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Aer Gezugsprein beträgt vierteljährlich 4 M 50 3.
Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an;
für Gerlin auher den Nost⸗Anstalten auch die Ezpedition
SM., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne UKummern hosten 25 38.
Staats ⸗Anzeiger.
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Berlin, Mittwoch, den
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs- Anzeigers
und Königlich Rreußischen Ätaats - Anzeigers
Berlin 8m., Wilhelmstraße Nr. 32.
6. Dezemher, Ahends.
1899.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtegerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar⸗Direktor Dr. phil. Malende zu Peiskretscham im Kreise Gleiwitz, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu Auerbach in essen, bisher in Frankfurt a. M, dem Ober⸗ Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem technischen Eisenbahn⸗Sekretär a. D., Rechnungsrath Holtz⸗ heuer zu . den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Vorsteher des Zentral-⸗Bureaus des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspektor a. D., Pfarrer Max Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den . Kronen⸗-Orden dritter Klasse, ; dem Aber⸗Ingenieur des Jakobinerwerkes in Meißen Richard Weber, dem Seminarlehrer Bexnatzky zu Peis— kretscham im Kreise Gleiwitz, dem Steuer⸗Einnehmer zweiter Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemeister a. D. auenstein zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise sedom⸗Wollin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Bach or zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr, Liebich zu Jenkau im Kreise Liegnitz, 66 zu Brostau im Kreise Glogau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Osterburg und Kamieth zu Arendsee desselben Kreises den Adler der Inhaber des König— lichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowse dem Meierei⸗Inspektor Adolph Peters zu Dünnow im Kreise Stolp, den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu Klein⸗Bartelsee desselben Kreises, den n n ,, . Spahr zu Wohlstedt im Kreise Segeberg und FChresten Jensen zu Süderholz bei Sonderburg, dem Wald⸗Vorarbeiter Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister Paul Winkler * Wengern im Kreise Oppeln, bisher in Königshuld, dem Maschinenwärter Eduard Ernst und dem Kesselwärter Joseph Turner, beide zu Laurahütie im Kreise Kattowitz, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu . im Kreise Bublitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier⸗Regiment „Montebello“ den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Hof⸗Marschall Seiner Kaiserlichen Hoheit des Groß⸗ fürsten Constantin Constantinowitsch, Baron Rausch von Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse mit dem Stern, . dem Kommandor in der Königlich rumänischen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem Geschichtsmaler, Professor 6 zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter asse, dem Königlich italienischen Kapitän Grafen Bulggrini 3 ger Kavallerieschule den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter asse, dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schutztruppe für Deutsch Ostafrika den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern, J dem Königlich rumänischen Oberleutnant Stambulescu, kommandiert J Stabe der IV. Division Bukarest, dem bis⸗ herigen Konsul, Kaufmann Carl Müller zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg J Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen
Kronen⸗Orden vierter Klasse sowie
dem Fußgendarmen a. D, jetzigen Steuerboten Robert Deichsel zu St. Peter, Gemeinde 5 . 4 Deutsch⸗Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wegemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E, bisher fe Gugenheim im Landkreise Straßburg i. Er, und dem Fabrikarbeiter Bar⸗ tholomäus Schmitt zu Logelbach im Kreise Colmar i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinenbau⸗VBeniriebs⸗ direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs⸗ Marineamt, zum Geheimen Marine⸗-Baurath und Maschinen⸗
den Marine⸗Baurath für Maschinenbau Thämer, bei
der , ö. hem nen, zum wa rbb,
Baurath und Maschinenbau⸗Hetriebsdireklor, und die Marine⸗Bauführer des Schi baufaches Cleppien
bau⸗Direltor,
und Martens zu Marine⸗Schiffbaumeistern zu ernennen.
Der Schiffbaumeister Martens ist
— der Kaiserlichen Werft in Kiel zugetheilt worden.
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr mit Biberach (Riß), Eßlingen (Neckar, Gmünd (Schwäbisch), Göppingen, Heil⸗ bronn (Neckar), Ludwigsburg, Ravensburg, Reut⸗ lingen, Rottweil, Tübingen / Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.
Berlin C., den 2. Dezember 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr mit Allstedt (Grhjgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, 6 Hofgeismar, Penzlin, Rügen⸗ walde, Schön see (Westpr.), Tiegen hof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.
Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person
zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von
25 8 erhoben. Berlin C., den 3. Dezember 1899. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr mit Delft ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3 M
Berlin C., den 3. Dezember 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Königreich Preußen.
Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe scheine des Pro vinzialverbandes der Provinz Branden burg im Betrage von 12006000
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
Nachdem der Brandenburgische Prodbinzial Landtag beschlossen hat, zum Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen in der Provinz Brandenburg und jwar:
a. durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solchen Unter⸗ nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sich dem Baan und Betriebe von Kleinbabnen unterziehen, unter Verbebalt einer Betheiliaung am Rein⸗ gewinn dieser Unternehmungen und mittelz Uebernahme von Aktien oder Geschäftsantheilen solcher Aktiengeselschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Hiftung, welche sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,
durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehunge⸗
weise Gutsbesitzer (Gutsbezirke) und Kreise bis zur Höhe der
. denselben für Kleinbehnunternehmungen aufjuwendenden
osten,
die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialperwaltung, J
zu diesen Zwecken auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsschelnen
versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im
Betrage bon 12 090 009 M auszstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im 2 der Gläubiger, noch des Schuldners etwag zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 5 2 deg Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von. Anleihescheinen im Betrage von 12090 909 S, in Buchstaben „Zwölf Millionen Mark, durch gegenwärtiges Privllegium Uasere lande ˖ herrliche Genehmigung ertbeilen. Die Anleihescheine sind nach dem anliegenden Muster in Stücken von 000, 1009, 590, 200 und 100 0 auszufertigen, in jwölf Reihen zu je einer Rin son zn begeben, mit 3 vom Hoandert jährlich ju verzinsen und ill jede Reibe von dem J. April dez auf deren Ausgabe folgenden Jahreg ab — jährlich mit mindestenz J vom Hundert deg ursprünglichen Schuldtapistals — be⸗
ziehungsweise der ausgegebenen Reihen derselben — sowie den durch die
tschreitende Tilgung ersparten Zinsen und dem aus der Betheiligung . ,,, dem Propinzialverbande über vier ö.
, des in denselben angelegten Kapitals binaus 1 . ð ln
etriebs gewinn mittels Auftündigung oder freihändigen einzelnen Anlelhereihen zu tilgen. ; Die y, . Unserer Genehmigung erfolgt mit der recht lichen Wirkung, eln leder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus bervorgehenden te geltend n bef . n dem Nachwelse der Uebertragung deg Gigenthumz verpflich zu sein.
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Landes. Haupt kasse r Hen e, . 51 erfol
Durch dieses Pripilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der An⸗ leihescheine eine Gewährleistung des Staats nicht übernommen.
ANikundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Windsor Castle, den 25. November 1899. — (L. S) Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von Rheinbaben.
... M Brandenburgische Provinzial⸗Anleihe . . . . 4 ,. es Provinzialverbandes von Brandenburg . (großes Siegel) Anleibe vom Jahre 1899. über Anleihereihe . (Römische Zahl 1 XII.) Ausgefertigt in Gemäßhelt des landesherrlichen Privilegiums vom. ten 1399 (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite b d Gesetz Sammlung für 1899 Seite ...). .
Der Provinzialverband von Brandenburg verschuldet dem Inhaber dieses Anleihbescheins ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehn von (in Buchstaben) Mark, welches einem Theil der nach den Beschlüssen des Provinzial-Landtages vom 6 März 1893, 18. Februar 1896, 273. Februar 1898 und 4. Februar 1899 in Höbe von 12000 000 S in zwölf Reihen zu je 1 000 000 M in Stücken zu 5000 S6, 1000 MS, 500 4M, 200 M und 10 MS aufzunehmenden Anleihe bildet.
Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt jährlich mit drei und ein halb vom Hundert — in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April — und die Tilgung der Anleihe mit einhalb vom Hundert der Kapitalschuld unter Hinzucechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und des aus der Berhriligung an Klein⸗ bahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denselben angelegten Kapitals hinaus zuflicßenden Betrieb gewinnes nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitels und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft.
Berlin, den .. ten 18939.
Für den Probinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Lander di ektort.)
Mitglieder des Provin ialausschufsez. Landesdirektor. (Falsimilterte Uaterschriften.) Kontrelbuch Seite... Kontrolbeamter
(eigenhändige Unterschiift)
Bedingungen für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe des Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12000 000 .
Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes. Hauptkasse und die Kur und Neumaͤrkische Ritter schaftliche Fier. zu Berlin, sowie bei den Kreie⸗Kommunal⸗ und Stadtkassen der Provinz gezahlt. ;
Den Anlelhescheinen werden Zingscheine für einen zehnjährigen a m, und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ egeben.
Die Augreichung neuer Zinsscheinreihen erfolgt bei der Landes Hauptkasse und kei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin . Ablieserung des den älteren Zinsscheinen beigesügten Erneuerungescheing, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleibescheins unter Vorlegung desselben bei dem Lander direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eineg solchen Wider pruchz erfolgt die Ausreichung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins. Werden Erneuerunggscheine nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkein ab zur Eihebung der neuen Zimescheine benutzt, so erfolgt die Aut hän digung der nun Zinescheinceih nebst dem Er⸗ neuerungsschein an den Inhaber des Ansle hescheint.
Die Tisgung der Anleihe eifolgt mittels Auftündigung oder freihändigen Antaufs der einzelnen Anleihereihen. Die Auskündigung zur ,,,, des Nennwerths ö mit s chamonatlicher . jum J. Oktober orer 1. April durch dreimaltge Bekanntmachung im „Deutschen Reichs; und Königlich Preußischen Staats . und in den Amn blättern der Königlichen R . zu Pot dam und Frankfurt a. O. in moratlichen Zwi 1 iu bewirken. In diesen Blättern geschehen arch die sonstigen Bekannt⸗ machungen betreffs der Provinzial ⸗ Anleihe.
um Zwecke der Tilgung werden die jährlichen Tilgun ge . 2 anderen . *. Provinz 3 u ö. 4 — Tilgungsfonds jugefübrt, dessen Bestände in mündelsicheren Pa insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des in zial Ve bandes anzulegen sind. . . Mit dem Tage, an welch? an auf Grund der Auständigu Kapital nhl e len ist, bö; r die nf det selben auß; ec die Ruckgabe des aus gesündigten Anleihescheingz vor dem A bon brei Jahren nach der . so . zwei vom Bankzinsen rergütigt Gegen Luszahlung des Kapitals, 5 ; 6 ar nr nn i auch die dau gehdrigen Jin sheint der spaäͤteren ie, ce . . J neschelne 66
tal a 8. Der er bete der einzelnen Anleibesch