Woche v eber bis . Dezember A809 aebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. ZJZusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. ö 1000 kg in Mark. (preise für prompte Loco⸗] Waare, sowelt nicht etwas Anderes bemerkt.) /// / — — — —— — — —
Woche Dagegen . i 21 59 woche
1899 115,87
116. 82 145, S5 IBG, S 4, 7j
94, 69 147, 17
147,11 194, 15s 195,30 135,16
134,43 88,35 88,39 — 123,91
28,62 128, 20 dh. 28
96,42 111,33
191,35 119,43
111,08 143,68
129,88 121, 16z 126,41 124,22 125,19 127,065 1830, 44
116,15 117,76 118,57 123,51
26,11 128, 17 dh, 45
ö, 97 111,52
99, 9! 114,16
110,79 145,40
125, 96 1g. z 135 7 13 a 164 5 154 5 13g z
Roggen. Weljen, Sax J
ss Roggen, 71 bis 72 kg per hl Weljen, Ulka, 75 bis . , ga.
Roggen, 71 big 72 kg per hm.. en, 75 big 76 kg ver hl Paris.
. lieferbare Waare des laufenden Monat Antwerpen.
Donau, mittel ö Auma, 74 bis 76 kg per ö
Red Winter Nr. 2 ö Kansasz.. ö Walla Walla .. La Plata, mittel Bombay, Club white
9 m sterdam.
Weizen
Asow⸗ t. P i, amerikanischer Winter · ondon. a. Produktenbörse (Mark Lane). 9 2 126,17 123,56
1199 11g a 145.357
122, 40 138,34 127,80 149,21 133,65 129, 90 129,43 137,87 123 80 120 88 110,46 143, 82 112, 95
Roggen Weizen
127,66 124,31
120, 36 119, 64 147, 24
122.40 135. 5a 128, 19 116 31 135 O 151.75 15037 1357 57 197565 134 51 113 5 141 5] 1160 5
b. Gazette averages.
englisches Getreide, ö Mittelpreit aus 196 Marktorten
Liverpool.
Dregon
Northern Duluth
Spring Nr. 2 rd Kansas anitoba Nr. 1
Gert ¶ lr f g. Chicago.
Weijen, Lieferungs⸗Waare l 1 . . 13 New Jork.
Red Winter Nr. 2
Weizen Lieferungd Waare
102,95 109,48
111571 109,21! 114,68
113,49 111,26 117,15
per Dejember per Mai Bemerkungen. 1Tschetwert Weizen ist — 163,809, Roggen — 147,42, beer 28 98, 28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist . die Welzennotiz an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide ist 1 Imperial Quarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste — 460 fd. engl. mee ft 1Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. — 453,5 g; 1 Last Roggen — 2190, Weizen — 2460 Fg. Bei der Umrechnung der ee in Reichswäͤhrung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notierungen im Deutschen Reichs⸗ und Staats- Anzeiger ermittelten wöchentlichen Durchschnitts⸗Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und i . die Kurse auf London, . Chieago und New Jork die Kurse auf New Jork, für St. Peters urg, Odessa und . die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
Dentscher Reichstag. 116. Sitzung vom 5. Dezember 1899, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Es folgt die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, be— treffend die. Abänderung der Gewerbeordnung. Eine Generaldiskussion wird nicht beliebt. Zur Spezial diskussion liegen eine Anzahl Kompromißanträge der Abgg. Dr. von Frege⸗Weltzien (d. kons), Freiherr Heyl zu . (nl), Dr, Hitze (Zentr. und von Kardorff
vor; außerdem einige Anträge der Abgg. Albrecht und Genossen (Soß), welche in zweiter Lesung abgelehnte Anträge wieder aufnehmen.
Die Artikel ! und 2. werden ohne Debatte unverändert angenommen, desgleichen Artikel 3 (Gesindevermiether und Stellen vermittler) in einer nach dem Kompromißantrage des Abg. Dr. von Frege und Genoffen lediglich redaktionell ver⸗ . Fassung. Unverändert gelangt auch Artikel 4 zur
nnahme.
Artikel 4a schlägt folgenden neuen 8 41 p vor:
„Auf Antrag von mindesteng jwel Britteln der betbeilizten Geschäftgingshaber lann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich zu sammen hängende Gemeinden durch die höhere Verwaltungs behörde beftimmt werden, daß in Barbier, und Friseurgeschäften an Sonn.
und Festtagen ein Geschäftgbetrieb nur soweit . darf, als eine Beschäftigung von Gefellen und Lebrlingen geflattet ift.
Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen folgende
deff ng Darbler. und Fris
In Barbler⸗ un eu äften darf Sonn und —
tagen ein Geschäitsbetrleb e,. fiene er 16 . . schäftigung von Gehilfen und Lehrlingen geftatter ift.
Die Abg. Dr. von Frege und Genofsen wollen da— gegen den 5 41b wie folgt 346 wissen: n
l Gewerbetreibenden lann für eine Gemeinde oder mehrere Frflich zusammenhängende Gemeinden durch die höhere Verwaltunggzbehörde vorgeschrieben werden., daß an Sonn und Festtagen in bestimmten Gewerben, deren vollständige oder theilwesse Ausübung zur Be. 6. 6 oder an diesen Tagen . hervortretender
edürfnifsse der Bevölkerung erforderlich ist, ein Betrieb nur insgwelt stattfinden darf, als Augnahmen von den im 5 105b, Abs. 1 getroffenen Bestimmungen zugelassen sind.
Der Bun degrath ist befugt, Bestimmungen darüber zu erlassen, welche Gewerbetreibende als betheiligt anzusehen sind und in inn J die erforderliche Zahl von Gewerbetreibenden estzustellen ist.“
Abg. Beb el (Soz. . Durch den Antrag Frege wird die Sach lage etwas verschoben. Wir sind durch diesen Antrag überrascht; derselbe erweitert zwar den in zwelter Lesung gefaßten Beschluß, doch wird unser Antrag dadurch nicht überflüssig. 8 der Zwischenzeit hat das Organ der Barbiere und Friseure, Der Friseur', die Verhand⸗ lungen besprochen und gemeint, das Beste wäre die Annahme unferes Antrageg. Ich schlage vor, unsern Antrag als letzten Absatz dem Antrag Frege hinzuzufügen.
Abg. Br. Hitze empfiehlt den Antrag Frege; so weit wie der Antrag Albrecht brauche man nicht zu gehen.
Der ö Frege wird angenommen, der Antrag Albrecht abgelehnt. Die Artikel 5 und a passieren ohne Debatte. Artikel 6 giebt dem Bundesrath die Befugniß, für bestimmte Gewerbe Lohnbücher und Arbeitszettel einzuführen; außerdem sah die Vorlage einen neuen 5 1874 vor, welcher die Mitgabe von Arbeit an die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter nach Hause betraf und in zweiter Lesung von der Mehrheit ab⸗ gelehnt wutde. Es liegen mehrere Anträge auf Wieder⸗ herstellung dieses 8 1372 vor.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Wie wollen die Verhandlung nicht ablehnen über solche J, bei denen die Abstimmung der Tendenz der wirklichen Mehrheit des Hauses entspricht. Wir wollen aber Wiederherstellung oder Ablebnung dieses wichtigen ,, nicht abhängig machen von einer Zufallgsmehrheit, die sich sehr leicht bei der schlechten Besetzung des Hauses herausstellen könnte. Wir beantragen daher, die Berathung über diesen Abschnitt der Vor= lage für heute auszusetzen und später bei einem stärker besetzten Haufe wiederaufzunehmen.
Der Abg. Hr. Hitze schließt sich dieser Anregung an. Das Haus . diese Materie für heute auszuscheiden.
Die Artikel 6a, 6 b, 66 bleiben unverändert.
Artikel 6d schreibt ein Lohnzahlungsbuch für minderjährige Fabrikarheiter vor. Nach den Beschlüssen zweiter Lesung soll in die Arbeitsordnung ein Passus , ,. werden, wongch die Lohnzahlung nicht am Sonnabend oder Sonntag stattfinden darf. Auf Antrag der Abgg. Dr. von . und Genossen werden, entgegen dem Beschluß zweiter Lesung, die ö „Sonnabend oder“ heute gestrichen und zwar ohne
ebatte.
Die Artikel 7 und 7b werden in der Fassung der zweiten Lesung bestätigt. (Artikel 7a entspricht dem vorher angenom⸗ n besonderen Antrag des Abg. Freiherrn Heyl zu Herrns⸗ eim.) Artikel 8 betrifft die Arbeitszeit der Angestellten in offenen Verkaufsgeschäften und die Ladenschlußstunde.
S189, AÄbsatz 1 normiert die Ruhezeit von 10 Stunden für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter. Nach Absatz 2 soll in Gemeinden über 20 000 Seelen und in Geschäften mit mehr als einem Gehilfen die Ruhezeit 1 Stunden betragen. Die deutschkonservativen Abgg. Dr. von Frege, von Löbell und Ja cobskötter beantragen, diesen Absaß wieder zu 53 event. die Grenze bei Orten von 100 9009 Einwohnern zu ziehen. In Absatz 3 wird eine l / astündige Mittagspause festgesetzt; die⸗ selben Antragsteller wollen sie auf 1 Stunde reduziert wissen.
Abg. Jacobs kötter begründet diese Anträge. Man dürfe nicht den Angestellten Wohlthaten zweifelhaften Werths erweisen, noch weniger aber den Inhabern direkten Schaden zufügen.
Abg. Bassermann (nl) tritt diesen Anträgen entgegen und empfiehlt das Festhalten an der Kommissionsfassang.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Den verbündeten Regierungen würde die Annahme der konser— vativen Anträge durchaus genehm sein. Ich glaube auch, daß die Verhältnisse, die der Kommission vorgeschwebt haben, in Städten von 20 000 Seelen solche gesetzliche Anordnungen noch nicht nöthig machen, wie hier vorgesehen sind. Ich will über die Länge der Ruhezeit nicht weiter sprechen, möchte Ihnen aber dringend anheim⸗ stellen, wenigstens die konservativen Anträge so weit anzunehmen, als es sich um die Mittagspause handelt. Das Bedürfniß für die Länge der Mittagspause richtet sich nach der Länge des Weges, den die Betheiligten zurücklegen müssen, um in ihre Haushaltung zu gelangen, oder in die Lokale, wo sie ihre Mahlzeit einnehmen. In Städten aber bis zu 50 000 Seelen sind die Entfernungen verhältnißmäßig so gering, daß man auch im Laufe einer Stunde meines Erachtens sehr wohl die Mittagsmahlzeit einnehmen und den Hin⸗ und Rückweg zurücklegen kann. Ich bitte Sie, sich doch an die thatsächlichen Verhältnisse zu erinnern, daß in Städten bis zu 50 000 Seelen sehr häufig noch ein teger Marktverkehr stattfindet, daß sich dort der Wochenverkehr auf die Markttage zusammendrängt, daß an den beiden Markttagen die Geschäfte, die vielleicht die ganze Woche leer stehen, überfüllt sind (sehr richtig! rechts) und daß es sich praktisch außerordentlich schwer durchführen läßt, jedem Angestellten, der nicht im Hause seine Beköstigung empfängt, eine anderthalbstündige Mittagspause zu gewähren.
Meine Herren, ich fürchte aber auch eine Umgehung der weit gehenden Vorschrist. Der Prinzipal kann die Bestimmung, wenn sie ihm zu scharf erscheint, dadurch umgehen, daß er erklärt: ich gebe meinem Angestellten Mittagskost. Dann fragt sich aber, wie die Mittagskost beschaffen ist. Vielleicht versteht er darunter, wie es von einem der Herren mitgetheilt wurde, warmen Kaffee und Butter⸗ brot; dann ist er die Verpflichtung der Mittagepause los, es wird ein Abkommen darüber getroffen, und der Angestellte hat gar keine Mittagspause, was wir nicht wünschen können.
Meine Herren, ich kann nicht verhehlen, daß seitens einzelner Regierungen gegen diese Bestimmungen schwere Bedenken geltend ge⸗ macht worden sind, offenbar auf Grund von Anfragen bei den be⸗ theiligten Kreisen. Ich glaube, wenn Sie mindestens insowelit den konservativen Anträgen stattgeben würden, daß Sie in den Städten big 50 000 Seelen eine Mittagspause von einer Stunde festsetzen und in Städten mit — ich lasse die Zahl offen, meine Herren — in größeren Städten eine Mittagspause von anderthalb Stunden, dann würden Sie, glaube ich, der Ausführung des Gesetzes einen wesent⸗ lichen Dienst leisten. (Sehr richtig! rechts.)
Abg. Freiherr 6 u Herrngheim: Wir legen dag größte Gewicht darauf, daß die 1 stündige Mittagspause auch in den klelneren Städten zur Durchführung gelangt. Der Angeftellte behält dabei
immer noch elnen Arbest lag von ung ge e whrend man
in der Großindustrie laͤngft auf die Sz stüändige Arbeits jeit gekommen
ist, der Angestellte in den Komtoren der e , . längst
Lon Ane iure fndigt Belt dane efe ge ir regen, fen, wn
den offenen Verkaufsgeschäften Angestellten nicht endiich auch eine
frete . von 14 Stunden Mittags zur Verfügung gestellt werden?
. in, darin eine humane Beslimmung, einen sehr nothwendigen o .
Abg. ö (Soz.) führt aus, in der zwelten Lesung sei man schon auf das Minimum von Ruhejelt herabgegangen, welches den Angestellten gewährt werden solle. Die Anträge, die von der beschlossenen Ruhezeit wieder abbröckeln mollten, aingen bloß von der konservativen Selte guz; die Mehrheit werde sich hoffentlich fest iar. Die Beschlüsse zweiter Lesung ließen ja auch zahlreiche Ausg⸗ nahmen zu; nicht weniger als 30 Tage im Jahre sollten diefe Beschränkungen nicht gelten. Die Herabfetzung der Ruhepaufse Mittaus auf eine Stunde liege dem Staatssekretär besonderg am Herzen; er meine, eine Stunde sei für das Einnehmen det Mittags⸗ mahls genügend. Gewiß, wenn eg sich bloß darum handele, das Essen hinunterzuwürgen. Aber wo bleibe denn daz Augruhen, dag doch auch ein Zweck dieser Pause sel? Es liege nicht der geringste Grund vor, von den Beschluͤssen zweiter Lefung abzu weichen, nament. lich was die Gewährung von Sitzgelegenhesten betreffe, welche die Kom⸗ , . t . J, ne nn ;
g. Dr. e: Vie freie Kommission bat sich in keiner Weise zur Aufgabe ö die Beschlüfse zweiter Lesung zu . An diesem Punkt ist das am allerwenigsten geschchen. Wir bitten auch, bei den Beschlüssen zweiter Lesung zu bleiben. Wenn wir den dale. betreffend die Gewährung von Sitzgelegenheiten wieder zu streichen beantragen, so geschieht das deshalb, weil ung die Regierung die Zusicherung gegeben hat, daß auch ohne diese Erweiterung der Gewerbeordnung in dem Sinn unserer Beschlüsse verfahren wird.
Staatssekretär des J. Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadows ky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich würde dem hohen Hause dankbar sein, wenn es diese Bestimmung streichen wollte, denn ich glaube, diese Bestim⸗ mung muß doch detaillierter erlassen werden, als es bier im Gesetz geschehen kann. Ich kann aber die bestimmte Erklärung abgeben,
daß, als wir den 5 1359 formulierten, wir hauptsaͤchlich im Auge
hatten, den von weiten Kreisen der Bevölkerung und von den ver- schiedensten Parteien geltend gemachten Wunsch, den Angestellten in offenen Geschäften Sitzgelegenheit ju geben, auf diesem Wege und auf Grund dieses Paragraphen zur Ausführung zu bringen. Wenn Sle also auch hier diese Bestimmung streichen, so wird der Bundesrath in jedem Fall eine spezlelle Anordnung in gleichem Sinne erlassen, weil er glaubt, daß eine solche Anordnung den gewöhnlichsten Vorbedingungen humaner Behandlung der Angeftellten entspricht.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Beckh⸗Coburg (fr. Volksp.) und Jacobskötter ändert der Abg. Dr. von Frege seinen Eventualantrag dahin um, daß statt „100 000“ gesetzt werden soll „50 000.“
Die konservativen Anträge erlangen nur die Stimmen der anwesenden Mitglieder auf der Rechten. Die Absätze 1, 2. 3 werden lediglich redaktionell verbessert angenommen, , 4 (Gewährung von Sitzgelegenheit; wird wieder ge— trichen.
Der § 1394 führt die Ausnahmen von 5§ 139 auf. Diesen Ausnahmen will ein Antrag der Abgg. Eickhoff lfr. Volksp) und Genossen auch die Arbeiten hinzufügen, die zur Verhütung des Verderbens von Waaren unverzüglich vor⸗ genommen merden müssen.
Abg. Dr. Müller, Sagan (fr. Volksp.) begründet kurz diesen Antrag mit dem Hinweis auf die analoge Vorschrift des 5 105 c.
Der § 1394 wird mit dem Antrage Eickhoff angenommen.
Der Rest der Vorlage wird nach den Verbesserungs⸗ anträgen der Abgg. Dr. von Frege, Freiherr Heyl zu k UI. Hitze ꝛc. angenommen. Das Gesetz soll am 1. Oktober 1900 in Kraft treten.
Damit ist die dritte Berathung vorbehaltlich des S 187. und der Gesammtabstimmung erledigt.
Schluß 31! Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr (Antrag Bassermann u. Gen, betreffend das Vereinswesen, Fortsetzung der Berathung der Anträge auf Erlaß eines Reichs⸗ Berggesetzes).
Statistik und Volkswirthschaft.
Zucker⸗Gewinnung und ⸗Besteuerung.
Aus der Statistik der Zucker Gewinnung und ⸗Besteuerung, die im 4. „BVierteljabrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs‘, Jahr gang 1899, veröffentlicht ist, ergiebt sich. daß im Betriebzjahre 1898199 im dentschen Zollgebiet 402 Rübenzuckerfabriken (Fabriken mit Rübenverarbeitung), ferner 49 Zuckerraffinerlen und 6 selbftändige Melasse⸗Entzuckerungtzanstalten im Betriebe gewesen sind. Diefe
Fabriten haben im Ganzen an Zucker erzeugt (sämmtliche Fabrikate
auf Robzucker umgerechnet): 1 722 499 t gegen 1 844 400 t im Be⸗ triebsjahre 1897/98. Die 402 Rübenzuckerfabriken haben 12150 642 Rüben in 56 621 zwölfsstündigen Arbeiteschichten, mithin durchschnitt⸗ lich in einer Schicht 215 t verarbeitet.
Die verarbeiteten Rüben wurden auf 426 458 ha geerntet, und zwar sind von den Fabriken selbst auf 44 094 ba 141706 t (1,66 v. H), von Aktionären oder Gesellschaftern auf vertragt mäßig angebauten 146 974 ha 4261 542 t (35 07) geerntet worden, während 5327 v. * der verarbeiteten Rüben hauptsächlich in Kaufrüben, zum kleineren Theile auch in sogenannten Ueberrüben (von den Gefell schaftern über ihre Verpflichtung binaus gelieferten) bestanden baben. Der Preis der Kaufrüben bewegte sich olf. 1,62 und 2, 14 4 für 142 und berechnet sich im Durchschnitt auf 1,83 4.
Das Ergebniß der Rübenernte von 28,5 t auf 1 ha war um 28 t geringer als im Vorjahre, dagegen fiel der Zackergehalt der Rüben besser aus, denn zur Darstellung von 1 kg Rohzucker wurden nur 7.48 kg Rüben gegenüber 7, 80 kg im Vorjahre von den Rüben zuckerfabriken verbraucht. .
Die Zuckerraffinerien haben annähernd ebenso gearbeitet wie im Voꝛjahie, wenn man berücksichtigt, daß eine Raffinerie weniger im Betrieb gewesen ist. Die Melasse. Entzuckerungsanstalten haben zwar etwas weniger Melasse verarbeitet, doch stellt sich die Erzeugung von Zucker nffermäßig etwaz böber alg im Vorjahre.
Die Ausfuhr von Zucker der Klasse a (Rohzucker) zeigte mit 499 663 t gegenüber dem Vorjahre mit 478941 t eine geringe Steigerung, die namentlich bei dem Absatz nach den Verelnigten Staaten, nach Britisch. Nord ⸗Amerika und nach Dänemark und Schweden hervorgetreten ist, während die Ausfuhr nach Großbritannien abgenommen hat. Von Zucker der Klasse b wurden 436785 t, im Vorjahre 478 812 t ausgeführt; zurückgegangen ist der , haupt sächlich nach BritischOstir dien und Japan. Die Klasse o zeigt eben⸗ falls eine Abnahme, indem nur 19 877 t gegenüber 25 16 K im Vor⸗ * in das Aut land . wurden. Auch bel dieser Zuckergattun
hat der Absatz nach Großbritannien und Japan abgenommen, währen
nach Uruguay beträchtlich mehr abgeht worden ist. Inland sind gegen Entrichtung der Verbrauchgabgabe und des Gingangtzolls im Ganzen 680 331 t Konsumzucker gegenüber
636 399 t im Vorlahre in den freien Verkehr gesetzt worden, was
einem Verbrauch an Konsumzucker von 1238 kg gegen 1176 Kg 1897ñé98 auf den Kopf der Bevölkerung entspricht.
Die im 4. Veertel jabraheft und B 1898 in den deuts gegen das Vorjahr wieder zugenommen ha diehen, und der milde Winter sowie eine ziemlich
esteuerun
Bierbrgueręi und Bierbesteuetung. zur Statistikt des Deutschen Reichs Jehle 1899, veröffentlichten Nachweise über Bierbrauerei ler zeigen, daß die Biergewinnung im FJaßre Steuergebieten, , in Württemberg, . ndel und Wandel ge⸗
Weinernte bildeten ebenso wie 1897 eine günstige
starken Bierverbrauch.
Wenn trotzdem Erseugung und Verbrauch nicht überall die er⸗ wartete Höhe erreichten, so bat man dieg wohl hauptsächlich der naß⸗ des Frühjahrs und des Sommers zuzuschreiben. Einschränkend auf die Biererzeugung wirkte auch der Eismangel als Eis vom Auslande Elsgs: ca. 3 Millionen Doppeljentner, 1897: 1 Million) und künstliche Cis⸗
erzeugung halfen den großen kapitalkräftigen Betrieben darüber hinweg viele kleine Brauereien, besonders auf dem Lande, mußten aber des. halb ihren Betrieb einschränken oder ganz einstellen. In der Minder⸗
kalten . Folge des milden Winters. Einfuhr von
der in den Haupt⸗Bergbaubezirken Preußenz
erzeugung 8 Bieres, welches meistens in kleinen Brauereien erzeugt wird, ist dies deutlich um Ausdruck gekommen.
m Brausteuergebiet wurden 42,3 (1897: 41,4) Millionen Hekto⸗ liter Bier erzeugt, in Bayern 17,5 Milllonen (1857: 16 985, in
ish: 3743), in oi ge , 1.66 Milltonen (1857: 56) und eringe Obst, und im deutschen Zollgebiet (einschließlich Luxemburgs) 67, 97 Millionen orbedingung für 6 (1897: 66,38). Für das Brausteueraeblet, für Württem-⸗ erg und Elsaß-Lothringen bezieben sich diese Zahlen auf das Rech⸗ nungsjahr 1898 (1. April 1858/31. Mär 18996, für Bayern und Baden auf das Kalenderjahr 18588. 96 ist unter Berücksichti⸗ ung der Ein. und Ausfuhr der jährliche Bierverbrauch auf den opf der Bevölkerung berechnet worden: im Brausteuergebiet auf 103,8 1 (1897: 105,3), in Bayern auf 247,8 1 (1897: 243,5), in Württem⸗ berg auf 191.2 1 1897; 194 8), in Baden auf 1642 1 (1897: 154,8), in Elsaß Lothringen auf 82,8 1 (1897: 76,0) und im deutschen Zoll⸗ gebiet auf 124,2 1 (1897: 123, 0.
Nachweisung im III. Vierteljahre 1899 verdienten Bergarbeiter-⸗Löhne.
Mit Ausschluß der fest besoldeten Beamten und Aufseher. J. Durchschnitts⸗·Löhne sämmtlich er Arbeiter.
Gesammt · Belegschaft
Verfahrene
Arbelts⸗ Verdiente re ine Löhne (nach Abzug aller Arbeitskosten, sowie
ü der Knappschafts⸗, der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs 8 . Ei.
im auf 1 Arbeiter und auf 1 Arbeiter
Art und Bezirk des Bergbaues
insgesammt im II. II. 8e 1 Schicht im im
Jahreß · . B.
uulter isis 166ß m. B. 3. II. B.. 1898 ,,,
1899 1899 auf ganze Zahlen) 4. 4.
; Jahrg. J. mittel 1898
1.
. 7 8.
a. Steinkohlen. bergbau in Oberschlesten.. .. in Niederschlesiin im Ober ⸗ Bergamts bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere n). b. Südliche Reviere) .
61 443 20 1893
145 743 51 842
13 090 202 4 464 410
11689 231 4 od4 oꝛo
48 765 773 16673 738
4 312 198 15 347 943
Summe O.⸗B.⸗A. Dort mund (a, b und Revier Osnabrück....
ber Saarbrücken (Staats⸗ werke) k
bei Aachen.
b. Braunkohlen⸗ bergbau im Ober ⸗Bergamtsbezitk K
198 321
38 358 10 028
27 086 27 593
C. Salzbergbau im Ober ⸗Bergamtsbezirk . 4458 4410
d. Erzbergbau in Mansfeld (Kupferschiefer) m Oberharz... n Siegen ⸗Rassau
13 324 3177 19211 7746
13 395 3 266 18 925 7731
sonstiger rechts rhein ischer ]
linksrheinischer 3 558
3 507
bb hy 87h
10167 590 2 825 677
59 Son 770
9 386 160 2 536 406
6 196 053 5 84m 604
27 15m
4385 78 1266199 1171372
78 3342 417 b32 4843) 4710075 1676 844
b 6 88
3 odꝛ 493 515 9753) 4335188
1339 48 616 136
13 307 3 338 178 20 o69 74 6 o72 74 3 zoz 75
i) und ) s. Anmerkung s) und 9) der unteren Nachweisung.
3 Hinzu tritt der Werth der Brotkornzulage: im III. V. J. 1899
II. Zahl und DurchschnittsLöhne der einzelnen Arbeiter⸗Klassen auf 1 Schicht.
O, 11 A0 II. V. J. 1899 o, 08 „ für 1 Schicht. Jahresmittel lsß8 — 909
Bergarbeiter
Unterirdisch be⸗ schäftigte eigentliche
Jugendliche männ⸗ liche Arbeiter (unter 16 Jahren)
Ueber Tage be⸗ schäftigte erwachsene männliche Arbeiter
Sonfstige unter⸗ irdisch beschäftigte Arbeiter
Weibliche Arbeiter
Art und Bezirk
im III. VB. J
Bergarbeiter )
von der
des Bergbaues
Dauer einer Schicht der unterirdisch beschãftigten eigentlichen
Belegschaft
Gesammt⸗
reines Lobn
1593 .
reines Lohn reines Lohn
reines Loyn reines Lohn
im im III. V. J.
1899
von der Gesammt⸗ Belegschaft 1898
von der Gesammt⸗ Belegschaft mittel 1898
von der Gesammt⸗ Belegschaft von der Gesammt⸗ Belegschaft
im Jahres.
d
1.
0 mittel
Württemberg 466 Millionen (1897: io), in Baden 2, 93 Milllonen *
a. Steinkohlen⸗ bergbau in Oberschlesien. in Niederschlesien. im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere s). b. Südliche Reviere ).
3, 22 3. 1h
Summe O. ⸗B. A. Dortmund (a, b und Revier Osna⸗ m
bei Saarbrücken (Staats werke)
bei Aachen ;
b. Braunkohlen⸗
berg bau
im Ober Bergamts-˖ bezirk Halle ;
C. Salzbergbau.
im Ober⸗ Bergamt; bezirk Halle.
d. Erzbergbau in Mang Id * e hello (kupfer *
efer). .. — im Oberharz. 10, 2457) in Sieger Jlassan . 8, 3, 66 sonstiger rechis⸗ rbelnis ö 8 3.26 linksrheinischer 9, 2.76
3 , Ein. und Ausfahrt
3, 22 2, 57) 3, 15
3,04 2,61
3, 21
2.87 2, 88ꝰ
2,78 3,1
304 135 285
2650 2,14
Gesammł⸗ Belegs J. Spalte 2 von J. ᷣ 54 e gin 6 o/o: 10 Stunden; für 31,6 jo: 12 Stunden.
8, 7 oso: 8 ) ür 18 ohe: 8 Stunden; für . oo: J09 Stunden; für 2 09: 12 Stunden.
h Rördirlche Rev ie re; Rickling
Ost⸗Essen, ö Oberhausen. Sn diiche
Anmerkung ) bei J.
assen, Ost⸗Dortmund, West⸗ Dortmund, Nord · Bochum, Herne, Gelsenktrchen, Wattenscheid, ebiere; Süd⸗Dortmund, Witten, Hattingen, Süd ⸗ Bochum, Süd. Essen, Werden. .
h , n e. Vr ewand er enene ĩ . 6 von Rich. Bong, . i ,
— Jugenderinnerung eines alten Mannes er vnn, pon Kügelgen). Billige Geschenkausgabe, Zweite Auflage. Mit dem Bildniß des Verfassers und einem ausführlichen Vor⸗ und Nach⸗
wort. S. Ig n. 22 S. Preis geh. 2 . Verlag von Richard
Wöpke, Leipzig ⸗Nsch — Von der wohlfeilen Ausgabe dieses in seiner
Art klassischen Buchs, in welchern der vielseitig begabte Künstler
Wilhelm von Kügelgen eine frische und lebensvolle Schilderung der
ersten Jahrzehnte des ablaufenden Jahrhunderts, also der Zelt der
napoleonischen Fremdherrschaft und der Befreiungskriege, entrollt, ift
binnen Jahresfrist bereits eine neue Auflage nöthig geworden. Sie
ist mit dem Bilde des Verfassers in Heltogravüre geschmückt und
mit einem Vor⸗ und Nachwort versehen, welche die Lebensbeschreibung
vervollständigen. Es bedarf für dieses anerkannt gute Buch, das
h einen erzieherischen Werth fär die Jugend hat, keiner neuen Em
pfehlung.
— „Zeichen schule . Anleitung zum Selbstunterricht mit einer
Sammlung von Vorlagen für Anfänger und 80 Illustrationen von
G. Conz, Professor am Königlichen Katharinenstift in Stuttgart.
Verlag von Dtto Maier in Rabensburg. Preis 7 A, elegant *
bunden 8 M Auch in ?7 Lieferungen zu je 1 46 beziehbar. — Dieses
Werk, von dem uns die erste im vorliegt, will ein Rathgeber sein für solche, die das Zeichnen als wichtigen Theil der allgemeinen
Bildung zu erlernen wünschen, dabei aber nicht in der Lage sind, ihre Studien unter der Leitung eines erfahrenen, ,, gebilde fen Lehrers betreiben zu können. Als Ziel dieser Studien betrachtet der Veifasser das Zeichnen nach der Natur, d. h. nach irgend welchen körperhaften
Gegenständen. Denn, so nichtig auch das ornamentale Zeichnen für gewisse Zwecke ist, so läßt sich doch nicht bestreiten, daß das Zelchnen nach Körpern in viel höherem Maße den Werth eines allgemeinen Bildungsmittels hat und daß die Neigung der Meisten immer wieder auf die Nachbildung der Wiklichkeit bindrängt. Gegenüber dem hergebrachten Vorwurf des „Dilettantismus“ führt der Verfasser in treffender Weise aus, wie sehr die Bestrebungen des Dilettanten geeignet sind, das Verständniß nicht nur der Natur, sondern auch der Kunst zu fördern, vorausgesetzt, daß sie mit dem nöthigen Ernst be⸗ trieben werden und sich auf erreichbare Ziele beschränken. In der oben angezeigten Schrift sind nun in klarer und anschaulicher Weise die Mittel und Wege angegeben, welche dem Schüler, der auf Selbst⸗ unterricht im Zeichnen angewiesen ist, seine Aufgabe erleichtern können. Ein wohldurchdachter Studienplan, i atffh⸗ und praktische Anweisungen, welche von Verständniß für die Bedürfnisse des Lernenden zeugen sowie die große Zahl der damit verbundenen Illustrationen sind geeignet, wenn auch nicht jede Schwierigkeit zu beseitigen, doch jeden, der Lust zur Sache besitzt, zu einem befriedigenden Resultat zu führen. Die „Zeichenschule von G. Conz umfaßt außer 48 Vorlage⸗Tafeln für den Anfangs⸗Unterricht 128 Seiten Text und 0 Abbildungen.
— „L'Interprète militaire“ ist der Titel einer Samm- lung von Uebungsstücken für die Vorbereitung zur Dolmetscher⸗ Prüfung und zum Selbstunterricht, welche der Hauptmann a. D. von Scharfenort, Bibliothekar der Haupt⸗Kadetten. Anstalt und Lehrer an der Kriegsakademie, zusammengestellt hat Der Inhalt des im Verlage von A. Bath in Berlin Ga, kleinen Buches ist in zwei Abschnitte getheilt, welche sich gegenseitig ergänzen. In dem französischen Theil giebt der Verfasser außer einer zusammenhängenden Darstellung des Krieges von 1870 big zur Schlacht von Sedan Uebungsstücke über Prollamationen, Vereinbarungen, Festungtsüber⸗ gaben, Verhandlungen über e, d, n Maueranschläge u. s. w. Der für die e feng sich vorbereitende Offizier soll durch ein ein ⸗ gehendes Studium dieser Terte in die Lage ver etzt weden, mit Zuhilfenahme des alphabetischen Wörterberzeid nisses jede Verfügung seiner vorgesetzten Behörde an die Bevölkerung im Feindeslande französisch abfassen zu können. Es sind daher nur Stoffe auf⸗ ,,, welche dem Dolmeischer von Nutzen sind. Der fran .
heil enthält gleichzeitig die Lösungen der in dem zweiten ing tte gestellten deutschen Aufgaben. Sie sollen dem Offiser Gelegenheit eben, in freier Uebertragung des deutschen Gedankens der fremden
prache in ihren vielen Eigenthümlichkeiten gerecht zu werden. Diese Anordnung läßt das Buch auch ganz besonders zum Selbststudium geeignet und empfehlenswerth erscheinen.
Das neueste (9 Heft der Krieg stechnischen Zeitschrift für Offiziere aller Waffen? Gugleich Organ für kriegs technische Erfindungen und Entdeckungen auf allen militärischen Gebieten; ver⸗ antwortlich geleltet von E. Hartmann, Oberst J. D) enthält einen bemerkenswerthen Aufsatz über größere Pionierübungen unter Bejug-⸗ nahme auf die Uebung, welche in Schleswig in der Zeit vom 26. Juni bis 3 Juli d. J. statifand. Die Anforderungen, die im Kröere an die Leistungen der Pioniere zu stellen sind, haben sich mit der Ver vollkommnung der Feuerwaffen und mit der vermehrten Ver⸗ wendung künstlicher Hilfsmittel im Kriege gesteigert. In erhöhtem Maße muß außer der Beherrschung der reglementarischen Formen von der Pioniertrupve verlangt werden, daß sie ihre Arbelten unter den erschwerend en Einflüssen des Krieges, in gespannten taktischen Lagen sowie unter Ueberraschungen und Stzrungen durchzuführen ver- mag. Dies erfordert eine gründliche Ausbildung des Osftziers wie deg Soldaten, und die alljährlichen größeren Pionierübungen dienen dazu, der Waffe die ihr im Manöver fehlende Gelegenheit zu ihrer feid⸗ mäßigen Ausbildung zu geben. Die in diesem Jahre abg e Uebung erhielt dadurch noch ein besonderes Interesse, daß sie auf dem denkwürdigen Kriegsschauplatz der für die P eich Greignisse von 1864 stattfand. Die U Inspelkteur der
7. Uebung diente