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Aer Kenngapreis betragt vtert sahrtich 1 50 .
Kö niglich Prenusiischer Staats⸗Anzeiger. .
Alle Nost ⸗Anstalten nehmen Kestellung an;
Insertionapreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3.
Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Rost-Austalten auch dir Czpedition
8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne um mern ko sten 25 9.
den Neutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen taats- Anzeigers
Berlin 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. E
M 291.
Berli
11899.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Erbkämmerer in Hinterpommern, Regierungsrath a. D. von Somnitz auf GCharbrow im Kreise Lauenhurg, bisher in Stettin, dem Pastor D. Theodor Wolters dorf zu Arnstadt, bisher in Greifswald, und dem sapitänleutnant Ritter von Mann Edler von Tlechler den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, ; dem Kapitän zur See von Dres ky, Kommandanten S. M. Linienschiffes „Kalser Friedrich f.“, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse
dem Stahtaltesten Karl Müller zu Lieberose im Kreise Lübben und dem Kirchenältesten, Rentner Reetzke zu Stolp⸗ münde im Kreise Stolp den Königlichen Kronen--?rden vĩerter Klasse, sowie
dem Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Rabtke zu Kol⸗ berg, bisher zu Rudzinitz im Kreife Gleiwitz, dem Ferichtsvollzieher a. D. Giesselmann zu Pyrmont, dem Privatförster Ernst Mücke zu Schönborn im Kreise Breslau, bisher zu Ulbersdorf im Kreife Oels, dem Polizei⸗ diener Oden ih a zu Hußbelrath in FVanbkreiss KWass— dorf, dem Gutsnachtwächter Heinrich Lehm kuhl zu Schön⸗ weide im Kreise Plön und dem früheren Gemein de⸗Nachtwächter Gottfried Schöpke zu Peterkaschütz im Kreise Militsch das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Senats-Präsidenten bei dem Oberlandes⸗ gericht i. Colmar i. E., Fehrimen Ober-Justizrath Dil they, und dem Landgerichts⸗Präsidenten . B., Geheimen Sber⸗ Justißrath Ku lliner zu Colniar i. E. ben Rothen Adler--srben zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Post. Bauinspektor Bu ddeb erg zu Straßburg i. E, dem Pastor der deutsch⸗evangelischen Gemeinde in Bordeaux Reinhold Lin denbe in, dem Kapitän des Passagier⸗ dampfers „Pretoria“ der Hamburg⸗Amerika⸗Linie Ru dolf Karlowa und dem Kaufmann Gustav Frauger zu Geb⸗ weiler den Rothen Adler⸗Orden vlerter Klasse,
dem Landgerichts⸗Präͤsidenten a. D Aretz zu Aachen, 3 in Saargemünd, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter
asse,
dem Bildhauer dem Ersten Offizier Korte, beide von der — Pretoria! der Hamburg⸗Amerika⸗Linie, Kronen⸗Orden vierter Klasse, . l
dem Maurerpolier Jako Schneider zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. und dem , , Georg . zu Straßburg i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Johannes Riegger zu Straßburg i. E, von Fon und dem Ober · Maschinisten
Besatzung des Passagier⸗Dampfers den Königlichen
Deutsches Reich.
Von dem Kaiserlichen Konsulat in Lourengo Marques ist der Kaufmann Friedrich Woerner zum Konsular⸗ Agenten in Inhambane bestellt worden.
Der Postinspektor Pfitzner in Berlin ist zum Geheimen k Sekretär und Kalkulator im e he m, ernannt worden.
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Vollzugsverordnung des er egit badischen Ministeriums des Innern
zum Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899. Vom 28. November 1899.
um Vollzug des Reichsgesetzeg über die Invaliden⸗ versicherung vom 13. Juli 1599 . Gesetzblatt Seite 463 wird, und zwar zu den ö 1, 2, 5, 6, 8 n sah e 19, 11, 15 letzter Absatz und A der nachstehenden Be⸗ stinmungen, auf Grund der durch Staats⸗Ministerialentschließung vom 21. November 1899 ertheilten Allerhöchsten Ermãchtigung verordnet, was folgt:
Zuständigkeit und Verfahren her Behörden. §1. Zuständigkeit der Behörden im allgemeinen. Die im Reichsgesetz vom hördlichen Verrichtungen sind , ,, wahr . H. die der Landeäzentralbehörde und der in 63 R atz 2 und 3 des Gesetzes , . Landesbehörde und Aufsichts⸗ behörde durch das Mlnisterium des Innern, welches in den ea genen Faͤllen mit den andern beteiligten Meinlsterien sich . enehmen zu setzen hat;
138. Juli 1899 erwähnten be⸗
Y die der höheren Verwaltungsbehörde im Falle des 24 . zweitletzter Satz durch das Bezirksamt, geeignetenfalls nach . Bezirksraths, im Falle der S9 164 Absatz h Ziffer 2. 148 Absatz 4 Schlußsatz, 155 Absatz f, 163 und 78 durch das Landesversicherungsamt, im ü rigen durch das Ministerium des Innern;
3) die der unteren Verwaltungsbehörde im Falle des
h Ziffer 1 bei Anträgen auf Beitragserstattung, sowie im alle des 5 57 Ziffer 4 des Gesetzes durch den Buͤrgermeister, im übrigen durch das Bezirksamt;
4 die der ö. im Falle der S5 131 Absatz 2 (153), und 139 Absatz Z des Gesetzes in den Städten mit staatlicher Ortspolizei durch das Bezirkgamt, im übrigen durch den Bürgermeister; im Falle des 161 Absatz 2 durch das . und an Orten, woselbst die Ausübung der Ortspolizei dem Bürgermeister übertragen ist, auch durch diesen, der . nur Geldstrafen bis zu 16 M androhen und er— kennen kann;
5) die der Gemeindebehörde, soweit nicht nachstehend etwas Anderes bestimmt ist, durch den Bürgermeister.
Für abgesonderte Gemarkungen werden die nach dieser Verordnung den Gemeinden zukommenden Obliegenheiten von der Behörde r n gn Gemeinde wahrgenommen, welcher die abgesonderte Gemarkung in a Hinsicht zugetheilt ist.
Wo für die abgesonderte Gemarkung ein besonderes Ver— waltungsorgan (Stabhalter, , u. s. f.) besteht, kann mit Genehmigung des Bezirksamts diesem Gsrgane oder einem von demselben hestellten Beamten die Wahrnehmung jener Obliegenheiten für die abgesonderte Gemarkung ganz oder theilweise übertragen werden.
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8 2.
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte insbesondere.
Die Verwaltungsgerichte — in erster Instanz der Bezirks⸗ rath, in zweiter Instanz der Verwaltungsgerichtshof — ent⸗ scheiden die Streitigkeiten über , im Fall des . Absatz 2 und uͤber den Anspruch auf Ueberweisung von
ntschädigungsbeträgen im Falle der ss 50 Absatz 3 und 51 des Gesetzes.
Karlsruhe, den 28. November 1899.
Großherzogliches Ministerium des Innern. Eisenlohr.
Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des ö, ,, enthalt unter
Nr. 2627 die Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Invalidenversicherungsgefetzes errichteten Schiedsgerichten, vom 6. Dezember 1899; und unter
Nr. 2628 die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den , ,. des Reichs Versicherungs⸗ amts in den ö er Invalidenversicherung, vom 6. Dezember 1895.
Berlin W., den 9. Dezember 1899.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des „Reichs⸗Gesetzblatts⸗ enihält unter Nr. 2629 das Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibun gen, vom 4. Dezember 1899. Berlin W., 4 . 5 ; aiserliches Post · Zeitungsamt. 36 er stedt.
In der Ersten Beilage sur , . Nummer des, Reichs und Staats⸗Anzeigers? wird das Gesetz, betreffend di gemeinsamen Rechte der Besitzer von S
uld verschreibungen, vom 4. Dezember 1899, e Her ncht
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht: (dem Oberlehrer bei der Haupt⸗Kadettenanstalt Karitzky den Charakter als Professor mit dem Range der Raͤthe vierter slasse zu verleihen. .
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der , zu Bur , . Wahl den ö Gerichtg⸗Referendar Richard Schmelg baselbst als besoldeten Beigeordneten iet i . der Stadt Burg für die gesetzliche mtabauer von zwölf Jahren fu besiätigen. ö.
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der oft weit entfernten Kreiskasse 3
Es sind Klagen darüber geführt worden, daß den Empfängern ven Vergütungen für die durch Truppenübungen verurfachten Flurschäden durch die Abholung der Vergütungsbeträge von eitversäumnisse und Un⸗ beguemlichkeiten erwachsen. Die nöthige Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, daß die Gemeinden die uszahlung der Beträge für Rechnung der Kreiskasse übernehmen. Den hierzu bereiten Gemeinden sind die zu den Zahlungen erforderlichen nicht den für die Staatskasse
Geldmittel, soweit solche t erhobenen Einnahmen entnommen werden können, auch ist ihnen
von der Kreiskasse zuzuführen,
zu gestatten, ihre desfallsigen HBrief⸗ und Padet⸗ sendungen an die Kreiskasse unfranklert ab ulassen. Die Buchung der darnach den Gemelnden aus ber ,, egebenen Vorschüsse ist bei letzterer nach Maßgabe der Be⸗ , in der Verfügung des Finanz-Ministers vom 29. Juli 1897 — . aus der Verwaltung der direkten Steuern Heft 85 Seite 68 — zu bewirken.
Sie werden ersucht, den Gemeinden die Uebernahme der in Rede stehenden Auszahlungen im Interesse der zahlung⸗ empfangenden Gemeindeangehörigen dringend anzuempfehlen, guch dafür zu sorgen, daß die Kreiskassen mit entsprechender Weisung . werden.
Berlin, den 1. Dezember 1899.
Der Der Minister des Innern:
Finanz Minister: In Vertretung:
von Miquel. Bra unbeh rens. An die Herren Regierungs⸗Präsidenlen, mit Ausnahme desjenigen in Sigmaringen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
BSektanntm achung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das gemäß Artikel 26 des Gesetzes, betreffend die Kirchen⸗ verfassung der evangelischen Kirche im Konsistorialbezirke 66 furt a. M, vom XW. September dieses ,,
amml. S. 457), mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. 1. Dezember
errichtete Königliche Konsistorium am ö at.
dieses Jahres seine amtliche Thätigkeit begonnen Berlin, den 7. Dezember 1899.
Der Minister der geistlichen, Unterrichtan⸗ und Medizin al-⸗Angelegenheitene Im Auftrage:
Schwartzkopff.
Der bisherige Seminarlehrer Karl Jünger aus Oden⸗ kirchen ist zum Kreis⸗Schulinspekttor ernannt worden. 8
Am Schullehrer⸗Seminar zu Sagan ist der bisherige Pastor und Schulinspektor Hifheꝰ zu Klein⸗Kniegnitz a Seminar⸗Oberlehrer angestellt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sekanntm achung.
Die am 1. Juli 1900 3. tilgenden Aprozentigen Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ Obligation en Litt. A. werden am ⸗
Mittwoch, den 38. Januar 1900, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, J, ,,, M2 / gl, 1 Tre in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost. — Berlin, den 6. Dezember 1899. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann. ⸗ en in der Armee zx. age.
Die Personal⸗Veränderun befinden sich in der Ersten Bei
Nich tamtsiches:
Deut sches K ei q. .