1899 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

oniglich Preußischer Staats ⸗Anzeig

Ver Gezugspreis beträgt vierteljährlich L Sn 50 8.

Alle Nost-Anstalten nehmen KBestellung an;

für Gerlin außer den Rost-Anstalten auch die Expedition

SW., Wil helmstraße Nr. 32.

Sinzelne RUummern kosten 25 3.

M 2zs8.

Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht:

dem Amtegerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar⸗Direktor Dr. phil. Mal ende zu Peiskretscham im Kreise Gleiwitz, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu Auerbach in gelen, bisher in Frankfurt a. M, dem Ober— Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem technischen Eisenbahn⸗Sekretär a. D., Rechnungsrath Holtz⸗ heuer zu Erfurt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Vorsteher des Zentral⸗Bureaus des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspektor a. D., ö Max: Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den . Kronen⸗Orden dritter Klasse, em Ober⸗Ingenieur des Jakobinerwerkes in Meißen Richard Weber, dem Seminarlehrer Bernatzky zu Peis⸗ kretscham im Kreise Gleiwitz, dem Steuer⸗Einnehmer zweiter Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemeister a. D. k zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise sedom⸗Wollin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Bachor zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr, Liebich zu . im Kreise Liegnitz, k zu Brostau im Kreise Glogau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Osterburg und Kamieth zu Arendsee desselben Kreises den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Meierei⸗Inspektor Adolph Peters zu Dünnow im Kreise Stolp, den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu Klein⸗Bartelsee desselben Kreises, den ,,, 6 m Spahr zu Wohlstedt im Kreise Segeberg und Ihresten Jensen zu Süderholz bei Sonderburg, dem Wald⸗Vorarbeiter Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister Paul Winkler * Wengern im Kreise Oppeln, bisher in Königshuld, dem Maschinenwärter Eduard Ernst und dem Kesselwärter Joseph Turner, beide zu Laurahütte im Kreise Kattowitz, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu 3 im Kreise Bublitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich italienischen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier⸗Regiment „Montebello“ den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,

dem Hof⸗Marschall Seiner Kaiserlichen Hoheit des Groß⸗— fürsten Constantin Constantinowitsch, Baron Rausch von Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Kommandor in der Königlich rumänischen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem Geschichtsmaler, Professor 3 zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter

asse,

dem Königlich italienischen Kapitän Grafen Bulggrini 1 ger Kavallerieschule den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter

asse,

dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schutztruppe für Deutsch Ostafrika den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern, I

dem Königlich rumänischen Oberleutnant Stam bulescu, kommandiert 6 Stabe der IV. Division Bukarest, dem bis⸗ herigen Konsul, Kaufmann Carl Mülter zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg J Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen

Kronen⸗Orden vierter Klasse sowie

dem Fußgendarmen a. D, jetzigen Steuerboten Robert Deich sel zu St. Peter, Gemeinde 2 . 4 Deutsch⸗Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wegemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E, bisher fa Gugenheim im Landkreise Straßburg i. E., und dem Fabrikarbeiter Bar⸗ tholomäus Schmitt zu Logelbach im Kreise Colmar i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinen bau⸗Veiriebs⸗ direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs⸗ Marineamt, zm Geheimen Marine⸗FPaurath und Maschinen— 3 ar,, 2 4. ö

en Marine Haura r Maschinenbau Thämer, be der Kai e , n, fh en zum Marine⸗Ober⸗ Baurath und Maschinenbau⸗Hetriebs direktor, und

die Marine Gau er des Schiffbaufaches Cleppien und Martens zu Marine⸗Schiffbaumelstern zu ernennen.

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Insertionspreis für den Naum einer Aruckzeile 30 9. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aeutschen Reicha⸗ Anzeiger

und Königlich Rreußischen taata- Anzeigers

Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

n,. V w

en

Der Schiffbaumeister Martens ist Werft in Kiel zugetheilt worden.

der Kaiserlichen

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Biberach (Riß), Eßlingen (Neckar), Gmünd (Schwäbisch), Göppingen, Heil⸗ bronn (Neckar, Ludwigsburg, Ravensburg, Reut⸗ lingen, Rottweil, Tübingen /Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Berlin C., den 2. Dezember 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Allstedt (Grhzgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, il g Hofgeismar, Penzlin, Rügen⸗ walde, Schön see (Westpr.), Tiegenhof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person

zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von

25 8 erhoben. Berlin C., den 3. Dezember 1899. Kaiser liche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Delft ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3

Berlin C., den 3. Dezember 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Königreich Preußen.

Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleibe⸗ scheine des Provinzialverbandes der Provinz Branden⸗ burg im Betrage von 120060000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. Nachdem der Brandenburgische Provinzial ⸗Landtag beschlossen hat, jum Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen in der Provinz Brandenburg und zwar;

a. durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solchen Unter⸗ nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sich dem Ban und Betriebe von Kleinbabnen unterziehen, unter Vorbehalt einer Betheiliaung am Rein⸗ gewinn dieser Unternehmungen und mittelz Uebernahme von Aktien oder Geschäftsantheilen solcher Aktiengeselsschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,

durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehunge⸗ weise Gutsbesitzer (Gutsbezirke) und Kreise bis zur Höhe der 6 denselben für Kleinbehnunternehmungen aufzuwendenden osten. die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialperwaltung, ; zu diesen Zwecken auf jeden Inhaber lautende, mit , versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine ir Betrage von 12090 009 M augzstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im 5. der Gläubiger, noch des Schuldnerß etwag zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 5 2 deg Gesetzes vom 17. Jun 1833 zur Ausstellung von Anleibescheinen im Betrage von 12090 009 M, in Buchstaben Zwölf Millionen Mark“, , n, , . Privilegium Unsere lande · herrliche Genehmigung ertbeilen. Die Anleihescheine sind nach dem anliegenden Muster in Stücken von bo00, 1009, 5a0, 200 und 100 6 auszufertigen, in jwölf Reihen zu je einer Mill on in begeben, mit 3 vom Hondert jährlich zu verzinsen und 1 jede Reibe von dem 1. April dez auf deren Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich mit mindestenz J vom Hundert des ursprüngllchen Schuldtapitals be⸗ zlehungswelse der aug gegebenen

an Kleinbahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom undert des in denselben n. Kapitals binaus n. , , 2 Au kin igung oder freihändigen An nen Anlelhereihen zu tilgen. . 1 ; eg , Unserer Genehmigung erfolgt mit der recht ,, die darau orgehenden t j ohne zu dem Nachweise der Uebertragung det Hane, ra

zu sein.

Reihen des selben sowie den durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und dem aut der Betheiligung

aufß der

1899.

Durch dieses Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der An⸗ leihescheine eine Gewährleistung des Staats nicht übernommen.

Utikundlich unter Unserer Höchsteigenhäsdigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Windsor Castle, den 25. November 1899. . (L 8) Wilhelm R. Freiherr von Rheinbaben.

von Miquel.

... M Brandenburgische Provinzial⸗Anleihe .. . . A Anleiheschein es Provinzialverbandes von Brandenburg (großes Siegel) Anleihe vom Jahre 1899. über Anleihereihe ö (Römische Zahl 1 - XII.) Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom. ten 1399 (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite Gesetz Sammlung für 1899 Seite ...).

Der Provinzialverband von Brandenburg verschuldet dem Inhaber dieses Anleibescheins ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehn von (in Buchstaben) Mark, welches einem Theil der nach den Beschlüssen des Provinzial Landtages vom 6 März 1893, 18. Februar 1896, 73. Februar 1893 und 4. Februar 1899 in Höhe von 12 0900 000 S in zwölf Reihen zu je 1 000 000 M in Stücken zu 5000 6, 1000 Mü. 500 e, 200 M und 10) M aufsunehmenden Anleihe bildet.

Mitglieder des Probinialausschusseß. Landesdireltor. (Faksimilierte Uaterschriften.) Kontrelbuch Seite ... Kontrolbeamter

(eigenhändige Unterschꝛift)

Bedingungen für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe des Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12000 000

Die Zinsen werden gegen Rückabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes. Haupttasse und die Kur und Neumärkische Ritter schaftliche e enn, zu Berlin, sowie bei den Kreie⸗Kommunal⸗ und Stadtkassen der Propinz gezahlt.

Den Anlelhescheinen werden Zingscheine für einen zehnjährigen e, und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei- egeben.

Die Ausreichung neuer Zinsscheinreihen erfolgt bei der Landeg« Hauptkasse und kei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns kasse zu Berlin 9 Ablieserung des den älteren Zinsscheinen beigesügten Erneuerungsscheins, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleibescheing unter Vorlegung desselben bei dem Lander⸗ direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchz erfolgt die Ausreichung der neuen JZinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Werden Erneuerungescheine nicht innerhalb Jahresfrist rom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Eihebung der neuen Zineicheine benutzt, jo eifolgt die Aut här digung der nun Zinescheinceihe nebst dem Er⸗ neuerungescheln an den Inhaber des Anle hescheint. ö

Die Tisgung der Anleihe erfolgt, mittels Auftündigung oder freihändigen Antaufg der einzelnen An eihereihen. Die Auskändigung zur Rücklahlung des Nennwerthz * mit s chomonatlicher t 3 * 3. n ö. n ur. en n . achun m „Deutschen Reichs. un nig reu . und in den Amn blättern der Königlichen Regierungen zu Pote dam und Frankfurt a. O. in monatlichen . 6 bewirten. In diesen Blättern geschehen auch die so r machungen betreffs der Provinzial Anleihe.

Zum Zwecke der . werden die jäbrlichen Tilgung

e

nstigen B

eineni von anderen Fonds der Provinz getrennt zu ve Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mün delsicheren insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Hrobn bandes anzulegen sind. . ö Mit dem Tage, an welchen auf G ; Kapital , . ist, 266 8e det selben jedoch die Ruckgabe des auf gelfänn E escheins pon drei Jahren nach der Faͤlligkelt, eden Bankzinsen rergüti ;