1899 / 299 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Theater und Musik. Königliches Opernhaus.

1 Maria von Webers sollte Der gestrige Geburtstag Kar 363. en m f,

die hundertste Aufführung der . en. Allein eine starke Indisposition 9. Vertreterin der Titelrolle,

Der ,, ohne große Schwieri bisher auch stets d 6 durch eine andere Sängerin

kg ermöglichen lassen, ; Partie der Agathe gesungen

und führte sie mit einer Sicherhe musikalischen

wollen, ob sie eine besonders geeignete

erkennung für ihre Reitungsthat nicht feblte. Die

ü ö in Dietrich (Aennchen), Herr Kraus (Max), 35. wn r . u. 63 2 die bekannte vortreffliche. e die fieben Schrecknisse der Wolfschlucht und den imposanten

ü erfall, d onst in dieser Scene von der Höhe kern gn, 65 . . Zuschauer bei der Kürze der

der Soffiten herab

Voꝛbereit der Bühne verblieben war, Fi . 95 mehr Freude an den musikalischen

die unter Kapellmeister Strauß' kundiger

afür konnten sie aber um Schönbeiten der Oper baben,

Führung einen so glatten Verlauf nahm, als sei die

nicht unverhofft eingeschoben worden.

m Königlichen Opernhause werden morgen Leoncavallo'ã 9 i. Herr Sylva; Nedda: Frau Herzog; Tonio: Herr Hoffmann) „Cavalléria rusticana“ (Santuzja; Fraͤulein

Dper . Bala. err Bulß; Beppo: ascagni's Oper

Herr Lieban; Silvio;

inn; Turlddu;: Herr Sommer; Alfi: Herr Berger; Lola: ö 3 ga cel Pohl) geg ben. Kapellmeister Schalk dirigiert. Nachmittags 3i Uhr Findet eine Kinder ⸗Verstellung statt. Zur

Humperdinck s Kapellmeister insel:

Aufführung gelangt Engelbert Hänsel und Gretel. unter

in folgender Besetzung: mann; Gertrud: Fräulein Kopka.

den Hauptrollen.

Zweiler Rang 250 ; Dritter Rang 2 4; Vierter geht morgen Paul

1 90— , Stehplatz 59 5. Im a ng. Schau spielhause

Lindau's Lussspiel Der Herr im Hauser unter Mitwirkun Tauma und der

Sandow, Hausener,

Damen Schramm, Boettcher in Scene.

Kraußneck, Keßler und

m Deutschen feiertagen sowie am Schauspiel „Der Probekandidat“ mittagen werden am und am 27. Die Weber gegeben. . Weihnacht feiertag bestellten Billets müssen bis den 23, Vormittags 11 Uhr, abgeholt werden, dieselben anderweltig verfügt wird. eine heitere Novität vorbereitet: der Schwank

in Scene gehen soll.

Im Schiller Theater ist der Spielplan für die Feiertage

zie Mi d Donnerstag nächfter Woche folgender- sowie für den Mittwoch un n 9g ga gs ge er,

Nora“; Dienstag,

„Das Käthchen von Heilbronn“, Mittwoch, den 27. Dezember, Nach⸗ Drleans“ (kleine Preise), Abends: In

den 25. Dejember,

1 n,

„Der Richter von Zalamea“, den 26 Dezember. Nachmittags: Abends: „Die Großstadtluft“; mittags: „Die Jungfrau von Behandlung“; Carlos Abends: „Cyprienne“.

Wetterbericht vom 19. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.

sius 50 C. = 40R.

Wetter.

Stationen. Wind.

in o Cel

Temperatur

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim

2 D 0

Blacksod ... Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda

Cork Queens⸗ J Cherbourg. elder. ... . mburg .. winemünde Neufahrwasser Memel.

. r ter Wstf. Karlsruhe.. Wiesbaden.. München .. 8 r .

erlin ... Breslau... 763 bedeckt

Ile dir JI6I1 DOMO X beded:

Uebersicht der Witterung.

Das die höchsten, 785 mm übersteigenden Baro⸗ meserstände über Rußland aufweisende Hochdruck- ebiet bedeckt faft ganz Europa, wo nur der Westen rankreichs wie der Britischen Inseln von De⸗ prefstonen beeinflußt worden. Bei schwachen südöst⸗ sichen bis östlichen Winden ist das Wetter in Deutschland trübe und trocken, im Westen vielfach neblig; von Jütland bis Schlesien liegt die Tempe⸗ ratur dem Gefrierpunkt nahe, während im Nord⸗ osten, Westen und trotz Zunahme der Temperatur befonders im Süden vielfach ftarker Frost herrscht. Deutsche Seewarte.

ö . Theater.

Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. Nachmittags 35 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Hänsel und Gretel. Marchenspiel in 3 Hildern von Gngelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet ⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von oseph Bayer. Kleine Preise. Aufgeld wird nicht erhoben. Vie Hillets tragen die Bezeichnung „Reservesatz Nr. 185. Dienst ˖

n wolkig bedeckt

bedeckt bedeckt

772

32 83 8

782

Regen halb bed. Dunst bedeckt Nebel bedeckt halb bed. wolkenlos

bedeckt wolkenlos bedeckt bedeckt Schnee bedeckt bedeckt

762 766 768 770 770 773 778 781

66 767 767 769 769 711 771

114

1

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räulein 1 des S ah einen . . 6 da ũr nde eine Aenderung des elplans eintreten mußte:

66 . Auch diefe Vorstellung hatte sich nicht da Fräulein Hiedler hatte und ohne ersetzt werden mußte. eftinn halte mit kühnem Wagemuth diese Aufgabe übernommen 1 durch, die ihren gesanglichen und

J

be dieser Gelegen

k ba r e, der Agathe ist; es

genügt festzustellen, daß es ihr an lebhafter und verdienter An⸗

Strauß lel he m g, Herr Bach

tel: Fräͤ letrich; Hexe: Fräulein Reinl; Peter: Herr Bach⸗ Gretel: Fräulein Dietrich; Hexe: F . . 6. ö *. ͤ mit den Damen Dell'Era. Urbanska und Delecliseur in re n gf, 1 der Plätze: Erster Rang und Parquet 4 46;

Theater gelangt an den beiden Weihnachts. Mittwoch nächster Woche Abends Max Dreyer's zur Aufführung; an den Nach 25. Fuhrmann Henschel', am 26. „Johannes Bie für den ersten und zweiten zum Sonnabend, widrigenfalls über Für den Sylvesterabend wird Der Vielgeprüfte!

pon Wilhelm Meyer ⸗Förster, der am 31. Dezember zum ersten Mal

Donnertztag, den 28. Dejember, Nachmittagg: (erste Klassiker⸗Vorstellung für Schüler und Schülerinnen),

Ballet von Paul Taglioni.

Richard Skowronnel's neues zur Aufführung. Das wiederholt. be⸗ 9 er's,

n letzter in Seene. . persönlich beijuwohnen.

Abends aufgeführt wird. bekannt gegebenen kleinen Kindervorstellung ‚Hänsel und

Fräulein

Es wäre

der Besetzung eine neue drelaktige Berliner

in Scene.

An den

entgegengenommen. Feiertags gelangen ju verzichten.

Nachmittags vorstellungen Vorstellung

)und Bernhard i .

Professor Marie Frau

Mãrchenspiel deitung Rothauser;

ang Sitzplatz findermeute, ward am Sonnabend

der erren

die Sonderstrecke

Sauen und 16 Ueberläufer,

4 Hirsche und 45 grobe Sauen. Das . d einigen Graden Kälte sehr günstig.

Don

und reiplätz? haben keine Gültigkeit. pad 77 Ühr: 265. Vorstellung. Bajazzi. (PFagliacei) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musst und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Cavallen in rusticana. (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Auf- zug von Pietro Magcagni. Ter nach dem gleich namigen Volksstück von G. Verga.

Schauspielhaus. 287. Vorstellung. Der Herr im Hause. Lustspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. Anfang 77 Uhr.

Donnerstag: Dpernhaus. 266. Vorstellung. Wil helm Tell. Große Oper in 4 Akten von Rossini. Text nach dem Französischen von Theodor Haupt. Anfang 76 Uhr.

Schau spielhaug. 288. Vorstellung. Schlaraffen⸗ land. Mäaͤrchenschwank in 3 Aufzügen von Ludwig Fulda. Die zur Handlung gehörende Musik von Ferdinand Hummel. Anfang 75 Uhr.

Dentsches Theater. Mittwoch: Der Probe⸗ kandidat. Anfang 74 Uhr.

Vonnergtag: Der Probekandidat.

Freitag: Der Probekandidat.

Berliner Theater. Mittwoch, Nachmittags z Uhr: Frau Holle. Abends 74 Uhr: Zaza.

Donnerztag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Freitag (15. Abonnements Vorstellung): Frau Holle. Anfang ??7 Uhr.

Schiller · Theater. Wallner · Theater) Mitt · woch, Abends 8 Uhr; Chyprienne. Lustspiel in 3 Aufzügen von V. Sardou und G. de Najac, be—⸗ arbeitet von O. Blumenthal.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. ;

Freitag, Abends 8 Uhr: Viel Lärmen um Nichts.

Theater des Westens. (Opernbaus,) Mitt woch, Nachmittags 3 Uhr: Kinder ⸗Vorstellung: Schneeweißchen und Rosenroth. Abends 7 Uhr: Der Zigeunsrbaron.

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

Freitag (14. Freitag. Abonnements ⸗Vorstellung): 96 , , Piccaluga und Herrn

uan Luria: oletto. . lachmittags 3 Uhr: Kinder⸗Vor⸗ stellung: Schneeweißchen und Rosenroth. Abends n nde, . Borstellung ju halben Preisen: Zar un mmermann.

ö. Nachmittags 25 Ühr: Kinder ⸗Vorstellung. Schneeweißchen und Rosenroth.

Lessing⸗Theater gelangt am ersten Weihnachtsfesertage 2 ö. Der Tugendhof“ erstmallg Stück wird am Am zweiten Weihnachtsfeiertage wird das Lustspiel „Als ich wiederkam“ von Otear Blumenthal und Gustay Kadelburg gegeben.

Im Reuen Theater geht Victor Lgon's dreiaktiges Volks⸗

stüäck Die lieben Kinder“ als nächste Novität am Freitag erstmalig Der Verfasser ist in Berlin eingetroffen, um den letzten ö. . . 3 . . ustspsel Ein unbeschriebenes Blatt“ wiederholt, welches auch an den . Welhnachts⸗Feiertagen sowse am Mittwoch nächster Woche orgen Nachmittag wird abermals bei den Preifen (Parquet und J. Rang 1 4 als berglock el hn antomime „Die Zauberglocke! wiederholt. ö . Im e , n mn begeht das Repertoirestũch Der Platz⸗ major morgen das Jubiläum seiner 100. Aufführung, Am tag wird es zum . if ö da am Freitag das Theater wegen Generalprobe geschlossen bleibt. ö ö ; Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz Die Novität hat den Titel „Im bestellungen zur Premidre und zu den Weihnachtsfeiertagen werden täglich Nachmittagen des ersten und zweiten bedeutend ermäßigten Preisen (Parquet. Fauteuil 7 S, Parquet 1,50 6) „Nora“ und „Kean“, in Max Behrend vom Schiller -⸗Theater, zur Aufführung; können Billets schon heute bestellt werden. Am Mittwoch nächster Woche wird die Kindervorstellung Im Zauber—⸗ bann der Weihnacht“ zu ganz kleinen Preisen wiederholt.

Am Donnerstag, den 21. Dezember, Abends 7 Uhr, findet in der Heilig⸗Kreuz⸗Kirche (am Blücherplatz ein konzert statt, und zwar der 159. Or gel Vortrag des Organisten Ihre Mitwirkung haben zugesagt: Frau lanck. Peters (Sopran), Herr Professor und König⸗ sicher Kammervirtuose Struß (Vfoline) und die Konzertyereln igung „Madrigal“ (ein Vokal. Dexpelquartett) unter Leitung des Königlichen Mußstkdirektors Herrn C. Mengewein. Der Eintritt ist frei.

Jagd. Offizieller Strecken⸗Rapport

der Königlichen Hofjagden in der GShrde am Freitag und . den 15. und 16. Dezember 18989.

Die Jagd begann am Freitag Nachmittag gegen? Uhr mit einer im abgestellten Distriktt am Waschkabel angelegten Suche der Sau— Vormittag gegen 10 Uhr mit einer gleichen Suche an der Leopold · In mittags gegen 3 1 ö . ohem Zeuge verrichteten Hauptjagen. 39 . Gesammtftrecke dleser 3 Jagen ergab 62 Hirsche, Wild, 28 grobe Sauen und 43 Ueberläufer.

Seiner Majestät des Kaisers und Königs 165 Hirsche,

2 Stück Wild und 8 grobe Sauen, Seiner Hoheit des Herzog⸗-Regenten Johann Albrecht von Necklenburg⸗ Schwerin 7 Hirsche, 1 Stück Wild, 8 grobe

Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg Lippe Wetter war der Jagd bei nicht zu hoher Schneelage und

Mannigfaltiges.

Berlin, den 19.

Die Berliner Vereine der Kaiser Wilhelms Stiftung und der Viktoria National- Invaliden⸗Stiftung hielten beute im Rathhause ihre Jahretszversammlung ab. Der Verein der Kaiser Wilbelms⸗Stiftung, der sich der Invaliden aus dem Kriege von 1870/71 annimmt, hat im letzten Jahre 211 Invaliden und

Mittwoch nächster Woche

nahmen betrugen.

in Verbindung mit der

1866 annimmt,

Donnertz⸗ Am Sonnabend geht dann Himmelhof“. Vor

Scene gesetzt von auch für diese

Jubiläãums⸗ bei.

dabei ums Leben.

Zwickau, 18. Dezember. r Nacht ist in Lauter ein Haus abgebrannt; fünf Personen kamen

177 Wittwen mlt 6230 M einmalig und 77 Invaliden, 109 Witwen und 22 Angehörige mit 20 877 M laufend unterstützt; er hat so nit feine n,, . 38 . ausgedehnt und für diese 27 107 au gewendet, d. s. se V Die Geschäftsbedürfnisse erforderten 3586 M, sodaß . 30 693 , wurden, 5688 M mehr chr

Personen mehr, aber 1050 ½ weniger als im

els die Eln⸗

Unter dlesen Einnahmen befinden sich 12 000 4

als Beitrag der Stadt Berlin und 9060 M Zuschuß von der Haupt, stiftung, die Mitgliederbeiträge brachten 3753 „, über 10600 J. als im Vorjahre. Der Bestand des Vereing, der noch 34 000 M beiragen hatte, verringerte sich von 11 250 auf 5h62 Für das neue Geschäftsjahr hat die , unter Berück⸗ sichtigung der ungünstigen finanziellen Lage des Berline

ZJuschuß auf 11 000 M erhöht. Der Verein der Piktoria, National. Inbaliden⸗ Stiftung, der sich der Invaliden des Krieges von

1895

r Vereins den

unterstũtzte im letzten Jahre 24 Inva—

liden und 25 Wittwen einmalig mit 970 M und 22 Invaliden, z Wittwen und 3 Angebörige mit 8961 M laufend, insgesammt also 17 Personen mit 9931 , gegen 101 Personen und 9857 4M im Vorjahre. Den Gesammtausgaben in Höbe von U 429 standen 10 202 ½ Einnahmen gegenüber, darunter 6000 M Beitrag der Stadt und 2060 M Zuschuß der Hauptstiftung. Der Bestand verringerte sich von 12215 auf 10 985 M Vorsitzender beider Vereme ist det Stadtrath Hübner.

Die zwanzigste Unfallstation, und zwar für den Stadt⸗ theil Gefundbrunnen, ist am 17. d. M. in dem Hause Bad. straße 67, auf dem Grundstuck der Gregorp'schen Brauerei, durch die Direktoren B. Knoblauch und Max Schlesinger eröffnet worden. Dem Einweihungtzakt wohnten Vertreter der Behörden, der zahl. reichen Fabriketablifssements der Gegend und der übrigen Bürgerschaft Dle Station wird durch Herrn Lr, Ludwig Opet geleftet. Besondere Einrichtungen sind auch in dieser Station für die Auf⸗ nahme von bewußtlosen Personen vorgesehen worden.

(W. T. B.) In der vergangenen

London,

sel fortgesetzt und endete Nach⸗ Bretser Grund auf Rothwild in

67 Stẽck Davon entfallen auf

hätten, welche nicht London,

veröffentlichen Tugela⸗Flusse.

vor.

Dezember 1899. ügel bildete,

Artillerie vom

Redvers Buller . 15. d. M. früh 4 Uhr in der Richtung auf den Tugela⸗Fluß Der Kampf war lang und erbittert. Hart, welche den linken Flügel bildete, überschritt den Tugela am Mittag, mußte aber infolge der großen Anzahl der feind lichen Geschütze und des mörderischen Feuers des Feindes wieder . Der Brigade Hildyard, welche den rechten

Bajonnet zu nehmen;

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

19. Dezember. (W. T. B) Die Daily

Mail“ meldet aus Naauwpoort, daß die Buren am Freitag die britische Stellung am Vaalkop mit Artillerie beschossen

darauf geräumt worden sei. Die britischen

Geschütze hätten an den Standort des großen Burengeschütze⸗ , . seien nach Arundel zurückgegangen.

Die britische Artillerie und Kavallerie

19. Dezember. (W. T. B.) Mehrere Blätter Einzelheiten über ein neues Gefecht am Nach denselben rückte der General Sir mit seiner ganzen Streitmacht am

Die Brigade

gelang es, die Ortschaft Colenso mit dem die Brigade mußte aber, da ihr die Feinde vernichtet wurde, ebenfalls zurückgehen.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

Cessing · Theater. Mittwoch: Als ich wieder n,

Donnerstag: Zum Besten des Gustav Freytag⸗ Denkmals: Die Journalisten.

Freitag: Als ich wiederkam ...

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 42. Mitt⸗ woch: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 3 Akten von E. von Wolzogen. Anfang 795 Uhr.

Donnerstag: Ein unbeschriebenes Blatt.

Freitag: Zum ersten Male: Die lieben Kinder. Volksstück in 3 Akten von Vietor Löon.

Sonnabend: Die lieben Kinder.

Belle Alliance Theater. Gastsplel des Schlierseer Bauern ⸗Theaters . Mittwoch, Abends §z Uhr: Jägerblut. .

Donner tztag: 's Liserl von Schliersee.

Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch; Busch und Reichenbach. Schwank in 3 Akten von Heinrich Lee und Wilbelm Meyer⸗Förster. Regie: Hermann Werner. Vorher: Die Richtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Regle: Gustav Rickelt. Anfang 76 Ubr.

Donnerttag und folgende Tage: Busch und Reichenbach. Vorher: Die Richtige.

Nachmittags. Vorstellungen an den Weihnachts Felertagen zu halben Preisen: Montag, den 26. d. M., Dientzztag, den 26. d. M., Mittwoch, den 27. d. M.: Der Schlafwagen ˖ Controleur. Der Vorverkauf hat begonnen. Eine Vorverkaufs⸗ gebühr wird nicht erhoben.

Thalia · Theater. Dresdenerstraße 72/3. Mitt · woch: Vorletz!e Aufführung. Zum 109. Male: Der Platzmajor. Gesangeposse in 3 Akten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Gustav Wanda. Anfang 71 Uhr.

Vonnerztag: Zum letzten Male: Der Platz⸗ major.

if wegen der Generalprobe für die Novität

eschlossen. ö Sonnabend, Abends 79 Uhr: Zum ersten Male: Novität: Im Himmelhof. Große Aucsstattungs⸗ posse mit Gesang und Tanz in 3 Alten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Kapell⸗ meister Max Schmidt.

Konzerte. Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 76 Uhr:

Dirkus Alb. Schumann. Im eleganten, renovierten Zirkus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends präzise 71 Uhr: Extra⸗Vorsteltung. Zum Schluß: Großes Ritterschaustück aus dem 14. Jahr⸗ hundert: Der schwarze und der weisse Ritter mit sämmtlichen Einlagen.

Sonntag: Nur eine Vor stellung. Anfang 5 Uhr. Ende 8 Uhr. In dieser Vorstellung: Reich haltiges Programm wie sonst in zwei Vorstellungen. Revue sämmtlicher Artisten und großes Ritter⸗ schaustück aus dem 14 Jahrhundert: Der schwarze und der weißte Ritter. Trotzdem in dieser Vor⸗ stellung ein Kind frei auf allen Plätzen.

Montag, den 25, Dienztag, den 26, Mittwoch, den 27. d. M.: Je 2 große Vorstellungen: Nach⸗ mittags 35 Uhr und Abends 71 Ur. Nach= mittags J Ubr: Extra einstudiert: Im Weih— nachtsbazar. Große Weihnachts Ausstattun gt pantomime, dargestellt von 80 Kindern im Alier von 3—5 Jahren und 100 Personen. Abendt 7 Uhr: Großes Ritterschaustuͤck: Der schwarze und der weiße Ritter.

1

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Carola Rosentreter mit Hrn. Leut. Ernst Grafen Jorck von Wartenburg (Berlin— Schwedt a. O.. Frl. Anita Reimer mit Hin. Regierungs ⸗Assessor Dr. jur. (Berlin).

Geboren: Gin Sohn: Hrn. Landrath Dr. Schrelber (Wongrowitz⸗. = Eine Tochter; Hrn. Majer Frhrn., von Brand (Straßburg . El.. HYmn. Hauptmann Wilhelm von Sydow (Berlin).

Gest orben: Hr. Kammerherr, Oberstleuß. und Landrath a. B. Richard Herwarth von Bstten, feld (Berlin) = Hr. Bürgermeister a. D. Helntic Reiche (Charlottenburg). Verw. Fr. Qberförste⸗ Emslie Schmidt, geb. Von Preetzmann (Potsdam) Frl. Ciifabeth von Barby (Wiesbaden) 3 Frl. Jenny von Frankenberg und Ludwigodorf Neisse). Hrn. Professor Dr. Georg Cantot Sohn Rudolf (Halle a. S.).

.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Cypedition (Scholi) in Berlin.

der Norddeutschen Buchdruckerei und. Verlag; K Zehn Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),

wie di lts angabe zu Rr. G des öfen . , an er din ef i scheften 1. Attien und tie ge n after fn 3 *

Klavier Abend von Filippo Ivaldi.

vom IH. bis IG. Dezem

Ernst Kleiner

*

zum Deutschen Reichs⸗Anz

n 299.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 19. Dezemher

Amtliches. Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 30. November d. J. will Ich die wieder beifolgende Neue Satzung des Landschaftlichen Kredit⸗ Verbandes für die Provinz Schleswig-Holstein hierdurch Landesherrlich genehmigen. . .

Berlin, den 6. Dezember 1899.

.

e re, , n 21

2

ö Wilhelm k. Freiherr von Ham merste in. Schönstedt.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und? Forsten und den Justiz⸗Minister. I 263

. Neue Satzung . * 23 des Landschaftlichen KreditVerbagndes für die Provinz Schles wig⸗Holstein. *

0

81. ; Name, Zweck, Sitz und Rechte des Verbandes. .

Unter dem Namen „Landschaftlicher Kredit⸗Verband für die Provinz Schleswig⸗Holstein' hat sich ein Verein von Grundbesitzern der Provinz Schleswig⸗Holstein gebildet, um nach den Bestimmungen dieser 4 . den Realtredit für ihre Besitzungen zu vermitteln.

Der Sitz des Verbandes ist Kiel. Der Erwerb von Grundstücken ist ihm nur soweit gestattet, als es sich um die Sicherung einer Forderung oder üm die Beschaffung eines Geschäftshauses handelt.

Der Verband ist eine mit Korporationsrechten ausgestattete öffent⸗ liche Kreditanstalt, welcher das Recht zusteht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Baar— mittel auf jeden Inhaber lautende Schuldverschreibungen unter der Benennung Pfandbriefe des Landschaftlichen Kredit Verbandes für die Provinz Schleswig ⸗Holstein“' auszufertigen.

Grwerb der Mitgliedschaft.

Als Mitglied des Verbandeß kann jeder Besitzer eines in der Provinz Schleswig⸗Holstein belegenen landwirthschafilich oder forst⸗ wirthschaftlich benutzten Grundstücks aufgenommen werden, welches nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweitigen Regelung der Grundsteuer in der Provinz Schleswig ⸗Holstein, G. S. S. 85, einen Reinertrag von mindestens 50 M gewährt.

Die Meldung zum Beitritt geschieht bei der Direktion des Ver⸗ bandes unter Einreichung eines Auszugs aus der Grundsteuer⸗ Mutterrolle und einer vollständigen, beglaubigten Abschrift dez Grundbuchblattes über die zu beleihenden Grundstücke unter Beifügung einer gehörig bescheinigten Nachweisung der auf denselben ruhenden öffentlichen Lasten.

Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion. Gegen deren Ent⸗ scheidung ist Berufung an den Verwaltungsrath gestattet, welcher dann endgültig entscheidet. Bei der Aufnahme wird ein Eintrittsgeld von 1ẽ41½60 für jedes empfangene Tausend der verlangten Darlehnsumme erhoben. Dem Verwaltungsrath steht die Befugniß zu, diese Gebühr allgemein zu ermäßigen oder ganz außer Hebung zu setzen.

Der Erwerber eines mit Pfandbriefen nach den Bestimmungen dieses Statuts beliehenen Grundstücks ist bei Vermeidung der Folgen des § 24 Nr. 8 Aa verpflichtet, dem Verbande beim Erwerbe des Grundstücks in einer gerichtlich oder notariell oder von dem Syndikus des Verbandes beglaubigten Urkunde beizutreten und die persönliche Verbindlichkeit für die auf dem Grundstücke haftende Pfandbriefschuld zu übernehmen. Diese Urkunde ist nach geschehener Aufforderung und Mittheilung einer Satzung binnen 14 Tagen der Direktion des Ver— bandes einzureichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes kann in diesem Falle nicht verlangt werden.

. Pflichten der Mitglieder im allgemeinen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine auf dasselbe gefallene Wabl als Mitglied oder Stellvertreter zum Verwaltungsrath orer Kommissar desselben anzunehmen, wenn es in gleicher Weise nicht bereits einmal thätig gewesen ist. Für Grundbesitzer, welche zugleich Beamte sind, gilt diese Bestimmung nur insoweit, als eine Verweigerung der vor⸗ gesetzten Behörde nicht im Wege steht.

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft.

Der Austritt aus dem Verbande erfolgt auf Antrag, sobald das

Mitglied die dem Verbande gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten

vollständig gelöst hat, durch Erklärung der Direktion oder im Falle

des § 24, 8 A auf Anordnung derselben, und zwar im letzteren Falle, nachdem das Rechtsverfahren über die Erfüllung der satzungs⸗ und vertragsmäßigen Verpflichtungen beendet ist.

Bel Veräußerung eines mit Pfandbriefen beliehenen Grundstücks erlischt die persönliche Verbindlichkeit des Mltgliedes bezüglich des veräußerten Grundstücks, sobald die im § 2 Abs. 4 vorgeschriebene Urkunde von dem Besitznachfolger der Direktion eingereicht worden.“

Mit dem Austritt sind alle Rechte an dem Vermögen des Ver⸗ bandes erloschen.

§ 5. Verwaltung im allgemeinen. Die Angelegenheiten des Verbandes werden unter Aufsicht der Königlichen Staatsregierung geleitet, beziehungsweise kontroliert durch die Direktion, den Verwaltungsrath oder dessen Kommissare und die Generalversammlung. Alt Geschäftsjahr des Verbandes wird das Kalenderjahr bestimmt.

§ 6. Direktion.

Die Direktion hat ihren Sitz in Kiel. Sie besteht aus drei von dem Verwaltungsrath als erstes, zweites und drittes Mitglied ge⸗ wählten Mitgliedern, von denen eins in der Regel zugleich Mitglied des Verbandes sein soll und ein anderes (der Syndikus) die Befähigung jum Richteramte hbesitzen muß. Außerdem werden vom Verwaltungs— rath drei Stellvertreter gewählt, welche in Fällen der Behinderung von Mitgliedern dieselben in voraus zu bestimmender Reihenfolge zu vertreten haben. Der Stellvertreter des Syndikus muß gleich diesem jum Richteramte befähigt sein.

Das Protokoll über die Wahlverhandlung ist notariell oder ge⸗ richtlich aufzunehmen. Eine Ausfertigung desselben wird der Direktion ju ihrer Legitimation ertbeilt.

Die Mitglieder der Direktion und deren Stellvertreter werden durch den Königlichen Kommissar Seiner Majestät dem Könige zur Aller höchsten Ii r ge ng en, nn

Daß erste Mitglied der Direktion wird durch den Königlichen Kommissar eidlich verpflichtet und verpflichtet seinerseits die übrigen Mitglieder der Direktion und dle sonstigen festen Beamten des Ver⸗ bandeg durch Handschlag an Eides stalt. Es führt in den Sitzungen der Direktion den 1 und wird in Fällen seiner Behinderung durch das zweite, bei dessen Behinderung durch das dritte ordentliche Mitglied vertreten.

Die Namen der Direktoren und deren Stellvertreter werden seitens der Königlichen Staatsregierung durch den Reichs-Anzeiger und das Amtehlatt des Regierungsbezirks Schleswig betannt gegeben.

Die Höhe des Gehalts der Direttoren, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrath, welcher ebenfalls die Gehälter, die Zeitdauer und die Bedingungen der An= stellung der von der Direktion anzunehmenden sonstigen Verbands—⸗ beamten festsetzt. ö

.

///. , , a 4

§5 7. . Syndikus. . 214 Dem Syndikus, im Falle zeitweiliger Behinderung desselben seinem Stellvertreter, steht das Recht zu, in allen Angelegenheiten, welche den Verband berühren, Verträge und Verhandlungen mit der Kraft und Wirkung von öffentlichen Urkunden aufzunehmen und aus zufertigen oder zu beglaubigen unter Beidrückung des Syndikats⸗ Siegels. Diese Urkunden haben die Eigenschaft notarieller Urkunden. Autz ihnen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung nach Maßgabe der Vorschriften üher die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden statt. Der Syndikus führt als Siegel das Siegel des Verbandes mit dem Zusatze „Syndikats⸗Siegel“.

In den Fällen der 55 664 und 665 (5726 Abs. 1, 727 bis 29, 7138, 742, 744, § 745 Abs. 2 und 8 749 neuer Fassung) der Zipilprozeßordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf An— ordnung des Königlichen Amtsgerichts zu Kiel zu ertheilen.

§ 8. Verfahren bei Dienstvergehen.

Die Direktionsmitglieder und die vom Verwaltungsrath be⸗ stätigten Beamten des Verbandes können unter den Bedingungen, welche das Gesetz vom 21. Juli 1852, betr. die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten (Ges.-Samml. S. 465), vorschreibt, auch wider ihren Willen und der Vertragsbestimmungen ungeachtet aus ibren Aemtern entlassen bezw. von denselben suzpendiert werden. Die Suspension hat bei Mitgliedern der Direktion der Königliche Kommissar mit Vorbehalt der Beschwerde an den Minister für Land— wirteschaft, Domänen und Forsten, bei den sonstigen Beamten die Direktion zu verfügen.

Das Verfahren auf Entlassung wird bei Mitgliedern der Direktion von dem Königlichen Kommissar oder von einem durch ihn zu be— stellenden Kommissar nach den Formen des gedachten Gesetzes geleitet und die Entscheidung durch den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten getroffen. Bei den sonstigen Beamten ist die Direktion die leitende und entscheidende Behörde; auf den Rekurs entscheidet zunächst der Verwaltungsrath, in letzter Instanz der Königliche Kommissar.

Zur Festsetzung von Ordnungsstrafen im Sinne des § 15 des in Absatz 1 angeführten Gesetzes sind befugt der Minister für Land—⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten gegen die Mitglieder der Direktion, und die Direktion gegen die übrigen Beamten des Verbandes. Gegen die Straffestsetzungen der Direktion ist Beschwerde an den Königlichen Kommissar zulässig. Geldbußen dürfen für den einzelnen Fall die Summe von einhundert und fünfzig Mark nicht übersteigen.

§ 9. Geschäftsführung der Direktion.

Die Direktion verwaltet und leitet die Angelegenheiten des Ver— bandes und vertritt denselben auch in denjenigen Fällen, in denen die Gesttze eine besondere Vollmacht fordern.

Die Direktion ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei Mit⸗ gliedern, darunter mindestens eines ordentlichen. Ihre Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt.

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die ihr vom Ver— waltungsrath ertheilten Anweisungen zu beobachten und den Beschlüssen desselben Folge zu leisten.

Gegen dritte Personen hat jedoch eine Beschränkung der Befug⸗ nisse der Direktion, den Verband zu vertreten, keine rechtliche Wirkung.

Schriftliche Erklärungen der Direktion erfolgen unter der Unter⸗ schrift:; Die Direktion des Landschaftlichen Kredit. Verbandes der Provinz Schleswig- Holstein“ und bedürfen, um rechtsverbindlich zu sein, der Vollziehung durch zwei ihrer Mitglieder, darunter mindestens eines ordentlichen.

. §5 10. Zusammensetzung des Verwaltungsraths.˖

Der Verwaltungsrath besteht aus 9 Mitgliedern. Jedes Mit⸗ glied des Verwaltungsraths muß zugleich Mitglied des Verbandes oder gesetzlicher Vertreter eines solchen sein und einen Grundbesitz haben oder vertreten, auf welchen für den Verband eine Pfandbriefschuld, und zwar bei 4 Mitgliedern von mindestens 20 000 S und bei 5 Mitgliedern von mindestens 10000 MS entweder eingetragen ist oder eingetragen werden kann.

Die Mitglieder des Verwaltungsraths werden durch die General⸗ versammlung auf 6 Jahre gewäblt. Alle 2 Jahre scheiden 3 Mit glieder aus und werden durch die Wahl der Generalversammlung ersetzt.

Die Reihenfolge des Austritts bestimmt sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Ausschusse.

Die Ausgeschledenen sind wieder wählbar.

Alljährlich wählt der Verwaltungsrath aus seinen Mitgliedern einen Vorsißenden und für denselben einen Stellvertreter, sowie aus der Zahl der Mitglieder des Verbandes 3 Stellvertreter für den Fall der Behinderung eines seiner Mitglieder und bestimmt die Reihenfolge, in welcher dieselben einzuberufen sind. Zu Stellvertretern für die Mit⸗ glieder des Verwaltungsraths sind nur diejenigen Mitglieder des Ver= bandes wählbar, die zu Mitgliedern des Verwaltungsraths gewählt werden können. 511

Aufgaben des Verwaltunggraths.

Der Verwaltungsrath kontroliert die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Verbandes.

Er ist namentlich verpflichtet:

I) jährlich mindestens einmal die Kassenführung des Verbandes durch zwei seiner Mitglieder prüfen zu lassen, die Rechnung der Direktion abzunehmen und dieser nach Erledigung der erhobenen Ein wendungen Entlastung zu ertheilen;

2) der Generalversammlung jährlich einen von der Direktion zu erstattenden Rechenschaftsbericht vorzulegen und diesen auszugsweise in den für die Bekanntmachungen des Verbandes bestimmten Zeitungen zu veröffentlichen;

3) alle Anordnungen zur Ausführung der Satzung zu treffen;

4) die Geschäftsanweisungen für die Direktion zu erlassen;

5) die Taxgrundsätze festzusetzen und

6) über die gegen die Direktion und andere Beamte des Verbandes eingehenden Beschwerden zu entscheiden.

Er hat das Recht:

das Gebiet des Verbandes in Bezirke einzutheilen und innerhalb . einzelne seiner Befugnisse durch Kommissare ausüben zu assen.

12. Sitzungen des Verwaltungsraths.

Der Verwaltungsrath versammelt sich jedes Jahr mindestens ein⸗ mal regelmäßig und außerordentlich, so oft der Vorsitzende, drei seiner Mitglieder oder die Direktion es verlangen. Die Direktoren nehmen

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

E899.

theil, soweit es sich nicht um Berathungsgegenstände handelt, welche die persönlichen oder dienstlichen Verhältnssse der Direktion oder einzelner Mitglieder derselben betreffen.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen von dem Vor⸗ sitzenden durch besondere Einladungsschreiben mindestens 14 Tage vor⸗ her unter Mittheilung der Tagesordnung. Die richtige Behändigung der Einladungsschreiben muß entweder durch Postzustellungsurkunde oder durch vollzogenen Post ⸗Ablieferungsschein oder durch ein sonst in glaubwürdiger Form vollsogenes Empfangsbekenntniß bescheinigt sein. Tag und Stunde des Zusammentritts, sowie die Tagetzordnung sind dem Königlichen Kommissar mitzutheilen.

Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mit- glieder, bezw. Stellvertreter und unter diesen der Vorsitzende oder, im Fall seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter anwefend sind.

In den Sitzungen des Verwaltungsraths wird ein Protokoll geführt und von 3 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters, unterzeichnet.

Das Protokoll derjenigen Sitzung, in welcher über Ertheilung der Entlastung und Wahl der Direktoren resp. deren Stellvertreter Beschluß gefaßt wird, muß von einer Gerichteperson oder einem Notar geführt werden.

§13. Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungtraths.

Die Mitglieder des Verwaltungsraths bezw. deren Stellvertreter erhalten kein Gehalt, sondern nur Diäten und Reisekosten. Die Höhe derselben bestimmt die Generalversammlung. Dieselbe ist auch befugt, für die Geschäfte des Vorsitzenden im Verwaltungsrath eine an— gemessene Vergütung festzusetzen.

§ 14. Theilnahme an Generalversammlungen.

Die Generalversammlung besteht aus den satzungsmäßig berufenen Mitgliedern des Verbandes. Eine Vertretung behufs Theilnahme an der Generalversammlung ist gestattet:

den Ehefrauen durch ihre Ehemänner;

unter elterlicher Gevalt stehenden Personen durch ihre Väter oder, wenn die elterliche Gewalt der Mutter zusteht, durch einen Bevollmächtigten der Mutter;

Bevormundeten durch ihre Vormünder; mehreren Besitzern eines mit, Pfandbriefen beliehenen Gutes, Wittwen und ledigen Frauenspersonen durch einen Bevollmächtigten;

juristischen Personen und solchen Personen⸗Mehrheiten, welche, ohne die Eigenschaft einer juristijchen Person zu besitzen, doch Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen können (3. B. Handelsgesellschaften), durch ihre gesetzlichen Vertreter und, falls sie nur durch die gemeinschaftliche Erklärung zweier oder mehrerer Vertreter verpflichtet werden können, ebenfalls nur durch Bevollmächtigte.

. Mitglieder des Verbandes, die einer dieser Kategorien angehören, können nur. in der Person ihrer zulässigen Vertreter in der General- versammlung erscheinen und ihre Rechte wahrnehmen.

. Die Vertreter haben, insoweit ihre Legitimation nicht bekannt ist, diese durch beglaubigte Urkunden darzuthun.

Kein zum Erscheinen in den Generalversammlungen Berechtigter hat mehr als eine Stimme.

Die Direktoren nehmen mit berathender Stimme an der General- e ng theil. Soweit sie jedoch Mitglied er des Verbandes sind, steht ihnen, abgesehen von denjenigen Gegenständen, an denen sie betheiligt sind, auch Stimmrecht zu. (6 34 Bürg. G. B.)

ö § 15. Befugnisse der Generalversammlung.

Die Generalversammlung hat, außer über die in dieser Satzung ausdrücklich ihr jugewiesenen Gegenstände, nur über Anträge . zu fassen, welche den dem Verwaltungsrath und der Direktion na dieser Satzung zustehenden Befugnissen nicht zuwiderlaufen.

16. Tagung der Generalversammlung.

Die ordentliche Generalversammlung findet allsährlich in der ersten Hälfte des Jahres statt; ein außerordentliche nur, wenn der Verwaltungsrath solche für nothwendig erachtet, oder wenn sie von 20 oder mehr Mitgliedern des Verbandes, welche mindestens seit einem Jahre demselben angehören, bei dem Verwaltungsrath unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beantragt wird.

Der Tag der Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsraths mittels Einrückung in die für die Veröffent- lichungen des Verbandes bestimmten Blätter (5 32) unter Mittheilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungs⸗ tage bekannt gemacht. Alle für die Tagesordnung bestimmten Anträge müssen spätestens bis zum 15. Januar dem Vorsitzenden des Ver⸗ waltungsraths eingesandt sein.

Der Verwaltungsrath ist nur verpflichtet, solche Anträge von Verbandsmitgliedern auf die Tagesordnung zu setzen, welche von min- destens 20 Mitgliedern, die seit einem Jahre demselben angehören, gestellt sind. Die Mitglieder des Verwaltungsraths sind jedoch ohne weiteres ,,

Tag und Stunde der Generalversammlung sowie die Tagesordnung sind dem Königlichen Kommissar mitzutheilen.

Die Generalversammlung ist, sofern nicht der Fall des 5 34 vor⸗ liegt, beschlußfähig, wenn mindestens 10 Mitglieder des Verbandes, darunter 5 Mitglteder des Verwaltungsraths bezw. Stellvertreter und hierunter der Vorsitzende oder dessen Stell vertreter, anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit wird zur Erledigung derselben Tagesordnung eine neue Generalversammlung anberaumt, welche dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig ist, wenn nur 5 Mitglieder des Verwaltungsraths bezw. Stelloertreter und hierunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter anwesend sind.

In den Generalversammlungen führt der Vorsitzende des Ver waltungsrathz oder dessen Stellvertreter den Vorsitz.

Ueber . Verhandlung der Generalversammlung ist ein Protokoll von einem Richter oder Notar aufzunehmen und von dem Vorsitzenden nebst zwei anderen Verbandsmitgliedern, welche die Generalpersammlung 3 e dns des Vorsitzenden bei Beginn der Sitzung ernennt, zu vollziehen.

§ 17. Wahlen und Beschlüsse.

Sämmtliche Wahlen erfolgen durch Stimmzettel. Sowohl zu den Wahlen, wie zu Beschlüssen des Verwaltungsraths und der wn, ist absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. Ergiebt bei Wahlen die erste Abstimmung keine absolute Stimmen⸗ mehrheit, so wird zur engeren Wahl unter den Gewählten in der Art geschritten, daß bei jedem Wahlgange derjenige ausscheidet, welcher die wenigsten Stimmen erhalten hat. Haben zwei oder mehrere eine gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Loos, wer von ihnen auf die engere Wahl zu bringen oder, wenn es sich um den letzten Wahlgang handelt, als gewählt zu betrachten ist. Bei Beschlüssen der betreffenden Versammlung entscheidet im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

mit berathender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsraths

Die Abwesenden sind an die Beschlüsse der Anwesenden gebunden.