlion müßte durch Leute auß dem Berg⸗ arbelterstande ergänzt werden, welche das Pertrauen der Arbeiter genössen, dann werde es auch mit der Aussicht besser werden. Die Knapp⸗= schafts⸗Berufsgenossenschaft habe sich bis heute hartnäckig geweigert, U fallverbütunge. Vorschriften für die Bergwerke zu erlassen. Daher die schrecklichen Unfall jablen, welche der deutsche Bergbau aufweise. In den Jahren 1856 bis 1898 seien 53 76 schwere Unfälle vor⸗ zekommen, im Jahre 18935 allein 1264 tödtliche und 48 000 ent- schã rigungeyflichtige Unfälle. In anderen Ländern Belgien, England, Frankreich, nähmen nicht wie bei uns diese Unfall⸗ zabien jäbrlich jn, sondern von Jahr zu Jahr ab,

und zwar infolge der besseren Gestaltung der Inspektion. (Redner verliest den Brief eines Bergarbeiters, der fich ausführlich über die Oberfläͤchlichkeit der Inspektion 2c. verbreitet, Die berg⸗ polizeilichen Vorschriften über die Zahl der Schüsse, über den Stein. und Kohlenfall, wie über die Anfseuchtung des Kohlenstaubs blieben vielfach unbeachtet. Redner führt weiter eine Reihe von Gerichtè⸗ verhandlungen an, die ergeben hätten, daß die Bergbeamten ebenso wie die Arbeiter die bergpolizeilichen Sicherheits. und Schutz vorschriften außer Acht ließen. Bessere Instandhaltung der Gruben, bessere Fürsorge für Leib und Leben der Bergarbeiter könne nur erreicht werden, wenn die Berginspektoren durch Bergarbeiter Delegirte affistiert würden, wie es in England, Frankreich, Belgien der Fall sei. Im preußischen Abgeordnetenhause habe man die Sache so dargestellt, als ob der in Frankreich über die Wirksamkeit der Einrichtungen erstattete amtliche Bericht sich ungünstig darüber äußere; das sei aber nicht der Fall, wie sich aus dem Bexicht selbst ergebe, indem sowohl Staatsbeamte wie Arbeitgeber die Ein⸗ richtung als eine gute und nützliche anerkannt hätten Der Abg. von Eynern habe gemeint, die englischen Bergarbeiter erfreuten sich einer solchen Institution, weil sie national geftnnt seien. Das Gegentheil sei wahr. Auch der Abg. Hitze habe gemeint, die Arbeiter würden dieses Recht mißbrauchen, wenn man es ihnen zugestände. Man habe aber nicht danach zu fragen, ob die Einrichtung nur da getroffen werden solle, wo es den Bergwerksbesitzern paffe, sondern ob sie sich bewährt habe; und sie habe sich in den drei Staaten vorzüglich bewährt, auch in Belgien bereit?. wo sie erst seit einem Jahre in Kraft sei. Die Knappschaftskassen müßten die Wittwen, und Waisenunterstützungen erhöhen; denn diese Renten seien noch vielfach so niedrig, daß die Armenkasse mit eintreten müsse; die Unfallrenten dürften, das sei das einstimmige Verlangen der Bergarbeiter Deutschlands, nicht weiter auf die Pension angerechnet werden. Weiter sei eine Ver einbeitlichung des Knapyschaftskassen vefens, welche den Uebergang der Bergleute aus einer Kasse in die andere erleichtere und es unmöglich mache, daß der Arbeiter seine an die erste Kasse geleisteten Beiträge einbüße, zu verlangen. Ebenso müßte für die Wahlen zu den Knappschafts⸗ vertretungen ein anderes, die Rechte der Bergarbeiter besser wahrendes Verfahren eingeführt werden. Daß die deutsche Montanindustrie ein solches einheitliches und den Ansprüchen der Arbeiter besser entgegen⸗ kommendes Reichs- Berggesetz wegen der finanziellen Belastung nicht ertragen könne, sei eine Behauptung, zu deren Wizerlegung ein Blick auf den Kurszettel genüge. Die Durchschnittsdividende der deutschen Bergwerke habe von 1891——696 in Sachsen 7a / so / betragen, 1897 aber sei sie auf 50/0 in ganz Deutschland gestiegen und dürfte 1898 sicherlich 12,09 betragen häben. Die Herren würzen also, auch wenn ein solches Berggesetz ergehe, noch erhebliche Ueberschüsse erzielen können. Es liege nur am guten Willen des Reichstages und der Reichs , , dem deutschen Bergbau ein solches ae ie Gesetz zu geben.

Vize Präsident Dr. von Frege: Der Abg. Sachse het nahezu drei Stunden zur Begründung seines Antrags gebraucht. (Unruhe bei den Sozialdemokraten. Rufe: Das geht Sie nichts an) Ich bitte um Ruhe. Zur Begründung des Antrags Lenzmann hat das Wort der Abg. Beckb. 2

Abg. Beck h Coburg (fr. Vollep.): In Vertretung des verhinderten Antragstellers habe ich Ihnen den Antrag desselben zu empfehlen. Nachdem der Vorredner als Spezialist eine Unmasse von Details vorgetragen bat, kann ich mich auf einige allgemeinen Gefichtspunkte beschränken. Es wird allerdings gerade gegenwärtig sehr schwer sein, mit dieser een, durchzudringen, weil verschiedene Staaten mit einer Rerision dieser Gesetzgebung befaßt sind. Aber es erscheint unter allen Umständen geboten, behufs einheitlicher Gesetzgebung für das Bergbauwesen den Weg der Reichsgesetzgebung einzu⸗ schlagen. In dem großen Staate Preußen war es möglich, ein ein beitliches Berggesetz zu erlassen; es wird dann also wohl auch für das Deutsche Reich möglich sein. Die kleineren deutschen Staaten sind sedenfalls in schwieriger Lage, wenn sie von sich aus die Instanzen einsetzen und die Einrichtungen treffen sollen, die auf diesem Gebiet erforderlich sind. Nachdem sich auch die Interessentenkreise wiederholt in Petitionen und Resolutionen für eine reichegesetzliche, einheitliche Regelung ausgesprochen haben, bitten wir den Reichstag, unseren An— trag anjzunebmen. t 1

Abg. Hilbck (nl.): Wir sind bereit, jede Masche mit zu knüpfen, die für die Gemeinsamkeit der Gesetze in Nord und Süd des Vater⸗ landes zu knüpfen ist, und sind deshalb auch bereit, den Weg mit zu be⸗ treten, ein allgemeines, deuisches Berggesetz zu machen, aber mit der Einschrãnkung daß die den Landesbebörden durchaus notk⸗ wendigen Rechte vorbebalten werden. Der Abg. Sachse ver—⸗ langt nicht aus denselben Motiven ein Reichs ⸗Berggesetz, sondern er verlangt es, weil auf dem internationalen Berg- arbeiterkongreß diese Forderung aufgestellt ist. Giebt es etwas Widersinnigeres, als daß wir im Deutschen Reichstage uns von einem internationalen Bergarbeitertag etwas vorschreiben lassen sollen? Die Arbeitszeit fär die Bergleute ist sebr verschieden. Sie beträgt in Westfalen netto 8 Stunden; in anderen Landestheilen allerdings, z. B. in Schlesien, noch 12 Stunden. Ich balte das für zu lange. Die Arbeitszeit könnte auf das Maß wie in Westfalen gekürzt werden; aber dazu bedarf es keiner Regelung durch ein Berggesetz, sondern nur der polizeilichen Anordnung. Wenn die Bergarbeiter unter Unständen bei 40 Grad Hitze arbeiten müssen, so sind das doch nur Notharbeiten bei Grubenbränden, die niemals die Regel sind. Ich möchte ferner den

Bergwerksbesitzer sehen, der seine Leute im Wasser stehend 12 Standen lang arbeiten läßt. Jeder Bergwerksbesitzer weiß, daß sie dann nichts

leisten knnen, und jedermann weiß auch, daß in diesen Fällen die Arbeitszeit auf 6 Stunden abgekürzt wird. In Westfalen besteht eine Verordnung, daß bei einer Temperatur von 28 Grad nur sechs Stunden lang gearbeitet wird. Glauben Sie denn nicht, daß eine solche Vorschrift ebenso gut unter dem sächfischen oder preußi⸗ schen Berggesetz eingehalten werden könne, wie unter einem Reichs. Berggeseß? Wollen Sie in der That die Bergarbeiter anders behandein als jeden anderen Arbeiter, wollen e sie nicht ebenso unter die Gewerbeordnung stellen, wollen Sie einen Ausnahmezustand für eine einzige Kategorie schaffen? Alle die ge- forderten Dinge lassen sich ohne allgemeines Berggesetz regeln. Ich gebe zu, daß nach der Statistik 50 o aller Arbeiter in einem Jahre krank sind. Aber ist nicht jeder von ihnen vielleicht alle zwei Jahre einmal krank, namentlich wenn er zwei Drittel des Lohns als Kranken- geld bezieht? Nachdem durch die Krankenversicherung die Krankengelder gestiegen sind, ist es erklärlich, daß die Leute jetzt einmal einen Tag länger ju Hause bleiben als früher. Daß die Verhälinisse der Arbeiter namentlich in den letzten Jahren schlechter geworden seien, trifft nicht zu; es ist im Gegentheil sehr viel gescheben, um sie zu erleichtern. Die Löhne sind gestiegen. Da bei steigender Konjunktur die Nachfrage nach Arbeitern größer wird, müssen nach dem ehernen Gesetz von Angebot und Nachfrage die Löhne steigen. Gegen die Forderung, den jungen Leuten unter 18 Jahren die Arbeit in Bergwerken zu verbieten, würde ich nichts einzuwenden haben. Aber was sollen die jungen Leute vom 14. bis 18. Jahre anfangen? Das Nullen der Wagen bat bei allen Strikes eine große Rolle gespielt. Die Berg⸗ werksbesitzer glauben, diese Art Strafe nicht entbehren zu können, weil sie fonst niemals reine Kohle erhielten, sondern ein Gemenge, das ganz unverkäuflich ist. An dem Nullen der Wagen hat der Berg⸗ werksbesitzer nicht das geringste Interesse, weil die dabei einbehaltenen Beträge den Knappschaftgfassen zufließen. Der Bergbau ist ein ständiger Kampf des Arbeiters mit den Naturgewalten, und daraus ergeben sich die Unfälle. Es giebt Unfälle, welche die Kunst des Arbeiters und die Sorgfalt des Bergwerksbesitzers nie⸗ mals ganz verhüten wird. 45 aller Unfälle sind auf Stein. und Kohlenfall zurückzuführen, der nicht vorauszusehen ift. Man nimmt ja an den Vorsichtsmaßregeln beständig Ver⸗ besserungen vor; aber Vollkommenes erreichen wir nicht. Ferner werden Unfälle durch Verschulden oder Unvorfichtigkeit der Arbeiter hervorgerufen. Auf die Schuld der Arbeitgeber sind nur 1,10 60 der Unfälle zurückzuführen. Die von den Arbeitern selbst gewählten Delegirten halte ich nicht für nöthig, sondern für schädlich. Die berg⸗ poltzeiliche Aufsicht wird in Preußen, Sachsen und Bayern viel intensiver geübt als in England. Nach dem Bericht der Gewerbe⸗Inspektoren, den die Sozialdemokraten stets durch eine pessimistische Brille zu lesen pflegen, entfallen auf jede Schachtanlage 25 bis 26 Revisionen im Jahr. Neuerdings sind in Preußen sogenannte Ober⸗Einfahrer neben den Revlerbeamten und Assessoren angestellt worden, und diese Einrichtung bat sich gut bewäbrt. Wenn der Abg. Sachse gemeint bat, die Berg⸗ werksbeamten wollten sich bei den Bergwerksbesitzern lieb Kind machen, um einmal Privatbeamte zu werden, so ist gerade das Gegentheil der 6 Die Revisoren sind großentheils den Privatbeamten entnommen.

er Staat hat die besten Beamten den Zechen wegengagiert, und diese Beamten haben im Staatebetrieb eine viel bessere Stelle als im Privatbetriebe. Die nach England, Belgien und Frankreich entsandte Enquete ⸗Kommission hat berichtet, daß die Arbeiterdelegierten in England nut Ausstellungen machen an den Betriebgeinrichtungen, die die Bergwerksbesitzer zu unterhalten haben. Aber die Aus= stellungen an den Dingen, die die Arbeiter selbst zu unter⸗ ballen haben, ganz verschweigen. 40 0/ der Unfälle werden durch die Schuld der Arbeiter herbeigeführt; diese Zahl würde auch dadurch nicht vermindert werden, daß in geheimer Wahl Delegirte gewählt würden. Es würden nicht ruhige und besonnene Elemente gewãblt werden, sondern die Schreier und Hetzer. Die Arbeiter haben zur Auf⸗ sicht auch nicht die nothwendige berufliche und theoretische Vorbildung. Wenn der Abg. Sachse gemeint bat, der Staat ließe sich durch kapitalistische Bestrebungen beeinflussen, so muß ich das jzurückweisen. Der preußische taat ist, wie seine, ganze Vergangenheit zeigt, stark genug, um allen kapitalistischen Senrebungen mit Erfolg zu widerstehen, wenn sie versucht würden. Aber diese Bestrebungen sind nicht da. Irren ist ja mensch⸗ lich, auch Revierbeamte konnen irren. Wenn die von dem Vorredner vor- gebrachten Anklagen zur Kenntniß der Aufsichtsbehörde gekommen und begründet wären, dann würden die angeschuldigten Reyierbeamten auch nicht einen Tag langer im Dienst geblieben sein. Ebenso unrichtig ist die Behauptung, daß die Revierbeamten durch betrügerische Mani⸗ pulationen bei der Repssion getäuscht würden. Im Fabꝛikin spektoren. bericht befindet sich auch nicht ein einziges ungünstiges Uriheil, soweit es den Bergbau betrifft. Der Vorredner hai von den hohen Dividenden gesprochen. Vie Löhne der Arbeiter sind in einem weit höheren Maße gestiegen als die Dividenden. Ich kenne ein Dutzend Gruben, die noch gar keine Dividende bejahlen. Dieselben Details die der Vorredner den Landes gesetzen zur Last legt, können ebenso gut unter einem Reichsgesetz vorkommen. An dem Aufbau der Knapp schaftskassen, die durch die neue Soyialgesetzgebung auf einen gan anderen Boden gestellt worden sind, jetzt schon wieder zu tũtteln, empfiehlt sich nicht. Nach dem preußischen Berggesetz von 1865 haben sich die meisten deutschen Staaten, so vor allem die sũddeutschen Staaten, gerichtet; der Geltungsbereich des preußischen Geseres ift also ein recht großer. Daneben steht das sächsische Bergrecht, welcheg auch für Sachsen⸗Weimar maßgebend gewesen ist. Die Unterschiede jwischen dem preußischen und

ächsischen Recht sind aber nicht so sehr erheblich. In einigen Staaten esteht allerdings noch das alte Bergregal, so in Mecklenburg und Reuß. Eine Vereinheitlichung erscheint schwer, ist aber nicht unaug⸗ . Bezüglich des Polijelrechts gehe ich nicht soweit, den Landeg⸗ ehörden alle ihre bisherigen ö zu lassen, es sind zablreiche Bestimmungen darüber wohl der Aufnahme in ein allgemeines Reichs. gesetz fähig; was aber unbedingt den Einzelstaaten verbleiben muß, ist die Ausführung der bergpolizeilichen Vorschriften, so mannigfaltig sind die Verhältnisse; daher läßt sich die Ausübung der Bergpolizel nicht über einen Kamm scheren.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.):; Bei der vorgerückten Stunde ist ez nicht mehr möglich, auf alle Einzelheiten der Vebatte einzugehen. Wir haben s. 3. bei der Berathung des Bürgerlichen Gesetzhuchs für die betreffende Resolution gestimmt und ein einheitliches Bergrecht ver⸗ langt. Zur zivilrechtlichen Seite hat der Antragsteller zahlreiche Aus= führungen gemacht. Nach der sozialen Seite hin muß geltend ge—⸗ macht werden, daß die Arbeiterwohlfabrtsgesetzgebung Reichssache sein soll. Deutschland ist ein einheitliches Wirthschaftsgebiet, des⸗ halb sollen auch dessen Verhältnisse thunlichst einheitlich geregelt werden. Ist eine einheitliche Berggesetzgebung für Preußen möglich, dann wird sie es auch für ganz Deutschland sein. Ber Antragsteller hat weniger die Einheitlichkeit betont als die positiven irren en dargelegt, die in diesem Gesetz zur Feststellung kommen ollen. o lange wir keinen Entwurf vor uns haben, sind diese

orderungen akademisch. Ich will mich aber keineswegs dagegen auß— prechen. In Bezug auf unsere konkreten Forderungen für Berg⸗ arbeiterschußz weise ich auf unsere Erklärung im preußischen Ab— eordnetenhause hin. Wir haben auch die Reform der Knappschafts⸗ assen verlangt und die Vornahme der Wahl der Knappschafts.« ältesten in geheimer Abstimmung. Auch darf der Bergarbeiter seine Knappschaftskassenbeiträge nicht verlieren, wenn er in ein anderes Revier verzieht. Wir sind auch für Mitwirkung der Arbeiter bei der Handhabung der Aufsicht eingetreten. Als eine gesetzliche Bestimmung dieses Inhalts in Preußen nicht zu erreichen war, habe ich verlangt, daß man wenigstens Versuche in dieser Richtung mache, und das verlange ich auch heute noch. Ich bitte, wenigstens dem Antrage zuzustimmen, daß ein einheitliches Berggesetz eingebracht wird; daß es noch in dieser Session vorgelegt werden wird, glauben ja die Herren Antragsteller von der äußersten Linken selbst nicht.

Hierauf wird die Erörterung abgebrochen.

Schluß 5is⸗ Uhr. Nächste Sitzung Donnersta 1 Uhr Gewerbeordnungenodelle bung g

Literatur.

Die wohlbekannte Illustrierte Unterhaltungs—⸗ bibliothek“ des Verlages von Carl Krabbe in Stuttgart hat durch die neu erschienene Erzählung „Udo in England“ von Marie von Bunsen sowie einige andere Novitäten eine interessante Folge erhalten. Die Verfasserin der vorgenannten Erzählung, welche das Leben aller Stände, namentlich der obersten, in London und in der Provinz aus eigener Erfahrung kennt, führt den Leser in ebenso fesselnder wie ansprechender Weise in dasselbe ein. Das Leben auf den großen Adelssitzen, die Parlamentssessionen, die Klubs, die religiösen Versammlungen, das Sportwesen, die großartigen gemein⸗ nützigen Institutionen und die Betheiligung der Sornehmsten Persön⸗ lichkeiten an denselben erfahren eine eingehende Würdigung, sodaß man die Erzählung als ein Sittengemälde aus dem modernen Eng— land bezeichnen darf. Aber auch die in dasselbe e e ters, Liebes; romane sind sebr spannend erzählt. Die Verfasserin selbst und H. Hübner haben die Erzäblung mit reizvollen, eigenartigen Zeichnungen illustriert. (Pr. geb. 3 A6)

Neu erschienen sind in der obengenannten Krabbe'schen illustrierten Unterhaltungs. Bibliotbek ferner:

Die Macht der Stunde und Vroni, zwei Novellen von Paul Heyse, illustriert von Fritz Reiß. Pr. geh. 2 „, in Lederband 3 60 M. Heide, mit noch immer schöner, jugendlich bieg⸗ samer Sprache geschriebenen Novellen zeigen den Dichter wiederum als seinsinnigen Zergliederer der Frauenseele unter den Wirkungen heißer Liebesleidenschaft. Fritz Reiß hat das Büchlein aufs schönste ge— schmückt: die erste, in Italien spielende Erzählung begleitet er mit farbenprächtigen Aquarellen, zu der anderen zeichnete er, dem Dichter folgend, naturfrische Dorfbewohner, und in sinniger Weise rahmt er Her fe ce von der „Vroni“ mit einer Herbstzeitlose und einer el ein.

Magdalena. Von Carl Th., Richter. Illustriert von 8 Schlitigen. Pr. geh. 2 6 Diese Erzählung schildert das

chicksal eines jungen Mädchens, das, in früher Jugend bereits auf sich selbst angewiesen, dem Taumel der Leidenschaft und den Einflüsterungen eines Verführers unterliegt und sich dann lange nicht zu erheben vermag. Später sucht sie sittliche Läuterung in der Liebe zu einem Jugendgespielen, einem Künstler, der sie zuerst nicht wieder erkennt. Beide büßen für ein kurzes Glück mit raschem, erlösendem Tode. Trotz der realistischen Darstellung ist der Hergang in zarter, poetischer Weise psychologisch motiviert; das Großstadtleben, welches den Hinter⸗ rund bildet, und sämmtliche, in der Erzählung auftretenden Personen nd lebengwahr gezeichnet. Vronele“ und ‚Tannenreis“, zwei Geschichten aus dem Bauernleben im Schwarzwalde, von Arthur Achleitner lillustriert von F. Reiß; Pr. geh. J 06), deren weibliche Hauptfiguren wie ihre Umgebung von dem beliebten Erzähler lebensfrisch und anziehend charakterisiert sind. „Die Hexen und „Arme Anna Feodorowna“ von erbert Föhrbach, zwei Dorfgeschichten, von denen die eine in itthauen, die andere in Rußland spielt. Sie schildern die Schick⸗ kel armer Mädchen, die leidenschaftlich und ohne irgend welche ussicht auf eine glückliche Zalunft für höher stehende Männer entbrennen und schließlich ihre Liebe mit dem eigenen Untergang büßen müssen. (Mit Issustrationen von E. Klein; Pr. geh. 1 46)

In neuer Auflage liegt auch Ernst von Wolzogen's be—⸗ kannte, in einem Thüringer Pfarrhause spielende Erzählung „Die Gloriahose“ vor, welche zu dem Besten gehört, was der beliebte humoristische Schriftsteller und Theaterdichter hervorgebracht hat. (Illustriert von Fritz Reiß, Pr. geh. 1 )

Endlich sind im Krabbe'schen Verlage auch noch Hackländer't Namenlose Geschichten“ in einer neuen illustrierten Auflage erschienen (zwei Bände, mit 300 Illustrationen von Fritz Bergen; geh. 9 M, geb. 11 66). Sie bedürfen eigentlich keiner Empfehlung mehr, denn in Höckländer's Schriften waltet eine Kraft der Darstellung und eine dichterische Phantasie, welche sie nirgends langweilig erscheinen und nicht veralten läßt. Die Romane „Europäisches Sklavenleben“, ‚Eugen Stillfried“, „Künstler roman, „Der letzte Bombardier“, 4 und Wandel, „Augen⸗ blick des Glücks“, ‚Tannhäuser', besonders auch die Soldaten geschichten üben noch jetzt denselben Reiz aus wie zur Zeit ihrer Entstehung. Durch die hinzugefügten Illustrationen haben sie auch einen gefälligen äußeren Schmuck erhalten.

Im Verlage von Greiner u. Pfeiffer in Stuttgart ist ein kleines Bändchen Dichtungen von Eugen Hane, „Kindermund“ betitelt, erschienen. Was an unbewußten, drolligen Wahrheiten so häufig von Kinderlippen laut wird, ist hier ia knappe Reime ge⸗ bracht und wird für Freunde der kleinen Leute eine dankengwerthe Weihnachtegabe sein. ö

Spruch ⸗Abreis⸗Kalender für das christliche Haus 21. Jahrgang 1900. Druck und Verlag von Fr. Richter in Leipzig. 6 60 5. Beim Eintritt in das dritte Jahrzehnt seines Be—⸗ tehens erscheint dieser Kalender nach Inhalt und Form in wesentlich erweiterter und verbesserter Gestalt. Während er bisher nur mit einem Spiuch aus der Bibel und mit einem Liedervers an jedem Morgen seine Freunde begrüßte und sie einlud, vor Beginn ihreg Tagewerks Herz und Sinn nach oben zu richten, wird jetzt auf der Rückseite eines jeden Blatts eine kurze, kernige, volksthümliche

Betrachtung und Auslegung des auf der Vorderseite stehenden Hottesworts dargeboten, die in stiller Abendstunde, nach dez Tages Arbeit und Mühe, den Christenherzen Trost und Frieden, Kraft und Erbauung spenden soll. Oberpfarrer Dr. Bienengräber in Meerane hat diese Neubearbeitung in sinniger, ju Herzen gehender Weise ausgeführt. Die Sprüche und Verse sind von ihm selbständig ausgewählt und die 365 Betrachtungen ebenfalls von ihm verfaßt. Dieser Abreißkalender bildet somit ein kleines, in christlichem Geiste zusammengestelltes Erbauungsbuch, wie es in dieser Form bisher nicht existierte. Wie der Inhalt, so hat auch die Ausstattung des Kalender eine Verschönerung erfahren. Die von Künstlerhand hergestellte Rückwand zeigt über blühenden Lilien eine Gruppe must— zierender und singender Engelsgestalten von höchster Anmuth und wohl geeignet, die Seele zur Andacht zu stimmen. In dieser gefälligen Ausstattung und mit dem erweiterten Inhalt wird der Kalender sich ohne Zweifel zu seinen alten Freunden noch viele neue gewinnen.

Gefundheitswejen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 48 vom 29. November 1899.)

Pest.

Oesterreich. Der aus Sintos mit ungefähr 50 000 Säcken Kaffee gekommene österreichische Lloyddampfer „Berenice“, an dessen Bord Pesttodesfälle vorgekommen waren, befand sich nach einer am 13. Nobember eingegangenen Depesche noch immer bei der Kap Ver⸗ dischen Insel Sao Thiago. Ein weiterer Pestfall war gleich— zeitig von dort gemeldet.

Portugal. In den Tagen vom 10. bis 16. November sind aus Porto amtlich 3 (I). 1 (15, 1 (1), 2 (1), 5 (, 2 (DD, 2 (2), im Ganzen sonach 16 Erkrankungen (und 8 Todesfälle) an der Pest gemeldet. Außerdem ist am 15. November eine e ,,. aus dem Orte Villa Nova de Gaya am linken Ufer des Duro an⸗ gezeigt worden.

Im Pestspital Bomfim befanden sich am 16. November und 24 Frauen, darunter insgesammt 13 schwerkranke

ersonen.

Egypten. In der Woche vom 11. bis 17. November sind in Alexandrien Pestfälle nicht festgestellt worden. Die ärztlichen Ueberwachungsmaßregeln bei Abfahrt der Schiffe im Hafen von Alexandrien sind am 13. November aufgehoben worden, auch ist von diesem Tage ab der Vermerk über die Pest auf den Schiffgpässen in Wegfall gekommen.

Réunion. Vom 1. bis einschließlich 10. November sind 2tödtlich verlaufene Fälle an Pest festgestellt.

Madagaskar. In Tamatave sind vom 30. Oktober bis zum 6. November 9 Erkrankungen und 5 Todesfälle an Pest vor⸗ gekommen.

Mogambique. In Magude zeigen sich nach einer Mit— theilung vom 19. Oktober zwar wenige Fälle von Pest, doch dehnt sich die Krankheit langsam in der Richtung auf das Innere aus.

In den Vorstädten von Lourengo Marques war nach der- selben Mittheilung damals nur ein pestverdächtiger Krankheitsfall vorgekommen, der aber doch der Regierung Veranlassung gegeben hatte, das Haus zu verbrennen.

Brastlien. Ia Santos waren bis zum 27. Oktober an— geblich nur 13 Erkrankungen an der Pest vorgekommen, weshalb dort die amtliche Diagnose noch angezweifelt wird. Indessen ist laut Beschlusses des Ministers für Justiz und Inneres vom 19. Oktober den aus Santos kommenden Schiffen verboten, einen der anderen brasilia—⸗ nischen Häfen anzulausen.

Paraguay. Die Sicherheit der Berichterstattung über die in Asunci on vorgekommenen Pestfälle leidet zufolge einer Mittheilung vom 3. Oktober darunter, daß ein Theil der Aerzte die Seuche nicht als Pest ansieht. Die argentinischen Aerzte haben insgesammt 665 bis 70 Pesterkrankungsfälle, davon etwa 40 seit ihrer Ankunft am 14. September, durch eigene Beobachtung festgestellt. Bei 10 Todes- fällen seit dem 14. September ist durch die Leichenöffnung die Pest von ihnen nachgewiesen worden; daß noch mehr Todesfälle seit⸗ dem zu verzeichnen sind, wird angenommen; 6 am 2. Oktober ent⸗ deckte Neuerkrankungen haben sich klinisch unzweifelhaft als Pest erwiesen. Auch sind bis in die letzten Tage wiederholt todte Ratten in verschiedenen Stadttheilen aufgefunden worden, deren bakteriologische Untersuchung dag Vorhandensein großer Mengen von Pestbazillen ergeben hat. Der Charakter der Epidemie ist in den letzten Tagen insofern ernster geworden, als sich dieselbe von den urspruͤng⸗ lichen drei Herden auf verschiedene Häuser in der Stadt ausgebreitet hat, sodaß die, Bekämpfung erschwert wird.

Nach Mittheilungen des consejo nacional de higiene in Asuncion sind dort vom 12. bis 17. Ottober 2 erwiesene Er⸗ kirankungen an der Pest, 4 pestverdächtige Krankeitsfälle und 1 Pest⸗ todesfall vorgekommen.

Cholera.

Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 15. bis 28. Oktober sind 18 Personen an der Cholera gestorben.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in der Zeit vom 1. bis 31. August in Bugnos Atres 1 Erkrankung (und 1 Todesfall, vom 18. bis 21. Oktober in Hapanna 26 68) und in Matanjas O0 ( vom 1. bis 21. Oktober in Santiago 6 (I). vom 8. bis 14. Oktober in Curagao 1 (1), vom 21. Oktober bis 9. Rovember in Kev West 73 (6), vom 24. Oltober bis 6. November in Miami od (3), vom 265. Oktober bis 6. No gember in New Orleans 20 G), vom 1. bis 10. Oktober in Orizaba 16 (28), vom 5. bis 26. Oktober in Vera Cruz 21 (9), vom 3. Oktober bis 1. No—⸗ vember in Jackson 49 (6), ferner vom 10. bis 16. Okteber in Tuxpan 5. Todesfälle, am 25. Oktober in Flora (Mississippi) Gelbfieber ohne Angabe der Fälle; ferner wurden auf Schiffen gemeldet vom 8. bis 14. Oktober in Gaanta—- nam o (Cuba) 1 Fall, vom 8. bis 21. Oktober in Sant, ago de Cuba ß Fälle, vom 22, bis 28. Oktober in Mobile Bay (Alabama) z, vom 15. bis 21. Oktober in Havannd 4. darunter 1 Todesfall, und vom 22 bis 28. Oktober aus Savannab (Georgia) 1 Todesfall auf See wahrscheinlich an Gelbfieber.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Madrid 2, St Petersburg 5, Warschau 7 Todesfälle; Reg. Bet Königsberg, Antwerpen (Krankenhäuser) je 5, New Nork 3, Paris 6, St. Petersburg 29, Warschau (Krankenhäuser) g Erkrankungen; Flecktyphus:; St. , Warschau (Krankenhäuser) je 3 Er— krankungen; Rũckfallfiebe 1: St. Petersburg Erkrankungen; Gen ick⸗ starre: New Jork 2 Todesfälle; Milzbrand: Moskau, Nem York, Rom je 1 Todesfall; Barizellen: Budapest 69, Wien 76 Er— krankungen; Keuchhu sten: Reg. Bei. Schleswig 30, Hamburg 43, Kopenhagen 27, Wien 24 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, London 18, New Jork 5, St. Petersburg 2 Todesfälle; Kopenbagen 42, St. ,. Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg. Bez. Schlegwig 49, München 23 Erkrankungen. Mehr als ein Zebntel aller Ge torbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtsorte 1886 / 99: 1,18 00): in Bamberg, Fürth, Karlsruhe, Nürn berg, Offenbach, Würzburg Erkrankungen kamen zur Meldung in Breslau 127, in den Reg. Bezirken Arnsberg 1165, Düsseldorf 192, Hildesheim 172, Königsberg I67, Stettin 822. Trier 405, Wies. baden 184, in Nürnberg 212, Budapest 75, New York 140. St. Petersburg 108, Wien 202 desgl. an Scharlach (1886/98: Gol) ½0ñ: in Vulgburg Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 61.

Breslau 22 im Reg. Bezirk Königsberg 181, in Hainburg 47, Buda. pest 52, Christiania 34, Edinburg 22, Kopenbagen So, London

Krankenhäuser) 334, New Jork 116, Paris 61, St. Petersburg 69, Wien 43 desgl. an Diphtherie und Crouv (1886 98: 4.27 809): in M.Gladbach, Krefeld Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 103, im Reg.-Bez. Düsseldorf 101, in Pamburg 28, Kopenbagen 49.

London (Krankenhäuser) A9, New NVork 196, Paris 49, St. Meters.

burg 121, Stockholm 128, Wien 56 desgl. an Unterleibgt us (1886/95: O75 0½9): in Bochum Erkrankungen kamen zur ,.

in London (Krankenhäuser) 73, New York 72, Paris 84, St. Peters. burg 129.

Der Ausbruch der Maul- und Klauen seuche unter über- ständigen Schweinen ist dem Kaiserlichen za r f gemeldet worden vom Schlacht⸗Viehhofe zu Dregden am 29. November.

Handel und Gewerbe.

Der Kaiserliche Sengt für Finland hat bestimmt, n,, n 9. , n , . 6 bis zum 1. Juni

na inland eingeführt wird, weder Zoll noch eine Schiffahrtsabgabe zu erheben ist. 3 h

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und .

Gelegenheit zur Anlage einer Papier- und Kartonfabrik im nördlichen Kaukasien.

In den weiten Gefilden Nordkaukasiens werden jährlich große Mengen von Leinsaat geerntet, deren Werth sich auf 8 bis 10 Millionen Rubel beläuft. Nachdem die Eingeborenen den Flachs mit Hilfe von Mähmaschinen geschnitten und ihn dann gedroschen haben, um das Herausfallen der Körner zu bewirken, benutzen sie die Stengel als Feuerungsmaterial für die Lokomobilen. Sie wissen nicht, daß das Flachsstroh, welches sie in dieser Weise vergeuden, unter anderem ein vorzügliches Material zur Anfertigung von zwei dort verhältnißmäßig recht theuren Gegenständen, von Papier und Pappe, bildet. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Anlage einer Papierfabrik in jener Gegend sehr gewinnbringend sein; be— sonders günstig für ein industrielles ,, dieser Art liegt der Koubanfluß, der jenes mit Flachs bestellte Gebiet durchschneidet. (Nach einem franz. Konsulatsber. veröffentlicht im, Moniteur officiel)

Italien.

Zölle in Eritrea. Durch Königliche Verordnung vom 18. Oktober d. J. ist die Kolonial⸗Regierung von Eritrea mah nt worden, von sudanesischen Grzeugnissen bei der Einfuhr in die Kolonie einen Zoll bis zu Ho/so vom Werth zu erheben. (Gazzetta ufficiale“ vom 15. November 1899.)

Spanien.

Zolltarifierung von Waaren. Thomasschlacke unter— liegt dem Zollsatz der Tarifnummer 5 (Steine und Erden zur Ver⸗ wendung in der Industrie 1c. Minimalsatz 0 20 Peseta für den Doppelzentner). Maisgries fällt unter die Tarifnummer 334 ( Suppenteige ꝛc. Minimalsatz 28 Pesetas, Vertrags satz 20 Pesetas für den Doppelzentner). (Verfügungen der General Jolldirekion, Eco de las aduanas.)

Verbot der Zerealienausfuhr aus dem Vilajet Erzerum.

Die ottomanische Regierung hat beschlossen, die Ausfuhr von Zerealien aus dem Vilajet Erzerum bis zur nächsten Ernte zu ver—⸗ bieten. Eine Ausnahme von dieser Maßregel soll zu Ganften der⸗ jenigen Zerealien gemacht werden, di? auf Grund früher ab geschlossener Kontrakte exportiert werden.

Serbien. Zolltarif ierung von Waaren.

atz 1

kg Gewicht od

parfümiert, als Spezialität in Originalvervackung Arzneimittel und Parfümerie nach T. Nr. 2 er 125 Din., Vertragssatz 100 Din. für den Doppel. Zentner) zu handeln. .

Kreolin und Lysol sind wie reine Karbolsänre nach T-⸗Rr. 227 (allgemeiner Satz 55 Din., Vertragssatz 45 Din. für den Dorvel- Zentner) ju verjollen. (Verfügungen des serdischen Finanz⸗ Ministeriums.) (

Zolltarifierung von? fügung der schwedischen Ge rektion anderem als goldenem Metallge bäuse. die br 50 Oere für das Stũck unterlagen, künftig wenn di einem schwachen Goldüberjug verseben sind ie d Taschenubren mit 1 Krone für das Stück u derzel Vandelsamtablatt.)

Der Schiffs verkebr im Haf Jabrten 1892 bi

Der Schiff verklebt bat

öffnung des Freibafens de

ständig zugenemmen.

(einschl. Freibafen) 81

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(darunter 10 390 T

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Durch Gesez dom 16 Mai 1820 Züũndbolifabrikation befsttmmt worden 1899, Augustbeft) Das Geseß it samkeit getreten da die Frage der G die nng mel stebenden Zuünddohfadriken ju zadlen IR. ne doi van bt M Diese Fabriken, unter idnen ine dent ende ar denen dea der der nn weiter. Die Cinfudt don Jünddölkrn ist darch die dim bereits seit mebreren Jabren derdoter ĩ an der Zünddolsfadrikation in Wear yar art Ra dn rung gewisser, zur Fadrikanona erferderliket Degen Daene Brender n bat Ader auch nach de n warkltden ? . de Wen ede ene Auasicht auf Fortdesteden.

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