ing A . Eugen Gura. — Montag: Phil 1 ß. Philharmonis . r (Beethoven Abend); trigent: Arthur Nikisch; Solist: Eugen d Albert; Saal Bechstein: Klapfer⸗Abend von Johannes Magendan.— Dienstag: Saal Bechstein: Konzert der Sängerin Nina Faller; Mitwirkung Fer⸗ dinando Frasnedi (Cello). — Mittwoch Saal Bechstein; Klavter⸗ Abend von Joss Vianna da Motta; Beethoven⸗Saal: 11. Populäres Konzert (Grahms⸗Abend) von Elisabeth Jeppe; 6 fan. enry von , , Professor Waldemar Meyer . Violine), Max Heinecke (IJ. Violine), Dagobert Loewenthal (Viola), Albrecht 4 Effe 3 und Ad. Litimann (Horn); Sing Akademie: II. Konzert deg Violin · Virtuosen Mieczyslaw Natrowzki; Mitwirkung: Jeanne Gol; ( Gesang). — Don nerttag: Saal Bechstein: Lieder⸗Abend von Elia orring; Beethoven ˖ Saal: Lieder Abend von Emmy Pal mar; Sing ⸗ Aka⸗ vdemie: Konzert des Violin ⸗Virtuosen Alfred Wittenberg mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester; Mitwirkung: Vera Goldberg Cee ren ; Philharmonte: Konzert zum Besten der Volkskindergärten des erliner Fröbel Vereins; Mitwirkung: Frau Jeanette Grumbacher⸗ de Jong, Frau Dr. Hauser⸗Burgzka, der Frauen ⸗Drchester⸗ Verein, das Holländische Trio und der Erck'sche Maͤnner⸗ Gesangverein. — reitag: Saal Bechstein: Konzert von lene Obrongka (Klavier) und Ella Gerhardt (Gesang); eethoven⸗ Saal: II. Abonnements ⸗ Konzert des Böhmischen Streichquartetts der Herren Carl Hoffmann (J. Viol), Joseph Suk II. Viol.). Ogcar Nedbal (Bratsche) und Professor Hans Wihan (Cello); Sing ⸗Akademie: Konzert des Cellovirtuosen Joseph Malkines. — Sonnabend: Saal Bechstein: Konjert des Sängers Hfalmar Arlberg; Mitwirkung: Frau Norman ⸗Neruda (Lady Halls) und Jo⸗ hanne Stöckmarr (Klabier gus. Kopenhagen; Beethoven - Saal: II. Konzert der Sängerin Cecile Roesgen⸗ Löiodet; Sing ⸗Akademie: Konzert der Sängerin Wilma Sanda; Mitwirkung: Königlicher Kammermusiker W. Herbort (Flöte). .
Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Dezember 1899.
Der Magistrat setzte in seiner gestrigen Sitzung die Be⸗ rathungen zur Feftstellung des Stadthaushaltg. Etats für das Jahr 1900 fort. — Mit Rücksicht auf die neue Gerichtzorganisation für Berlin und Umgebung hat der Magistrat eine allgemeine Verfügung an die einzelnen Verwaltungen erlassen, in welcher dieselben ange wiesen werden, gemäß S§ 38. 49 der Zivilprozeßordnung, bei Abschluß von Verträgen durch ausdrückliche Vereinbarung die Zusländigkeit des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte“ für Rechtsstreitigkeiten der Stadtgemeinde Berlin festzusetzen, soweit dies zuläͤssig und ein ausschließlicher Gerichts stand nicht begründet ist. Insbesondere sei eine solche Vereinbarung für alle auf längere Dauer berechneten . der Stadt gemeinde von Wichtigkeit. Die städtischen Ginzelverwaltungen werden aufgefordert, dies bereitz jetzt nicht nur heim Neu, Abschluß von Ver= trägen, sondern auch bei einer etwaigen Revision derselben zu beachten. Es soll hierdurch einer abweichenden Rechtsprechung mehrerer Gerichte äber Angelegeuhelten der Stadtgemeinde entgegengewirkt werden.
Wetterbericht vom 9. Dezem ber 1899, 8 Uhr Morgens.
sp m
Celsius 50 C. — 40R.
Stationen. Wind. Wetter.
von Schiller.
Meeres red. in Milli Temperatur
in o
Bar. auf Gr lu. d. M
nicht erhoben.
Blacksod. .. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. 8 . Petersburg Moran =. Cork Queen town... heiter Cherbour wolkig H wolkenlos . NO bedeckt mburg .. bedeckt winemünde wolkig?) Neufahrwasser Schnee Memel wolkie d
wolkenlos bedeckl) wolkenlos wolkenlos beiter Schnee halb bed. wolkenlos chnee
KJ 8 2 e E
Triest .. 754 wolkenlos
1 Reif. ) Gestern Schneehöhe 16. ) Nachts nee. 9) Reif.
Uebersicht der Witterung.
Ganz Nord und Mittel⸗ Europa ist von einem Hochdruckgeblet überdeckt, während eine tiefe Be—= Pression jenselts der Alpen Ilegt, weiche ju Triest türmische Bora hervorruft. In Deufschland ist das
ter bei nordöstlicher Luftbewegung kalt, im Nor⸗ den trübe, im Süden heiter. An der Ostseekũste baben Schneefälle stattgefunden; an der Küste jlegt die Mergentemperatur big zu 6, im Binnenlande bis zu 14 Grad unter dem Gefrierpunkt. Auch in
. und ,,, ner , En en el
er. ortdauer des Fro erg zun noch n ein ;
Deutsche Seew arte. — Theater. Die Grille.
Die Benutzung einer Grundidee der , ,
2 S 8
heiter bedeckt wollig bedeckt bedeckt bedeckt Schnee bedeckt
hause statt.
22 28 S5 — 8 do d — — dN 2 . ö S . d - d
222 38 = 8
22 38 88
oder: zügen von
S6 S
ö
22 82 O OO
als Gast. (Lucia: z
2 S 22
idelis.
22
S
11 11 —
O de O S K K O 2 M R & de r 282
766
l
222 S8 S5 S5 -=
So — 0 — ddè d — — ——— — ——
l xs
Seene gesetzt vom . ative E spektor Brandt. nfang 73 Uhr.
Der Zentralrn armonie: gia fen 4 geste . . ab, der u
ö Vr. i der Direktor Dr. Sarrazin und der
Schauspielhaus. 277. Vorstellung. Schlaraffen⸗ land. Märchenschwank in 3 Aufjügen von Ludwig 4 — Tulda. Die zur Handlung gehörende Musik von 1ag, Ferdinand Hummel. ;
Neueg Opern Theater. Kabale und Liebe. Ein bürgerliches Trauerspiel in 5 Aufzügen von In Scene Georg Droescher. Anfang 7 Uhr. — Aufgeld wird Der Billetverkauf findet von 9— 10 und von 12 —13 Uhr im , Schauspiel⸗ Billets sind auch Unter den Linden 241, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu haben.
Montag: Opernhaus. der Königlichen Kapelle. meister Felix Weingartner. Mittags 12 Uhr: Billet⸗Verkauf hierzu bei Bote u. Bock und Mon⸗ tag von 11—12 Uhr im Opernhause. Die Theater⸗ Billetkasse bleibt geschlossen.
Schauspiel haus. 278. Vorstellung. Die Brautfahrt,
. der Nosen. Lustspiel in 5 Auf⸗ astav Freytag. Regisseur Georg Droescher. Anfang 75 Ühr.
Opernhaus. Dienttag: Auf Allerhöchsten Befehl: Don Giovanni. (Don Giovannt: Herr d' Andrade,
Mittwoch: Lucia von Lammermoor. rau Nellle Melba, Lord Asthon: Herr d' Andrade, als Gäste.) tag: Zur Erinnerung an 14. Dezember 1849: Das Nachtlager in Grauada. Vergißmeinnicht. Freitag: Siegfried. (Alberich: Herr Fritz i e. als letzte Gastrolle) Anfang 7 Uhr. onnabend:
Sonntag: Nigoletto. (Gilda: Frau ellie Melba, als letzte Gastroll:; Rigoletto: Herr d' Andrade, als Gast. )
Schauspiel haus. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. Donnerßg⸗ tag: Zur Erinnerung an Konradin Kreutzer: Der Verschwender. Freitag: Die Journalisten. Sonn⸗ abend: Julius Caesar. Sonntag: Schlaraffenland.
Neues Opern⸗Theater. Sonntag: Uriel Acosta.
Dentsches Theater. 21 Uhr: Fuhrmann Heuschel. — Abends 7 Uhr: Der Probekaudidat.
Montag: Der Probekandidat.
Diengtag: Der Probekandidat.
Ferliner Theater. 21 Uhr: Romerd und Julia. — Abendz 7 Uhr: Das verlorene Paradies.
Montag: Das verlorene Paradies.
Dienstag: Dolly.
Schiller. Theater. ¶ Baller ThLeater) Sonn i n nn, Uhr: Der Richter von Zalamea. G auspiel in 3 Auffügen von Calderon de la Barca,ů S
Oper in bearbeltet von Adolf 3 r ie Ehre. Schauspiel in 4 Alten von Hermann e , , Abends 8 Uhr: Viel Lärmen um tun
Siend ag, Abends 8 Uhr: Die Richterin.
. 7 . ar, ere en r. ͤn Reichs ⸗Versicherungzamt unte
zeheimen Raths Dr. Herjog seine Gen eral⸗
, . er bn er . des
eheime Neglerungsra r. Zacher vom Reichs. Versicherungs⸗ 2. der n Professor Pr, Post von der Gewerbeabtheilung des Ministeriums für Handel und Ge⸗ werbe sowie der Vorsitzende der städtischen Armendirektion, Stadtrath Dr. Münsterberg beiwohnten. Aus Dresden war der Geheime Rath Böhmert erschienen. Der Verein hat im letzten Jahre 40 Mitglieder durch Tod und Augtritt verloren und 89 Mitglieder neu gewonnen; er zählt jetzt deren 1126. Darunter befinden sich 2346 Hehörden, Körverschaften und Vereine, 202 Altien⸗ und industrielle Gesellschaften, 6 — 6 und 684 Passismitglieder, und war 215 in Groß⸗Berlin, 264 in den preu 96. Provinzen, 198 in den übrigen Staaten Deutschlands und im Auslande. Den Ein⸗ nahmen aus Beiträgen und Zinsen in Höhe von 16696 M standen 12 660 M Ausgaben gegenüber. Das Hauptorgan des Vereins, Der . der in 1245 Exemplaren abgesetzt wurde, verursachte eine Aufwendung von 6309 M6. Die Soꝛialeorresponden;. wurde mit 2000 4 unterstützt. Zu den Kosten der Zentralstelle für Woblfahrtt⸗ einrichtungen zahlte der Verein 2000 M Auch die hiesige öffentliche Lesehalle in der Neuen Schönhauserstraße erhtelt eine Subvention. Der Zentralverein verfügt z. 3. über ein Vermögen von 96 423 „, wovon 20 000 M unveräußerllche Legate sind. Die Thätigkeit des Zentralverelns war im wesentlichen darauf gerichtet, ein Zusammen⸗ wirken aller das Arbeiterwohl bezweckenden Vereine und Gesellschaften zu fördern und eine Uebersicht über die Leistungen und Re— sultate dieser Vereinsthätigkeit zu gewinnen. Eine besondere Kommission ist mit der Aufgabe betraut worden, eine Enquste über die Aufwendungen zu veranstalten, die von Unternehmern zu Gunsten ihrer Arbeiter gemacht sind. Die Kommisston hat zunächst die Provinz Hannover nach dieser Richtung hin bearbeitet; die Enguste durch . ist abgeschlossen und die statistische Bearbeitung im
ange. Von dem Ergebniß derselben soll es abhängen, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Bei der Neuwahl zum Vorstand wurden der Wirk« liche Geheime Rath Dr. Herzog, der Staats⸗Minister Herrfurth und der Geheime Regierungsrath Br. Becker wieder«, der Geheime Ober⸗ Regierungsrath, Fan . Dr. Post neu gewählt. Neu in den Aus⸗ schuß traten Dr. Martiug, Stadtrath Dr. Münsterberg, Landegrath Brandts ⸗Düsseldorf und Fabrikbesitzer Louis Simons. Elberfeld.
Im wissenschaftlichen Th ea ter der Urania“ wird in der nächsten Woche noch allabendlich der Vortrag „Transvagl“ wiederholt werden; vorher findet jedesmal eine Aufführung des dekorativen. Ausstattungs⸗ stücks , Der dunkle Erdtheil“ statt. — Im Hör saal werden folgende Vorträge gehalten: Montag:; Herr G. Witt „Bewohnbarkeit der
Dim mels körper“; Diengtag: Herr Dr. G. Naß Gold und Silber“;
Donnerstag: Herr Professor Pr. C. Müller „Bas Urtheil über den Speisezettel“; Freitag; Herr Dr. P. Spies Licht und Farbe“; Sonnabend: Herr Dr. P. Spies Warme und Arbeit“.
Im Zirkus Albert Schumann beginnen die nächsten Sonntag ˖ Nachmittagvorfstellungen, wie früher, um 4 Uhr. In der morgigen Vorstellung treten sowohl die Buren als auch die neu—⸗ engagierten Wunder Menschen halb Pferd, halb Mensch‘ und der Zwerghoxer Major Pagen auf. Zu der Nachmittagsvorstellung hat jeder Grwachsene das Recht, ein Kind frei einzuführen. Die morgige
Nachmittags 3 Uhr:
Anfang 79 Uhr. baron. riedrich
eglsseur Der Zigeunerbaron,
Diengztag: La raviatn.
gesetzt vom
m Invalidendank,
Billetreservesatz 738.
. Symphonie / Abend Dirigent: Herr Kapell⸗ Anfang 78 Uhr. — Oeffentliche Hauptprobe.
In Scene gesetzt vom
Der Besiegte. Wilhelm v. 2
. 3 Uhr. Donners. in 3 Akten von E. von
adin K gest. onradin Kreutzer, gest vir
9 b . Beethoven's Geburtstag unbeschriebenes Blatt.
Dienstag: Emilia Galotti. Schlierseer Bauern ⸗ Theaters“). mittags 3 Uhr: Almenrausch und
Gesang und Tanz in 4 Atten.
Sonntag, Nachmittags
Bus en von Regie:
burg. Sonntag: Schwank in 3 Meyer⸗Förster. Die
ermann
Sonntag, Nachmittag
Sonntag,
Montag und folgende
, in 3 Akten von
n
ilbrandt. — Abends 8 Uhr: 77 Uhr.
Montag: Der Platzmajor. Freita
Emil Thomas.)
Theater des Weslens. (Opernhaus.) Sonn- Zu balben Preisen: Der Freischütz. — Abends 75 Uhr: Der Zigeuner⸗
Montag (13. Montag ⸗Abonnements⸗Vorstellung): Gastspiel von Signorina Prevosti.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Erste Kinder Vorstellung: Schneeweißchen und Rosenroth, oder; Der verzauberte Prinz. Großes Weih⸗ nachts. Ausstattungsmärchen mit Gesang und Tanz in 5 Bildern. — Abends: Der Zigeunerbaron.
Donnerstag: Der Zigeunerbaron.
Lessing · Theater. Sonntag: Josephine. Montag: Als ich wieberkam ...
; renobierten Zirkus Renz, Dienstag: Alls ich wiederkamn-. hachmmittags . Uhr unde Abendè 7, Uhr? e.
Nenes Theater. Schiffbauerdamm da. Sonn- tag, Mittags 12 Uhr: Matinée der Sezessionsbühne. Sagendrama in 1 Aufzuge von cholz. Hierauf: Der Kammersänger. Drei Scenen von Frank Wedekind. 76 Uhr; Ein unbeschriebenes Blatt. Lustsptel Wolzoaen. . Montag: Zum 8 O. Male: Ein unbeschriebenes
Dlenztag: Zum ersten Male: Gegen den Strom. Mittwoch und Freitag: Gegen den Strom. Donnerstag, Sonnabend und Sonntag:
Belle Alliance Theater. Gastspiel des Sonntag, Zu bedeutend ermäßigten Preisen: Edelweiß. — 8 Uhr: 's Liserl von Schliersee. Volksstuͤck mit
Montag: 's Liserl von Schliersee.
Nesidenz · Theater. Direltion: Sigmund Lauten · und Reichenbach. n, g. und Wilhelm erner. chtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von i Kunigunde Tummes mit Trotha. Regte: Gustav Rickelt. Anfang 7 Uhr. achmittags 3 Uhr: Zu halben Preifen: Der ,, age: ; Linsingen (hamburg Reichenbach. Vorher: Die vuchtige. if ö , 8 vbenfr ld er;
Thalia · Theater. Dresdenerstr. 7x tz. Vorlettte
Sonntags. Auffübrung. Sonntag: Der Platzmajor. z ö . Kren ö. 6
eld. Musik von Gustav Wanda. Anfang
den 15. d. M.: Zum Bestem der Stif⸗ Nationaldank für Veteranen“. Aufführung von Der Millionenbauer.
. mit besonders reichhaltigem pro deen beginnt um
Als 16. Blatt ,. In Straube schen Nebersichts« plans pon Berlin (im Verhältniß von 13 4000) erschien sorben im Landkarten⸗ Verlage des Geographischen (,,. von Jul. Straube in Berlin 8W. i . 109 Blatt 17 F, auf welchem in detaillierter Darstellung die Gegend im Norden Berlins jwischen Elsasser und Stralsunderstraße, Stettiner Bahnhof und Choriner. straße veranschaulicht wird. Genauigkeit in der Wiedergabe der ein. zelnen Grundstücke mit ihren Gebäuden in den richtigen Größenver⸗ hältnissen, Uebersichtlichkeit durch wirkungsvollen Farbendruck zeichnen
auch das in Kupferstich ausgeführte Blatt aug. Im Ganzen wird der
Uebersichtsplan 46 solcher Blätter zum Prejse von je 2 umfassen.
London, 8. Dejember. (W. T. B.) Das Tranzportschiff „Tyner ist wieder flott gemacht worden und in Ports mouth ein— getroffen. (Vgl. Nr. 296 d. BI.)
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
5 9. Dezember. (W. T. ö. Seine Majestät der Kagiser ist, von Bückeburg kommenb, heute Mittag um 125 Uhr hier eingetroffen und hat Sich alsbald in offenem Zweispänner nach der Kaserne Seines Ulanen⸗Reglments be⸗ geben, um daselbst mit dem Offizierkorps das Frühstück einzu⸗ nehmen. Auf dem Wege dorthin wurde Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher die nnn Seines Ulanen⸗ Regiments trug, von dem die Straßen füllenden Publikum lebhaft begrüßt.
Kopenhagen, 9. Dezember. (W. T. B.) Gestern wurde der diesjährige Parteitag der Rechten in ge⸗ wohnter Weise hier abgehalten; 660 Theilnehmer aus allen Gegenden des Landes waren anwesend. Ju dem nachfolgenden Festmahl war das Ministerium vollzählig eingeladen. In einer Rede führte der Minister-Präsident aus: „Wir Mitglieder der Rechten versprechen der Regierung, ihr eine Stütze zur Durchführung aller guten und nützlichen Reformen zu sein.“ Der Minister bemerkte ferner, daß die Partei der Rechten darauf vorbereitet sein müsse, einen Kampf wegen der
soziglen Fragen aufzunehmen, und daß dieser Kampf un⸗
zweifelhaft einmal kommen müsse. Der Minister schloß mit einem Hoch auf die Partei der Rechten.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Konzerte.
Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum V. Philharmoni⸗ schen Konzert.
Montag, , . Uhr: V. Philharmonisches ,, Dir.: Arthur Nikisch. Sol.: Eugen
Albert.
Saal Fechstein. Sonntag, Anfang 71 Uhr: Soirée des Quartett Beant: Siegm. Beaumt, Aug. Klang, Heinr. Bydlo, Herm. Neuber. Mitwirkung: Alfred Holy, Kammervirtuose (Harfe).
Montag, Anfang 75 Uhr: Klavier⸗Abend von
Johannes Magendanz.
Dirkus Alb. Schumann. Karlstraße.
Im eleganten, Sonntag
große außerordentliche Gala. Vorstellungen. In beiden Vorstellungen: Zum ersten Male auf dem Kontinent: Halb Mensch, halb Pferd und Major Page. In beiden Vorstellungen: Auftreten der Original Trausvaal ˖ Buren. Nach⸗ mittags 4 Uhr: 1 Ksnd frei auf allen Plätzen. Jedes weitere Kind bis zu 12 Jahren: Halbe Preise (außer Galerie). Abends jedoch volle Preise. Zum Schluß: Großes Rittrrschaustũück aus dem . Jahrhundert: Der schwarze und der weiße tter.
Montag, Abends präzise 7 Uhr: Gala⸗Sport⸗ Vorstellung. Ganz exquisites Programm. Zum ersten Male auf dem Kontinent: Halb Mensch, halb Pferd und Major Page. U. S. . Championboxer of the world. Auftreten der Original · Trans vaal · Buren. Zum Schluß: Großes Ritterschaustück aus dem 14. Jahr⸗ hundert: Der schwarze und der weiße Ritter mit sämmtlichen Einlagen.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Adssle von Francois mit Hrn. Legatlongrath und Kammerherrn Dr. jur. Ernst FIrhrn. von Heintze. Weißen rode (Berlin Hamburg). — Frl. Marie Edle bon der Planitz mit Hrn. Harptmann Ernst von Wrigzberg (Berlin). — Frl. Amélie von der Osten mit Hrn. Stabgarzt 4. D. Dr. G. Sobotta (Berlin —Relboldsgrün). —
Hrn. Fritz von
— Abends
Ein
Nach⸗
Abends
Vorher:
erne (Ruhrort — Duisburg). Verehelicht: Hr. Hauptmann Urban Cleve mit Frl. Martha von Kowalkowska (Spotendorf). Geboren: Ein Sohn: i. auptmann von
Busch uud ine Tochter: Hrn.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siem enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Schol;o) in . zuck der Nordd Buchdruckerei und Verlagt⸗ dri en Berlin H. Wilhelmftraße Nr. 32. ? Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und einen Prospekt des Verlags von Greiner
C Pfeiffer in Stuttgart, betr. hervorragende neuere Werke.
Einmalige (Köpke:
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
M 291.
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 9. Dezember
Amtliches.
Deutsches Reich.
Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.
Vom 4. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: , 81.
Sind von jemand, der im Inlande seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Nießerlassung hat, im Inlande Schuldver⸗ schreibungen mit im voraus bestimmten Nennwerlhen aus- gestellt, die nach dem Verhältnisse dieser Werthe den Gläubigern gleiche Rechte gewähren, und betragen die Nennwerthe der ausgegebenen Schuldverschreibungen, zusammen mindestens dreihunderttausend Mark und die Zahl der ausgegebenen Stücke mindestens dreihundert, so haben die Beschlüsse, welche von einer Versammlung der Gläubiger aus diesen Schuldverschrei⸗ bungen zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen gefaßt werden, nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindliche Kraft für alle Gläubiger der bezeichneten Art.
Die Versammlung kann insbesondere zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter für diese bestellen.
Eine Verpflichtung zu Leistungen kann für die Gläubiger durch Beschluß der Gläubigerversammlung nicht begründet werden.
2
§ 2.
Sinkt der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen unter einhunderttausend Mark oder sinkt die Zahl der im Umlaufe befindlichen Stücke unter einhundert, so ist dies von dem Schuldner unverzüglich im Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen. Von dem auf die Bekannt— machung folgenden Tage an können Gläubigerversammlungen auf Grund dieses Gesetzes nicht mehr abgehalten werden; mit dem bezeichneten Zeitpunkt erlischt das Amt eines von der Gläubigerversammlung bestellten VertreterJ der Gläubiger.
3.
Die Versammlung wird J den Schuldner berufen.
Die Versammlung ist zu berufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen den zwanzigsten Theil des Gesammtbetrags der im Umlauf befindlichen Schuld⸗ verschreibungen erreichen, oder ein von der Gläubiger⸗ versammlung bestellter Vertreter der Gläubiger die Berufung , unter Angabe des Zwecks und der Gründe ver angen.
Die Kosten der Berufung und Abhaltung der Ver—⸗ sammlung trägt, soweit nicht in diesem Gesetz ein Anderes vor⸗ geschrieben ist, der Schuldner.
8 4.
Wird einem nach § 3 Abs. 2 gestellten Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuloner seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat, die Antragsteller ermächtigen, die Versammlung zu be— rufen. Hat in dem Zeitpunkt, in welchem der Antrag gestellt werden soll, der Schuldner im Inlande weder einen Wohnsitz noch eine gewerbliche Niederlassung, so ist das Amtsgericht zu— ständig, in dessen Bezirk er zuletzt seinen Wohnsitz oyer seine gewerbliche Niederlassung gehabt hat.
Wird der Antrag von Gläubigern gestellt, so haben diese ihre Schuldverschreibungen bei zer Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung dazu für geeignet erklärten Stelle zu hinterlegen.
Wird die Ermächtigung zur Berufüng der Gläubigerver— sammlung ertheilt, so kann das Gericht zugleich über den Vorsitz in der Versammlung Bestimmung treffen. Das Gericht entscheidet darüber, ob die durch den Antrag sowie die durch die B rufung und Abhaltung der Versammlung entstehenden Kosten von den Antragstellern oder von dem Schuldner zu tragen sind.
Vor der Verfügung, durch welche über den Antrag auf Ermächtigung zur Berufung der Gläubigerversammlung oder über die Tragung der Kosten entschieden wird, ist, soweil thun— lich, der Schuldner und, wenn ein Vertreter der Gläubiger bestellt ist, auch dieser zu hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Beschwerde statt.
8§8 5.
Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter staatlicher Aufsicht, so hat das Gerichk vor der im 5 4 Abs. 4 bezeichneten Verfügung auch die Aufsichtsbehörde zu hören.
Die Aufsichtsbehörde kann die , auf Kosten des Schuldners berufen oder die Berufung durch den Schuldner anordnen.
Sie hat das Recht, einen Vertreter in die Versammlung zu entsenden. .
J
56.
Die Berufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch mindestens zweimalige Bekanntmachung im. Deutschen Reichs⸗Anzeiger und in den sonstigen Blättern, durch welche für den Bezirk des im 3 4 bezeichneten Gerichts die Eintragungen in das Handelsregister bekannt gemacht werden. An die Stelle der letzteren Blätier treten, wenn der Schuldner eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Walt ng oder eine eingetragene Kenossenschaft ist, die für die Beröffentlichungen der Gesell—⸗ schaft oder der Genossenschast bestimmten Blätter.
Die Frist zwischen der letzten Bekanntmachung und dem Tage der Versammlung ist so zu bemessen, daß mindestens zwei Wochen für die im 5 10 Abs. Z vorgesehene Hinterlegung der Schuldverschreibungen frei bleiben.
In dem Falle des 8 4 muß bei der Berufung auf die gerichtliche Ermächtlgung Bezug genommen werden.
Der Zweck der Versam
Ueber Gegenstände, die nicht gefaßt werden. zur Beschlußfassung einer wendung.
Bei dem Beginne der
der erschienenen Gläubiger mit Angabe ihres Namens
Das nach 8 8 aufgest der Versammlung sowie die
lung kann unierbleiben, wer vollzogen werden. forderlich.
Die Beschlüsse bedürfen, Anderes vorgeschrieben ist,
Stimmen. verschreibungen berechnet.
geeignet erklärten Stelle hin
Das Stimmrecht kann geübt werden. forderlich und genügend.
Schuldverschreibungen nicht
rechts, dem möglicht wird; die Kosten thümer zu tragen und vorzu
Bewilligung
mindestens drei Viertheilen Mehrheit muß mindessens d Umlauf befindlichen Schuldv
sechzehn Millionen, aber me
das Stimmrecht nach § 10 Ansatz. .
zum Stimmen berechtigenden
Ein Beschluß der im 8 Gläubiger die gleichen Bedin
nichtig.
Der Schuldner hat den
Auf die dem Nennwerth sprechenden Kapitalansprüche
erforderlich. Die Aussichtsbehörde ha
treters der Gläubiger, so m
Befugnisse bestimmt werden.
8 7. mlung soll bei der Berufung be—
kannt gemacht werden. Jedem Gläubiger ist auf Verlangen eine Abschrift der Anträge zu e n,. ]
nicht gemäß § 6 Abs. 1, 2 ihrem
wesentlichen Inhalt nach angekündigt sind, können Beschlüsse
Die Vorschriften der 38 3, 4, des 8 5 Abs. 1, 2 und des 6 Abs. Z finden auf die Ankündigung von Gegenständen
Versammlung entsprechende An⸗
88.
Versammlung ist ein Verzeichniß oder Vertreter von Gläubigern und Wohnorts sowie des Betrags
tens aber
der von jedem vertretenen Schuldverschreibungen . Das Verzeichniß ist sofort nach der Aufstellung, späte
vor der ersten Abstimmung, zur Einsicht aufzulegen; es ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
5§ 9.
. Jeder Beschluß der Versammlung bedarf zu seiner Gültig⸗ keit der Beurkundung durch ein über die Verhandlung ge⸗ richtlich oder notariell aufgenommenes Protokoll.
In dem Protokolle sind der Ort und der Tag der Ver⸗ handlung, der Name des Richters oder des Notars sowie die Art und das Ergebniß der Beschlußfassungen anzugeben.
ellte Verzeichniß der Theilnehmer Belege über die ordnungsmäßige
Berufung der Versammlung sind dem Protokoll beizufügen. Die Beifügung der Belege über die Berufung der Versamm⸗
in die Belege unter Angabe ihres
Inhalts in dem Protokoll aufgeführt werden. Das Protokoll muß von dem Richter oder dem Notar Die Zuziehung von Zeugen ist nicht er—
5§ 10. soweit nicht in diesem Gesetz ein
der Mehrheit der abgegebenen
Die Mehrheit wird nach den Beträgen der Schuld⸗ s Bei Gleichheit der Stimmen ent— scheidet die Zahl der Gläubiger.
Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger, welche ihre Schuldverschreibungen spätestens am zwesten Tage vor der Versammlung bei der Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung dazu für
terlegt haben. durch einen Bevollmächtigten aus⸗
Für die Vollmacht ist die schriftliche Form er⸗ Der Schuldner ist für die in seinem Besitz befindlichen
stimmberechtigt. Soweit ihm an
den Schuldverschreibungen ein Pfandrecht oder ein Zurück⸗ behaltungsrecht zusteht, ist er auf Verlangen des Eigentzümerg verpflichtet, die Schuldverschreibungen bei einer der im Abs. 2 bezeichneten Stellen in der Weise zu hinterlegen, daß, un⸗ beschadet der Fortdauer des Pfandrechts oder Zurückbehaltungt⸗ igenthümer die Ausübung des Stimmrechts er—
der Hinterlegung hat der Eigen— schießen.
8
Die Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläu⸗ biger, insbesondere die Ermäßigung des Zinsfußes oder die einer Stundung, ; versammlung nur zur Abwendung einer Zahlungseinstellung oder des Konkurses des Schuldners beschlossen werben.
Der Beschluß, durch welchen Rechte der Gläubiger auf⸗ gegeben oder beschränkt werden, ö
kann von der Gläubiger⸗
bedarf einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen. Die ie Hälfte des Nennwerths der im erschreibungen und, wenn dieser
nicht mehr als zwölf Millionen Mark beträgt, mindestens zwei Dritttheile des Nennwerths erreichen; beträgt der Nennwerth der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen weniger als . hr als zwölf Milllonen Mark, so muß die Mehrheit acht Millionen Mark erreichen.
In diesen Fällen bleiben bei der Berechnung des Renn⸗ werths der umlaufenden Schuldverschreibungen die im Besitze des Schuldners befindlichen Schult verschreibungen, für weiche
Abs. 4 ausgeschlossen ist, außer
Der Schuldner ist verpflichtet, in der Gläubigerversamm⸗ lung Auskunft über den Betrag der im Umlaufe befindlichen,
Schuldverschreibungen zu ertheilen. 12
§ 12. II bezeichneten Art muß f alle
gungen festsetzen. Die Festsetzung
ungleicher Bedingungen ist nur mit ausdrücklicher Einwilli⸗ gung der zurückgesetzten Gläubiger zulässig. Jedes sonstige Abkommen des Schuldners oder eines Britten mit einem Gläubiger, durch welches dieser begünstigt werden soll, ist kin Beschluß der Versammlung, der durch Begünsti⸗ gung einzelner Gläubiger zu stande gebracht ist, hat den übrigen Gläubigern gegenüber keine verbindliche Kraft.
Beschluß in der im 86 Abs. 1
bezeichneten Weise bekannt zu machen.
e der Schuldverschreibungen ent⸗ kann durch Beschluß der Ver⸗
sammlung nicht verzichtet werden.
8138. Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter staat⸗ licher Aufsicht, so ist zu einem 2 der im § 11 be⸗ zeichneten Art die chu ch dur
die Aufsichts behörde t die Ertheilung sowie die Ver⸗
sagung der Bestäͤtigung öffentlich bekannt zu machen. 14
Beschließt die en,, die Bestellun uß zugleich der Umfang seiner
eines Ver⸗
,
Staats⸗Anzeiger. 1899.
— ———
Soweit der Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Gläubiger 5 ist, kann durch Beschluß der Gläu⸗ bigerversammlung die Befugniß der einjelnen Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ausgeschlofsen werden. Ber Beschluß unterliegt den Vorschriften det 5§ 11 Abs. 2 bis 4, des 12 Abs. 2 und des 8 3.
Zum Verzicht auf Rechte der Gläubiger ist der Vertreter nur auf Grund eines ihn hierzu im einzeinen Falle besonders ermächtigenden Beschlusses der Gläubigerversammlung 2 Der Beschluß unterliegt den Vorschriften der S§ 11 bis 13 Führt der Vertreter für die Gesammtheit der Gläubiger einen Rechtsstreit, so hat er in diesem die Stellung eines gesetzüichen Vertreters Für die Kosten des Rechtsstreits, welche den Gläubigern zur Last fallen, haftet der Schuldner, unbe⸗ schadet seines Rückgriffs gegen die Gläubiger.
Sind mehrere Vertreter bestellt, so können sie, falls nicht ein . bestimmt ist, ihre Befugnisse nur in Gemeinschaft ausüben.
Ein Vertreter kann, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragKmäßige Vergütung, von der Gläubigerversammlung jederzeit abberufen werden. Der Beschluß bedarf einer Mehr⸗ heit von drei Viertheilen der ahgegebenen Stimmen; die Mehr⸗ heit muß, wenn dim Vertreter nach Maß abe des Abs. Z die ausschließliche Geltendmachung von Rechten der Gläubiger über⸗ tragen ist, mindestens die Hälfie des Nennwerthes der im mlaufe befindlichen Schuldverschreibungen betragen; die Vorschriften des § 11 Abs. 3, 4 und des . Abs. 2 finden Anwendung.
815. Ist der Schuldner eine Gesellschaft oder juristische Person deren Mitglieder in Versammlungen Beschlüsse fassen, so ist jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes bestellte Vertreter der Gläubiger befugt, den Mitgliederversammlungen beizu wohnen und sich an den Berathungen zu betheiligen.
Soweit nach den Gesetzen Schriftstücke, die sich auf die Verhandlungen in der Mitgliederversammlung oder auß die Vermögenslage oder den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft be⸗ ziehen, den Gesellschaftern mitzutheilen sind, hat die Müthei⸗ lung in gleicher Weise auch an den Vertreter der Gläubiger zu erfolgen.
16.
Die Befugnisse und erpflichtungen eines Vertreters, dessen Bestellung gemäß s 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auf Grund einer bei Ausgabe der Schuld verschreibungen in verbindlicher Weise getroffenen Festsetzung erfolgt, werden durch die nach diesem Gesetz vorgenommene Bestellung eines Vertreters nicht berührt.
Die Rechte, welche nach den Vorschriften des 8 3 und des § 7 Abs. 3 einem von der Gläubigerversammlung be⸗ stellten Vertreter hinsichtlich der Berufung der Versammlung und der Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zustehen, können auch von einem Vertreter der im Abf. I be= zeichneten Art geltend gemacht werden.
Auf Antrag von Gläubigern, deren Schuldverschreibungen zusammen den fun fin Theil des Gesammibetrags der im Um⸗ lauf befindlichen Schuldverschreibungen erreichen, kann das Gericht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den Vertreter abberufen. Zuständig ist das im z 4 bezeichnete Amtsgericht. Vor der Verfügung, durch welche über den AÄntrag entschieden wird, sind soweit thunlich der Vertreter und der Schuldner u hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Be= . statt.
851.
Die Vorschriften des 8 16 finden auch auf einen Ver⸗ treter Anwendung, der für die Besitzer von Schuld— verschreibungen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs in Gemäßheit des bisherigen Rechts bestellt worden ift. oder nach dem Inkrafttreten des 6 Gesetzbuchs bis zu dem Zeitpunkt, in welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, in Gemäßheit des Landesrechts durch Ein⸗ tragung ia das Hypothekenbuch oder ein ähnliches Buch bestellt wird.
Ein solcher Vertreter steht im Sinne des § 44 Abs. 2 der Grundbuchordnung einem nach §1189 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs bestellten Vertreter gleich. Dasselbe gilt in Ansehung eines durch die ,, bestellten Vectreters.
Ist über das Vermögen des Schuldners der Konkurs er—= öffnet, so gelten in Ansehung der Veisammlung der im §1 ,, Gläubiger die folgenden besonderen Vorschrifien.
ie, Versammlung wirs von dem Konkursgerichte berufen und geleitet.
Unverzüglich nach der Eröffnung des Konkurses ist eine
Versammlung der Gläubiger zu berufen, um über die Be= stellung eines gemeinsamen Vertreters im Konkursverfahren zu beschließen; die Berufung kann unterbleiben, wenn schon vorher von einer Versammlung über die Bestellung eines solchen Vertreters * g n . worden ist. Das Konkursgericht hai außer den Fällen des 5 3 Abs. 2 eine Versammlung der Gläubiger zu berufen, wenn dies von dem Konkursverwalter, dem Ausschusse der Konkursgläubiger oder der Aufsichts behörde verlangt wird.
Die Stelle, bei welcher die Gläubiger die Schuldver⸗ schreibungen zu hinterlegen haben, wird durch das Konkurg⸗ gericht bestimmt.
Die ie In des 5 5 Abs. 1, 2, des S 11 Abs. 1, des § 12 Abs. 3 und des 9
die Echebung Abs. 2 keine Anwendung.
Die in diesem Gesetze n,, und der Vertreter der 4 eingeräumten Befugnisse können du
estsetzungen in den uldverschreibungen nicht a: 16 bern . 55 ö 1 e. ö