os 822. lle: göh gegen M4. An der Zungbhme , meg. . (1179 627), * (803 180),
Gisen. und Gisenwaßgren (zes 11d), Abfägle (lt S888), Steine und
viegend betheiligt: Erden, Grze ꝛe.
Instrumente. Maschinen
gh a6). ,
(165 423). Materigl⸗ ꝛc. mit 466310), Drogen,
olltarifnummern zeigen geringere Einfuhrmengen.
B. Ausfuhr im Novem ber in Tonnen zu 1900 Kg; 2711143
gegen 2673513 im Nobember 18938, daher mehr
metalle:
Kastrümente, Maschinen ꝛ6. (2243), Glas und Gla Gmne erhebliche Abnahme erfuhren Erden, Erze 2e.
und Cifenwaaren (17 189), während 10 andere Zolltarifaummern einen
n Ausfall zeigen.
efammtausfuhr in den 11 Monaten
November: 27 992 169 gegen 27 502 375 im Vorjahre, daher mehr
Edelmetalle: 331 gegen 458. Hauptsächlich nahmen zu:
Erden, Erie (250 956), Kohlen (186 777, Drogen G63 062), Getreide ꝛe
ö. 228), Instrumente, Maschinen re. (45 7835. während ein starker utfall bei Eisen und Gisenwaaren (107 519), Holz ze.
489794.
Material. c. Waaren (31 676) und ein geringerer Gruppen sich zeigt.
—
Die Bewegung der , in England und Wales
(Stat. Korr.)
gegenüber. Es kamen 1893 vor: ĩ Lebend⸗ n geburten England und Waletz . 223 265 Preußen 1219 369
Ebe⸗
255 579 280 394
Jahres 1898 berechneten Bevölkerung J j Lebend⸗ eheschließende ö geborene Personen England und Wales 29,4 16,3 Preußen.. . 36,8 16,9
In Preußen war die Bevölkerung bewegung
d. h. Alle hiergenannten Verhältnißzahlen waren arößer als in England
mit Walez, und trotzdem bei unt die Sterbeziffer h
England und Wales wegen seiner wesentlich niedrigeren Geburtsziffer
doch einen geringeren Ueberschuß der Geburten über
nämlich 11,8 auf 100) Bewohner gegen 16,7 im preußischen Staate.
Zur Arbeiterbewegung. Aus Saint Etienne meldet W T. B.“,
3000 Bergarbeiter ausständig geworden sind. Erhöhung der Löhne, Verminderung der Arbeit szstund
kennung des Bundesausschusses seitens der Gesellschaften. Die Gruben
werden militärisch bewacht.
Verdingungen im Auslande.
Belgien. 3. Januar, 3 Uhr.
Pfarrerwohnung. 240 000 Fr. Dänemark.
3. Januar 1909, 12 Uhr. delingens Regnskabskonter Aarhus; Zinn in Blöcken, 10 009 kg Blei in Blöcken, Blöcken, 300 Kg Phoephorkupfer in Blöcken. und Stelle.
Lieferung
Wetterbericht vom 27. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.
—
Stationen.
Wind. Wetter.
Temperatur
in o Cel
Bar. auf 06r u. d. Meeressp red. in Millim us .
2 — 0
Blacksod ... NNW heiter Aberdeen. h wollig Christiansund 2 wolkenlos Kopenhagen. 2Dunst Stockholm. bedeckt Haparanda. dedeckt Moskau.. bedeckt gGork Queens own Cherbourg. ö . ů mburg .. Swinemünde Neufahrwasser Memel...
. . ünster Wstf. Karlsruhe .. Wiesbaden.. München .. Chemnitz.. Berlin... Bres lan Ile d'Ax .. halb bed. Nizza ... Regen
. Uebersicht der Witterung.
Die Witterung West⸗Europas steht unter dem Ginfluß einer flachen, umfangreichen Depꝛression, deren Kern über der Rordfee kagert. Ueber Frankreich ist das Barometer stark gefallen. Das Hochdruckgebiet über Rußland zeigt wenig Aenderung. Bei leichten bis frischen idle en und südßstlichen Winden ist das Wetler in Deutschland trübe und ziemlich kalt; in Nord ⸗ und Mitteldeutschland ist vielfach Schnee ge⸗ fallen. Thauwetter ist demnächst noch nicht zu er⸗
warten. Deutsche Seewarte.
ö Theater.
önigliche Schanspiele. Donnerstag: Opern- hauz. 271. Vorstellung. Bajazzi. (Pagliacei.) Oper in 2 Akt einem Prolog. Mustk und
en und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig
o K N
heiter vSedeckt Schnee Schnee heiter dedeckt Dunst bedeckt Schnee dedeckt Dunst bedeckt Nebel halb bed. wollig bedeckt
14
oo OC — — O— de, O O d —
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2 —
Se l o er & R — 2
D
während Geireide ze. ) Upotheker, und Farbewagren (123 226), kz. Kö isg) wesentliche Kbrabmé erscben lassen. I7 von 48
33. 31 von 43 Zolltarifnummern zeigen eine stärkere Aus · Uhr, worunter vorwiegen: Kohlen e. (68 888), Material. 2c, Waaren (4451), Getreide und andere Landbauerzeugnisse (4110), Abfälle (3228),
Das General- Registeramt von England und Wales zu London hat soeben die Zahlen über die während des Jahre 1898 vorgekommenen Geburten, ECheschließungen und Sterbefälle nebst den entsprechenden Verhältnißzahlen bekannt gegeben. Zur Vergleichung stellen wir diesen Angaben die gleichartigen für den preußischen Staat
schließungen (ohne Todtgeb.)
Sie fordern eine
Presbyt?re de 18 paroisse Sainte; Julienne, rue de Namur 11, in Verviers: Bau einer Kirche nebst
Staats bahnanlagen
500 kg Antimon in Bedingungen an Ort
nd vor⸗
und Fahrzeuge
zum ersten Male in Seene. Auch
beliebten Stücke
personen der Handlung
Edel⸗ gemein befriedigend endet.
37 530.
zwaaren (1793. der Theatergeschichte angehören, (26 id), Gifen em neuest, lich war wit in, früheren Arbeit
Januar bis ment“ geschildert hat. Es handelt
Weise weitergeführt werden.
der einen, merkwürdigerweise sehr
(38 228). bei 6 anderen
man muß doch staunen, zuvor um verwickelte
in Frage kommenden gesetzlichen
besserer Einsicht
immer nicht za haft erscheinen.
Sterbefälle herbeigeführt wird.
562 141 harmloser Humor zur Geltung
oᷣbõ iz. Portier ⸗ Ehepaar, das
Sterbefälle (ohne Todtgeb.) z 20, 1898 lebhafter,
im Ganzen den rechten Ton, im Wesen der Frau Langmann
öher war, hatte
die Ster csälle ersten drei Alten recht lebhaft, bestritten.
Berliner
Ein starker Heiterkeitserfoln
daß dort etwa seiner Erstaufführung am Sonnab—
en sowie Aner⸗ schwank=, gegenüber besitzt, im
augenblicklich den übrigen aber
gerade der letzte seiner drei Akte i punkt bedeutet. Gespielt wurde zeichneten sich die Damen Pablen, land, Pittschau, Monard, Schindler aus.
(Maskinaf-
von: 3000 kg
Der Titel hat auf den Inhalt des
Doktor Klaus“ Abschnitt aus dem bürgerlichen Leben, der, mit ernsten und beiteren Episoden durchsetzt, nach glücklicher Ueberwindung einer den drohen den Gefahr
Im Ganzen t ꝛ das gleiche Gepräge wie die obengenannten erfolgreichen Arbeiten XäArronge's, muthet aber, da auch jene einer vergangenen Zeitepoche in etwas veraltet an, zumal der Ver⸗
fasser in seinem neuesten Schauspiel in der Erfindung nicht so glück⸗
Theater und Musik.
Königliches Schauspiel haus.
Am ersten Weihnachtsfeiertage ging als Novität „Otto Lang⸗ mann Ww . Schauspiel in vier Auffügen von Adolf LArronge,
in dlefem bietet der Verfasser der
und „Mein Leopold“ einen
. t⸗ nf r h,
trägt das Werk
en. Die Vorgänge haben eine
entfernte Aehnlichkeit mit denen, welche Biörnson in seinem Fallisse⸗
sich um den Zusammenhruch einer
renommierten Firma, deren Geschäfte nach dem Tode ihres Jahabers von dessen Wittwe, der ö 3. mann, in geradezu leichtfertiger lie
kommt es auf Veranlassung geschäfts kundigen Tochter der Ge⸗
nannten, welche bie Ehre der Firma retten will, zum Konkurs. Diese Tochter vertritt in dem Stücke gewissermaßen die Stelle, welche in dem Bijörnfon'schen Schauspiel, der Justizath inne hat; aber woher ein junges Mädchen, das sich nie ageschäftlich en hat, zu io eingehender Kenntniß der bestehenden Verhältnisse und der
Angelegenheiten bekümmert
Vorschriften gelangt ist. Diese
Figur, welche nicht nur die Rett«in der Ehre bes, Vauses, sondern nach bem Zusammenbruch desselben auch die Ernährerin ihrer noch
gekommenen Mutter und leicht ⸗˖
lebigen Schwester wird, muß denn auch im höchsten Grade unglaub⸗ Unwahrschelnlich ist auch der befriedigende Abschluß des Ganzen, welcher durch glückliche Heirathen der be den Schwestern Welt besser als diese erfindungsarme Haupthand—⸗ lung sind dem Verfasser die Nebendinge gelungen, wo sein frischer,
kommen kann; besonders gut
charakterisiert sind die Vertreter der unteren Volksklassen, namentlich
kürlich als Name einer Villa im Grunewald gewählt, in welcher un in deren Umgebung sich die 6 i ef Von einer . konnte freilich nur infoweit die Rede sein, als sie bei einer modergen osse überhaupt üblich ist. Die abenteuerlichsten Zufälligkeiten und Herthaftesten Zwischenfälle, welche man sich nur erdenken kann, stoßen den Hauptpersonen zu und, versetzen sie, zur dauernden Erheiterung des Hauseg, in komische Lagen, aus denen sie sich dann wieber in gleich belustigender Weise zu befreien wissen. In diese harmlos vergnüglichen Vorgänge sind ferner noch Berliner Witzworte, gate und schlechte, zahlreiche Kuplets, lebende Bilder, Aufzüge und Tänze eingestreut, welche dem Stück neue Reize verleihen sollen. Bei der Ausstattung ist eine wahrbaft blendende Pracht entfaltet und mit Fkünstlerischem Verständniß zur Wirkung gebracht. Nach jedem Akttschluß wurden die Autoren Direktoren, sowie die Hauptdarsteller hervorgerufen, um den Beifall sowie eine Fülle von Blumenspenden entgegenzunehmen. Von zen Trägerinnen weiblicher Hauptrollen seien die Damen Schäffer, Arafep, Oer und Milani genannt; namentlich kam dag flotte neckische Spiel der Letztgenannten vortheilhaft zur Geltung. Von den Dar⸗ stellern erzielten, wie immer, die Herren Thomas, Paulmüller Thielscher Helmerding und Junkermann durch ihre urwüchsige Komik starken Erfolg. Ber Schluß der Vorstellung fand erst gegen 11 Uhr stätt. Ein etwas pünktlicherer Anfang und vielleicht auch etliche Streichungen dürften darin. Abhilfe schaffen; namentlich könnten einige allzu draftische Stellen, unbeschadet der Wirkung, fortbleiben.
Im Königlichen Opernhause geben morgen Leoncavallo's Oper „ Bazjazii“ und Matcagni's Oper „Cavalleria rusticana“ in der üblichen Besetzung in Scene. — Am Spylvester⸗Abend (Sonntag) wird zum ersten Male König Vrosselbart., Märchenbher in drei Akten. von Arel Yelmar, Musik don Kulenkampff, aufgeführt. Die Damen Herjog, Gradl, Pohl, die Herren Hoffmann, Lieban und Stammer sind darin beschäftigt. Kapellmesfter Dr. Muck studiert das Werk ein, welches vom Ober⸗ Reglsseur Tetzlaff in Scene gesetzt wird.
Im Köntalichen Schausptelbause gelangt morgen Ado ph L'Arronge's Schauspiel Otto Langmann Wwe.“ unter Meit⸗= wirkung der Damen Schramm, von Maypburg, Sperr, Ahich, Tauma, LArronge und der Herren Vollmer, Christians, Oberlaender,
ö j 80 Ei Mi ein von Frau Hiernach entfielen auf je 920 Einwohner der auf die Mitte des Wollt r nn ere afl, wiel am m piesi upp. Darstellung auf der Höhe ihrer Aufgabe. — Fräulein Betty L'Arronge, die 3 des Verfassers. rachte
als unbedingt nothwendig gewesen wäre. von Fräulein von Mayburg mit großem Geschick fand in Fräulein Sperr eine geeignete Verneterin. Aufgaben jeichneten sich Fräulein Abich sowie die Herren Kraußneck, Böticher, Oberländer und Hertzer aus. nach dem letzten aber nicht ganz un—
Manöper“ von Kurt Kratz und
mit Gläck und Geschick damit eine neue Gattung, den geschaffen, die den
deren Vater Gustav von Moser ist. bedarf das Stück nicht, denn es verfolgt allein den Zweck, unterhaltend zu sein und erreicht diesen vollauf, wobei nicht zu verschweigen ist, daß n der Siluationskomik den Höhe
Walden,
Thalia ⸗ Theater.
„Im Himmel hof“ heißt die dreiaktige große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz von Ian Kren und Alfred Schönfeld, welche am Sonnabend voriger Woche im Thalia Theater zur erstmaligen Anffübrung gelängte. Max Schmidt hat die Musik dazu geschrieben.
Schramm und Herrn Auch sonst stand die In der Titelrolle gastierte Sie traf aber das Unsympathische
stärker zum Ausdruck, Die kluge Tochter wurde gegeben, die andere In kleineren
etwas
Der Beifall war nach den
von Beethoven. Theater.
war dem Schwank „Flotten⸗ Heinrich Stobitzer bei nd beschieden. Die Autoren haben Marine Militärschwänken Vorzug größerer Attualitãt auf den Traditionen fußt, Einer literarischen Würdigung
belannten
durchweg sebr gut. Namentlich Matthias, Wenck, die Herren Rob⸗
ĩ ohen Erfolg. Wehrli, Bassertnann und Lroben rfolg
Stücks keinen Bezug. Er ist will⸗
Kraußneck, Hertzer und Boettcher zur Aufführung.
Im Reuen Königlichen Opern-Thegter findet mergen Nachmittag eine Kinder ⸗Vorstellung statt Zur Aufführung gelangen Engelbert Humperdinck's Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppenfee“.
Im Berliner Theater gelangt der erfolgreich aufgeführte Schwank „Flottenmanöper‘ morgen, am Freitag (16. Abonnements⸗ Voistellungs. Sonnabend und Sonntag zur Aufführung,
Herr Eugäne Ysaye spielt harmonischen Konzert unter Arthur Nitisch's Leitung am 5. Januar außer dem Violin-Konzert Nr. 3 Sasnt, ein Präludium und Fage von Bach und die Romanze in G- dur
9 im nächsten (sechsten) Phil⸗
in H-moll von Saint
Der bekannte Pianist Herr Ferruccio Bu soni, welcher kürzlich in London, Liverpool, Manchester, Erfolg konzertiert hat, wird in dieser Saison hier sein erstes Konzert am 25. Januar im Beethoven⸗ Saal! geben.
In dem morgen, Heistg ⸗ Kreuz-⸗Kirche (am Blücherplatz) stattfinden den Kirchen⸗ konzert des Organisten Heren Bernhard Irrgang werden mit— wirken: Frau Marie Kornatis (Sopran), (Alt) und Fräulein Martha Drews (Voline).
Glasgow und Gdinburg mit
Donnerstag, Abends 7 bis 8 Ubr, in der
Fräuleln Wilma Egequist Der Eintritt ist frei.
Die Vorstellung, welche Agnes Sorma mit ihrer Truppe gestern jim ThéRtre de la Renaissange in Paris gab, ver⸗ lief, wie W. T. B.“
meldet, ohne Zwischenfall und batte einen
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten.
und Zweiten Beilage.)
Hartmann. — Cavalleria rusticann. (Bauern Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Magcagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. e. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus. 294. Vorstellung. Otto Lang- mann Wwe. Schauspiel in 4 Aufzügen von Adolph VArronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. (Minna: Fräulein Bet VArronge, als Gast. Anfang 7zę Uhr. Neues Opern- Theater. Nachmittag 3 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchen- spiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Die Puypenfee. Pantomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Mustk von Joseph Bayr. Klein⸗ Pieise: Fremden⸗Loge 6 6, J. Rang, Ballon und Toge (Mstte) 4 6. Mittl. Darquet 1. bis 12. Reihe 1 106, 13. bis 22. Reihe 3 S6. Seiten. Parquet 2 06, Seiten ⸗ Balkon 2 M, Tribüne 1 S6 50 4, Stehplatz 50 3. Aufgeld wird nicht er⸗ hoben. Der Billetverkanf findet von 9— 10 und von 105— 1 Uhr im Königlichen Schauspielhause statt. Billets sind auch im Inpalidendank, Unter den Linden 24 1, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu haben. Billetreservesatz 84. Freitag: Opernhaus. 272. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Umadeus Mojart. Dichtung nach Karl Ludwig Gisecke von Emanuel Schikaneder. Anfang 73 Uhr Schauspielhaus. 295. Vorstellung. Die Juug⸗ frau von Orleans. Eine romantische Tragödie in 1 Verspiel und 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. (Letztes Auftreten der Frau Leopoldine Stollberg vot ihrem Abgang von der Königlichen Bühne.) Anfang 795 Uhr.
Denlsches Theater. Donnerstag: Der Probe kandidat. Anfang 73 Uhr.
eite Der Probekandidat.
Sonnabend: Der Probekandidat.
Donnerstag: Flotten⸗
Berliner Theater. Manöver. .
Freitag (16. Abonnementg⸗Vorstellung): Flotten⸗ Manöver.
Sonnabend, Nachmittags 3 Ubr: Frau Holle. — Abends 7. Uhr: Flotten⸗Manöver.
Schiller · Theater. ¶ Wallner · Theater) Don nerstag, Nachmittags 3 Uhr: Ton Carlos. Dra- matisches Gedicht in 5 Akten von Friedrich von Schiller. — Abends 8 Uhr: Cyprienne. Lustspiel in 3 Aufzügen von V. Sardou und G. de Najae, bearbeitet von Oskar Blumenthal.
Freitag, Abends 8 Uhr: In Behandlung. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das Käthchen von Heilbronn.
Theater des Weslens. (Opernhaus) Don— nerstag: Abschieds⸗ Auftreten von Signorina Franceschina Prevosti. La Traviata.
Freit g (15. Freitag ˖ Abonnements⸗Vorstellung): Gastspiel von Frau Olga Piecaluga. Mit gütiger Erlaubniß der Königlichen General⸗Intendantur: Cavalleria rusticana. Hierauf: Die schöne Galathẽse.
Sonnabend: Vollsthümliche Vorstellung zu balben Preisen: Undine.
Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Kinder ⸗Vorstellung. Schneeweißchen und Rosenroth. — Abends 7 Uhr: Der Zigeunerbaron. .
Lessing · Theater. wiederkam
Freitag: Der Tugendhof.
Sonnabend: Ais ich wiederkam ...
Donnerstag: Als ich
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4a. Don⸗ nerstag: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 3 Akten von E. von Wolzogen. Anfang 75 Uhr.
Freitag: Ein unbeschriebenes Blatt.
Belle ⸗ Alliance Theater. Gastspiel des Schlierseer Bauern. Theatertz . Donnerstag: 's Liserl . e, . Volksstück mit Gesang und Tanz n en.
Residenz · Thealer. Diceltion: Sigmund Lauten · burg. Donnerstag: Busch und Reichenbach. Schwank in 3 Alten von Heinrich Lee und Wilhelm Meyer ⸗Förster. Regie: Hermann Werner. Vorher: Die Rlchtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Anfang 79 Uhr.
Freitag und folgende Tale: Busch und Reichenbach. Vorher: Die Richtige.
Sonntag. Nachmittags 3 Ubr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend.
Montag, Nachmittags 3 Üühr: Bei bis über die Hälste ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen—⸗ Controleur.
Thalia Theater. Dresdenerstraße 72/73. Donnerstag: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ posfse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean
Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Max: Schmidt. Anfang 71 Ubr. Freitag und folgende Tage: Im Himmelhof.
DBirhus Alb. Schnmann. Im eleganten, trenovlerten Zirkus Re z, Karlstraße. Donnerstag, Abends präzise 77 Uhr: Elite⸗Abend. Gala⸗ Programm. Neue Debüts. I. A.: Die 3 Haydas⸗ Araber, Springer. Vorführung. der neuesten Original⸗Schul. und Freihei s-Dr ssuren des Di⸗ rektors Albert Schumann. Zum Schluß: Großes und interessantes Ritterschaustück aus dem 14. Jahrhundert: Der schwarze und der weiße Nitter mit neuen Einlagen.
Verlobt: Frl. Julla Lehmann mit Hrn. Land gerichtsrath Paul Fiebel korn (Berlin). — Frl. Elifabetb Wesmpbal mit Hrn. Regierungerath und Ober. Steuerinspektor Nay (Breslau — Oppelm). — Frl. Flitha Heidrich mit Hrn. Predigtamts⸗ kandidaten Paul Kriebel (Berlin — Groß ⸗Lichter⸗ selde)h. — Frl Wilhelmine Luise Pyrkosch mit Hrn. Regierungs ⸗ Assessor Schöhl (Ratibor). — Frl. Hildegard, Siegfried mit Hrn Gerichts ⸗ Affessor Franz Körting (Fürstenwelde, Spree)
Geboren: Gin Sohn: Hrn. Vollrath Fihrn,. von Maltzan (Berlin). — Hrn. Oberleut. Schmidt von Schwind (Stendal). — Hrn. Landrath z. D. Kreth (3. Zt. Hann — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann von Rage (Danzig).
Gestorben: Hr. Major 1. D. Carl von Bredau (Berlin). — Vc. Oberst a. D. Friedrich Graf, von Bredow , , — Hr. Geheimer Sanitätsrath Dr. Emil Steffen (Charlottenburg). — Hr. Leut. Erich Schlabach (Sagan). — Verw. Fr. General Minna Blume, geb. Munther (Georgenau b. Friedland, O- Pr.).
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Siem enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Schol;) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagh⸗ Anstalt Berlin 8w., Wilbelmstraße Nr. 32. Elf Beilagen
leinschließlich Börsen · Bellage), (23866) sowie die Juhalt?z angabe zu Nr. 6 des öffent,
lichen Auzeigers (Kom manditgefellschaften auf Aktien und , , n, die Woche
vom 18. bis 23. Dezember 1899.
Gr ste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
5 304.
e een eee
Amtliches.
Deutsches Reich. ele ßzrgphenhege⸗ Geertz. Vom 18. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
81.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist befugt, die Verkehrswege für ihre zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenlinien zu benutzen, soweit nicht dadurch der Gemeingebrauch der Ver⸗ kehrswege dauernd beschränkt wird. Als Verkehrswege im Sinne dieses Gesetzes gelten, mit Einschluß des Luftraums und des Erdkörpers, die öffentlichen Wege, Plätze, Brücken und die öffentlichen Gewässer nebst deren dem öffentlichen Ge⸗ brauche dienenden Ufern.
Unter Telegraphenlinien sind die Fernsprechlinien mit⸗ begriffen.
.
Bei der Benutzung der er ehrs wege ist eine Erschwerung ihrer Unterhaltung und eine vorübergehende Beschränkung ihres Gemeingebrauchs nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wird die Unterhaltung erschwert, so hat die Telegraphen⸗ Verwaltung dem Unterhaltungspflichtigen die aus der Er— schwerung erwachsenden Kosten zu ersetzen.
Nach Beendigung der Arbeiten an der Telegraphenlinie hat die Telegraphen⸗Verwaltung den Verkehrsweg sobald als möglich wieder in Stand zu setzen, sofern nicht der Unter—⸗ haltungspflichtige erklärt hat, die Instandsetzung selbst vor⸗ nehmen zu wollen. Die Telegraphen⸗Verwaltung hat dem Unterhaltungspflichtigen die Auslagen für die von ihm vor— genommene Jastandsetzung zu vergüten und den durch die Arbeiten an der Telegraphenlinie entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ergiebt sich nach Errichtung einer Telegraphenlinie, daß sie den Gemeingebrauch eines Verkehrwegs, und zwar nicht nur vorübergehend, beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert oder der Aus— führung einer von dem Unterhaltungspflichtigen beabsichtigten Aenderung des Verkehrswegs entgegensteht, so ist die Tele— graphenlinie, soweit erforderlich, abzuändern oder gänzlich zu beseitigen.
Soweit ein Verkehrsweg eingezogen wird, erlischt die Be— fugniß der Telegraphen⸗Verwaltung zu seiner Benutzung.
In allen diesen Fällen hat die Telegraphen- Verwaltung die gebotenen Aenderungen an der Telegraphenlinie auf ihre Kosten zu bewirken.
5§ 4.
Die Baumpflanzungen auf und an den Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu schonen, auf das Wachsthum der Bäume ist thunlichst Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur insoweit verlangt werden, als sie zur Herstellung der Telegraphenlinien oder zur Verhütung von, Betriebs— störungen erfordexlich sind; sie sind auf das unbedingt noth⸗ wendige Maß zu beschränken.
Die Telegraphen⸗Verwaltung hat dem Besitzer der Baum⸗ pflanzungen eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb welcher er die Ausästungen selbst vornehmen kann. Sind die Aus⸗ ästungen innerhalb der Frist nicht oder nicht genügend vor— genommen, so bewirkt die Telegraphen⸗Verwaltung die Aus⸗ astungen. Dazu ist sie auch berechtigt, wenn es sich um die dringliche Verhütung oder Beseitigung einer Störung handelt.
Die Telegraphen-Verwaltung eisetzt den an den Baum⸗ pflanzungen verursachten Schaden und die Kosten der auf ihr Verlangen vorgenommenen Ausästungen.
85.
Die Telegraphenlinien sind so auszuführen, daß sie vor⸗ handene besondere Anlagen (der Wegeunterhaltung dienende Einrichtungen, Kanalisations⸗,Wasser⸗-, Gasleitungen Schienen⸗ bahnen, elcktrische Anlagen und dergleichen) nicht störend be⸗ einflussen. Die aus der Herstellung erforderlicher Schutz vor⸗ kehrungen erwachsenden Kosten hat die Telegraphen-Verwaltung zu tragen.
Die Verlegung oder Veränderung vorhandener besonderer Anlagen kann nur gegen Entschädigung und nur dann ver⸗ langt werden, wenn die Benutzung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie sonst unterbleiben müßte und die besondere Anlage anderweit ihrem Zwecke entsprechend untergebracht werden kann.
Auch beim Vorhandensein dieser Voraugsetzungen hat die Benutzung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie zu unterbleiben, wenn der aus der Verlegung oder Veränderung der besonderen Anlage entstehende Schaden. gegenüber den Kosten, welche der Telegraphen⸗Verwaltung aus der Benutzung eines anderen ihr zur Verfügung stehenden Verkehrswegs er— wachsen, unverhältnißmäßig groß ist.
Diese Vorschriften finden auf solche in der Vorbereitung befindliche besondere Anlagen, deren Herstellung in öffentlichen Interesse liegt, entsprechende Anwendung. Eine Entschädigung auf Grund des Abs. 2 wird nur bis zu dem Betrage der Aufwendungen gewährt, die durch die Vorbereitung entstanden sind. Als in der Vorbereitung begriffen gelten Anlagen, so⸗ bald sie auf Grund eines im einzelnen ausgearbeiteten Planes die Genehmigung des Auftraggebers und, soweit erforderlich, die Genehmigungen der zuständigen Behörden und des Eigen— thümers oder des sonstigen Nutzungsberechtigten des in An⸗ spruch genommenen Wegs erhalten haben.
6.
Spätere besondere Anlagen sind nach Möglichkeit so aus⸗ uführen, daß sie die vorhandenen Telegraphenlinien nicht r nr beeinflussen.
Dem Verlangen der Verlegung oder Veränderung einer Telegraphenlinie muß auf Kosten der Telegraphen-Verwaltung
Berlin, Mittwoch, den 27. Dezember
stattgegeben werden, wenn sonst die Herstellung einer späteren besonderen Anlage unterbleiben müßte oder wesent⸗ lich erschwert werden würde, welche aus Gründen des öffent⸗ lichen Interesses, insbesondere aus volkswirthschaftlichen oper Verkehrsrücksichten, von den Wegeunterhaltungspflichtigen oder unter überwiegender Betheiligung eines oder mehrerer derselden zur Ausfuhrung . werden soll. Die Ver⸗ legung einer nicht lediglich dem Orts-, Vororts⸗ oder Nach⸗ barortsverkehr dienenden Telegraphenlinie kann nur dann verlangt werden, wenn die Telegraphenlinie ohne Aufwendung unverhältnißmäßig hoher Kosten anderweitig ihrem Zwecke entsprechend untergebracht werden kann.
Muß wegen einer solchen späteren besonderen Anlage die schon vorhandene Telegraphenlinie mit Schutzvorkehrungen versehen werden, so sind die dadurch entstehenden Kosten von der Telegraphen⸗Verwaltung zu tragen.
Ueberläßt ein Wegeunterhaltungspflichtiger seinen Antheilœ
einem nicht unterhaltungspflichtigen Dritten, so sind der Telegraphen-Verwaltung die durch die Verlegung oder Ver⸗ änderung oder durch die Herstellung der Schutzvorkehrungen erwachsenden Kosten, soweit sie auf dessen Antheil fallen, zu erstatten.
Die Unternehmer anderer als der in Abs. 2 bezeichneten besonderen Anlagen haben die aus der Verlegung oder Ver⸗ änderung der vorhandenen Telegraphenlinien oder aus der Herstellung der erforderlichen Schutzvorkehrungen an solchen erwachsenden Kosten zu tragen.
Auf spätere Aenderungen vorhandener besonderer Anlagen finden die Vorschriften der Abs. 1 bis 5 entsprechende An⸗ wendung.
.
Vor der Benutzung eines Verkehrswegs zur Ausführung neuer Telegraphenlinien oder wesentlicher Aenderungen vor⸗ handener Telegraphenlinien hat die Telegraphen-Verwaltung einen Plan aufzustellen. Der Plan soll die in Aussicht genommene Richtungslinie, den Raum, welcher für die ober⸗ irdischen oder unterirdischen Leitungen in Anspruch genommen wird, bei oberirdischen Linien auch die Entfernung der Stangen von einander und deren Höhe, soweit dies möglich ist, angeben.
Der Plan ist, sofern die Unterhaltungspflicht an dem Verkehrsweg einem Bundesstaat, einem Kommunalverband oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt, dem Unterhaltungspflichtigen, andernfalls der unteren Ver⸗ waltungsbehörde mitzutheilen; diese hat, soweit thunlich, die Unterhaltungspflichtigen von dem Eingange des Planes zu benachrichtigen. Der Plan ist in allen Fallen, in denen die Verlegung oder Veränderung einer der im § H bezeichneten Anlagen verlangt wird oder die Störung einer solchen Anlage zu erwarten ist, dem Unternehmer der Anlage mitzutheilen.
Außerdem ist der Plan bei den Post⸗ oder Telegraphen⸗ ämtern, soweit die Telegraphenlinie deren Bezirke berührt, auf die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die Zeit der Auslegung soll mindestens in einer der Zeitungen, welche im betreffenden Bezirke zu den Veröffentlichungen der unteren Verwaltungsbehörden dienen, bekannt gemacht werden. Die Auslegung kann unterbleiben, soweit es sich lediglich um die Führung von Telegraphenlinien durch den Luftraum über den Verkehrswegen handelt.
8 8.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist zur Ausführung des Planes befugt, wenn nicht gegen diesen von den Betheiligten binnen vier Wochen bei der Behörde, welche den Plan ausgelegt hat, Einspruch erhoben wird.
Die Einspruchsfrist beginnt für diejenigen, denen der Plan gemäß den Voischriften des 87 Abs. 2 mitgetheilt ist, mit der Zustellung, für andere Betheiligte mit der öffentlichen Aus⸗ legung.
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, daß der Plan eine Verletzung der Vorschriften der 8s§ 1 bis 5. dieses e, , oder der auf Grund des S 18erlassenenen Anordnungen enthält.
Ueber den Einspruch entscheidet die höhere Verwaltungs⸗ behörde. Gegen die Entscheidung findet, sofern die höhere Verwaltungsbehörde nicht zugleich Landes⸗Zentralbehörde ist, binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an die Landes⸗-Zentralbehörde statt. Die Landes⸗ Zentralbehörde hat in allen Fällen vor der Entscheidung die Zentral-Telegraphenbehörde zu hören. Auf Antrag der Telegraphen-Verwaltung kann die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Wird eine für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidung auf⸗ gehoben oder abgeändert, so ist die Telegraphen⸗Verwaltung zum Ersatze des Schadens verpflichtet, der dem Gegner durch die Ausführung der Telegraphenlinie entstanden ist.
N39.
Auf Verlangen einer Landes⸗-Zentralbehörde ist den von ihr bezeichneten öffentlichen Behörden Kenntniß von dem Plane durch Mütheilung einer Abschrift zu geben.
§ 10.
Wird ohne wesentliche Aenderung vorhandener Telegraphen⸗ linien die Ueberschreitung des in dem ursprünglichen Plane für die Leitungen in Anspruch genommenen Raums beab⸗ sichtigt und ist dapon eine weitere Beeinträchtigung der Baum⸗ pflanzungen durch Ausästungen zu befürchten, so ist den Eigenthümern der Baumpflanzungen vor der Ausführung Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu geben.
811.
Die Reiche⸗Telegraphen Verwaltung kann die Straßenbau⸗ und Polijeibamten mit der Beaufsichtigung und vorläufigen Weederherstellung der Telegraph uleitungen nach näherer An⸗ weisung der Landes-Zentralbehörde beauftragen; sie hat dafür den Beamten im Einvernehmen mit der ihnen vorgesetzten Behörde eine besondere Vergütung zu zahlen.
1 6
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist befugt, Telegraphenlinien durch den Luftraum über Grundstücken, die nicht Verkehrs⸗ wege im Sinne dieses Gesetzes sind, zu führen, soweit nicht dadurch die 6 des Grundstücks nach den zur Zeit der Herstellung der Anlage bestehenden Verhältnissen wesentlich
Ankündigung zu betreten. ist zu ersetzen.
1899.
beeinträchtigt wird. Tritt später eine solche Beeinträchtig ein, so hat die Telegraphen-Verwaltung auf ihre Kosten Leitungen zu beseitigen. Beeinträchtigungen in der Benutzung eines Grundstücks, welche ihrer Natur nach lediglich vorübergehend sind, stehen der Führung der Telegraphenlinien durch den Luftraum nicht entgegen, doch ist der entstehende Schaden zu ersetzen, ist für Heschädigungen des Grundstücks und seines Zubehörs, die infolge der 1 der Telegraphenlinien durch den Luft⸗ raum eintreten, Ersatz zu leisten.
und Beauftragten der Telegraphen⸗ Verwaltung, welche sich als solche ausweisen, sind befugt, zur Vornahme nothwendiger Arbeiten an Telegraphenlinien, ins⸗ besondere zur Verhütung und Beseitigung von Störungen, die Grundstücke nebst den darauf befindlichen Baulichkeiten und deren Dächern mit Ausnahme der abgeschlossenen Wohn⸗ räume während der Tagesstunden nach vorheriger schriftlicher Der dadurch entstehende Schaden
Die Beamten
813.
Die auf den Vorschriften dieses Gesetzes beruhenden Ersatz⸗ ansprüche verjähren in zwei Jahren. ginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Eisatzansprüche aus den S§8 2, 4, 5 und 6 sind bei der
Ebenso
Die Verjährung be⸗
von der Landes-Zentralbehörde bestimmten Verwaltungs⸗ behörde geltend zu machen. Diese setzt die Entschädigung vor⸗ läufig fest.
Gegen die Entscheidung der Verwaltungzsbehörde steht binnen einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des Bescheids die gerichtliche Klage zu.
Für alle anseren Ansprüche steht der Rechtsweg so⸗ fort offen.
8 14.
Die Bestimmung darüber, welche Behörden in jedem Bundesstaat untere und höhere Verwaltungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind, steht ö, zu.
815.
Die bestehenden Vorschriften und Vereinbarungen über die Rechte der Telegraphen⸗Verwaltung zur Benutzung des Eisen⸗ bahngeländes werden durch ö. Gesetz nicht berührt.
316
Telegraphen-Verwaltung im Sinne dieses Gesetzes ist die Reichs⸗Telegraphen-Verwaltung, die Königlich bayerische und die Königlich wurttembergische Telegraphen-Verwaltung.
5 17
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf Telegraphen⸗ linien, welche die Mitärverwaltung oder die Marineverwaltung für ihre Zwecke herstellen läßt, entsprechende Anwendung.
8§ 18.
Unter Zustimmung des Bundesraths kann der Reichs⸗ kanzler Anordnungen treffen;
I) über das Maß der Ausästungen;
2) darüber, welche Aenderungen der Telegraphenlinien im Sinne des 5 7 Abs. 1 als wesentlich anzusehen sind;
3) über die Anforderungen, welche an den Plan auf Grund des 87 Abs. 1 im einzelnen zu stellen sind;
4) über die uͤnter Zuziehung der Betheiligten vorzu⸗ nehmenden Ortsbesichtigungen und über die dabei entstehenden Kosten;
t 5) über das Einspruchsverfahren und die dabei entstehenden Kosten;
6) über die Höhe der den Straßenbau⸗ und Polizei⸗ beamten zu gewährenden Vergütungen für die im Interesse der Reichs⸗Telegraphen⸗Verwaltung geforderten Dienstleistungen.
; 819.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1900 in Kraft.
Auf die vorhandenen, zu öffentlichen Zwecken dienenden Linien ber Telegraphen⸗Verwaltung (88 16 und 17) findet dieses Gesetz Anwendung, soweit nicht entgegenstehende be⸗ sondere Vereinbarungen getroffen sind.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel
Gegeben Neues Palais, den 18. Dezember 1899.
(L 8) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.
Fernsprechgebühren⸗Ordnung. Vom 20. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1. Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz wird eine w Bauschgebühr erhoben. § 2. Die Bauschgebühr beträgt (. in Netzen von nicht über 50 Theilnehmeranschlüssen 8
bei mehr als 50 bis einschließlich 100 Theil⸗ nehmern chli eer bei mehr als 100 bis einschließlich 200 Theil⸗ nehmern nne, bei mehr als 206 bis einschließlich 500 Theil⸗ nehmer anf hl sen bei mehr als 50h bis einschließlich 1000 Theil⸗ nehmeran schlüßs een bei mehr als 1000 bis einschließlich 5000 Theil⸗ nehmer an schlnsselen bei mehr als 5006 bis einschließlich 20 000 Theil⸗ nehmeran schlissen bei mehr als 20 000 Theilnehmeranschlüssen 180 jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittelung stelle nicht weiter als 5 kin entfernt ist. In Netzen mit meh⸗ reren Vermittelung stellen wird diese Entfernung von
Hauptvermittelungsstelle gerechnet.